Unternehmensgründung

Der Zahltenteil des Geschäftsplans

Ermittlung des Mindestumsatzes

Notwendiger Gewinn

Der Gewinn sollte so hoch sein, dass
  • ein angemessener kalkulatorischer Unternehmerlohn für die private Haushalts- und Lebensführung
  • die sozialen Aufwendungen (Sicherungen für Krankheit, Altersvorsorge etc.)
  • die anfallende Einkommensteuer und
  • die anfallenden Zins- und Tilgungsraten für aufgenommene Darlehen
erwirtschaftet werden können.

Betriebliche Kosten

Hierzu gehören insbesondere
  • Personalkosten von Mitarbeitern und
  • Sachgemeinkosten (Miete, Versicherungen, Werbung, Fahrzeugkosten usw.).
  • Bei einer Finanzierung durch Fremdkapital müssen auch Zinsen berücksichtigt werden. Auch Darlehenstilgungen sollten berücksichtigt werden.
  • Hinzu kommen die Abschreibungen auf das betriebliche Anlage- und Umlaufvermögen.
Planen Sie insbesondere bei den Sachkosten ausreichende Reserven ein. Sofern Sie ein Dienstleistungsunternehmen planen, das keinen Wareneinsatz benötigt, stehen nun bereits die betrieblichen Kosten fest. Bei einem Handelsunternehmen ist noch der Wareneinsatz (zum Beispiel durch rechnerische Einbeziehung der individuellen Handelsspanne als Prozentsatz vom Umsatz) anzusetzen.

Erforderlicher Umsatz

Den erforderlichen Umsatz errechnen Sie wie folgt:
Notwendiger Gewinn + Betriebliche Kosten = Erforderlicher Umsatz
Eine selbstständige Existenz lohnt sich nur, wenn auch ein ausreichender Gewinn und dieser eben aufgrund des erforderlichen Umsatzes erwirtschaftet wird.
Kalkulation entsprechend: Diese Abfolge wird im gleichen Sinne benutzt, wenn Preise nach Kosten kalkuliert werden (Kostentheorie der Preise). Eine Abgleichung mit dem Marktpreis ist ebenfalls erforderlich (Markttheorie der Preise).

Kostenplanung

Stellen Sie hier alle betrieblich verursachten Kosten zusammen. Vergessen Sie dabei nicht Ihre privat angeschafften Fahrzeuge, Geräte, Software etc., die Sie nun (teilweise) geschäftlich nutzen (z. B. Kfz: Berücksichtigung der betrieblichen Nutzung eines entsprechenden Anteils an den Gesamtkosten inkl. Abschreibung, Reparaturen, Steuern etc.).
Alles, was gleich zu Beginn für die Struktur und die wichtigsten Abläufe festgelegt wird, bedeutet auch Kapital, das in der Regel für die Lebensdauer des Unternehmens im Unternehmen fixiert wird. Solches Kapital legt damit im betriebswirtschaftlichen Sinne Fixkosten fest, weil sie immer anfallen, ganz unabhängig davon, ob Sie viel oder wenig oder gar keinen Umsatz machen. Solche Kosten, die gleich von Beginn an für ein Unternehmen festgelegt werden, tauchen dementsprechend auch in der Kalkulation als Ausgangs- und Bezugsgröße wieder auf. Zu diesen Bezugsgrößen werden die weiteren Kosten hinzugerechnet – eben kalkuliert.
Tipp für die Ermittlung des Kapitalbedarfs für Ihr Unternehmen:
Sie entscheiden selbst, was und wie viel Sie Ihrem Unternehmen an Struktur und Abläufen geben. Sie entscheiden damit selbst über alle Kosten oder Ausgaben.

Ermittlung des Kapitalbedarfs

Hier geht es darum, alle Kosten für die Geschäftsausstattung (Investitionen) und Betriebsmittel aufzulisten, die zum Start Ihres Unternehmens notwendig sind. Bedenken Sie dabei, dass Ihre Kunden in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit hohe Ansprüche an Sie stellen. Setzen Sie Menge und Vielfalt der geplanten Betriebsmittel (z. B. Warensortiment, Serviceleistungen) nicht zu gering an: Sie müssen von Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit an ein solides Produkt- und Dienstleistungsangebot erbringen können - dazu benötigen Sie die entsprechende Lieferbereitschaft. Beachten Sie jedoch, dass eine zu üppige Betriebsmittelsausstattung unnötig Kapital bindet und Zinsen kostet.
Finanzierung als zeitliche Überbrückung des Kapitalbedarfs
Die Realität zeigt, dass das Übergewicht der Kapitalzuflüsse gegenüber den Kapitalabflüssen, zum Start des Unternehmens oder Projektes häufig nicht gegeben ist. Häufig muss zuerst Geld ausgegeben werden (investment), um so erst die Bedingungen für einen Rückfluss (return on investment) zu schaffen. Dabei wird gleichzeitig der Unterschied zwischen Geld im Bestand (Bilanz) und Geld im Umlauf (Gewinn- und Verlust-Rechnung) deutlich. Finanzplanung sichert Liquidität mit möglichst wenig gebundenem Kapital.

Liquiditätsplan

Ein Liquiditätsplan ist eine Aufstellung aller Geldzuflüsse und Geldabflüsse im Zeitverlauf.
Der Liquiditätsplan soll sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens jederzeit gegeben ist. Er dient dem Unternehmer und/oder seinen Partnern – etwa im Falle einer Bank- oder Gesellschafter­finanzierung – als unabdingbare Planungsgrundlage.
Eine Zahlungsunfähigkeit sollte der Unternehmer im eigenen Interesse aber auch im Interesse der Bank und anderer Partner strikt vermeiden. Wäre die Zahlungsfähigkeit auch nur kurzfristig nicht gegeben, droht unmittelbar die Insolvenz. Schon im Falle einer unabgestimmten Überziehung Ihres Bankkontos sind negative Konsequenzen zu erwarten, die vermieden werden sollten (Schufa-Eintrag, Sperrung des Kreditrahmens oder ähnliches).
Im Liquiditätsplan sollen – ähnlich wie in der Rentabilitätsplanung oder Ertragsvorschau – alle Umsätze und alle Kosten pro Zeiteinheit erfasst werden. Allerdings hier nur solche, die tatsächlich einen Mittelzu- oder -abfluss bedeuten. Zum Beispiel stellen Abschreibungen wohl Kosten dar, die aber nur zum Anschaffungszeitpunkt einen Mittelabfluss bedeutet haben, nicht dagegen in der Abschreibungsperiode. Umsätze und Kosten sind im Liquiditätsplan inklusive Mehrwertsteuer zu erfassen, da die Mehrwertsteuer liquiditätswirksam (aber nicht ertragswirksam) ist. Alle Zahlungsvorgänge gehören in den Liquiditätsplan, wenn sie einen
  • Geldzufluss darstellen: Umsatzerlöse, Gesellschaftereinlagen, Zahlung von Darlehen auf Ihr Konto, eingenommene Mehrwertsteuer, Privateinlagen, sonstige Einzahlungen.
  • Geldabfluss bedeuten: Einkauf, Anlageinvestitionen, Betriebsmittel, Tilgungszahlungen, abgeführte Mehrwertsteuer, Privatentnahmen, sonstige Auszahlungen.
Noch mehr planerischer Aufwand entsteht dann, wenn nicht allein mit eigenen Mitteln finanziert wird, sondern der Unternehmer auf fremde Finanzierungsmittel zurückgreifen will oder muss, um die zeitliche Distanz zwischen dem Zu- und Abflüssen zu überbrücken. Eigenmittel kommen zum Start ins Unternehmen und bleiben dort auf Dauer – also gibt es einen Zufluss am Anfang aber danach keine Abflüsse. Fremdmittel in Form von Darlehen kommen gleichfalls zum Start oder vor Fälligkeit ins Unternehmen. Für sie finden hingegen laufende Zahlungsabflüsse in Form von Tilgungszahlungen statt, sofern und wenn Darlehen nicht nur zu verzinsen sondern auch laufend zu tilgen sind. Bei Endfälligkeit ergibt eine Zahlung an Ende. Tilgungszahlungen müssen im Liquiditätsplan berücksichtigt werden. Die Bank schließlich will „ihre“ Tilgungsraten und auch „ihre“ Zinsen für „ihr“ Darlehen an das Unternehmen in den Plänen des Unternehmens wiedererkennen.

Rentabilitätsvorschau

Die Rentabilitätsplanung bringt die Planungen der Angebotsseite mit den Schätzungen der Nachfrageseite zusammen. Die Rentabilitätsplanung soll eine Aussage liefern, ob sich der Mitteleinsatz (in Form der Kosten) gemessen am Ergebnis (in Form des Umsatzes) „rechnet“. Sie nutzt die zwei grundlegenden Regeln:
  • 1)   Umsatz – Kosten = Gewinn
und
  • 2)   Gewinn > persönliche Lebenshaltungskosten
Diese Rentabilitätsplanung ist zuallererst für den Unternehmer von Interesse, weil er damit feststellen kann, ob sein ganz persönlicher Einsatz an Arbeitszeit (-kosten), sozialen Sicherungskosten und anderem durch den Gewinn des Unternehmens gedeckt werden kann. Das Herzstück der Rentabilitätsplanung ist die Gewinnplanung oder Ertragsvorschau (Umsatz minus Kosten = Gewinnplanung / Ertragsvorschau). In dieser Rechnung werden die Umsätze in Beziehung gesetzt zu den Kosten.
Die Zahlenwerte der Gewinnplanung beziehen sich auf den vom Unternehmer selbst gewählten zukünftigen Normal-Monat, in dem die Umsatz-, Kosten- und damit Gewinnziele voll erreichen werden. Im Plan setzt sich der Unternehmer selbst dieses zeitliche Ziel. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus bitte folgendes:
  • Umsätze (Erlöse, Provisionen) und Wareneinsatz werden ohne Mehrwertsteuer angesetzt
  • Für Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen sollten die Umsätze für jeden Zweig separat ausgewiesen werden.
  • Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb, nicht auf den privaten Sektor
  • Die Personalkosten sollten nicht nur die Bruttogehälter und -löhne enthalten, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und freiwillige soziale Aufwendungen
  • In der Ertragsvorschau sind die Kreditzinsen zu berücksichtigen. Tilgungsbeträge zählen zwar nicht zu den Kosten, sind aber dennoch laufend zu bezahlen (siehe Liquiditätsplanung)
  • Abschreibungen sind Kosten für den Wertverzehr, der durch die Abnutzung der Sachanlagen (laut Kapitalbedarfsplan) während der Nutzungsdauer entsteht. Nur wenn laufend der Abschreibungsbetrag zurücklegt wird, kann am Ende der Nutzungsdauer eine neue Anlage/ Maschine/ Schiff  gekauft werden. Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist ebenfalls hier einzurechnen.
Tipp für Ihre Rentabilitätsplanung:
Im Falle der Beantragung eines Gründungszuschusses bei der Arbeitsagentur kann die Tragfähigkeit der Existenzgründung Ihre Anforderung auf Grundlage Ihres Geschäftsplans von der IHK bestätigt werden.
Im Falle einer Darlehensfinanzierung ist für die Bank wichtig, dass Tragfähigkeit plus die Fähigkeit, aus dem Gewinn auch Zins und Tilgung bestreiten zu können. Dies nennen Banken „Kapitaldienstfähigkeit“.