OS-Plattform zur Streitbeilegung wird eingestellt
Die sogennnate OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Onlinehändlern eingeführt worden.
Seit 2016 müssen Webseitenbetreiber und Onlinehändler auf die OS-Plattform mit einem Link hinweisen. Der Link sollte aktiv verlinkt, also klickbar, und leicht zugänglich sein. Auch gewerbliche Angebote auf Handelsplattformen wie eBay mussten einen “klickbaren” Link zur OS-Plattform enthalten. Ein Hinweis musste auch in AGBs aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGBs verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Die Plattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollten. Die Online-Streitschlichtungsplattform sollte vor allem auch bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften den Verbraucherschutz stärken.
Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde am 20. März 2025 eingestellt. Am 20. Juli 2025 wird die Plattform nun endgültig gelöscht. Seit dem 20. Juli 2025 entfällt somit auch die Verpflichtung, einen entsprechenden Hinweis oder Link auf Webseiten und in AGB zu integrieren. Entsprechend ist jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform im Impressum, aus den AGB, aus E-Mail-Signaturen, oder anderen Texten und Vorlagen zu entfernen.
Begründet wird die Einstellung damit, dass nur eine sehr geringe Nutzung des Angebots erfolgte und von den wenigen eingereichten Verfahren nur zwei Prozent eine positive Antwort des jeweiligen Unternehmens erhalten hätten. Eine Weiterleitung über die OS-Plattform habe nur rund zweihundertmal im Jahr in der gesamten Union stattgefunden.
- Ab dem 20. März 2025 musste der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings durfte nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können.
- Seit dem 20.Juli 2025 sollten alle Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des Plattformlinks auf Webseiten und aus der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur, den Footer der Webseite oder sonstige Stellen auf der Webseite/im Webshop/der Handelsplattform, wo diese Angaben gemacht wurden. Zu entfernen sind auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw.
- Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen mit Wirkung zum 20. Juli 2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.
Bitte beachten: Ein fortbestehender Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.Unverändert bestehen bleibt die Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG).Dies bedeutet, dass Unternehmen auf der Webseite und/oder in den AGB darüber informieren müssen, ob sie sich nach dem VSBG freiwillig bereit erklärt haben oder durch bestimmte Regeln zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet sind (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Unternehmen müssen auch weiterhin darüber informieren, wenn sie nicht verpflichtet und nicht bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für Unternehmen mit zehn oder weniger Mitarbeitern (Stand der Mitarbeiterzahl: 31. Dezember des Vorjahres).Beispielsweise: Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.