Onlinerecht

OS-Plattform zur Streitbeilegung wird eingestellt

Die sogennnate OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung) war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Onlinehändlern eingeführt worden.
Seit 2016 müssen Webseitenbetreiber und Onlinehändler auf die OS-Plattform mit einem Link hinweisen. Der Link sollte aktiv verlinkt, also klickbar, und leicht zugänglich sein. Auch gewerbliche Angebote auf Handelsplattformen wie eBay mussten einen “klickbaren” Link zur OS-Plattform enthalten. Ein Hinweis musste auch in AGBs aufgeführt werden, wenn der Unternehmer AGBs verwendet und sich zur Streitschlichtung verpflichtet hat oder verpflichtet war. Die Plattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die aus Online-Rechtsgeschäften entstandene Streitigkeiten außergerichtlich beilegen wollten. Die Online-Streitschlichtungsplattform sollte vor allem auch bei grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften den Verbraucherschutz stärken.
Am 20. Juli 2025 wird die Plattform nun endgültig gelöscht. Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wurde am 20. März 2025 eingestellt.
Begründet wird die Einstellung damit, dass nur eine sehr geringe Nutzung des Angebots erfolgte und von den wenigen eingereichten Verfahren nur zwei Prozent eine positive Antwort des jeweiligen Unternehmens erhalten hätten. Eine Weiterleitung über die OS-Plattform habe nur rund zweihundertmal im Jahr in der gesamten Union stattgefunden.
  • Ab dem 20. März 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass dort Beschwerden eingereicht werden können.
  • Mit Ablauf des 19.Juli 2025 sollten alle Hinweise auf die OS-Plattform einschließlich des Plattformlinks auf Webseiten und auf der geschäftlichen Kommunikation entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur, den Footer der Webseite oder sonstige Stellen auf der Webseite/im Webshop/der Handelsplattform, wo diese Angaben gemacht wurden. Entfernt werden müssen auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw.
  • Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernung der Informationen mit Wirkung zum 20. Juli 2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.
Am 20. Juli 2025 entfällt nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze im auf ihrer Webseite (im Impressum und/oder in AGB) einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen. Die sonstigen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben weiterhin bestehen. Dies bedeutet, dass Unternehmen auf der Webseite und/oder in den AGB darüber informieren müssen, ob sie sich nach dem VSBG freiwillig bereit erklärt haben oder durch bestimmte Regeln zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren verpflichtet sind (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Unternehmen müssen auch weiterhin darüber informieren, wenn sie nicht verpflichtet oder bereit sind, an einer Verbraucherschlichtung teilzunehmen. Von der Informationspflicht nach dem VSBG sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ausgenommen.