Nr. 70456
Magazin Wirtschaft

ChatGPT - mein neuer Mitarbeiter

ChatGPT war für viele die Entdeckung des letzten Jahres. Doch wer die Software einfach mal ausprobiert hat, war nicht selten zunächst enttäuscht. Fast als ob man einem neuen Mitarbeiter am ­ersten Tag eine Aufgabe gibt und dann feststellen muss, dass man mit dem Ergebnis wenig bis nichts anfangen kann. Und genau das ist das Problem: Wie der neue Juniormitarbeiter, so braucht auch Chat-GPT ganz präzise Informationen, was erwartet wird.

Tipps für den beruflichen Alltag

Für ein gutes Ergebnis ist es wichtig, die Anfragen an ChatGPT (sogenannte Prompts) gut zu strukturieren und den Kontext und das gewünschte Ergebnis möglichst präzise zu beschreiben. Allgemeine Fachbegriffe, die in der Literatur gut vertreten sind, helfen die richtigen Trigger zu setzen.
Vier Tipps für erfolgversprechende Prompts:
  1. Vergeben Sie ChatGPT zunächst eine Rolle: Mit wem möchten Sie sich unterhalten?
  2. Beschreiben Sie die Aufgabe, die Sie Ihrem Gegenüber stellen. Diese sollte kurz und präzise, aber ausführlich genug sein, um Ihr Anliegen zu verstehen.
  3. Beschreiben Sie, wofür oder in welchem Format Sie das Ergebnis benötigen. Beschreiben Sie die Zielgruppen.
  4. Geben Sie Details und weitere Informationen in Ihrer Anfrage mit. Dies können zum Beispiel allgemeingültige Fachbegriffe, Aufzählungen oder Vorlagen von Texten sein, die Sie bereits haben.
Konkret kann das dann so aussehen: „Du bist Werbetexter in einer kleinen ­Agentur. Wir sind ein Schuhgeschäft und bieten Schuhe jenseits des Mainstreams an. Wir sind originell, gut sortiert und bieten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Erstelle eine kurze und einprägsame Werbeanzeige für die lokale Zeitung als Fließtext.“

ChatGPT schärft nach

In der Praxis kann es eine große Herausforderung sein, diese Anfrage umfassend zu formulieren, bevor man einen Prompt in das System eingibt. Zum Glück müssen Sie nicht alle Informationen vollständig in einen möglichst kurzen Satz pressen. Sie können das Ergebnis nach dem ­ersten Entwurf durch das System auch verfeinern und überarbeiten lassen:
„Schreibe die Werbeanzeige um: Mache sie ausgefallener. Wir wollen als frisches junges und dynamisches Unternehmen wahrgenommen werden.“
Solche individuellen Vorschläge sind nicht die einzige Sache, bei denen ChatGPT oder vergleichbare Programme Ihnen helfen können. Sie können die Software auch als Experten befragen und sich Aufgaben vorstrukturieren lassen.
Fragen Sie den Experten

ChatGPT kennt alle gängigen Fachbegriffe

Da ChatGPT mit einer unglaublichen Menge an Informationen trainiert wurde, sind in der Regel die gängigen Fachbegriffe auf ­Abruf verfügbar. Deshalb können Sie das System einfach fragen, falls Sie einmal nicht weiterwissen oder Ihnen der richtige Ansatz fehlt:
„Du bist erfahrener Projektleiter in der Softwarebranche und musst einen Abgabetermin mit dem Kunden vorbereiten. Wie würdest Du diesen ­Termin nach gängigen Projektstandards vorbereiten und umsetzen.“
Hat man nun eine Beschreibung, für den groben Ablauf, mit dem man zufrieden ist, kann man einfach darauf aufbauen:
„Erstelle mir eine mögliche Agenda und einen Entwurf der Präsentation, die ich als Projektleiter an diesem Termin zeigen werde.“
Aller Erfahrung nach werden die Er­gebnisse auf keinen Fall vollständig übernommen werden können, aber sie bieten einen Startpunkt, von dem aus Sie weiter an Ihrem Thema arbeiten können.

Bleiben Sie kritisch

Ein KI-Modell arbeitet nicht mit „­echtem“ Wissen. Zusammenhänge und Tatsachen der realen Welt sind Stand heute nicht Teil seiner Fähigkeit - auch wenn ein Text perfekt formuliert ist und plausibel klingt. Dadurch kann es zu inhaltlich falschen Aussagen oder irreführenden Texten kommen. Verständnis für die fachlichen Hintergründe der Inhalte ist für die Arbeit mit KI daher auch in Zukunft unerlässlich.

Definieren Sie, wie und wo ChatGPT eingesetzt werden darf

Wenn Sie im Unternehmen ChatGPT professionell einsetzen möchten, sollten die Rahmen­bedingungen klar gesteckt werden. Hierzu gehört die Festlegung, in ­welchen Bereichen des Unternehmens KI eingesetzt werden soll oder nicht. Auch rechtliche Aspekte sind zu betrachten, um mögliche Probleme beim Datenschutz und bei der Sicherheit zu erkennen. Mitarbeiter sollten auf ­keinen Fall eigenständig und ohne ­vorherige Absprache mit dem Unternehmen interne, sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten in ChatGPT eingeben.
Sind die Rahmenbedingungen definiert, bietet es sich an, die Mitarbeiter einzubeziehen: Schaffen Sie Möglichkeiten für Experimente, bündeln Sie die gemachten Erfahrungen, investieren Sie in Schulungen und externe Beratung. So gelingt es Ihnen, KI effektiv und nachhaltig im Unternehmen zu nutzen.

Michael Messer, Projektberatung Stuttgart GmbH, Gärtringen, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Förderprogramme

Fördermittelbroschüre aktualisiert

Zum neuen Quartal wurde die Fördermittelbroschüre der IHK Region Stuttgart aktualisiert.
In der Broschüre enthalten sind sämtliche Fördermittel der Bereiche Energie, Digitalisierung, Innovation und Transformation. Neben BAFA und KfW sind auch Förderprogramme von Ministerien und Stiftungen enthalten.
Außerdem findet regelmäßig die Webinarreihe #Fördermittel statt, bei der Experten der jeweiligen Bereiche informieren. Hier finden Sie die Veranstaltungsreihe.
Des Weiteren informieren unsere Ressourceneffizienz-Experten des KEFF+Teams zum Thema Heizungstausch nach dem novellierten GEG. Auch hier werden Sie darüber informiert, welche Fördermittel Sie beanspruchen können. Die Anmeldung und Agenda der Onlineveranstaltung finden Sie hier.
Gewinner gesucht!

Energy Efficiency Award 2024

Private und öffentliche Unternehmen können sich ab sofort auf den Energy Efficiency Award 2024 bewerben. Prämiert werden innovative Projekte und Konzepte, die aufzeigen, wie Unternehmen erfolgreich den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen senken.
Im Fokus stehen innovative und wirkungsvolle Ansätze der umgesetzten Energiewende, die gut auf weitere Unternehmen übertragen werden können. Die Unternehmen können sich in vier Wettbewerbskategorien bewerben. Zusätzlich wird ein Sonderpreis für das Klimaschutz-Engagement eines kleinen bis mittleren Unternehmens vergeben.
Für die Kategorie Moving forward! Konzepte für eine klimaneutrale Zukunft werden Unternehmen gesucht, die Konzepte einreichen, die aufzeigen, wie der Weg in die Klimaneutralität und die Transformation der Industrie gelingen kann.
Alle Gewinner und Nominierten erhalten eine Urkunde und ein Siegel für ihre Öffentlichkeitsarbeit und werden auf dem im Rahmen des dena Energiewende-Kongresses am 11. November 2024 in Berlin ausgezeichnet.
Der Award wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bewerbungsschluss ist der 7. Juni 2024. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf der Homepage der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
Quelle: DIHK (April 2024)
Transformation

Veranstaltungen für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie

Die Transformation stellt Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie vor immer neue Herausforderungen. Hier finden Sie ausgewählte Seminare und Workshops sowie Links zu weiteren Veranstaltungsdatenbanken.
Titel
Datum
Uhrzeit
Ort
Anmeldung
#Fördermittel (Webinar-Reihe)
dienstags
08:30-09:00 Uhr
online
​BW-Tüftlergeist meets Silicon Valley Spirit
16.04.2024
12:00-16:30 Uhr
Fraunhofer-Institutszentrum, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart
KI-Know-How: Das 1×1 der Künstlichen Intelligenz
16.04.2024
14:00-15:00 Uhr
online
Exportkreditgarantien des Bundes: Optimierung der internationalen Handelsaktivitäten
17.04.2024
09:00-16:00 Uhr
IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart
Förderprojekte erfolgreich beantragen #Spezial: ZIM-Projekte
18.04.2024
08:30-09:15 Uhr
online
Onlinemarketing-Frühstück: Marketingautomatisierung und datengetriebenes Marketing mit KI
19.04.2024
09:00-09:45 Uhr
online
KI im Kundendialog: Mit Chatbots die Kundenkommunikation gestalten
23.04.2024
14:00-15:00 Uhr
online
Förderprojekte erfolgreich beantragen: F&E-Bundesförderung
25.04.2024
08:30-09:15 Uhr
online
Q-Guide live: Vom Plan zur Tat - Erfolgreiche Umsetzung von Weiterbildung
25.04.2024
09:00-13:30 Uhr
AI xpress, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen
CO2-Märkte und ökonomische Potenziale für Direct Air Capture (DAC)
25.04.2024
10:00-12:00 Uhr
online
Innovationscoaching Wasserstofftechnologien: Produktchancen Ihres Unternehmens
25.04.2024
11:00-11:30 Uhr
online
Treffpunkt Automotive: Automobilindustrie 2030 – wohin geht die Reise?
03.05.2024
16:00-19:00 Uhr
Haus der Architekten, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart
Onlinemarketing-Frühstück: Social Media für B2B
10.05.2024
09:00-09:45 Uhr
online
KI in der Kritik: Bermuda Dreieck Künstliche Intelligenz, Ethik und Daten
13.05.2024
14:00-15:00 Uhr
online
Digitale Transformation: Wir bauen „Otto the Robot
13.05.2024
16:30 - 20:00 Uhr
AI xpress, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen
Cybersecurity Region Stuttgart Meetup | 2024.05
13.05.2024
18:00-20:00 Uhr
Heuking Kühn Lüer Wojtek, Königstraße 45, 70173 Stuttgart
Technologietag „Kupferwerkstoffe: Technologiegarant der Zukunft“
16.05. 2024
13:00-18:00 Uhr
DHBW Stuttgart, Fakultät Technik, Lerchenstraße 1, 70174 Stuttgart
Der Weg zum zukunftsfähigen Produkt – mittels szenarienbasierter Produktplanung
16./17.05.2024
09:00-17:00 Uhr
Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
Innovationscoaching Wasserstofftechnologien: Produktchancen Ihres Unternehmens
05./06.06.2024
tbd.
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart
Seminar zur E-Motorenproduktion
19.06.2024
08:30-17:30 Uhr
Karlsruher Forschungsfabrik, Rintheimer Querallee 2, Gebäude 70.41, 76131 Karlsruhe
Technologie zum Anfassen: Cobots, Exoskelette und XR hautnah erleben
27.06.2024
12:30-18:00 Uhr
AI xpress, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen
Innovation antreiben - von der Idee bis zur Serie
09.07.2024
13:00-17:00 Uhr
DLR, Institut für Fahrzeugkonzepte, Pfaffenwaldring 38-40, 70569 Stuttgart
Transferqualifizierung und Veränderungsbereitschaft
10.07.2024
14:00-17:00 Uhr
Evangelische Bildungszentrum Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart
Direct Air Capture (DAC): Technologieüberblick
18.07.2024
10:00-12:00 Uhr
online
Weitere ausgewählte Veranstaltungshinweise mit einem thematischen Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Baden-Württemberg finden Sie unter anderem
Diese Veranstaltungshinweise sind ein Angebot im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Geld sparen und CO2-Fussabdruck verringern

Machen Sie den KEFF+Check!

Es lohnt sich, die Themen Energie- und Materialeffizienz im Unternehmen zu betrachten und vorhandene Potenziale zu heben: So können Sie Kosten senken, den CO2-Fußabdruck Ihres Unternehmens verringern und Ihr Unternehmen erfolgreich in Richtung Klimaneutralität transformieren.

Was ist der KEFF+Check?

Ein kostenfreier unabhängiger Ressourceneffizienz-Check.
Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: Vor Ort und ganz individuell.
Im Themenbereich Materialeffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien.
Jetzt anmelden zum KEFF+ Webinar am 26. April 2024: Heizungstausch gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ihr Mehrwert

  • Ressourcen schonen
  • Kosten senken
  • Effizient produzieren
  • Wettbewerbsfähigkeit verbessern
  • Klima schützen
  • CO2-Fußabdruck verringern
  • Nachhaltig wirtschaften

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: vor Ort und ganz individuell.
    Im Themenbereich Ressourceneffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Im Anschluss an die Begehung erhalten Sie ein Protokoll mit Handlungsempfehlungen und weiteren Hilfestellungen.
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und aktiv werden beim Klimaschutz.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an, Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.
Einfach Termin vereinbaren unter Telefon 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de. Der KEFF+Check ist kostenfrei, neutral und unabhängig!
Positionieren Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftsfähig.

Erfahrungsbericht zum KEFF+Check

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Gefördert durch das Land und die EU:
Das ist KEFF+

Mit den Regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz (KEFF+) bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Unternehmen, insbesondere dem verarbeitenden Gewerbe, eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle mit Unterstützungsangeboten in den Bereichen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Im Fokus von KEFF+ stehen vor allem jene kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen im Vergleich zu den großen Unternehmen oftmals die Zeit und die Kapazitäten für eine intensive Auseinandersetzung mit den eigenen Ressourceneffizienzpotenzialen fehlen.

Landesweites Netzwerk

Zusammen mit der zentralen Koordinierungsstelle bei Umwelttechnik BW, der Landesagentur für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz, bilden die regionalen Kompetenzstellen das landesweite Netzwerk Ressourceneffizienz. Die zentrale Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die regionalen Kompetenzstellen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen und die Maßnahmen im Netzwerk zu koordinieren. Außerdem dient sie dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als zentraler Ansprechpartner für das KEFF+Netzwerk.

Kompetenz vor Ort

Mehrere Trägerorganisationen betreiben die Kompetenzstellen in regional unterschiedlicher Zusammensetzung. Um ein effizientes Arbeiten zu gewährleisten, sind die regionalen Kompetenzstellen in einem landesweiten Netzwerk eingebunden. Zur Umsetzung der Aufgaben beschäftigen die Kompetenzstellen einen oder mehrere KEFF+Moderatoren oder Moderatorinnen. Diese agieren als unabhängige und neutrale Kontaktpersonen für die Firmen. Durch die regionale Zuständigkeit können die einzelnen Kompetenzstellen die Vorgehensweise auf die Besonderheiten der jeweiligen Region abstimmen.
Logo Europäische Union und Logo Baden-Württemberg






Einsendeschluss am 28. Juni

Umweltmanagementpreis 2024

Deutschland und Österreich vergeben in diesem Jahr den Umweltmanagementpreis 2024 in zwei Kategorien an deutsche Unternehmen: Bis Ende Juni können sich hiesige Betriebe mit herausragenden Leistungen im Klima- und Umweltschutz und in der Umweltkommunikation bewerben.
Die Preisverleihung findet am 5. November in Wien statt.
Während sich österreichische Betriebe zusätzlich mit nachahmenswerten Strategien zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung bewerben können, stehen deutsche Unternehmen die nachfolgenden zwei Kategorien offen:

Beste Maßnahme Klima-, Natur- und Umweltschutz

Beurteilt wird eine ausgewählte und bereits umgesetzte Maßnahme oder ein durchgeführtes Projekt der Organisation, das zur Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes beigetragen hat. Bewerbungen einreichen können Organisationen mit gültiger EMAS-Registrierung oder gültigem ISO-14001-Zertifikat sowie Organisationen, die einen sonstigen standardisierten, extern geprüften Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagementansatz anwenden.
Bewertungskriterien:
  • Umweltleistung: Transparenz und Nachvollziehbarkeit, quantitative oder qualitative Bewertung, langfristige Verbesserung
  • Konkretisierung der Maßnahme
  • Darstellung des Innovationsgehalts
  • Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung auf Beteiligte

Beste EMAS-Umwelterklärung

Beurteilt wird die aktuelle EMAS-Umwelterklärung einer in Deutschland registrierten Organisation. Diese muss von einem zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter validiert worden sein.
Bewertungskriterien:
  • Umweltmanagementsystem: Klarheit und Bedeutung der Umweltpolitik, strategische Integration von Umweltbelangen in die Geschäftsprozesse, Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit der Aufbau- und Ablauforganisation
  • Umweltaspekte und Umweltauswirkungen: Erfassung, Bewertung, Transparenz der Darstellung
  • Umweltleistung, Umweltprogramm und Umweltziele: Kennzahlen, Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Leistungsverbesserung
  • Externe und interne Umweltkommunikation: Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, grafische Gestaltung und Design.

So sind Sie dabei: Das Verfahren

Bewerbungen aus Deutschland nimmt die Deutsche Industrie- und Handelskammer bis zum 28. Juni 2024 per Mail auf emas@dihk.de entgegen. Spätere Einsendungen werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsbögen für die jeweilige Kategorie können Sie sich unter den nachfolgenden Links von einem externen Server herunterladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht barrierefrei sind.
Alle Einzelheiten finden Sie auch hier zum Download:
Veranstaltung am 25.06.2024

Catena-X live: Wie Sie vom Automotive Network profitieren

Am 25. Juni 2024, 10:00 bis 17:00 Uhr, dreht sich im Stuttgarter IHK-Haus alles um Catena-X, den globalen Datenraum für die Automobilindustrie.
Unter dem Motto „Catena-X live: Wie Sie vom Automotive Network profitieren“ erfahren Unternehmen, Entwickler und Berater, welche Herausforderungen aus dem Arbeitsalltag durch Catena-X gelöst werden können, was Sie tun müssen, um dabei zu sein, und wer die Köpfe hinter dem Daten-Ökosystem sind.
Digitale Impulse

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).
Webinar am 26. April 2024

Heizungstausch gemäß neuem Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum Jahreswechsel erneuert. Im praxisnahen Webinar erklären wir, was beim Heizungstausch auf Sie zukommt und welche Schritte in der Planungsphase zu beachten sind. Sie erfahren, wie Sie die richtige Heizung für sich auswählen und wie ein Heizungswechsel praktisch abläuft. Außerdem informieren wir über verfügbare Fördergelder und Zuschüsse.
Die Veranstaltung wird veranstaltet im Rahmen des Projekts KEFF+.
Die „Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart“ (KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für den Bereich Ressourceneffizienz, also für Material- und Energieeffizienz. Insbesondere KMU geben wir einen Überblick über Material- und Energieeinsparmöglichkeiten, Bioökonomie, sekundäre Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft, wir unterstützen Sie bei der Identifikation von Optimierungsmaßnahmen. Ebenso wie bei der Suche nach Förderprogrammen.
Neue landesweite Online-Veranstaltungsreihe für Unternehmen

CSRD-Reihe 2024 als Wegweiser für die Nachhaltigkeitserklärung

Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch diese Richtlinie wird der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich ausgeweitet.
Obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen, zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht die Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Unternehmen wird die EU-Kommission einen freiwilligen Standard für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) einführen.
Um der wachsenden Nachfrage nach Fachwissen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, haben die Industrie- und Handelskammern Baden-Württembergs, unter unter Regie der Federführung Umwelt, eine zehnteilige Informationsreihe konzipiert. Diese Reihe entsteht in Kooperation mit Kirchhoff Consult und zielt darauf ab, Unternehmen während des gesamten Jahres 2024 zu begleiten. Sie bietet sowohl Einführungsseminare in das Thema als auch vertiefende Seminare zu spezifischen Aspekten wie der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht. Für Unternehmen, die indirekt über Ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.
Datum/Uhrzeit
Thema
Dauer
17.04.2024
10:00 Uhr
Wesentlichkeitsanalyse und Allgemeine Informationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Kurze Einführung in die neuen Rahmenbedingungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS)
  • Stellenwert und Funktionsweise der Wesentlichkeitsanalyse
  • Allgemeine Anforderungen an die Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung
120 min
15.05.2024
10:00 Uhr
Umweltinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Umweltstandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung zu Policies, Actions und Targets
  • Umweltthemen und ihre Metriken
120 min
12.06.2024
10:00 Uhr
Sozial- und Governanceinformationen für die Nachhaltigkeitserklärung
  • Aufbau und Schlüsselkonzepte der Sozial- und Governancestandards
  • Funktionsweise der Berichterstattung über Stakeholdereinbindung und -abhilfemaßnahmen
  • Abgrenzung und Unterscheidung der wesentlichen (sozialen) Stakeholder
120 min
10.07.2024
10:00 Uhr
Sprechstunde I Nachhaltigkeitsberichterstattung
60 min
25.09.2024
10:00 Uhr
Einführung in die EU-Taxonomie
  • Einführung in die EU-Taxonomie
  • Quantitative und qualitative Offenlegungspflichten
  • Praktische Umsetzung der EU-Taxonomie-Prüfung
90 min
09.10.2024
10:00 Uhr
Bedeutung der Wertschöpfungskette in der CSRD
  • Rolle der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse
  • Bedeutung der Wertschöpfungskette für die Erfüllung von Datenanforderungen
30.10.2024
10:00 Uhr
CSRD für KMU: Vergleich zwischen den ESRS und den speziellen KMU-Standards (LSME und VSME)
  • Wesentliche Unterschiede in der Berichterstattung für börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen
  • Schlüsselkonzepte des Rahmenwerks
60 min
20.11.2024
10:00 Uhr
Datenmanagement und -anforderungen im Kontext der CSRD
  • Unterscheidung qualitativer und quantitativer Datenanforderungen
  • Unterschiede einzelner Rahmenwerke (v.a. GRI und ESRS)
  • Möglichkeiten zur strukturierten Datenerhebung
90 min
04.12.2024
10:00 Uhr
Sprechstunde II Nachhaltigkeitsberichterstattung
60 min
18.12.2024
10:00 Uhr
CSRD-Umsetzung: Erfahrungen aus der Praxis
  • Erste Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichtssaison
  • Praktische Erfahrungen mit der Erstellung erster Nachhaltigkeitserklärungen
90 min
In jedem Seminar wird ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmenden eingeräumt. Zusätzlich werden zwei Online-Sprechstunden angeboten, in denen Teilnehmende Unterstützung bei der praktischen Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien erhalten können. Interessierte werden gebeten, sich anzumelden, um von diesem umfassenden Angebot profitieren zu können.

Wettbewerb

Letzte Chance für den KI-Innovationswettbewerb

Die Einreichungsfrist ist der 8. April 2024, 12:00 Uhr mittags!

Gesucht werden KI-Anwendungen für KMU und öffentliche Einrichtungen

Im Rahmen des Wettbewerbs möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Voraussetzungen für den Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz in kleinen und mittelständischen Unternehmen, sowie in öffentlichen Einrichtungen schaffen. Gesucht sind Projekte, die substantielle Impulse für den erfolgreichen und produktiven Einsatz generativer KI setzen und vielfältige Anwendungsbeispiele aufzeigen, die einen möglichst breiten Transfer und Nachahmungseffekte in der Technologielandschaft begünstigen.
Der Fokus liegt auf:
  • Weiterentwicklung, Anpassung und Implementierung generativer KI-Modelle
  • Erhebung, Aufarbeitung und Verfügbarmachung notwendiger Datensätze
Nicht gesucht sind Projekte zur Neu- und Weiterentwicklung von Basismodellen.

Gefördert werden KMU, Startups und Forschungseinrichtungen

Bewerben können sich Zusammenschlüsse aus 3 bis 7 Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen und nicht öffentlichen Forschung sein, wobei die Teilnahme von KMU und Startups ausdrücklich erwünscht und bei der Begutachtung positiv bewertet wird. Für die Findung von Partnern kann das Partnering-Portal verwendet werden. Für die Bewerbung muss eine Projektskizze erstellt werden und über das Portal unter eingereicht werden.

Unternehmen werden mit bis zu 50 Prozent gefördert

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 25 bis 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für Unternehmen gewerblichen Wirtschaft gewährt. Forschungseinrichtungen können im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Pro Projekt werden 3 bis 8 Mio. Euro gefördert. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Der Umsetzungszeitraum beginnt im Februar 2025

Die Projekte können ab Februar 2025 gestartet werden sollen eine Laufzeit zwischen 30 bis 36 Monate haben.

Weitere Informationen im Förderaufruf

Das BMWK hat auf der der Website zum KI-Innovationswettbewerb die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Detaillierte Informationen finden Sie im Förderaufruf.
Gern informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Workshop am 16. und 17.05.2024

Der Weg zum zukunftsfähigen Produkt

Marktmechanismen ändern sich immer schneller. Das hat zum Teil technologische Gründe, wie z. B. die Digitalisierung der Wirtschaft; die wesentlichen Einflussfaktoren sind jedoch nichttechnischer Natur: volatile Änderungen von Regulationsvorschriften, Einflussnahme durch den Gesetzgeber, aber auch internationale Instabilitäten. Das Ergebnis sind schwer vorherzusagende Marktmechanismen und damit Unsicherheiten in der Wertschöpfungskette.
Im Workshop lernen die Teilnehmenden, mögliche zukünftige Entwicklungen einzuschätzen, um diese für die eigene Entscheidungsfindung nutzen zu können. Das Vorgehen beruht auf der Methode der „Szenarienbasierten Produktplanung“. Der Workshop wird mit Unterstützung des IPEK Institut für Produktentwicklung am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) durchgeführt.
Wann: 16. und 17.05.2024, jeweils 09:00-17:00 Uhr
Wo: Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der CARS 2.0-Website.
Der Workshop ist ein Angebot im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Förderprogramm WIPANO

Patente, Normung und Standardisierung

Das Förderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und stärkt die aktive Beteiligung in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien.
Am 1. Januar 2024 ist die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten, diese ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig.
So offenbaren verschiedene Studien regelmäßig einen hohen finanziellen Aufwand für kleinere Unternehmen rund um die gewerblichen Schutzrechte. Das neu aufgesetzte Programm zielt daher auf die finanzielle Förderung der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patent und Gebrauchsmuster) ab. Zudem wird der Transfer von Erfindungen aus  Kooperationsprojekten mit der öffentlichen Forschung in neue Normen und Standards gefördert.

Patentanmeldung und Verwertung

Im Patentbereich von WIPANO können KMU bei der Patentanmeldung und der Verwertung des Patents unterstützt werden.
Der Förderschwerpunkt „Patentierung - Unternehmen“ fördert KMU, die in den vergangenen drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch Patente und Gebrauchsmuster und erleichtert ihnen dadurch den Zugang zum Thema „Schutzrechte“.
Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis hin zur Verwertung. Die Förderung ist dabei in zwei Module unterteilt.
Modul 1: Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung inkl. der dafür erforderlichen Beratungsdienstleistungen und Stand-der-technik-Recherche.
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für die Anmeldung oder Nachanmeldung
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung
Modul 2: Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
  • Erstellung einer Kosten-Kutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Prototypenbau
  • Messeteilnahmen
  • Rechtliche Beratung für die Verwertung der Schutzrechte
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung
Detailliertere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent, beispielsweise wird Modul 1 bis zu einem Umfang von 10.000 Euro gefördert.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien

Die Förderrichtlinie sieht auch eine Förderung von Unternehmen bis zu einer Größe von 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 100 Mio. Euro vor, die sich aktiv an nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien beteiligen wollen. Das Unternehmen darf, um eine Förderung zu erhalten in den letzten drei Jahren nicht ein einem solchen Gremium aktiv gewesen sein. Die Förderung von maximal 45.000 Euro erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 Prozent und muss innerhalb von 36 Monaten abgerufen werden.
Erstattet werden Ausgaben für Reisen, Normungsmanagement und -recherchen, sowie Erstellung von Anwenderregeln. Hinzu kommt eine Personalkostenpauschale für die Teilnahme an Gremien:
Präsenzsitzungen
Virtuelle Sitzungen
Nationale Normungsgremien
1.000 Euro
500 Euro
Europäische Normungsgremien
1.500 Euro
750 Euro
Internationale Normungsgremien
2.000 Euro
1.000 Euro
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.

Innovative Normungsprojekte

Deutlich umfangreicher gestaltet sich der zweite Schwerpunkt zur Förderung von Projekten zur Diffusion neuester Forschungsergebnisse durch Normung und Standardisierung.
Normen und Standards sind als Abbild des Standes der Technik ein enormer Wissensvorrat, der von allen Unternehmen genutzt werden kann. Forschungsergebnisse werden für die Normung aufbereitetet, das darin enthaltene Wissen wird Teil dieses Pools und steht umgehend allen Unternehmen und Entwicklern zur Verfügung. Auch können Normen helfen, den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen, etwa durch Test- und Prüfnormen.
Um dies möglichst effizient zu gestalten, werden anspruchsvolle Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungspartner gefördert. Dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen. Die Zuwendung beträgt hierbei maximal 200.000 Euro pro Verbundpartner und Projekt mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Durch die Zuwendung können Vorhaben gefördert werden, die zum Beispiel folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
  • Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung,
  • FuE-Projekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
  • Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen, sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen.
  • FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Die Förderung kann online über das „easy-Online” Portal beantragt werden. Für die einfache Antragsstellung gibt es einen Leitfaden.
Gern informieren wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Veranstaltung am 27.06.2024

Technologie zum Anfassen: Cobots, Exoskelette und XR hautnah erleben

Direkte Zusammenarbeit mit smarten Robotern, körperliche Entlastung bei anstrengenden Arbeiten oder Qualitätssicherung über mobile Geräte: Die Anwendungsgebiete von Cobots, Exoskeletten und Extended Reality sind riesig.
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie Sie diese Technologien in Ihrem Betrieb gewinnbringend einsetzen können? Dann sind Sie bei dieser kostenlosen Veranstaltung richtig.
Was Sie erwartet:
  • Live-Demonstrationen von kollaborativen Robotern und XR-Anwendungen
  • Testen von Exoskeletten am eigenen Körper
  • Spannende Vorträge zu neuesten Entwicklungen und Best Practice Beispiele
  • Networking-Möglichkeiten mit anderen Unternehmen, die diese Technologien bereits erfolgreich einsetzen
Fünf gute Gründe teilzunehmen:
  • Informieren Sie sich über die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten dieser Technologien in Ihrem spezifischen Arbeitsbereich
  • Vergleichen und bewerten Sie die Produkte verschiedener Anbieter vor Ort
  • Tauschen Sie sich mit Experten und Lösungsanbietern über Einsatzmöglichkeiten aus
  • Vernetzen Sie sich mit anderen Unternehmen aus der Region, die diese Technologien bereits erfolgreich einsetzen
  • Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie auf innovative Lösungen setzen.
Zielgruppe
  • Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen aus Industrie und Handwerk.
Programm
12:00-12:30 Uhr
Ankommen & Vernetzen beim Mittagssnack
12:30-13:00 Uhr
Keynote: "Die dritte Hand für den Mittelstand - Cobots, Exoskelette und XR-Anwendungen in der Praxis"
Christoph Krause, Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk
13:00-17:30 Uhr
Live-Demonstrationen der Technologien in unserer Try-Out Area
13:30-17:30 Uhr
Kurzvorträge und Erfahrungsberichte aus der Praxis
13:30-17:30 Uhr
Interaktive Workshops zu 3D-Druck, Lasercutter und Robotik
Ab 17:30 Uhr
Networking und entspannter Ausklang auf der Dachterrasse
Veranstaltungsort
  • AI xpress Böblingen, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen
Melden Sie sich jetzt unter diesem Link an, um bei dieser spannenden Veranstaltung dabei zu sein. Wir freuen uns auf Sie!
Die Veranstaltung wird gemeinsam von der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart organisiert.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“ statt. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Wettbewerb

Allianz Industrie 4.0 Award 2024 ausgeschrieben

Die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg hat den “Allianz Industrie 4.0 Award 2024” ausgeschrieben.
Gesucht sind:
In der Kategorie „Winner“...
  • herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen
  • Bewertungskriterien: Marktrelevanz und Innovationsgrad
  • Zielgruppe: Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen mit Sitz in Baden-Württemberg
In der Kategorie “Excellence”
  • ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen und die für das Unternehmen einen wesentlichen strategischen Wettbewerbsvorteil generiert haben
  • Durchgängige und impactreiche Gesamtkonzepte
  • Zielgruppe: Industrieunternehmen in Baden-Württemberg
Warum sollten sich Unternehmen bewerben?
  • Mit der Auszeichnung erhält es Sichtbarkeit als moderner, zukunftsgerichteter Betrieb und Arbeitgeber
  • Die Qualitätsauszeichnung des Landes Baden-Württemberg bestätigt den unternehmerischen Erfolg
  • Sie inspirieren andere Unternehmen als Best Practice und Vorreiter
  • Entsprechend der Gewinner-Kategorie erhalten Sie ein modernes, attraktives Promotion Paket
  • Die Excellence-Kategorie wird im Rahmen einer Preisverleihung ausgezeichnet
Bewerbungsfrist: 30. April 2024.
Alles zur Bewerbung finden Sie auf der Internetseite der Allianz Industrie 4.0.

Hintergrund: Die Allianz Industrie 4.0 ist ein vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg initiiertes und gefördertes Netzwerk. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen bündeln wir die Kompetenzen aus Produktions- sowie Informations- und Kommunikationstechnik und begleiten den industriellen Mittelstand in Richtung Industrie 4.0. Die Koordinierungsstelle ist beim VDMA e.V. Baden-Württemberg angesiedelt.
Transformation

Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft

Achtung: Änderung der Förderrichtlinie zum 06.03.2024!
Der „Beratungsgutschein Transformation Automobilwirtschaft“ unterstützt mittelständische Unternehmen aus Fahrzeugzuliefererindustrie und Kfz-Gewerbe mit bis zu 250 Mitarbeitenden und Hauptsitz in Baden-Württemberg bei der Transformation.
Gefördert werden pro Unternehmen bis zu fünf Beratertage (Tageshöchstsatz: 1.250 Euro; Förderquote: 80%, insgesamt maximal 5.000 Euro).
Antragsfrist ist der 31. Mai 2024.
Mögliche Themen der strategischen Beratung (Auswahl nicht abschließend):
  • Strategieberatung, Diversifizierung, Geschäftsmodellentwicklung
  • Produktions-/Beschaffungs- und sonstige Unternehmensprozesse sowie Arbeitsformen
  • Produktentwicklung
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse und Produkte
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Antragsberatung, Partnersuche)
  • Qualifizierung, Weiterbildung und Personalplanung, Change-Management
  • Data Analytics
  • Technologische Entwicklung/Trends
Gefördert werden nur Beratungen von Beratern, die in der Beraterdatenbank der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW registriert sind.
Antragstellung mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf den Seiten der Landeslotsenstelle Transformationswissen BW.
Veranstaltungsreihe

Webinar-Reihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderator

Weitere Informationen

Hilfestellung bei technischen Problemen finden Sie hier: Technische Hinweise für virtuelle Veranstaltungen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Labors der Region

Notausgang für die Batterie

Auf den Straßen von Shanghai bis San Francisco und von Kapstadt bis Kornwestheim waren Ende des vergangenen Jahres gut neun Millionen vollelektrische Pkw unterwegs – alle mit Litium-Ionen-Akkus als Antrieb. Dass diese Kraftpakete nicht nur Autos emissionsfrei voranbringen, sondern manchmal auch gefährlich werden können, zeigen Berichte über – glücklicherweise seltene – Fahrzeugbrände.
Dr. André und Milko Konzelmann (v.l.)
Tatsächlich ist es nicht ohne, eine große Menge elektrischer Energie in eine Kunststoffkiste einzusperren, weiß Milko Konzelmann. Als Inhaber der Konzelmann GmbH in Löchgau (Kreis Ludwigsburg) hat er dafür gesorgt, dass der Lithium-Ionen-Akku künftig noch sicherer wird. Dafür ist sein Unternehmen im vergangenen Jahr mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden.

Gasentwicklung sprengt den Akku

Die preisgekrönte Erfindung wirkt eher unspektakulär: Eine kreisrunde Scheibe, dünne Kunststoffmembran in Kunststoffrahmen. Vom Rand aus ragt ein pfeilförmiger Fortsatz in die Mitte. „Das ist unser neu entwickeltes Druckausgleichselement“, erklärt Milko Konzelmann. Es soll verhindern, dass das Batteriegehäuse unkontrolliert platzt, wenn darin wegen eines Funktionsfehlers Gas entsteht. „Da reden wir dann schon über Mengen von 300 Liter pro Sekunde“, sagt Konzelmann.
Natürlich gibt es auch jetzt schon Druckausgleichselemente. Auch sie funktionieren mit einer Membran. Wird der Druck in der Zelle zu hoch, presst er die Membran auf einen Dorn. Sie reißt, und das Gas wird kontrolliert abgelassen. „Geringe Druckschwankungen etwa durch Temperatur- oder Höhenunterschiede sind kein Problem“, so Dr. André Konzelmann, Schwiegersohn von Milko Konzelmann und designierter Nachfolger in der dritten Generation. „Die Membran ist gasdurchlässig, so dass kleine Mengen durch sie hindurch diffundieren.“
Das neue Druckausgleichselement
Und was ist am neuen Element besser? Es ist der kleine Plastikfortsatz, der den Unterschied macht. „Disruptor“ nennen ihn Konzelmanns. Er lässt die Membran bei zu hohem Überdruck reißen und tritt damit an die Stelle des konventionellen Dorns. Eine mehrteilige Komponente, die eigens vormontiert werden muss, wird durch ein einziges flaches Spritzgussteil ersetzt. „Das spart Platz und reduziert die Kosten“, erklärt Milko Konzelmann. Bereits in diesem Jahr soll das Bauteil deshalb in E-Autos eingebaut werden.

Geeignet für Sportwagen und Bagger

Das ist aber nicht der einzige Vorteil der im Wortsinn disruptiven Erfindung: Über Form und Länge des „Disruptors“ lässt sich viel genauer als bisher bestimmen, bei welchem Druck die Membran bersten soll. Und: Das Bauteil eignet sich auch für die neuen immersionsgekühlten Lithium-­Ionen-Akkus, die in zwei bis drei Jahren auf den Markt kommen sollen. „Dabei geht es um Zellen mit sehr hoher Leistungsdichte, etwa für Sportwagen oder Bagger“, so André Konzelmann, der für die Entwicklung des Elements verantwortlich war.
Seit wir mit den Entwicklungen für Automatikgetriebe begonnen haben, ist es uns gelungen, rund vier PS Leistung herauszuholen
Etwas weniger als die Hälfte des Geschäfts macht Konzelmann mit der Automobilwirtschaft, der Rest entfällt auf die Medizintechnik und die Industrie, insbesondere den Maschinenbau. Für seine Kunden baut das 1960 gegründete Unternehmen mit seinen 260 Mitarbeitern Prototypen, montiert Baugruppen und übernimmt die Vormontage der Produkte. Dazu gehören etwa medizinische Infusionspumpen, aber auch verschleißarme Teile und Komponenten für Automobilgetriebe – hier hat Konzelmann ebenfalls eine lange Innovationsgeschichte. „Seit wir 1988 damit begonnen haben, ist es uns gelungen, bei Automatikgetrieben rund vier PS Leistung herauszuholen“, so der Juniorchef stolz.
Klar, dass man in Löchgau auch Pläne für die nahe Zukunft hat. Gearbeitet werde an neuen Dichtungen für Wasserstoffantriebe, lassen sich die Familienunternehmer entlocken. Vielleicht gibt es dann auch wieder einen Innovationspreis?

Startup

Work-live-balance auf vier Rädern

„Umstieg zum Mobility Hub möglich“:
Wer mit der S-Bahn Richtung Stuttgarter Flughafen fährt, hört diese Durchsage an der Station Vaihingen. Aber eigentlich würde sie viel besser zum nächsten Halt in Ober­aichen passen...Denn dort gibt es etwas, für das das Wort Mobility eigentlich erfunden sein ­müsste: Die GbR „Work`nRoll“ der Brüder Adrian und Gregory Auracher. Die beiden bauen Transporter zu mobilen Büros aus, die ihren stationären Pendants vielleicht an Platz, jedoch nicht an Komfort nachstehen.

WLAN – egal wo

Ein Knopfdruck genügt, dann fährt das WLAN hoch, das über Starlink läuft und darum überall in Europa funktioniert –  selbst dort, wo das Handy keinen Empfang hat. Danach wird der 20-Zoll-Bildschirm aus der Halterung gezogen,  Maus und Tastatur in Position gebracht und auf dem ­ergonomischen Bürostuhl Platz genommen. Oder doch lieber am höhenverstellbaren Schreibtisch? Dann hätte man bei geöffneter Heckklappe einen grandiosen Ausblick. Jedenfalls wenn man nicht ­gerade auf dem Hof der Schreinerei ­Auracher steht, wo die „Workation“-Fahrzeuge entwickelt und ausgebaut werden.

Ein Schreiner und ein BWLer

Dort in der elterlichen Schreinerei hat der 25-jährige Gregory sein Handwerk gelernt. Sein drei Jahre älterer Bruder Adrian absolvierte zunächst ein duales BWL-­Studium im Handel und arbeitete danach mehrere Jahre im Vertrieb. Während Corona kehrte er in den Betrieb zurück und ist dort seither für alles Digitale zuständig, insbesondere für die CNC-Maschinen.  ­
Die Pandemie war es auch, die die beiden auf die Idee brachte,  Office-­Camper zu bauen: „Die eine ­Hälfte unserer Freunde packte damals ihre Camper, um im Süden mobil zu arbeiten, die andere Hälfte träumte davon, hatte nur kein passendes Gefährt“, erzählt Adrian Auracher.

Komplettes Büro auf Rädern

Da die Brüder bereits mehrere Caravans gemeinsam ausgebaut hatten, um damit an sämtlichen Küsten Europas zum Kitesurfen zu fahren, wussten sie, was man braucht, um sich wohlzufühlen. Die Herausforderung bestand darin, auf der doch sehr begrenzten Fläche ein komfortables Wohnmobil mit einem vollwertigen Büro zu kombinieren.
Eine Art Tetris war nötig, um wirklich alles so kompakt und multifunktional wie möglich zu designen. Beim Tüfteln fand sich sogar Platz für zwei Blumentöpfe.  Aber auch ein Hängefach im Schrank für die Business-Kluft passte in den Camper.
»Bisher war noch keiner da, der nicht mindestens einen Doktor hat«
Aurachers machen alles selber: die passgenauen Schreinerarbeiten sowieso, aber auch Strom, Gas und Wasser. Sogar die Batterien bauen sie aus Kostengründen in Oberaichen.

Selbst ohne Sonne reicht der Strom 4-5 Tage

Vier bis fünf Tage ist man damit autark, wenn die Sonne nicht scheint. Ansonsten reicht die Energie dank der Solarmodule unbegrenzt. Nur mit dem Wasser könnte es knapp werden. Das wäre allerdings  sehr schade, denn die Dusche ist so gestaltet, dass selbst 1,98-Meter-Mann ­Gregory sie bequem nutzen kann.
Inzwischen gibt es fünf Office-Camper die seit Sommer vermietet werden. Wer sind die Kunden? „Bisher war noch keiner da, der nicht mindestens einen Doktor hat“, staunt Adrian und ist auch von der ­Altersklasse überrascht: „Eigentlich ­haben wir mit jungen Paaren so um die 30 gerechnet, bisher waren aber alle 50+“.

Incentive-Möglichkeit für Firmen

Die Kunden finden das Angebot über ­Online-Plattformen. Doch das Vermietungsgeschäft ist aufwendig, zumal die beiden jungen Männer noch zu je 80 Prozent in der Schreinerei arbeiten, um ihre Idee zu finanzieren. Deshalb würden sie die Office-Camper gern an Firmen verkaufen, die sie wiederum als Incentive zur Mitarbeiterbindung nutzen. Ideal sind sie aber auch für Außendienstler.
Für die Eltern Auracher ist es natürlich ein Glück, dass die Söhne in ihre Fußstapfen treten. Aber das Geschäft traditionell weiterführen und immer in Oberaichen bleiben – für Mittzwanziger ist das nicht gerade der ­Lebenstraum. „Wir waren uns einig, dass wir das Geschäft nicht traditionell weiterführen wollen, sondern auch mal wegwollten“, erinnert sich Adrian Auracher. Doch ausgerechnet für die Brüder klappt das nun wohl nicht mehr: „Ich glaube, wir in unserem Job können nicht länger aus einem Wohnmobil heraus arbeiten“, seufzt er.
Dr. Annja Maga, Redakteurin Magazin Wirtschaft, Rubrik Menschen & Ideen
Künstliche Intelligenz

AI-Act: Die EU reguliert künstliche Intelligenz (KI)

Was ist der AI-Act?

Der AI-Act (Artificial Intelligence Act) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Es wäre weltweit eine der ersten umfassenden Regulierungen von künstlicher Intelligenz (KI).

Was ist das Ziel des AI-Acts?

KI hat das Potenzial vielfältige Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft hervorzubringen. Als Beispiele können die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung der Ressourcennutzung und die Personalisierung von Dienstleistungen genannt werden. Dieselben KI-Faktoren, die einen sozioökonomischen Nutzen erbringen, bergen aber auch neue Gefahren und Nachteile für unsere Gesellschaft. Beispielsweise neigen KI-Systeme, die auf unzureichenden Trainingsdaten basieren, Vorurteile zu übernehmen und dadurch diskriminierende Entscheidungen zu treffen. Die EU möchte deshalb sicherzustellen, dass KI immer im Einklang mit den Werten, Grundrechten und Prinzipien der EU entwickelt wird.
Erklärte Position zum AI-Act des EU-Parlaments:
„Die Vorschriften sollen die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von menschenzentrierten, vertrauenswürdigen KI-Systemen in der EU regeln und Gesundheit, Umwelt, Sicherheit, Grundrechte und Demokratie vor schädlichen Folgen schützen.“

Wann tritt der AI-Act in Kraft?

Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft. Grundsätzlich findet sie erst nach einer Übergangszeit von 24 Monaten – voraussichtlich Mai 2026 –  Anwendung.
Einige Vorschriften sind aber bereits früher anwendbar:
  • KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind nach sechs Monaten verboten (voraussichtlich November 2024)
  • Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen nach 12 Monaten (voraussichtlich Mai 2025)

Wer ist vom AI-Act betroffen?

Diese Akteure sind vom AI-Act betroffen:
  • Anbieter (auch aus Drittländern), die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen
  • Nutzer von KI-Systemen, die sich innerhalb der EU befinden
  • Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, die in einem Drittland niedergelassen oder ansässig sind, wenn das vom System hervorgebrachte Ergebnis innerhalb der EU verwendet wird
Ausnahmen, die nicht vom AI-Act betroffen sind:
  • KI-Systeme für ausschließlich militärische Zwecke
  • Internationale Organisationen die KI-Systeme im Bereich der Strafverfolgung in Zusammenarbeit mit der EU oder mindestens einem Mitgliedstaat nutzen
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu KI-Systemen
  • Open-Source-Software unterliegt im Allgemeinen nicht der Regulierung, es sei denn, sie wird aufgrund ihrer Anwendung als verbotenes oder hochriskantes KI-System eingestuft

Wie wird KI im Rahmen des AI-Act definiert?

KI-Systeme müssen laut AI-Act mit einer der gängigen KI-Techniken entwickelt worden sein und
„[…] im Hinblick auf eine Reihe von Zielen, die vom Menschen festgelegt werden, Ergebnisse wie Inhalte, Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorbringen [können], die das Umfeld beeinflussen, mit dem sie interagieren.“

Ist meine KI vom AI-Act betroffen?

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, nur KI-Systeme mit hohem Risiko für die Allgemeinheit strengen Vorschriften zu unterlegen oder zu verbieten. Die meisten KI-Systeme fallen jedoch nicht unter diese Kategorie. Für sie gibt es keine Vorschriften oder nur Transparenzpflichten. Um zu bestimmen, welche Vorschriften für welche KI-Systeme gelten, wurden vier Risikoklassen gebildet.
Der Compliance-Checker des Future of Life Instituts ist ein nützliches Tool, um schnell herauszufinden, unter welche Risikoklasse ein KI-System fällt: EU AI Act Compliance Checker

Welche Risikoklassen gibt es?

Der AI-Act kategorisiert KI-Systeme in vier verschiedene Risikoklassen, die jeweils mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben verknüpft sind:
Risikoklasse
Kurzbeschreibung
Regulierung
Beispiel
Inakzeptables Risiko
Verletzung fundamentaler Rechte
Verboten
Social Scoring Systeme
Hohes Risiko
Potenziell hohes Schadensrisiko
Weitreichende Anforderungen
Kreditwürdigkeitsprüfung
Begrenztes Risiko
Interaktion mit Personen
Transparenzpflichten
Chatbots
Niedriges Risiko
Alle anderen Systeme
Keine Anforderungen
Vorausschauende Wartung
Je größer das potenzielle Risiko bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören Risikobewertungen, Dokumentationspflichten, EU-Konformitätserklärungen und Überwachung durch den Betreiber.

Inakzeptables Risiko – Verbotene Praktiken

Die folgenden KI-Systeme stellen laut AI-Act ein unannehmbares Risiko dar und werden deshalb bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung EU-weit verboten:
  • Die unterschwellige Beeinflussung von Menschen, die diesen körperlichen oder psychischen Schaden zufügen könnten.
  • Ausnutzung der Schwäche oder Schutzbedürftigkeit einer Personengruppe aufgrund von Alter oder körperlicher- oder geistiger Behinderung.
  • Die Bewertung oder Klassifizierung der Vertrauenswürdigkeit natürlicher Personen über einen bestimmten Zeitraum auf Grundlage des sozialen Verhaltens, persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmalen.
  • Identifizierung von Personen in Echtzeit mithilfe biometrischer Daten in öffentlichen Bereichen für Zwecke der Strafverfolgung (Es gelten Ausnahmen).

Hohes Risiko

Stellt ein KI-System ein potenziell hohes Risiko für die Sicherheit, Gesundheit oder Grundrechte von Menschen dar, gilt es als Hochrisiko-KI-System. Anbieter solcher Systeme müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und eine Konformitätserklärung ausstellen. Darunter fallen diese Anwendungen:
  • Biometrische Identifizierung und Kategorisierung von natürlichen Personen
  • Verwaltung und Betrieb kritischer Infrastrukturen
  • Entscheidungen über den Zugang zu Bildungseinrichtungen als auch für die Bewertung von Schülern
  • Auswahl von Bewerbern als auch für Entscheidungen über Beförderungen, Kündigungen, Aufgabenzuweisungen und die Leistungsüberwachung in Arbeitsverhältnissen
  • Beurteilungen des Anspruchs auf öffentliche Unterstützungsleistungen oder die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen
  • Priorisierung des Einsatzes von Not- und Rettungsdiensten, einschließlich Feuerwehr und medizinischer Nothilfe
  • Verschiedene Anwendungen im Bereich der Strafverfolgung, des Asylrechts und der Justiz

Begrenztes Risiko

Unter die Kategorie „Begrenztes Risiko“ fallen alle KI-Systeme, die mit Menschen interagieren. Beispiele dafür sind Chatbots oder Anwendungen zur Emotionserkennung. Für Anbieter solcher KI gilt eine Transparenzpflicht. Das bedeutet, dass eine natürliche Person darüber informiert werden muss, dass sie mit einem KI-System interagiert.

Niedriges Risiko

Mit niedrigem Risiko werden KI-Systeme bewertet, die unter keine andere Risiko-Kategorie fallen. Dazu zählen interne Anwendungen wie Spam-Filter oder Systeme für die vorausschauende Wartung von Maschinen. Sie müssen keine rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dennoch besteht für Unternehmen die Möglichkeit, freiwillig Verhaltenskodizes für diese KI-Systeme anzuwenden.

Welche gesonderten Vorschriften gelten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck?

Unter KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose Artifical Intelligence, GPAI) versteht man KI-Systeme, die eine Vielzahl von Funktionen ausführen und sich an verschiedene Aufgaben anpassen können. Ein populäres Beispiel hierfür ist ChatGPT von Open AI. Das KI-Modell kann Audio- und Textdaten verarbeiten, Texte und Bilder generieren und viele weitere Aufgaben bewältigen. Da GPAI stark an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz gewinnen, gelten für sie gesonderte Risikokategorien. Diese richten sich nicht der jeweiligen Anwendungen, sondern der Funktion des zugrunde liegenden Basismodells.
Für normale GPAI gilt:
  • Zusätzliche technische Dokumentation
  • Detaillierte Aufstellung über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten
  • Anforderungen zur Kennzeichnung generierter Inhalte
Für GPAI mit erheblichen Auswirkungen, worunter man „sehr leistungsstarke“ Basismodelle, die systemische Risiken bergen können, versteht, gilt zusätzlich:
  • Pflichten in Bezug auf die Überwachung schwerwiegender Vorfälle
  • Modellbewertung
  • Angriffstests

Wie hoch fallen Sanktionen für Verstöße aus?

Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften werden entsprechend der Größe und dem Geschäftszweck des Unternehmens festgelegt.
  • Anwendung verbotener KI-Systeme: Bis 35 Mio. EUR oder 7% des Umsatzes.
  • Verstöße gegen Verpflichtungen des AI-Acts: Bis 15 Mio. EUR oder 3% des Umsatzes.
  • Angabe falscher Informationen: Bis 7,5 Mio. EUR oder 1,5% des Umsatzes.

Welche Unterstützung gibt es für KMU und Startups?

Um europäische Start-ups und KMU bei der Entwicklung von AI-Act konformen KI-System zu unterstützen, sollen sog. KI-Reallaboren entstehen. Sie sollen eine Möglichkeit bieten, KI-Systeme unabhängig und unter Regulierungsaufsicht zu entwickeln und zu testen, bevor sie auf den Markt kommen. Die KI-Reallabore sollen alle relevanten Akteure – öffentliche und private, einschließlich notifizierter Stellen, Normungsorganisationen und Forschungseinrichtungen – einbeziehen und für KMU und Startups grundsätzlich kostenfrei sein.
Veranstaltung am 13.03.2024 in Waiblingen

Büro, Remote oder beides? Hybride Arbeit erfolgreich gestalten

„Wir kommen jetzt wieder zweimal die Woche ins Büro!“ So oder ähnlich hören sich Antworten an auf die Frage, wie das Thema Präsenz in Unternehmen derzeit gehandhabt wird. Doch ist das sinnvoll?
Nicht selten werden derartige Entscheidungen über Arbeitsmodelle in Unternehmen intuitiv getroffen. Sie geschehen aus einer Wahrnehmung heraus, dass sowohl Präsenz- als auch Remote-Arbeitsmodelle ihre individuellen Vor- und Nachteile haben. Das Hybridmodell scheint auf den ersten Blick das Beste aus beiden Welten zu vereinen. Doch welche Variante ist die richtige für Ihr Unternehmen?
Wir laden Sie ein, sich dieser Frage zu nähern und sie für sich zu beantworten. Die Veranstaltung soll Ihnen die Chancen und Herausforderungen eines hybriden Arbeitsmodells aufzeigen und Lösungsansätze aufzeigen, welche Form von hybrider Arbeit für Ihr Unternehmen am geeignetsten und erfolgversprechendsten ist. Dabei werden wir auch einen Blick auf die Anforderungen an Zusammenarbeit, Kultur, Zusammenhalt und Führung werfen, die hybrides Arbeiten mit sich bringt.
Zielgruppe dieser Veranstaltung sind Personalverantwortliche und Führungskräfte.

Inhalt der Veranstaltung

  • Hybride Arbeit: Eine Kombination aus Remote- und Büroarbeit
  • Auswirkungen des hybriden Modells auf Leistung und Mitarbeiterbindung.
  • Führung, Kommunikation und Unternehmenskultur in hybriden Arbeitsumgebungen
  • Schlüsseltechnologien und Tools für hybride Arbeit
  • Workshop und Diskussion
  • Austausch von Erfahrungen und Herausforderungen

Veranstaltungsdetails

Ort
IHK Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen
Termin
13. März 2024, 16:00 – 18:00 Uhr
Anmeldung
über diesen Link
Teilnahmeentgelt
35,00 EUR pro Person
Anmeldeschluss
11. März 2024
Magazin Wirtschaft

Sind Sie nachhaltig genug?

Nachhaltigkeit
Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in der EU um 55 Prozent unter dem Niveau von 1990 liegen. So sehen es die Klimaziele vor, die 2015 in Paris beschlossen wurden. Das Europäische Parlament hat seither für alle Bereiche wie Bauen/Wohnen, Mobilität oder Produktion gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die in den einzelnen Ländern in nationales Recht umgesetzt werden – die so genannte EU-Taxonomie im Rahmen des „Green Deals“.
Auch auf globaler Ebene werden immer mehr Investitionen an ein so genanntes ESG-Rating geknüpft (vgl. Glossar auf Seite 14), das die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berücksichtigt. Internationale Großinvestoren wie Blackrock, aber auch die Deutsche Bank, die Citigroup oder die UBS haben sich klare ESG-Kriterien gesetzt.
Welche Dynamik dieser Mechanismus  erzeugen kann, machten das Beratungsunternehmen Deloitte und das Öko-Institut Freiburg in einer im September vergangenen Jahres veröffentlichten Prognose deutlich. Demnach sollen 2030 bundesweit noch 650 Terawattstunden Erdgas benötigt werden - ein Drittel weniger als 2021. 2040 sollen es zwei Drittel und 2050 sogar 95 Prozent weniger sein. Bis 2030, so die Studie, werde vor allem der Gebäudesektor immer weniger Gas verbrennen. Ab dann folgt „beschleunigt“ die Industrie, die auf erneuerbare Energien umsteigt. Die Folge: Investitionen in diesem Sektor werden immer riskanter.

Preisverfall bei erneuerbaren Energien

Dagegen ist es in den vergangenen zehn Jahren um 87 Prozent günstiger geworden, Solarstrom zu erzeugen. Das hat das Berliner Klimaforschungsinstitut MCC errechnet. Strom zu speichern wurde um 85 Prozent billiger. Auch Windkraft, Wärmepumpen und andere nicht-fossile Technologien haben durch die steigende Nachfrage einen starken Preisverfall erlebt.
Für das Jahr 2050 rechnen Fachleute weltweit mit 63.000 Terawattstunden Solarenergie - das wäre doppelt so viel wie heute durch Kohle erzeugt wird, so das MCC in einer im Herbst 2023 vorgestellten Studie. Insgesamt 80 Prozent der privaten Investitionen in neue Energieerzeugung seien inzwischen fossilfrei. Begünstigt werde der Trend durch den Umbau der Energieinfrastruktur hin zu dezentralen Strukturen.
Angetrieben wird diese Entwicklung nicht allein vom Gesetzgeber, sondern auch von den Kunden und den finanzierenden Banken. „In den kommenden Jahren werden ESG-Kriterien zunehmend bei der Kreditvergabe eine Rolle spielen“, sagt Joachim Reisch von der Hypovereinsbank in Stuttgart. „Sie ergänzen die bisherigen Standards wie etwa Kapitalausstattung, Ertragskraft oder Branchenrisiko, ersetzen sie aber natürlich nicht.“ Unternehmen, die gute ESG-Praktiken nachweisen können, werden deshalb langfristig von günstigeren Konditionen profitieren.
Deshalb drehen die heimischen Unternehmen längst an vielen Stellschrauben, um CO2-neutral zu werden – natürlich auch in der Region Stuttgart. Die Dürr AG in Bietigheim-Bissingen gehört zum Beispiel schon seit längerem zu den Pionieren, wenn es um den ökologischen Umbau der Industriegesellschaft geht. Seit Ende 2023 setzt der Lackieranlagenhersteller mit seinen 18.500 Mitarbeitern an 123 Standorten in weltweit 32 Ländern nur noch auf regenerativ erzeugten Strom. Gleichzeitig, so der Anspruch, soll der Verbrauch durch Effizienzsteigerungen jährlich um bis zu zwei Prozent sinken durch höhere Effizienz. Auch die Lackieranlagen selbst, die technisch bereits CO2-neutral produziert werden können, sollen ihrerseits so sparsam wie möglich sein.
In die Strategie nachhaltiger Produkte passt, dass das Schwesterunternehmen Homag mit 1800 Mitarbeitern allein am Firmensitz Schopfloch ganze Fabriken liefern kann, in denen Holzbauelemente für Gebäude automatisiert hergestellt werden. Ein drittes Geschäftsfeld der Bietigheimer Holding ist das Beschichten von Elektroden für Lithium-Ionen-Batterien, die in Elektroautos zum Einsatz kommen. Aktuell 7172 Patente der Dürr AG stehen für die Innovationskraft des Unternehmens.
“Das alles erfordert einen extrem hohen kommunikativen Aufwand bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gesellschaftern”
„Ein Kraftakt ist aktuell die Sichtung unserer 30.000 Lieferanten weltweit auf deren CO2-Effizienz hin,“ sagt Hanjo Hermann, der als Stabsstelle die grüne Transformation bei dem Maschinenbauer vorantreibt. 600 Einkäufer befragen die Lieferanten derzeit per Selbstauskunft und fordern bei Bedarf oder Zweifeln Belege für deren Aussagen an. Der Öko-Beauftragte: „Die vielen Gespräche führen global zur Sensibilisierung für das Thema und unser Arbeitsstil ist dabei vertraulich und wertschätzend.“ Parallel dazu wird im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) eine Risikobewertung in Bezug auf Menschenrechte, Diskriminierung und Kinderarbeit durchgeführt.
Der bürokratische Aufwand ist erheblich, und das ist eine der Schattenseiten der EU-Taxonomie. Doch anstatt sich darüber zu beklagen, hat sich Hermann entschieden, die positiven Auswirkungen des Regelwerks in den Blick zu nehmen. Er sieht darin einen Beitrag, die Lebensbedingungen für den Fortbestand der Menschheit auf der Erde zu sichern. Der Fachmann: „Das erfordert einen extrem hohen kommunikativen Aufwand bei Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Gesellschaftern.“ Von den 4,3 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2022 seien 16,8 Prozent Taxonomie-konform gewesen. Unter anderem, weil die Dürr AG mittlerweile 2669 Megawattstunden Strom aus Photovoltaik erzeugt, den sie zu 70 Prozent selbst verbraucht. Das entspricht elf Prozent des gesamten Strombedarfs, und dieses Engagement wird mit hohen Investitionen fortgesetzt.
Womit wir beim Kern des Dürr-Engagements wären: 1,9 Milliarden Euro, die sich das Unternehmen derzeit über Schuldscheindarlehen, Konsortialkredite oder Wandelanleihen am Kapitalmarkt geliehen hat, sind an Nachhaltigkeitsaspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, kurz ESG geknüpft. Hermann: Wir machen für unsere Investoren nachprüfbar, wofür wir das Geld einsetzen und wie erfolgreich wir dabei sind. Der Clou: Die Verzinsung des Schuldscheins ist an den ESG-Erfolg gekoppelt. Erreicht die Dürr AG definierte Ziele nicht, erhält der Investor als Ausgleich einen höheren Zins.

Wenn der 50-seitige Fragebogen ratlos oder wütend macht

Noch nicht ganz so professionell agieren die Unternehmen im Mittelstand, obwohl es auch hier immer mehr Beispiele für Firmen gibt, die ihre CO2-Bilanz deutlich verbessern. Bei der BW-Bank in Stuttgart ist Nina Urff für die Nachhaltigkeitsberatung von Unternehmen bis 15 Millionen Euro Jahresumsatz zuständig. Vor fünf Jahren hat die LBBW-Tochter diesen Bereich aufgebaut und seitdem landesweit 100 Beraterinnen und Berater zu diesem Thema geschult. Urff: „Mit den IHKS und HWKs informieren wir die inhabergeführten Betriebe vor allem darüber, was nun seitens ihrer großen Auftraggeber zunehmend auf sie zukommt, um Lieferant und Auftragnehmer bleiben zu dürfen.“ Das geschehe teils proaktiv und branchenspezifisch, oft aber auch, „wenn der 50-seitige Fragebogen des Konzerneinkäufers schon auf dem Tisch liegt und den Messebauer oder Vorlieferanten wahlweise ratlos oder wütend macht“, gibt die BW-Bankerin Einblicke.
Neben der konkreten Hilfestellung gehe es dann vor allem darum, Chancen und Risiken der neuen Öko-Anforderungen zu erkennen: Ist man in der Lage, sein Produkt nachhaltiger zu machen, zum Beispiel die Recyclingfähigkeit zu steigern, können größere Umsätze mit großen Kunden erzielt werden, die versuchen, ihren „Scope 2“ oder „Scope 3“ zu verbessern – das heißt indirekte Emissionen durch eingekaufte Energie oder bei Lieferanten. Auf der anderen Seite ist dies natürlich mit Investitionen verbunden, die je nach Umfang erheblich ausfallen können.
“Wo der Einkauf weit über die Ziele hinausschießt, versuchen wir zu beruhigen”
Nicht wenige Lieferanten erschrecken zunächst über den Umfang der Fragen und Anforderungen, mit denen ihre Kunden sie konfrontieren. „Wo der Einkauf weit über die Ziele der EU-Taxonomie hinausschießt, versuchen wir zu beruhigen“, sagt Nina Urff. Denn das Regelwerk ist an vielen Stellen noch nicht greif- und messbar, die Handhabung von Kontrollen und Sanktionen noch unklar. Dies verleite manchen Einkäufer dazu, auf Nummer Sicher zu gehen und mehr zu fordern als tatsächlich notwendig.
Die Bankerin: „Das sind alles noch bewegliche Ziele, die ausgestaltet und präzisiert werden müssen.“ Hinzu komme, dass nach Pandemie, Ukraine-Krieg und durch Fachkräftemangel und Rezession viele Firmen existenziellere Themen hätten. Und doch ist die Volkswirtin beeindruckt, wie viel Innovation und Kooperation im Mittelstand bereits stattfinden: Strom wird regenerativ erzeugt, Abwärme genutzt; dann produziert, wenn die Sonne scheint; Lösungen im Verbund organisiert und vieles mehr. Im Mittelstand liefen all diese Aktivitäten weniger unter dem Label „EU-Taxonomie“, sondern unter „nachhaltige Transformation“.

Unternehmen aaller Branchen ändern ihre Geschäftsmodelle

Dies gehe einher mit der Umstellung der Automobilindustrie von Verbrennungsmotoren auf Elektro- und Batterieantriebe. Aber auch Anbieter von Skiausrüstungen oder Ausflugsfahrten änderten ihre Geschäftsmodelle und Obst-, Gemüse- und Weinbauern passten ihr Sortiment dem Klimawandel an. Urff: „Die Inhaber stellen sich den Themen, die am meisten im Vordergrund stehen.“ Das könnten mit Blick auf den Fachkräftemangel auch Digitalisierung und künstliche Intelligenz sein. Im Verbund mit KfW und L-Bank sei die BW-Bank in vielen Beratungsfragen hilfreich. Im Kern gehe es fast immer um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft.
Das bestätigt auch Axel Kamilli, der sich bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg mit 20 Mitarbeitern mit den Auswirkungen der EU-Taxonomie beschäftigt, die das Institut betreffen - als Gebäudebestandshalter mit 730 Mitarbeitern, aber auch als Marktführer in der privaten Baufinanzierung. Auch hier wurden zuletzt vor allem die Berater geschult, um einerseits die Nachhaltigkeit von Immobilien beurteilen zu können, andererseits aber auch, um potenzielle Bauherren in diese Richtung zu beraten. Der Hintergrund: Künftig werden die Kreditportfolios der Banken von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bewertet. So genannte Schrottimmobilien wirken sich dann negativ auf die Bonität einer Bank aus. Das ist das gleiche Prinzip, das bereits bei der Dürr-Finanzierung thematisiert wurde.
Um Anreize zu setzen, vergibt die Sparda-Bank zinsgünstige Kredite, wenn besonders nachhaltige Neubauten gekauft oder entsprechend saniert werden. Im Jahr 2023 betraf dies bei dem Institut jeden vierten Kredit, wobei knapp 90 Prozent auf Neubauten entfielen, weil hier der Nachweis einfacher ist. Kamilli geht davon aus, dass dieser Anteil im laufenden Jahr steigen wird. Der Banker: „Unsere Berater haben 2023 viele tolle Gespräche geführt und migrierten die Thematik ins Bewusstsein von Investoren, Architekten und Bauträgern.“
Genau diese Erfahrung macht auch Dr. Jochen Stahl. Der Bauingenieur ist Geschäftsführer der Fast + Epp GmbH mit Büros in Darmstadt und Stuttgart. Die DNA der Tragwerksplaner ist der Holzbau, denn ihre Wurzeln reichen bis ins Kanada der 1980er Jahre zurück. 2010 gründete der 50-Jährige die deutsche Niederlassung, die heute 40 Mitarbeiter beschäftigt. Stahl: „Das durchschnittliche Bauvolumen unserer Objekte hat sich seither von sechs auf 30 Millionen Euro erhöht und übersteigt in Einzelfällen auch 100 Millionen.“
Das Gros entfällt auf Schulen, Kindertagesstätten, Mehrzweckhallen, Hochschulen und Verwaltungsgebäude, vereinzelt auch auf Wohnungsbau und Holzbrücken. „Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart, die stark auf nachhaltige Baustoffe wie Holz setzt, hat uns im Südwesten zusätzlich beflügelt“, sagt Büroinhaber Stahl, der seit längerem eine Gastprofessur an der Universität Stuttgart ­innehat. Zudem seien die Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg günstig, von der Landesbauordnung über Fördermittel bis hin zu wohlwollenden Prüfungen und Genehmigungsverfahren.
Stahl sieht die Nachfrage im Kontext der EU-Taxonomie, schließlich müsse auch die öffentliche Hand die Pariser Klimaziele erreichen. Als nachwachsender Rohstoff, der CO2 dauerhaft bindet, biete Holz hier viele Vorteile, ebenso wie Stroh, Lehm oder andere organische Baustoffe, die auf dem Vormarsch seien. Hinzu kommt die serielle Vorfertigung, die Bauzeiten verkürzt und Kosten spart. Wenn man dann noch so flexibel plane, dass die Gebäude - mit kleinen Anpassungen - 100 oder 200 Jahre nutzbar seien und die Bauteile danach leicht demontiert, recycelt und wiederverwendet werden könnten, sei die Kreislaufwirtschaft verwirklicht.

Eine Billion Euro Investitionen für das Klima

Der Markt für „grüne Geldanlagen“, das zeigen all diese Beispiele, wächst aus ethischen, steuerlichen und rechtlichen Gründen seit Jahren deutlich. Denn parallel dazu müssen Banken unter dem Stichwort Sustainable Finance Framework ihre Portfolios nachhaltiger gestalten. Hier schließt sich der Kreis. Denn um die Pariser Klima-Zwischenziele bis 2030 innerhalb der EU zu erreichen, rechnen Experten mit einem Kapitalbedarf von bundesweit einer Billion Euro. Die Folge: Statt wie bisher kurzfristige (Kapital-)Renditen als Maßstab zu nehmen, sichern sich Investoren nun nachhaltig ab. Das wiederum verbessert die Chancen für enkeltaugliche Produkte und Gebäude, wie das Beispiel Fast + Epp und viele andere Objekte zeigen, etwa die Alnatura-Verwaltungszentrale in Darmstadt, die der Stuttgarter Architekt Martin Haas 2017 weitgehend aus Lehm gebaut hat.
Auch der Mobilitätssektor in der Region Stuttgart hat einen enormen Kapitalbedarf. Das reicht von Investitionen in die Ladeinfrastruktur für Strom und Wasserstoff über die Umrüstung von Fahrzeugen, Bau-, Land- und Forstmaschinen bis hin zur Anschaffung der deutlich teureren Busse und Lkw. Auch der Geschäftsführer der Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH (OVR) in Waiblingen, Horst Windeisen, spürt die Vorboten des Wandels längst.
Der ÖPNV-Spezialist betreibt 200 Linienbusse mit 260 Mitarbeitern in vier Landkreisen der Region Stuttgart und in drei darüber hinaus. Bislang werden diese Linien alle acht bis zehn Jahre neu ausgeschrieben, und den Zuschlag erhält derjenige, der am wenigsten Zuschüsse vom jeweiligen Stadt- oder Landkreis verlangt. Windeisen: „Jetzt werden die ersten Verkehrsbündel mit Elektro- oder Wasserstoffanteilen ausgeschrieben.“ Das Problem: Erst wenn die Ausschreibung gewonnen ist, kaufen die Gewinner die entsprechenden Fahrzeuge. Bei Lieferzeiten von derzeit 18 Monaten erfordert das frühzeitige Ausschreibungen. Zudem habe der Gesetzgeber noch nicht geregelt, wie mit den deutlich günstigeren Nachrüstungen umzugehen sei. Denn in der Regel seien Neufahrzeuge vorgeschrieben, was bei einem Linienbus nicht zutreffe, der nach sechs Jahren von Diesel- auf Elektroantrieb umgerüstet wird.

Beim ÖPNV fehlt die einheitliche Linie

Eine solche Umrüstung kostet je nach Aufwand zwischen 200.000 und 350.000 Euro. Zum Vergleich: Ein neuer Elektro-Gelenkbus kostet 880.000 Euro - und wird zur Hälfte vom Land gefördert. In Waiblingen ist die OVR bereits mit drei City-E-Bussen unterwegs und erhält dieses Jahr ihren zweiten E-Gelenkbus, dem sie vermutlich den Zuschlag für ein Linienbündel im Kreis Esslingen verdankt. Der Grund: Zu 60 Prozent wurde dort über den Preis entschieden, zu 40 Prozent über Merkmale wie Komfort oder CO2-Reduktion. Windeisen: „Die Laufzeiten müssen auf mindestens zwölf Jahre verlängert werden, damit wir mehr Zeit zum Abschreiben unserer Investitionen haben. Zudem beteilige sich die öffentliche Hand kaum an den Kosten der Lade­infrastruktur, die aufgrund vieler Variablen sehr unterschiedlich ausfallen könnten. Deshalb spricht er derzeit mit den Stadtwerken seiner Betriebsstandorte. Hinzu komme, dass die einzelnen Landkreise „komplett unterschiedliche Strategien fahren“. Seine Prognose: Im ÖPNV wird es immer größere Einheiten geben, sowohl bei den Anbietern als auch bei den Verbünden. Die Finanzierung durch die Banken sei aber bei klarer Strategie kein Problem und werde mit günstigen Zinsen honoriert, zumal auch die Institute ihre Kreditportfolios „grün“ machen müssten. Die Transformation geschehe auf Sicht, denn „der Weg entsteht erst beim Gehen“. Das derzeit größte Problem bleibe ohnehin vorerst der Fahrermangel.
Dass der Umbau der Industriegesellschaft viele Arbeitsplätze schafft, ist vielfach belegt. Allein in der Solarbranche inklusive Speicher und Montage rechnen Experten bis 2030 mit einer Verdreifachung der Beschäftigtenzahl. Auch bei der Firma Riempp in Oberboihingen, die um 2008 mit einem softwarebasierten Energiemanagementsystem in diesen Markt eingestiegen ist, kommen in diesem Bereich ständig neue Mitarbeiter hinzu. Aus diesem System, das Verbraucher und Erzeuger aus Gebäude, Produktion und E-Mobilität miteinander verbindet und regelt, ist jetzt „Enlynx“ geworden. Dies senkt nicht mehr nur durch optimiertes Verbrauchsverhalten den Energieverbrauch um bis zu 10 Prozent, sondern spart nun auch durch einen physikalischen Effekt bis zu acht Prozent Stromkosten zusätzlich. Somit kann die Einsparung des CO2-Ausstoßes mit dem neuen Produkt nahezu verdoppelt werden.
Friedrich Riempp erklärt den Unterschied: „Unser Enlynx kann regenerative Energien priorisieren.“ Statt wie bisher Anlagen abzuschalten, weil das Netz überlastet ist, kann die Lösung aus Oberboihingen damit Speicher füllen oder energieintensive Produktionen hochfahren, die nicht zeitgebunden sind und darüber hinaus durch eine Netzoptimierung Stromkosten senken. Erster Anwender ist das Verpackungsunternehmen Fuji Seal in Aichtal. Hier liegt die Amortisationszeit bei 2,6 Jahren. Neben der CO2-Reduktion fließen alle Einsparungen nach diesem Zeitraum direkt in den Ertrag, so Riempp: „Unser bester Vertrieb sind derzeit die Einkäufer der Konzerne, die den Öko-Nachweis ihrer Lieferanten abfragen.“
Leonhard Fromm, Journalist in Schorndorf
Zweiteiliges Webinar am 12. März und 19. März

Neues Gebäudeenergiegesetz - Fokus auf §71a

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde erneuert. Im Gesetz, das als „Heizungsgesetz“ bekannt ist, wurde nicht nur das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen. Für viele Unternehmen wird eine moderne Gebäudeautomatisierung verpflichtend.
Für Unternehmen, die eine Heizung und/oder eine Klimaanlage mit einer Gesamtnennleistung von 290 kw (oder mehr haben) ist eine Gebäudeautomation mit einem System des Automationsgrad B bis Ende 2024 verpflichtend.
Im ersten von zwei Webinaren werden wir zunächst den theoretischen Rahmen des GEG §71a erläutern. Hierbei erfahren Sie, was auf Sie zukommt und welche Fördermittel verfügbar sind.
 Im zweiten Teil, der eine Woche später stattfindet, werden wir von der Theorie in die Praxis wechseln. Drei Anbieter aus dem Bereich der Gebäudeautomation werden über technische Lösungen und deren Anwendungsspektrum informieren. In der abschließenden Diskussionsrunde stehen Ihnen die Experten zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Teil 1: „Das neue GEG – ein Überblick mit Fokus auf die Gebäudeleittechnik“
Dienstag, 12. März 2024. Hier geht es zur Anmeldung.
Teil 2: „Gebäudeleittechnik in der Praxis – Unternehmen zeigen Lösungen auf“
Dienstag, 19. März 2024. Hier geht es zur Anmeldung.
Awareness-Training am 22.03.2024

Cyber-Angreifende hacken Mitarbeitende und Führungskräfte - was sollten KMU tun?

In diesem speziellen Training des „Awareness Labor KMU (ALARM)“, werden allen Interessierten, Führungskräften und für die Informationssicherheit verantwortlichen Personen praxisnahe, umsetzbare und im Forschungsprojekt entwickelten Lösungen zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus in Unternehmen vorgestellt.
Freuen Sie sich auf kompakte Handlungsanleitungen, niedrigschwellige Sicherheitskonzepte, Awareness-Trainings, das Ausprobieren und die Einsatzmöglichkeiten von Serious Games sowie die Demonstration eines realistischen Hackerangriffs.
Seien Sie dabei, bringen Sie gerne Ihre Kolleginnen und Kollegen mit, und freuen Sie sich auf einen intensiven Austausch mit den IT-Sicherheitsexperten vor Ort, um Ihr Cyber-Sicherheitsniveau wirkungsvoll zu erhöhen und sich vor Cyber-Kriminalität zu schützen.
Das komplette Programm sowie die Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie auf unserer Internetseite in unserer Veranstaltungsdatenbank.
Innovation und Umwelt

Neuer Förderaufruf im Innovationsprogramm Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat kürzlich einen neuen Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Konzepten, die das Lernen und Arbeiten von morgen revolutionieren könnten.
Fokus auf nicht-technische Innovationen
Das Programm betont die Bedeutung von Innovationen, die nicht nur auf neuen Technologien, sondern auch auf kreativen Konzepten und Organisationsmodellen beruhen. Diese nicht-technischen Innovationen haben das Potenzial, insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Interaktion deutliche Verbesserungen zu bewirken. Sie bieten neue Perspektiven für die Gestaltung von Lernformaten, Arbeitsplatzgestaltung und digitaler Zusammenarbeit, die den Alltag der Menschen bereichern können.
Kreativität und Vielfalt in KMU fördern
Das IGP zielt darauf ab, eine breite Palette von Ideen zu fördern, die von neuen Ansätzen für die Arbeitsmarktintegration bis hin zum lebenslangen Lernen reichen. Dazu gehören auch Tools und Designs für den Arbeitsplatz, Gamification-Lösungen für Bildung und Berufsorientierung sowie innovative Konzepte im Bereich New Work. Zielgruppe des Programms sind KMU, Start-ups, Freiberufler und Sozialunternehmen, die mit Forschungseinrichtungen wie Universitäten zusammenarbeiten.
Mögliche Projektformen sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere marktreife Projekte, die entweder als Einzelprojekt oder in Kooperation mit mehreren Partnern umgesetzt werden können.
Mehrstufiger Wettbewerb zur Förderung der besten Ideen
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen, mehrstufigen Verfahren. Der erste Schritt für interessierte Unternehmen ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 30. April 2024. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nur die innovativsten und erfolgversprechendsten Ideen gefördert werden.
Ausblick und weitere Fördermöglichkeiten
Das BMWK plant bereits die nächste IGP-Ausschreibung, die sich auf die Bereiche Gesundheit und Pflege konzentrieren wird. Dabei geht es um innovative Lösungen zur Verbesserung der Pflege und Prävention sowie um Konzepte für ein würdevolles Altern und Inklusionsinnovationen. Mit einem Budget von jeweils rund 10 Millionen Euro pro Förderaufruf unterstreicht das BMWK sein Engagement für nicht-technische Innovationen.
Weitere Informationen zum Programm und zur aktuellen Ausschreibung finden Sie auf der offiziellen Website des BMWK.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
Interview Magazin Wirtschaft

Großes Interesse an Zusatzqualifikation

Ein Vorreiter der neuen Zusatzqualifikation Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung ist die Esslinger Firma Festo. Was man dort geplant hat, schildert Stefan Dietl, Leiter Vocational Education der Festo Didactic SE und Mitglied des  Berufsbildungsausschusses der IHK Region Stuttgart.
Bestenehrungen 2023

Herr Dietl, Sie haben an der Ausarbeitung der Zusatzqualifikation Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung maßgeblich mitgewirkt. Was steckt dahinter?

Der Klimaschutz, die Nachhaltigkeitsbestrebungen der internationalen Organisationen und die biologische Transformation der Wirtschaft betreffen buchstäblich alle Unternehmen. Dabei werden junge Fachkräfte gebraucht, die ihr Unternehmen, seine Prozesse und Lieferketten unter genau diesem Blickwinkel betrachten und dabei helfen, zu Lösungen zu kommen. Die ZQ kann während der Ausbildung absolviert werden und wird sich an ein breites Spektrum von Branchen richten – von der Automobilindustrie bis zur Chemie.  

Welche Schwerpunkte setzen Sie bei Festo?

Unsere Kernkompetenz ist die Automatisierung, zugleich haben wir große Erfahrung in der Bionik. Bei der ZQ Klimaschutz stellen wir deshalb die Automatisierung der biologischen Transformation in den Mittelpunkt. Ein Beispiel: Mit Hilfe von Mikroalgen werden wertvolle Wirkstoffe für Nahrungs- und Arzneimittel hergestellt. Dabei müssen die Wachstumsbedingungen – etwa Licht, pH, Nährstoff- und CO2-Gehalt automatisch so eingestellt werden, dass die Algen stets optimal produzieren.

Sie werden die ersten sein, die ihren Azubis die Zusatzqualifikation anbieten?

Schon jetzt ist klar, dass der erste Kurs für die ZQ bei uns starten wird – in unserem Ausbildungszentrum planen wir, hierfür extra ein Minilabor einzurichten. In Esslingen haben wir an die 150 Auszubildende. Ich gehe davon aus, dass sich viele von ihnen für die Zusatzqualifikation anmelden werden. Bei einer ersten Abfrage war das Interesse jedenfalls gewaltig. Es macht eben Spaß, sich mit der Zelle, der kleinsten Fabrik der Welt, zu beschäftigen!

Denken Sie darüber nach, das Thema noch stärker in Ihrer Ausbildung zu verankern?

Ja, später wollen wir die Zusatzqualifikation möglicherweise allen Mitarbeitern anbieten. Und in Zusammenarbeit mit der Hochschule Reutlingen entwerfen wir zurzeit einen Studiengang Biomechatronik, der dort im nächsten Wintersemester starten soll.

Innovation und Umwelt

Kofinanzierungsprogramm Künstliche Intelligenz Region Stuttgart

Die Region Stuttgart ist einer der führenden Innovations- und Industriestandorte. Künstliche Intelligenz (KI) bietet große Potenziale, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, die vorhandene Kompetenz sowie Innovationsfähigkeit weiter auszubauen und so Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Das Kofinanzierungsprogrammes Künstliche Intelligenz hat zum Ziel, die Standortattraktivität der Region Stuttgart und die Diversifizierung der regionalen Wirtschaft durch die Erschließung neuer wirtschaftlicher Potenziale im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zu stärken.
Handlungsfelder können u.a. die Schaffung von anwendungsorientierten Datenräumen, Reallaboren, Testfeldern und anderen KI-Infrastrukturen für Unternehmen, Startups und Wissenschaft, der Neu- oder Umbau von Gebäuden, die Ausstattung von Räumen oder die Anschaffung von IT-Infrastruktur, Geräten und Maschinen im Bereich KI sein. Es können Kommunen und Unternehmen, die Infrastrukturen in diesen Feldern schaffen, oder auch Maßnahmen der Gründungsförderung unterstützt werden.
Die Antragsfrist für die aktuelle Förderrunde ist bereits Ende März. Bis 1. März 2024 können auch erste Projektskizzen eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finde Sie auf der Internetseite des Verband Region Stuttgarts.
Produktsicherheit

Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen

Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit  (General Product Safety Regulation-GPSR)  im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Aufgrund der steigenden Digitalisierung und des steigenden Absatzes von Produkten über den Onlinehandel wurden im Vergleich zur Richtline 2001/95/EG zusätzliche Anforderungen in die neue Verordnung 2023/988 aufgenommen. In diesem Artikel wird ein Überblick gegeben.

Gültigkeitsbereich

Die Verordnung 2023/988 gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, wenn es im Rahmen des Unionsrechts keine weiteren spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte, wie zum Beispiel CE-Richtlinien oder andere Bestimmungen gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.
Die Verordnung schließt jedoch folgende Produktbereiche aus dem Anwendungsbereich aus:
  • Human- und Tierarzneimittel
  • Lebens- und Futtermittel
  • lebende Pflanzen und Tiere, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Beförderungsmittel und Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereich: Fulfillment-Dienstleiter und Anbieter von Online-Marktplätzen

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde der Fulfilment-Dienstleister als Wirtschaftsakteur (Artikel 4) . Dieser taucht bereits im Marktüberwachungsrecht und dem Produktsicherheitsgesetz auf. Allerdings legt die Verordnugn 2023/988 (im Unterschied zu § 6 Absatz 6 ProdSG) keine spezifischen Pflichten des Fulfilment-Dienstleisters fest.
Auch Anbieter von Online-Marktplätzen werden nun in den persönlichen Anwendungsbereich mit aufgenommen und haben besondere Pflichten zu erfüllen (Artikel 22).

Neue Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von Produkten

In Artikel 6 wurden neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten verankert. Dabei wurden folgende Kriterien definiert:
  • Eigenschaften des Produkts (Aussehen, technische Merkmale, Zusammensetzung, Verpackung)
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten
  • Aufmachung des Produkts (Etikettierung, Alterskennzeichnung und Warnhinweise, für eine sichere Verwendung, Entsorgung)
  • Erscheinungsbild des Produkts, das den Verbraucher dazu verleitet, das Produkt anders zu verwenden als vom Hersteller vorgesehen (zum Beispiel Form und Farbe des Produkt verleitet Kinder zum Verzehr)
  • Cybersicherheitsmerkmale
  • Sofern die Art des Produktes dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen

Neue Pflichten für Hersteller

Neben bereits schon in der vorangegangenen Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Diese technischen Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden (Artikel 9).

Wesentliche Veränderung eines Produkts

In Anlehnung an den in 2022 veröffentlichten Blue Guide der EU wurde nun auch der Punkt der “wesentlichen Veränderung" in die neue Produktsicherheitsverordnung 2023/988 aufgenommen (Artikel 13).
Dabei wird jede Person zum Hersteller des Produktes, wenn dieser das Produkt physisch oder digital so verändert, dass sich diese Änderung auf die Sicherheit des Produktes auswirkt und 
  • durch diese Änderung das Produkt in einer Weise geändert wird, die in der ursprünglichen Risikobewertung des Produkts nicht vorgesehen war
  • aufgrund der Änderung sich die Art der Gefahr geändert, eine neue Gefahr entstanden oder sich das Risikoniveau erhöht hat
  • die Änderungen nicht von den Verbrauchern selbst oder in ihrem Auftrag für ihren eigenen Bedarf vorgenommen wurden.

Spezielle Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit bestimmter Produkte

Für bestimmte Produkte, Produktkategorien oder Produktgruppen, die ein ernstes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern darstellen, kann die Kommission ein Rückverfolgbarkeitssystem einrichten, das die Wirtschaftsakteure, die diese Produkte in Verkehr bringen und auf dem Markt bereitstellen, übernehmen müssen (Artikel 18).
Dieses System umfasst die Erfassung und Speicherung von Daten, auch auf elektronischem Weg, anhand dessen das Produkt, seine Komponenten oder die an der Lieferkette beteiligten Wirtschaftakteure identifiziert.

Pflichten der Wirtschaftsakteure im Fernabsatz

Stellt ein Wirtschaftsakteur Produkte online auf dem Markt bereit, so muss das Angebot mindestens folgende eindeutigen und sichtbaren Angaben enthalten (Artikel 19):
  • Namen, eingetragener Handelsname oder Handelsmarke des Herstellers sowie der Postanschrift und die Email-Adresse, unter denen er kontaktiert werden kann
  • falls der Hersteller nicht in der EU sitzt, Name, Anschrift und Emailadresse der verantwortlichen Person
  • Angaben, die die Identifizierung des Produkts ermöglichen, einschließlich der Abbildung des Produkts, seiner Art  und sonstiger Produktidentifikatoren
  • etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, die gemäß dieser Verordnung oder den anwendbaren Harmonisierungsvorschriften der Union in einer Sprache, die für die Verbraucher leicht zu verstehen ist und auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen zu finden sind

Meldung bei Unfällen durch das Produkt

Der Hersteller ist verpflichtet, Unfälle die durch sein Produkt entstanden sind unverzüglich den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das Safety-Business-Gateway zu melden (Artikel 20).
Einführer und Händler, die von einem Unfall, der durch ein von ihnen in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitsgestellten Produkts verursacht wurde, Kenntnis haben, müssen unverzüglich den Hersteller informieren.

Besondere Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen

Anbieter von Online-Marktplätzen registrieren sich beim Safety-Gate Portal und hinterlegen dort die Angaben zu ihrer zentralen Anlaufstelle.
Außerdem müssen diese sicherstellen, dass sie über interne Verfahren zur Gewährleistung der Produksicherheit verfügen, die es ihnen ermöglichen, die einschlägigen Anforderungen der vorliegenden Verordnung unverzüglich zu erfüllen (Artikel 22).
Im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs oder wenn Verbrauchern Informationen zur Kenntnis gebracht werden müssen, um die sichere Verwendung eines Produkts zu gewährleisten, muss sichergestellt werden, dass alle betroffenen Verbraucher ermittelt werden können und unverzüglich benachrichtigt werden.
Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben, nutzen diese Informationen für Rückrufe und Sicherheitswarnungen (Artikel 35). Rückrufanzeigen erfolgen hier einer nach Artikel 36 definierten Form.

Abhilfemaßnahmen bei Produktsicherheitsrückrufen

Der Wirtschaftsakteuer hat im Falle eines Produktsicherheitsrückrufs dem Verbraucher eine wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe anzubieten (Artikel 37).
Unbeschadet anderer Abhilfemaßnahmen bietet der Wirtschaftsakteur dem Verbraucher die Wahl zwischen mindestens zwei der folgenden Abhilfemaßnahmen:
  • Reparatur des zurückgerufenen Produkts
  • Ersatz des zurückgerufenen Produkts durch ein sicheres Produkt desselben Typs (mit identischem Wert und Qualität).
  • angemessene Erstattung des Wertes des zurückgerufenen Produkts, sofern der Erstattungsbetrag mindestens dem gezahlten Preis entspricht
Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung von Produkten finden Sie in unserer Rubrik “CE-Kennzeichnung und Normung”.
 
Magazin Wirtschaft - Interview

"Die Mitarbeiter sind stolz auf unsere Vorreiterrolle"

Mit dem “Green Deal” will die EU den Umbau der Wirtschaft zu Klimaverträglichkeit und ökologischer Nachhaltigkeit vorantreiben. Dr. Jan Klingele kann den Herausforderungen gelassen entgegensehen: Er hat den Prozess im eigenen Unternehmen, der Klingele Paper & Packaging SE & Co. KG in Remshalden-Grunbach, schon vor Jahren eingeleitet.
Dr. Jan Klingele

Herr Dr. Klingele, wie kam es zur Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens?

Als Familienunternehmen denken wir in Generationen, nicht in Quartalen. Deshalb war uns schon früh klar, dass unser Unternehmen mit Rücksicht auf zukünftige Generationen so umwelt- und klimafreundlich wie möglich wirtschaften sollte. In unserer europäischen Allianz Blue Box Partners haben wir gemeinsam mit drei anderen Familienunternehmen bereits 2017 begonnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu  veröffentlichen. Ursprünglich galt das nur für unsere europäischen Kernwerke, wir sind aber dabei, alle unsere Werke miteinzubeziehen und nach den neuesten, anspruchsvollsten Methodiken zu bilanzieren. In Ländern wie Senegal oder Mauretanien ist das natürlich nicht einfach, vor allem im so genannten Scope 3, wo sie auf Angaben Dritter angewiesen sind.

Welche Schwerpunkte setzen Sie?

Als Wellpappenhersteller haben wir eine bessere Ausgangsbasis als viele andere Branchen. Unser Produkt hat eine sehr hohe Reyclingquote – in Deutschland mehr als 95 Prozent. Gerät es doch in die Umwelt, ist es innerhalb kürzester Zeit abgebaut. Wir haben aber eine andere Achillesferse, und das ist der Energieverbrauch. Im gesamten Unternehmen verbrauchen wir etwa so viel Energie wie 150.000 deutsche Haushalte. Deshalb investieren wir in diesem Bereich intensiv, und das schon seit gut 20 Jahren.

Und worin investieren Sie konkret im Energiebereich?

Vor allem in eigene Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Unser Ziel ist es, den gesamten Bedarf selbst zu decken. Das lässt sich etwa in Afrika sehr gut mit Hilfe von Photovoltaik erreichen. Es gibt aber auch Hindernisse. So ist es auf Kuba sehr schwierig, die Genehmigung für eine Investition zu erhalten, die nicht im staatlichen Wirtschaftsplan steht. Deshalb haben wir dort derzeit noch den größten Ölverbrauch.

Wie nehmen Sie Ihre Mitarbeiter mit?

Wir haben unsere Strategie von Anfang an aktiv und transparent kommuniziert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich und sind sehr stolz auf die Vorreiterrolle von Klingele. Viele machen auch konkrete Vorschläge, wie unser Konzept verbessert werden kann. Mitarbeiter mit Kundenkontakt schulen wir besonders, damit sie Fragen zur Nachhaltigkeit beantworten können. Zunehmend werden wir auch bei Bewerbungsgesprächen von potenziellen Mitarbeitern nach diesem Thema gefragt.

Und wie reagieren die Kunden? Schließlich dürften sich die Investitionen auch auf den Preis auswirken.

Wir bekommen zwar viel positives Feedback, erleben aber leider noch nicht, dass wir für unsere Produkte höhere Preise bekommen. Einen Wettbewerbsvorteil haben wir durch den hohen Anteil regenerativer Energie vor zwei Jahren dennoch gehabt, als die Preise für fossile Energieträger wegen des Ukraine-Kriegs stark anstiegen. Interessanterweise nimmt das Interesse derzeit bei einigen Kunden zu, die gesetzlich bereits zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Das wird in einigen Jahren sehr wahrscheinlich Standard werden.  

Und die Banken? Hilft Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept, günstige Kredite zu bekommen?

Bei den Förderbanken wie der KfW gilt man schon mit weit weniger Engagement als nachhaltig, aber das ist nicht unser Ziel. Bei den Geschäftsbanken wirken sich unsere Aktivitäten noch nicht auf die Kreditkonditionen aus, aber wir sind zuversichtlich, dass sich das ändert. Die Banken beginnen schon aufmerksam zuzuhören, wenn in Gesprächen das Thema Nachhaltigkeit angesprochen wird.

Wie sehen Ihre nächsten Schritte aus?

Natürlich hängen die Früchte immer höher, das hindert uns aber nicht daran, weiterzumachen. Ein großes Projekt bereiten wir zurzeit in unserem brasilianischen Werk Nova Campina vor. Dort bauen wir eine Anlage zur Erzeugung von Prozessdampf und Strom mit Hilfe von Biomasse.

Und in Deutschland?

Hier richten sich unsere Bestrebungen vor allem darauf, vom Gas wegzukommen. In unserem Wellpappenwerk in Werne, Westfalen, bauen wir gemeinsam mit der Kyoto-Group einen Salzspeicher zur Wärmespeicherung mit einer Jahreskapazität von 15 Gigawattstunden. Mit seiner Hilfe können wir auch dann mit aus Regenerativstrom erzeugtem Dampf produzieren, wenn Wind und Sonne nicht verfügbar sind. Mit dieser Investition werden wir unseren Gasbedarf im Werk Werne halbieren.

Spielen Nachhaltigkeitskriterien bei Ihren Investitionsentscheidungen im Ausland eine Rolle?

Das spielt sehr wohl eine Rolle, zum Beispiel bei der Entscheidung für Produktionsstandorte in Afrika. In Mauretanien und im Senegal schaffen wir bewusst Arbeitsplätze, um den Menschen eine Perspektive in ihren Heimatländern zu geben. Das birgt natürlich gewisse Risiken und man kann auch nicht die höchsten Renditen erwarten. Aber als Familienunternehmen können wir solche Entscheidungen treffen.
Magazin Wirtschaft

Booster für Rosen und Tomaten

Düngemittel können zum Problem werden – zum Beispiel dann, wenn sie zum Beispiel in das Grundwasser ausgeschwemmt werden. Mit Hilfe von Nanotechnik versucht die Firma B+H Solutions, eine umweltfreundlichere Alternative zu etablieren.
Mitarbeiter der B+H Solutions GmbH auf einem Feld
Hundert Milliliter fasst das braune Kunststofffläschchen, das Laura Wieler zwischen Daumen und Zeigefinger hält - so viel wie ein  Fläschchen Magenbitter. „Diese Menge reicht aus, um einen Hektar landwirtschaftliche Kulturen zu düngen“, sagt die promovierte Biologin von der B+H Solutions GmbH. Das wäre mehr als ein Fußballfeld.

Winzige Teilchen, riesige Oberfläche

Das Geheimnis dieser schier unglaublichen Ausbeute haben sich die Erfinder aus Remshalden-Geradstetten europaweit patentieren lassen. Das Fläschchen enthält Milliarden und Abermilliarden winziger Silberkörnchen, jedes kleiner als ein Zehntausendstel Millimeter. „Kolloidales Silber“ heißt das Gemisch im Fachjargon. „Weil die Nanopartikel so klein und so zahlreich sind, ist die Gesamtoberfläche aller Teilchen in der Suspension riesig“, erklärt Laura Wieler.
Entsprechend viele Stoffe können dort andocken - zum Beispiel Kalium, Stickstoffverbindungen, Eisen, Kupfer und andere Nährsalze, die Pflanzen zum Wachsen brauchen. Durch die Bindung an die Silberpartikel seien die Nährstoffe für die Pflanzen besser verfügbar, als wenn sie frei in einer herkömmlichen Düngerlösung auf Gemüsebeeten oder Blumenfeldern ausgebracht würden, so Wieler. Es  bestehe auch nicht die Gefahr, dass beispielsweise Ammonium oder Nitrat aus dem Boden ausgewaschen werden und das  Grundwasser belasten – ein großes Problem bei der konventionellen Düngung in der Landwirtschaft.
Doch damit nicht genug: Der Nanodünger stärkt laut B+H-Solutions die Gesundheit und Stressresistenz der Nutzpflanzen, so dass deutlich weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen. „Einige unserer Kunden konnten sogar ganz auf Fungizide verzichten“, sagt Laura Wieler. Auch die Erträge seien messbar höher als bei üblicher Düngung. Lediglich den Pflanzennährstoff Phosphat müssen Gärtner und Landwirte noch auf herkömmlichem Weg zuführen, weil er sich von den Nanopartikeln zu schlecht löst.
Doch nicht alle Produkte des Unternehmens enthalten Silber. So bieten die Remstäler auch kolloidale Kupfer-, Eisen-, und  Mineraldünger an, die andere Nanopartikel, etwa auf der Basis des chemischen Elements Bor, enthalten.

Gelernt durch Versuch und Irrtum

Gegründet wurde B+H Solutions 2011 von Prof. Martin Heinisch und Elmar Buder. Beide haben ursprünglich nichts mit Chemie oder  Agrarwissenschaften zu tun: Heinisch ist Inhaber eines Bauingenieurbüros. Elmar Buder war Qualitätsmanager in der Industrie, kam aber über seinen Bruder, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, mit der Düngeproblematik in Berührung. Zunächst testeten die Gründer kolloidale Düngemittel nach der Methode „Versuch und Irrtum“. Später gingen sie systematischer vor, finanzierten die Forschung aber weitgehend mit eigenem Geld.

Kunden von Ecuador bis Kasachstan

Heute hat B+H mehrere tausend Kunden in 80 Ländern von Ecuador bis Kasachstan. Auch der weltgrößte Rosenzüchter, De Ruiter in den Niederlanden, setzt auf den Nanodünger aus Geradstetten. Sechs Mitarbeiter arbeiten in der Remstäler B+H-Zentrale, die  Produktion ist an „einen Lohnhersteller in Deutschland“ vergeben. Seit neuestem werden auch Produkte für Privatanwender über  Gartenmärkte verkauft – denn die Nanodüngung hilft auch Geranien und Gummibaum.

Beliebt bei Blumenzüchtern

Dass Blumenzüchter unter den Kunden stark vertreten sind, erklärt Laura Wieler mit den Vorbehalten, die dem Einsatz der Nanotechnologie im Nahrungsmittelbereich manchmal begegnen. So ist kolloidale Düngung zum Beispiel nicht in der Biolandwirtschaft zugelassen. Für die Remstäler ist das nicht ganz nachvollziehbar, denn die Menge der Nanopartikel, die auf Ackerflächen ausgebracht werden, sei minimal. Ungleich größer sei der Nutzen durch die verbesserte Pflanzengesundheit. Diese reduziere den Einsatz von Pestiziden und sorge dadurch letztlich dafür, dass die Tomaten und Radieschen nicht mehr mit nachweislich problematischen Substanzen belastet sind.
 
Termin am 24.01.2024

Erstberatung für CE-Kennzeichnung & Konformitätserklärung

Die IHK Region Stuttgart bietet ihren Mitgliedsunternehmen eine kostenfreie Erstberatung zum Themengebiet CE-Kennzeichnung sowie Konformitätserklärung für Unternehmen an. Interessenten erhalten in halbstündigen Einzelberatungen Erstinformationen und grundlegende Kenntnisse zu wichtigen Arbeitsschritten, Begriffen, Hilfsmitteln und Anlaufstellen rund um das CE-Zeichen.
Als Fachberater stehen die in der Region niedergelassenen Anwälte und Berater ehrenamtlich zur Verfügung
Mit diesem Service werden Unternehmer auf die Wichtigkeit der korrekten CE-Ausweisung bzw. der richtigen Anwendung der entsprechenden Richtlinien und Normen sowie die Erstellung von Konformitätserklärungen hingewiesen.
Die Termine für die Einzelberatungen werden nach Anmeldung schriftlich vergeben.
Aus organisatorischen Gründen werden Ihre Daten an den Berater weitergeleitet.
Bei Interesse an einer Beratung am 24. Januar 2024 senden Sie eine E-Mail an unser CE-Mailpostfach.


 
Änderungen 2024

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales,  Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


DIHK-Innovationsreport

Historischer Tiefststand bei Innovationsaktivitäten

Der Mangel an Fachkräften und die zunehmende Bürokratie bremsen die Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stark aus – und das in einem aktuell für die Unternehmen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.
Laut dem DIHK-Innovationsreport 2023, an dem sich diesmal mehr als 2.200 Betriebe in Deutschland beteiligt hatten, ist die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken.
  • Wollten vor drei Jahren noch knapp die Hälfte der Unternehmen ihre Innovationsaktivitäten ausweiten, liegt der Anteil heute nur noch rund ein Drittel. 15 Prozent wollen in den kommenden zwölf Monaten ihre Innovationsaktivitäten sogar verringern.
  • Der Fachkräftemangel ist mittlerweile das größte Innovationshemmnis, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen sehen sich durch ihre begrenzten personellen Kapazitäten ausgebremst. Mehr als zwei Drittel der Betriebe beklagen, dass die Bürokratie sie in ihren Innovationen einschränkt.
  • Aufgrund  zunehmend schwierigerer Rahmenbedingungen für unternehmerische Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland wollen mehr Betriebe Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Ausland aufbauen. Wollte 2020 nur ein Viertel der Unternehmen FuE-Kapazitäten im Ausland aufbauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel.
„Viele Unternehmen sind vollauf damit beschäftigt, mit den aktuellen Herausforderungen klarzukommen und haben dann kaum noch Ressourcen für die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen”, kommentierte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben.
Aus Sicht der baden-württembergischen IHKs steht zu befürchten, dass weiter zunehmende bürokratische Anforderungen gepaart mit dem Mangel an Fachkräften die Negativentwicklung bei den Innovationsaktivitäten weiter beschleunigt. Mit dem EU Data Act, der EU KI-Verordnung, dem digitalen Produktpass oder der CSR-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung bereits weitere Regelungen für Unternehmen konkret bevor.
Für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sind das keine guten Aussichten. Es braucht wieder ein deutlich innovationsfreundlicheres Umfeld für Unternehmen. Dazu zählen unter anderem technologieoffene Fördermöglichkeiten, um Anreize für Unternehmen zu setzten, mehr in Innovationen zu investieren.
Ein positives Beispiel ist die steuerliche Forschungszulage, die eine echte steuerliche Entlastung für Unternehmen ist. Allerdings zeigt der DIHK-Innovationsreport, dass nach wie vor 62 Prozent der befragten Unternehmen diese Möglichkeit nicht kennen. Hieran müssen Politik und Intermediäre weiter arbeiten.
Die baden-württembergischen IHKs bieten regelmäßig Informationsveranstaltungen zur steuerlichen Forschungszulage an und beraten Unternehmen auch persönlich dazu. 
Die vollständigen Umfrageergebnisse können Sie auf der Internetseite des DIHK herunterladen.
Förderung

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 20 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Eine Förderung ist auch für Existenzgründer möglich. In diesem Fall muss die Gründung bis zur Abrechnung formal abgeschlossen sein, beispielsweise in Form einer Gewerbeanmeldung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bezuschusst die Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung:
Innovations-
gutschein
Gegenstand der Förderung
BW
Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.
High-Tech BW (für KMU älter als fünf Jahre)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen.
Start-up BW
(für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung)
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech

Wie wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.

Wie sind die Konditionen?

Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
Innovations-
gutschein
Fördersatz / max. Fördersumme
BW
50 Prozent / 7.500 Euro
Hightech BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Start-up BW
50 Prozent / 20.000 Euro
Je Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt können pro Unternehmen maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW bzw. Innovationsgutscheine Start-up BW vergeben werden.

Wann stellt man den Antrag?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Dauer bis zu einer Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. Der Vertragsabschluss mit dem FuE-Dienstleister darf in jedem Fall erst nach der Bewilligung erfolgen.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend eingereicht werden.

Wo stellt man den Antrag?

Der Förderantrag wird bei der L-Bank gestellt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.

Förderprogramm

ZIM-Förderung durch Verfassungsgerichtsurteil ausgesetzt

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Wachstumschancengesetz des Bundes beeinträchtigt Innovationen von Unternehmen.
Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können bis zur weiteren Klärung der Haushaltslage keine Neubewilligungen bereits eingegangener und noch eingehender Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mehr erfolgen.
Damit wirken sich die aktuellen Entwicklungen zum Bundeshaushalt bereits jetzt konkret auf die Investitionen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien aus.
Auch der im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausbau der steuerlichen Forschungszulage für Unternehmen ist betroffen. Die Anhebung der jährlichen Deckelung von 4 Mio. auf 12 Mio. Euro liegt damit ebenfalls auf Eis.

Strukturstudie BW 2023

Weltweit verändert sich die Wertschöpfung im Automobilbereich mit immer größerer Geschwindigkeit und Intensität. Es stellt sich die Frage, wie sich die globalen Entwicklungen auf die künftigen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsstrukturen in Baden-Württemberg auswirken können.
In ihrer Strukturstudie BW 2023 beschreibt die Landesagentur e-mobil BW zum einen die Herausforderungen durch Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung, zum anderen zeigt sie auf, welche wirtschaftlichen und technologischen Chancen sich für Baden-Württemberg ergeben.
Daraus leitet sich ein Aktionsplan für Politik und Unternehmen ab, um die wirtschaftliche Stärke des Automobilclusters im Land zu erhalten.
Die Studie sowie eine Kurzfassung finden Sie zum Download auf der Website der e-mobil BW.
Made in the Länd

Digitale Zwillinge für die Industrie

Sogenannte digitale Zwillinge werden in der Industrie immer wichtiger. Die Stuttgarter Lightshape beschäftigt sich seit gut 15 Jahren mit dem Thema.
Lightshape
Als Porsche vor sieben Jahren seinen Panamera E-Hybrid vorstellte, nahm der Autobauer aus Zuffenhausen zu den internationalen Autosalons nicht immer ein richtiges Fahrzeug mit. Präsentiert wurde das neue Modell virtuell als „digitaler Zwilling“. Die Messebesucher mussten eine VR-Brille aufsetzen, konnten den Flitzer dann aber bewundern, als stünden sie direkt davor. Der Wagen war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in allen Ländern verfügbar und man wollte die neue Technologie für Kunden in einem Porsche erlebbar machen.

Schwerpunkt Maschinenbau und Autoindustrie

„3-D-Echtzeitmodelle zu programmieren, ist immer noch eine Herausforderung“, sagt Leonard  Kaup, dessen Arbeitgeber Lightshape GmbH die virtuelle Präsentation damals möglich machte.  „Auch weil die Qualitätsansprüche seither gewachsen sind.“ Der Stolz ist dem Betriebswirt  anzumerken, obwohl er selbst erst vor eineinhalb Jahren als „Business Developer“ zum Lightshape-Team gestoßen ist. Zudem haben sich die Stuttgarter Experten seither mehr dem Maschinen- und  Anlagenbau zugewandt, auch wenn sie noch immer namhafte Autohersteller zu ihren Kunden  zählen.
Denn digitale Zwillinge und realistische 3-D-Modelle werden in vielen Branchen eingesetzt, vor allem aber dort, wo es um technisch anspruchsvolle Produkte geht. Angefangen hatte es bei Lightshape 2007 mit Gebäuden und Stadtvierteln – die Unternehmensgründer Robin Wenk  und Daniel Classen sind beide Architekten.

Potenzial noch gar nicht ausgeschöpft

Was die digitalen Zwillinge für den Maschinen- und Anlagenbau so interessant macht, ist die  Möglichkeit, ein kompliziertes Objekt anhand der CAD-Daten virtuell ins Leben zu rufen, noch ehe es aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff mühevoll gefertigt worden ist. Das Handling und die  Prozesse um visuelle Daten sind mitunter sehr komplex.
In vielen Industriebetrieben wird das Potenzial deshalb gar nicht ausgeschöpft, so Kaup. Dabei könnten unterschiedliche Fachbereiche stark davon profitieren, wenn die Daten aus einer  durchgängigen Pipeline für die Erfordernisse von Entwicklung, Produktion, Marketing usw.  ausgeleitet werden. „Richtig aufeinander abgestimmt lassen sich diese Prozesse deutlich  beschleunigen.“

Weltweite Teamarbeit möglich

In der Produktentwicklung werden Verbauuntersuchungen virtuell durchgeführt und Schulungen zur Bedienung neuer Maschinen erfolgen am digitalen Zwilling. So zeigt es sich zum Beispiel früher, wenn Teile an einer Maschine schwer erreichbar sind. Auch kann Personal bereits an Anlagen eingearbeitet, bevor diese überhaupt betriebsbereit sind.
Das Verfahren ermöglicht es zudem, Mitarbeiter an einer neuen Maschine einzuarbeiten, noch ehe diese überhaupt betriebsbereit ist. Dabei können sich die Teilnehmer sogar von Standorten in Marbach, Manila und Mexiko-Stadt gleichzeitig zuschalten. Am 3-D-Modell lässt sich auch gefahrlos der Umgang mit neuer Technik trainieren – etwa die Wartung von E-Autos. „Wenn Sie da einen Kurzschluss verursachen, hat das erst einmal keine schlimmen Folgen.“ Trainingsanbieter sind deshalb wichtige Kunden von Lightshape.

Virtueller Showroom

Der digitale Zwilling ist auch wie geschaffen für das Produktmarketing – zum Beispiel auf Messen. Mit Grauen erinnert sich Leonard Kaup, wie einmal ein Aussteller auf einem benachbarten Stand eine Presse in Betrieb nahm, um sie Kunden vorzuführen. „Die ganze Messehalle litt unter dem  Krach – von dem enormen Aufwand beim Auf- und Abbau ganz zu schweigen.“ Mit 3-D-Animationen kann man seine Produkte genauso anschaulich präsentieren, jedoch mit weniger Energieeinsatz und Kollateralschäden.
Wer immer nur von Messe zu Messe plant, verschenkt Möglichkeiten
Und, das ist wichtig: auch dann, wenn einmal keine Messe ansteht. Für die Firma Groz-Beckert  haben die Lightshape-Entwickler einen virtuellen Showroom geschaffen. Darin können die Kunden des Nadelherstellers von der Schwäbischen Alb spazieren gehen, sich an einzelnen Stationen mehrere Produkte in Aktion anschauen und sich dabei mit Vertriebsmitarbeitern unterhalten. Die Animation der Nähnadeln ist dabei so realistisch, dass man sie zunächst für eine Filmaufnahme  hält und kaum glaubt, dass sie nur als Bits und Bytes existieren.
Für die Unternehmen im  Maschinen- und Anlagenbau werden solche virtuellen Welten immer wichtiger, sagt Leonard Kaup. Schließlich kann man sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt auch an internationale Kunden wenden, als begegne man ihnen persönlich auf einer Messe. „Es wird immer klarer: Wer nur von Messe zu Messe plant, verschenkt Möglichkeiten.“
Nächste Sitzung am 25. Oktober 2023

Erfahrungsaustausch-Kreis „CO₂-neutrale Produktion"

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu zentralen Faktoren für jedes Industrieunternehmen geworden.
Der IHK-Erfahrungsaustauschkreis „CO₂-neutrale Produktion“ (Erfa-Kreis CO₂NP) ist ein praxisorientiertes Austauschformat für Unternehmen, die sich für das Thema Klimaneutralität interessieren oder sich bereits auf den Weg gemacht haben. In Vorträgen und Diskussionen werden Lösungsansätze und Hilfestellungen rund um die Emissionsminderungen erarbeitet.
Die nächste Sitzung findet am 13. März 2024 statt. Ihre Anmeldung senden Sie bitte an den angegebenen Kontakt. Die Veranstaltung findet praxisnah in einem IHK-Mitgliedsunternehmen statt!

Ziele & Inhalte

Gründung einer praxisorientierten Plattform zum Thema CO₂-neutrale Produktion bzw. Nachhaltigkeit in der Wirtschaft für
  • User (Industrie) und Enabler (Umwelt-/Energie-/Prozesstechnik)
  • Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größenklassen
  • Erfahrungsaustausch und Vernetzung
  • Vorstellung aktueller Entwicklungen, Tools und Fördermöglichkeiten
  • Best Practice Beispiele
  • Diskussion neuer (Anwendungs-)Möglichkeiten und Geschäftsmodelle

Zielgruppe

Geschäftsführer und Entscheidungsträger aus den Bereichen Industrie und Umwelt-/Energie-/Prozesstechnik mittelständischer Unternehmen. Angesprochen sind sowohl Unternehmen, welche schon im Bereich CO₂-neutrale Produktion aktiv sind, als auch solche, welche sich für das Thema interessieren. Zudem richtet sich das Angebot an wissenschaftliche Einrichtungen und weitere Institutionen mit fundiertem fachlichen Bezug/Expertise.

Commitment

  • Erfahrungsberichte
  • Projektbeispiele
  • Produktkonzepte oder – realisierungen
  • Beispiele für relevante Technologien

Tagungsrhythmus

3-4 x jährlich

Fachliche Leitung

Dr. Martin Treitz, Bereichsleiter Technologie Gebäude Gruppe, ANDREAS STIHL AG & Co. KG
Stellvertretung:
Lisa Reehten, Geschäftsleitung, Bosch Climate Solutions GmbH
Steffen Kiemel, Gruppenleiter „Nachhaltige Systemgestaltung", Fraunhofer IPA

Administrative Leitung und Ansprechpartner

Steffen Koci, IHK Region Stuttgart
Telefon: +49 (0)711/2005-1494, steffen.koci@stuttgart.ihk.de
KEFF+Webinarreihe

Webinar: Lastspitzen vermeiden - so lassen sich die Stromkosten senken

Wussten Sie eigentlich, dass ab einem jährlichen Stromverbrauch von 100.000 kWh nicht nur Ihr Verbrauch in Rechnung gestellt wird? Der Leistungspreis ist eine oft übersehene Komponente auf Ihrer Stromrechnung!
Keine Sorge, wir haben gute Nachrichten: Mit organisatorischen Maßnahmen können Sie Ihre Stromrechnung reduzieren und so Geld sparen!
Der Schlüssel dazu liegt in der Senkung Ihrer Lastspitzen. Aber was sind Lastspitzen überhaupt? Ganz einfach: Lastspitzen entstehen, wenn der Stromverbrauch kurzfristig stark ansteigt, beispielsweise wenn viele Geräte gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Anhand dieser Spitzen ermittelt Ihr Energieversorgungsunternehmen, wie viel Leistung Ihne ständig zur Verfügung gestellt werden muss.
Hier setzt das KEFF+Webinar „Lastspitzen vermeiden – so lassen sich die Stromkosten senken“ an.
In unserer Veranstaltung erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Lastspitzen:
  • Wann treten Lastspitzen auf und wie wirken sie sich aus?
  • Wie können Sie Lastspitzen erkennen und effektiv messen?
  • Mit welchen praktischen Maßnahmen lassen sich Lastspitzen vermeiden?  Weshalb sinken dadurch Ihre Stromkosten?
  • Was ist die bedeutende Rolle, die erneuerbare Energien dabei spielen?
Die "Kompetenzstelle für Ressourceneffizienz der Region Stuttgart" (KEFF+) ist Ihre regionale Anlaufstelle für Ressourceneffizienz, Material- und Energieeffizienz. Sie erhalten von uns wertvolle Einblicke in Material- und Energieeinsparmöglichkeiten, die Bedeutung der Bioökonomie, sekundäre Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft sowie Unterstützung bei der Identifikation von Optimierungsmaßnahmen. Wir stehen Ihnen auch gerne bei der Suche nach Förderprogrammen zur Seite.
Melden Sie sich jetzt für unsere Veranstaltung an und informieren Sie sich, wie Sie Lastspitzen vermeiden und Ihre Stromkosten nachhaltig senken können. Zusammen gestalten wir eine effizientere und umweltfreundlichere Zukunft!
Das kostenfreie Webinar findet statt am 13. Oktober 2023 von 09:00 bis 10:30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme!
Damit die Lastspitzen nicht zur Last werden: Machen Sie jetzt den KEFF+Check!
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen und kostenfreien Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Erneuerung im Förderprogramm

Digitalisierungsprämie Plus

In der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus werden seit dem 18. September 2023 weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro gefördert. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000 Euro und 100.000 Euro werden ausschließlich in der Darlehensvariante gefördert. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Mit geänderten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
ACHTUNG: Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank. Dies gilt auch für erhaltene Förderungen in der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019. Für erhaltene Förderungen in der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses. Die Sperrfrist endet mit dem Antragseingang bei der L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: direkter Zuschuss (Zuschussvariante) oder ein Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank (Darlehensvariante).
Durch einen Zuschuss werden Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro unterstützt (30 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 3.000 Euro). Die Projekte mit Gesamtvolumen von 15.000 Euro bis 100.000 Euro werden ausschließlich für die Darlehensvariante betrachtet – die L-Bank gewährt einen Tilgungszuschuss in Höhe von 4 Prozent, unabhängig von der beantragten Darlehenshöhe.
Weitere Informationen und die genauen Förderkonditionen zu den jeweiligen Programmvarianten finden Sie auf der Seite der L-Bank:
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw ist.

Save the Date - 14. Stuttgarter Sicherheitskongress

14. Stuttgarter Sicherheitskongress

Baden-Württemberg gehört zu den bedeutendsten Industriestandorten nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Das Land beherbergt zahlreiche Weltmarktführer, verfügt über hervorragende Forschungseinrichtungen und ist ein stetiger Innovationstreiber. Doch mit zunehmender technischer Entwicklung, aber auch gesetzlicher Regularien stellen sich neue Herausforderungen an das unternehmerische Risikomanagement. 
Seit 2009 informiert der Stuttgarter Sicherheitskongress mittelständische Unternehmen, die sich über aktuelle Themen im Bereich Wirtschaftsschutz informieren möchten. Mit einer Mischung aus Fachvorträgen und Erfahrungsberichten unterstützt der 14. Stuttgarter Sicherheitskongress Unternehmen darin, sich praxisnah den aktuellen Risiken und Herausforderungen zu stellen und das individuelle Risikomanagementsystem entsprechend anzupassen und weiterzuentwickeln. Neben den Expertenvorträgen und Diskussionsrunden besteht auch die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Erfahren Sie aus erster Hand, wie sich Unternehmen und Organisationen den Herausforderungen einer zunehmend technologiegetriebenen Welt stellen und welche Strategien sie implementieren, um ihren Schutz zu gewährleisten.
Die Veranstaltung findet mit Unterstützung des UBW – Unternehmer Baden-Württemberg e.V. und der RMA Risk Management & Rating Association e.V. statt.
Termin: 7. November 2024
Uhrzeit: 10:00 bis ca. 16:00 Uhr
Ort: IHK-Haus in Stuttgart

Aktuell arbeiten wir an einem spannenden Programm für Sie! Melden Sie sich bereits heute hier an!

VERANSTALTUNGSREIHE TTM-BW und IHK

360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit

Die TTM-BW Veranstaltungsreihe „360 Grad Cyber-Schutz – KMUs auf dem Weg zur IT-Sicherheit" startet!
Mit unserer Veranstaltungsreihe möchten wir Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um sich und Ihr Unternehmen effektiv zu schützen. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Gefahren im digitalen Raum lauern und wie Sie diesen begegnen können.
Unser Highlight zum Start für Sie am 19. Oktober 2023 | 15:00 – 16:30 Uhr
KI im Angriffsmodus: Strategien, Techniken und Erkenntnisse
Referent: Mirko Ross, asvin GmbH, Stuttgart
Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert viele Geschäftsbereiche. Doch wie sicher sind KI-Systeme? Mirko Ross, anerkannter Experte und Forscher im Bereich Cybersicherheit und Internet der Dinge, wird Ihnen Einblicke geben, wie KI-Systeme angegriffen werden können und welche Lehren wir daraus ziehen müssen. Ein Muss für jedes Unternehmen, das KI in irgendeiner Form nutzt oder nutzen möchte!
Jetzt anmelden und Platz sichern!
Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie auf unserer Internetseite.
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens auf unbestimmte Zeit verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch ihre Gültigkeit.
Laut britischer Regierung wurde die Gültigkeit der CE- Kennzeichnung jetzt auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Ursprünglich vorgesehene Frist (31. Dezember 2024) gilt nicht mehr.

Ausnahmen gibt es bei den Richtlinien für:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Druckbehälter, transportabel
  • Medizinprodukte
  • UAVs (unbemannte Luftfahrtsysteme)
  • Schienenfahrzeuge
  • Schiffsausrüstung 
Wettbewerb

Startups mit Ideen für die Energiewende gesucht!

Ihr seid ein junges Unternehmen und habt innovativen Ideen und Lösungen für die drängenden Herausforderungen der Energiewende? Eure Produkte oder Leistungen bieten einen echten, nie da gewesenen Mehrwert für Unternehmen? Ihr sucht eine Möglichkeit, mit etablierten Unternehmen aus ganz Baden-Württemberg in Kontakt zu kommen?
Dann bringen wir Euch zusammen. Wir, dass sind die 12 baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern, die Euch mit StartupTrifftMittelstand ein digitales Veranstaltungs- und Matching-Format für die Anbahnung von Kooperationen und Geschäftskontakten mit etablierten Unternehmen bieten.

Bewerbt Euch bis zum 30. September 2023 für einen der 10 Plätze beim Pitch für die nächste digitale StartupTrifftMittelstand-Veranstaltung am 21. November 2023

Und so geht’s:
Meldet Euch auf unserer StartupTrifftMittelstand-Plattform an. Dann seid von Beginn an mit Eurem Start-up für die Unternehmen aus Baden-Württemberg sichtbar.
Ab der Registrierung könnt Ihr Kontakte mit Unternehmen knüpfen und Euch mit ihnen ein 1-zu-1-Gespräch sichern.

Bewerbt Euch außerdem bis zum 30. September 2023 gleich bei der Anmeldung für einen der 10 öffentlichen Pitches. Die 10 interessantesten Start-ups dürfen bei „Start-up trifft Mittelstand“ am 21. November 2023 online pitchen.
Förderprogramm

Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen

Soll Ihr Unternehmen resilienter gegen Krisen und Störungen werden? Das Fraunhofer IAO sucht für mehrere Verbundprojekte Unternehmen als Partner.
Im Rahmen der Ausschreibung “Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sucht das Fraunhofer IAO für mehrere Forschungs-Verbundprojekte aktuell Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, um individuelle Lösungsstrategien zur Steigerung der Resilienz in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu entwickeln.
Die Vorhaben zielen auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von Instrumenten des Managements von Resilienz ab. Inhaltliche Ansätze können u. a. sein:
  • Entwicklung von Kompetenzen für das Krisenmanagement
  • Flexibilisierung von Geschäftsmodellen
  • Etablierung robuster und vertrauensbasierter Wertschöpfungsnetzwerke
  • Entwicklung von Nachhaltigkeit
  • Erhöhung von Widerstandsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Abgesicherte Informationstransparenz
  • Vorhaltung von Sicherheitsfaktoren
Im Rahmen der Verbundprojekte können Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen anteilig gefördert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt u. a. von den kalkulierten Projektkosten ab.
Stichtag für das Einreichen von Projektskizze ist der 15. September 2023.
Mehr Informationen erhalten  Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Herrn
Jürgen Falkner
Fraunhofer IAO
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 970-2414
juergen.falkner@iao.fraunhofer.de
Preis-Ausschreibung

TRK-Innovationspreis NEO2023

Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) zeichnet mit ihrem diesjährigen Innovationspreis NEO2023 innovative Materialien mit smarten und/oder nachhaltigen Eigenschaften aus.
Nachhaltige Materialien bestehen aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen wie etwa Biokunststoffen, Kohlenstofffasern, Bio-Baumwolle, Hanf oder nachhaltigen Baustoffen wie Holz, Kalk und Sandstein. Smarte Materialien reagieren auf äußere Faktoren wie Licht, Temperatur oder Feuchtigkeit und können sich an die Gegebenheiten anpassen und so neue technische Lösungen ermöglichen. Anwendungsbereiche können verschiedenste Branchen und Technologien sein, etwa energieeffiziente Gebäude, Leichtbaukonstruktionen oder Energieerzeugung und -speicherung.
Preiswürdig sind unterschiedlichste Aspekte der Materialien wie Ressourcen- oder Kosteneffizienz, Langlebigkeit, Robustheit, hohe Verfügbarkeit, Reduzierung von Schadstoffbelastungen oder Lärmemission, Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten oder ein Beitrag zur Circular Economy.
Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK) freut sich auf Einreichungen für den NEO2023 aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem französischen Elsass, die mit origineller Leitidee und einem Neuerungscharakter überzeugen, eine gesellschaftliche Relevanz und internationales Potenzial haben und einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar sind.
Bis zum 10. Juli 2023 können sich Unternehmen bewerben.
Neben dem Preisgeld von 20.000 Euro für den Sieger garantiert der NEO2023 allen Nominierten eine interessante Plattform und viel Aufmerksamkeit von Entscheider/-innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen.
Erstmals wird in diesem Jahr zusätzlich ein Publikumspreis vergeben.
Die Preisverleihung findet am 30. November 2023 statt. Medienpartner ist erneut das SWR Studio Karlsruhe.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH (TRK).
PATENTE & Co.

Das Europäische Einheitspatent – Was Unternehmen wissen sollten

Das Patentsystem in Europa steht vor zwei einschneidenden Veränderungen: Ab dem 1. Juni 2023 gibt es zusätzlich zum bisherigen Europäischen Patent das neue Europäische Einheitspatent . Darüber hinaus gibt es ein neues Einheitliches Patentgericht.
HINWEISE: Die Inhalte dieses Leitfadens erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen auf der Basis von Literaturrecherche, Gesprächen mit Fachexperten und umfangreichen Erfahrungswerten der baden-württembergischen IHKs in der Technologie- und Innovationsberatung zusammengestellt. Die verwendeten Quellen sind angegeben.

Für die bessere Lesbarkeit wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Die Erstellung erfolgte mit freundlicher Unterstützung des Patent- und Markenzentrums Baden-Württemberg (PMZ).

Einführung

Das Europäische Einheitspatent (EP, englisch: Unitary Patent – UP) und das Einheitliche Patentgericht (EPG, englisch: Unified Patent Court – UPC) sind zwei Meilensteine auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Patentsystem.
Das Einheitspatent („europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“) ist ein vom Europäischen Patentamt (EPA) mit Wirkung für alle teilnehmenden Mitgliedsstaaten erteiltes Patent (siehe auch Internetseite Europäisches Patentamt, Einheitspatent).
Für rechtliche Auseinandersetzungen (z. B. Nichtigkeits- oder Patentverletzungsklagen) ist dann das neu errichtete einheitliche Patentgericht („UPC“) in einem einzigen Gerichtsverfahren zuständig. Anders als bisher trifft dieses dann für alle beteiligten Staaten eine gemeinsame einheitlich gültige Gerichtsentscheidung. Bislang mussten Kläger und/oder Beklagte bei Streitfragen in jedem einzelnen Land, für das ein Patent gilt, ihr Recht gerichtlich durchsetzen.
Das neue einheitliche Patentsystem tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die beiden EU-Verordnungen Nr. 1257/2012 und Nr.1260/2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentschutzes.
→ nach oben

Das Europäische Einheitspatent (EP)

Mit dem Einheitspatent wird durch einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt ein einheitlicher Patentschutz in großen Teilen der EU erlangt und der Schutz kann in einem einzigen Verfahren durchgesetzt werden.
Das Einheitspatent ist damit eine zusätzliche Option für den Patentschutz in Europa, neben den beiden bisherigen Optionen, der nationalen Anmeldung und dem Europäischen Patent.
Derzeit beteiligen sich noch nicht alle EU-Länder am Einheitspatent. Zunächst sind lediglich die 17 EU-Staaten (u. a. Deutschland) dabei, die das einheitliche Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben.
ACHTUNG: Unter den Ländern, in denen das EU-Einheitspaten nicht gültig ist, sind wichtige Industrieländer wie Spanien, Kroatien, Polen, Schweiz, Großbritannien, Türkei, Norwegen.
Ein Einheitspatent kann für jedes europäische Patent beantragt werden, das am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des EPG-Übereinkommens erteilt wird.
Nach dessen Erteilung ist es möglich, einen “Antrag auf einheitliche Wirkung”, also auf ein europäisches Einheitspatent, zu stellen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erteilung des europäischen Patents beim EPA eingegangen sein.
Unabhängig vom Einheitspatent ist es weiter möglich, nationale Patentanmeldungen bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland bspw. beim Deutschen Patent- und Markenamt, einzureichen oder ein europäisches Patent in einem oder mehreren EPÜ-Vertragsstaaten zu validieren.
Eine gute Übersicht mit detaillierten Informationen zum Einheitspatent bietet der Leitfaden zum Europäischen Einheitspatent des Europäischen Patentamts (EPO).
→ nach oben

Das einheitliche Patentgericht (EPG)

Seit dem 1. März 2023 läuft die Einführungsphase (“sunrise period”) für das neue geschaffene Einheitliche Patentgericht. Ab dem 1. Juni 2023 ist das Gericht dann für alle Patentstreitigkeiten bei Einheitspatenten und Europäischen Patenten zuständig, sofern für Letztere kein Opt-Out (siehe unten) erklärt wird.
Die Urteile des Gerichts gelten in allen Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert haben (Karte der beteiligen EU-Länder).

Opt-out: Zuständigkeit des einheitlichen Patentgerichts ausschließen

Bei der ausschließlichen Zuständigkeit für Europäische Patente gibt es Ausnahmen. Während einer Übergangszeit von sieben Jahren können Klagen weiterhin bei den einzelnen nationalen Gerichten erhoben werden. Inhaber europäischer Patente können also die ausschließliche Zuständigkeit des EPG für die Übergangszeit ausschließen (Opt-out). Diese Übergangszeit kann um bis zu weitere sieben Jahre verlängert werden.
HINWEIS: Ein Opt-out gilt für die gesamte Laufzeit (max. 20 Jahre) des betreffenden europäischen Patents, sofern es nicht durch ein nur einmal mögliches Opt-in rückgängig gemacht wird.
Ein Opt-out-Antrag ist nur möglich, wenn kein Patentstreitverfahren vor dem EPG anhängig ist. Das gilt ebenso für das einmal mögliche Rückgängigmachen (Opt-in).
TIPP: Inhaber eines europäischen Patents können mit einem Opt-Out-Antrag verhindern, dass Dritte vor dem EPG in einem einzigen Verfahren gegen alle nationalen Anmeldungen des Patents vorgehen können.
→ nach oben

Vor- und Nachteile von Einheitspatent und einheitlichem Patentgericht

Der Verwaltungsaufwand zur Anmeldung eines europäischen Patents wird durch das Einheitspatent reduziert, da mit dieser Validierung aktuell 17 Staaten der EU gemeinsam erfasst werden.
Außerdem muss nicht mehr für alle Länder in denen angemeldet wird eine separate Übersetzung erfolgen und Gebühren an jedes nationale Patentamt entrichtet werden.
Die Gebühren entsprechen etwa den Gebühren, die bisher für 4-5 Länder-Benennungen notwendig waren. Ob es Kostenvorteile gegenüber dem bisherigen Vorgehen gibt, hängt jedoch vom individuellen Anmeldeverhalten ab.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen um ein Einheitspatent ist das einheitliches Patentgerichtsverfahren Vor- und Nachteil zugleich sein. Es gilt nun der Grundsatz: „ganz oder gar nicht“.
Es kann ein Vorteil sein, wenn es um die Durchsetzung eines eigenen Einheitspatents gegen einen in ganz Europa tätigen Wettbewerber geht.
Umgedreht ist es jedoch ein Nachteil, wenn das eigene Einheitspatent angegriffen und für nichtig erklärt wird.
Wer regelmäßig europäische Patente anmeldet oder europäische Patentanmeldungen im eigenen Patent-Portfolio hält, sollte sich frühzeitig und sorgfältig überlegen, wann die Validierung als Einheitspatent sinnvoll ist und in welchen Fällen ein Opt-Out-Antrag gestellt werden sollte.
Der Austausch mit anderen Unternehmen, die Beratung durch Patentanwälte, z. B. bei Patent- und Erfindersprechtagen, oder ein individuelles Coaching im Rahmen von Patencoach-BW können dabei hilfreich sein.
→ nach oben

Exkurs Europäisches Patent

Als erster Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Patentsystem trat 1977 das Europäische Patentübereinkommen in Kraft, durch das ein zentrales Patenterteilungsverfahren geschaffen wurde

Ein europäisches Patent wird vom Europäischen Patentamt (EPA) im Zuge eines einheitlichen Patenterteilungsverfahren gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) für 39 Vertragsstaaten, 4 Validierungsstaaten und einen Erstreckungsstaat erteilt. Dabei bleibt es dem Anmelder überlassen, ob er alle 42 Gültigkeitsländer auswählt oder nur einzelne Staaten.

Beim Europäischen Patent erfolgen lediglich die Anmeldung und das Verfahren zur Erteilung zentral beim Europäischen Patentamt (EPA). Nach der Erteilung und der Validierung in einem EPÜ-Vertragsstaat hat das Europäische Patent dieselbe Wirkung wie ein nationales Patent. So wir für alle Staaten verfahren, die in der Anmeldung für ein Europäisches Patent benannt wurden und in denen die jeweiligen nationalen Phasen (durch Zahlung der erforderlichen Gebühren und evtl. Übersetzung der Patentschrift in die jeweilige Amtssprache) eingeleitet wurden.

Die Mitgliedschaft in der EU ist keine Voraussetzung, um dem EPÜ-Abkommen beizutreten. Aus diesem Grund kann ein vom EPA erteiltes Patent auch in Staaten (z. B. Schweiz, Türkei) gelten, die keine EU-Mitglieder aber EPÜ-Mitglieder sind.
→ nach oben

Quellen

Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema geht es darum, wie KI Einzug in die duale Ausbildung hält und wie Unternehmen, Azubis und Berufsschule davon profitieren können.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklärt IHK-Präsident Claus Paal, wie sehr die Region Stuttgart von einer funktionsfähigen EU profitiert und ruft zur Wahlbeteiligung auf.
In der Rubrik Rat &Tat erfahren Sie, wie die IHK beim Sicherheitscheck Ihrer IT hilft, wie Einzelhändler von KI profitieren können, wann sich PV-Anlagen auf dem Firmendach lohnen und was Data Act und Viertagewoche rechtlich bedeuten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 80.000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.

quickfacts

28.4 Prozent betrug die Zunahme der Insolvenzen 2023 bis Herbst gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Quelle: Statistisches Landesamt)

36.8 Millionen Tonnen CO2 aus fossilen Energieträgern wurden 2023 in die Atmosphäre freigesetzt.(Quelle: Global Carbon Budget)

11 Prozent betrug 2022 die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderung
Quelle: Aktion Mensch

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

Unternehmensgründung

Service und Beratung für Gründerinnen und Gründer

Die IHK Region Stuttgart bietet ein breites Informations- und Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer in der Startphase und darüber hinaus an:
Auch zu weiterführenden Themen wie zu Innovationen und Technologietransfer, zur Internationalisierung  oder öffentliche Ausschreibungen können sich Gründerinnen und Gründer bei der IHK Region Stuttgart informieren.




Innovation

Patentcoach BW: Haben Sie eine Schutzrechtsstrategie?

Coaching zur Schutzrechtsstrategie

Die meisten großen Unternehmen haben eine eigene Abteilung für das Thema Schutzrechte, diese erarbeitet Strategien und behält den Markt im Blick. In kleinen und mittleren Unternehmen ist oft nur eine Person zuständig, und das Thema Schutzrechtsstrategie wird gar nicht oder nur nebenbei bearbeitet. Mit dem Projekt Patentcoach BW will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Unternehmen, mit bis zu 500 Mitarbeitern und maximal 100 Mio. Euro Umsatz pro Jahr, bei diesem Thema unterstützen.
Das Programm steht jetzt auch Unternehmen offen die sich in einem Transformationsprozess befinden und ihre Schutzrechtsstrategie überarbeiten oder ihr IP-Management neu aufstellen wollen.
Dabei geht es darum, eine Strategie zu entwickeln, wie man eigene Schutzrechte erwirbt und nutzt, auf Anmeldungen von Konkurrenten reagiert oder wie man mit dem Arbeitnehmererfindergesetz umgeht. Die Voraussetzungen dafür werden in zwei dreistündigen Coaching-Terminen geschaffen. Im zweiten Coaching-Termin werden Handlungsempfehlungen erstellt um die Schutzrechtskompetenz auch nach dem Coaching weiterzuentwickeln.
Die Projektleiterin Annegret Schmid ist European Patent Attorney und mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in Aufbau und Leitung einer Industriepatentabteilung eine pragmatische Ratgeberin. Das Angebot richtet sich an Geschäftsführer oder Entwicklungsleiter und ist kostenlos. Der dafür notwendige Gutschein kann bei der IHK Region Stuttgart beantragt werden. Melden Sie sich dafür gerne beim nebenstehenden Kontakt.

Projektteams

Im Rahmen des Patentcoach Projektes gibt es jetzt ein weiteres Angebot, das auch Unternehmen nutzen können, die für die Patentcoach-Gutscheine zu groß sind: Zeitlich begrenzte, moderierte Projektteams, bei dem sich die Teilnehmer unterschiedlicher Unternehmen dabei unterstützen, ein gemeinsames Thema in ihren jeweiligen Unternehmen umzusetzen.
Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen oder mehrere Schutzrechtsbeauftragte im Unternehmen benannt haben und daran arbeiten, ein professionelles IP-Management im Unternehmen aufzubauen oder zu optimieren.
Mögliche Themen wären:
  • Einführung von ArbEG-konformen Regelungen
  • Einführung einer regelmäßigen Wettbewerbs-Überwachung
  • Softwareauswahl für Patentrecherche und/oder Patentverwaltung
  • Umgang mit US-Wettbewerbspatenten
  • Erfahrungsaustausch neuer Schutzrechtsbeauftragter (Fokus: Einarbeitung)
  • Erfahrungsaustausch erfahrener Schutzrechtsbeauftragter (Fokus: Check: wie gut sind wir IP-seitig aufgestellt?)
Es können aber auch weitere Themenvorschläge eingebracht werden. Wenn sich für ein Thema vier bis fünf Unternehmen gefunden haben, wird ein erstes Treffen initiert.
Interessenten können sich bei uns melden.
Cluster und Netzwerke

Besser vernetzt – So finden Sie „Ihr“ Netzwerk

Baden-Württemberg verfügt über viele starke Clusterinitiativen, aber wie findet man die passende?
Mit der Clusterdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus können Sie sich über Cluster-Initiativen, landesweite Netzwerke und Landesagenturen informieren und so mit Partnern aus Ihrer Branche oder Ihrem Technologiefeld Kontakte knüpfen und in Projekten kooperieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuell mehr als 100 regionalen Cluster und clusterrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Transfereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kooperationen in regionalen technologieorientierten Cluster-Initiativen und Netzwerken entlang von Wertschöpfungsketten, aber auch über Branchen oder unterschiedliche Technologiefelder hinweg können die Innovationsfähigkeit und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen steigern.
Sie suchen Kooperationspartner für Forschung und Entwicklung? Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Innovationen aktuell

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation.
FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Konsultation vom 22.3.2023 bis 22.09.2023

Weitgehende Beschränkung von fluorhaltigen Stoffen (PFAS) geplant

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ihren Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, des Imports, der Verwendung und des Inverkehrbringens von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Ziel des Verbots ist es, durch eine entsprechende Regelung in Anhang XVII der REACH-Verordnung die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 startet eine sechsmonatige öffentliche Konsultation.
Hierz sollten Unternehmen  zum einen Ihre Produkte und Stoffe sorgfältig bezüglich Betroffenheit prüfen und dann z.B. die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen vorschlagen.
Die wissenschaftliche Bewertungen durch die ECHA-Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) stehen noch aus. Der chemische Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist definiert als: Jeder Stoff, der mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes Wasserstoff-/Chlor-/Brom-/Iod-Atom) enthält. Betroffen sind PFAS als solche und als Bestandteile anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen schon ab sehr geringen Konzentrationen (Verunreinigungen). Unter den Beschränkungsvorschlag fallen alle Verwendungen von PFAS, unabhängig davon, ob sie von den Staaten (darunter Deutschland), die das Beschränkungsdossier eingereicht haben, bewertet wurden und/oder in ihrem Bericht erwähnt werden oder nicht

Deutliche Auswirkungen

Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Menschen und die Umwelt haben.
In vielen Fällen sind nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die an der Erarbeitung beteiligt war, bereits Alternativen für PFAS verfügbar. In allen übrigen Fällen müssten Ersatzlösungen gesucht werden.
Voraussichtlich 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über den Beschränkungsvorschlag gerechnet werden, welcher eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung im Jahr 2007 darstellen würde.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln.
Das Beschränkungsdossier zum Herunterladen gibt es - leider nur in englischer Sprache und viele hundert Seiten umfassend - die zu prüfenden Beschränkungen befinden sich auf der Webseite der ECHA in der Rubrik Konsultationen.
Dort werden in der Datei „Annex XV report“ ab Seite 99 bis Seite 156 der pdf-Datei die einzelnen Produktsektoren im Hinblick auf Substitutionspotentiale betrachtet.

Betroffene Sektoren

Die Sektoren lauten wie folgt (vgl. die Datei Annex E):
E.2.1. PFAS-Herstellung
E.2.2 TULAC (Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung und Teppiche)
E.2.3 Materialien und Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
E.2.4 Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten
E.2.5 Verbrauchermischungen (und Musikinstrumente)
E.2.6 Kosmetika
E.2.7 Skiwachs
E.2.8 Anwendungen von fluorierten Gasen
E.2.9 Medizinische Geräte
E.2.10 Verkehrswesen
E.2.11 Elektronik und Halbleiter
E.2.12 Energie
E.2.13 Bauprodukte
E.2.14 Schmierstoffe
E.2.15 Erdöl und Bergbau
Anhand dieser Sektoren-Einteilung können Unternehmen ab Seite 172 der pdf-Datei prüfen, ob für ihre Anwendungen Ausnahmen (und ggf. wie lange) vorgesehen sind.

Aufzeichnung eines Webinar der ECHA zur Beteiligung an der Konsultation

Am 5. April 2023 fand von der ECHA eine Online-Informationssitzung (in englischer Sprache), statt um das REACH-Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen Hilfestellung zu geben, die sich an der Konsultation beteiligen möchten. 
Die Aufzeichnung der Veranstaltung können Sie auf der Webseite der ECHA oder auf dem YouTube-Channel EUchemicals noch einmal ansehen
(Quelle: BAuA, ergänzt)
Energiesicherungsverordnung

Aktuelle Gesetzeslage

Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV bis 15.4.2023

Aktuelle Auswirkungen Energiesicherungsverordnung (EnSikuMaV ) 02/2023

  • Gültig vom 1.9.2022- – 15.04.2023 wurde verlängert  (Alte Gültigkeit war bis 28.2.2023)
  • Eingangstüren v. Geschäftsräumen des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft geöffnet sein
  • Werbebeleuchtung von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr ist untersagt
  • Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist mit Ausnahmen von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt
  • Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen werden angepasst
    • (körperliche leichte) sitzende Tätigkeit 19°C
    • (mittelschwere) sitzende Tätigkeit 18°C
    • (körperliche leichte) gehende Tätigkeit 18°C
    • (mittelschwere) gehende Tätigkeit 16°C
    • Schwere körperliche Tätigkeit 12°C
  • Betreiber von Erdgasheizanlagen werden zu Heizungsüberprüfung verpflichtet und dies schriftlich zu dokumentieren und Optimierungen bis 30. September 2024 durchzuführen
  • Unternehmen (>10 GWh/Jahr, Durchschnitt des Gesamtenergieverbrauchs der letzten 3 Jahre ) die ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben müssen alle wirtschaftlich umsetzbaren Einsparungen innerhalb 18 Monaten durchführen.
Die Verlängerung finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr 37 vom 15.2.2023
Die geänderte EnSikuMaV ist auf den Webseiten des Bundesministerium für Justiz  zu finden.
Klimaschutz in der Landeshauptstadt

Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds

Neue Ideen für das Klima: Innovative Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unterstützt die Landeshauptstadt jetzt mit dem neuen Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds. Das Budget von 10 Millionen Euro macht den Fonds zum europaweit größten kommunalen Innovationsfonds für das Klima.
Der Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds ist in drei Förderlinien gegliedert und ermöglicht mit Fördersummen von 25.000 Euro bis zu einer Million Euro eine passgenaue Förderung von der lokalen Initiative bis zum großen Unternehmen. Die Projekte sollen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Die Zuschüsse sind an den Erfolg des Projekts gekoppelt und werden ergebnisbasiert ausgezahlt.
Anträge stellen können u. a. Universitäten, Unternehmen, Initiativen und Organisationen, aber keine Privatpersonen. Alle Projekte müssen in Stuttgart innerhalb von maximal 36 Monaten umgesetzt werden. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 90 % (für Unternehmen 50 bis 70 %). Die regionale Bedingung der jeweiligen Förderlinie muss dabei beachtet werden.
Die aktuelle Förderrunde ist ausgelaufen.
Weitere Förderrunden ab dem Jahr 2024 sind aktuell in Planung. Informationen dazu folgen.
Der Klima‐Innovationsfonds ist Teil Aktionsprogramms Klimaschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle Informationen finden Sie hier.
Übrigens: Unser KEFF+Expertenteam bei der IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei einem Vorort-Termin in Ihrem Unternehmen neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Ressourceneffizienz (Material- und Energieeffizienz), Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.  Kontaktieren Sie uns unter 0711 2005-1506 oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Recht und Steuern

Cloud Computing – Vertrag und Datenschutz in der „Wolke“

Software und IT-Infrastruktur lassen Unternehmen häufig von Dienstleistern betreiben, oft liegen dabei wichtige Anwendungen und Daten in der sogenannten „Cloud“ auf externen Servern. Was bei der Vertragsgestaltung und hinsichtlich des Datenschutzes beim Einsatz von Cloud-Diensten wichtig ist, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Begriffsklärung

Unter Cloud-Leistungen versteht man die Bereitstellung standardisierter IT-Ressourcen, wie Rechenkapazitäten, Speicherplatz oder auch Softwarenutzung, auch „Software as a Service“ (SaaS). Die Bestandteile der Cloud-Verträge lassen sich dabei in folgende Punkte untergliedern:
  • Beschreibung der Leistung und Nutzungsumfang der angebotenen Cloud-Dienste, z. B. Funktionalitäten von Software, Verfügbarkeiten, Wartung und Support, Datensicherung
  • Leistungsparameter und die Folgen einer eventuell unzureichenden Leistungserbringung (sogenannte Service Levels),
  • Regelung zu Vergütung, Laufzeit, Verzug, Gewährleistung und Haftung
  • Datenschutz (hier vor allem Vertrag über die Auftragsverarbeitung)

Vertragsgestaltung

Cloud-Verträge sind in der Regel Massengeschäft, sodass die Anbieter auf standardisierte Vertragsbedingungen zurückgreifen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) großer internationaler Cloud-Anbieter besteht regelmäßig kaum Einfluss. AGB-Klauseln unterliegen allerdings – insbesondere im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen – rechtlichen Einschränkungen. Im Zweifel müsste gerichtlich entschieden werden, ob eine AGB-Klausel über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht und die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
In Anlehnung an die Rechtsprechung dürften Cloud-Verträge mietrechtlich einzuordnen sein, da die IT-Ressourcen in der Regel zeitlich begrenzt gegen Entgelt überlassen werden. Werden darüber hinaus weitere Leistungen wie Hotline, Wartung und Pflege erbracht, sind diese je nach Schwerpunkt der Leistung dienst- oder werkvertraglich einzuordnen.

Rechte bei einer mangelhaften Leistungserbringung

Mietrechtlich stehen dem Anwender bei einer mangelhaften Leistungserbringung folgende Rechte zu:
  • Den Mietzins zurückbehalten bis die volle Nutzungsmöglichkeit wieder eingeräumt ist.
  • Den Mietzins mindern (nur bei einer nicht unerheblichen Gebrauchseinschränkung).
  • Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; kann der Mangel nicht beseitigt werden –und soweit der Anbieter den Mangel zu vertreten hat – besteht die Möglichkeit, entweder Schadensersatz zu verlangen oder fristlos zu kündigen.

Stufen der Leistungserbringung: Service Level Agreements

Bei der Miete wird in der Regel von einer hundertprozentigen Verfügbarkeit ausgegangen. Da dies in der Praxis nicht erfüllt werden kann, enthalten Cloud-Verträge üblicherweise sogenannte Service Level Agreements.
Diese enthalten Regelungen für Einschränkungen in Nutzung und Funktionalität bzw. Ausfallzeiten. Auch regeln sie Reaktionszeiten bei Störungen sowie Entstörzeiten. Unter der Reaktionszeit versteht man den Zeitraum des Eingangs der Störmeldung bis hin zur ersten Rückmeldung des Cloud-Anbieters. Die Entstörzeit beschreibt die Behebung der Störung innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraums.
Verfügbarkeiten sind jeweils auf einen bestimmten Zeitraum festzulegen, beispielsweise: „98% im Monat“. Wartungszeiten, die die Verfügbarkeit einschränken, sind vertraglich vorzubehalten.

Pflichten für den Anbieter

Wird fremde Software in der Cloud zu Verfügung gestellt, muss der Cloud-Anbieter sicherstellen, dass er die mit dem Software-Anbieter erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zuvor vereinbart hat. Dies betrifft das Recht zur Vervielfältigung, wenn der Anbieter eine Software auf seinem System installieren muss, die Bereitstellung bzw. öffentliche Zugänglichmachung der Software gegenüber dem Nutzer oder auch Bearbeitungsrechte für kundenspezifische Anpassungen.

Pflichten für den Nutzer

Umgekehrt muss der Nutzer dafür sorgen, dass der Urheber ihm die erforderlichen Nutzungsrechte einräumt, sofern er (der Nutzer) fremde Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Software) in die Cloud hochlädt. Die AGB der Cloud-Anbieter enthalten zumeist Klauseln, wonach der Nutzer den Cloud-Anbieter von allen Kosten und Ansprüchen Dritter freistellt.
Cloud-Verträge enthalten darüber hinaus weitere Mitwirkungspflichten, die der Nutzer erbringen muss. Dazu zählen neben der Erfüllung technischer Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software, auch Beschreibungen bei Funktionsstörungen um Fehlerbeseitigung zu ermöglichen oder die Mitteilung über aktuelle Nutzerzahlen. Das Ermöglichen von Audits durch den Anbieter gehört ebenfalls dazu.

Sanktionierbarkeit des Vertrags

Leistungen, die der Cloud-Anbieter verspricht, sind nur „etwas wert“, wenn sie sanktionierbar sind. Für den Nutzer ist eine Regelung einer Vertragsstrafe mit pauschaliertem Schadensersatz günstig. Hier ist darauf zu achten, dass die Vertragsstrafe einen bestimmten Betrag nicht über- oder unterschreitet und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.

Vertragsänderungen

Einseitige Vertragsänderungen sind prinzipiell nicht möglich. Die Parteien sollten daher regeln, ob und in welcher Frist Vertragsbedingungen geändert werden können. Beispielsweise auf der Anbieterseite, wenn eine bestimmte Softwareanwendung nicht mehr zur Verfügung steht oder weil der Nutzer das Leistungsangebot ändern möchte. Änderungen können sich durch die Bereitstellung weiterer Software-Funktionen ergeben oder weil weitere Nutzer gewünscht sind. Hier sollte dann geregelt werden, bis wann die Anpassung des Vertrags erfolgt und ob dies zu zusätzlichen Kosten oder Preisanpassungen führt.

Kündigung des Vertrags

Cloud-Verträge enden durch Zeitablauf, sofern sie eine feste Vertragsdauer haben. Haben sie keine feste Vertragslaufzeit, enden sie durch Kündigung einer Partei. Manche Verträge sehen auch eine automatische Fristverlängerung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer jeweiligen Kündigungsoption vor.
Grundsätzlich sollte sich der Nutzer vom Vertrag innerhalb einer angemessen Frist wieder lösen können, wenn er z. B. den Anbieter wechseln muss. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sollten daher so bemessen sein, dass ausreichend Zeit besteht, einen neuen Anbieter zu suchen und die Daten zu überführen. Kommt es bei der Datenmigration zu Verzögerungen, sollte der Datenzugriff vertraglich so gestaltet sein, dass nach Vertragsende auf die Daten noch für einen ausreichend Zeitraum oder im Back-up zugegriffen werden kann.
Zu regeln sind außerdem außerordentliche, fristlose Kündigungsrechte aus wichtigem Grund, wenn beispielsweise einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Dies ist der Fall, wenn sich eine Leistungsstörung dauerhaft nicht beseitigen lässt. Fälle, in denen ein „wichtiger Grund“ vorliegt, können die Parteien bei Vertragsabschluss vorab definieren.
Wichtige Neuerung: Am 11. Januar 2024 ist der europäische Data Act in Kraft getreten und ist nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsaaten anwendbar. Für Cloud-Dienste kommt es dabei zu Neuerungen. Nutzer können ihre bestehenden Verträge künftig innerhalb von 30 Tagen kündigen und haben künftig das Recht kostenlos zwischen verschiedenen Datenverarbeitungsdiensten zu wechseln. Wechselentgelte von Cloud-Diensten werden bis zum 12. Januar 2027 schrittweise abgeschafft. Bei einem Wechsel müssen die Daten zu einem anderen Dienst ohne Hindernisse migrierbar sein. Hierfür macht der Data Act in Artikel 23 bis 26 vertragliche, technische und organisatorische Vorgaben, die Cloud-Dienste künftig einzuhalten haben.

Anwendbares Recht

Letztlich spielen das anwendbare Recht und der Gerichtsstand eine Rolle bei Cloud-Verträgen. Das anwendbare Recht (z. B. deutsches Recht) kann frei vereinbart werden, wenn die Parteien auf „Augenhöhe“ verhandeln. Bei großen Cloud-Diensten besteht in der Regel kaum Verhandlungsspielraum und die AGB sehen oft die Anwendung von US-amerikanischem Recht und Gerichtsstand in den USA vor.

Datenschutz

Einen wesentlichen Teil der Cloud-Rechtsbeziehung nimmt der Datenschutz ein. Datenschutzrechtliche Regelungen finden dann Anwendung, wenn beim Cloud Computing personenbezogene Daten (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten) dem Anbieter zur Verarbeitung überlassen werden.
Zur Einhaltung des Datenschutzes ist in erster Linie der Nutzer (der „Verantwortliche“ im datenschutzrchtklichen Sinne) verpflichtet. Mit dem Cloud-Anbieter ist ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen. Dies umfasst die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragnehmer. Dies erfolgt gemäß den Weisungen des Auftraggebers (hier der Anwender der Cloud) auf Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Vertrags. In einem AVV sind zwingend zu regeln (nach Artikel 28 DSGVO):
  • Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung,
  • Art und Zweck der Verarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen , z. B. Mitarbeiter oder Kunden,
  • Umfang der Weisungsbefugnisse,
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit,
  • Sicherstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Hinzuziehung von Subunternehmern,
  • Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Anfragen und Ansprüchen Betroffener sowie bei der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen,
  • Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss der Auftragsdatenverarbeitung,
  • Kontrollrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen, z. B. Einholen von Informationen über technisch-organisatorische Maßnahmen mittels Fragebögen oder Inspektionen vor Ort).
Ein Muster für einen AVV finden Sie beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Der bayrische Landesdatenschutzbeauftragte hat zur AVV eine Orientierungshilfe herausgegeben.
Der Nutzer hat vor allem ein Transparenzinteresse, um datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Er muss wissen, wo die Daten in der Cloud gespeichert sind, wo sich also die Server befinden und ob der Anbieter über auseichend technisch-organisatorische Maßnahmen verfügt, um den Datenschutz zu erfüllen. Ebenfalls wichtig ist die Frage, ob bei der Verarbeitung der Daten weitere Subunternehmer durch den Cloud-Dienst miteinbezogen werden.

Einschaltung von Subunternehmen durch den Anbieter

Soweit der Anbieter Subunternehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen möchte, muss er eine entsprechende (Unter-)Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Subunternehmer schließen. Der AVV zwischen Anbieter und Subunternehmer muss die gleichen Pflichten enthalten wie der AVV zwischen Verantwortlichen und Anbieter. Dabei haftet der Anbieter dem Verantwortlichen gegenüber für Datenschutzverstöße des Subunternehmers.
Wichtig: Subunternehmen dürfen für die Auftragsverarbeitung nur eingesetzt werden, wenn der Verantwortliche (schriftlich oder elektronisch) im Einzelfall ausdrücklich oder generell (dann aber mit Einspruchsrecht) zugestimmt hat. Praxisbezogener dürfte es sein, die generelle Zustimmung über die Hinzuziehung oder Änderung der eingesetzten Subunternehmen einzuholen. Über die Hinzuziehung des Subunternehmens ist der Verantwortliche dann zu informieren. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb einer bestimmten Frist, gilt die Unterbeauftragung als genehmigt.
Dies gilt auch bei einer Verlagerung der Datenverarbeitung außerhalb der EU, weil die Daten auf einem Server in einem Drittland liegen, oder Subunternehmer in Drittländern eingesetzt werden. Auch dann muss der Verantwortliche entweder vorher ausdrücklich zustimmen, oder über die Auslagerung informiert werden und kann widersprechen. Bei der Datenverarbeitung in Drittländern sind noch weitere Voraussetzungen zu beachten.

Umgang mit personenbezogenen Daten bei Auslagerung in Drittländer

Im europäischen Datenschutzrecht besteht ein allgemeines Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten an Nicht-EU Länder, z. B. in die USA. Die Übermittlung an Drittländer ist nur möglich, falls sogenannte „Garantien“ bestehen, die ein der EU angemessenes Datenschutzniveau einhalten. Dies sind:
  • Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für bestimmte Drittstaaten (Andorra, Argentinien, USA, Kanada nur für bestimmten kanadische Provinzen, soweit das sog. PIPEDA – Personal Information Protection Electronic Documents Act - anwendbar ist, Japan, Schweiz, Färöer, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Uruguay und Neuseeland),
  • Standardvertragsklauseln der EU-Kommission; die Vertragsmuster sind unverändert zu übernehmen und sind auf der Webseite der EU-Kommission abrufbar
  • Verbindliche interne Datenschutzvorschriften für konzerninterne Datenübermittlung
  • Verhaltensregeln von Branchenverbänden (diese sind aber vorab von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu genehmigen)
  • Datenschutzbezogene Zertifizierungsverfahren; für eine konforme Zertifizierung mit der DSGVO bedarf es einer Anerkennung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Auch bilaterale Datenschutzabkommen können eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung sein. Zwischen den USA und der EU besteht seit dem 10. Juli 2023 ein Angemessenheitsbeschluss für ein angemessens Datenschutzniveau bei Datenübermittlungen in die USA, das sogennante Data Privacy Framework. Datenübermittlungen an Datenempfänger in die USA können also auf diese datenschutzrechtliche Rahmenvereinbarung gestützt werden. Hierfür muss das datenempfangende US-Unternehmen in einer Liste des US-Handelsministeriums zertifiziert sein. Andernfalls sind die bereits erwähnten Standardvertragsklauseln mit dem US-Unternehmen abzuschließen.
Grundsätzlich bietet es sich datenschutzrechtlich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Schließt der Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter mit Unternehmern in Drittländern weitere Sub-Auftragsverarbeitungen, wie z. B. die Auslagerung eines Rechenzentrums nach Indien, so müssen die Garantien zwischen dem Verantwortlichen und dem Subunternehmer eingehalten werden. Dazu gehört auch das Abschließen von Standardvertragsklauseln.
Achtung: Setzt der Datenempfänger in den USA Subunternehmer ein, müssen diese Subunternehmer auch selbst nach der Liste des US-Handelsministeriums zertifiziert sein, oder Standardvertragsklauseln bereitstellen.
Neben dem Schutz personenbezogener Daten über AVV-Vertrag und Garantien besteht seitens des Nutzers auch ein Geheimhaltungsinteresse für geschäftliche Daten, wie Produktionsdaten oder Forschungsdaten bis über die Beendigung des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltung sollte durch eine vertragsstrafenbewährte Vertraulichkeitsvereinbarung abgesichert werden. Diese regelt, welche Informationen als vertraulich gelten sollen und wann die Vertraulichkeitspflicht verletzt ist.
Besonders in den USA gehen behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf in der Cloud abgelegte, personenbezogene Daten sehr weit. Hier sollte der Nutzer darauf achten, dass der Cloud-Anbieter ihn rechtzeitig über behördliche Anfragen oder Zugriffe informiert und welche Maßnahmen der Cloud-Anbieter unternimmt, um eine Datenweitergabe zu verhindern. In Betracht kommen hier beispielsweise eine Pseudonymisierung oder Verschlüsselung der Daten.

Umgang mit steuerrechtlich relevanten Daten

Zu beachten ist darüber hinaus, wenn steuerrechtlich relevante Daten (wie Rechnungen, Bilanzen oder Geschäftskorrespondenz) in der Cloud handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren nach Handels- und Steuerrecht, müssen durch den Cloud-Anbieter gewährleistet werden.
Die Server des Cloud-Anbieters müssen in Deutschland stehen, oder die zuständige Finanzbehörde hat die Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen außerhalb Deutschlands bewilligt. Die Datenhaltung in der Cloud muss außerdem revisionssicher sein und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (”GobBD”) entsprechen.
Weitere Informationen zum Datenschutz beim Cloud Computing finden Sie unter anderem in der gleichnamigen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Weitergehende Hinweise zur Informationssicherheit bei Cloud-Diensten erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
→ nach oben

Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
Wettbewerb

"Allianz Industrie 4.0 Award" Baden-Württemberg - Jetzt bewerben!

Mit dem neuen Wettbewerb will die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg dazu beitragen, Wissen und konkrete Beispiele für eine unternehmensübergreifende digitale Transformation in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen und Unternehmen, insbesondere KMU, zu erreichen.
In der Kategorie „Winner“ werden herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen ausgezeichnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung spielen sowohl die Marktrelevanz als auch der Innovationsgrad der Lösung eine Rolle. Bewerben können sich hier Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen aus Baden-Württemberg.
Die Kategorie „Excellence“ prämiert ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen. Hier können sich ausschließlich Unternehmen bewerben.
Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Bewerbungsfrist ist der 31. März 2023.
Hintergrund: Der „Allianz Industrie 4.0 Award“ löst den Wettbewerb „100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg“ ab. Dieser wurde erfolgreich mit 200 herausragenden Best Practices beendet. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen wurden dabei für innovative Lösungen ausgezeichnet.
Veranstaltung am 22.06.2023

NEW PATTERNS TO GO DIGITAL - Digitalgipfel 2023 - Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg

Die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 zum Thema Digitalisierung kehrt 2023 live zurück! Treffen Sie die digitale Community Baden-Württembergs.
Entdecken Sie die neuesten Digitalisierungsimpulse und Zukunftstechnologien für Wirtschaft, Forschung und Politik.
Nachdem der Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW – in den letzten drei Jahren pandemiebedingt leider nicht stattfinden konnte, freuen wir uns besonders auf das Jahr 2023. Dann heißt es nämlich: endlich wieder live, endlich wieder echte Gespräche und Begegnungen auf dem Digitalgipfel 2023 BW – ein Treffen für die gesamte digitale Community Baden-Württembergs und alle Interessierten.
Es präsentieren sich mutige Vordenkerinnen und Vordenker, die mit ihren Ideen bestehende Strukturen herausfordern, neu denken oder disruptiv handeln – ganz nach dem Motto: NEW PATTERNS TO GO DIGITAL. Ziel ist die Vernetzung mittelständischer Unternehmen, digitaler Startups, Investoren sowie Expertinnen und Experten miteinander.
Der Digitalgipfel wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veranstaltet.
22. Juni 2023 in der Porsche-Arena Stuttgart
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.


Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.


Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.


Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.


Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.


Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.


Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!


Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.


Dr. Ing. Ralf von Briel, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.

Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.


Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.


Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.


Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.


Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.


Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.


Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.


Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.


Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.


Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.


Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!


Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.


Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.


Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.


Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.


Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.


Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!


Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.


Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.


Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!
Julian Pflugfelder, Geschäftsführer der P Immobilien GmbH, Ludwigsburg:
Ich freue mich auf mein neues Amt und werde jetzt zunächst einmal viele Gespräche führen, um mein Lagebild zu schärfen. Ich hoffe dabei auf gute Anregungen. Auch unruhige Zeiten bieten Chancen, man muss sie nur sehen und ergreifen.
 

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.


Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.

Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.


Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.


Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.


Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.


Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.


Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.


Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.


Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.


Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.


Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.


Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.


Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.


Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.


Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.


Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.


Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.

Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
Wettbewerb

InnovationChallenge 2023

Bei der “InnovationChallenge 2023 – Nachhaltige Produkte und Mobilität” geht es darum, konkrete Herausforderungen und Forschungsideen von Unternehmen mit dem Know-how und der Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu verknüpfen.
Wie geht´s:
  • Die Aufgabestellungen kommen aus den Unternehmen
  • “Lösungs-Pitches” von Hochschulen vor den Unternehmen
  • “Match-Making” zwischen Konsortialpartnern
Gesucht sind diesmal Forschungsideen, die einen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen auf dem Weg zur ressourceneffizienten, nachhaltigen Mobilitätslösungen und Produktionstechnologien leisten. Im Fokus stehen:
  • Steigerung der Ressourceneffizienz,
  • Verringerung der Belastung der Umwelt,
  • Reproduzierbarkeit und Sicherheit der Prozesse,
  • Steigerung der Produktivität und Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Resilienz (z.B. gegen Lieferketten- oder Produktionskrisen).
Mehrwerte:
  • Unternehmen können ihre Entwicklungsarbeit stärken und bekommen durch die Hochschulen innovative Lösungen für ihre Challenge-Aufgabe präsentiert.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihre Lösungsansätze im Wettbewerb mit anderen Forschungsgruppen vorzustellen und bei Erfolg die Fördergelder zu erhalten.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 16. Januar 2023.
CE-Kennzeichnung

Ansprechpartner Medizinprodukteverordnung und der Verordnung über In-Vitro-Diagnostika

Die neue Medizinprodukteverordnung und die neue EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostika 2017/746 (IVDR) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen, deshalb bietet die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH Seminare und Veranstaltungen für Unternehmen aus Baden-Württemberg an.
Zusätzliche Anlaufstellen finden Sie auf der MDR & IVDR Wegweiserseite der BIOPRO Baden-Württemberg GmbH.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und weiteren Informationsformaten wie zum Beispiel Podcasts, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Weitere Informationen zur Medizinprodukteverordnung finden Sie auf unserer Informationsseite.
Vereinfachte Antragsstellung mit Projektskizze

Invest BW - Förderung von Innovations- und Technologievorhaben

Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs, nimmt ab dem 23. Oktober 2023 wieder Anträge zur Förderung von Innovationen entgegen.
Für diesen Aufruf stehen 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Der anstehende technologieoffene Invest BW Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders im Bereich der wichtigen Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen, beispielsweise Künstliche Intelligenz, Gesundheitstechnologien oder innovative Mobilitätssysteme, sowie für Innovationen zur Lösung großer Herausforderungen, wie etwa dem Klimawandel. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur beschleunigten Umsetzung von Forschungsergebnissen in innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Prozesse gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.

Antragstellung

Eine der wichtigsten Neuerungen der nun anstehenden Förderphase von Invest BW ist die Einführung eines zweistufigen Verfahrens zur Antragsstellung. In der ersten Stufe müssen Antragssteller lediglich eine Skizze ihres Projektes einreichen. Auf Grundlage der Skizzenbewertung werden ausgewählte Vorhaben zur Antragstellung aufgerufen und haben hohe Chancen, eine positive Förderentscheidung zu erhalten.

Antragsstellung

Förderanträge für den ersten Förderaufruf der dritten Phase von Invest BW können bei VDI/VDE Innovation + Technik GmbH auf der Internetseite www.invest-bw.de ab dem 23. Oktober 2023 eingereicht werden. Zur Antragstellung gilt das Stichtagsprinzip. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet.

Frist

Bis zum 31.01.2024, 13 Uhr können Projektskizzen eingereicht werden.
Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge so-
wie den Förderaufruf und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums
finden Sie unter www.invest-bw.de.



Energieeffizienz gewinnt

KEFF-Gipfelstürmer 2021

Bereits zum vierten Mal zeichnet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung der Umweltministerin Thekla Walker MdL  besonders innovative und vorbildliche Unternehmen im Land aus, die am sogenannten KEFF-Check teilgenommen und betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umgesetzt haben.

Die Gewinner

Unter den zehn Finalisten haben folgende Unternehmen das Rennen gemacht:
  • Platz 1: Bäckerei Paul, Lörrach (Landkreis Lörrach), 10.000 Euro Preisgeld
  • Platz 2: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen), 5.000 Euro Preisgeld
  • Platz 3: Hofmaier Fenstertechnik, Backnang (Rems-Murr-Kreis), 3.000 Euro Preisgeld
  • Publikumspreis: Hotel-Restaurand Rebstock, Durbach (Ortenaukreis)
Wir gratulieren allen Gewinnern und Finalisten!
Diese wurden am 18. Oktober 2021 bekanntgegeben. Alle Unternehmen zeigen vorbildhaft, dass sich Energieeffizienzmaßnahmen lohnen und jeder seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.
Insbesondere beglückwünschen wir die Gewinner und Finalisten der KEFF-Region Stuttgart. Wir freuen uns mit Ihnen!

2. Platz: Mader GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen
Das im Jahr 1935 gegründete Unternehmen Mader bietet mit seinen insgesamt 83 Mitarbeitenden individuelle, energieeffiziente und herstellerunabhängige Lösungen für den kompletten Druckluftprozess an. Der KEFF-Check im Jahr 2016 und eine anschließende Energieberatung lieferten den Anstoß für zahlreiche und umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen, die im Rahmen einer Kernsanierung und eines zusätzlichen Anbaus bis ins Jahr 2019 umgesetzt wurden. Zu den Maßnahmen gehörten die Dämmung der Außenwände und der Dächer sowie die Verkleinerung der großen Fensterfront, um so den Wärmeeintrag im Sommer und den Wärmeverlust im Winter zu verringern. Zudem tauschte das Unternehmen Fenster aus und rüstete die Beleuchtung auf LED und eine intelligente Lichtsensorik um. Die neue fassadenintegrierte Photovoltaikanlage deckt inzwischen gut ein Drittel des Strombedarfs des Unternehmens ab. In der Logistikhalle ersetzt eine Pelletheizung die bisherige Ölheizung; eine Wärmepumpe und eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergänzen die Maßnahmen für eine effiziente und CO2-arme Wärmeversorgung. Mit diesem umfassenden Rundumkonzept ist es der Firma Mader gelungen, etwa 37 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs einzusparen.

3. Platz Hofmaier Fenstertechnik, Backnang
Das Familienunternehmen Hofmaier Fenstertechnik setzt sich mit seinen 12 Mitarbeitenden sowohl im Betrieb als auch in der Kundenberatung für Nachhaltigkeit ein. Nach einem KEFF-Check im Jahr 2016 hat das im Jahr 1960 gegründete Unternehmen bis heute Schritt für Schritt zahlreiche Effizienzmaßnahmen umgesetzt. So nutzt das Unternehmen für die Beheizung das in der Produktion anfallende Restholz und kann so jährlich rund 15.000 Liter Heizöl einsparen. Zudem installierten die Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage, um den Strombedarf in der Produktion zu decken, die im vergangenen Jahr sogar erweitert werden konnte. Ein Stromspeicher und eine Stromcloud ergänzen die Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Durch die Installation von Durchlauferhitzern für die Warmwasserversorgung kann die Heizung im Sommer abgestellt werden. Außerdem wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge angeschafft. Für einen effizienten Betrieb erhielt die Druckluftanlage neue Regler und Leckagen wurden abgedichtet. Mit diesen umfangreichen Maßnahmen ist es Hofmaier Fenstertechnik gelungen, den Strom- und Wärmebedarf komplett auf erneuerbare Energien umzustellen.

Unter den Finalisten war außerdem die Firma DKF Kloz aus Fellbach.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Fellbach ist Spezialist für Drahtbearbeitung, Kunststoff Vakuum-Tiefziehen, CNC Bearbeitung, Wirbelsintern und Elektrostatische Pulverbeschichtung. Den innovativen Wandel und die Nachhaltigkeit im Unternehmen aktiv mit zu gestalten, gehören zum Leitbild des Mittelständlers.
Unter anderem wurden die Drucklufterzeuger ausgetauscht und so der Energieverbrauch und auch die Auslastung verbessert. Bis zu 98 Prozent der entstehenden Wärme werden nun zurückgewonnen und zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser genutzt. Der Energieverbrauch der Schweissrauchabsaugung konnte durch den Einsatz einer hochwertigen Filtertechnik gesenkt und die bedarfsgerechte Absaugung mit Frequenzumformern gesenkt werden. In allen nicht ständig benutzten Bereichen wurden Sensoren verbaut, um die Beleuchtung automatisch abzuschalten. Im gesamten Betrieb wurde Shopfloormanagement eingeführt, um Schrott, Abfall und Verpackungsmaterial zu reduzieren.
Ein weiteres Unternehmen, das es unter die zehn Finalisten geschafft hat, ist die Firma Schurig GmbH aus Bönnigheim. Das Unternehmen aus Backnang fertigt hochwertige Möbel- und Innenausbauprojekte für Privathaushalte und Gewerbe.  Dazu gehören Showrooms, Büros sowie Messen  und Events.
Das Gebäude wurde im KfW-Effizienzhausstandard 55 geplant und umgesetzt, entsprechend wurde auch der Wärmeschutz der Gebäudehülle und der Fenster ausgeführt. Die südliche Dachfläche konnte mit einer 177-kWp-Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Damit erzeugt das Unternehmen mehr Strom als es verbraucht. Dieser wird für die Firmenfahrzeuge benutzt. Der restliche Energie geht ins öffentliche Netz. Die Beheizung der Prozesswärme für die Oberflächenbeschichtung erfolgt über eine Holzfeuerungsanlage, wofür die Abfälle der Holverarbeitung verwendet werden. Die Abwärme der Absauganlage wird rückgewonnen und zur Beheizung der Produktion eingesetzt. Auch der Austausch der Beleuchtung in LED spart Energie und Kosten.

Der Wettbewerb

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die eine kostenfreie Erstanalyse der Effizienzpotenziale in ihrem Unternehmen – einen sogenannten KEFF-Check – vorgenommen haben. Beim KEFF-Check wird der Ist-Zustand im Unternehmen aufgenommen und mögliche Einsparpotenziale aufgezeigt. Danach umgesetzte Maßnahmen fließen in die Bewerbung und Bewertung mit ein.

Die Jury

Eine unabhängige Fachjury bewertet alle Bewerbungen, die fristgerecht eingegangen sind und die formalen Teilnahmebedingungen erfüllen. Aus allen Bewerbungen werden 10 Finalisten ausgewählt, die bei der Gipfelstürmerverleihung dabei sein dürfen.

Hintergrund

Ein effizienter Einsatz von Energie und Ressourcen ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg unserer Wirtschaft in Baden-Württemberg. Viele Unternehmen im Land haben bereits den ökonomischen Vorteil von Energieeffizienzmaßnahmen erkannt, ganz egal, ob bei der Beheizung, Kühlung, Druckluftversorgung oder Beleuchtung – die Vielfalt der Energieeffizienz-Möglichkeiten ist enorm. Die Finalisten des KEFF Gipfelstürmer-Awards zeigen vorbildlich, wie diese Potenziale erfolgreich in der Praxis genutzt werden können und sind sich Ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.

Aus KEFF wird KEFF+: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Aus KEFF wird KEFF+. Seit Oktober 2022 erweitern wir unser Leistungsspektrum: Das Projekt KEFF beschränkte sich auf Energieeffizienz. Wir, Ihre KEFF+Experten, unterstützen Sie nun auch rund ums Thema Ressourceneffizienz – also Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
In den letzten sechs Jahren haben unsere KEFF-Experten bereits knapp 1000 Unternehmen besucht. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und informieren Sie individuell, kompetent und kostenfrei.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Stand: Mai 2023
Innovation

Innovationspreise 2023

Bitte beachten Sie: Die aufgeführten Preise werden regelmäßig ausgeschrieben, die Bewerbungsfristen sind jedoch sehr unterschiedlich – darum ist nicht zu jedem Zeitpunkt eine Bewerbung für jeden der einzelnen Preise möglich.

Bewerbung demnächst wieder möglich

Stahlinnovationspreis
Bewerbungen bald wieder möglich.
Bewerbungen bald wieder möglich.
Berthold Leibinger Innovationspreis
Ausschreibung seit 1. März 2023 beendet.
Bewerbung bis 30. Juni 2023 möglich.
Bewerbungen für 2023 nicht mehr möglich. Man kann sich für die nächst Ausschreibung vormerken lassen.
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Innovationspreis des Landkreises Göppingen
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Bewerbungen bald wieder möglich.
Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg
Bewerbungen bis 31. Mai 2023 möglich.
Bewerbungen sind 2023/2024 wieder möglich.
CyberOne Hightech Award
Bewerbungen sind ab 27. März 2023 wieder möglich.
Ausschreibung seit 28. Februar 2023 beendet.
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
VR-InnovationsPreis Mittelstand
Bewerbungen sind 2023 wieder möglich.
Unternehmen gesucht

Neues Verfahren: Trocknung von Dünnschichttechnologie

Für ein neues Verfahren bei der Trocknung von Dünnschichttechnologie wird ein Unternehmen für Produktion und Vertrieb gesucht. Das neue Verfahren kann in unterschiedlichen Prozessen angewendet werden.

Brennstoffzelle: Verschiedenen Prozessstufen (Beschichtung, Hydrolysation, Trocknung, Sinterung) bei der Herstellung von Brennstoffzellen ( MEA`s ) vereint in einem Gesamtprozess.
Li-Ionen Batteriefolien:  Anode und Kathode können in einem Prozessschritt durch die neu entwickelten
Trocknungsmodule und eine präzise Kalandrierung produziert werden. Dadurch wird gewährleistet, dass Zellen mit hoher Leistungsdichte produziert werden können.
Sämtliche Veredelungs- und auch Herstellungsprozesse für: PE; PES; PC; PS; PP; PET; PVC; OLED; Vliesbeschichtungen; Keramikfolien; Papier- und Gewebeveredelung

Vorteile:
  • Modularer Aufbau
  • Neue Trocknermodule für sanfte Trocknung (keine Skinbildung) und Hochgeschwindigkeitstrocknung
  • Die Trocknungsprozesse bieten höchste Präzision bei der Trocknung über die Warenbreite und somit stark verbesserte Produkteigenschaften
  • Energieeffizienz bedeutend verbessert
  • Das durchgängige neu entwickelte Dichtungssystem bietet Gasdichtheit und verhindert Fremdeinwirkung von außen
  • Der Gesamtprozess kann unter Inert- und Reinraumbedingungen ausgeführt werden
  • Die neuartige Aufhängung der Module erlaubt die Integration aller bekannten Beschichtungs-, Trocknungs- und Vernetzungseinheiten
  • Exakte Trocknung sowohl über als auch unter der Warenbahn und gilt für träger-, band- (Stahlbänder) als auch transportgestützte (Glasplatten) Prozesse
Unternehmen die Interesse haben, melden sich bei uns. Diese Information erfolgt im Rahmen des Team Technologietransfer. Wenn Sie auch auf der Suche nach Kooperationspartnern sind, melden Sie sich bei uns.
IHK Region Stuttgart

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung  entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“  Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation 

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden.  Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Homepage.
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls die bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten).
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht.  Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Starkregengefahrenkarten der Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für das Thema Starkregen eine Landingpage eingerichtet. Diese wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Dort sind neben allgemeinen Informationen auch beispielsweise Erklärfilme verlinkt, um das Thema anschaulicher zu gestalten. Zusätzlich hat die Landeshauptstadt Stuttgart für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten erstellt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Es können verschiedene Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem) für Überflutungstiefe, Überflutungsausdehnung und Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere  Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
Stand: Oktober 2023
  
  
Bitte um Stellungnahmen

Novelle des Landes-Klimaschutzgesetzes in Arbeit

Bei der Regierungsbildung 2021 wurde angekündigt, dass die Klimaschutz-Anstrengungen erhöht werden müssen und dazu die Vorgaben im Landes-Klimaschutzgesetz angepasst werden sollen. Hierzu startet die öffentliche Anhörung zu einem konkreten Entwurf, die bis 29. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
Konkret ist vorgesehen:
  • eine Neufestsetzung des Klimaschutzziels der Netto-Treibhausgasneutralität in Baden-Württemberg bis zum Jahre 2040 und des 2030-Zwischenziels mit einer Treibhausgasreduktion von mind. 65 Prozent (im Vgl. zu 1990)
  • die Ausweitung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Wohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich
  • sowie die Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht auf Parkplatzflächen mit einem Schwellenwert von 35 Stellplätzen
  • die Festlegung eines 2-Prozent-Mindestflächenziels für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Raumordnung
  • die Einrichtung eines auf Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit ausgerichteten Klima-Sachverständigenrats
  • das Ziel einer netto-treibhausgasneutralen Landesverwaltung bereits im Jahr 2030
  • das Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040
Details hierzu finden einerseits in dem gemeinsamen Gesetzentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 410 KB) der beiden Regierungsfraktionen sowie dessen Begründung und ergänzend finden Sie tabellarisch die geplanten Änderungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB) mit dem aktuell geltenden Gesetzestext gegenübergestellt.
Die IHK-Organisation bittet alle interessierten Unternehmen um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen, bis spätestens 25. August 2021, um sie in die gemeinsame Stellungnahme der IHKs einfließen lassen zu können.
(Stand: 26.07.2021)
Innovation und Umwelt

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit circa zwei Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


IHK Region Stuttgart

Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Herausforderungen bei Umwelt- und  Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und auch den Rest der Welt. Umso wichtiger ist eine nachhaltige Wirtschaft. So machen auch die klima- und umweltpolitischen Herausforderungen nicht Halt vor der Ausbildung in den Unternehmen und den Ausbildungsordnungen.
In allen neuen und neugeordneten Berufen sind ab 1. August 2021 modernisierte Standardberufsbildpositionen vorgesehen, das heißt berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Für alle bestehenden Berufe wird die Vermittlung empfohlen.
Insbesondere die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben durch die Modernisierung eine Aufwertung erfahren und sollen entsprechend in die Ausbildung integriert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausbildung in technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberufen handelt.

KEFF unterstützt beim Klimaschutz in der betrieblichen Ausbildung

Genau hier können die Energieeffizienzmoderatoren des KEFF-Teams der IHK Region Stuttgart die Ausbildungsbetriebe kostenneutral unterstützen. Sie informieren die Azubis im Zuge der beruflichen Ausbildung zu Themen rund um die Ressourceneffizienz und zeigen bei einem gemeinsamen Rundgang durch das Unternehmen Einsparpotenziale auf und benennen Lösungsvorschläge gemeinsam mit den Azubis. Im Anschluss können die Azubis Projekte aus dem Pool der gefundenen Potentiale bearbeiten und die Ressourceneffizienz im Unternehmen steigern.

Möglicher Ablauf im Unternehmen

Theoretischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten)
  • Vorstellung und Informationen zum KEFF-Projekt
  • Aufzeigen von Potenzialen anhand von Bildern aus der Praxis
  • Benennen von Lösungsvorschlägen
Praktischer Teil (1 bis 2 Unterrichtseinheiten, je nach Unternehmensgröße)
  • Rundgang durch das Unternehmen und Feststellen von Potenzialen basierend auf der Theorie
  • Verbesserungsvorschläge aufzeigen und erarbeiten
Abschlussgespräch (1 Unterrichtseinheit)
  • Zusammenfassung der Potenziale
  • Projekte festlegen und benennen, welche im Nachgang bearbeitet werden sollen
Die KEFF-Energieeffizienzmoderatoren besprechen den genauen Ablauf vor dem Termin mit dem Ausbilder und passen das Angebot auf das Unternehmen bzw. die jeweiligen Bedürfnisse an.

Vorteile für Unternehmen und Azubis

  • Azubis lernen Themen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit kennen
  • Azubis lernen ihr Unternehmen besser kennen
  • Azubis können im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen in einem Projekt erarbeiten (Teambuilding)
  • Eine Umsetzung stellt für Azubis ein Erfolgserlebnis dar. Als sichtbare Anerkennung kann dem Unternehmen das KEFF-Label überreicht werden und eine Teilnahme am Gipfelstürmer-Wettbewerb ist möglich
  • Unternehmen erhalten einen KEFF-Bericht zu den Einsparpotenzialen der besichtigten Bereiche und möglichen Förderprogramme (für einen ausführlichen Bericht ist ein Gespräch mit den Energie-/ Umweltverantwortlichen und gegebenenfalls ein separater Rundgang erforderlich)
  • Der KEFF-Bericht verpflichtet nicht zur Umsetzung von Maßnahmen
FAZIT: Unternehmen können unter Einbindung ihrer Auszubildenden Effizienz-Potenziale erkennen und umsetzen und so CO2 und Ressourcen einsparen!
Profitieren Sie von den Erfahrung der IHK-Effizienzmoderatoren und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin. Alle Informationen zum KEFF-Projekt sowie die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

Neue Registrierungs- und Lizensierungspflichten für Verpackungen

Verpackungsgesetz 2021

Nach mehr als zwei Jahren wurde das Verpackungsgesetz novelliert und einige Vorschriften sind  bereits teilweise 2021 in Kraft getreten.
Viele Unternehmen sind von der Novelle des Verpackungsgesetzes betroffen, welche nach der Verkündung seit Juli 2021 stufenweise in Kraft getreten ist. Leider ist damit auch eine Vielzahl von bürokratischen Pflichten verbunden.

Informationspflicht und Nachweisführung

Hierzu wurde  unter anderem eine neue ausdrückliche Informationspflicht  der „Letztvertreiber“ (also auf der letzten Handels-Stufe) aufgenommen, die seit 3. Juli 2021 in Kraft getreten ist: „Letztvertreiber von Verpackungen (bspw. Transportverpackungen, oder sogenannte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen), müssen die Endverbraucher durch geeignete Maßnahmen in angemessenem Umfang über die Rückgabemöglichkeit und deren Sinn und Zweck informieren“ (siehe §15 Satz1). Aber im rein gewerblichen Lieferverkehr (Business to Business , also B2B) sind nach wie vor Verpackungs-Rücknahme-Pflichten in Abstimmung mit ihren Kunden möglich, jedoch müssen nun seit dem 1. Januar 2022 interne Nachweise (§15 Absatz 3 Satz3) geführt werden bezüglich der Erfüllung ihrer Rücknahme- und Verwertungsanforderungen. Es wird eine interne Dokumentation erwartet, die  auch geeignete Mechanismen zur Selbstkontrolle beinhaltet.

Serviceverpackungen

Betroffen sind nun auch die Letztvertreiber der Serviceverpackungen. Bisher konnten die Letztvertreiber von einem Vorvertreiber oder Hersteller der Serviceverpackung die Systembeteiligung verlangen, wodurch auch alle dazugehörigen Pflichten, wie beispielsweise die Registrierungspflicht, an diese übertragen wurden. Seit 3. Juli 2022 müssen sich auch die Letztvertreiber der befüllten Serviceverpackung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG)

Mehrwegpflichten

Restaurants, Bistros und Cafés, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen seit 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht  gilt auch dann, wenn das Essen über Lieferdienste nach Hause gebracht wird. Darüber hinaus erweitert der Gesetzgeber die Pfandpflicht auf sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen. (§ 33, 34 VerpackG)

Pfandpflicht

Seit 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Mindesteinsatz von Recyclaten

Um das Recycling von Plastikflaschen weiter zu steigern, müssen PET-Einweggetränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen. Ab 2030 wird sich diese Quote automatisch auf 30 Prozent erhöhen und dann sogar für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten. Die Hersteller können dabei selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.
Darüber hinaus enthält die Gesetzesnovelle zahlreiche Vorschriften, die den Vollzug des Verpackungsgesetzes verbessern sollen, insbesondere auch im Hinblick auf importierte Verpackungen. So müssen z. B. Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister zukünftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an einem dualen System beteiligt haben. (§ 30a VerpackG)

Produktsuche im Katalog: Systembeteiligungspflicht – ja oder nein?

Mit der Katalogdatenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) können Unternehmen seit Ende 2018 prüfen, ob sie das Recycling ihrer Verpackungen finanzieren müssen.
Das ist immer dann der Fall, wenn die Verpackung typischerweise als Abfall beim privaten Endverbraucher anfällt, also eine Verpackung mit Systembeteiligungspflicht ist.
Die Anwendung des Katalogs ist einfach, die Ergebnisse eindeutig: Unternehmen können mit einer Volltextsuche gezielt nach den Produkten suchen, die sie vertreiben. Die Datenbank zeigt ihnen an, ob die dazugehörige Verpackung in ihrer konkreten Beschaffenheit systembeteiligungspflichtig ist.
Die Suchergebnisse sind aufgeschlüsselt nach Füllmenge, Art und Packstoff der Verpackung. Um das gebündelte Wissen dort vorzuhalten, wo es benötigt wird, hat die ZSVR bisher von ihr ergangene Einordnungsentscheidungen im Katalog verlinkt. Zudem erklärt sie zentrale Begriffe in kurzen Informationstexten.

ZSVR veröffentlicht Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Englisch

In den vergangenen Jahren hat sich der Warenverkehr weiter internationalisiert. Ob Schinken aus Spanien, Elektronikartikel aus China, Käse aus Frankreich, Pommes aus den Niederlanden oder Medizinprodukte aus aller Welt: In Deutschland werden auch verpackte Produkte aus dem Ausland auf den Markt gebracht.
Daher bietet die ZSVR den Katalog seit März 2024 in englischer Sprache an. Damit baut sie Sprachbarrieren ab und sorgt für Rechtsicherheit – sowohl bei ausländischen Unternehmen als auch bei Multiplikatoren, wie Auslandshandelskammern, die ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen.
Zur Produktsuche im englischen Katalog gelangen Sie hier.

Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller

Die bisherige Registrierungspflicht, die nur für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen
Verpackungen, also von mit Ware befüllten Verpackungen, die im Business to Consumer (B2C) als Abfall anfallen, wird im Juli 2022 auf sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren
ausgeweitet. (
§ 9 Abs. 1 VerpackG)

Übersicht der zeitlichen Fristen

relevant ab
inhaltlich
Hersteller/
Erst-inverkehrbringer
Händler
Marktplätze
Verbraucher
03.07.2021
Ausweitung Informationspflicht
 
X
X
03.07.2021
interne finanzielle und organisatorische  selbstkontrolle
X
X
01.01.2022
Neue Nachweispflichten
X
01.07.2022
Registrierungs- und Prüfpflicht bzgl. der Systembeteiligung
X
X
01.07.2022
Erklärungspflicht / Systembeteiligung
X
01.07.2022
Ausweitung Registrierungspflicht
(nur B2B)
X
01.01.2023
Mehrweg Alternativen
X
2022/2024
Erweiterung Pfandpflicht
X
X
X
2025/2029
Getrenntsammlungs-pflichten
X
X
X
2025/2029
Mindesteinsatz von Recyclaten
X

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSV)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ZSV.

DIHK Merkblatt Verpackungsgesetz

Anbei finden Sie das Merkblatt des DIHK.
IHK Region Stuttgart

EU-Leitfaden für Wasserstoff-Fördermöglichkeiten

Der Förderkompass der Europäischen Kommission richtet sich an alle interessierten Stakeholder, dementsprechend auch Großunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und bietet eine Übersicht zu Wasserstoff-Förderprogrammen und Fonds auf zwei Ebenen:
  1. EU-Förderprogramme und Fonds, die aus dem langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 und NextGenerationEU finanziert werden
  2. Nationale Förderprogramme und verfügbare Mittel auf EU-Länderebene
Für jedes EU-Programm oder Fonds hebt der Förderkompass Kernmerkmale hervor und bietet Links, unter denen weitere Informationen eingesehen werden können. Mit Hilfe verschiedener Filter (z. B. Zielgruppe „KMU") lassen sich die Suchergebnisse eingrenzen. Der Förderkompass ist bisher nur in englischer Sprache veröffentlicht.
Quelle: DIHK (Stand 22.06.2021)
Ressourceneffizienz in The Länd

Schon KEFF+ gecheckt?

Planen, Checken, Optimieren. So vereinbaren Sie den KEFF+Check

  1. Terminvereinbarung
    Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – ganz einfach telefonisch unter 0711 2005-1506 oder per Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
  2. Durchführung KEFF+Check vor Ort
    Im ersten Schritt geht es darum, mögliche Einsparpotenziale in den Bereichen Rohstoffe, Material und Energie zu finden – und genau dabei hilft Ihnen der KEFF+Check: vor Ort und ganz individuell.
    Im Themenbereich Ressourceneffizienz achten wir auf Materialflüsse, Abfallmanagement, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit. Der Themenbereich Energieeffizienz umfasst Beleuchtung, Druckluft, Heizung/ Klimatisierung, elektrische Antriebe und Erneuerbare Energien. Am Ende führen wir ein Abschlussgespräch mit ersten Einschätzungen zu den Potenzialen durch.
  3. Kurzprotokoll mit Impulsen und möglichen Maßnahmen
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung gibt es nicht - doch Sie können von den Empfehlungen finanziell profitieren und schützen dabei das Klima.
  4. Benennung von Fachexperten und Prüfung der Förderfähigkeit
    Wollen Sie die im Protokoll aufgeführten Impulse umsetzen und benötigen Fachexperten oder Auskünfte zu Förderungen, unterstützen wir Sie dabei. Dabei streben wir an, Sie mit regionalen Expert/-innen und Firmen zu verbinden.
  5. Maßnahme umsetzen und optimieren
    Nachdem das Konzept erstellt und die Fördermittel beantragt sind, kann die Umsetzung erfolgen. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei.

    KEFF+Label

    Das KEFF+Label zeichnet Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg aus, die nach einem KEFF+Check belegbar Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz durchgeführt haben. Die Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz Region Stuttgart (KEFF+) unterstützt Sie gerne bei diesem Vorhaben.
    KEFF-Label 2021

    Wie erhalten Sie das KEFF+Label?

    Sie lassen einen KEFF+Check in Ihrem Unternehmen mithilfe der Effizienzmoderatoren der IHK Region Stuttgart durchführen. Dieser ist kostenfrei und dauert je nach Unternehmensgröße etwa drei bis sechs Stunden.
    Sofern Sie im Anschluss eine oder mehrere Maßnahmen, die im Rahmen des KEFF+Checks erarbeitet wurden, umgesetzt haben, können Sie das KEFF+Label beantragen.
Rufen Sie an unter 0711 2005-1506 oder schicken Sie eine Mail an info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de und vereinbaren einen Termin für Ihren kostenfreien KEFF+Check!

Erfolgsgeschichten aus der KEFF Region Stuttgart

Erfolg für Betriebe aus der Region: Insgesamt vier Unternehmen aus Baden-Württemberg  sind mit dem Gipfelstürmer-Award 2022/2023 des Netzwerks regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF) ausgezeichnet worden, darunter auch zwei aus der Region Stuttgart. Der Preis wird vom Land an Unternehmer verliehen, die betriebliche Energieeffizienzmaßnahmen vorbildlich umgesetzt haben. 
Optimierung auf allen Ebenen: Beeindruckt zeigte sich Staatssekretär im Umweltministerium Andre Baumann von der Tatkraft und dem Ideenreichtum der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Belegschaft. Wie beim diesjährigen Gewinner, der Autohaus Weeber Gruppe in Weil der Stadt (Kreis Böblingen), die nun ein Preisgeld von 10.000  Euro erhält. Das Unternehmen konnte mit einem Energieteam und einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie an elf Standorten überzeugen. Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören die energetische Optimierung der Gebäudehülle, die Optimierung der Druckluftversorgung, Digitalisierungsmaßnahmen, Heizungsoptimierung, Umstellung auf LED-Beleuchtung, Neubau ohne fossile Energienutzung und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Den dritten Platz teilen sich das Geislinger Unternehmen Betten Scheel, Inhaber Daniel Renz e.K., und die Frank Bürsten GmbH aus Schönau im Schwarzwald mit je 3.000 Euro. Den zweiten Platz mit 5.000 Euro Preisgeld belegt die IMOS Gubela GmbH, Renchen (Ortenaukreis).
Die feierliche Preisverleihung im Neuen Schloss war gleichzeitig Abschluss des Projekts KEFF und Überleitung zum Folgeprojekt Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+).
2019 erhielt die Jebens GmbH als erstes Unternehmen in der Region Stuttgart das KEFF-Label. Das stahlverarbeitende Unternehmen hat nach dem KEFF Check beispielsweise seine Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (WRG) nachgerüstet, den Druck im Druckluftnetz reduziert und die Abwärme von Kompressoren zur Heizung von Sozialräumen genutzt und damit seinen Energieverbrauch weiter gesenkt.
Im Landkreis Böblingen erhielt die E. Epple & Co. GmbH das KEFF-Label für einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage bedarfsgerecht arbeitet und konstante Druckverhältnisse im System eingestellt werden. Die umlaufende Wassermenge im Heizsystem wird an den Bedarf angepasst und gleichmäßig im Gebäude verteilt. Das vermindert eine Überbeheizung in der Nähe der Heizungszentrale und sorgt für ausreichend Wärme in entfernteren Räumen.
Das Steuerberaterbüro Florian Spiegelhalder wurde für einen nahezu papierlosen Arbeitsablauf und die Speicherung der Daten auf einem Gemeinschaftsserver prämiert.
Die LEKI Lenhart GmbH erhielt das KEFF-Label für die komplette Umstellung des Standorts Kirchheim auf ein intelligentes und energiesparendes Beleuchtungssystem. Der Stromverbrauch für die Beleuchtung reduzierte sich von zuvor 27.040 kWh/Jahr auf nunmehr 1.508 kWh/Jahr.
Die Firma Hackenschuh e.K. aus Backnang zog beim KEFFizienzgipfel 2019 ins Finale der besten 10 Unternehmen ein und erhielt somit im Nachgang für die umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen ebenfalls das KEFF-Label.
IHK Region Stuttgart

REACH Unterstützung

Die europäische REACH-Verordnung regelt „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ und ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Leider ist sie sehr umfangreich und wird ständig aktualisiert und geändert.
Eine Übersicht hierzu veröffentlicht das deutsche REACH-CLP-Biozid-Helpdesk, dort findet sich die konsolidierte Fassung auch auf Englisch.
Unternehmen sind vor allem betroffen von Stoffbeschränkungen (Anhang XVII), Stoff-Zulassungen (Anhang XIV), Informationspflichten gemäß Artikel 33 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) sowie als Importeure von Stoffen und Gemischen in die EU (Registrierungspflicht ab 1 Tonne pro Jahr).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die aktuelle Version ihrer Guidances zur Stoffregistrierung unter REACH nun übersetzt in 23 Sprachen – somit auch in Deutsch - zur Verfügung steht. Diese Leitlinien sollen auch dazu dienen, Unternehmen bei der Bestimmung der richtigen Mengenbänder und der nötigen Aktualisierung von Registrierungsdossiers zu unterstützen.


  

IHK Region Stuttgart

Green Deal: EU gießt verschärfte Klimaziele für 2030 und 2050 in Gesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 21. April 2021 auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt und das Treibhausgasreduktionsziel der EU für das Jahr 2030 signifikant angehoben. Zugleich wird das im Zentrum des Green Deal stehende Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 erstmals auf EU-Ebene gesetzlich verankert.

60-Prozent-Ziel nicht durchgesetzt

Die Einigung sieht vor, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zum Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung des Klimaziels für 2030, zuvor hatte die Vorgabe bei einer Reduktion um 40 Prozent gelegen. Das Europäische Parlament konnte sich mit seiner Forderung nach einem 60-Prozent-Ziel nicht durchsetzen.
Zur Erreichung des Ziels kann auch die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre beitragen. Allerdings ist die Anrechnung auf bis zu 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente begrenzt, so dass die eigentlichen CO2-Einsparungen mindestens 52,8 Prozent betragen müssen.

Auswirkungen für deutsche Unternehmen

Das 2030-Klimaziel wird vornehmlich über den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS), nationale CO2-Budgets für die nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren (Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) und sektorale Gesetzgebung für letztere Sektoren (CO2-Flottengrenzwerte, Erneuerbaren-Richtlinie etc.) umgesetzt. Es hat damit unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf viele Unternehmen in Deutschland, die der DIHK im September 2020 in einer Analyse dargestellt hat.
Neben einer Verschärfung des Ziels für 2030 wird in dem nun vereinbarten Klimagesetz Klimaneutralität bis 2050 für die EU festgeschrieben. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr CO2-Emissionen ausgestoßen werden dürfen als über natürliche oder technische Verfahren wieder aus der Atmosphäre entnommen werden. Die Europäische Kommission rechnet in ihren Szenarien damit, dass die Reduktion bis zum Jahr 2050 bei etwa 95 Prozent liegt und nur unvermeidbare Emissionen durch CO2-Entnahmen ausgeglichen werden. Bislang plante die EU, ihre Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken.

Einbindung aller EU-Staaten notwendig

Das Ziel der Treibhausgasneutralität gilt für die EU insgesamt. Das Parlament hatte gefordert, jeden einzelnen Mitgliedstaat hierzu zu verpflichten. Insbesondere Staaten aus Osteuropa lehnten dies jedoch strikt ab. Die Festlegung eines gesamteuropäischen Ziels ermöglicht es, dass einige Länder das Ziel erst nach 2050 erreichen. Zugleich würden dann andere Länder vor 2050 treibhausgasneutral werden und anschließend mehr CO2 aus der Atmosphäre entnehmen als emittieren (Negativemissionen erzeugen), um die Einhaltung des gesamteuropäischen Ziels sicherzustellen.
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf die Schaffung eines fünfzehnköpfigen wissenschaftlichen Beirats („European Scientific Advisory Board“), der die Fortschritte der EU-Klimapolitik aus Sicht der Wissenschaft bewerten soll. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu angehalten, Subventionen für fossile Energieträger abzuschaffen. Dass diese Regelung rechtliche Bindewirkung entfaltet, ist eher unwahrscheinlich.

Emissionsbudget im europäischen und nationalen Emissionshandel

Schließlich sieht das EU-Klimagesetz die Festlegung eines CO2-Budgets für die EU vor. Für das Jahr 2030 besteht bereits ein Emissionsbudget über die festen Emissionsmengen im Europäischen Emissionshandel und die in der Lastenteilungsverordnung festgelegten jährlichen nationalen CO2-Budgets (sog. Emissionszuweisungen). Neu ist nun, dass das Budget für die Jahrzehnte danach definiert werden soll. Dies könnte Einfluss auf die Festlegung des Klimaziels für das Jahr 2040 haben, das laut Klimagesetz spätestens im Jahr 2024 fixiert werden soll.
Die informelle Einigung im Trilogverfahren muss noch formell durch den Rat und das Europäische Parlament verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Die Verabschiedung gilt als sicher.

„Fit for 55”

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission erste Teile eines umfassenden Gesetzgebungspakets vorlegen, das unter dem Stichwort „Fit for 55“ die Erreichung der höheren Klimaziele sicherstellen soll. Im Fokus stehen u.a. die erneute Anpassung des EU ETS, die Schaffung eines zusätzlichen EU-Emissionshandels für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die Reduktion der CO2-Budgets für die Mitgliedstaaten, die Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für PKW, die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs sowie die Anpassung zahlreicher energierechtlicher Vorgaben (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, Energieeffizienz-Richtlinie, u.v.m.). Ende des Jahres 2021 folgen dann u.a. Vorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts, die auch die Nutzung von CO2-armem Wasserstoff in der Wirtschaft voranbringen sollen.
(Quelle: DIHK 21.04.2021)
International

Asiatische Märkte für Medizintechnik

Der asiatische Markt für Medizintechnik ist sowohl für deutsche Medizintechnikunternehmen als auch für branchenfremde Firmen ein attraktiver Markt. Aufgrund der heterogenen Marktstruktur und des unterschiedlichen Entwicklungsgrads der einzelnen Sektoren und Abnehmerländer ergeben sich zahleiche Möglichkeiten, den Markt zu bearbeiten.
Die Medizintechnik-Branche zählt zu jenen Bereichen, die sich bereits vor der Corona-Pandemie in einem kräftigen Aufschwung befanden. Die krisenbedingten Anforderungen und entsprechenden Anpassungen im medizinischen Bereich haben diese Entwicklung zusätzlich befeuert.
Von zunehmender Bedeutung sind dabei Märkte in Asien. Die Region ist in vielerlei Hinsicht divers und bietet auch in der Medizintechnik-Branche zahlreiche Geschäfts- und Kooperationsmöglichkeiten.

Medizintechnik in Deutschland

Die Medizintechnik-Branche wird weltweit von kleinen und mittelständischen Unternehmen getragen. Rund 95 Prozent aller MedTech-Unternehmen sind KMUs. Deutschland ist ein wichtiger Akteur in dieser Branche. Die deutsche MedTech-Unternehmerlandschaft ist vor allem in Süddeutschland stark ausgeprägt. Mit 26 Prozent hat Baden-Württemberg die höchste Unternehmensdichte. Zusammen mit Bayern erzielen beide Bundesländer 51 Prozent des deutschen Gesamtumsatzes. Auch als Exporteur von Medizinprodukten ist Deutschland ein wichtiger Handelspartner. Der deutsche Exportanteil liegt bei circa 65 Prozent. Dabei gehen jeweils ein Sechstel der Produkte in die USA und nach Asien. Die Studien Marktstudie Medizintechnik 2020 und Medizintechnik in der ASEAN Region bestätigen, dass der asiatische Markt für Medizintechnik attraktiv und vielversprechend ist. Es gibt dort noch viel ungenutztes Potenzial, das von deutschen Unternehmen ausgeschöpft werden kann.

Potenzial in Asien

Im weltweiten Vergleich ist Asien nach Nord-Amerika und Europa der drittgrößte Markt für Medizintechnik. Experten gehen davon aus, dass diese dynamische Region Europa als MedTech-Markt bald überholen wird. Die wachsende Bedeutung Asiens als Absatz- und Produktionsmarkt hat viele Gründe.

Asien als Abnehmer

Die Region Asien ist die bevölkerungsreichste Region der Erde. Knapp mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ist in der asiatischen Region angesiedelt. Zudem ist die Gesellschaftsstruktur mit einem Durchschnittsalter von 32 Jahren jung. Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung (bei Männern: 71 Jahre, bei Frauen: 75 Jahre). Dies führt unter anderem dazu, dass ein starkes Wirtschaftswachstum zu beobachten ist und die Kaufkraft der Bevölkerung zunimmt. Nicht nur die Mittelschicht in Asien wächst in Größe und Alter rasant an. Auch chronische Krankheitsfälle nehmen zu. Mit einer verbesserten Lebensqualität und einer steigenden Lebenserwartung wird der Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen enorm wachsen.
Neben den gesellschaftlichen Entwicklungen und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen bietet der asiatische Markt viele Absatzmöglichkeiten. Da Asien eine sehr heterogene Region mit unterschiedlichem Entwicklungsspektrum ist, ergeben sich verschiedene Marktpotenziale in der Medizintechnik. Von kostengünstigen Produkten bis hin zu teuren komplexen Systemen ist die Nachfrage nach Medizintechnik in Asien groß. Darüber hinaus ist die ASEAN Region ein großer Nettoimporteur von Medizinprodukten. Südostasien bezog im Jahr 2019 für 864 Mio. Euro Medizintechnik aus Deutschland. Die Region hat die Aufmerksamkeit vieler internationaler Hersteller von medizinischen Produkten geweckt, die ihren Marktanteil in den aufstrebenden Märkten ausbauen werden.
 

Südostasien als Produktionsstandort

Auch als Produktionsstandort ist Asien ein wichtiger Akteur. Bisher konzentrierte sich die Produktion in ASEAN-Ländern vor allem auf Verbrauchsgüter, Krankenhausmöbel und einfache elektromedizinische Geräte. Zudem sind einige südostasiatische Länder wichtige Hersteller von Verbrauchsmaterialien für den internationalen Markt. Durch die Ansiedlung ausländischer Firmen in der ASEAN-Region ist allerdings mittlerweile ein Trend zur verstärkten Produktion von hochwertigen Medizintechnikprodukten, die in den internationalen Export gehen, zu beobachten. Somit stellt die ASEAN-Region nicht nur eine relevante Bezugsquelle für den weltweiten Bedarf an medizinischen Verbrauchsmaterialen dar, sondern auch einen zunehmend interessanten Standort für die Produktion ausländischer Unternehmen, die dort von den vergleichsweisen niedrigen Kosten profitieren. 

Asien als Innovationshub

Auch globale Trends in der Medizintechnik werden in Zukunft in Asien an Bedeutung gewinnen. Künstliche Intelligenz und Big Data, Sensorik, patientenindividuelle Medizintechnik, e-Health, Robotik und vernetzte OP werden ihren Platz in der asiatischen Medizinlandschaft finden. Einige asiatische Länder können bereits im internationalen Vergleich als Innovationsstandort für neue Lösungen mithalten. Singapur ist zum Beispiel in der Förderung technischer Entwicklungen vielen asiatischen Ländern weit voraus. Die Dichte an Start-Ups im Gesundheitswesen ist in Singapur vergleichsweise hoch. Zudem gilt der Standort als R&D Hub für über 60 multinationale MedTech Unternehmen. Mit dem Förderprogramm Startup SG werden kleine MedTech-Unternehmen sowie Innovatoren finanziell unterstützt.

Markteinstieg und Expansion in Asien

Asien bietet als Markt für die Medizintechnik besonders vielversprechende Aussichten. Branchenexperten sind sich einig, dass sich Asien schon in naher Zukunft zum wichtigsten Wachstumsmotor unter internationalen Medizintechnikmärkten entwickeln wird. Der Markt an Medizintechnikanbietern ist dort noch nicht ausgeschöpft, jedoch kann der Markteintritt in den asiatischen Markt aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden für einige internationale Unternehmen eine Herausforderung werden.
Des Weiteren ist die Zulassung von medizinischen Produkten in Asien und ASEAN noch nicht einheitlich reglementiert. Im Jahr 2015 wurde beispielsweise mit der ASEAN Medical Device Directive (AMDD) begonnen, einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für die Zulassung von Medizinprodukten in den südostasiatischen Ländern zu schaffen. Einige Länder setzten diese bereits um. Bis zu einer flächendeckenden Nutzung wird es jedoch wohl noch einige Zeit dauern. Hilfreich wie notwendig können auch Kenntnisse über staatliche Förderungen und Investitionen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Produktionskapazitäten im jeweiligen Land sein. Entsprechende Förder- und Investitionsmöglichkeiten erleichtern den Marktzugang oder machen ihn in manchen Fällen sogar erst möglich.
Neben deutschen Branchenverbänden bieten auch lokale Verbände einen guten Überblick über verschiedene Trends in der Medizintechnik. Die Asia Pacific Medical Technology Association (APACMed) vertritt dabei verschiedene Interessensvertreter in der Region Asien Pazifik. 



 
Produktsicherheit

Produktsicherheit und Marktüberwachung

Mit der Verordnung 2019/1020 gelten seit dem 16. Juli 2021 neue Regelungen in Zusammenhang mit verschiedenen Produktvorschriften wie insbesondere mehreren CE-Richtlinien.
 

Einleitung

Mit der neuen Verordnung 2019/1020 reagiert die Europäische Kommission unter anderem auf Herausforderungen, die sich aus dem internationalen Onlinehandel ergeben hatten. So war unter anderem zu beobachten, dass nicht konforme Produkte - also Produkte, die gegen europäische Produktvorschriften verstoßen - in verschiedenen Konstellationen in Europa über Online-Plattformen verkauft wurden, ohne dass die eigentlich für die Produktsicherheit verantwortlichen Unternehmen für Marktüberwachungsbehörden greifbar gewesen wären. Derartige Fälle bergen nicht nur ein Risiko für Verbraucher beziehungsweise die Verwender von Produkten, sondern führen auch zu unfairen Wettbewerbsbedingungen.
Vor diesem Hintergrund hatten sich auch die baden-württembergischen IHKs, hauptsächlich vertreten durch die IHK Bodensee-Oberschwaben, auf verschiedenen Ebenen an der Kommentierung der Verordnungsentwürfe beteiligt. Während anfangs noch eine erhebliche Verschärfung von Dokumentationspflichten im Raum stand, wurde mit der letztlich veröffentlichten Verordnung ein Kompromiss zwischen effektiverer Marktüberwachung und einer Begrenzung bürokratischer Belastungen für Unternehmen gefunden. Vereinfacht zusammengefasst hatte die IHK unter anderem darauf aufmerksam gemacht, dass verschärfte gesetzliche Anforderungen an Dokumentation und Kennzeichnung letztlich primär diejenigen Unternehmen zusätzlich belastet hätten, die sich ohnehin schon unter großem Aufwand an die Vorschriften halten.

Die Verordnung 2019/1020

Die Verordnung umfasst im Wesentlichen 3 Bereiche:
  • Ergänzende Vorschriften zur Produktsicherheit und -kennzeichnung, die sich in erster Linie an Wirtschaftsakteure wie Hersteller und Einführer (Importeure) richten. Zudem werden sogenannte Fulfillment Dienstleister adressiert, außerdem wird der Begriff des Inverkehrbringens beim Onlinehandel konkretisiert.
  • Umfangreiche Vorschriften zur Marktüberwachung
  • Ein Framework für die Kontrolle von Waren, die in den EU-Binnenmarkt eingeführt werden
Wie bei allen Produktvorschriften üblich, bedarf auch die Anwendung der Verordnung 2019/1020 einer Einzelfallbetrachtung, um die konkreten produktspezifischen Pflichten als Wirtschaftsakteur zu identifizieren. Anhand der folgenden Übersicht lassen sich jedoch erste Anhaltspunkte für die weitergehende Recherche ermitteln:
  • Anhand der Begriffsbestimmungen in Artikel 3 kann ermittelt werden, ob man eine der definierten Rollen hat (zum Beispiel als Wirtschaftsakteur) oder für einen der Vorgänge (wie zum Beispiel das Inverkehrbringen eines Produkts) verantwortlich ist. In vielen Fällen, in denen die bisherigen Vorschriften korrekt angewendet werden, dürften Unternehmen als Hersteller oder Einführer agieren und für das Inverkehrbringen verantwortlich sein.
  • In Artikel 4 sind die wichtigsten unmittelbaren Neuerungen für Hersteller beziehungsweise Einführer enthalten. So muss für Produkte, die unter die in Absatz 5 genannten Vorschriften fallen, ein Wirtschaftsakteur in der EU vorhanden sein, der die im Folgenden definierten Aufgaben übernimmt. Bei diesem Verantwortlichen kann es sich um einen Hersteller mit Sitz in der EU handeln, um einen Einführer (wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt), um einen schriftlich mit den im Folgenden beschriebenen Aufgaben (durch den Hersteller) beauftragten Bevollmächtigten oder um einen Fulfillment Dienstleister mit Sitz in der EU, sofern keine der genannten anderen Personen existiert. Durch die Einbeziehung der Fulfillment Dienstleister soll sichergestellt werden, dass keine Konstellationen entstehen können, in denen kein Akteur mit Sitz in der EU existiert, der für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich ist.
  • Die Pflichten für die genannte Person (also Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfillment Dienstleister) umfassen insbesondere eine Überprüfung, ob für das jeweilige Produkt eine EU-Konformitätserklärung sowie die vorgeschriebenen technischen Unterlagen erstellt wurden. Für den Fall einer Anforderung durch Marktaufsichtsbehörden ist eine Kopie der Konformitätserklärung vorzuhalten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die technischen Unterlagen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden können. Die technischen Unterlagen müssen zudem in einer Sprache abgefasst sein, die für die Behörde leicht verständlich ist.

Praktische Auswirkungen

Die in der Verordnung 2019/1020 definierten Pflichten für den verantwortlichen Wirtschaftsakteur unterscheiden sich nicht wesentlich von den in vielen Rechtsvorschriften enthaltenen Pflichten beispielsweise für Einführer. Jedoch werden die Pflichten nochmals deutlich konkretisiert, indem explizit auch die technischen Unterlagen adressiert werden, während bislang teilweise „alle für den Nachweis der Konformität erforderlichen Unterlagen“ gefordert waren.
Dementsprechend sollten insbesondere Einführer (Importeure) darauf achten, dass bei Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Staaten Vereinbarungen über eine Bereitstellung der technischen Unterlagen im Fall der Anforderung durch Marktaufsichtsbehörden getroffen werden. Darüber hinaus sollte auch vereinbart werden, dass diese in einer geeigneten Sprache abgefasst sind beziehungsweise wer gegebenenfalls Kosten für die Übersetzung trägt. Wenngleich hinsichtlich der „leicht verständlichen“ Sprachen noch keine weitergehenden Regelungen bekannt sind, dürfte sich Englisch tendenziell eignen, während außereuropäische Schriftzeichen sicher ungeeignet sind.
Weitere Pflichten bestehen darin, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für gefährliche Produkte, die Marktüberwachungsbehörden hierüber zu informieren und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Positiv hervorzuheben ist hierbei die explizite Möglichkeit, dass der verantwortliche Wirtschaftsakteur Korrekturmaßnahmen vornimmt und diese nicht ausschließlich von den Behörden vorzugeben sind.
Wichtig ist zudem die Pflicht der Angabe von Name und Anschrift des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs auf dem Produkt oder der Verpackung, dem Paket oder den Begleitunterlagen. In vielen Fällen der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten dürfte diese Pflicht mit der ohnehin vielfach erforderlichen Angabe von Name und Anschrift des Einführers auf dem Produkt erfüllt sein. Hierbei sollte beachtet werden, dass gegebenenfalls immer die spezifischere Produktvorschrift greift – die Möglichkeit der Angabe zum Beispiel auf der Verpackung befreit nicht von der Pflicht zur Angabe auf dem Produkt, wenn eine produktspezifische Vorschrift dies vorsieht.

Fernabsatz/Onlinehandel

Artikel 6 der Verordnung enthält eine wichtige Regelung in Zusammenhang mit dem Onlinehandel. Demnach gilt ein Produkt als auf dem Markt bereitgestellt, wenn es online oder mit anderen Mitteln des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten wird. Entscheidend ist hierbei zudem das Angebot an Endnutzer innerhalb der EU, was beispielsweise auf Basis von Sprache des Angebots, Liefer- und Bezahlmöglichkeiten bewertet wird.
Obwohl diese Regelung in erster Linie darauf abzielt, dass Online-Angebote nicht konformer Produkte durch Marktüberwachungsbehörden untersagt werden können, ergibt sich hieraus auch eine entscheidende praktische Auswirkung für Hersteller beziehungsweise Einführer (Importeure): Das Inverkehrbringen ist als die erstmalige Bereitstellung von Produkten definiert. Auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens beziehen sich verschiedene Pflichten beziehungsweise Fristen wie beispielsweise die Verfügbarkeit von Konformitätserklärungen und technischen Unterlagen oder die Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren ab dem Inverkehrbringen (des einzelnen Produkts, nicht der Serie).
Anbieter von Informationsdiensten werden mit der Verordnung zudem verpflichtet, bei der Vermeidung und Minderung von Risiken durch nicht konforme Produkte mit den Marktüberwachungsbehörden zu kooperieren. In der Praxis könnte sich hieraus beispielsweise das Löschen oder Sperren von Angeboten nicht konformer Produkte auf Online-Plattformen oder Websites ergeben.


Informationen für Wirtschaftsakteure

Mit der Verordnung wird die Europäische Kommission verpflichtet, den Wirtschaftsakteuren über das Your Europe Portal Informationen über Produktvorschriften und ihre darauf resultierenden Pflichten zur Verfügung zu stellen. Unter anderem steht dort eine Datenbank zur Verfügung, mittels derer anhand von Produkt-Codes eine erste unverbindliche Identifikation potenziell anwendbarer Produktvorschriften möglich ist. Zudem können hierüber die nationalen Umsetzungen der EU-Vorschriften ermittelt werden, welche häufig beispielsweise spezifische Regelungen zur Sprache bestimmter Dokumente wie Betriebsanleitungen enthalten.
Die verbesserte Transparenz und Information über Produktvorschriften war ein wesentliches Element der vorausgegangenen politischen Diskussion. Vereinfacht zusammengefasst wurde darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Verstöße gegen Produktvorschriften in erster Linie auf fehlende Kenntnis der anwendbaren Produktvorschriften beziehungsweise auf deren hohe Komplexität zurückzuführen ist.

Marktüberwachung

Die Verbesserung der Marktüberwachung kann als zentrales Element der Verordnung bezeichnet werden. Obwohl diese in Deutschland auf einem hohen Niveau agiert, bestehen bislang erhebliche Unterschiede bei Ressourcen und Konsequenz der Marktüberwachung in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.
Künftig werden alle Staaten verpflichtet, alle vier Jahre eine Marktüberwachungsstrategie zu erstellen. Die praktische Auswirkung für Unternehmen besteht unter anderem in hieraus abgeleiteten Produkt- oder Branchenschwerpunkten bei den Kontrollen.
In Artikel 14 sind umfangreiche Rechte der Marktüberwachungsbehörden definiert. Diese reichen von der Anforderung bestimmter Nachweise wie der technischen Unterlagen über unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen bis hin zur Veranlassung der Entfernung von Online-Inhalten bezüglich nicht konformer Produkte oder der Aufnahme entsprechender Warnhinweise.

Kontrolle durch den Zoll

Die Verordnung enthält neben der Marktüberwachung auch Regelungen für Kontrollen durch den Zoll. So soll dieser insbesondere die Vollständigkeit erforderlicher Unterlagen, die korrekte Produktkennzeichnung, die Angabe des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs oder sonstige Hinweise auf Unstimmigkeiten im Kontext von Produktvorschriften überprüfen. Bei Feststellung von Mängeln erfolgt keine Freigabe für den freien Warenverkehr und der Vorgang wird zur Prüfung an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergegeben.
Betroffene Richtlinien und Verordnungen
Die beschriebenen Pflichten für Unternehmen beziehen sich auf Produkte, die unter eine oder mehrere der folgenden Richtlinien beziehungsweise Verordnungen fallen:
Richtlinie/Verordnung
Kurzbezeichnung
305/2011
Bauprodukte
2016/425
Persönliche Schutzausrüstung
2016/426
Gasgeräte
2000/14/EG
Outdoor
2006/42/EG
Maschinen
2009/48/EG
Spielzeug
2009/125/EG
Ökodesign
2011/65/EU
RoHS
2013/29/EU
Pyrotechnik
2013/53/EU
Sportboote
2014/29/EU
Druckbehälter
2014/30/EU
EMV
2014/31/EU
Waagen
2014/32/EU
Messgeräte
2014/34/EU
ATEX
2014/35/EU
Niederspannung
2014/53/EU
Funkanlagen
2014/68/EU
Druckgeräte

Zusammenfassung

Mit der neuen Verordnung 2019/1020 wurden viele Neuerungen rund um die Marktüberwachung und Konformität von Produkten festgelegt. Von einer effektiveren und einheitlichen Marktüberwachung dürften europäische Unternehmen in Form fairer Wettbewerbsbedingungen sowie größerer Hürden für das Inverkehrbringen nicht konformer Produkte aus Nicht-EU-Staaten profitieren. Durch Verzicht auf zusätzliche umfangreiche Dokumentations- oder Registrierungspflichten wird der bürokratische Aufwand für die deutliche Mehrheit der Unternehmen begrenzt, die sich unter großem Aufwand an die Vorschriften halten und erhebliche Ressourcen in die Entwicklung und das Inverkehrbringen sicherer Produkte investieren.
Für Hersteller mit Sitz in der EU dürften sich in der Regel keine größeren Auswirkungen auf das Produktdesign oder dessen Kennzeichnung ergeben. Einführer (Importeure) sollten hingegen insbesondere die Pflichten gemäß Artikel 4 beachten. In jedem Fall muss ein Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden existieren, der
  • seinen Sitz in der EU hat (zum Beispiel Einführer, für die neuen Pflichten schriftlich Bevollmächtigter oder ein Fulfillment Dienstleister)
  • eine Kopie der EU-Konformitätserklärung für den Fall deren Anforderung durch Marktüberwachungsbehörden bereithält
  • prüft (und idealerweise mit dem Hersteller schriftlich abstimmt), dass die gemäß jeweils anwendbarer Richtlinien und Verordnungen erforderlichen technischen Unterlagen erstellt wurden
  • sicherstellt (zum Beispiel durch Vereinbarung mit dem Hersteller), dass die technischen Unterlagen auf Anforderung einer Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden können und diese in einer für die Behörde leicht verständlichen Sprache abgefasst ist. Hierbei sollte auch an Szenarien gedacht werden, in denen ein Zulieferer in einigen Jahren nicht mehr verfügbar sein könnte. Nach Möglichkeit sollten technische Unterlagen daher so umfangreich wie möglich angefordert werden.
Die Identifikation potenziell relevanter Produktvorschriften wurde vereinfacht, indem über das Your Europe Portal eine Datenbank zur produktspezifischen Suche nach Vorschriften möglich ist.
Beachten Sie unbedingt, dass die Identifikation und Anwendung von Produktvorschriften stets unternehmens- und produktspezifisch erfolgen muss. Diese Übersicht kann daher lediglich als erste unverbindliche Übersicht und als Einstieg in Ihre individuelle Recherche dienen.
In unserem Leitfaden CE-Kennzeichnung für Einsteiger finden Sie Grundlagen sowie Tipps rund um die CE-Kennzeichnung sowie das damit verbundene Konformitätsbewertungsverfahren.


Innovation und Umwelt

Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie” soll Unternehmen unterstützen den Strukturwandel in der Fahrzeugindustrie zu bewältigen.
Dafür gibt es drei verschiedene Module:
  • Im Modul A wird die Modernisierung der Produktion gefördert. Für neue Produkte muss diese digitalisiert und vernetzt werden und diese Investitionen können gefördert werden. Das Modul ist in A1 für Investitionen zur Modernisierung der Produktion und in A2 zur Digitalisierung unterteilt.
  • Im Modul B geht es um die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte. Das bestehende Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ wird dazu mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
  • In Modul C geht es um die Schaffung regionaler Innovationscluster aus denen dann zum Beispiel auch Reallabore entstehen sollen.

Modul A1: Modernisierung der Produktion

Förderfähige Kosten

  • Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
  • Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form von Vorhabens begleitender Beratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)

Förderung

Es können Zuschüsse von bis zu
  • 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400 000 Euro oder
  • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1 200 000 Euro oder
  • 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3 500 000 Euro oder
  • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9 000 000 Euro
gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 1 800 000 Euro je Unternehmen.
Für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, ist ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, für kleine und mittlere Unternehmen sind noch 10 Prozent zusätzlich möglich. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 15 Mio. Euro je Unternehmen.
Für die flankierenden Investitionen sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent mit einer maximalen Fördersumme von 2 Mio. Euro möglich.
Bewilligungsbehörde nach dieser Förderrichtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Modul A2: Digitalisierung

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten steigen.
Projektskizzen können immer zum Ende eines jeden Quartals eingereicht werden bei:
VDI Technologiezentrum GmbH
Mail: kopa35-a2@vdi.de
Ansprechpartner: Dr. Sigfried Schubert / Till Ingmann
Tel.: +49 211 6214 411 oder +49 211 6214 104

Modul B: Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Für das Modul B wurde die Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ geändert, die konsolidierte Fassung der Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWI. Die Förderung ist in drei Themenbereichen möglich: „Automatisiertes Fahren”, „Innovative Fahrzeuge” und „Systemtechnologien”.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke (auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 Prozent beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten steigen.
Für die Beratung und die Beurteilung der Anträge wurde als Projektträger die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt, weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Informationsseite des BMWi.

Modul C: Innovationscluster

In diesem Modul kann der Aufbau von Innovationsclustern über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen aktiv in den Aufbau einbezogen werden. Der Schwerpunkt der Cluster soll im Bereich Innovationen zur Transformation der Fahrzeugindustrie liegen.
Es ist aber auch eine Erweiterung bestehender Cluster möglich, diese Erweiterung soll sich dann mit der Überwindung von Transformationshemnissen befassen.
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Investitions- beziehungsweise der Betriebskosten.
Für dieses Modul wird noch nach einem Projektträger gesucht, Anträge sind über die easy-Online Plattform möglich. Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWI. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BMWi.
Weitere Förderprogramme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Wir unterstützen Sie auch immer gerne bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihre Projekte.

Online-Portal für die Umwelt- und Energiebranche

IHK ecoFinder

Was bietet der ecoFinder?

Mit dem IHK ecoFinder bieten die Industrie- und Handelskammern für  Unternehmen der Umwelt- und Energiebranche ein neues Portal zur Darstellung ihres Leistungsprofils an –  modern, benutzerfreundlich, sicher, barrierefrei und ab sofort auch international in englischer Sprache verfügbar.
Diese neue Ausprägung macht es möglich, dass auch ausländische Firmen nach deutschen Partnern und Unternehmen suchen können, sowohl für Projekte in ihrer eigenen Region als auch für Vorhaben in Deutschland. 
Die Datenbank bietet einen Überblick über Dienstleistungsunternehmen, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt-und Energiebranche. Die Suche kann per frei wählbarem Suchbegriff oder anhand vorgegebener Kriterien wie zum Beispiel regional erfolgen.

Welche Unternehmen können sich im IHK ecoFinder eintragen?

Im  IHK  ecoFinder  können  sich  Unternehmen  präsentieren,  die  Produkte  oder  Dienstleistungen  unter anderem in  den Bereichen
  • Klimaschutz
  • Abfallverwertung und -entsorgung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz bzw. erneuerbare Energien
  • Umwelt- und Energiemanagement
  • Umwelt- und Energietechnik
  • Umweltschutz
anbieten. Dienstleistungsunternehmen, Berater sowie Hersteller und Händler der Umwelt-und Energiebranche können ihr Leistungsprofil kostenlos in der Onlinedatenbank darstellen.

Was sind die Vorteile des IHK ecoFinders für registrierte Organisationen und Unternehmen?

Registrierte Organisationen profitieren von einer komfortablen Datenpflege sowie von den Werbemaßnahmen, mit denen die Industrie- und Handelskammern den IHK ecoFinder bekanntmachen. Alle registrierten Organisationen haben Zugriff auf die Nutzerstatistik ihres Profils.
Die Leistungsprofile der Firmen informieren ausführlich über:
  • Die Produktpalette der Anbieter, wenn Sie technische Anlagen und Produkte suchen.
  • Die Qualifikation, Branchenerfahrung und Ausstattung der Anbieter, wenn Sie kompetente Beratung benötigen.
  • Die Stoffe, die abgenommen werden können und die angewandten Verfahren, wenn Sie neue Entsorgungs- und Verwertungswege wissen möchten.
  • Die Spezialgebiete und die technische Ausstattung der Anbieter, wenn leistungsfähige Partner bspw. die Altlastensanierung übernehmen sollen.

Wie kann ich mein Organisationsprofil auf dem IHK ecoFinder veröffentlichen?

Organisationen, die ihr Profil erstmals veröffentlichen wollen, können ihre Daten komfortabel online erfassen und sich dabei bei Bedarf von ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer beraten lassen.
Die Profile der in UMFIS registrierten Organisationen werden automatisch zum IHK ecoFinder migriert und nach Zustimmung zur Datenschutzrichtlinie freigeschaltet.
Sie bieten selbst Dienstleistungen oder Produkte im Bereich Umweltschutz an? Dann tragen Sie sich und Ihr Firmenprofil, in dem Ihre Produkte und Dienstleistungen beschrieben werden, kostenlos in die Datenbank IHK ecoFinder ein.
Stand: 28.12.2023



„Bündnis Zukunft der Industrie“

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.
Innovation

Fördermöglichkeiten im Bereich Bioökonomie

Passend zum Wissenschaftsjahr Bioökonomie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen, wir haben eine Übersicht erstellt. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Industrielle Bioökonomie

Sie haben ein Verfahren entwickelt, dass im Labor erprobt wurde und jetzt im größeren Maßstab erprobt werden soll, dann ist das Programm Industrielle Bioökonomie das richtige für Sie.
Im ersten Schritt wird in diesem Förderprogramm im Modul A die Nutzung von Multi-Purpose-Anlagen für die Weiterentwicklung und Erprobung von industriellen Bioökonomieverfahren gefördert. In Modul A liegen die maximalen Fördersätze zwischen 50 und 80 Prozent. Skizzeneinreichung zum 1.3. und 30.6. eines Jahres,
spätestens bis zum 30.6.2024.
Im zweiten Schritt werden dann in Modul B Durchführbarkeitsstudien und vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung eigener Demonstrationsanlagen gefördert. Auch Markteinführungsmaßnahmen werden dann in diesem Modul gefördert. In Modul B liegen die maximalen Fördersätze zwischen 50 und 70 Prozent, für die Markteinführung ist bis zu 100 Prozent Förderung möglich. Skizzeneinreichung zum 30.6. eines Jahres,
spätestens bis zum 30.6.2024.
Das Programm wird vom Projektträger VDI|VDE|IT betreut.

KMU-innovativ: Bioökonomie

Das Programm KMU-innovativ hat jetzt auch einen Schwerpunkt Bioökonomie. Lesen Sie mehr über das Förderprogramm im Artikel KMU-innovativ.

Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fürder Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich nachwachsende Rohstoffe.
Folgende Bereich werden gefördert:
  • nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
  • Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
  • biobasierte Produkte und Bioenergieträger
  • übergreifende Themen
  • gesellschaftlicher Dialog
Es gibt immer wieder aktuelle Förderschwerpunkte, es können aber auch Projekte unabhänig von diesen Schwerpunkten beim Projektträger FNR eingereicht werden.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens:
  • Grundlagenforschung: bis zu 100 Prozent
  • Industrielle Forschung: bis zu 50 Prozent
  • Experimentelle Entwicklung: bis zu 25 Prozent
  • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50 Prozent
Sie benötigen Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Fördermittels oder sind auf der Suche nach einer Forschungseinrichtung als Partner? Dann stehen Ihnen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung.
Steuermeldungen

Forschungszulagengesetz

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 ist eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung (FuE) in Form einer Forschungszulage eingeführt worden. Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Vorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Mit dem sog. Wachstumschancengesetz (WtcG) vom 27. März 2023 ist die FuE-Förderung ausgebaut worden. Einen Überblick finden Sie hier.
Stand: April 2024
Anspruchsberechtigte Steuerpflichtige im Sinne des § 1 FZulG können eine Forschungszulage in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für FuE beantragen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition des Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung können zudem eine Erhöhung der Forschungszulage um zehn Prozentpunkte beantragen.
Die Förderung erfolgte bisher nur in Bezug auf die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne von im FuE-Vorhaben beschäftigten Arbeitnehmern, die Eigenleistung eines Einzelunternehmers (bzw. von Mitunternehmern) sowie anteilig in Bezug auf das Entgelt für Auftragsforschung. Mit dem WtcG sind die förderfähigen Aufwendungen und die Bemessungsgrundlage ausgeweitet worden.
  • Der förderfähige Wert der Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben beträgt je nachgewiesener Arbeitsstunde 70 Euro (vorher 40 Euro) bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche. Entsprechendes gilt für Eigenleistungen von Mitunternehmern.
  • Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.Dezember 2023 beginnen, wird die Forschungszulage auf im begünstigten FuE-Vorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich und unerlässlich sind, ausgeweitet.
  • Außerdem können die Kosten für Auftragsforschung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich danach, wann das Vorhaben in Auftrag gegeben wurde. Für nach dem 27. März 2024 in Auftrag gegebene FuE-Vorhaben betragen die förderfähigen Aufwendungen 70 Prozent (zuvor 60 Prozent).
  • Die Bemessungsgrundlage umfasst die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen und ist gestaffelt. Sie beträgt höchstens für
    • nach dem 1. Januar 2020 und vor dem 1. Juli 2020 entstandene förderfähige Aufwendungen 2.000.000 Euro,
    • nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 28. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 4.000.000 Euro und
    • nach dem 27. März 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen 10.000.000 Euro.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) verwiesen. Das BMF-Schreiben vom 7. Februar 2023 beantwortet viele Zweifelsfragen. Zudem hat das BMF einen Musterstundenzettel zur Arbeitszeit-Dokumentation der mit den jeweiligen Forschungsvorhaben betrauten Personen veröffentlicht.
Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig: 
Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann,  prüft die Bescheinigungsstelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber wird ein Bescheid ausgestellt, an den das Finanzamt gebunden ist.
Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular sind auf der Website der BSFZ zu finden. 
Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) geregelt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. -DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Meldepflicht seit 5. Januar 2021

SCIP-Datenbank

Seit 2020 können bzw. müssen  Wirtschaftsakteure besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in ihren Produkten in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA melden.
SCIP steht für Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products). Es handelt sich um eine Datenbank über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten, die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf Grundlage der Abfallrahmenrichtlinie entwickelt wurde.
Seit 5. Januar 2021 besteht die Meldepflicht in der Datenbank für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Massenanteil enthalten. Eine Tonnagegrenze wie bei der Registrierung unter REACH gibt es nicht. Die Daten, die jetzt eingegeben werden, können Verbraucher und Abfallbetreiber seit Februar 2021 einsehen.
Sie ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten unter der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. SCIP soll zukünftig die Abfallbetriebe bei Ihrer Arbeit unterstützen und die Erzeugung gefährlicher Abfälle insgesamt weiter verringern.
Die folgenden Anbieter von Erzeugnissen müssen Informationen an die ECHA übermitteln:
  • in der EU ansässige Hersteller und Montagebetriebe,
  • in der EU ansässige Importeure,
  • in der EU ansässige Händler und andere Akteure in der Lieferkette , die Erzeugnisse auf den Markt bringen.
Einzelhändler und andere an der Lieferkette Beteiligte, die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Informationsübermittlung für die SCIP-Datenbank.
Eine konkretisierende Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums steht derzeit jedoch noch aus.
Die Kandidatenliste sowie weitere Informationen zu SCIP finden Sie auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur ECHA.
Stand: April 2023
Vor Keimen schützen

Trinkwasserhygiene

Was es bei einer Betriebsunterbrechung zu beachten gilt.
Neben dem Blick auf die eigenen Betriebsprozesse, sollte der Trinkwasserinstallation im Gebäude besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Durch eine längere Betriebsunterbrechung wird die Trinkwasserinstallation – anders als geplant und gebaut – nicht oder nicht umfassend genutzt. Die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen kann zu Problemen mit Mikroorganismen wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, E. coli/Coliforme und Pilzen führen. Um eine Verkeimung zu verhindern, müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis zum Erreichen der Wassertemperaturkonstanz gespült werden.
Sie als Unternehmer (Eigentümer) sind gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV verantwortlich für die Trinkwasserqualität.
Schützen Sie daher Ihre Mitarbeiter vor möglichen Mikroorganismen aus dem Trinkwassersystem.
Konkretes Handeln ist jetzt erforderlich!

Wiederinbetriebnahmemaßnahmen nach Betriebsunterbrechnung

  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen das Wasser an mehreren Stellen getrennt für Kalt- und Warmwasserleitungen mindestens fünf Minuten laufen lassen.
  • Bei Inbetriebnahme nach spätestens vier Wochen einen vollständigen Wassertausch an allen Entnahmestellen sicherstellen.
  • Bei Unterbrechung länger als einem Monat, sind zusätzlich zum Wasseraustausch Untersuchung auf Legionellen und mikrobiologische Verkeimung durchzuführen.

Vorbeugende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung von mehr als drei Tagen

  • Vor Betriebsunterbrechung die Absperreinrichtung schließen. Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) inklusive Zirkulationspumpe abzuschalten.
  • Bei Betriebsunterbrechung ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzutrennen. 
Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Trinkwasserhygiene finden Sie auf der Homepage des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioöonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter Telefon 0711 2005-1506 (Eva Elsäßer) oder unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.
Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft

Ergebnisse und Leitfäden der Innovationsforen Mittelstand

Mit dem Zehn-Punkte-Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen dabei, neue Ideen zu entwickeln und Forschungsergebnisse zu nutzen. Ein Bestandteil des Programms waren die „Innovationsforen Mittelstand”. Dabei haben Unternehmen zusammen mit Bildungs- und Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern, innovative Konzepte und Leitfäden entwickelt, diese stehen jetzt auf den Webseiten der Vorhaben auch anderen Unternehmen zur Verfügung:

Innovationsforum Smart Services KMU

Im Innovationsforum ist eine Kompaktanleitung zu Gestaltung von Geschäftsmodellen für Smart Services entstanden. Smart Services sind innovative, datenbasierte Dienstleistungen.

Innovationsforum Frugale Maschinen, Anlagen und Geräte

Das Akronym FRUGAL steht für: Functional, Robust, User-friendly, Growing, Affordable und Local. Der strategische Produkt Ansatz »frugal« zielt darauf ab, kostenoptimierte sowie auf den Kundennutzen abgestimmte Maschinen, Anlagen und Geräte für mittlere Marktsegmente zu entwickeln. Der Einstieg unterstützt bei der Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen und trägt damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bei. Welche Themen im Innovationsforum behandelt wurden lesen Sie im Bericht dazu.

Innovationsforum CIP-Med

Das Projekt »CIP-Med« ist ein cross-sektorales Unternehmensnetzwerk, in dem Unternehmen aus der Medizintechnik Ansätze und Methoden zur branchenübergreifenden (Cross Industrie) Innovation systematisieren, um diese schließlich für ihre Branche und deren besonderen Anforderungen zu verwenden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung personalisierter Produkte und Dienstleistungen für die Medizintechnik. Im Innovationsforum ist ein Leitfaden "Cross-innovation in der Medizintechnik" entstanden.

Innovationsforum BioGamesLab

Das Innovationsforum BioGamesLab brachte Unternehmen der Life Sciences mit Unternehmen der Games-Branche zusammen. Ergebnisse der Workshops die sich mit Lösungen für innovative und intelligente Arbeitsumgebungen beschäftigt haben und ein entwickeltes methodisches Tool zum GameDesign stehen allen Interessierten zur Verfügung.
  
Sie suchen Kooperationspartner für Ihre Innovationsaktivitäten oder die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle? Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!


Energiekosten senken

Energiekosten senken

Mit Energieeffizienzmaßnahmen zur CO2-Neutralität

„Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Generation”, so Peter Altmaier, früherer Bundesminister für Wirtschaft und Energie.
Die Reduzierung von CO2-Emissionen und die damit verbundenen Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen sind aus ökologischer Sicht eine Notwendigkeit – auch aus ökonomischer Sicht gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Denn beim Kunden fließt die Nachhaltigkeit der Produkte und die Einstellung des Unternehmens gegenüber der Umwelt immer stärker in die Kaufentscheidung mit ein.

Was ist der CO2-Fußabdruck?

Der CO2-Fußabdruck gibt an, welche Menge an Kohlenstoffdioxid-Emissionen direkt und indirekt durch eine Aktivität verursacht wird. So lässt sich genau berechnen, wie hoch der CO2-Fußabdruck von Personen, Unternehmen, Prozessen und Produkten ist.

Wie kann ich ein CO2-neutrales Unternehmen werden?

Zuerst müssen die durch die jeweiligen Geschäftsprozesse verursachten klimawirksamen CO2-Emissionen erfasst und ausgewertet werden. Diese CO2-Emissionen können anschließend durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung reduziert werden. Danach noch verbleibende Emissionen werden mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Ihr Unternehmen kann anschließend Dienstleistungen und Produkte ohne einen sogenannten “CO2-Fußabdruck“ anbieten.

Mit Energieeffizienzmaßnahmen CO2-Emmissonen senken und einen Schritt auf dem Weg zum CO2 -neutralen Unternehmen gehen

Mit unserem kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check können wir Ihnen helfen Energieeinsparpotenziale zu finden und diese nutzbar zu machen. Grundsätzlich ist der KEFF+Check ein Instrument, um sich schnell und ohne finanziellen Aufwand einen ersten Einblick über die energetischen Potenziale im Unternehmen zu verschaffen.

Wie läuft ein KEFF+Check ab?

1. Termin vereinbaren
2. Vororttermin durchführen ca. 3 bis 6 Stunden
3. Individuelles Kurzprotokoll erhalten
4. Fachexperten und Förderprogramme passend zu den Maßnahmen auswählen
5. Maßnahmen umsetzen und CO2-Emissionen reduzieren
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Weitere Energiesparmaßnahmen in Ihrem Unternehmen

Energiemonitoring

Energie stellt für Unternehmen einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Der rationelle und sparsame Umgang mit Energie ist zu einem Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit geworden und dient der Ressourcen- und Umweltschonung.
Doch was geschieht mit der Energie in Ihrem Unternehmen? Können Sie die folgenden drei Fragen einfach beantworten?
  • Wo wird welche Energie im Unternehmen verbraucht?
  • Wieviel Energie wird an welcher Stelle im Unternehmen verbraucht?
  • Wann wird die Energie an welcher Stelle verbraucht?
Wenn ja, sind Sie schon sehr gut aufgestellt. Wenn nein, sollten Sie über den Aufbau eines Energiemonitorings nachdenken.
Was ist ein Energiemonitoring?
Ein Energiemonitoring macht die Energieströme im Unternehmen transparent und ist die Basis zur Reduktion von Energiekosten. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Es wird kontinuierlich gemessen, ausgewertet und dargestellt, wer, wann, wie viel Energie erzeugt oder verbraucht. Ein systematisches Energiemonitoring kann die Energieeffizienz in Unternehmen und Organisationen fortlaufend erhöhen sowie den Energieverbrauch mindern.
Purer Aktionismus ist bei der Einführung oder Erweiterung eines Energiemonitorings nicht ratsam. Vielmehr sollte stets eine Abwägung zwischen Messaufwand und Einflusspotential erfolgen. Die Messung des Wasserverbrauchs von sanitären Einrichtungen verspricht in der Regel kaum Einsparmöglichkeiten, verursacht jedoch hohe Kosten für die notwendige Messtechnik. Im Gegensatz dazu ist die Stromverbrauchsmessung eines Drucklufterzeugers in der Regel relativ einfach zu bewerkstelligen mit oftmals sehr aufschlussreichen Erkenntnissen zum Betriebsverhalten und entsprechendem Einsparpotenzial.
Wie hoch der Investitionsaufwand sein sollte, hängt stark von den Rahmenbedingungen sowie der vorhandenen Infrastruktur ab. Es hat sich jedoch gezeigt, dass mit einem Investitionsvolumen von circa drei Prozent der jährlichen Energiekosten ein schlagkräftiges Monitoringsystem gewährleistet werden kann.
Unsere Checkliste (DOCX-Datei · 620 KB) dient zur Unterstützung bei der Erfassung des Ist-Zustandes sowie als Grundlage und Ausgangspunkt für die Erstellung von Messkonzepten.

Abwärmenutzung

Bei vielen Firmen bleiben Abwärmequellen bisher ungenutzt. Insbesondere im niedrigen und mittleren Temperaturbereich gibt es noch große Potenziale. Sie können Abwärme schon ab 20 °C attraktiv nutzen. Dabei sparen Sie nicht nur Geld, sondern verbessern gleichzeitig Ihre CO2-Bilanz. Eine Abwärmenutzung ist bei Flüssigkeiten, gasförmigen Arbeitsmedien und sogar bei schwankender Verfügbarkeit möglich. Dabei liegt die Rendite der Maßnahmen häufig im zweistelligen Bereich. Die Grafik zeigt mögliche Abwärmequellen und deren Nutzungsmöglichkeiten.
grafische Darstellung einer Abwärmnutzung
Wir haben Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 150 KB) zusammengestellt, mit der Sie schnell herausfinden, ob Abwärmequellen vorhanden sind und wo diese genutzt werden können. Gern zeigen wir Ihnen weitere Möglichkeiten zum Einsparen von Energiekosten.
Übrigens gibt es für die Nutzung von Abwärme gerade attraktive Förderprogramme.

Elektrische Antriebe

Überdimensionierung
In vielen Fällen sind Elektromotoren zu groß ausgelegt und werden daher nur mit Teillast betrieben. Je geringer die Auslastung eines Motors, desto geringer sind sein Wirkungsgrad und sein Leistungsfaktor. Folglich arbeiten zu groß dimensionierte Motoren in einem Bereich mit schlechtem Wirkungsgrad und niedrigem Leistungsfaktor. Daher ist bei der Anschaffung von Motoren stets auf eine Dimensionierung zu achten, die auf die tatsächlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu groß dimensionierte Motoren sollten gegen Motoren kleinerer Leistungsklasse ausgetauscht werden.
Effizienzklassen elektrischer Motoren
Wirtschaftlich gesehen ist der Stromverbrauch der große Kostentreiber im gesamten Lebenszyklus eines Motors. Er macht rund 96 Prozent der Gesamtkosten aus. Der Kaufpreis liegt hingegen nur bei circa 2,5 Prozent. Mit der Nutzung hocheffizienter Motoren kann viel Energie eingespart werden, somit rechnen sich Investitionen in einen effizienten Motor entsprechend schnell – auch wenn die Anschaffungskosten höher sind. Liegen die Laufzeiten eines Motors über 4.000 h/a, sollte der Austausch des Bestandsmotors gegen einen Motor mit verbessertem Wirkungsgrad der Energieeffizienzklasse IE3 oder IE4 geprüft werden.
Aber Achtung: Bevor die Motoren innerhalb einer Maschine getauscht werden, muss beim Hersteller der Maschine abgefragt werden, welche Motorentypen eingebaut werden dürfen. Die Konformitätserklärung der Maschine erlischt beim Einbau eines nicht zugelassenen Motors.
Getriebe
Manchmal liegt das Potenzial zur Verbrauchssenkung nicht im Motor selbst, sondern in einem Getriebe, das Drehzahl und Drehmoment des Motors umwandelt. Besonders Schnecken- und Stirnradschraubgetriebe können unter ungünstigen Umständen Wirkungsgrade um 20 Prozent haben. Wird eine niedrige Drehzahl benötigt, ist es häufig sinnvoller, den Motor über die Steuerung zu drosseln als ein Untersetzungsgetriebe zu verwenden. Werden Riemen statt Getriebe zur Kraftübertragung genutzt, sollte der Ersatz von Keilriemen durch Hocheffizienzriemen erwogen werden. Diese erreichen Wirkungsgrade bis 98 Prozent.
Steuerung
Werden Motoren über Schalter, Relais oder Schütze gesteuert, gibt es nur zwei Betriebszustände – an oder aus. Das spiegelt jedoch nicht immer die Leistungsanforderung wider. Wird häufig nur ein Teil der maximalen Leistung (Pumpen, Ventilatoren) benötigt, sollte der Einsatz eines Frequenzumrichters erwägt werden. Nützliche Nebeneffekte eines Frequenzumrichters sind der Sanftanlauf des Motors und der Teillastbetrieb, was einen geringeren Verschleiß der mechanischen Bauteile zur Folge hat.
Für einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer elektrischen Antriebe und über mögliche Potenziale haben wir Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB) zusammengestellt. Ist auch nur ein Kreuz bei Nein gesetzt, sind Einsparpotenziale vorhanden!

Beleuchtung

Die Kosten für Beleuchtung sind ein oft unterschätzter Betriebskostenfaktor. Darüber hinaus belastet schlechtes Licht die Konzentration und steigert das Risiko von Fehlern und Unfällen am Arbeitsplatz. Die Umstellung auf LED kann hier einen dreifachen Nutzen bringen
  • bis zu zwei Drittel der Energiekosten können eingespart werden
  • die Arbeitssicherheit wird erhöht
  • das Wohlbefinden der Mitarbeiter kann gesteigert werden
Doch bevor mit einer Umrüstung auf moderne Technologie begonnen wird, sollte man klären, wie viel Energie die Beleuchtung übers Jahr tatsächlich verbraucht und in welchen Bereichen welches Licht (Lichtstärke) wann benötigt wird.
In drei Schritte zu effizienteren Licht
  1. Bestandsaufnahme (Nutzungsdauer, Leuchten und Leuchtmittel, Verbrauch, Lichtmessung)
  2. Anforderungsprofil definieren (Einsatzbereich, Lichtbedarf, Lichtverteilung)
  3. Maßnahmen ableiten (Retrofit-Variante oder komplett neues Lichtsystem)
Es gibt verschiedene Varianten, die vorhandene Beleuchtung auf LED-Systeme umzurüsten. Die einfachste und günstigste Variante ist der Austausch von konventionellen Leuchtmitteln durch LED-Leuchtmittel, ohne in die Leuchte einzugreifen („Retrofit“-Lösung).
Retrofit
Es wird lediglich das bestehende Leuchtmittel (z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre) durch ein entsprechendes LED-Leuchtmittel ersetzt. Das kann von jeder Person erledigt werden, die auch sonst den Austausch der Leuchtmittel vornimmt. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn unsachgemäß montierte Leuchtmittel gefährden den Versicherungsschutz! Wer sich also nicht sicher ist, sollte daher die LED-Umrüstung von einem Fachmann ausführen lassen.
Ist die Beleuchtung älter als 10 Jahre oder passt nicht zur Arbeitsplatzsituation, dann sollte die Beleuchtung komplett erneuert und ein Beleuchtungskonzept mit Hilfe eines Experten erstellt werden. In diesem Fall sollten in die Beleuchtungsanlage auch Sensoren integriert werden. Denn durch eine bedarfsgerechte Beleuchtung – welche auf Tageslicht und Anwesenheit reagiert – kann bis zu 80 Prozent der Energie eingespart werden.
Amortisation
Als Faustformel gilt, dass die Einsparungen die Anschaffungskosten innerhalb von drei Jahren kompensieren. Wer sich dennoch scheut, sein Eigenkapital für die Modernisierung der Beleuchtungstechnik einzusetzen, kann durch Fremdfinanzierung, Miete oder Contracting sofort Stromkosten sparen. Hierzu finden Sie im Absatz Contracting weitere Informationen.
Austausch und Entsorgung
Erneuern Sie Ihre Beleuchtungsanlage selbst, beachten Sie bitte, dass die alten Leuchtmittel vielfach nicht über den Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Das ist verpflichtend für alle Arten von Leuchtstofflampen, Gasentladungs- und LED-Lampen sowie alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt sind.

Lüftung

Bei unseren KEFF+Checks stellen wir immer wieder fest, dass viele Klimaanlagen und Lüftungssysteme veraltet, schlecht gewartet oder unzureichend eingestellt sind. Dabei lassen sich mit einfachen Maßnahmen der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten signifikant senken. Allein durch die Anpassung der Luftvolumenströme und der Betriebszeiten an die aktuellen Anforderungen, können Unternehmen bis zu 30 Prozent Energie einsparen. Der Einbau bzw. die Nachrüstung von effizienten Komponenten, wie beispielsweise eine Wärmerückgewinnung oder Frequenzumrichter, kann die Energiekosten sogar um die Hälfte reduzieren.
Wir haben Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) zusammengestellt, mit welcher Sie sich einen schnellen Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen verschaffen und vorhandenen Potenziale erkennen können. Jedes NEIN bedeutet ein Potenzial.
Gern unterstützen wir Sie im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen KEFF Checks beim Auffinden von Energieeinsparpotenzialen. Neben einer ganzheitlichen Betrachtung des Unternehmens informieren wir Sie zu Förderprogrammen und möglichen Fachexperten.

Hocheffizienz-Pumpen

Pumpen tauschen und Geld sparen!

Die Pumpe (auch Umwälzpumpe genannt) ist ein zentraler Baustein einer jeden flüssigkeitsgeführten Anlage (Heizung, Kühlung). Sie dient dazu, das Transportmedium (Wasser, Kältemittel) aus dem Erzeuger über das Rohrleitungssystem zum Verbraucher und zurück zu pumpen. Hierzu benötigt die Pumpe Betriebsstrom. In vielen Unternehmen sind veraltete und überdimensionierte Pumpen in Betrieb, welche oftmals unbemerkt ständig auf Hochtouren laufen und sehr viel Betriebsstrom verbrauchen.
Mit einem Wechsel zu modernen, elektronisch gesteuerten Hocheffizienzpumpen wird bei gleicher Umwälzleistung nur ein Bruchteil der ursprünglichen Energie verbraucht. Deshalb zahlt sich die Investition in eine neue Pumpe aufgrund der eingesparten Stromkosten oft schon innerhalb weniger Jahre aus.

Pumpen und ihre Eigenschaften

Ältere Pumpen sind häufig heimliche Großverbraucher für Strom. Hinweise zum Pumpentyp findet man auf dem Typenschild der Pumpe.
Dort steht neben verschiedenen Abkürzungen die Angabe „P1“ für die Leistungsaufnahme der Pumpe in Watt. Bei ungeregelten Pumpen steht bei der Leistungsaufnahme nur ein fester Wert, zum Beispiel: P1: 80 W. Diese Pumpen funktionieren komplett ungeregelt. Sie arbeiten ungeachtet des Bedarfes konstant mit der gleichen Drehzahl und somit sehr unwirtschaftlich.
Modernere Umwälzpumpen sind zwar ebenfalls ungeregelt, verfügen aber über mehrere Regelungsstufen und können zumindest manuell eingestellt werden. Auf dem Typenschild findet man dann Angaben zu P1 bis P5. Diese Pumpen sollten mit möglichst niedriger Leistungsstufe laufen. So sparen sie im Vergleich zu einstufigen ungeregelten Pumpen schon einiges an Energie ein.
Elektronisch geregelte Pumpen haben gegenüber ungeregelten Pumpen ein ordentliches Einsparpotenzial. Die modernsten Pumpen auf dem Markt passen ihre Leistung dem tatsächlichen Bedarf an. Sie werden als Hocheffizienzpumpen bezeichnet und arbeiten mit einer Differenzdruckregelung oder mit Temperatursensoren an Vor- und Rücklauf des Systems. Sie passen die Drehzahl des Pumpenmotors an den tatsächlichen Bedarf an und nehmen nur so viel Leistung auf, wie gerade benötigt wird. Auf dem Typenschild steht daher ein Leistungsbereich von-bis oder Min./ Max., zum Beispiel: P1(W): 25- 60 oder 25 - 60 W. Dadurch sind sie noch sparsamer.

Umwälzpumpe austauschen - aber wann?

Der Pumpentausch hängt vor allem von der Technik und dem damit verbundenen Stromverbrauch ab. Alte ungeregelte Pumpen, die über keinerlei Einstellungsmöglichkeiten verfügen, verbrauchen bei einer Jahresbetriebsdauer von 6.000 bis 7.000 Betriebsstunden circa das doppelte einer ungeregelten mehrstufigen Pumpe. Dagegen verbrauchen elektronisch geregelte Hocheffizienzpumpen nur 10 Prozent einer mehrstufigen ungeregelten Pumpe. Somit kann durch den Tausch einer ungeregelten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe ein erhebliches Einsparpotenzial generiert werden.

Tipps für den Pumpentausch

  • Kontrollieren Sie die Betriebszeiten / Regelung der Pumpen. Oft laufen Heizungspumpen im Sommer auf Volllast, obwohl keine Wärmeanforderung vorhanden ist.
  • Tauschen Sie die Pumpe, wenn es sich um eine einstufige oder mehrstufige ungeregelte Pumpe handelt
  • Planen Sie den Austausch frühzeitig. Muss die alte Pumpe aufgrund eines Defektes unter Zeitdruck ersetzt werden, wird oft nicht die beste Wahl getroffen.
  • Entscheiden Sie sich für eine Hocheffizienzpumpe. Sie sollte einen guten Energieeffizienzindex (EEI) von 0,27 oder besser haben. Je niedriger der Wert ist, umso besser. Diese Pumpen verbrauchen zehn- bis zwanzigmal weniger Energie als eine ungeregelte Pumpe.
  • Führen Sie einen hydraulischen Abgleich durch. Vorhandene Pumpen sind oft überdimensioniert und können durch kleinere Pumpen ersetzt werden

Contracting

Wirtschaftlich, effizient und nachhaltig - das sind die idealen Kriterien für das Bestehen am Markt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit sich neu aufzustellen und dabei Kosten zu sparen, Ressourcen zu schonen und zur Energiewende beizutragen. Dies ist mit KEFF+ und anschließendem Contracting ohne Einsatz von Eigenkapital möglich.

Was ist Contracting?

Beim Contracting handelt es sich um eine vertraglich geregelte Energiedienstleistung. Dabei beauftragt der Gebäudeeigentümer (Contracting-Nehmer) einen Dienstleister (Contractor) mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung seiner Liegenschaften. Contracting ist somit eine gute Alternative zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Eigenregie. Gemäß DIN-Norm 8930 Teil 5 gibt es vier Contracting-Modelle:
  • Finanzierungs-Contracting
  • Energiespar-Contracting
  • Budget-Contracting
  • Energieliefer-Contracting
  • Betriebsführungs-Contracting

Vorteile von Contracting:

  • Effizient - energetische Sanierung Ihrer Anlagen ohne eigenen Kapitalaufwand realisieren
  • Nachhaltig - CO₂-Emissionen senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Wirtschaftlich - Energiekosten sparen und Wert der Immobilie steigern
  • Kompetent - vom Know-how und der Erfahrung des Contractors profitieren und sich auf die eigenen Kernkompetenzen konzentrieren

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse mittels KEFF+Check
    Vor der Umsetzung von Maßnahmen sollte man sich eingehend informieren. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF+Check zeigen wir, die Ressourcenexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
    Der KEFF+Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren zunächst lediglich zwei bis fünf Stunden (je nach Unternehmensgröße) Ihrer Zeit. Mit den Erkenntnissen aus dem KEFF+Check kann anschließend ein passendes Contracting-Modell gewählt werden.
  2. Passendes Contracting-Modell wählen
    Für Effizienzmaßnahmen kommen das Energieliefer-Contracting und das Energiespar-Contracting in Frage:
    Energieliefer-Contracting: Hier stellt der Contractor Nutzenergie (z.B. Wärme, Kälte, Druckluft, Licht) bereit und sorgt für verlässliche Energielieferung in Kombination mit Serviceleistungen: Für die Dauer des Vertrags trägt er die Verantwortung für die Anlagen inklusive Wartung und Instandsetzung. Die Einsparmaßnahmen konzentrieren sich auf die Energieerzeugung.
    Energiespar-Contracting: Hier betrachtet der Contractor die technischen Anlagen des Unternehmens ganzheitlich, mit dem Ziel, den Energieverbrauch insgesamt zu senken und damit die Energiekosten zu reduzieren. Der Contractor plant, realisiert und finanziert individuell auf das Unternehmen zugeschnittene technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen, die zu einer Einsparung beim Energieverbrauch führen.
  3. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen
    Nachdem Potentiale ermittelt sind und ein Contracting-Modell ausgewählt ist, müssen Sie nur noch einen Contractor beauftragen und die Maßnahmen umsetzen.
    Weitere detaillierte Informationen und Checklisten finden Sie unter
    auf der Webseite des Kompetenzzentrums Contracting.
Ansprechpartner und Fachexperten können Sie den Datenbanken Expertenatlas Ressourceneffizienz Consulta-re bzw. energie-effizienz-experten.de entnehmen.
Im Folgenden finden Sie noch weitere Tipps, wie Sie Energie und somit Kosten in Ihrem Unternehmen einsparen können.

Sanierungsfahrplan

Ist Ihre Heizungsanlage älter als 20 Jahre und hat die 30 Jahre noch nicht überschritten? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über einen Heizungstausch nachzudenken. Zum einen kann es bei alten Heizungsanlagen zu Problemen mit der Ersatzteilversorgung kommen und zum anderen profitieren Sie nur von Förderprogrammen, wenn die Heizungsanlage jünger als 30 Jahre ist.
Ob Heizungstausch, Beleuchtungsumrüstung oder die Umsetzung größerer Modernisierungs- und Investitions-projekte – purer Aktionismus ist bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nicht ratsam.
Vielmehr sollten die richtigen Maßnahmen unternehmensindividuell ausgewählt und auf geeignete Weise umgesetzt werden.

Vorgehensweise

  1. Erstanalyse durch einen KEFF+Check
  2. Zugelassenen Energieberater finden
  3. Fördermittel beantragen
  4. Sanierungsfahrplan erstellen
  5. Maßnahmen umsetzen und Energie sparen

Erstanalyse durch einen KEFF+Check

Nicht jede Maßnahme ist für jedes Unternehmen geeignet. So sind zum Beispiel Aktionen im Bereich der Metallverarbeitung anders als in der Lebensmittelbranche zu bewerten. Außerdem können Wechselwirkungen zwischen einzelnen Maßnahmen bestehen, die in Kombination nicht zwingend zum gewünschten Ergebnis führen. Beispielweise ist es unter Umständen nicht sinnvoll, zunächst eine 20 Jahre alte Heizungsanlage auszutauschen, um dann ein Jahr später die Außenfassade energetisch zu sanieren. Wer hier den Blick für das Ganze verliert, zahlt oftmals drauf.
Generell gilt daher, sich vor der Umsetzung von Maßnahmen eingehend zu informieren und systematisch vorzugehen. Zunächst sollte der Status Quo mit Hilfe einer Ist-Analyse festgehalten und bestehende Stärken und Schwächen ermittelt werden. Mit einem kostenlosen KEFF+Check zeigen wir, die Ressourceneffizienzexperten der IHK, Ihnen Effizienzpotenziale auf. Diese können als erste Richtschnur für eine energetische Bewertung des Unternehmens genutzt werden.
Der KEFF+Check kostet Sie kein Geld. Sie investieren etwa drei bis sechs Stunden Zeit (je nach Unternehmensgröße).

Zugelassenen Energieberater finden

Ersteller von Sanierungsfahrplänen:
  • Bei Nichtwohngebäuden: Personen, die als Grundqualifikation die Voraussetzungen für die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach § 21 EnEV erfüllen.
  • Bei Wohngebäuden: Energieberater, Handwerker und Schornsteinfeger, die entsprechende Qualifikationen nachweisen können.

Förderprogramme

Grafik mit Häusern und verschiedenen Energieleveln
Sanierungsfahrplan (Energiekonzept) erstellen

Basierend auf dem KEFF+Check gilt es, für die Potenziale die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten, wirtschaftlich zu bewerten und zu priorisieren. Um Sanierungen professionell anzugehen, ist es hilfreich, einen Sanierungsfahrplan, der als Leitlinie für das weitere Vorgehen dient, durch entsprechende Fachexperten erstellen zu lassen. Der wichtigste Grundstein dafür ist die ganzheitliche Betrachtung Ihres Unternehmens, denn jede Einzelmaßnahme hat Einfluss auf den energetischen Gesamtzustand.
Der Sanierungsfahrplan bietet:
  • langfristigen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes und dessen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Reihenfolge der Sanierungsmaßnahmen, damit Sie energetisch besonders profitieren
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Einsatz möglicher Förderprogramme
  • Erfüllung des erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) für Nichtwohngebäude vollständig
  • Erfüllung des EWärmeG für Wohngebäude zu einem Drittel
Folgende Parameter werden betrachtet:
  • baulichen Wärmeschutz
  • Heizungstechnik
  • Trinkwassererwärmung
  • Kühlung
  • Lüftung
  • Klimatisierung
  • Beleuchtung
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.

Druckluftsysteme optimieren

Die Produktion ist aktuell gedrosselt oder ruht gänzlich. Sie gehen durch die Hallen Ihrer Produktion und hören es an einigen Stellen pfeifen oder zischen. Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das vorhandene Druckluftsystem zu optimieren. Druckluftanlagen finden in puncto Energieeffizienz leider zu wenig Beachtung, denn Druckluft ist eine der teuersten Energieformen. Mit wenigen Handgriffen und vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich beträchtliche Einsparungen von Energie und damit von Kosten erzielen. Die folgenden Maßnahmen können Sie überwiegend betriebsintern, das heißt, ohne externe Unterstützung umsetzen. In einem ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über den Ist-Zustand Ihrer Druckluftanlage verschaffen. Diese besteht aus der Druckluftzentrale, also der Drucklufterzeugung und -aufbereitung, der Druckluftverteilung sowie den Druckluftanwendungen beziehungsweise -verbrauchern.
KEFF_Druckluftzentrale
Quelle: KEFF


Drucklufterzeugung

  • Druckabsenkung: Ein um ein bar zu hoher Druck im Leitungssystem erhöht die Energiekosten um sieben Prozent – ohne einen zusätzlichen Nutzen.
  • Regelung: Schalthäufigkeit und Leerlaufbetrieb minimieren. Die Druckluftproduktion an den Druckluftbedarf anpassen. Das Einsparpotenzial liegt zwischen 10 und 20 Prozent.
  • Wartung: Filter und- Wartungsintervalle prüfen. Verschmutzte Filter führen zu schlechter Kühlung und damit zu einem Energieanstieg.
  • Weitere Einsparpotenziale: Einbau eines Frequenzumrichters mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 20 Prozent; Abwärmenutzung des Kompressors mit einer möglichen Ersparnis von bis zu 90 Prozent; eine übergeordnete Steuerung mit einer möglichen Ersparnis bis zu 25 Prozent, ein moderner Drucklufterzeuger kann bis zu 25 Prozent Energie einsparen.

Druckluftaufbereitung

Taupunkt erhöhen: Welche Feuchte muss Ihre Druckluft haben? Je trockener die Luft sein muss, desto niedriger die Tautemperatur und desto höher der Energieaufwand für Trocknung. Hier können zwei bis fünf Prozent Strom gespart werden.

Druckluftspeicher

Optimierte Pufferspeicher ermöglichen einen energetisch günstigen Kompressorbetrieb mit einem Energiesparpotenzial bis zu drei Prozent.

Druckluftverteilung

  • Leckagen vermeiden: Untersuchungen zeigen, dass 25 bis 60 Prozent der erzeugten Druckluft über Undichtigkeiten verloren geht. Das Abstellen von Undichtigkeiten birgt Einsparpotenziale zwischen zehn und 20 Prozent.
  • Abschaltung: Bereiche, die nicht dauerhaft mit Druckluft versorgt werden müssen (nachts oder am Wochenende), sollten durch automatisches Abschieben vom Druckluftnetz getrennt werden. Energieverluste zwischen zwei und fünf Prozent können vermieden werden.

Rohrnetz optimieren

  • Ungenutzte Anschlüsse zurückbauen oder vom Druckluftnetz entkoppeln
  • 90-Grad-Winkel durch 90-Grad-Bogen ersetzen. Rohrleitungen möglichst gerade verlegen.
  • Große Rohrdurchmesser wählen. Stichleitungsnetz vorziehen.
  • Austausch von Sitzventil-Armaturen mit hohem Druckverlust durch moderne Kugelhähne und Klappen.
  • Auf die Verwendung von Spiralschläuchen verzichten, um Druckverluste zu minimieren.
  • Druckluftpistolen mit optimierten Düsen verwenden.
  • Strömungsoptimierte Kupplungen mit erhöhtem Unfallschutz verwenden.
  • Alte Schläuche gegen moderne PU-Schläuche austauschen. Dabei sollten die Schläuche nur so lang wie nötig sein, gerade verlegt werden und einen großen Schlauchdurchmesser aufweisen.
IT-Sicherheitsvorfall

Cyberwehr für Unternehmen ist landesweit verfügbar

Die Cyberwehr Baden-Württemberg wurde als zentrale Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls ins Leben gerufen. Nach der erfolgreichen ersten Pilotphase in Karlsruhe, Baden-Baden und Rastatt ist die Cyberwehr nun auch landesweit kostenlos erreichbar. 
Die Cyberwehr Baden-Württemberg und ihrer kostenlosen Hotline ist landesweit für alle kleinen und mittleren Unternehmen aus Baden-Württemberg verfügbar.
Bei allen Formen von ungewöhnlichen Aktivitäten auf Computern oder Servern können sich die Unternehmen jederzeit rund um die Uhr an die kostenlose Hotline 0800-292379347 beziehungsweise 0800-CYBERWEHR wenden.
Die Vorfälle werden von einem Mitarbeiter der Cyberwehr vertraulich entgegengenommen und gemeinsam mit einem IT-Sicherheitsexperten analysiert. Auf Basis dessen werden dann schnellstmöglich sinnvolle Schritte für das weitere Vorgehen geklärt.
Grundsätzlich gilt, dass die Gespräche zwischen Cyberwehr und Betroffenen vertraulich behandelt werden. Informationen oder Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, so rät die Cyberwehr zur Anzeige, übermittelt Informationen aber nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Ermittlungsbehörden.
Bei Bedarf und nach Abklärung der möglichen Handlungsoptionen vermittelt die Cyberwehr überdies ein IT-Sicherheitsteam, um auch weitere Hilfe unmittelbar vor Ort anbieten zu können. Die anfallenden Kosten für diesen Service vor Ort werden vorab mit den Unternehmen besprochen.
Die Cy­berwehr Baden-Württemberg - ein vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gefördertes Projekt - steht als Kontakt- und Beratungsstelle bei Cyberan­griffen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aus Baden-Würt­temberg zur Verfügung und bietet Ersthilfe im Falle von IT-Sicherheitsvorfällen an.
Nach Ablauf des Projekts Ende Juni 2022 wird die Cybersicherheitsagentur über die „Cyber­ Ersthilfe" eine telefonische Erstberatung für konkrete Cybersicherheitsvorfälle anbie­ten. Überdies ist das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Rah­men seiner gesetzlichen Aufgabenstellung für die Bearbeitung mutmaßlich nachrich­ tendienstlich gesteuerter Cyberspionage und -sabotage sowie entsprechenden prä­ventiven Wirtschaftsschutz zuständig.
Eine zentrale Rolle im Kampf gegen Cybercrime spielt die beim Landeskrimi­ nalamt angegliederte Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), die sich als kompe­tenter Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und andere Stellen in Fragen rund um Cybercrime etabliert hat. Die ZAC steht vor allem für die Entgegennahme von Hin­weisen und Anzeigen zu Cybercrime-Vorfällen rund um die Uhr zur Verfügung und ver­anlasst zeitnah polizeiliche Erstmaßnahmen.
Erreichbar ist die ZAC unter der Rufnum­mer 0711/5401-2444

Studie "City-Logistik neu gedacht"

Impulse für das Stuttgarter Rosensteinviertel

Die IHK-Studie „City-Logistik neu gedacht – Impulse für das Stuttgarter Rosensteinviertel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5866 KB)“ beantwortet die Frage, wie die Mobilität von Gütern stadtverträglich gestaltet werden kann, wenn die benötigte Infrastruktur bereits im Planungsprozess eines Viertels eine wichtige Rolle spielt.
Die Studie wurde im Auftrag der IHK Region Stuttgart vom Verkehrsplanungsbüro Planersocietät, dem Büro Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH und dem Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik durchgeführt.
Das in einigen Jahren entstehende Rosensteinviertel soll über viele Jahre hinweg Modellcharakter besitzen. Leben und Arbeiten soll in diesem Leuchtturm-Quartier stadtverträglich bei hoher Lebensqualität in Einklang gebracht werden, wozu viele städtebauliche und architektonische Innovationen Eingang in den Planungsprozess finden müssen. Es besteht die Chance, die Personen- und Gütermobilität der Zukunft zu ermöglichen. Speziell was die logistische Innenerschließung dieses Viertels angeht, kann ein großer Wurf gelingen, der Vorbild für andere Städte in Deutschland, Europa und letztlich weltweit sein sollte.
Fast alle Städte in Deutschland wachsen kontinuierlich und haben zusätzlich zu dieser Herausforderung einen strukturellen Wandel zu meistern, der von vielen Einflüssen initiiert wird, und bei denen die Rückgänge beim Vor-Ort-Handel und die Zuwächse im Online-Handel nur ein Aspekt sind, der weitreichende Folgen für die Lebendigkeit der Innenstädte oder die Belastung der Verkehrsinfrastruktur vor Ort hat.
Die Studie fokussiert eine Komponente, die bei der Planung städtischer Räume bislang wenn überhaupt, dann nur von untergeordneter Bedeutung war, die für die Herstellung „guter“ Lebensräume in Zukunft aber von großer Bedeutung sein wird: die innerstädtische Logistik. Die Studie beantwortet die Frage, wie die ansässigen Bürger und Unternehmen auf eine Art und Weise mit Gütern versorgt werden können, die kaum wahrnehmbar im Hintergrund abläuft, wie Logistik weniger Verkehrskilometer verursacht, wie sich Logistik in der City besser steuern und bedürfnisorientiert organisieren lässt. Auch die Verknüpfung der Personenmobilität mit der Güterversorgung spielt eine wichtige Rolle und es wird aufgezeigt, wie Logistik an manchen Stellen vielleicht sogar „intelligent“ sein kann.
Es geht also um eine Logistik, die nicht einfach nur in der Stadt stattfindet, sondern eine Logistik mit und auf einer Infrastruktur, die für die Stadt gemacht wurde. Außerdem zeigt die Studie auf, welche Planungsdimensionen von den einzelnen Lösungen tangiert werden und welche Wirkungsebenen im Einzelfall zu erwarten sind.
Letztlich sollen diese verschiedenen Blickwinkel auf die Logistik der Zukunft im Stuttgarter Stadtraum der Zukunft aufzeigen, welchen Mehrwert moderne Logistiklösungen für die Bürger und Unternehmen bereithalten. Wir wollen die politisch Verantwortlichen, die Stadtverwaltung und natürlich auch die Bürger und Unternehmen in der Region dafür sensibilisieren, dass die dafür notwenigen Infrastrukturen schon in der frühen Planungsphase mitgedacht und integriert werden müssen. Unsere Aufgabe wird es sein, die Umsetzung in den kommenden Jahren aktiv zu begleiten und den Dialog mit der Wirtschaft für optimale Lösungen zu ermöglichen.
Der Bezugsraum der Studie ist mit dem Rosensteinviertel auf den ersten Blick sehr eng gezogen. Sie auf dieses Areal, das ja erst in vielen Jahren tatsächlich zur Bebauung freigegeben wird, einzuschränken, war aber nie unsere Intention. Vielmehr wurde das Rosensteinviertel gewählt, weil es einerseits standortpolitisch hohe Bedeutung und Strahlkraft besitzt, aber auch, weil es bei einem „aus dem Nichts“ entstehenden Viertel natürlich deutlich einfacher ist, Funktionen und Infrastrukturen anzuregen und umzusetzen, als dies in im Zweifel jahrhundertelang gewachsenen Stadträumen der Fall ist. Deshalb ist es mir wichtig zu betonen, dass die enthaltenen Impulse eine große Bandbreite logistischer Lösungen abbilden und es somit auch ohne weiteres möglich ist, sich aus diesem „Bauchladen“ immer dann zu bedienen, wenn Kommunen neue Stadtquartiere entwickeln oder bestehende Areale einer grundlegenden Neugestaltung unterziehen. Die Übertragung von manchen oder auch mehreren Lösungen aus der Studie sollte sowohl in kleinen, mittelgroßen als auch großen Städten gelingen. 
Stand: April 2021
klimafreundliche Wärmeversorgung

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das gilt für neue Heizungen

Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.

Das gilt für bestehende Öl- und Gasheizungen

Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Neue Öl- oder Gasheizungen

Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
  •     2029: mindestens 15 Prozent
  •     2035: mindestens 30 Prozent
  •     2040: mindestens 60 Prozent
  •     2045: 100 Prozent

Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.

Förderung durch den Bund

Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten. Beachten Sie hierzu die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein

Ergebnisse der KI-Umfrage

Unternehmen verbessern Prozesse und sparen Kosten

Im Jahr 2019 haben die IHKs in Baden-Württemberg Ihre Mitglieder zum Thema Künstliche Intelligenz befragt, die Ergebnisse haben wir für Sie zusammengefasst.
Laut der IHK-Umfrage in Baden-Württemberg zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1656 KB), an der sich vor allem auch Unternehmen aus den Bereichen Industrie sowie Information, Kommunikation, Software beteiligt hatten, nutzt knapp jedes vierte Unternehmen bereits KI-Lösungen für seine Geschäftsprozesse. Ein noch größerer Anteil (32 %) plant das. Allerdings variieren die Anteile mit der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen tun sich schwerer.
Weniger als ein Fünftel der Unternehmen sind derzeit KI-Anbieter, aber ein Viertel plant das. Viele Unternehmen sehen kurzfristig die Chance, sich im „KI-Markt“ zu etablieren, unabhängig von der Unternehmensgröße. Deutlich mehr als bisher findet die Entwicklung von KI-Lösungen zukünftig auch außerhalb von IT-Unternehmen statt.
Acht von zehn Unternehmen, die bereits KI-Lösungen in ihren Geschäftsprozessen einsetzen, profitieren davon. Konkrete Mehrwerte sind vor allem verbesserte interne Prozesse und eingesparte Kosten. Neben Datenanalyse/Business Intelligence sehen die Unternehmen einen hohen KI-Nutzen bei industrienahen Prozessen wie Produktion, Interaktion Mensch/Maschine oder Instandhaltung/Wartung.

Informationsdefiziten entgegenwirken und Know-how-Transfer stärken

Ein Viertel der Unternehmen ist noch unsicher, was KI für sie bedeutet. Die größten Informationslücken zeigen sich im Handel und in der Bauwirtschaft. Sensibilisierung, passgenaue Informationsangebote und Best-Practices sind hier besonders wichtig.
Fehlendes eigenes Know-how hält Unternehmen ebenfalls von KI ab. Weiter verstärkte Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung von KI-Fachkräften sind deshalb nötig. Für die Stärkung des Know-how-Transfers aus der Wissenschaft braucht es weitere Investitionen in anwendungsnahe KI-Forschungs- und Transferstrukturen mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen.

Unterstützungsangebote bekannter machen, Datenbasis stärken

Einem guten Teil der Unternehmen, die KI nur anwenden wollen, fehlt der Zugriff auf Kooperationspartner. Nachteilig wirkt dabei, dass die meisten der in der Umfrage berücksichtigten KI-Intermediäre bei den Unternehmen nur wenig bekannt sind. Hier müssen die Sichtbarkeit erhöht und vor allem kleine Unternehmen noch besser erreicht werden. Zusammen mit Fraunhofer und Steinbeis heben sich die IHKs mit den höchsten Bekanntheits- und Nutzungsgraden in der Umfrage positiv ab.
Die Verfügbarkeit von Daten ist ein zentraler KI-Aspekt. Eine fehlende Datenbasis schätzen die KI-Anbieter in der Umfrage als Hürde auf Anwenderseite ein. Die Politik muss Unternehmen dabei unterstützen, auf KI-relevante Daten, etwa der öffentlichen Hand, zugreifen und diese zur Entwicklung neuer KI-basierter Lösungen und Geschäftsmodelle nutzen zu können.

Handlungsempfehlung

Die Studie der baden-württembergischen IHKs kommt zu dem Schluss, dass ein Hemmnis auf Anwenderseite aus Anbietersicht die Finanzierung von KI-Investitionen ist. Entsprechende Förderprogramme sollten von Politik und Intermediären noch stärker in der Fläche beworben werden. Viele Maßnahmen sind noch zu wenig bekannt. Die baden-württembergischen IHKs wirken schon länger auf eine Verstetigung und den Ausbau der Innovationsgutscheine und der Digitalisierungsprämie des Landes hin. Letztere sollte schnellstmöglich  reaktiviert und – wie von der Politik bereits angekündigt – aufgestockt werden.
Sie benötigen Unterstützung bei einem Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Technologietransfermanagern auf.
Broschüren

Förderung, Finanzierung und Zuschüsse

Die untenstehende Broschüren stellt die wichtigsten Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft zusammen.

Broschüre

Eine Auswahl von Förderprogrammen für Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer aus Baden-Württemberg finden Sie in dieser Broschüre.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch bei der L-Bank sowie bei der KfW-Bankengruppe. Anfragen für Finanzierungsvorhaben, wie Liquiditätssicherung oder Überbrückungskredite, können über das Portal des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Bei einer geplanten Darlehensfinanzierung über eine Förderbank können Sie bei den Finanzierungssprechtagen Möglichkeiten einer Förderfinanzierung sondieren.
Folgende Quellen können Sie für die Suche nutzen:


Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Innovation

Digitale Einblicke in die aktuelle Forschung

Forschungseinrichtungen geben auf digitalem Weg Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.

Webinare von Forschungseinrichtungen

Das Fraunhofer IAO bietet neben Webinaren auch virtuelle Touren und digitale Beratungen an.
Das Fraunhofer IPA im Bereich Lackiertechnik bietet eine ganze Reihe von Webinaren immer dienstags von 9 bis 10 Uhr. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Teilnahme zugeschickt.
Die Hochschule für Technik Stuttgart gibt auf einer Projektwebseite Einblicke in das Forschungsprojekt i_city, bei dem es um eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Stadtentwicklung geht.
Auch die geförderten Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bieten digitale Angebote. Das „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Usability” bietet verschiedenen Online-Veranstaltungen an. Auf der Seite des „Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums textil vernetzt” gibt es Webinarangebote zu unterschiedlichen Themen.

Weitere Webinare zu unterschiedlichen Themen

Das Zentrum Digitalisierung in Böblingen informiert jetzt in Webinaren zu aktuellen Themen, zum Beispiel wie man seine Webseite optimiert.
Der eco Verband bietet über seine Akademie kostenlose Webinare zu Themen der digitalen Welt.
In der Bitkom-Akademie kann man sich in verschiedenen Live-online-Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Digitale Transformation oder IT-Sicherheit weiterbilden.
Wenn Sie gerne mit einer Forschungseinrichtung kooperieren wollen, unterstützen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart  Sie gerne dabei passende Partner zu finden. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung.

Onlinehandel

Verkaufen über Online-Marktplätze und Plattformen

Den Einstieg in den Online-Handel finanziell fördern lassen!

Egal ob Beratung, Finanzierung oder Prämie – Ihren Einstieg in den Online-Handel können Sie sich fördern lassen. Bund und Land bieten hierzu eine Reihe von attraktiven Unterstützungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg erhalten Sie mit der “Digitalisierungsprämie Plus” einen Zuschuss bis zu 3.000 Euro. Im Vorfeld können Sie sich mit dem Programm “go-digital” von Experten zu Ihrem Einstieg in den Online-Markt beraten lassen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei Fragen zur Antragstellung.

Studien, Infobroschüren & Anleitungen, die helfen!

Das Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel und dessen Träger ibi research an der Universität Regensburg bieten eine Reihe von nützlichen Studien, Infobroschüren, Anleitungen und Checklisten zu unterschiedlichen Themen des Online-Handels.

Rechtssicherheit beim Online-Handel

  • Rechtssicherer Onlineshop: Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Hierfür sind bestimmte Informationen notwendig. Welche, finden Sie in unsere Artikelreihe “E-Commerce Recht” . Unterstützt wird die Thematik mit einem Video Tutorial der IHK Berlin. 
  • Zahlungsdiensterichtlinie: Die starke Kundenauthentifizierung (SKA) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung verändert den Zahlungsverkehr – besonders im Online-Handel. Grundlage hierfür ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Diese gilt seit dem 14. September 2019. Was Sie als Händler tun müssen, erfahren Sie im Artikel Zahlungsrichtlinie (PSD2).
  • Verpackungsgesetz für Unternehmen: Wegen der im Online-Handel eingesetzten Verpackungen ist die Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem notwendig. Mehr Erfahren Sie im Artikel Verpackungsgesetz für Unternehmen.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich E-Commerce können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte von KMU

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” soll vor allem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Das ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für KMU und für mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Bewilligungen im ZIM ab sofort wieder möglich 
Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.
Schauen Sie sich auch die Webinare der Projektträger zur ZIM-Förderung an.

Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie seit Januar 2020 im Überblick

  • Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 Prozent bei Einzelprojekten und 50 Prozent bei Kooperationsprojekten
  • Öffnung vom Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter) in Kooperationsprojekten
  • Bessere Leistungen zur Markteinführung - dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (Einzelprojekte: Erhöhung von 380.000 Euro auf 550.000 Euro, Kooperationsprojekte: Erhöhung von 380.000 Euro auf 450.000 Euro pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 Euro auf 2.300.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 Euro auf 420.000 Euro und bei internationalen ZIM-Netzwerken auf 520.0000 Euro.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. In Kooperationsprojekten ist auch die Förderung von Unternehmen bis 1000 Beschäftigte möglich wenn mit einem anderen Unternehmen kooperiert wird, das weniger als 500 Beschäftigte hat.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei ihren Forschungs-und Entwicklungs-Aktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten (nur im Zusammenhang mit einem bewilligten ZIM-Projekt). Gefördert werden:
  • Einzelprojekte von Unternehmen
  • Projekte zwischen mindestens zwei Unternehmen
  • Projekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, auch größere Verbundprojekte mit unterschiedlichen Technologien
  • nationale Innovationsnetzwerke (mindestens sechs Unternehmen)
  • internationale Innovationsnetzwerke (mindestens vier mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine Forschungseinrichtung aus dem Ausland).

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Zuschüsse werden in Abhängigkeit der Unternehmensgröße gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen maximal 550.000 Euro. Bei Kooperations- und Verbundprojekten betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben (auf Basis der Personalkosten) maximal 450.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der teilnehmenden Partner, ingesamt jedoch maximal 2.300.000 Euro. Bei internationalen Kooperationsprojekten wird nur der Anteil der deutschen Partner bezuschusst. Konkret werden die anfallenden Personalkosten sowie ein pauschaler Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls anfallenden Kosten für extern vergebene Aufträge der beteiligten Projektpartner gefördert. Einen Sonderfall stellt die Einbeziehung von Forschungseinrichtungen in Projekte dar: Diese können zu 100 Prozent bezuschusst werden. Insofern besteht für Forschungseinrichtungen in der Regel eine hohe Motivation zur Beteiligung an ZIM-Projekten. Zusätzlich können die Leistungen externer Dritter zur Unterstüt­zung der wirtschaftlichen Verwertung der Projekt­ergebnisse gefördert werden. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für Beratungsleistungen liegen bei 60.000 Euro.
Für die alten Bundesländer gelten folgende Förderquoten:
Anzahl
Mitarbeiter
Jahres-
umsatz
oder Bilanz-
summe
Einzelprojekt
Kooperations-projekt
Kooperationsprojekt mit ausländischem Partner
< 50 und jünger als 10 Jahre
maximal
10 Millionen Euro
 
maximal
10 Millionen Euro
 
45 Prozent
50 Prozent
60 Prozent
< 50
40 Prozent
45 Prozent
55 Prozent
< 250
maximal
50 Millionen Euro
 
maximal
43 Millionen Euro
 
35 Prozent
40 Prozent
50 Prozent
< 500
25 Prozent
30 Prozent
40 Prozent
<1000
-
30 Prozent
40 Prozent
Die Mitarbeiterzahlen sowie Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten jeweils inklusive verbundener Unternehmen.

Beantragung der Förderung

Die Antragsformulare für die Förderung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Sehr informativ sind auch die dort zusammengestellten Fragen und Antworten.
Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit Ihrer Projekte, geben Ihnen Tipps für die Antragstellung, unterstützen Sie bei der Suche nach Kooperationspartnern und beraten Sie gerne auch über alternative oder ergänzende Fördermöglichkeiten.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Innovation und Umwelt

KMU-innovativ

Mit dem Förderprogramm KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Spitzenforschung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gefördert werden Projekte in Technologiefeldern, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind.

Aktuelle Förderaufrufe

Aktuell sind Förderanträge in den folgenden Technologiefeldern möglich:
Damit jedes Unternehmen das passende Technologiefeld findet, gibt es einen Lotsendienst, der bei der Auswahl hilft. Dieser ist per E-Mail unter lotse@kmu-innovativ.de oder telefonisch unter 0800 2623-009 erreichbar.
Für Projekte im Vorfeld von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Machbarkeitsstudien gibt es das Einstiegsmodul. Diese Förderung steht allerdings nur Unternehmen zur Verfügung, die in den letzten fünf Jahren keine FuE-Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten haben.

Förderkonditionen

Einzel- und Verbundprojekte von Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeiter und 100 Mio. € Jahresumsatz, werden mit einer Förderquote von bis zu 50 % je nach Anwendungsnähe des Vorhabens unterstützt. Für kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU Definition der EU (maximal 250 Mitarbeiter und maximal 43 Mio € Bilanzsumme oder 50 Mio € Jahresumsatz) kann es sogar noch bessere Förderquoten geben. In Verbundprojekten können in einigen Technologiefeldern auch größere Unternehmen mit einer Förderquote von bis zu 25 % gefördert werden. Es muss aber erkennbar sein, dass das Projekt hauptsächlich den KMU zugute kommt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zum jeweiligen Stichtag des Technologiefeldes wird eine Projektskizze beim Projektträger eingereicht. Bei positiver Rückmeldung des Projektträgers wird der Vollantrag eingereicht. Die Rückmeldung nach der Skizzeneinreichung erfolgt spätestens nach zwei Monaten, die Entscheidung nach der Antragstellung ebenfalls spätestens nach zwei Monaten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Fördermittel benötigen oder eine Forschungseinrichtung als Partner suchen, stehen Ihnen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.


Innovation

Cloud Mall BW: Neuer Katalog Cloud-basierter Services

Innovative Services rund um Cloud Lösungen werden in Praxispiloten bei der Cloud Mall Baden-Württemberg erprobt.
Das Projekt unterstützt weiterhin innovative Ideen zu Kooperationsprojekten. Unternehmen können im Verbund ihre Ideen im Rahmen des neuen Ideenwettbewerbs einreichen. Nach erfolgreicher Zulassung der Ideenskizze wird das Vorhaben in Form eines Praxispiloten ein bis zu fünf Monate lang unter fachlicher Begleitung des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, des Fraunhofer-Instituts für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, dem Institut für Enterprise Systems (InES) der Universität Mannheim oder der bwcon Research gGmbH umgesetzt. Einblicke zu den Rahmenbedingungen sowie zu laufenden und abgeschlossenen Praxispiloten sind auf der Seite der Cloud Mall Baden-Württemberg zu finden.
Das Förderprojekt Cloud Mall Baden-Württemberg  wurde zum Jahresende 2021 abgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2022 betreiben die bwcon GmbH und die StromDAO GmbH nun gemeinsam die Cloud Mall Baden-Württemberg .
IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Bei der IHK-Firmenauskunft erhalten Sie Firmenadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Damit wirkt die IHK gemäß ihrem Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!
In der IHK-Firmendatenbank im Internet können Sie nach Unternehmen aus Baden-Württemberg suchen.
Innovation Robotik

Werkstattgespräche Kollaborative Robotik

Die Digitalisierung war der Wegbereiter für die Neuerungen der Industrie in den letzten Jahren. Dabei rückt vor allem die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) als flexibles Rückgrat der Industrie 4.0 in den Mittelpunkt der Entwicklung.
Die Schwierigkeiten, die bislang mit dem Einsatz von Robotern verbunden waren, und die neuen Konzepte und Technologien im Einsatz mit kollaborativen Robotern sind Themen unseres neuen Formats: Werkstattgespräche „Kollaborative Robotik”.
In den regelmäßig stattfindenden Werkstattgesprächen, auch in Instituten und Unternehmen vor Ort, teilen verschiedenste Rednerinnen und Redner aus Industrie und Forschung ihre Vorstellungen und Erfahrungen im Umgang mit Mensch-Roboter-Kollaboration. Wir laden Sie daher recht herzlich ein, mit uns über die neuen Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.
Der Einsatz von kollaborativen Robotern wird durch neue technische Entwicklungen und der daraus resultierenden steigenden Leistungsfähigkeit und auch aufgrund des Fachkräftemangels für viele Anwendungen immer erfolgversprechender. Aber was ist dabei zu beachten? Wo ist es sinnvoll Roboter einzusetzen und wie kann die Sicherheit der Mitarbeiter in dieser Zusammenarbeit gewährleistet werden?
In unserer Reihe wollen wir Anwendungsfälle vor allem auch für mittelständische Unternehmen vorstellen und demonstrieren, über Gesetze, Normen und Sicherheit sprechen und regelmäßig Erfahrungen austauschen.
Außerdem werden wir Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen für den Einsatz von Cobots vorstellen.
Die Werkstattgespräche finden viermal im Jahr bei der IHK oder in Forschungseinrichtungen oder Unternehmen statt.
Termine im Jahr 2023:
Die Termine für 2023 werden Anfang des Jahres bekannt gegeben.
REACH - Kandidatenliste

SVHC-Stoffe

Die Identifizierung eines Stoffs als besonders besorgniserregender Stoff und seine Aufnahme in die Kandidatenliste kann bestimmte rechtliche Verpflichtungen für die Importeure, Produzenten und Lieferanten von Erzeugnissen mit sich bringen, die einen solchen Stoff enthalten.
Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informations- und Notifikationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung sowie Meldepflichten zur SCIP-Datenbank.
Nach der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt". Gemäß REACH sind Erzeugnisse beispielsweise Bekleidung, Fußböden, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen.
Produzenten und Importeure von Erzeugnissen können von Akteuren, die sich in der Lieferkette über ihnen befinden, wie beispielsweise Lieferanten von Erzeugnissen außerhalb der EU und Lieferanten von Stoffen und Gemischen, Informationen über die Stoffe, die in ihren Erzeugnissen enthalten sind, und deren Konzentration erhalten.
Die aktuellen 240 SVHC-Stoffe und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ECHA
IHK Region Stuttgart

Konfliktmineralien – Online-Portal

Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern.
Diese Unterstützung betrifft nach Angaben der EU-Kommission vor allem folgende drei Aspekte:
  • Wie können Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs), ihre Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Mineralienbeschaffung erfüllen?
  • Wie können Unternehmen die EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien leichter einhalten?
  • Wie können Unternehmen die zunehmende Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsaspekte handhaben?
Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.
Hintergrund ist unter anderem die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, welche seit 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Diese Verordnung betrifft den Handel mit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram aus politisch instabilen Gebieten („Konfliktmineralien“) und dient dem Zweck, die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten durch verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen einzudämmen.
Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Innovation und Technologietransfer

Innovationsberatungstage

IHK hilft

Technologische Innovationen fördern und schützen

Die IHK unterstützt Sie bei der Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen und informiert über gewerbliche Schutzrechte. Tipps bei der Suche nach Technologien und Fördermöglichkeiten erhalten Sie von unseren Experten im Bereich Innovation und Digitalisierung.
Für die Suche nach Kooperationspartnern stehen Ihnen zwei Technologietransfermanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Regionale und überregionale Experten sowie Technologieangebote können Sie über die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ finden. Die Plattform durchsucht ausschließlich Seiten aus dem wissenschaftlichen Bereich, so dass Sie schnell und einfach Zugriff auf die aktuellen Informationen von Forschungseinrichtungen erhalten.

Um bei technologischen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet die IHK verschiedene Veranstaltungen an:
In den monatlichen Innovationsnachrichten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) finden Sie aktuelle Meldungen aus Deutschland und der Europäischen Union sowie Infos zu Technologietrends weltweit.
Analyse der Innovationsfähigkeit von KMU in der Region III

Ordnungspolitischer Rahmen bremst die regionale Innovationskraft

Können unsere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter den gegebenen ordnungspolitischen Rahmenbedingungen wettbewerbsfähig innovieren und neue Geschäftsmodelle etablieren?
Dieser prinzipiellen Frage widmet sich die aktuelle IHK-Studie „Ordnungspolitik im digitalen Zeitalter“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2380 KB), welche im Auftrag durch zwei Institute der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg und der Bauhaus Universität Weimar erstellt wurde. Schließlich stammen viele der heutigen Rechtsvorschriften und deren zugrundeliegenden Konzepte und Begrifflichkeiten aus der vordigitalen Zeit. Der schnelle technologische Fortschritt der Digitalisierung macht es schwer für den Gesetzgeber hier Schritt zu halten. Nichtsdestotrotz liegt hierin eine wichtige Stellschraube für die Standortattraktivität und die Konkurrenzfähigkeit der Metropolregion Stuttgart.
Untersucht wurden Fragen zu den hemmenden Auswirkungen von Gesetzen und Richtlinien wie zum Beispiel:
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen werden von den Unternehmen als stark belastend oder stark innovationshemmend wahrgenommen?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen stellen die KMU heute schlechter als Konkurrenzunternehmen aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland?
  • Welche Vorschriften oder Rahmenbedingungen verhindern eine Etablierung zukünftiger Geschäftsmodelle?
  • Welche Vorschriften und Rahmenbedingungen benachteiligen kleine Unternehmen unverhältnismäßig stärker als mittlere oder größere Unternehmen?
Es hat sich gezeigt, dass der aktuelle Ordnungsrahmen den Erfordernissen einer zunehmend digitalisierten Welt nicht vollumfänglich entspricht.  Dies führt dazu, dass die überwiegend positive Einstellung der KMU gegenüber der Digitalisierung in eine zu vorsichtige bzw. verzögerte Umsetzung mündet. Dadurch werden die in der Metropolregion vorhandenen Effizienz- und Wachstumspotenziale nicht gehoben. Unter anderem zeigte sich, dass sich über 60 % der Unternehmen durch den aktuell gültigen Ordnungsrahmen mittel bis sehr stark bei ihren Innovationsanstrengungen behindert sehen. Mit Abstand als größtes Hemmnis werden der Datenschutz und die zugehörige EU-Datenschutzgrundverordnung benannt (danach folgen Arbeitsrecht und Sicherheit). Dies ist mit ein Faktor, warum ein Großteil der Unternehmen die Möglichkeiten der Datenanalyse noch kaum oder gar nicht nutzt, da Unsicherheiten über die rechtlichen Möglichkeiten der Datenanalyse bestehen.
Netzwerken & Kooperation

„Startup:Mittelstand #13“ am 2. Dezember 2019

Wenn Startups etablierten Unternehmen neue Impulse geben, ist die Zukunft zum Greifen nah. Wenn junge Unternehmen von der Erfahrung und den Ressourcen der Traditionsunternehmen profitieren, gewinnen beide. Wenn Mittelständler auf Startups treffen, wird Neues entstehen.
Die IHK-Veranstaltungsreihe „Startup:Mittelstand“ will dabei unterstützen, Neues zu schaffen, indem sie beide Seiten an einen Tisch bringt. Das Ziel: gegenseitiges Kennenlernen, besseres Verständnis und neue Impulse. Lassen Sie sich inspirieren!
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Aktuell stellen wir ein attraktives Programm für Sie zusammen.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Seit dem 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Das GeschGehG verschärft die Anforderungen an die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Was sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse?

Kurz gesagt handelt es sich bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse um Informationen, die gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit geheim gehalten werden sollen. Beide Kategorien können einen hohen wirtschaftlichen Wert für Unternehmen darstellen.
Geschäftsgeheimnisse können beispielsweise sein: Kalkulationspläne, Auftrags-, Kunden- und Lieferantendaten, Einkaufspreise, Marktanalysen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Kreditwürdigkeit, Personalangelegenheiten, Marketingkonzepte.
Beispiele für Betriebsgeheimnisse können sein: Technisches Know-How (Erfindungen, Zeichnungen, Algorithmen, Prototypen etc.), Konstruktionspläne, Herstellungsverfahren.
Diese Informationen sind nur geschützt, wenn sie geheim, von wirtschaftlichem Wert sind und außerdem – und das ist neu nach dem GeschGehG  - durch angemessene Maßnahmen geschützt sind (vgl. §2 Nr. 1 GeschGehG).

Angmessene Geheimhaltungsmaßnahmen

Die Erforderlichkeit aktiv Schutzmaßnahmen zu treffen und nachzuweisen, gab es rechtlich bisher so nicht. Bisher reichte Gerichten ein erkennbarer subjektiver Geheimhaltungswille an bestimmten Informationen aus. Dieser Wille muss nun auch durch objektive Geheimhaltungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Daher ist es wichtig, zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen technische, organisatorische und/oder rechtliche Maßnahmen zu treffen. Diese Vorkehrungen sind auch zu dokumentieren, da der Geheimnisinhaber im Streitfall beweisen muss, dass es sich um ein schützenwertes Geheimnis handelt. Andernfalls ist das Geheimnis nicht mehr geschützt und es bestehen keine Ansprüche, wie z.B. auf  Unterlassung der Beeinträchtigung und/oder Schadensersatzansprüche.
Unternehmen müssen also aktiv Maßnahmen zur Geheimhaltung treffen  und dokumentieren.
Welche Anforderungen Gerichte künftig als „angemessen“ betrachten, wird man abwarten müssen.  Anhaltspunkte für die Beurteilung der Angemessenheit dürften z.B. der Wert des Geheimnisses für das Unternehmen sein, aber auch die Größe des Unternehmens, Aufwand, Kosten und Üblichkeit der Schutzmaßnahmen. Je wichtiger dem Unternehmen die Information ist, desto höhere Anforderungen dürften gestellt werden. Es empfiehlt sich daher – ähnlich wie bei einer Risikobewertung nach der Datenschutzgrundverordnung –  ein abgestuftes Schutzkonzept für die geheimzuhaltenden Informationen zu erstellen. Die geheimhaltungsbedürftigen Informationen müssen zunächst identifiziert werden und sollten sodann nach Wichtigkeit klassifiziert werden. Die Klassifizierung dient dazu den angemessenen Schutzbedarf für die jeweilige Information festzulegen. z.B. kann eine Gruppierung in Geheimhaltungsstufen erfolgen:
  1. Existenzielle Informationen („Schlüssel-Know-How”)
  2. Strategisch wichtige Informationen
  3. Sonstige im Wettbewerb relevante Informationen
Als Schutznahmen kommen insbesondere in Betracht:
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (sog. Non Disclosure Agreements, kurz: NDA) oder vertragliche Geheimhaltungsklauseln; bestehende Vereinbarungen sollten überprüft und ggf. der Schutzgegenstand konkretisiert werden und welche Schutzmaßnahmen die andere Seite einhalten soll; oft enthalten derartige Vereinbarungen nur abstrakt und allgemein welche Informationen “geheim” sein sollen
  • Geheimhaltungsverpflichtung von Mitarbeitern im Arbeitsvertrag oder per separater Vereinbarung
  • Vertraulichkeitsvermerke auf Dokumenten
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (wie sie im Datenschutz und in der IT-Sicherheit bekannt sind), z.B. Verschlüsselung, Firewalls, 2-Faktor-Authentifizierung, abgestufte Berechtigungskonzepte wer auf welche Informationen (Dokumente, Datenverarbeitungssysteme, Dateien, technische Verfahren etc.) zugreifen und in welchem Umfang nutzen darf
  • Speicherung von Geheimnissen auf unternehmenseigenen Geräten/Medien; keine Speicherung auf privaten Geräten des Mitarbeiters
  • Maßnahmen, wonach Informationen bei Übermittlung oder des Transportes nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und der richtige Empfänger vorher ausreichend geprüft und festgestellt wird (sog. „Weitergabekontrolle”)
  • Sicherheitsvorgaben an Dienstleister und Geschäftspartner; auch an solche Dienstleister, die im Auftrag Daten verarbeiten
  • Interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Kontrolle der getroffenen Maßnahmen
Letztlich ist im Einzelfall zu überprüfen, welche Geheimnisse mit welchen angemessenen Mitteln wirksam geschützt werden können. Dies dürfte davon abhängen um welche Art von Geheimnis es sich handelt und welche Mitarbeiter und Geschäftspartner davon Kenntnis erhalten sollen; eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht.
Wichtig: die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen durch sogenannte „Whistleblower“ zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens - sofern das öffentliche Interesse betroffen ist – verstößt nicht gegen das GeschGehG.
Achtung: Nach dem GeschGehG ist das sogenannte Re-Engineering - anders als bisher – ausdrücklich erlaubt. Dies bedeutet, dass das Ermitteln von Geschäftsgeheimnissen durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen an in Verkehr gebrachten oder rechtmäßig erlangten Produkten oder Gegenständen zulässig ist. Reverse Engneering kann allerdings vertraglich im Voraus ausgeschlossen werden. Insbesondere sollten bestehende Verträge bei denen schützenswertes Know How weitergegeben wurde (z.B. in Lieferketten) überprüft und angepasst werden.
Der Ausschluss sollte per indiviudeller vertraglicher Regelung und nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen, da Reverse Engineering grundsätzlich im GeschGehG gestattet ist. Von einem solchen Leitbild im Gestez kann nicht mittels AGB abgewichen werden. Vorsicht: AGB liegen bereits bei Bedingungen vor, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und dafür gedacht sind mehrfach verwendet zu werden, und die dem Vertragspartner einseitig vorgegeben werden. Damit handelt es sich in der Regel auch bei standardisierten  Geheimhaltungsvereinbarungen um AGB.
Begrenzt werden kann  Reverse Engineering auch durch andere Gesetze wie z. B. durch das Urheber-, Patent- oder Markerecht, sofern diese im konkreten Fall Anwendung finden.

Ansprüche bei Geheimnisverletzung

Wie bisher auch können Unternehmen sich gegen die unerlaubte Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen rechtlich wehren. Das GeschGehG hat diese Ansprüche erweitert  z.B. Recht auf Rückruf und Vernichtung.
Zusammengefasst stehen dem Geheimnisinhaber bei einer Geheimnisverletzung ggf. folgende zivilrechtliche Ansprüche zu:
  • Beseitigung bzw. Unterlassung der Beeinträchtigung
  • Vernichtung oder Herausgabe der im Besitz oder Eigentum des Rechtsverletzers stehenden Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder verkörpern
  • Rückruf des rechtsverletzenden Produkts
  • dauerhafte Entfernung der rechtsverletzenden Produkte aus den Vertriebswegen
  • Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte
  • Auskunft über rechtsverletzende Produkte
  • Schadensersatz (auch bei Verletzung der Auskunftspflicht)
  • Gewinnabschöpfung
Diese Ansprüche können bei Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen sein. Inwieweit der Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren im Einzelfall ab, wie der Wert des Geheimnisses für das Unternehmen, Umfang der Schutzmaßnahmen, Folgen der Verletzung, Verhalten des Rechtsverletzers (vorsätzlich/fahrlässig), ggf. auch das berechtigte Interesse Dritter oder der Öffentlichkeit (siehe §9 GeschGehG).
Exkurs zur Geheimhaltungsvereinbarung: Bei zivilrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz, muss der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses den Schadensersatzanspruch darlegen und beweisen. Eine solche Beweisführung gelingt nicht immer. Mit einer Geheimhalthaltungsvereinbarung lässt sich dieses Risiko einschränken, indem eine Vertragsstrafe für den Fall einer unberechtigten Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vereinbart wird. Die Vertragsstrafe kann eine der Höhe nach fest bezifferte Summe sein, oder auch flexibel gestaltet sein, sodass die Höhe im Ermessen des Geheimnisinhabers steht und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Vorteil: Behauptet der Schädiger eine geringere Höhe, muss er dies nachweisen.
Neben der Vertragsstrafe sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung den Geschäftspartner dazu verpflichten, dass er selbst angemessene Schutzmaßnahmen, hinsichtlich der im offengelegten geheimen Informationen, zu treffen hat. Außerdem sollte das Re-Engineering ausgeschlossen werden. Bereits bestehende Geheimhaltungsvereinbarungen sollten zu diesen Punkten aktualisiert werden.
Das GeschGehG trifft auch neue prozessuale Vorkehrungen, um Geschäftsgeheimnisse im Gerichtsverfahren vertraulich zu behandeln. So kann das Verfahren auf Antrag einer Partei als vertraulich eingestuft werden,  sodass alle Prozessbeteiligten zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind. Auch der Zugang zu Beweismitteln, das Recht auf Akteneinsicht  und die Öffentlichkeit im Gerichtstermin kann auf Antrag beschränkt werden.

Formulierungs- und Checkliste für Geschäftsgeheimnisvereinbarungen (NDA)

Das GeschGehG stellt strengere Anforderungen als bisher an NDAs. Daher haben Unternehmensjuristen und Mitglieder des DIHK-Rechtsausschuss eine Formulierungs- und Checkliste für die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen z. B. bei Geschäftsanbahnungen besonders für KMU erarbeitet. Dieser Vorschlag ist in englischer und deutscher Sprache auf der DIHK-Homepage zum Download verfügbar.
Donnerstag, 24.09.2020

Nachhaltigkeit für Morgenmacher


Die Bioökonomie ist eine zentrale Antwort auf die begrenzten fossilen Rohstoffe und die Klimabelastung. Wie kann eine größere Ressourceneffizienz erzielt werden? Welche Neuen Werkstoffe gibt es?

Melden Sie sich bereits jetzt auf unserer Vormerkliste unverbindlich für die Veranstaltung an.

Folgende Themen erwarten Sie am Donnerstag

#Biökonomie  #Kreislaufwirtschaft  #Energiespeicher  #Ressourceneffizienz  #Grüner Wasserstoff  #Neue Werkstoffe  #Soziale Innovationen  #Bionik

Ablauf

Die Veranstaltung beginnt mit einem “fliegenden Start” um 9.30 Uhr mit kurzen Beiträgen auf der Showbühne inmitten der Begleitausstellung. Um 10 Uhr eröffnet die Keynote das Tagesprogramm . Danach splittet sich das Programm in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops). Nach der Mittagspause folgt die Diskussionsrunde „Unterm Weinberg“, alternativ kann die Begleitausstellung besucht oder die Zeit zum netzwerken genutzt werden. Ab 14:10 Uhr splittet sich das Programm wieder in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops) und endet um 16.50 Uhr.
Direkt im Anschluss an das Tagesprogramm folgt die Abendveranstaltung #Biologisierung.

Impulsgeber waren 2019 neben anderen

Jan Gudat, Ernst & Young
Edda Wolf & Anna Westenberger. GTAI
Laszlo Posset, T-Systems in Indien
Dr. Andreas Bogusch, Medgate
Annika Hoeltje, BW-Innovationscout im Silicon Valley
Bernd Stadler, Hugo Boss
Navigation zu den anderen Wochentagen: Mo - Di - Mi - Do - Fr



Innovation

Viele Unternehmen wollen Chancen der Blockchain Technologie nutzen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart zeigt in ihrem sechsten Blockchain Camp am 7. Februar 2020, die Entwicklung und Umsetzung neuer Anwendungsfelder, Programmierungsfragen und Beispiele für den erfolgreichen Einsatz der Technologie auf.
In den verschiedenen Vorträgen und Workshops des Blockchain Camps geht es auch um Rechtsfragen, denn viele Unternehmen prüfen zurzeit, wie sie mithilfe der Technologie Prozesse anders abwickeln können oder welche neuen Geschäftsmodelle sich anbieten. Die Blockchain Technologie bleibt auch 2020 ganz oben auf der Agenda vieler Unternehmen.
Die Reihe der Blockchain Camps hat gezeigt welche Dynamik in der Entwicklung liegt. Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland geben bei der Veranstaltung im IHK-Haus einen Einblick in neue Anwendungsfelder und zeigen Umsetzungsmöglichkeiten.
Themen wie: Decentralized Finance (DeFi), Mobility Lösungen, Tokenisierung der Wirtschaft, Dezentrale Plattformen, Sektorenkopplung und Lösungen im Energiesektor und der Industrie, bilden dieses Mal den Schwerpunkt.
Die Blockchain-Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt, um die Unternehmen kontinuierlich dabei zu unterstützen, mit der dynamischen Entwicklung der Technologie Schritt zu halten. Die Blockchain Camps sind nur eines der umfassenden IHK-Angebote zu Digitalisierung und Industrie 4.0: Die Kammer informiert und berät ihre Mitgliedsunternehmen zu Informationstechnologie (IT) und IT-Sicherheit, bei Innovationsvorhaben und Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Betrieben, zu digitalen Geschäftsmodellen und Managementthemen.

Innovation durch Kooperation

Technologietransfer

Wettbewerbsfähig bleiben

Viele Unternehmen aus der Region sind auf den Weltmärkten vertreten und leisten mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen großen Beitrag zur Wirtschaftsstärke Deutschlands. Diese Position kann nur dann gehalten und weiter ausgebaut werden, wenn ein ständiger Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft die Innovationskraft der Unternehmen sicherstellt. An dieser sensiblen Stelle setzt die IHK Region Stuttgart mit ihrem Leistungsangebot an, die speziell den Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und der Wissenschaft unterstützt.

Forschungskooperationen

Forschungskooperationen bieten Unternehmen die Möglichkeit ihre bestehenden Produktionsprozesse schneller zu optimieren oder völlig neue Produkte und Dienstleistungen einfacher und in einem überschaubaren Zeitraum zu entwickeln.
 Dabei bieten sich verschieden Formen an:
  • Auftrags- oder Kooperationsforschung
  • Beratungen/Studien/Gutachten
  • Weiterbildungen
  • Bereitstellung von Laboren und Personal
  • Studien- und Abschlussarbeiten
  • Praktika
Ist die Entscheidung für eine Form der Kooperation gefallen, sollte eine rechtssichere Vereinbarung von beiden Partnern formuliert werden, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dafür einen Leitfaden für Forschungskooperationen erstellt, darin sind auch Mustervereinbarungen für die Zusammenarbeit für ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung bzw. Hochschule als auch für mehrere Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen und mehrerer Unternehmen enthalten. 

Begleitung auf dem Weg in die digitale Zukunft

Den digitalen Transformationsprozess erfolgreich gestalten und umzusetzen ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig. Wir bieten hierfür Erstberatungen zu Themen rund um das Internet der Dinge, IT-affinen Fragestellungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an.

Unser Angebot

Das kostenfreie Technologietransferangebot richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – insbesondere auch an jene, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungskapazitäten besitzen oder bisher kaum Erfahrung in der Kooperation mit Hochschulen oder anderen Firmen sammeln konnten.
Durch die enge Vernetzung der IHKs innerhalb Baden-Württembergs als „Team Technologietransfer“ können wir auch überregional die Anbahnung von Forschungskooperationen unterstützen.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Kooperationspartner für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt sind können Sie unser Online-Formular ausfüllen und wir suchen für Sie in ganz Baden-Württemberg nach einem Partner:
Einen Überblick über das vielfältige landesweite IHK-Angebot zum Technologietransfer und beispielhafte Projekte aus den einzelnen Regionen finden Sie in der Broschüre „Kooperationen für Innovationen“.
Das Angebot umfasst folgende Bereiche:
  • Analyse von technischen Optimierungspotenzialen vor Ort im Unternehmen
  • Prüfung, Auswahl und Vermittlung von Kontakten zu Forschungs- und Entwicklungspartnern in Hochschulen, Vertragsforschungseinrichtungen und der Industrie sowie zu Ingenieurbüros und Unternehmensberatungen
  • Vermittlung von Prüf- und Messlaboren in Hochschulen oder außeruniversitären Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Verwertung von Forschungsergebnissen
  • Vermittlung von Bachelor-, Master-, Diplom- und Studienarbeiten
  • Vermittlung von Patenten, Lizenzen und industriellen Kooperationspartnern
Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Gerne begleiten wir Sie anschließend bei den ersten Treffen und stehen Ihnen auch während des laufenden Projekts immer bei Fragen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!

Gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg

Das Technologietransferangebot ist Teil des „Programm Innovationen und Energiewende“ und wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt.
 
Logo Europäische Union und Land Baden-Württemberg
Schauen Sie auch auf der gemeinsamen Seite aller Technologietransfermanager in Baden-Württemberg vorbei!


Gehen Sie es jetzt an!

Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der  Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des IHK Bildungshauses.

Leitfaden: Klimaschutz + Energieeffizienz in Gewerbegebieten

Der von der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) veröffentlichte Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ zeigt, wie Unternehmen betriebsübergreifende Synergien an einem Standort erfolgsbringend nutzen können. Davon profitiert nicht nur jeder Betrieb, sondern auch die Umwelt.
Der Klimaschutz, steigende Energiekosten und zunehmende Regulierungen, stellen immer größere Herausforderungen und Chancen für Unternehmen dar. Das eigene Energiemanagement und die Steigerung der Energieeffizienz rücken deshalb bereits seit Jahren in den Betrieben verstärkt in den Fokus. Zusätzliche Potentiale zur Kostensenkung und Klimaschutz bieten sich für Unternehmen aber auch in der Zusammenarbeit mit anderen Firmen am Standort. Die räumliche Nähe ermöglicht zahlreiche Synergieeffekte, vor allem in den Bereichen Wärmebereitstellung und -netze, Stromerzeugung, Mobilität und Ressourcenverbrauch.
Wie diese Potentiale erfolgsbringend genutzt werden könnten, wird in dem Leitfaden „Effizienzmanagement in Gewerbegebieten“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) dargestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE).

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter, Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
Follow us!
IHK hilft

Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang – sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Geflüchteten in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, die Arbeitsagentur  Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Geflüchteten in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Geflüchtete und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Geflüchteter für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, und für die Geflüchteten selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über die Einstiegsqualifizierung (EQ) bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Geflüchtete direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Geflüchteter unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um die Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter und Zugewanderter zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Unternehmensgründung

Der Geschäftsplan

Einleitung

Der Geschäftsplan (auch „Businessplan“) ist ein umfassendes, schriftliches Konzept, welches ein unternehmerisches Vorhaben beschreibt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist die Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Die schriftliche Zusammenfassung Ihrer unternehmerischen Vision, untermauert durch betriebswirtschaftliche Daten, hilft Ihnen einzuschätzen, ob Sie mit Ihrer Produkt- oder Dienstleistungsidee den gewünschten geschäftlichen Erfolg erzielen können. Zugleich bildet ein Geschäftsplan für Kreditinstitute und andere Stellen die Grundlage, um die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens zu prüfen.
Unternehmensintern dient der Geschäftsplan
  •     der Strukturierung und Darstellung des Konzeptes,
  •     der Definition der Ziele, Strategien und Maßnahmen,
  •     als Richtschnur für die Umsetzung der Gründungsplanung sowie
  •     als Überwachungsinstrument durch die Möglichkeit eines Soll-Ist-Vergleiches.
Unternehmensextern ist er unentbehrlich für
  •     die Beschaffung von Fremdkapital,
  •     die Beschaffung von Eigenkapital (Beteiligungsgesellschaften/Investoren),
  •     die Beantragung öffentlicher Fördermittel,
  •     die Beantragung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie die Erstellung des Geschäftsplans als Chance, Ihr eigenes Konzept zu strukturieren und kritisch zu hinterfragen. Je schlüssiger und übersichtlicher Ihr Gesamtkonzept und je besser der Nachweis Ihrer Chancen am Markt ist, desto erfolgreicher werden Ihre Verhandlungen mit möglichen Kapitalgebern verlaufen. Für die Datensammlung, die Reifung der Idee, die Präzisierung und die Erstellung des eigentlichen Geschäftsplans sollten Sie einen ausreichenden Zeitraum veranschlagen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Aufbau eines Geschäftsplans

Vor der Erstellung des Planes sollten Sie überlegen, für welche Zielgruppen er gedacht ist. Eventuell muss der Plan für verschiedene Adressaten in leichten Abwandelungen ausgeführt werden, um diese zu überzeugen. Die Adressaten des Planes kommen in der Regel nicht aus Ihrer Branche. Aus diesem Grunde sollte er
  • leicht verständlich sein: Fachbegriffe müssen eventuell erläutert werden und technische Details sollten zugunsten klarer Darstellungen vermieden werden,
  • eine vollständige aber knappe Darstellung von Aufgaben, Chancen aber auch Risiken enthalten,
  • eine sachliche und realistische Darstellung sein (sonst wirkt die Darstellung nicht glaubhaft) und
  • ansprechend sein bezüglich der Form und der Aufbereitung und des Inhalts.
Der Businessplan setzt sich aus einem Textteil (Beschreibung des Geschäftsvorhabens) und einem Zahlenteil (Planungsrechnung) zusammen. Das Gesamtkonzept sollte einen zeitlichen Horizont von drei bis fünf Jahren abdecken und qualitative und quantitative Aussagen zu den Potenzialen aber auch den Risiken treffen. Wesentliche Inhalte des Textteils sind:
  • Zusammenfassung / Executive Summary
  • Gründungsperson beziehungsweise Gründerteam
  • Geschäftsidee (Produkt- / Dienstleistungsangebot)
  • Markt und Wettbewerb
  • Marketing und Vertrieb
  • Unternehmensorganisation / Rechtsform
  • Risiken und Chancen (evtl. SWOT-Analyse).
Die Planungsrechnung umfasst in der Regel
Eine grobe Gliederung für Ihren Businessplan und sowie Hintergrundinformationen finden Sie beispielsweise auch auf den Seiten des Existenzgründerportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Business Model Canvas

Neben dem klassischen Geschäftsplan gibt es auch noch weitere interessante Formate zur Planung eines Geschäftsvorhabens. Ein Format, das einen schnellen Überblick über die Schlüsselfaktoren eines erfolgreichen Geschäftsmodells gibt, ist das Business Model Canvas. Dieses wird vor allem bei komplexen und innovativen Geschäftsideen in der anfänglichen Planungsphase verwendet. Dazu wird eine Vorlage (das Canvas) benutzt, auf der mit Hilfe von Klebezetteln die Ideen zu neun Schlüsselfaktoren strukturiert werden.
Das Business Model Canvas ist nicht als Ersatz des Businessplanes gedacht, sondern als ergänzende Methode je nach Fortschritt und Zweck der Planung der Geschäftsidee. Das im Canvas erarbeitete Geschäftsmodell kann als Grundlage eines Businessplans herangezogen werden.

Vorlagen zur Erstellung eines Geschäftsplans

Die Businessplan-Vorlage der IHK Region Stuttgart umfasst neben ausführlichen Hinweisen zur Erstellung eines Geschäftsplans (als Worddatei (DOCX-Datei · 126 KB)) auch einen ausfüllbaren Zahlenteil (als Exceldatei (XLSX-Datei · 63 KB)). Die Vorlage lässt sich problemlos auf die individuellen Anforderungen der eigenen Idee anpassen und ist selbstverständlich kostenlos!
Die Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg ist ein interaktives Online-Angebot Ihrer Industrie- und Handelskammern und verbindet die Vorteile von Web-Portal und E-Learning. Die Plattform bietet von der Orientierung über die Planung bis hin zur Praxis viele Hilfen an. Zu jedem Bereich gibt es Erklärungen, Beispieltexte und – wenn die Gründung im Bezirk der IHK Region Stuttgart erfolgt – kostenfreie Unterstützung durch einen Online-Tutor der IHK Region Stuttgart.
Auf der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Gründungswillige interaktive Tools, mit denen ihnen die Erarbeitung der Idee, des Geschäftsmodells und des Businessplans durchgehend möglich ist sowie die Suche nach passender Förderung und Finanzierung erleichtert wird.
IHK hilft

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.
Veranstaltungsreihe / Termine 2022

Profile 2022

Mit dem Unternehmensbesuchsprogramm Profile unterstützen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern den Wissens- und Technologietransfer in der Wirtschaft.
Auch im Jahr 2022 präsentieren wieder „Vorzeigeunternehmen“ aus ganz Baden-Württemberg ihre Innovationsstrategien und laden zum fachlichen Austausch in ihre Räumlichkeiten ein. Neueste Entwicklungen und Trends in Technik und Betriebsführung werden hier in der Praxis demonstriert. In den letzten zwei Jahrzehnten haben fast 6.000 Teilnehmer rund 400 PROFILE-Veranstaltungen besucht.
Das gesamte PROFILE-Programm und die Online-Anmeldung finden Sie unter www.profile.ihk.de.
Sie haben selbst innovative Konzepte und Strategien in Ihrem Unternehmen entwickelt und möchten diese gern präsentieren? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Profile-Veranstaltungen 2022 in der Region Stuttgart
  • Jetter AG
  • K2 Systems GmbH: Digitalisierung als Mittel zur strategischen Kundenzusammenarbeit und Unterstützung um ein völlig undigitales Produkt zu verkaufen
  • Endress+Hauser Conducta GmbH+Co.KG
Termine werden noch bekannt gegeben. Wenn Sie sich für einen Firmenbesuch interessieren melden Sie sich gerne bei uns.

E-Business

Leitfäden – Regionales Onlinemarketing für KMU

Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die Präsenz vor Ort und der direkte Kontakt zum Kunden ein wesentliches Standbein. Aber nur wenige Betriebe engagieren sich gezielt online, um regional auffindbar zu sein. Durch die Vielzahl an Angeboten und Anbietern, die man im Internet findet, ist es wichtig, das eigene Angebot über den Informationskanal Internet richtig zu platzieren.
Das Konzept des regionalen Online-Marketings zielt auf die Erzeugung einer hohen Aufmerksamkeit im Umkreis des Unternehmensstandorts ab. So sollen Kunden, die in diesem Gebiet nach Informationen suchen, nicht an den Wettbewerb verloren gehen. Um aber Maßnahmen zu gestalten, die auch erfolgreich sind, muss vorher untersucht werden, wie die eigene lokale Zielgruppe „tickt“. Die „Brille des Kundens“ aufzusetzen, also das Produkt oder die Dienstleistung aus Sicht der Zielgruppe zu betrachten, ist der Schlüssel zum Erfolg.
Um Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das regionale Online-Marketing zu geben, wurden Leitfäden entwickelt, welche die Transparenz in der genannten Thematik erhöhen.
  1.  Die Mittelstand 4.0 Agentur Handel stellt einen Leitfaden zur Verfügung, der die Möglichkeiten des regionalen Online-Marketing vorstellt.
    Die Mittelstand 4.0-Agentur Handel ist Teil der Förderinitiative „Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse“, die im Rahmen des Förderschwerpunkts „Mittelstand Digital – Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird.
  2. Der BVDW stellt einen Leitfaden zur Verfügung, welcher neue Wege der lokalen Kundenansprache und -aktivierung mithilfe von Best Practices zeigt.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

ElektroG Änderungen zum 01.05.2019

Passive Geräte wie Verlängerungskabel werden nun ebenfalls Elektrogeräte

Seit Mai 2019 werden von der „stiftung elektro-altgeräte register” (ear) sogenannte „passive” Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die lediglich Ströme durchleiten, in Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) eingestuft.
Betroffen von der Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Antennen, Adapter , Schmelzsicherungen.
Hersteller solcher „passiver“ Geräte mussten vor dem 1. Mai 2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag gestellt haben. Die „passiven” Geräte sollten in den Kategorien 4 bis 6 zugeordnet werden.
► Wichtig: Bauteile (beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen, Ringkabelschuhe) werden weiterhin vom ElektroG nicht erfasst.
Auf der Webseite der stiftung ear werden solche „passiven” Geräte exemplarisch und bildlich nach Rubriken dargestellt.

IHK hilft

Geistiges Eigentum schützen

Sie haben eine Idee, die Sie umsetzen möchten. Doch wie können Sie Ihr geistiges Eigentum schützen?
Schutz bieten gewerbliche Schutzrechte. Unterschieden werden technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Die IHK informiert und berät Unternehmen zu allen Fragen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten wie Anmeldung, Kosten und Recherche. Generelle Erstinformationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite „Patente & Co.”.
Ein Tipp: Teilen Sie Ihre Idee nicht mit jedem. Möglicherweise kann diese Mitteilung dann neuheitsschädlich bei der Beantragung möglicher Schutzrechte (zum Beispiel eines Patents) sein.
Suchdienst

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Aktuelle Regelungen für Verpackungen

Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.

Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1293 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.

Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.

Merkblatt Versandhändler

Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt:  Überblick für Handelsunternehmen

Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen

Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.

Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
IT-Sicherheit

Online-Kurs zum IT-Grundschutz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen neuen Online-Kurs für den modernisierten IT-Grundschutz an. Ziel ist es, Anwendern den Einstieg in die Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik zu vereinfachen.
Basierend auf dem IT-Grundschutz-Kompendium und den BSI-Standards 200-1,-2 und -3 führt die vom BSI entwickelte und veröffentlichte Web-Schulung die Anwender in unterschiedlichen Lektionen durch die IT-Grundschutz-Vorgehensweise.
Im Fokus der Lerneinheiten steht die praktische Anwendung des IT-Grundschutzes und seiner Komponenten. Die Sicherheitskonzeption rückt dabei die Strukturanalyse der Geschäftsprozesse in den Mittelpunkt. Ausgehend von dieser Analyse über die Modellierung der IT-Sicherheitsmaßnahmen bis hin zur Umsetzungsplanung werden Anwender detailliert durch den Prozess geleitet. Mit Testfragen am Ende jeder Lektion lässt sich zudem unmittelbar der individuelle Kenntnisstand überprüfen.

Der Online-Kurs richtet sich an Anwender aus Wirtschaft und Verwaltung, ist aber auch für Studierende und weitere Interessenten geeignet. Besonders Anwender aus kleinen und mittelgroßen Unternehmen sind angesprochen, den Kurs für Sicherheitsbetrachtungen in ihrer Institution zu nutzen. Den Online-Kurs finden Sie in einer Online- und einer PDF-Variante auf der Website des BSI.

Das BSI bietet zudem zahlreiche weitere Hilfestellungen für Unternehmen an. Zum Beispiel einen Leitfaden zur Basis-Absicherung nach IT-Grundschutz, der kleineren und mittleren Unternehmen, eine erste Orientierung bietet. Darüber hinaus finden Sie etliche weitere Praxishilfen, von der Absicherung von Browsern bis hin zur Absicherung von IoT-Geräten, in den Bausteinen des IT-Grundschutzes.


Innovation und Umwelt

Veranstaltungsreihe Potenziale – Wirtschaft trifft Wissenschaft

Mit dem Programm POTENZIALE – Wirtschaft trifft Wissenschaft unterstützen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern den Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft.
Bei dieser Veranstaltungsreihe zeigen anwendungsnahe Forschungseinrichtungen vor Ort die Einsatzmöglichkeiten ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse in Unternehmen. Der wechselseitige Gedanken- und Erfahrungsaustausch dient dem Wissens- und Technologietransfer und soll neue Kooperationsprojekte initiieren.
Das Programm richtet sich an Führungskräfte und Fachleute aus Unternehmen und Institutionen. Insbesondere sind interessierte Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen angesprochen, die keine oder geringe Kooperationserfahrung besitzen.
Nächste Veranstaltung: Termine werden noch bekannt gegeben


IHK hilft

Gestaltung von Verträgen

Nur wenn Sie Ihre Verträge sorgfältig und juristisch wasserdicht abschließen, können Sie darauf bauen, Ihre Vergütung für Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch zu erhalten.
Die IHK zeigt Ihnen, was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt und was Sie tun können, wenn sich die andere Seite nicht an die Abmachungen hält.
Hier finden Sie Informationen zu:
  • AGB
    Was darf ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren? Was sollte man über „das Kleingedruckte” wissen?
  • Vertragsschluss im E-Commerce
    Vor Abgabe einer Bestellung im Webshop sind wesentliche Informationen zu wiederholen. Wissen Sie welche Anforderungen zu erfüllen sind?
  • Mängelrechte und Garantie
    Wann liegt eine mangelhafte Warenlieferung oder Leistung auf der Basis von Kauf- oder Werkverträgen vor und welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen?
  • Wenn der Schuldner nicht zahlt
    Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine fällige Zahlung nicht leistet? Welche Möglichkeiten bieten das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
  • Verjährung
    Wann verjährt Ihr Anspruch und welche Maßnahmen müssen Sie einleiten, um Ansprüche nicht zu verlieren?

Freitag, 25.09.2020

Digitale Kulturen für Morgenmacher


Werte, Überzeugungen und Erfahrungen nutzen: Welche Hürden gibt es für zukünftige und digitale Organisationsstruktur? Wie sieht die Gesellschaft von morgen aus? Welche Fähigkeiten und Hierarchien brauchen wir in der Zukunft?
Melden Sie sich bereits jetzt auf unserer Vormerkliste unverbindlich für die Veranstaltung an.

Folgende Themen erwarten Sie am Freitag

#New Work  #Kulturwandel  #New Leadership  #Digitales Mindset

Ablauf

Die Veranstaltung beginnt mit einem “fliegenden Start” um 9.30 Uhr mit kurzen Beiträgen auf der Showbühne inmitten der Begleitausstellung. Um 10 Uhr eröffnet die Keynote das Tagesprogramm . Danach splittet sich das Programm in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops). Nach der Mittagspause folgt die Diskussionsrunde „Unterm Weinberg“, alternativ kann die Begleitausstellung besucht oder die Zeit zum netzwerken genutzt werden. Ab 14:10 Uhr splittet sich das Programm wieder in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops) und endet um 16.50 Uhr.

Impulsgeber waren 2019 neben anderen

Enrico Rühle, Festo Didactic SE
Tobias Köhler, Südwestdeutsche Medienholding GmbH
Masa Schmidt, Microsoft Deutschland GmbH
Dr. Ole Wintermann, Bertelsmann Stiftung
Prof. Gerald Lembke, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim
Prof. Simone Zeuchner, Hochschule Esslingen
Dr. Martin Diehl, Bundesbank
Dr. Dirk Kruwinnus, Börse Stuttgart
Jochen Kaßberger, 51nodes GmbH
Karsten Treiber, targens GmbH
Ingo Hollenbeck, Robert Bosch GmbH
Navigation zu den anderen Wochentagen: Mo - Di - Mi - Do - Fr


Mittwoch, 23.09.2020

Technologien für Morgenmacher


Ohne Technologien keine Zukunft: Wie kann Virtual Reality/Augmented Reality im Unternehmen verwendet werden? Welche neuen Entwicklungen gibt es im Bereich Automatisierung? Wie vielseitig kann Additive Manufacturing eingesetzt werden?
Melden Sie sich bereits jetzt auf unserer Vormerkliste unverbindlich für die Veranstaltung an.

Folgende Themen erwarten Sie am Mittwoch

#Additive Fertigung  #3D-Druck  #Optik  #Robotik  #Künstliche Intelligenz  #Quantencomputer  #IT-Sicherheit  #Virtuelle Realität  #Industrie 4.0

Ablauf

Die Veranstaltung beginnt mit einem “fliegenden Start” um 9.30 Uhr mit kurzen Beiträgen auf der Showbühne inmitten der Begleitausstellung. Um 10 Uhr eröffnet die Keynote das Tagesprogramm . Danach splittet sich das Programm in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops). Nach der Mittagspause folgt die Diskussionsrunde „Unterm Weinberg“, alternativ kann die Begleitausstellung besucht oder die Zeit zum netzwerken genutzt werden. Ab 14:10 Uhr splittet sich das Programm wieder in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops) und endet um 16.50 Uhr.
Direkt im Anschluss an das Tagesprogramm folgt die Abendveranstaltung #Künstliche Intelligenz.

Impulsgeber waren 2019 neben anderen

Stefan Prestele, TeamViewer
Matthias Hülsmann, Bosch Connected Industry
Andy Grau, Porsche
Dr. Peter Koltay, Institut für Mikrosystemtechnik, Albert-Ludwigs-Universität
Prof. Dr. Guido Sand, Professor für Automatisierungstechnik, Hochschule Pforzheim
Prof. Dr.-Ing. Marco Huber, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
Marc Vidal, CADFEM GmbH
Navigation zu den anderen Wochentagen: Mo - Di - Mi - Do - Fr
Montag, 21.09.2020

Visionen für Morgenmacher


Die Innovation und Digitalisierung verspricht viel: Wie aber werden wir stetig wachsender Herausforderungen zeitgemäß begegnen? Wie können wir Arbeitsplätze erhalten? Wie vermitteln wir jungen Menschen den richtigen Umgang und die entsprechenden Fähigkeiten für die digitalen Herausforderungen?
Melden Sie sich bereits jetzt auf unserer Vormerkliste unverbindlich für die Veranstaltung an.

Folgende Themen erwarten Sie am Montag

#Zukunftszenarien  #Positive Psychology  #Leadership Mindset  #Digitale Kulturen  #Maschinelles Lernen / Künstliche Intelligenz

Ablauf

Die Veranstaltung beginnt mit einem “fliegenden Start” um 9.30 Uhr mit kurzen Beiträgen auf der Showbühne inmitten der Begleitausstellung. Um 10 Uhr eröffnet die Keynote das Tagesprogramm . Danach splittet sich das Programm in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops). Nach der Mittagspause folgt die Diskussionsrunde „Unterm Weinberg“, alternativ kann die Begleitausstellung besucht oder die Zeit zum netzwerken genutzt werden. Ab 14:10 Uhr splittet sich das Programm wieder in zwei Stränge (1. Vorträge / 2. Workshops) und endet um 16.50 Uhr.
Direkt im Anschluss an das Tagesprogramm folgt die Abendveranstaltung “Stadtentwicklung / Internationale Bauaustellung 2027 / Smart City”. 

Impulsgeber waren 2019 neben anderen

Stefan Krebs, CIO/CDO, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg
Karl-Heinz Land, Autor zu Themen der digitalen Transformation, neuland GmbH & Co. KG
Stefan Hentschel, Google Germany
Jürgen Winterholler, Rolls-Royce Power Systems AG
Klaus Bürg, Amazon Webservices DACH
Tobias Baur, TRUMPF
Robert Günther, facebook Inc.
Prof. Dr. Johannes Maucher, Hochschule der Medien, Stuttgart
Jan Brecke, Buchautor – Singularity Leadership
Navigation zu den anderen Wochentagen: Mo - Di - Mi - Do - Fr
IHK-Service-Tipp

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:
IHK Region Stuttgart

Recherche von Produktvorschriften

Nahezu alle Hersteller und Importeure sowie teilweise auch Händler stehen regelmäßig vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen für Produkte zu identifizieren. In der Regel erfolgt dies – stark vereinfacht zusammengefasst – mittels eines breiten Screenings in Frage kommender Vorschriften, inwieweit beispielsweise Begriffsbestimmungen oder Anwendungsbereiche einer Rechtsvorschrift für das jeweilige Produkte von Relevanz sind.
Die Europäische Kommission bietet jetzt eine neue Datenbank zur Suche nach Produktvorschriften in der EU. Unternehmen können hier produktspezifisch nach europäischen und nationalen Vorschriften suchen.
Sie finden die Datenbank auf der EC-Website. Auf unserer Website finden Sie zudem weiterführende Informationen zu Themen wie CE-Kennzeichnung oder dem Inverkehrbringen von Produkten. Ein Tool mit dem eine erste oberflächliche Überprüfung der Aktualität der zugehörigen Normen möglich ist bietet die IHK Bodensee-Oberschwaben an.   
Verwendung der EU-Datenbank:
Für Deutschland:
1.    Wählen Sie als EU Member State „Germany” aus.
2.    Über „Find my product code” können Sie nach der Nummer Ihres Produktes suchen.
3.    Ist Ihnen die Nummer Ihres Produktes bereits bekannt, geben Sie diese in das Feld „Product” ein: zum Beispiel 9030200000 (Product Code für Oszilloskope).
4.    Klicken Sie dann auf „View requirements”.
Unter „Product requirements” werden im Fall des Oszilloskops, die RoHS- und WEEE-Richtlinie ebenso aufgelistet, wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie. Nach Anklicken beispielsweise der Niederspannungsrichtlinie werden die wichtigsten Basis-Informationen zur selbigen und darunter Links zum Deutschen Institut für Normung DIN sowie eine Auflistung zum Produktsicherheitsgesetz ProdSG und der 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz 1. ProdSV angezeigt.

Für den Export in andere Europäische Länder:
Indem Sie statt „Germany” im Feld EU Member State ein anderes Land auswählen, können die dortige nationale Umsetzung identifiziert und (gegebenenfalls mittels Übersetzungsfunktionen von Drittanbietern) die konkreten Vorgaben im Zielland ermittelt werden.

Quelle: IHK Bodensee-Oberschwaben
Standort Region Stuttgart

Strukturberichte Region Stuttgart

Bereits seit über 25 Jahren gibt die IHK gemeinsam mit dem Verband Region Stuttgart, der Handwerkskammer und der IG Metall den Strukturbericht Region Stuttgart heraus. Diese gemeinsame Veröffentlichung analysiert die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und gibt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung und Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes.
Der aktuelle Bericht 2023 befasst sich im Schwerpunkt mit der Frage nach der Resilienz der hiesigen Wirtschaft. Diese hängt vor allem von der Beseitigung der Arbeits- und Fachkräfteengpässe, dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, dem Innovationsgeschehen, Gewerbe- und Wohnflächen und Infrastruktur, aber auch an übergreifenden Faktoren wie dem Bürokratieabbau ab.
Die Strukturberichte finden Sie zusammen mit weiteren Informationen zum Download unter www.region-stuttgart.org/strukturbericht
Digitale Wirtschaft

Grundlagen der Blockchain-Technologie

Im Jahr 2008 veröffentlichte Satoshi Nakamoto ein White Paper, das das gesamte Bitcoin-Protokoll detailliert beschreibt, Anfang 2009 wurden damit die ersten Bitcoins geschöpft. Seitdem haben sowohl Kryptowährungen wie Bitcoin als auch die ihr zugrundeliegende Basistechnologie der Blockchain große Aufmerksamkeit erfahren. Die Entwicklung der Blockchain-Anwendungen wird dazu oft in drei Phasen unterteilt:
  • Blockchain 1.0 umfasst die Cryptowährungen,
  • Blockchain 2.0 im Wesentlichen Smart Contracts im Finanzsektor,
  • Blockchain 3.0 Smart Contracts werden zu dezentralen autonomen Organisationseinheiten weiterentwickelt, mit eigenen Gesetzmäßigkeiten und einem hohen Autonomiegrad und das in nahezu allen Lebensbereichen.
Aktuell erschließen sich in rasantem Tempo zahlreiche neue Anwendungsfelder und Umsetzungsmöglichkeiten im Umfeld der Blockchain-Technologie, die weit über eine virtuelle Währung hinausgehen.
Grundlage für dieses Interesse sind die folgenden Eigenschaften und Potenziale des Blockchain-Konzepts:
  1. Die Technik der verteilten Konsensbildung kann in Geschäftsprozessen die Rolle eines vertrauenswürdigen Dritten in den Bereichen Prozessdurchführung und Authentifizierung ersetzen. Dies betrifft sowohl Vermittler (Intermediäre) zum Beispiel im Finanzbereich als auch Aufsichtsbehörden. Somit werden Geschäftsmodelle vieler Organisationen und Institutionen in Frage gestellt, welche heute diese Rolle ausüben. Es ergeben sich allerdings auch neue Geschäftsmodelle, die ohne die Blockchain-Technologie nicht wirtschaftlich abbildbar gewesen wären. Das Vertrauen in einen Dritten wird abgelöst durch Vertrauen in ein Kollektiv, eine Technologie und die Kryptographie.
  2. In der Blockchain können Werte abgebildet werden, deren Zugriffsrechte eindeutig und dauerhaft von einem Nutzer an einen anderen transferiert werden können. Daher wird die Blockchain als Grundlage des Internet-of-Value und als Ergänzung des bisherigen Internet-of-Information gesehen. Kryptowährungen sind dabei nur die naheliegendste Anwendung. Auch Rechte an realweltlichen Werten können digital in der Blockchain abgebildet und so gehandelt werden. Damit erweitert sie das Internet von einer Plattform des Kopierens und Teilens in eine Plattform, die Herkunft und Besitz von Werten protokolliert und transparent nachvollziehbar macht.
  3. Auch wenn es sich dabei nicht um Verträge im rechtlichen Sinne handelt, ermöglicht das Konzept der Smart Contracts durch Regeln und Ausführungsanweisungen vorgegebene Prozesse auf der Blockchain automatisiert und dezentral auszuführen. Damit eröffnet sich ein enormes Automatisierungspotenzial. Das Anwendungsspektrum erstreckt sich von der Logistik über den Handel bis hin zum Internet der Dinge (IoT), mit dem beispielsweise intelligente Gegenstände ihre Nutzung selbstständig verhandeln und abrechnen können.
  4. Grundsätzlich sind die in einer Blockchain repräsentierten Transaktionen allen Teilnehmern im Netzwerk sichtbar und damit nachvollziehbar. Zudem garantiert die Blockchain Irreversibilität, das heißt Transaktionen in der Blockchain können nachträglich nicht manipuliert oder gar gelöscht werden. Um eine Transaktion rückgängig zu machen, kann lediglich – wieder im Konsens – die entsprechende Gegentransaktion in der Blockchain hinterlegt werden. Im Kern werden dadurch Herkunftsnachweise und Transaktionen für abgebildete Werte revisionssicher. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten im Bereich der Compliance bis hin zu automatisierten Prüfung bisher manuell durchgeführter Prozesse, wodurch die Geschäftsmodelle von Wirtschaftsprüfern hinterfragt werden. Ist keine vollständige Transparenz erwünscht, existiert zum einen die Möglichkeit privater Blockchains, zu denen nur ein eingeschränkter Nutzerkreis Zugang hat. Zum anderen gibt es mittlerweile Mittel und Wege auch in öffentlichen Blockchains die Nachvollziehbarkeit einzuschränken – mit allen Vor- und Nachteilen (beispielsweise im Darknet).

In den vergangenen Jahren führten diese Eigenschaften zu einer explosionsartigen Entwicklung immer neuer Anwendungsfälle und zu einer unüberschaubaren Anzahl an Akteuren. Diese reichen von diversen StartUps über Technologie-Unternehmen zum Beispiel IBM, SAP sowie auf unterschiedlichen Ebenen neu gebildeten Konsortien, zum Beispiel Hyperledger- oder dem Ethereum Foundation-Project. Aber auch Individuen, Regierungen, NGOs, Universitäten, Forschungsorganisationen und Wagniskapitalgeber forschen und entwickeln an der nächsten „Killer-App“, die für die Blockchain wird, was der Browser für das Internet war.

Wassergefährdende Stoffe - Einstufung

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor. Betroffen von der AwSV sind insbesondere Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen (z. B. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen).
Stoffe und Gemische müssen gemäß AwSV entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1, 2 oder 3) oder als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden:
§ 3 Abs. 1 AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 oder WGK 3.
  •     WGK1: „schwach wassergefährdend“
  •     WGK 2: „deutlich wassergefährdend“
  •     WGK 3: „stark wassergefährdend“
Für bestimmte Stoffe und Gemische gilt zudem die Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 2 AwSV) oder als „nicht wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 3 AwSV).
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Homepage Informationen zur Einstufung von Stoffen gemäß AwSV sowie weitere Informationen zur AwSV bereitgestellt.
 
Innovation und Umwelt

Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten Sie auf dem Weg in die digitale Transformation oder im Rahmen Ihres Innovationsvorhabens mit Fördermöglichkeiten zu begleiten.
Neben nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, können Unternehmen Beteiligungen und zinsgünstige Darlehen, zum Beispiel von Förderbanken, für Digitalisierungs-Aktivitäten in Anspruch nehmen. Wir haben Ihnen eine Übersicht über einige aktuell laufende Initiativen zusammengestellt:
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale Anlaufstelle rund um das Thema der Förderung von Innovationsvorhaben und der digitalen Transformation. Nutzen Sie Serviceangebote, Newsletter, Veranstaltungen und Informationen, um stetig auf dem neuesten Stand zu sein.
Fördermittel

Förderprogramm go-digital

Am 13. Juli 2017 startete das neue bundesweite Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben: IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse.
Mit seinen fünf Modulen Digitalisierungsstrategien, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und Digitale Markterschließung richtet sich das Förderprogramm go-digital gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.
Um KMU und Handwerk in bürokratischen Erfordernissen zu entlasten, übernehmen autorisierte Beratungsunternehmen die Antragstellung für die Förderung. Sie sind nicht nur für die Antragstellung und die Beratungsleistung selbst zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung. Alle für das Förderprogramm go-digital autorisierten Beratungsunternehmen werden zukünftig auf der go-digital-Seite veröffentlicht – gegenwärtig läuft der Autorisierungsprozess der Beratungsunternehmen.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
  •     Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  •     Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens
        20 Millionen  Euro
  •     Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  •     Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die IHK berät zu Industrie 4.0

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart kostenlose Erstberatungen zu IT-Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
  • Förderprogramme im Bereich Digitalisierung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.
Darlehensprogramm der L-Bank

Innovationsfinanzierung 4.0

Seit dem 1. Juli 2017 stellt die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite für die langfristige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen bereit.

Wer wird gefördert?

Stand Juli 2017 werden kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern sowie 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme gefördert, die seit zwei Jahren am Markt tätig sind.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden allgemeine Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Innovationsvorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität. Exemplarisch zu nennen sind hierbei die Entwicklung oder Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen, die Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme, die Implementierung additiver Fertigungsverfahren, die Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, die Einführung digitaler Vertriebskanäle und vieles mehr. Die vollständige Auflistung finden Sie ab Seite 6 des Merkblatts zur Innovationsfinanzierung 4.0

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über die jeweilige Hausbank ausgegeben wird sowie ggf. durch einen Tilgungszuschuss. Möglich sind Darlehensbeträge von mindestens 10.000 bis maximal 5 Millionen Euro. Es sind Laufzeiten von fünf, sieben beziehungsweise zehn Jahren möglich. Der Zinssatz wird durch die Hausbank in Abhängigkeit der Einstufung des Unternehmens in eine Bonitäts- und Besicherungsklasse festgelegt. Hierbei sind durch die L-Bank Zinsobergrenzen vorgegeben

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, welche das Förderdarlehen von der L-Bank erhält und in eigenem Namen an das Unternehmen ausbezahlt. Gegenüber früheren Programmen hat sich die Beantragung deutlich vereinfacht, da keine Projektbeschreibung mehr zu erstellen ist.  Während deren Formulierung in der Vergangenheit teilweise eine erhebliche Hürde darstellte, besteht die Vorhabenbeschreibung künftig im Wesentlichen im Ankreuzen einer Vorhabens- sowie Unternehmenskategorie. Für den Fall, dass die Hausbank für die technische Risikoabschätzung einen externen Sachverständigen benötigt, gewähren L-Bank und Bürgschaftsbank hierfür auf Wunsch eine pauschale Vergütung.
Vor dem Gespräch mit der Hausbank können bei Bedarf verschiedenste Beratungsangebote genutzt werden. So gibt es beispielsweise die Hotline Wirtschaftsförderung der L-Bank, darüber hinaus finden monatlich kostenfreie Finanzierungssprechtage mit Experten von L-Bank und Bürgschaftsbank in der IHK statt.

Sonstiges

Die vollständigen Informationen zum neuen Programm finden Sie auf der Internseite der L-Bank. Weitere Förderprogramme zu verschiedensten Themen finden Sie Seiten Ausgewählte Förderprogramme für Forschung und Entwicklung sowie Industrie 4.0 – Förderprogramme und in der Förderdatenbank des BMWi.
Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags und informieren Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Technologietransfer

IHK-Broschüre mit Angeboten und Praxisbeispielen

Unter dem Motto „Kooperationen für Innovationen” haben die baden-württembergischen IHKs ihre landesweiten und regionalen Unterstützungsangebote für den Technologietransfer in der Wirtschaft sowie zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen in einer Broschüre zusammengefasst.
Konkrete regionale und überregionale IHK-Technologietransferangebote für Unternehmen sowie Zahlen und Praxisbeispiele wurden in der 2. Auflage der Technologietransferbroschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1615 KB) zusammengestellt.
Die IHKs unterstützen insbesondere kleine und mittlere Betriebe dabei, neue Entwicklungen und Trends frühzeitig zu erkennen und geeignete Kooperationspartner für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu finden. Gemeinsame überregionale Projekte ergänzen das IHK-Angebot. Das Wirken als landesweites IHK-Netzwerk ermöglicht zudem eine effektive Vertretung der Unternehmensinteressen in der Technologiepolitik des Landes.
Die Broschüre bietet einen Überblick darüber, wie der IHK-Technologietransfer in Baden-Württemberg funktioniert: Neben der Darstellung regionalspezifischer Serviceangebote, sind eine Vielzahl von Praxisbeispielen aus allen zwölf baden-württembergischen IHK-Bezirken aufgeführt, die dies facettenreich illustrieren. Zusätzlich werden regionalspezifische Angebote und Praxisbeispiele aus den zwölf baden-württembergischen IHK-Bezirken vorgestellt. Dazu zählt beispielsweise das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE, bei dem sich Unternehmer und Führungskräfte in kleinen Gruppen vor Ort in den Betrieben zum fachlichen Austausch und Kennenlernen treffen, und das Programm POTENZIALE – Wirtschaft trifft Wissenschaft. Ein weiteres Beispiel sind IHK-Technologietransfermanager, die konkreten FuE-Bedarf von Unternehmen abfragen und geeignete Projektpartner in Hochschulen und Forschungseinrichtungen vermitteln. Die IHK-Technologietransferbeauftragten werden vom Land Baden-Württemberg gefördert. Weitere Angebote und Leistungen der baden-württembergischen IHKn im Bereich der Produktentwicklung sowie die entsprechenden Ansprechpartner für Unternehmen sind im Internet unter www.produktentwicklung.ihk.de zu finden.
Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Gerne begleiten wir Sie anschließend bei den ersten Treffen und stehen Ihnen auch während des laufenden Projekts immer bei Fragen zur Verfügung.


IT-Sicherheit

Zertifizierung nach ISO 27001

Unternehmen mit Bedarf an einer Zertifizierung ihrer Informationssicherheit nach DIN ISO/IEC 27001 finden hier Informationen zu Vorgehensweise und Anlaufstellen.
Unter zahlreichen weiteren existierenden IT-Sicherheitsstandards nimmt die ISO 27001 eine zentrale Rolle ein und konkretisiert die Anforderungen für Einrichtung, Umsetzung, Aufrechterhaltung und fortlaufende Verbesserung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).
Durch ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sollen die verschiedenen Aspekte der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Informationsverfügbarkeit, Authentizität, und so weiter) in dem erforderlichen Grad gewährleistet und aufrecht erhalten werden.
Den Begriff „System” darf man in diesem Zusammenhang nicht im technischen Sinne, sondern im Sinne eines systematischen Rahmenwerks verstehen.
Wesentliche Aspekte eines ISMS sind:
  • Umgang mit Risiken
  • Vorgabe von Richtlinien und Anleitungen
  • Planung und Umsetzung konkreter Sicherheitsmaßnahmen
  • Überprüfung durch regelmäßige Audits
  • Zuweisung von Verantwortlichkeiten

Zertifizierungsverfahren

Die Vorgehensweise bei der Zertifizierung nach ISO 27001 ist weitgehend vergleichbar mit der bei anderen Managementsystemen wie zum Beispiel ISO 9001. Stark vereinfacht zusammengefasst besteht diese in folgenden Schritten:
  • Umsetzung der in der ISO 27001 vorgegebenen Anforderungen
  • Überprüfung durch einen Auditor
  • Prüfung des Auditberichts und anschließende Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierung erfolgt dabei ausschließlich auf Grundlage der Anforderungen der ISO 27001. Die in diesem Zusammenhang häufig angeführte ISO 27002 enthält im Sinne eines Leitfadens eine umfassende Sammlung von Vorschlägen für das Informationssicherheits-Management. Die in Anhang A der ISO 27001 aufgelisteten Maßnahmen(ziele) sind jedoch eng an der ISO 27002 ausgerichtet, so dass diese hilfreiche Ergänzungen für die Praxis enthält.

Vorgehensweise

Vor der eigentlichen Zertifizierung sind zahlreiche Maßnahmen rund um Informations- oder IT-Sicherheit umzusetzen. Je nach Unternehmensgröße, Branche, geleisteter Vorarbeit und weiteren Einflussgrößen können diese Maßnahmen sehr viel Zeit und Aufwand beanspruchen.
Dementsprechend bietet sich – ohne Anspruch auf Eignung für jeden Einzelfall – folgende Vorgehensweise an:
  • Erste Positionsbestimmung: Prüfung von Prozessen und Dokumentation im Bereich IT-Sicherheit unter Berücksichtigung insbesondere der ISO 27001 (eigenständig oder durch Einbeziehung eines Beraters)
  • Kontaktaufnahme mit einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
  • Kontaktaufnahme mit einem Auditor, Vorbesprechung, Festlegung eines Auditplans und so weiter
Generell wird der Umsetzung der ISO 27001, der aus dem Qualitätsmanagement bekannte Deming-Kreis, auf der Basis von  - Plan - Do - Check - Act - zugrunde gelegt.

Maßnahmen

Die einzelnen Maßnahmen sind recht umfangreich und je nach individueller Anforderung umzusetzen beziehungsweise zu ergänzen.
Einen ersten Einblick bieten jedoch die in der DIN ISO/IEC 27001 aufgeführten 14 Themen:
  1. Informationssicherheitsrichtlinien (Erstellung, regelmäßige Überprüfung, ...)
  2. Organisation der Informationssicherheit (Rollen, Verantwortlichkeiten, Aufgabentrennung, ...)
  3. Personalsicherheit (Arbeitsverträge, Schulung, Sensibilisierung, ...)
  4. Verwaltung der Werte (Inventar, Zuständigkeiten, ...)
  5. Zugangssteuerung (Benutzerverwaltung, Zugangsrechte, ...)
  6. Kryptographie (Schlüsselverwaltung, ...)
  7. Physische und umgebungsbezogene Sicherheit (Zutrittssteuerung, Bildschirmsperren, ...)
  8. Betriebssicherheit (Schutz vor Schadsoftware, Datensicherung, ...)
  9. Kommunikationssicherheit (Nachrichtenübermittlung, Sicherheit von Netzwerkdiensten, ...)
  10. Anschaffung, Entwicklung und Instandhaltung
  11. Lieferantenbeziehungen (Vereinbarungen, Lieferkette, ...)
  12. Handhabung von Sicherheitsvorfällen (Verantwortlichkeiten, Reaktion, ...)
  13. Business Continuity Management (Redundanzen, ...)
  14. Compliance (gesetzliche Anforderungen, ...)
Zu diesen 14 Themen werden in der ISO 27001 dann Maßnahmenziele (control objectives) und zur Erreichung dieser Ziele Maßnahmen (controls) abgeleitet, die im Anhang A der Norm aufgeführt werden.
Dieser Anhang ist zum Erreichen einer Zertifizierung nach ISO 27001 für jedes Unternehmen verpflichtend.
Die vollständige DIN ISO/IEC 27001 ist kostenpflichtig erhältlich auf der Website der Beuth GmbH.

Bezug zum IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet unter anderem eine Reihe von Unternehmen zur Umsetzung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit.
Der erste Teil der KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes ist am 3. Mai 2016 in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen kommen aus den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser sowie Ernährung.
Der zweite Teil der KRITIS-Verordnung mit den Sektoren Finanzen, Transport und Verkehr sowie Gesundheit wird bis Frühjahr 2017 erwartet.
Eine Orientierung in diesem Zusammenhang an der ISO 27001 im Sinne eines internationalen Stands der Technik ist jedoch denkbar.
So findet sich eine explizite Bezugnahme auf ein der ISO/IEC 27001 genügendes Informationssicherheitsmanagementsystem beispielsweise im bereits vorliegenden IT-Sicherheitskatalog für Energienetz-Betreiber.
Betroffene Unternehmen sollten etwaige Entwürfe branchenspezifischer IT-Sicherheitskataloge beziehungsweise spezifischer Rechtsverordnungen aufmerksam beobachten, um gegebenenfalls rechtzeitig Handlungsbedarf in Sachen Zertifizierung in Richtung ISO 27001 und IEC 62443 zu erkennen.

Dienstleister und Experten

Eine Reihe von Unternehmen in der Region und darüber hinaus bietet Expertise und Unterstützung rund um IT-Sicherheit, Vorbereitung der ISO 27001 Zertifizierung, und vieles mehr.
Sie finden diese mittels Schlagwortsuche (zum Beispiel „IT-Sicherheit”) in unserer landesweiten Firmendatenbank.

Die IHK berät zu IT-Sicherheit

Als Serviceleistung bietet die IHK Region Stuttgart  kostenlose Erstberatungen zu Themen rund um die Industrie 4.0 und das Internet der Dinge, Cloud Computing, Smart Data, Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit an. Gerne können die genannten Technologiefelder sowie auch die folgenden Themen im Rahmen von Betriebsbesuchen bei den IHK-Mitgliedsunternehmen vor Ort erörtert werden.
  • Kooperationen (Technologietransfer): Kontaktvermittlung zwischen KMUs und/oder Forschungseinrichtungen
  • Förderprogramme im Bereich Forschung und Entwicklung
Bei Fragen wenden Sie sich an den Ansprechpartner.

Quelle: ISO 27001, IHK Weingarten
Veranstaltungen
Gewerbliche Schutzrechte

Patente & Co.

Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Es wird im Wesentlichen unterschieden nach technischen Schutzrechten (Patent, Gebrauchsmuster), Designschutz (Eingetragenes Design) sowie Namens- und Kennzeichenschutz (Marke). Umfangreiches Informationsmaterial zu den einzelnen Schutzrechtsarten gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Wie melde ich gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung kann sowohl in Papierform auf dem Postweg oder per Fax erfolgen als auch elektronisch. Die elektronische Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist nur mit einer Signaturkarte möglich, Designschutz und Markeneintragung sind auch ohne Signaturkarte möglich. Antragsunterlagen und ergänzende Merkblätter sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena und online erhältlich. Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang durch einen Patentanwalt. Wer kein Risiko eingehen will, sollte jedoch einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche ist entscheidend für den Schutzbereich. Patentanwälte finden Sie in der Datenbank der Patentanwaltskammer.

Was kosten gewerbliche Schutzrechte?

Für die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten sind amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. Auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden Sie einen Überblick zu den nationalen Anmeldegebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Designschutz und Marken. Außerdem können weitere Kosten für einen Patentanwalt hinzukommen. Pauschale Aussagen zu den Anwaltskosten sind nicht möglich.

Reichweite gewerblicher Schutzrechte

Schutzrechte gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Schutzrechte gelten für Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Soll das Schutzrecht zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten gelten, können Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern sinnvoll sein. Für einen breiten regionalen oder weltweiten Schutz ist auch eine europäische oder internationale Anmeldung möglich. Ein „Weltpatent“ gibt es allerdings nicht. Weitere Informationen zu den Anmeldeverfahren, Gebühren und Fristen finden Sie auf der Homepage des Europäischen Patentamtes (EPA) und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Recherche nach Schutzrechten

Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie beispielsweise den Stand der Technik erfassen, Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden oder Aktivitäten der Konkurrenz beobachten. Bei der Anmeldung eines Patents wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine Sachprüfung vorgenommen. Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Sie können in den Datenbanken des DPMA kostenfrei recherchieren. Unterstützen kann dabei auch das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
Wichtige Informationsquellen und Datenbanken sind:
  • IPC: Recherche nach Internationaler Patentklassifikation 
  • DEPATISnet: Weltweite Sammlung von circa 60 Millionen Patent- und Gebrauchsmusterdokumenten (zum Beispiel für Stand der Technik-Recherchen)
  • DPMAregister: Rechts-und Verfahrensstandsdaten zu deutschen Marken, Designs, Patenten und Gebrauchsmustern                                                 
  • DPMApublikationen: weitere amtliche Veröffentlichungen des DPMA

Förderprogramm WIPANO

Das Förderprogramm „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ unterstützt öffentliche Forschung sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-)Projekte für die Normung.

Beratungsangebote

Beratung im Patent-und Markenzentrum Baden-Württemberg

Das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg bietet  jeden Donnerstag eine 15-minütige kostenlose Erfinderberatung durch einen Patentanwalt an.
Unterstützung bei der Patent- und Gebrauchsmusterrecherche: Im Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Stuttgart können Sie sich neutral, umfassend und kostenlos über alle gewerblichen Schutzrechte informieren.

Professionelle Auftragsrecherchen

Es kann sinnvoll sein, zusätzlich auf kostenpflichtige Ressourcen zuzugreifen. Hierzu bietet das Informationszentrum Patente in Stuttgart kostenpflichtige, professionelle Auftragsrecherchen im Bereich der technischen Schutzrechte und der Marken an.

Erstberatung durch die IHK-Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart bietet eine Einstiegs- und Erstberatung für gewerbliche Schutzrechte an. Die Beratungsschwerpunkte: Vorteile von Schutzrechten, Technologiebewertung, Patent- und Marktfähigkeit, unternehmerische Umsetzbarkeit, Patentstrategie, Lizenznahme und Lizenzvergabe, Kosten und Finanzierung. Informieren Sie uns zu Ihrem näheren Beratungsbedarf gerne per E-Mail oder telefonisch.
Wenn Sie neben Fragen zu Schutzrechten auch Unterstützung bei ihren Innovationsvorhaben benötigen, dann können Sie auch einen Termin mit den Technologietransfermanagern der IHK Region Stuttgart vereinbaren.

Der Gang zum Patentanwalt

Ungeachtet der diversen Unterstützungsangebote ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Schutzrechtsanmeldung mit professioneller Unterstützung eines Patentanwalts durchzuführen. Häufig bieten Patentanwälte auch ein kostenloses und unverbindliches Orientierungsgespräch an.  

Schutzrechtsstrategie

Das Projekt PATENTCOACH BW bietet kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit kostenfrei zwei dreistündige Coachings zum Thema Schutzrechtsstrategie zu bekommen. Außerdem gibt es im Rahmen des Projektes für alle Unternehmen Projektteams, in denen Vertreter unterschiedlicher Unternehmen sich gegenseitig bei einem Thema unterstützen.



Kooperationspartnersuche

Rechercheplattform „Epsilon-Tau“

Die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg verfügen ebenso über eine leistungsstarke und vielseitige Forschungslandschaft wie auch über eine große Zahl an kleinen und mittleren Unternehmen. Diese näher zusammen zubringen ist das erklärte Ziel des Technologietransferangebotes der IHK Region Stuttgart.
Zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bilden innovative neue Produkte und Dienstleistungen eine entscheidende Grundlage. Kooperationen zwischen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und Unternehmen sind sehr häufig der Schlüssel zum Erfolg.
Doch wo finden sich potentielle Partner? Welche Möglichkeiten bieten diese und wer ist ein möglicher Ansprechpartner?
Die Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ hilft Ihnen schnell und einfach Antworten auf diese Fragen zu finden und sich einen Überblick über geeignete Kooperationspartner in Ihrer Region und überregional zu verschaffen.
Mit Hilfe des eingebundenen technischen Wörterbuches und dank der automatischen Verknüpfung Ihrer Suche mit verwandten und inhaltlich ähnlichen Ergebnissen (semantische Suche) können Sie sich einen Überblick über die aktuellen Forschungstätigkeiten verschaffen ohne bereits genaue wissenschaftliche Fachbegriffe zu kennen. Die Suchanfrage wird automatisch im Hintergrund durch Synonyme, englische und artverwandte Begriffe ergänzt; der Grad der Suchanfragetoleranz kann eingestellt werden. Eine Besonderheit stellt die hierarchische Darstellung der Suchergebnisquellen dar, dies hilft Ihnen  bei der zügigen Ermittlung geeigneter Einrichtungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des optimalen Kooperationspartners und stellen auf Wunsch auch den Kontakt zu den Hochschulen oder Forschungseinrichtungen her und begleiten die Anfangsphase der Zusammenarbeit.
Hintergrund: Da das Rechercheportal auf einem angebotsorientierten Ansatz basiert, der ohne aktives Einpflegen von Daten seitens der Forschungsinstitute oder Betreibern von Technologiebörsen/-lizenzbüros auskommt, bietet es Ihnen eine hohe Aktualität und einen umfangreichen Überblick.
IHK hilft

Kooperationspartner

Sie suchen einen Kooperationspartner, um zum Beispiel durch gemeinsame Komplettangebote, Forschungskooperationen, die Bündelung des Einkaufs oder den Gang auf internationale Märkte Ihre Marktposition zu stärken? 
Durch Kooperationen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als gemeinsamer „Global Player“ selbst Branchenriesen Paroli bieten. Mit ihrer Kooperationsinitiative unterstützt die IHK Unternehmen bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Existenzgründer
Viele IHK-Veranstaltungen laden zum Netzwerken ein – hier finden Sie spezielle Angebote zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen.
Technologie
Unternehmen, die im Bereich Technologietransfer Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungspartner suchen, unterstützt der Technologietransfermanager der IHK. Neben der gezielten Suche nach geeigneten Partnern bietet die IHK auch Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen oder das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE an. Außerdem können Sie mit Hilfe der Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ schnell und einfach nach regionalen und überregionalen Experten recherchieren.
Auslandsgeschäft
Auch bei der Geschäftsanbahnung im Ausland und der Vermittlung internationaler Firmenkontakte ist die IHK behilflich. 

Video für Existenzgründer

Fördermittel – 5 Tipps der IHK

Existenzgründer und Startups aufgepasst: Erfahren Sie mehr über Fördergelder für Selbstständige zur Firmengründung, zum Beispiel Gründungsgutschein BW, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, EXIST-Gründerstipendium und Innovationsgutschein BW.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Technologieangebote finden und vermitteln

Technologiebörsen

Im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Angebote und Gesuche von Technologien zu recherchieren. Hinzu kommt eine Reihe von Innovationsplattformen, bei denen allgemeine Profile zu Forschungseinrichtungen oder Unternehmen hinterlegt sind.
Als Technologiebörsen werden aber in diesem Zusammenhang Plattformen bezeichnet, bei denen für konkrete Projekte Partner zur Weiterentwicklung oder Vermarktung gesucht werden.
Technologiebörsen sind ein interaktives Instrument zur Förderung des Technologietransfers. Hier können Technologieangebote und -nachfragen eingestellt werden. Hier finden Sie eine Auswahl.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des optimalen Kooperationspartners, stellen auf Wunsch auch den Kontakt zu den Hochschulen oder Forschungseinrichtungen her und begleiten die Anfangsphase der Zusammenarbeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
Wirtschaft Digital

Industrie 4.0 – Förderprogramme

Auf Ihrem Weg der Digitalisierung oder digitalen Transformation sind Sie nicht allein. Das Land Baden Württemberg fördert innovative Vorhaben vielfältig. Zum Beispiel mit dem Gutschein Hightech Digital sollen anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Themenfeldern unterstützt werden:
  • Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • hochflexible Automatisierung
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
Dabei sind die Förderbedingungen angelehnt an die Innovationsgutscheine und vor allem an die Rahmenbedingungen des Innovationsgutscheins B Hightech. Grundsätzlich gibt es also im Moment keine speziell auf Industrie 4.0 ausgerichtete Förderprogramme. Aufgrund der Themenbreite entstehen jedoch viele Schnittstellen bei der Umrüstung der Geschäftsprozesse, auch in der Produktion, mit anderen Fördermöglichkeiten. Eine Auszahlung der Gelder erfolgt vor einem zeitlichen Horizont von einem halben bis hin zu zwei Jahren. Wichtig: Häufig dürfen die Innovationsvorhaben vor Projektantrag nicht begonnen sein. Die IHK Region Stuttgart berät interessierte Unternehmen bei der Auswahl möglicher Fördertöpfe jederzeit individuell und kostenfrei. Die nachfolgende Auflistung ist nicht erschöpfend, stellt aber die interessantesten Förderungen dar:
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Förderdatenbank

Produktsicherheit

Geänderte CE-Richtlinien seit 2016

Anfang 2014 wurde eine Reihe neuer CE-Richtlinien mit Gültigkeit seit April 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Informieren Sie sich hier über betroffene Produktbereiche und erforderliche Maßnahmen seitens Herstellern, Importeuren und Händlern.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der geänderten Richtlinien sowie verschiedene Hinweise zu Änderungen gegenüber den davor gültigen Richtlinien. Einen Überblick zum Thema CE-Kennzeichnung selber bietet unser Leitfaden „CE-Kennzeichnung für Einsteiger“.
Hinweis: Diese Übersicht berücksichtigt keine laufenden Änderungen zu den einzelnen Richtlinien. Bitte prüfen Sie vor jeglicher Maßnahme oder Schlussfolgerung den aktuellen Wortlaut der für Ihre Produkte anzuwendenden Richtlinien.

Warum geänderte CE-Richtlinien?

Mit der Verordnung 765/2008 sowie dem Beschluss 768/2008 wurde im Jahr 2008 ein optimierter Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen einer großen Bandbreite von Produkten geschaffen. Insbesondere der Beschluss 768/2008 enthält unter anderem verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren (Module), auf die in den produktspezifischen Richtlinien zurückgegriffen werden kann. Entsprechend werden die CE-Richtlinien nun nach und nach an das sogenannte New Legislative Framework angepasst.
Positiv hervorzuheben ist beispielsweise die Umsetzung eines weitgehend vergleichbareren Aufbaus der neuen Richtlinien in Anlehnung an die möglichen Rollen eines Unternehmens als Hersteller, Importeur oder Händler, mehr zu deren Verantwortlichkeiten finden Sie in unserem Artikel „Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten”. Auch wurden die Texte insgesamt näher am üblichen Sprachgebrach ausgerichtet.

Betroffene Produktbereiche

Am 29. März 2014 wurden acht neue Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht:
Vor allem die Änderung der Niederspannungsrichtlinie sowie der EMV-Richtlinie betrifft zahlreiche Unternehmen. Diese sind relevant für unzählige Elektronikprodukte (EMV) beziehungsweise nahezu alle Produkte mit einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1.000 Volt (AC) beziehungsweise 75 und 1.500 Volt (DC).

Seit Mai 2017 ist die neue amtliche Fassung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gemeinsam mit der In-Vitro-Diagnostika (IVD)-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Beide Verordnungen ersetzen die bestehenden Medizinprodukte-Richtlinien Richtlinie 93/42/EWG sowie Richtlinie 90/385/EWG und sind nach einer dreijährigen Übergangszeit ab 26. Mai 2020 verpflichtend anzuwenden.
Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bringt einige bedeutsame Änderungen für das Inverkehrbringen und die Überwachung von Medizinprodukten mit sich. So enthält die neue Verordnung umfangreiche Anforderungen an die Benannten Stellen, die Technische Dokumentation, die Produktinformationen, die klinische Bewertung, die Berichtspflichten und vieles mehr.
Um die Anforderungen der zukünftigen Medical Device Regulation (MDR) konform umzusetzen, kommt auf die Hersteller von Medizinprodukten unter anderem ein deutlich erhöhter Dokumentationsaufwand zu. Daher hat die IHK Hochrhein-Bodensee eine Checkliste entwickelt, die Ihnen die Erfüllung aller neuen Anforderungen erleichtern soll.

Hinweise zum Aufbau der Richtlinien

Ein erster Überblick ist aufgrund des geänderten Aufbaus jeweils sehr leicht möglich. Beispiel Niederspannungsrichtlinie:
  • Artikel 1: Gegenstand und Geltungsbereich („Für welche Geräte beziehungsweise Produkte gilt die Richtlinie?“)
  • Anhang II: Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen („Welche Produkte sind ausgenommen?“)
  • Artikel 6: Pflichten der Hersteller („Was muss ich tun?“)
  • Artikel 8, 9: Pflichten der Einführer (Importeure) beziehungsweise Händler
  • Anhang III: Modul A („Pflichten im Rahmen von Konformitätsbewertungsverfahren, Kennzeichnung und Produktion“)
  • Anhang IV: EU-Konformitätserklärung („Was gehört in die Konformitätserklärung?“)
Vor tatsächlicher Anwendung ist selbstverständlich ein tiefergehendes Studium der potenziell anwendbaren Richtlinien erforderlich, gegebenenfalls auch weiterer Richtlinien und Gesetze.

Allgemeine Änderungen

In den gänderten Richtlinien wurde die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation einer Risikoanalyse und Risikobewertung im Rahmen der Erstellung der technischen Unterlagen aufgenommen. Stark vereinfacht besteht die Risikoanalyse und -bewertung in einer Auflistung aller denkbaren vom Produkt ausgehenden Risiken (in allen Lebensphasen), einer Einschätzung dieser Risiken (Schadensausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit), einer Risikobewertung (hinreichend gering?) sowie Maßnahmen zur Risikominderung. Eine gute Orientierung bieten derzeit beispielsweise die Norm DIN EN ISO 12100 zur Risikobeurteilung und -minderung bei Maschinen oder der eng daran angelehnte 2014 veröffentlichte CENELEC Guide 32 zur Risikobeurteilung und -minderung bei Niederspannungsgeräten. Teilweise enthalten jedoch auch zu den verschiedenen Richtlinien veröffentlichte harmonisierte Normen spezifischere Hinweise.
Auch finden sich in mehreren Richtlinien neue Ausnahmen wie zum Beispiel für Erprobungsmodule, die ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen verwendet werden. Es sollte jedoch beachtet werden, dass derartige Definitionen in der Regel sehr eng (Begriff „ausschließlich“) ausgelegt werden.
Neu ist ebenso die explizite Darstellung der Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern. Beispiel Niederspannungsrichtlinie: Die 1. ProdSV (Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie in nationales Recht) definiert auch schon bisher Voraussetzungen für das Bereitstellen elektrischer Betriebsmittel. Jede Abgabe („Handel“) stellt gemäß ProdSG eine Bereitstellung dar. In der Praxis kam es jedoch zu unterschiedlichen Interpretationen hinsichtlich der Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure. Mit der neuen Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) sind die Pflichten nun konkret aufgeführt.
Beispiel Händler (Artikel 9):
  • Prüfung, ob das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist.
  • Prüfung, ob Name und Anschrift des Herstellers (und ggf. des Einführers) sowie eine Produktbezeichnung/-Identifikation angegeben sind.
  • Prüfung, ob die Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache (in der Regel Deutsch) beigefügt sind.
  • Bei Vorliegen von Risiken, Kennzeichnungsfehlern, etc. darf das Produkt vor Behebung (durch den Hersteller/Einführer) nicht verkauft werden. Bei Vorliegen eines Risikos außerdem Unterrichtung der Marktüberwachungsbehörden.
  • Gewährleistung geeigneter Lager- und Transportbedingungen.
  • Gegebenenfalls Rückruf, Rücknahme beziehungsweise Nachbesserung nicht richtlinienkonformer Produkte.
  • Auf Verlangen der Marktaufsicht Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität zur Verfügung stellen.
  • Artikel 10: Bei Anbringung des eigenen Namens beziehungsweise der eigenen Marke gilt der Händler (oder gegebenfalls Importeur) als Hersteller, mehr dazu in unserem Artikel „Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten”.
  • Artikel 11: Bis zu 10 Jahre ab Bezug beziehungsweise Abgabe des Produkts muss auch der Händler der Marktüberwachung mitteilen können, von wem dieses bezogen wurde und an wen (sofern es sich um einen „Wirtschaftsakteur“ handelt) dieses abgegeben wurde.
Denkbare Elemente eines Prüfkonzepts:
In der Praxis eignet sich für Händler insbesondere die routinemäßige Überprüfung folgender Punkte, beispielsweise im Rahmen der Aufnahme neuer Produkte oder Stichprobenkontrollen der gesamten Produktpalette:
  • Sofern erforderlich: Ist ein CE-Zeichen vorhanden und korrekt dargestellt? Die korrekte Darstellung ist beispielsweise aus der Verordnung 765/2008 ersichtlich (letzte Seite; achten Sie vor allem auf die Abstände zwischen den Buchstaben und deren gedachtes Ineinandergreifen in zwei Kreisen.)
  • Sind Name und Anschrift des Herstellers und gegebenfalls des Importeurs angegeben?
  • Sind übliche Warnhinweise (bekannt von ähnlichen Produkten) vorhanden?
  • Idealerweise Dokumentation eines entsprechenden Prüfprozesses beziehungsweise der Ergebnisse.
Zu Irritationen könnte am Beispiel der Niederspannungsrichtlinie Artikel 9 Absatz 5 führen, wonach Händler den Behörden auf begründetes Verlangen Unterlagen zum Nachweis der Konformität zur Verfügung stellen müssen. Inwieweit seitens der Händler eine pauschale Anforderung von Konformitätserklärungen und weiteren Unterlagen zwecks Vorhalten für eine mögliche Kontrolle zielführend ist, ist im Einzelfall zu bewerten und je nach Branche unterschiedlich. Unter anderem könnte bei dieser Überlegung berücksichtigt werden, ob im Falle einer Anforderung auf einen verlässlichen Importeur oder Hersteller in Deutschland zurückgegriffen werden kann, der die Unterlagen ohnehin bereithält. Auch ist zu beachten, dass beispielsweise entgegen der Bauprodukteverordnung keine explizite Verpflichtung für die Wirtschaftsakteure aufgeführt ist, wonach die Konformitätserklärung entlang der Handelskette weiterzureichen ist.

Hinweise zu einzelnen Richtlinien

Nr.
Kurzbezeichnung
ersetzt ab
20.04.16
Risikobewertung
vorgesehen?
2014/28/EU
Explosivstoffe
93/15/EG
ja
2014/29/EU
Druckbehälter
2009/105/EG
ja
2014/30/EU
EMV
2004/108/EG
ja
2014/31/EU
Waagen
2009/23/EG
ja
2014/32/EU
Messgeräte
2004/22/EG
ja
2014/33/EU
Aufzüge
95/16/EG
ja
2014/34/EU
ATEX
94/9/EG
ja
2014/35/EU
Niederspannungs-RL
2006/95/EG
ja

Was muss ein Unternehmen jetzt tun?

  • Alle: Sichten Sie frühzeitig diejenigen neuen Richtlinien mit Relevanz für Ihre Produkte.
  • Hersteller: Bereiten Sie eine Anpassung des Konformitätsbewertungsverfahrens vor (z.B. hinsichtlich Risikoanalyse und -bewertung).
  • Hersteller: Bereiten Sie die Anpassung der technischen Unterlagen (z.B. Konformitätserklärungen) vor.
  • Importeure: Prüfen Sie, ob Pflichten zur Anbringung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bestehen.
  • Händler: Erarbeiten Sie Prozesse für (Stichproben-)Prüfungen entsprechend Ihrer Kontrollpflichten.
  • Alle: Stellen Sie sicher, dass die Lieferkette langfristig nachvollzogen werden kann.
  • Hersteller: Überprüfen Sie bei dieser Gelegenheit eventuell auch die Aktualität Ihrer derzeitigen Prozesse, Dokumente und so weiter.

FAQ zur Übergangszeit

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich exemplarisch auf die Niederspannungsrichtlinie. Beachten Sie ggf. Sonderfälle für andere Richtlinien oder spezielle Produkte.
  • Welche Richtlinie ist derzeit anzuwenden?
    Generell müssen EU-Richtlinien zunächst noch durch nationale Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Im Fall der CE-Richtlinien erfolgt dies in der Regel durch Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz. Hierzu macht Artikel 26 der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Aussagen. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten bis zum 19. April nationale Rechtsvorschriften erlassen, um der Richtlinie nachzukommen. Bevor diese veröffentlicht sind, gilt z.B. die 1. ProdSV mit Bezugnahme auf die bisherige Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG.
  • Können Produkte nach der alten Richtlinie nach Inkrafttreten der neuen noch abverkauft werden?
    Dies ist in Artikel 25 der Richtlinie 2014/35/EU erläutert. Demnach darf die Bereitstellung von Betriebsmitteln, die der Richtlinie 2006/95/EG entsprechen und die vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht wurden, nicht behindert werden. Das bedeutet: Wurden die Produkte vor dem 20. April 2016 in Verkehr gebracht - also z.B. vom Hersteller an einen Händler abgegeben und liegen dort im Lager - so dürfen diese bereitgestellt ("verkauft") werden. Beim Inverkehrbringen (siehe auch Artikel „Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten”) gelten allerdings ab dem 20. April 2016 die Anforderungen der neuen Richtlinie. Weitere Erläuterungen enthält der Blue Guide im Kapitel Übergangszeiten.
  • Was gilt für Produkte, die seit Jahren in Serie produziert werden?
    Hierzu erläutert der Blue Guide (z.B. auf Seite 20), dass sich der Begriff des Inverkehrbringens nicht auf eine Produktart bezieht, sondern auf jedes einzelne Produkt. Demnach muss jedes einzelne Produkt die jeweils aktuellen Anforderungen erfüllen, auch wenn die Markteinführung des Modells bzw. der Produktart vor dem Inkrafttreten neuer Vorschriften erfolgte.

Unterstützung Ihrer IHK

Rund um das Thema CE-Kennzeichnung bieten wir umfassende persönliche Beratung, einen praxisnahen Online-Leitfaden für Einsteiger sowie ein kostenloses Tool zur automatischen Überprüfung der Aktualität von Angaben in Konformitätserklärungen. Kommen Sie jederzeit auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne kostenlos und neutral.
Auf diesen Seiten finden Sie finden Ihren Ansprechpartner
Hinweis: Vielen Dank an die IHK Bodensee-Oberschwaben für diesen Beitrag.
IHK hilft

Sicherheit

Im betrieblichen Alltag sind immer wieder sicherheitsrelevante Themen berührt. Hier sind Unternehmen gefordert, das richtige Risikomanagement zu betreiben sowie Maßnahmen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu kennen und anzuwenden.
Die IHK bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Bereichen an:
  • Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
    Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen an Arbeitsstätte, -platz und -mittel, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Beauftragte, betrieblicher Brandschutz
  • Gefahrguttransport
    Sicherer Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Ladungssicherung
  • Exportkontrolle
    Embargos, genehmigungspflichtige und Dual-Use-Güter, länderbezogene Frühwarnhinweise
  • Datenschutz
    Schutz personenbezogener Daten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutz im Internet und beim E-Mail-Versand, Videoüberwachung
  • Netz- und Informationssicherheit
    IT-Sicherheit, sicherer Umgang mit Internet und Smartphones, Schutz vor Cyberkrimininalität
  • IHK-Sicherheitskongresse
    Informationen und Vortragsunterlagen zum Thema Sicherheit in der Wirtschaft
Stuttgarter Sicherheitskongress

Kongresse 2017 und 2018

Energieaudits nach EDL-G

Pflicht für Nicht-KMU-Unternehmen zu Energieaudits

Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits

Seit 2015 gilt das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Es sieht für alle Unternehmen jeglicher Wirtschaftszweige, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen (bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR), die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits vor. Diese Verpflichtung musste von den betroffenen Unternehmen erstmalig zum 5. Dezember 2015 erfüllt werden. Anschließend muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. In Deutschland trifft dies nach Abschätzungen annähernd 50.000 Unternehmen.
Aktuelle Hinweise für Energieaudits in der Corona-Krise:
Kann ein Energieaudit derzeit nicht rechtzeitig durchgeführt werden, muss dies ausführlich dokumentiert werden. Beeinträchtigungen durch die aktuelle Situation werden entsprechend berücksichtigt.
Wichtig: fällige Energieaudits müssen nachgeholt werden, da die grundsätzliche Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach §§ 8 ff. EDL-G weiterhin unverändert fortbesteht.

Energieauditorenliste

Das Energieaudit darf von unternehmensexternen (z. B. Energieberater) und unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Energieauditoren sind in § 8 b des novellierten EDL-G formuliert
  • Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den entsprechenden Gebieten (Ingenieure aus Energietechnik, Umwelttechnik, TGA, …),
  • Meisterprüfung oder staatliche Technikerprüfung,
  • mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden,
  • hersteller-, anbieter- und vertriebsneutrale Beratung (z. B. Provisionen),
  • unternehmensinterne Experten müssen der Leitung des Unternehmens unmittelbar unterstehen und weisungsfrei sein (z. B. Stabsstelle)
Personen, die die Anforderungen erfüllen können sich in der zugehörigen Datenbank des BAFA anmelden. Auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann in einer Datenbank nach zugelassenen Energieauditoren gesucht werden.
Weitere Informationen und Konkretisierungen sind in Form von Handreichungen/Merkblättern/FAQs auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.



IHK Region Stuttgart

Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase, bringt teilweise weitreichende Änderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich. Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ersetzt damit die Verordnung Nr. 842/2006.
Mit der Verordnung erfolgte insbesondere eine schrittweise Reduktion der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen (sog. "Phase-Down-Szenario"). Die Verkaufsmengen sollen bis 2030 über ein Quotensystem um 79 Prozent gegenüber dem Jahresmittelwert zwischen 2009 und 2012 verringert werden. Einzelheiten zur Quotenzuteilung können der Mitteilung 2014/C 153/07 der EU-Kommission an Hersteller und Importeure von HFKW sowie mit diesen befüllten Kälte- und Klimaanlagen und -geräten sowie Wärmepumpen entnommen werden.
Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll darüber hinaus durch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte erreicht werden. Die wichtigsten Änderungen durch die F-Gase-Verordnung werden hier nochmal kurz zusammengefasst: 
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
  • Umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten
  • stufenweise Einführung von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote
  • vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und IBN durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist.
  • Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential).
  • Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“ bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).
  • Die Dichtheitsprüfungs-Intervalle ändern sich in Abhängigkeit des CO2-Äquivalents.
Auf den Seiten des Umweltbundesamts wird auch eine Liste der Treibhausgaspotentiale (GWP-Werte) für eine Vielzahl fluorierter Treibhausgase sowie für als Kältemittel eingesetzte Gemische dargestellt.
Auf der Webseite des Gewerbeaufsichtsamts Baden-Württemberg findet sich die Chemikalien-Klimaschutzverordnung   (ChemKlimaschutzV).

Quelle: DIHK abgeändert
Anwendungsnahe Forschung

Die Innovationsallianz Baden-Württemberg

Die Innovationsallianz (innBW) ist ein Zusammenschluss von 12 baden-württembergischen wirtschaftsnahen Forschungsinstituten, die unter der Marke „Innovationsallianz Baden Württemberg – innBW“ firmieren.
Themenschwerpunkte sind:
  • Neue Materialien, Werkstoffe
  • Microsystemtechnik/-elektronik
  • Biotechnologie
  • Nanotechnologie
  • Produktionstechnik
  • Managementsysteme
  • Photonik
Die auch international bekannten Institute haben langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen. Mit circa 1.500 Beschäftigten wird pro Jahr im Rahmen von über 4.680 Projekten mit der Wirtschaft – davon 45 Prozent mit KMU-Betrieben sowie über 700 mit öffentlichen Einrichtungen – ein Umsatz von rund 180 Millionen Euro erwirtschaftet.
Weitere Informationen zur Innovationsallianz und den einzelnen Instituten finden Sie auf der Website der Innovationsallianz.
IHK Region Stuttgart

Anzeige-, Erlaubnis- und Kennzeichnungspflichten bei Abfalltransporten

Seit 2012 gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Betroffen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln oder befördern, damit handeln oder deren Entsorgung makeln. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Wenn Sie über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung verfügen, dann gilt diese als „Erlaubnis“ im Sinne des § 54 KrWG. Eine zusätzliche Anzeige ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzliche Abfälle transportieren, die von Ihrer bisherigen Transportgenehmigung nicht erfasst waren, z. B. weil es sich um nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung handelte.
  • Wenn Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, dann benötigen Sie für die zertifizierten Tätigkeiten bzw. Abfälle ebenfalls keine neue „Erlaubnis“, aber Sie fallen unter die neue Anzeigepflicht des § 53 KrWG.
  • Wenn keiner der beiden oben genannten Fälle zutrifft, weil Sie zum Beispiel nur als beauftragter Dritter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tätig sind oder weil Sie nur nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren, dann fallen Sie entweder unter die Erlaubnispflicht (bei gefährlichen Abfällen) oder unter die Anzeigepflicht (bei nicht gefährlichen Abfällen).
Außerdem ist in allen oben genannten Fällen von Bedeutung, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Abfalltransportfahrzeugen (A-Schild) auf alle gewerbsmäßigen Transporte ausgeweitet wird. Damit sind nun auch Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung verpflichtet, ihre Fahrten mit geöffnetem A-Schild durchzuführen.
Unternehmen, die die o. g. Tätigkeiten nicht gewerbsmäßig durchführen, sondern dies nur im Rahmen einer anderweitigen wirtschaftlichen Tätigkeit tun (z. B. als Handwerker, Dienstleister als Service für ihre Kunden), fallen ebenso seit dem 1. Juni 2014 unter die Anzeige- und Erlaubnispflichten.
IHK Region Stuttgart

Elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren

Mit der Novelle der Nachweisverordnung wurde seit 2010 die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Pflicht. Diese Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung besteht sowohl für die Abfallentsorgungsunternehmen, die Sammler, die Erzeuger und die Beförderer.
Die Unterschiede der Nachweisführung mittels Papierdokumenten und elektronischen Formularen lassen sich am Beispiel des Begleitscheins gut erkennen. Der Begleitschein war in seiner ursprünglichen Form so konzipiert, dass er den Abfall von seinem Erzeuger über den Beförderer bis hin zum Entsorger ständig begleitet. Der elektronische Begleitschein ist dagegen eher als virtueller Begleitschein zu verstehen. Er existiert nicht in physikalischer Form, sondern nur noch elektronisch in den IT-Systemen der Beteiligten.
Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind lediglich Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen.
Die elektronische Nachweisführung erfordert zum einen die Einrichtung eines Postfachs bei der Zentralen Koordinerungsstelle (ZKS). Zweitens benötigen die Beteiligten eine Ausrüstung zur qualifizierten elektronischen Signatur. Als Drittes müssen Formulare, wie zum Beispiel Begleitscheine, elektronisch erzeugt und ausgefüllt werden, wozu man sich zum Beispiel des „Länder-eANV” bedienen kann.
Finanzierung und Fördermittel

Wissensbilanz

Innovationen und Know-how sind für kleine und mittelständische Unternehmen im Zeitalter globalisierter Märkte ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Das so genannte „intellektuelle Kapital“ trägt in vielen Unternehmen bereits heute mehr zur Wertschöpfung bei als die klassischen Produktionsfaktoren, wie Maschinen, Gebäude und die Betriebsausstattung. Damit wird Wissen zu einem wichtigen Standortvorteil und kapitalen Unternehmenswert, der ebenso bewertet, gepflegt, erweitert und verwaltet werden muss, wie materielle Vermögenswerte.
Die Wissensbilanz ist ein strategisches Managementinstrument, das die immateriellen Vermögenswerte einer Firma erfasst, bewertet und in strukturierter Form ausweist. Immaterielle Vermögenswerte sind nur schwer greifbar, für den Unternehmenserfolg aber von großer Bedeutung. Dazu zählen zum Beispiel erfolgreiche Kommunikation, Produktinnovationen und gute Beziehungen zu Kunden. Eine Wissensbilanz ergänzt die klassischen, finanzspezifischen Geschäftsberichte um bisher vernachlässigte weiche Faktoren und ermöglicht so eine umfassendere, zukunftsorientierte Analyse und Bewertung des Unternehmens.
Ergebnisse und Nutzen einer Wissensbilanz
  1. erhöhte Transparenz über Wissen und Kompetenzen
  2. Aufdeckung von Innovations- und Verbesserungspotenzialen
  3. fundierte Entscheidungsgrundlage für die Organisationsentwicklung
  4. Basis für Optimierung des Wissensmanagements des Unternehmens
  5. Unterstützung bei der gezielten Entwicklung einzelner Bereiche des Intellektuellen Kapi­tals
  6. verbesserte Außenwirkung durch die fundierte Darstellung der Leistungsfähigkeit der Organisation
  7. Ergänzung und Aufwertung der Unternehmensbewertung durch die Einbeziehung imma­terieller Vermögenswerte
  8. Unterstützung bei der Pflege von Beziehungen zu Kunden, Partnern und Mitarbeitern
  9. verbesserte Verhandlungsgrundlage mit Kapitalgebern
Wie wird eine Wissensbilanz erstellt?
  • Im ersten Schritt bildet ein Unternehmen eine Wissensbilanz-Projektgruppe, die hierarchieübergreifend Mitarbeiter aus allen Unternehmensbereichen vereint.
  • Diese Projektgruppe erfasst in mehreren Wissensbilanz-Workshops das erfolgskritische Intellektuelle Kapital aus den Bereichen Human-, Struktur- und Beziehungskapital.
  • Anschließend bewertet die Gruppe die verschiedenen Punkte und stellt hierfür aussagekräftige Indikato­ren auf. Ausgangspunkt dabei bilden Vision und Strategie des Unternehmens.
  • Darüber hinaus analysieren die Mitarbeiter die Wissensprozesse, also die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen des Intellektuellen Kapitals und deren Auswirkung auf den Geschäftserfolg. Dabei zeigt sich, welchen Stellenwert die einzelnen Faktoren haben, welche beson­ders risikoanfällig sind und welche stabilisierend wirken.
  • Hierdurch zeigen sich die Stellschrau­ben, mit denen die Organisation ihre Zukunft Erfolg versprechend gestalten kann.
  • Die Projektgruppe definiert gemeinsam den Handlungsbedarf für wichtige Arbeitsfelder und legt konkrete Maßnahmen zur Verbesserung fest.
Zuschussprogramme

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Die Innovationsgutscheine im Überblick

Mit den Innovationsgutscheinen des Landes Baden-Württemberg  werden extern vergebene Leistungen im Rahmen von Forschung und Entwicklung gefördert. Dabei können Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowohl an Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch an spezialisierte Unternehmen oder Ingenieurbüros vergeben werden.
Im Folgenden sind die Rahmenbedingungen, wie welche Unternehmen antragsberechtigt sind oder welchen Zuschuss es gibt, zusammengefasst:

Innovationsgutschein A:

  • Wer? kleine und mittlere Unternehmen bis 100 MA und 20 Mio. € Umsatz
  • Zuschuss (max.)  2.500 €
  • Quote  80 Prozent
  • Eigenanteil  625 €
  • Projektvolumen  3.125 €
  • Was?  Marktanalyse, Machbarkeitsstudie u. ä.

Innovationsgutschein B:

  • Wer? kleine und mittlere Unternehmen bis 100 MA und 20 Mio. € Umsatz
  • Zuschuss (max.)  5.000 €
  • Quote  50 Prozent
  • Eigenanteil  5.000 €
  • Projektvolumen  10.000 €
  • Was?  Konstruktion, Prototyp, Produkttest u. ä.

Innovationsgutschein Hightech Start-up:

  • Wer?  Gründer, Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
  • Zuschuss (max.)  20.000 €
  • Quote  50 Prozent
  • Eigenanteil  20.000 €
  • Projektvolumen  40.000 €
  • Was?  Innovatives Vorhaben aus den Zukunftsfeldern: Digitalisierung, Nachhaltige Mobilität, Bio-, MedTech und Pharma sowie Umwelttechnologie

Innovationsgutschein Hightech Digital/ Hightech Mobilität:

  • Wer?  Unternehmen bis 100 MA und 20 Mio. € Umsatz; bis 250 MA bei Auftrag an Start-up
  • Zuschuss (max.)  20.000 €
  • Quote  50 Prozent
  • Eigenanteil  20.000 €
  • Projektvolumen  40.000 €
  • Was?  Anspruchsvolle Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Digitalisierung bzw. Mobilität der Zukunft
Der Innovationsgutschein A kann sowohl mit dem Innovationsgutschein B als auch mit den Innovationsgutscheinen B Hightech Start-up, Digital oder Mobilität kombiniert werden. nach oben

Beispiele für förderfähige Projektinhalte

Innovationsgutschein A:

  • wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation wie Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Simulationen, Werkstoff-, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik und ähnliches

Innovationsgutschein B:

  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife ausgestaltet wie zum Beispiel Konstruktionsverfahren, Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung und ähnliches

Innovationsgutschein B Hightech Start-up:

  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen eines innovativen Gründungsvorhabens in den Zukunftsfeldern nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologien, erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz; Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften; Informations- und Kommunikationstechnik
  • Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, wie dem Prototypenbau, anfallen

Innovationsgutschein B Hightech Digital:

  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen. Als mögliche Themenschwerpunkte der geförderten Projekte werden beispielhaft Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, vernetzte Systeme, Internet of Things (IoT), Smart Services oder Embedded Systems genannt.
  • Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, wie dem Prototypenbau, anfallen

Innovationsgutschein B Hightech Mobilität:

  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen der Realisierung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität . Beispiele für mögliche Themen könnten sein: Automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung, Ausfallsichere Komponenten und Systeme, Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkomponenten (inklusive Nutzfahrzeuge), Fahrzeugtaugliche Batteriesysteme und entsprechende Fertigungstechnologien, Antriebssysteme, Elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik), Funktionsintegrierte bzw. modulare Komponenten für die Elektromobilität, Ladetechnologie, Neue Prozess- und Anlagentechnologien für die Fertigung innovativer Bauteile und Produkte, Ressourcenschonende Logistikkonzepte/-lösungen
  • Materialkosten, die im Rahmen von betriebsinternen Entwicklungsleistungen, wie dem Prototypenbau, anfallen nach oben

Wichtige Informationen zum Antragsverfahren

Innovationsgutscheine BW sind vor Beginn der fördernden Maßnahmen zu beantragen. Die Förderung wird pro Unternehmen einmal pro Jahr gewährt. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln. Innovationsgutscheine Hightech Digital , Start-up und Mobilität können pro Antragsteller maximal zweimal gewährt werden.
Anträge auf Innovationsgutscheine können fortlaufend beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingereicht werden und werden zeitnah bearbeitet, geprüft und bewilligt. Es kann sein, dass Antragsteller eines Innovationsgutscheins Hightech Start-up, Digital oder Mobilität zu einem Präsentationstermin eingeladen werden, an dem sie ihr innovatives Vorhaben in einer ca. 15-minütigen Präsentation den Mitgliedern des Innovationsausschusses vorstellen. Antragsformulare und Merkblätter finden Sie im auf der Webseite des baden-württembegischen Wirtschaftsministeriums. Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. nach oben
Gern unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags und informieren Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten. Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen und unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern und Technologien. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!