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Informationen zur Existenzgründung (Böblingen)

Veranstaltungsdetails

Der Schritt in die Selbstständigkeit will wohl überlegt sein, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung der Existenzgründung sind unerlässlich.

In der Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen und finanziellen Themen sowie Steuer- und Versicherungsfragen Sie bei Ihrer Unternehmensgründung bedenken sollten.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Zielgruppe
  • Existenzgründer

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Basisinformationen / Veranstaltungshinweis

Unternehmensbewertung

Bei der Unternehmensbewertung spielen hauptsächlich zwei Verfahren eine Rolle: das Ertragswertverfahren und das Substanzwertverfahren. Daneben existieren eine Vielzahl von Methoden, die beide Verfahren ergänzen können.
Nach vorherrschender Meinung stellt das Ertragswertverfahren unter finanziellen Zielsetzungen die (theoretisch) richtige Methode der Unternehmensbewertung dar. Dabei steht die künftige (d. h. in der Regel der folgenden fünf Jahre) Ertragskraft und damit die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens im Vordergrund. Somit darf der Kaufpreis nur so hoch sein, dass der Käufer aus dem erwirtschafteten Gewinn sowohl die im Unternehmen erforderlichen Investitionen als auch die Zins- und Tilgungszahlungen aus dem Unternehmenskauf finanzieren kann.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Kapitalisierungszinsfuß. Hier handelt es sich um einen Zinssatz für eine risikolose Kapitalanlage (z. B. Bundesanleihen) plus einem Aufschlag für das Unternehmerrisiko. Mit dem Kapitalisierungszinsfuß werden die zukünftig zu erwartenden Gewinne auf den Tag der Übernahme abgezinst. Die Höhe des Risikozuschlags wirkt sich dabei erheblich auf die Höhe des Unternehmenswertes aus.
Tipp: Für eine unverbindliche Orientierung hinsichtlich des Ertragswertverfahrens bietet das EMF-Institut der HWR Berlin den sogenannten „KMUrechner“ an.
Der Substanzwert wird in der Regel lediglich als Hilfswert angesehen, der eine Sicherheit in Form von Liquidationswerten bietet, d. h. den Veräußerungserlösen sämtlicher Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen. Der Vorteil der Substanzwertmethode liegt in der einfachen Anwendung. Gleichzeitig werden hier aber nicht die zukünftige Erträge eines Betriebes berücksichtigt.
Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert eines Unternehmens eindeutig bestimmen lässt. Vielmehr bestehen verschiedene Berechnungsverfahren, die auch miteinander kombiniert betrachtet werden können.
Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich zu dem praxisnahe Vortrag anmelden.
Bei der Erstellung einer Unternehmensbewertung können Ihnen Sachverständige behilflich sein. Folgende Suchportale bieten dabei Recherchemöglichkeiten:
Veranstaltung am 18.04.2023

Unternehmensverkauf

In den nächsten Jahren steht bei vielen kleinen und mittelständischen Betrieben die Übergabe des Unternehmens an. Wo sich innerhalb der Familie keine geeigneten Nachfolgeinteressierte finden lassen, bietet sich häufig eine externe Lösung an, insbesondere in Form eines Unternehmensverkaufs.
Die Veranstaltung zeigt, wie der Unternehmensverkauf strategisch vorbereitet und gestaltet, wie Unternehmenswert und -preis gefunden und wie rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume genutzt werden können.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Vorgehensweise beim Unternehmensverkauf
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt         
18:00 Uhr
Rechtsfragen beim Unternehmensverkauf
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt, Partner
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partner-schaft mbB, Stuttgart
18:45 Uhr
Pause
19:00 Uhr
Steuerfragen beim Unternehmensverkauf
Alexander Euchner
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Ebner Stolz, Stuttgart
19:45 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
Veranstaltung am 21.03.2023

Notfallkoffer – Wenn der Chef plötzlich ausfällt

Wer beim Thema „Unternehmensnachfolge“ nur an eine Übergabe aus Altersgründen denkt, der irrt gewaltig: Mehr als jede siebte Nachfolge kommt überraschend – so überraschend, dass sich unbedingt auch junge Unternehmer mit dem Thema auseinandersetzen sollten. Plötzliche Erkrankungen, Unfälle bis hin zum Tod des Firmeninhabers können eine schnelle Übergabe erfordern. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert, das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten zu bringen - und mit ihm alle Mitarbeiter.
Der Vortrag zeigt, wie Sie als Unternehmer für den Notfall vorsorgen können: mit klaren Verfügungen, sauberen Abgrenzungen und einer rechtzeitigen Planung.
Während des Beitrages stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Ich packe meinen Notfallkoffer und nehme mit ...        
Die Notfallplanung richtig angehen

IHK Region Stuttgart
17:35 Uhr
Vollmachten, Testament, Gesellschaftsvertrag:
Den rechtlichen Rahmen frühzeitig festlegen

Markus Schenk
Rechtsanwalt, Steuerberater
Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer
Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Stuttgart
19:00 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Unternehmensnachfolge

Aktuelle Inserate der nexxt-change Unternehmensbörse

Die kostenfreie Nachfolgebörse nexxt-change hat das Ziel, Unternehmer und Nachfolger zusammenzubringen – aktuell unter anderem mit folgenden Inseraten aus der Region Stuttgart.
Startup

Mit Plan G zum Erfolg

Wie macht man jungen Leuten das ­Gründen schmackhaft? Und besonders jungen ­Frauen? Schließlich sind nur 20 Prozent aller Startupper weiblich. Die Hochschule für Technik (HFT) in Stuttgart hat vielleicht den Dreh gefunden. Er heißt „Plan G“ und erlaubt es, im ­Praxissemester zum Master gut betreut ein Startup zu gründen.
Von den 20 jungen Leuten, die 2019 ­ihren Master in Wirtschaftspsychologie­ begannen, entschieden sich drei für das Startup. Dabei war es nicht einmal eine Herzensentscheidung: „Wir hatten schon so viele Praktika gemacht, da reizte es uns, mal was anderes zu probieren“, erklärt Ina Haug, eine der drei.
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Startup statt Praktikum

Am Anfang stand die Themensuche: Was für Probleme gibt es, die mit wirtschaftspsychologischer Unterstützung lösbar sind? Damals begann Corona den Arbeitsalltag grundlegend zu verändern.  Viele Unternehmen machten sich Sorgen um die mentale Gesundheit der Belegschaft – zwischen Homeoffice, Kurzarbeit und allgemeiner Krisenstimmung. „Klar haben auch vorher schon viele Unternehmen das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden auf dem Schirm gehabt, aber woher soll man wissen, ob beispielsweise ein Yogakurs etwas bringt?“, fragt Mitgründerin Marion Riedel.
Riedel hatte einen Bachelor in BWL, Haug und Diana Kovaleva als dritte im Bunde einen Bachelor in Psychologie. Die ­ideale Kombi also, um sowohl das Wohl der ­Belegschaft als auch das der ­Betriebe im Blick zu behalten. Und genug statistisches Knowhow, um ein ­geeignetes Tool zu ent­wickeln, das die mentale Gesundheit in mittelständischen Unternehmen messbar macht.

Mid steht für „mental improvement diagnostics“

ImproveMid nannten sie ihr Unternehmen, wobei Mid für die Anfangsbuch­staben der drei Mitzwanzigerinnen steht. Mid ist aber auch die Abkürzung für „mental improvement diagnostics“, etwa „­Seelische Gesundheitsverbesserungs­diagnose“, ein Begriff, den sie gern etablieren würden. Das Tool entwickelten sie zusammen mit drei Studenten – Männern „wegen der ­Diversität“, wie Riedel augenzwinkernd erzählt.
Erste Kunden fanden sich schon in der Startphase. Diese laden ihre Beschäftigten zu einer Online-Befragung ein, die im Schnitt eine Viertelstunde ­dauert. Die Ergebnisse sind anonym und werden nur auf Gruppenebene ausgewertet.
Das Ergebnis wird automatisiert erstellt und der Führungskraft auf einem selbst­erklärenden Dashboard präsentiert. „Das ist aber nicht der Stopp“, sagt Riedel. Das ­System schlägt auch Maßnahmen vor, wie die Situation verbessert werden kann.
Woher soll man denn wissen, ob ein Yogakurs im Unternehmen etwas bringt?
Am Anfang war ImproveMid eine Studien-leistung, um ECTS-Punkte zu bekommen. „Das Feedback des Marktes war dann aber so gut, dass wir im März 2022 eine UG gegründet haben“, erinnert sich Haug: „ein Traum ist in Erfüllung gegangen.“ Wohl auch, weil sich das Team als Volltreffer erwies, obwohl sich die Frauen vorher gar nicht kannten: „Was haben wir für ein Glück, dass wir so gut zusammenpassen“, freut sich Riedel um gleich zu ergänzen, „da steckt aber auch viel Arbeit drin, wir reflektieren sehr viel“.

Das Frauenpower-Beispiel macht Schule

Noch stehen sie unter dem schützenden Schirm von „Plan G“. Büro und Gehalt wird über die Landesförderung „Junge Innovatoren“ bezahlt. Auf diese Weise konnten die Drei ein finanzielles Polster anlegen, denn dieses Jahr läuft die Förderung aus. Dann müssen sie ­entscheiden,  ob sie Investoren einladen und damit ein Stück ihrer ­unternehmerischen Freiheit preisgeben oder ob sie organisch wachsen wollen.
Und was sagen die Kommilitonen, die damals das Praktikum vorzogen? „Hätten wir doch…“, ­zitiert Haug lächelnd. Die nachfolgenden Semester aber haben sich von ihrem Beispiel begeistern lassen: Viele wählen jetzt nicht mehr das Praktikum sondern Plan G.
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2023, Rubrik Menschen und Ideen
Veranstaltung am 30.03.2023

Erfolgreich gründen im Nebenerwerb

Sie wollen Ihre Geschäftsidee testen, ohne gleich volles Risiko zu gehen? Möchten Sie sich zusätzliche Einkommensquellen erschließen? Oder haben Sie eine Geschäftsidee, jedoch aktuell nicht die Möglichkeiten, sich dieser in Vollzeit zu widmen? Egal aus welcher Situation heraus Sie Ihre Selbstständigkeit starten wollen – in vielen Fällen ist eine Gründung im Nebenerwerb sinnvoll.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen Hilfestellungen geben, wie Sie Ihren Start erfolgreich meistern. Dabei gehen wir auch auf steuer- und versicherungsrechtliche Aspekte der Gründung im Nebenerwerb ein.
Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung findet vor Ort im IHK-Haus in Stuttgart statt. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Wir empfehlen jedoch, die Maske überall dort, wo die Abstände nicht sicher eingehalten werden können, weiterhin zu tragen. 
Programm
17:00 Uhr            Begrüßung
Senai Mahari, IHK Region Stuttgart
Inge Bölz, BeFF e. V., Stuttgart
17:10 Uhr
Anmeldung einer Gründung im Nebenerwerb                                       
IHK Region Stuttgart
17:35 Uhr
Klein starten – mit System
BeFF e. V., Stuttgart
18:00 Uhr
Steuerrecht für Selbstständige
18:30 Uhr
Getränkepause, Netzwerken
19:00 Uhr
Rentenversicherung für Selbstständige
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Stuttgart
19:25 Uhr
Krankenversicherung für Selbstständige
IKK classic
19:45 Uhr
Öffentliche Förderung
IHK Region Stuttgart
Gründungsberatung für Frauen

Beratungen am Internationalen Frauentag

Beraterinnen unterstützen Gründerinnen am 8. März beim Start in die Selbstständigkeit
Zum Internationalen Frauentag am 8. März bietet die IHK Region Stuttgart einen speziellen Beratungstag nur für Gründerinnen an. An diesem Tag können Frauen aus der Region mit IHK- Beraterinnen ins Gespräch kommen und sich in einem Vier-Augen-Gespräch zur Selbstständigkeit beraten lassen. Formale Schritte der Anmeldung können dabei ebenso besprochen werden, wie Fragen zur Förderung, zum Business Plan oder zum Netzwerken. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Geschäftsidee mit einer Expertin zu besprechen.
Melden Sie sich für die individuelle Terminvereinbarung am 8. März bitte vorab gern direkt bei der zuständigen Beraterin für Ihren Landkreis.
Für den Standort Böblingen:
Janina Höhe
07031 6201-8230
janina.hoehe@stuttgart.ihk.de

Für den Standort Esslingen:
Corinna Kobus
0711 39007-8325
corinna.kobus@stuttgart.ihk.de

Für den Standort Göppingen:
Stefanie Suppan
07161 6715-8431
stefanie.suppan@stuttgart.ihk.de

Für den Standort Ludwigsburg:
Gabi Wolf
07141 122-1024
Gabi.wolf@stuttgart.ihk.de

Für den Standort Stuttgart:
Anja Erler
0711 2005-1361
Anja.erler@stuttgart.ihk.de

Für den Standort Waiblingen:
Ute Hedrich
07151 95969-8720
Ute.Hedrich@stuttgart.ihk.de
IHK-Netzwerkveranstaltung am 13.03.2023

Young Business Network

Mit einer Kombination aus Fachvortrag, Elevator-Pitch und gemütlichem Beisammensein richtet sich die Veranstaltungsreihe „Young Business Network“ von Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart und Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V. an ExistenzgründerInnen, Gründungsinteressierte und JungunternehmerInnen.
Am 13. März findet die nächste Veranstaltung statt. Dieses Mal erfahrt ihr aus erster Hand, worauf es beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen ankommt. Unser Thema an diesem Abend: „B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es wie immer die Möglichkeit, dein Unternehmen zu pitchen. Nutzt auch den „Ich suche/Ich biete-Marktplatz“, um erste Geschäftskontakte zu knüpfen und diese beim anschließenden gemütlichen Ausklang zu vertiefen.
Wie immer ganz im Zeichen von Erfahrungsaustausch und dem persönlichen Networking freuen wir uns auf einen spannenden und ergebnisreichen Abend mit euch.
18:00 Uhr
Come Together – ACHTUNG, dass YBN beginnt ab sofort immer schon um 18:00 Uhr!
18:15 Uhr
 
Begrüßung
Cristi Kieltsch, IHK Region Stuttgart   

18:20 Uhr

Vorstellung der Wirtschaftsjunioren Stuttgart e.V.
Fabian Klement, Wirtschaftsjunioren Stuttgart e. V.  
18:30 Uhr
 
„B2Who? Über Netzwerkaufbau, Founder Sales und andere Erfahrungen aus dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen“
Referentin: Dr. Julia Ezinger, Co Founder von rhome GmbH und Startup Mentorin bei STEYG in Stuttgart
19:15 Uhr

Elevator Pitches 
Nutze die Chance, dein Unternehmen in gerade einmal 3 Minuten vorzustellen! *
* Du bist immer bestens vorbereitet? Dann schick uns in Vorbereitung auf den Termin dein Deck bis zum 09. März 2023, per Mail an  scs@stuttgart.ihk.de, zu. 
19:45 Uhr
 
Gemütlicher Ausklang
mit „Ich suche / Ich biete-Marktplatz“
Ende der Veranstaltung gegen 21:00 Uhr

Nächster Termin: 08.05.2023
Veranstaltung am 29.03.2023

IHK Nachfolger-Club

Sie möchten kurz- bis mittelfristig einen bestehenden Betrieb übernehmen oder planen, durch eine aktive Beteiligung Unternehmer zu werden? Im Familienunternehmen steht der Generationswechsel an und Sie überlegen, in die Geschäftsführung einzusteigen?
Lernen Sie Gleichgesinnte kennen, knüpfen Sie neue Kontakte und profitieren Sie vom Know-how und den Erfahrungen anderer!
Der IHK Nachfolger-Club richtet sich ausschließlich an Nachfolgeinteressierte, um den Erfahrungsaustausch untereinander zu fördern.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
18:00 Uhr
Begrüßung
Alexander Ummenhofer
Nachfolgemoderator
IHK Region Stuttgart
18:10 Uhr
Gesprächsrunde, Open Discussion, Kurzimpulse ...
im kleinen Kreis, unter vier Augen oder in der Gruppe.
Geplant sind Kurzimpulse zu den Themen:
 - Nachfolgeprozess
 - Online-Nachfolgebörse nexxt-change
 - Hinweise zur Unternehmenswertorientierung
19:30 Uhr
Ende der Veranstaltung
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Veranstaltung am 10.10.2023

Nachfolgeregelung außerhalb der Familie

Kann die Unternehmensnachfolge nicht oder nur teilweise in der Familie gelöst werden, müssen Externe in die Nachfolgeregelung integriert werden. Bei einer familienfremden Lösung mit Fremdgeschäftsführung oder Aufnahme eines externen Gesellschafters geht es vor allem um die Kontrolle der Familie über den (teilweise) fremd geführten Betrieb.
Insbesondere sind die Interessen des Unternehmensinhabers und seiner Familie sicherzustellen, falls der Externe sich letztendlich als doch nicht geeignet erweist. Beim Verkauf des Unternehmens oder von Anteilen stehen wiederum ganz andere Fragen im Vordergrund.
Im Anschluss an ihre Vorträge stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Wege und Möglichkeiten einer Nachfolgeregelung außerhalb der Familie
Wolfgang Stumpp
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Stumpp Unternehmerberatung GmbH, Weinstadt
18:10 Uhr
Pause
18:30 Uhr
Rechtliche Gestaltung einer Nachfolgeregelung außerhalb der Familie
Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt, Partner
SEQOR Wendler Hamm Rechtsanwälte Partner-schaft mbB, Stuttgart
19:00 Uhr
Steuerrechtliche Aspekte einer Nachfolgeregelung außerhalb der Familie
Oliver Fuchs
Steuerberater
Fuchs und Dr. Kaiser GmbH, Schorndorf
19:30 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
Veranstaltung am 23.03.2023

Nachfolge im Familienunternehmen

Das Unternehmen innerhalb der Familie zu übergeben, steht für Unternehmerinnen und Unternehmer an erster Stelle. Die Führungsnachfolge ist jedoch kein Selbstläufer: Insbesondere die Abstimmung von Lebensplänen und Unternehmensbelange, wie auch der Erhalt des Familienfriedens, sind langfristige Herausforderungen. Die Übergabe selbst erfordert einen klaren Zeitplan, sorgfältige Vorbereitung und eine präzise vertragliche Umsetzung.
Der Vortrag zeigt, wie Fehler vermieden und die Nachfolge in der Familie steuerlich und rechtlich korrekt umgesetzt werden kann. Hinweise auf Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts runden die Veranstaltung ab.
Die Referierenden stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Chancen und Risiken einer familieninternen Nachfolge
Dr. Bettina Daser
Beratung für Unternehmerfamilien, Stuttgart
18:00 Uhr
Pause
18:15 Uhr
Unternehmensnachfolge sichern und optimieren
Dr. Sebastian Matenaer
Steuerberater
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz, Stuttgart
19:00 Uhr
Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
DIHK-Umfrage

Gründungsstandort Deutschland

Umfrage des DIHK zum Gründungsstandort
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertrag (DIHK) führt aktuell eine Umfrage zu Bedingungen für Gründerinnen und Gründer in Deutschland durch. Unter dem folgenden Link können Sie an der Umfrage teilnehmen und drei kurze Fragen beantworten:
Ihre Hinweise helfen dabei, die Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Gründer zu verbessern. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Die Umfrage läuft bis zum 28. Februar.

Veranstaltungsreihe zum Start

Grundwissen Selbstständigkeit

Fünf Abende, fünf Themenfelder: Mit der Veranstaltungsreihe „Grundwissen Selbstständigkeit” möchten wir Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Vertiefende Informationen in den Bereichen Geschäftsplan, Bankgespräch, Buchhaltung und Steuern, Marketing sowie betriebliche Versicherungen sollen Ihnen den Start erleichtern.

Die Reihe wird zweimonatlich wiederholt und findet immer Mittwochabend (17:00 – 19:30 Uhr) statt . Ein Einstieg ist zu jedem der fünf Abende möglich, ebenso die Teilnahme an Einzelterminen.

1. Abend: Besser starten mit Geschäftsplan
  •     Warum ein Geschäftsplan?
  •     Struktur und Inhalte eines überzeugenden Geschäftsplans
  •     Der Finanzplan als Basis für das Controlling
2. Abend: Bankgespräch und Förderprogramme 
  •     Besser vorbereitet ins Bankgespräch
  •     Einflussfaktoren beim Rating
  •     Förderprogramme, Fördervoraussetzungen
  •     Beispielhafte Finanzierungskonzepte
3. Abend: Steuern und Gewinnermittlung 
  •     Die Buchhaltung als Basis für viele unternehmerische Entscheidungen
  •     Die verschiedenen Steuerarten
  •     Kleinunternehmerregelung
  •     Bilanz oder EÜR?
  •     Aufbau einer Buchhaltung
  •     Zusammenarbeit mit dem Finanzamt
4. Abend: Marketing 
  •     USP: Was unterscheidet mich von meinen Wettbewerbern?
  •     Produkte und Dienstleistungen in Kundennutzen übersetzen
  •     Zielgruppen identifizieren
  •     Erfolgreiche Akquisitionswerkzeuge – online und offline
5. Abend: Betriebliche Versicherungen 
  •     Risiken erkennen und bewerten
  •     Die gängigsten Versicherungsarten
  •     Vor- und Nachteile der verschiedenen Angebote
  •     Auswirkungen der Selbstständigkeit auf die privaten Versicherungen
  •     Verhalten im Schadensfall
Ein Einstieg ist zu jedem der fünf Abende mög­lich, ebenso die Teilnahme an Einzelterminen. Melden Sie sich zum Themenabend Ihrer Wahl an.


Virtueller Austausch

Startup-Sprechtag

Beim virtuellen und kostenfreien Startup-Sprechtag der IHK Region Stuttgart können Sie aktuelle Herausforderungen in Ihrem Startup mit einer erfahrenen Gründerin oder einem erfahrenen Gründer besprechen.
Tauschen Sie sich virtuell zu Fragen der Unternehmensführung und Unternehmensstrategie aus. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben ihre Gründungsphase bereits erfolgreich gemeistert und geben weiter, was sie aus ihrem Gründungsprozess gelernt haben.
Das Angebot richtet sich an neu gegründete Startups mit einer innovativen Idee (Neuartigkeit im Produkt, Markt oder Geschäftskonzept).
Beim  virtuellen Termin am 19. April 2023 ab 16:45 Uhr geht es um das Thema „Kundinnen und Kunden sowie Vertriebswege finden und ausbauen” 
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung* unter Angabe folgender Informationen per E-Mail an scs@stuttgart.ihk.de an. 
  • Vor- und Zuname
  • Rufnummer
  • Firmenname
  • Standort
  • Unternehmensalter
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Branche
  • Ihre Fragen für den Termin
Weiterer Termine für den Startup-Sprechtag: 19. Juni 2023
*Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die jeweilige Terminvereinbarung und Durchführung Ihrer Teilnahme am Startup-Sprechtag erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bitte beachten Sie, dass Ihre oben genannten Daten an eine/n Unternehmer/in aus dem IHK-Ehrenamt weitergeleitet werden, der/die das virtuelle Gespräch mit Ihnen durchführt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite: https://www.stuttgart.ihk24.de/datenschutz
Digitale Impulse

Webinarreihe für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen

Mit der Veranstaltungsreihe „Digitale Impulse“ möchten die IHKs in Baden-Württemberg insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen unterstützen. In sechs Webinaren vermitteln unsere Referentinnen und Referenten geballtes Wissen – praxisnah und unkompliziert. Alle Webinare sind kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Die Veranstaltungsreihe wird unterstützt vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK).
Veranstaltungstermine:
  • 30. März 2023, 16:00 Uhr: Durchblick im Förderdschungel – Die wichtigsten Förderprogramme für EKU
  • 19. April 2023, 16:00 Uhr: IT-Sicherheit einfach und effektiv – Für Selbstständige und Kleinstunternehmen
  • 17. Mai 2023, 16:00 Uhr: Durch bessere Entscheidungen zu mehr unternehmerischem Erfolg
  • 28. Juni 2023, 16:00 Uhr: Die wichtigsten Aspekte der Unternehmensnachfolge
  • 26. Juli 2023, 16:00 Uhr: Als Kleinstunternehmen Fachkräfte gewinnen
  • 30. August 2023, 16:00 Uhr: Zeitgemäße Webseitengestaltung im B2B
Melden Sie sich zu den kostenfreien Online-Veranstaltungen an.
Gewerbeflächen

Wohin mit der Logistik?

Die Logistikimmobilienregion um Stuttgart hat einige Perlen zu bieten – allein die Suche danach gestaltet sich schwierig. Gerade im Logistikbereich sind Flächen- und Gebäudestruktur oft nicht optimal, so dass das Potential im Verborgenen bleibt.
Manchmal findet sich die beste Variante gleich vor der eigenen Haustür. Viele Mittel­ständler verfügen über Bestandsgrundstücke mit einem nur kleinen bebauten Anteil. Diese Flächen lassen sich meist besser und vor allem effizienter nutzen, etwa durch Erweiterungen oder durch die Ansiedlung eines korrespondierenden Unternehmens. Das ist eine Win-win-Situation sowohl für den Eigentümer als auch für den potenziellen Mieter.

Vorbild Gewerbepark Eichwald

Oft findet sich die „Perle“ auch in Gewerbeparks mit kleinen Einheiten für Mittelständler aus der Region. Bestes Beispiel ist der Gewerbepark Eichwald in Sachsenheim, für den sich die Städte Sachsenheim, Sersheim, Bietigheim-Bissingen und Oberriexingen zu einem Zweckverband vereint haben und nun unterschiedliche Flächentypen für verschiedenste Nutzer bieten. Dies können – und sollten – in zahlreichen anderen ­Logistikregionen Schule machen.
Doch nicht immer können Grundstücke entsprechend gefunden beziehungsweise überplant und für Expansionspläne genutzt werden. In vielen Fällen sind sie auf neue Flächen angewiesen. Dann spielen neben der reinen Flächenqualität und dem Standort auch andere Fragen eine Rolle:
  • Ist mieten besser als kaufen?
  • Neubau oder ein revitalisierter Altbau?
  • Welche funktionalen Anforderungen muss ihre Immobilie erfüllen?
  • •Genügt die Immobilie heutigen Nach­haltigkeitsstandards, etwa mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach?
Wie bei allen Suchprozessen gilt auch beim Thema Logistikimmobilien und Grundstücksflächen das „Early-Bird-Prinzip“: Wer rechtzeitig mit der Flächensuche beginnt, kann Vorvermietungen in noch nicht fertiggestellten Neubauten nutzen beziehungsweise sich Grundstücksflächen sichern, die vielleicht noch nicht am Markt sind.

Präsentieren Sie sich als engagierter lokaler Partner

Mittlerweile achten Kommunen genau darauf, welches Unternehmen, welche Branche sie in ihrer Stadt oder Gemeinde ansiedeln wollen. Wer sich als engagierter lokaler Partner präsentiert, hat die ­besseren Chancen, wenn es um die Ver­gabe eines Grundstücks geht.
Solche Flächenausweisungen sind oft an Mitarbeiterzahlen oder Gewerbesteueraufkommen gekoppelt, die für ­mittel­ständische Unternehmen nur schwer realisierbar sind. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich für solche Ausschreibungen zusammenzuschließen.
Gerade in Bezug auf die Gewerbesteuer haben lokale Firmen bei den Gemeinden trotzdem oft einen klaren Vorteil gegenüber internationalen Konzernen, den sie auch zur Geltung bringen sollten. Zusätzlich hilft es zu signalisieren, dass man  eine langfristige Verpflichtung eingehen will.

Nachhaltigkeit wird immer mehr zum Argument

Neben dem Thema Gewerbesteuer oder Mitarbeiteranzahl geht es den ­Kommunen auch immer mehr um Nachhaltigkeit. Deswegen sollte mit der Bewerbung um ein Grundstück deutlich gemacht werden, was alles geplant ist, um auch noch den Anforderungen in zehn Jahren gerecht zu werden.  Zur Nachhaltigkeit gehören dabei Aspekte wie kurze Transportwege und das Vermeiden von Leerfahrten, aber auch umweltfreundliche Baumaterialen („grüner Beton“), die bereits erwähnt Photo­voltaikanlagen sowie moderne Technologien, die Licht und Wärme im Gebäude steuern und damit auch noch die Nebenkosten als „zweite Miete“ drücken.
Genauso wichtig ist die Klärung und Kommunikation der Grundsatzfrage, welche Prozesse für Logistik oder Produktion an dem Standort überhaupt abgebildet werden sollen. Der Onlinehändler hat beispielsweise einen hohen Auto­matisierungsgrad, verschickt im B2C-­Bereich nur kleine Stückzahlen und muss vor allem die kleinteilige Distribution auf der „letzten Meile“, sprich zum Kunden ­organisieren. Der B2B-Händler wiederum hat es mit großen Stückzahlen auf Paletten zu tun. Insgesamt entstehen also ganz unterschiedliche Anforderungen an Logistikflächen, Verkehrsanbindung aber auch an Kunden- und Mitarbeiterparkplätze sowie Flächen für Büros.

Gutes Image am Ort ist wichtig

Vergessen sollte man auch nicht, die ­Pläne der Bevölkerung am Ort ­transparent zu machen und für ein gutes Image zu ­sorgen. Da hilft es einerseits, einen Ruf als guter Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zu haben, und sich andererseits an lokalen Events wie Dorffesten oder ­Sportturnieren zu beteiligen.
Nikolai Windhäuser, Logivest Stuttgart GmbH, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
Insolvenzrecht

Hilfe bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Die Preisexplosion bei Energie und innerhalb vieler Lieferketten, verbunden mit der hohen Verunsicherung in vielen Märkten führen einige Unternehmen an die Grenze der Planbarkeit. Dies bringt kaufmännische Schwierigkeiten mit sich, ist aber auch mit enormen ­Haftungsrisiken verbunden. Die Bundesregierung hat darauf reagiert, indem sie das „Sanierungs- und insolvenzrechtliche Krisenfolgenabmilderungsgesetz“ (SanInsKG) erlassen hat.
Grundsätzlich ist die Situation so: Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften müssen Krisen frühzeitig erkennen und die Interessen ihrer ­Gläubiger schützen, um nicht persönlich zu haften. Besonders wichtig ist es, eine Insolvenzantragspflicht rechtzeitig zu erkennen. Doch: was ist „rechtzeitig“? Seit jeher gibt es in Deutschland zwei zwingende Insolvenzantragsgründe, nämlich: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Zahlungsunfähigkeit ist recht einfach zu entdecken: jeder Geschäftsführer kann sehen, ob die Liquidität genügt, um bestehende Zahlungs­verpflichtungen bei deren Fälligkeit zu erfüllen. Sollte das nur kurz (weniger als drei Wochen) oder in geringem Umfang (weniger als zehn Prozent der fälligen ­Gesamtverbindlichkeiten) nicht gelingen, liegt lediglich eine sogenannte „Zahlungsstockung“ vor. Ist der Engpass größer oder dauert er länger, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Unverzüglich bedeutet, spätestens nach drei Wochen.

Überschuldung ist schwer zu ermitteln

Viel schwieriger ist es, Überschuldung zu ermitteln. Dies vor allem deshalb, weil die hierfür erforderlichen Daten im Unternehmen nicht vorliegen, sondern in der Regel erhoben werden müssen. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft geringer ist als ihre Schulden. Zugrunde ­gelegt werden dabei die Zerschlagungswerte, also der Erlös, der durch die Veräußerung aller Ver­mögensgegenstände erzielt werden kann. Hierbei dürfen stille ­Reserven ­einbezogen und Verbindlichkeiten mit ­qualifiziertem Rangrücktritt ausgenommen werden. Selten reichen allerdings die Zerschlagungswerte zur Deckung der verbleibenden Verbindlichkeiten. Dies liegt an den drastischen Abschlägen, die bei einem raschen Abverkauf angenommen werden müssen.
Sollte also die Überschuldungsberechnung negativ ausfallen, kommt es darauf an, ob die Gesellschaft eine positive Fortführungsprognose hat – und zwar für die kommenden zwölf Monate. Hierfür muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Gesellschaft während dieser Zeit finanziert ist, also: zahlungsfähig bleibt. Daher das Erfordernis einer zwölfmonatigen Liquiditätsplanung.

Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität

Diese ist umso wichtiger, je „knapper“ es werden könnte. Freilich: eine profitable Gesellschaft dürfte in der Regel auch ohne konkrete Planung wissen, dass ihre Liquidität erhalten bleibt. Fehlt auch eine solche, positive Prognose, ist unverzüglich, spätestens aber nach sechs Wochen ein Insolvenzantrag zu stellen. Dank SanInsKG reicht bis Ende 2023 eine viermonatige Liquidität
Um den aktuellen Schwierigkeiten einer Fortführungsprognose zu begegnen, hat der Gesetzgeber nun zur Erleichterung das SanInsKG verabschiedet: Seit dem 9. November 2022 genügt es, wenn das Unternehmen in ­einem viermonatigen Planungshorizont liquide bleibt. Diese Erleichterung soll bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Aber: was bringt das in der Praxis?
Zunächst ist klarzustellen, dass diese Erleichterung nur denjenigen offensteht, deren Insolvenzantragsfrist nicht bereits vor dem 9. November ver­strichen war. Das bedeutet allerdings auch, dass sechs Wochen vor diesem Datum, also am 28. September 2022, noch eine positive Prognose für zwölf Monate vorgelegen haben muss. Anderenfalls greift die Prognoseverkürzung nicht.

Trotz Erleichterung ist Vorsicht geboten

Wenn also eine Gesellschaft heute mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen muss, vor Ende des dritten Quartals 2023 zahlungsunfähig zu werden, ist trotz der Erleichterung Vorsicht geboten! Solche Szenarien sind übrigens nicht selten: wenn zum Beispiel ein Betriebsmittelkredit vor dem 28. September 2023 endfällig wird. Auch wenn derzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Liquidität für die Finanzierung der laufenden Verluste bis einschließlich des dritten Quartals 2023 genügt, ­besteht bereits heute die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Das Schwierige hieran ist auch, dass die hiermit verbundenen Haftungsansprüche der Geschäftsführung erst im Nachhinein vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Neben seinen ohnehin beachtlichen Beweiserleichterungen hat der Insolvenzverwalter dann einen zusätzlichen Vorteil: Zu diesem Zeitpunkt ist die positive Prognose bereits fehl­gegangen. sodass er exakt ableiten kann, welche Liquiditätsfolgen sich aus welchen Ursachen ergeben haben. Der betroffene Geschäftsführer muss sich hingegen damit verteidigen, dass im Vorhinein ein positiver Verlauf und vollkommen andere Liquiditätsfolgen „überwiegend wahrscheinlich“ gewesen seien. Dies ist eine kaum sicher lösbare Aufgabe.

Tipp für die Praxis:

Es empfiehlt sich stets, eine Liquiditätsplanung aufzustellen. Je knapper die ­Liquiditätsdeckung im Unternehmen ist, umso detaillierter sollte eine solche ­Planung sein. Idealerweise wird eine ­Darstellung auf Wochenbasis erstellt und in einem vernünftigen Rhythmen überwacht. Trotz der Erleichterungen des „SanInsKG“ sollte sie die kommenden zwölf Monate abdecken. Zeichnet sich ab, dass diese Planung für weniger als zwölf Monate positiv bleibt, sollte geprüft ­werden, ob die jüngsten, gesetzlichen ­Erleichterungen überhaupt greifen.
Zur Selbstkontrolle und auch um gerüstet zu sein, falls sich die Prognose im Nachhinein als falsch erweist, empfiehlt es sich, gedankliche Zwischenschritte zu gehen:
  • Wo weichen meine Prognoseprämissen vom aktuellen Zustand ab?
  • Wie kommt es zu diesen Abweichungen?
  • Welche Risiken sind einbezogen worden, welche Wahrscheinlichkeit ist dem Eintritt der Risiken beigemessen worden?
  • Welche Anhaltspunkte haben zu dieser Wahrscheinlichkeitserwägung geführt?
  • Welche Risikovermeidungsstrategien sind implementiert worden und woher kommt die Annahme von deren Wirksamkeit?
  • Welche Ersatzlösungen stehen zur Verfügung?
Freilich: eine solche Liquiditätsüber­wachung  bindet ­Management­kapazität und ist zum Teil auch kostspielig, wenn externe Berater benötigt werden. Manchmal hilft hier aber auch der Steuerbe­rater.
Leider verursachen solche Kosten genau im falschen Moment Hemmungen – und die Gefahren einer Insolvenzverschleppung wird zu spät sichtbar. Insofern gilt weiterhin: eine saubere Planung hat sich noch immer gelohnt!
Gunnar Mueller-Henneberg, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 1-2.2023, Rubrik Rat&Tat
 
Veranstaltung am 16.02.2023

Preisfindung und Controlling

Unternehmerische Entscheidungen aus dem Bauch heraus zu treffen, ist eine Möglichkeit. Sie auf betriebswirtschaftliche Zahlen zu gründen, ist eine Andere. Unsere Referenten meinen: die Bessere. In der Veranstaltung „Preisfindung und Controlling“ erfahren Sie, wie Sie mit einem effizienten Controlling und einer durchdachten Preisgestaltung die Basis für Ihren Unternehmenserfolg legen.
Welches ist der „richtige” Preis für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung? In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Faktoren der Preisstrategie beleuchtet: Markt, Wettbewerb, Nutzen, Kundensicht und Kalkulation. Welche Möglichkeiten der Preisgestaltung gibt es, wie ist es mit Aktionen, Rabatten und Nachlässen und welche Preisgestaltung gibt es, wie ist es mit Aktionen, Rabatten und Nachlässen und welche Preisstrategien bei Neu- und Bestandskunden bieten Chancen?
Wie erhalten Sie einen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens? In der Veranstaltung wird aufgezeigt, wie Sie mit einfachen Mitteln ein Controlling-Instrumentarium aufbauen können, das Ihnen eine hohe Transparenz über die künftige Rentabilität und Liquidität Ihres Unternehmens bietet und frühzeitig Signale für Steuerungsmaßnahmen aufzeigt.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung kurzfristig als Webinar stattfinden kann.
Inhalte
  • Kosten- vs. marktorientierte Preisgestaltung           
  • So finden Sie den „richtigen” Preis
  • Controlling als Basis für unternehmerische Entscheidungen
  • Wie Sie in Ihrem Unternehmen ein Controlling aufbauen
Veranstaltung am 16.02.2023 in Waiblingen

Informationen zur Existenzgründung

Der Weg in die „Herausforderung Selbstständigkeit“ will wohl überlegt sein.
Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, ist eine sorgfältige Planung und Vorbereitung unerlässlich.
Im Rahmen dieser Veranstaltung vermittelt die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr zusammen mit ihren Kooperationspartnern Grundlageninformationen zu Gründungsformalitäten, Erstellung eines Businessplans, Fördermöglichkeiten, Steuern, Rechtsfragen und sozialer Absicherung.
16. Februar 2023, von 09:00 bis 14:00, Bezirkskammer Rems-Murr in Waiblingen
Anmeldung online spätestens zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin. Hier finden Sie auch weitere Termine.
Pressemitteilung vom 16. Januar 2023

IHK-Startup-Angebote „BB gründet“ in 2023

Neue Formate für die Existenzgründung - unter dem Slogan „BB gründet“ startet das Existenzgründungs-Team der IHK-Bezirkskammer Böblingen in das Jahr 2023.
Innovationen und Ideen waren und sind in Zeiten von Krisen und Umbrüchen immer eine Möglichkeit, wirtschaftlich und gesellschaftlich voranzukommen. Gründende und Start-Ups sind deshalb ein wichtiger Pfeiler der regionalen Wirtschaftsstruktur. Damit Gründungsvorhaben im Landkreis Böblingen umfassend unterstützt werden, bietet das IHK-Team unter dem Motto „BB gründet“ 2023 neue Formate und Altbekanntes an. 
Um sich über die einzelnen Schritte einer Selbstständigkeit zu informieren, richtet die Bezirkskammer Böblingen vier große Informationsveranstaltungen zur Existenzgründung über das ganze Jahr hinweg aus. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden verschiedenen Aspekte der Gründung besprochen. Expertinnen und Experten informieren von der Rechtsform, über Businessplan, die Buchführung, die Finanzplanung, Sozialversicherungen und den Gründungszuschuss. Die erste Informationsveranstaltung findet am 9. Februar statt.
Damit sich Gründende vor und während ihrer Gründung besser vernetzen können, veranstaltet das IHK-Team dieses Jahr erstmalig Workshops zu verschiedenen Themen. In der „BB gründet“-Werkstatt sollen zum einen wichtige Informationen zur Gründung vermittelt werden, zum anderen soll das Austauschen und Netzwerken zum im Workshop bearbeiteten Thema und zu Gründungsthemen generell im Fokus stehen. Die erste „BB gründet“-Werkstatt findet am 16. März statt und steht unter dem Motto „Markt und Wettbewerb“. Die Werkstatt findet vierteljährlich statt. Weitere Themen sind „Marketing und Vertrieb“, „Digitales und IT“ und „Risiko und Scheitern“.
Ein altbekanntes Format ist der Gründerinnen-Stammtisch der IHK-Bezirkskammer. Hier bekommen Frauen die Möglichkeit, sich über ihre Gründung auszutauschen und bei einem Impulsvortrag einer etablierten Gründerin neue Perspektiven kennenzulernen. Dadurch sollen Frauen in der Gründungsphase unterstützt und mehr Frauen ermutigt werden, zu gründen. Der nächste Gründerinnen-Stammtisch findet am 15. Februar statt und hat das Thema „Sichtbarkeit“.
Zusätzlich bieten die Beraterinnen der Bezirkskammer Einzelgespräche für Gründerinnen und Gründer an. Am besten haben die Teilnehmenden dafür schon spezielle Fragen oder einen Businessplan dabei. Termine können individuell vereinbart werden. Um spezielle Themen anzusprechen und Themen zu vertiefen, bietet die IHK in Kooperation mit dem RKW Baden-Württemberg, den Senioren der Wirtschaft und der L-Bank sowie der Bürgschaftsbank Sprechtage für Einzelgespräche in Böblingen an. Diese finden abwechselnd einmal im Monat statt. Der nächste Sprechtag findet mit den Senioren der Wirtschaft am 31. Januar statt.
Für Beratungsangebote zur Existenzgründung bitten wir um Anmeldung. Beratungstermine, Antworten und Informationen erhalten Interessierte auch unter: startup.bb@stuttgart.ihk.de.
Initiative für Startups

Engagiere dich für Gründerinnen und Gründer

Die Gründerlandschaft mitgestalten – Der Arbeitskreis Startup & Young Business der IHK Region Stuttgart
Der Arbeitskreis Startup & Young Business diskutiert aktuelle Entwicklungen im Bereich Existenzgründung, setzt sich für den Gründungsstandort Region Stuttgart ein und schafft Angebote für Startups.
Und was habt ihr davon?

Netzwerken

Erweitere dein persönliches Netzwerk und profitiere vom Austausch mit bereits erfahrenen Gründerinnen und Gründern aus unterschiedlichen Branchen, auch über den Arbeitskreis hinaus, sowie mit Startup-Akteuren aus der Region. Durch die Arbeit im Arbeitskreis kannst du auch in Kontakt treten mit Vertretern aus der Politik und Verwaltung.

Information

Du erhältst aktuelle Informationen aus erster Hand, beispielsweise zu Umfragen sowie Entwicklungen zum Gründungsgeschehen in der Region. In Fachvorträgen aus der Praxis erhältst du gute Inputs beispielsweise zu den Themen, Vertrieb, Finanzierung oder Mitarbeiterführung.

Mitwirkung

Mit deiner Expertise kannst du direkt mitwirken, zum Beispiel bei Umfragen der IHK-Organisation oder mit Ideen zu neuen Angeboten für Gründerinnen und Gründer in der Region Stuttgart. Beispielsweise konnte mithilfe des Arbeitskreises ein Startup-Sprechtag eingeführt werden.
Nächster Austausch ist am 13. März um 17:00 Uhr in der IHK (Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart)
Wenn du gemeinsam mit uns den Gründungsstandort Region Stuttgart stärken und weiterentwickeln möchtest, dann freuen wir uns sehr über deine Kontaktaufnahme.
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
Basiswebinar für Existenzgründerinnen und -gründer

Grundlagenwissen Import

Beim Import in die EU sind viele warenspezifische Vorschriften zu beachten. Mit dem IHK Basiswebinar „Grundlagenwissen Import” gibt die IHK Ihnen Hinweise zu den Punkten, die bei einem Importgeschäft zu berücksichtigen sind und hilft Ihnen, den Start ins Auslandsgeschäft erfolgreich zu meistern. Ziel der Veranstaltung ist es, Teilnehmern ohne Vorkenntnisse im Außenhandel einen grundlegenden Überblick über den Ablauf eines Imports zu geben. Dies soll dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Konsequenzen beim Außenhandel realistisch einzuschätzen.
Themen sind unter anderem
  • Ausfuhr aus einem Drittland
  • Hinweise zu möglichen Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Vorschriften und Voraussetzungen für die Einfuhr in die EU
Termine
  • 15. März 2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 10. Mai 2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Teilnahmeentgelt beträgt 25 Euro.
Die Anmeldung erfolgt über die IHK-Veranstaltungsdatenbank.

Basiswebinar für Existenzgründerinnen und -gründer

Grundlagenwissen Export

Beim Export aus der EU sind viele warenspezifische Vorschriften zu beachten. Mit dem Basisseminar Grundlagenwissen Export gibt die IHK Ihnen Hinweise zu den Punkten, die bei einem Exportgeschäft zu berücksichtigen sind und hilft Ihnen, den Start ins Auslandsgeschäft erfolgreich zu meistern. Ziel des Webinars ist es, Teilnehmern ohne Vorkenntnisse im Außenhandel einen grundlegenden Überblick über den Ablauf eines Exports zu geben. Dies soll dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Konsequenzen beim Außenhandel realistisch einzuschätzen.
Themen sind unter anderem
  • Zollabwicklung bei der Ausfuhr,
  • Hinweise zu möglichen Liefer- und Zahlungsbedingungen,
  • Dokumente für das Ausland.
Termine
  • 15. Februar 2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 19. April 2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • 14. Juni 2023, 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Teilnahmeentgelt beträgt 25 Euro.
Die Anmeldung erfolgt über die IHK-Veranstaltungsdatenbank.

Studie

DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2022

Obwohl viele Betriebe zur Nachfolge anstehen, möchten immer weniger Personen selbst Unternehmer sein oder Unternehmer werden. Dies geht aus dem aktuellen DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge hervor, für den rund 18.000 Kontakte von IHK-Beraterinnen und -Beratern mit Alt-Unternehmerinnen und Alt-Unternehmern sowie Nachfolgeinteressierten ausgewertet wurden.

Krisen und Corona machen Nachfolgesuche deutlich schwieriger

Die Suche nach einer passenden Unternehmensnachfolge ist in den vergangenen zwei Jahren deutlich schwieriger geworden. Die Corona-Pandemie hat das Interesse an der Übernahme eines Unternehmens stark gedrückt. Nur noch halb so viele Übernahme-Interessenten wie vor der Corona-Pandemie erkundigten sich im Jahr 2021 bei ihrer IHK. Das Nachfolgeinteresse hat insbesondere in den von Lockdowns betroffenen Branchen Handel und Gastronomie sowie bei kleinen Dienstleistungsunternehmen erheblich gelitten.
Auch die Zahl der von der IHK beratenen Alt-Inhaberinnen und Alt-Inhaber sank in diesem Zeitraum um deutliche 16 Prozent. Den IHKs zufolge stellten viele Unternehmerinnen und Unternehmer die Nachfolgesuche zurück, um sich um die Existenzerhaltung ihres Unternehmens nach der Corona-Krise zu kümmern. Maßnahmen zur Nachfolgevorbereitung stehen daher zurück.

Neben dem Interesse sinkt auch die Attraktivität der Betriebe

Allerdings: Nachlassende Bemühungen um die Nachfolge sowie unterlassene oder aufgeschobene Modernisierungsinvestitionen führen zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu nachlassender Attraktivität des Betriebes für mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger – und das in einem Umfeld, das aufgrund zunehmenden Fachkräftemangels und besonders aufgrund der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine zudem von deutlich höherer Unsicherheit geprägt ist.
Auch rein numerisch betrachtet deuten die IHK-Erfahrungen darauf hin, dass die Lage im Mittelstand bei der Unternehmensnachfolge herausfordernder wird. Im Jahr 2021 kamen rechnerisch 2,8 beratene Senior-Unternehmer/Unternehmerinnen auf einen Nachfolgeinteressenten. Vor der Krise betrug diese Relation noch 1,7. Derzeit haben 46 Prozent der beratenen Senior-Unternehmerinnen und -Unternehmer und 44 Prozent der Nachfolgeinteressierten zum Zeitpunkt der IHK-Beratung nicht die passende Nachfolge beziehungsweise das passende Unternehmen gefunden.

Negative Trends überlagern sich

  • Demografiebedingt gibt es tendenziell immer weniger Personen in den gründungsstarken Altersjahrgängen zwischen 18 und 40 Jahren. Gleichzeitig erreichen immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer das Ruhestandsalter. In der Folge wird es für die wachsende Zahl an Unternehmerinnen und Unternehmer auf Nachfolgesuche schwieriger, aus einer sinkenden Zahl an potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern die passende Kandidatin beziehungsweise den passenden Kandidaten zu finden.
  • Der zunehmende Mangel an Fachkräften führt dazu, dass gut qualifizierte Personen lukrative Angebote für abhängige Beschäftigungsverhältnisse erhalten und sich damit gegen den "Beruf Unternehmer/in" entscheiden.
  • Die Corona-Pandemie hat für viele Branchen herbe Einbußen gebracht, die zu den "klassischen" Branchen für Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen zählen. So haben auch im Jahr 2021 Lockdowns und Zugangsbeschränkungen im Handel, Gastronomie und vielen Dienstleistungsbereichen wie etwa Reisewirtschaft und Veranstaltungswirtschaft die dortige Geschäftslage und Unternehmenssubstanz deutlich verschlechtert und die Geschäftsaussichten mit hohen zusätzlichen Unsicherheiten belegt.
  • Aktuell mehren sich die Berichte aus den IHK-Regionen, dass Unternehmen im Zuge der Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine eine nochmals erhöhte Unsicherheit empfinden – insbesondere durch steigende Energie- und Rohstoffpreise sowie mögliche Versorgungsunsicherheiten.

Branchenübergreifende Herausforderung

Sehr eng ist die Situation im Handel. Hier zählten die IHKs 4,5-mal mehr Unternehmen in der IHK-Beratung als potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger. Mit 25 Prozent macht diese Branche den größten Anteil an der IHK-Nachfolgeberatung aus. Allerdings ist nach IHK-Berichten in vielen Handelsunternehmen der Modernisierungs- und Digitalisierungsbedarf hoch, Kunden- und Nachfragestrukturen haben sich im Zuge der Coronakrise teils drastisch geändert.
Am zweithäufigsten sind Industrie-Unternehmen in der IHK-Beratung vertreten. Und auch viele Nachfolgeinteressenten liebäugeln mit einem Industriebetrieb. Viele Industriebetriebe erwirtschaften im Branchenvergleich hohe Renditen und sind oft auch international aktiv. Die rechnerische Relation liegt für Industrieunternehmen in der IHK-Beratung mithin bei 1,5 abzugebende Unternehmen pro Nachfolgeinteressierten.
In Hotellerie, Gastgewerbe und Tourismus melden sich dreimal so viele Senior-Unternehmer/-innen bei ihrer IHK wie Nachfolgeinteressierte. Die Corona-bedingten Einbußen haben oftmals viel Liquidität gekostet. Viele potenziell Interessierte werden bisweilen durch den hohen Investitionsbedarf von einer Übernahme abgehalten. Zudem gibt es in der Branche den IHKs zufolge viele Betriebe, deren Geschäftspolitik aufgrund geänderter Kundenwünsche völlig neu ausgerichtet werden müsste. Auch ändert sich die Marktstruktur – es gibt etwa durch Online-Buchungsportale einen starken Preisdruck.
In der Logistikbranche suchten 4,5-mal mehr Unternehmen als potenzielle Nachfolger die IHKs auf. Hoher Fachkräftemangel und stark gestiegene Energie- und Kraftstoffpreise machen der Branche zu schaffen. Hinzu kommen verstärkte Konkurrenz durch neue Wettbewerber, Green-Logistics-Anforderungen und Lieferkettenrisiken. In der Folge melden sich vergleichsweise wenig Interessenten zur Übernahme eines Logistik-Unternehmens bei der IHK.
(Text: DIHK / DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2022)
Details, Grafiken und weitere Ergebnisse finden Sie auf der Seite des DIHK „DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2022”.
Alle Termine 2023

Veranstaltungen für Unternehmen im Vergaberecht

Die IHK-Auftragsberatungsstelle unterstützt mit verschiedenen Veranstaltungen Unternehmen dabei, fit im Vergaberecht zu werden, sich über Neuerungen zu informieren und sich untereinander auszutauschen. Hier finden Sie die Übersicht aller Termine.
Sobald Sie sich zu den einzelnen Veranstaltungen anmelden können, finden Sie den Link zu Anmeldung direkt hier bei der Veranstaltung. Abonnieren Sie den kostenlosen IHK-Newsletter „Öffentliche Ausschreibungen“ – hier werden Sie über die Veranstaltungen regelmäßig informiert.
Veranstaltungen 2023
Webinar: Rechtsschutz für Bieter im Vergaberecht         
12. April 2023; 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Die öffentliche Hand als Kunden gewinnen - Praktische Tipps und Tricks für Bieter   
9. Mai 2023; 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank  
Webinar: 10 Aspekte für eine erfolgreiche Bewerbung als Bieterunternehmen um öffentliche Aufträge
19. September 2023; 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Rechtsschutz im Vergabeverfahren- wie setze ich meine Interessen in Beschaffungsvorhaben richtig durch
10. Oktober 2023: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Rechtliche Do`s and Dont`s bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge für Bieter 
11. Oktober 2023: 09:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank
Webinar: Die öffentliche Hand als Kunden gewinnen - Praktische Tipps und Tricks für Bieter
12. Oktober 2023: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Online-Anmeldung in der Veranstaltungsdatenbank 
Symposium für Vergaberecht
28. November 2023; ganztägig
Online-Anmeldung leider noch nicht möglich

Veranstaltung am 11.05.2023

Webinar: Die Nachfolgebörse nexxt-change

Unternehmerinnen und Unternehmern fällt es zunehmend schwerer, geeignete Nachfolgeinteressierte zu finden. Nexxt-change ist eine unabhängige und die bundesweit größte Unternehmensnachfolgebörse.
Das Webinar zeigt, für wen die Plattform in Frage kommt und wie Sie selbstständig eine Verkaufs- oder Suchanzeige erstellen können. Anhand konkreter Praxisbeispiele erhalten Sie auch Einblicke in den Kommunikationsablauf der Börse.
Im Anschluss der Veranstaltung steht der Referent für Fragen der Teilnehmenden zur Verfügung.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Programm
17:00 Uhr
Begrüßung
Alexander Ummenhofer
IHK Region Stuttgart
17:05 Uhr
Die IHK-Nachfolgemoderation
17:15 Uhr
Die Nachfolgebörse nexxt-change
  • Die nexxt-change-Börse und deren Funktion
  • Die IHK als Ihr Regionalpartner
  • Der Ablaufprozess
  • Tipps für Senior-Unternehmer – Übergebergebende
  • Tipps für potenzielle Nachfolger – Übernehmende
  • Schritt für Schritt: Die Erstellung eines Inserats
  • Schritt für Schritt: Suchen & Finden
  • Aktuelle Inserate der IHK Region Stuttgart
18:00 Uhr
Austausch, Abschluss
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Veranstaltung am 29.11.2022

19. Symposium für Vergaberecht

Unsere kostenfreie renommierte Fachveranstaltung für Bieterunternehmen und öffentliche Auftraggeber soll Anregungen, Orientierung und Lösungsansätze für die Vergabepraxis bieten und einen Diskussionsraum öffnen.
Wann: 29. November 2022 von 10:15 Uhr bis 17:30 Uhr
Wo: IHK-Haus, IHK Region Stuttgart
Ein Schwerpunkt in diesem Jahr werden neben der Novelle der VwV-Beschaffung die sozialen, ökologischen und innovativen Kriterien bei der Beschaffung sein.
Die Veranstaltung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung
Veranstaltung am 24./25.11.2022

Buchhaltung für Existenzgründer

In der zweitägigen Veranstaltung erarbeiten Sie anhand von Beispielen aus der Praxis in unkomplizierter Weise die Grundlagen der Buchhaltung. Damit schaffen Sie nicht nur die Voraussetzung dafür, Ihre Unterlagen richtig für das Finanzamt vorzubereiten, sondern erfahren auch, dass eine gute Buchhaltung die Basis für viele unternehmerische Entscheidungen darstellt. Im Praxisteil wird ein Buchhaltungsprogramm der Firma Lexware eingesetzt.
 
Programm
Was ist Buchhaltung?
• Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung
(EÜR)?
• Lohn- und Finanzbuchhaltung
Gute Vorbereitung der Unterlagen
• Zur Eigenkontrolle
• Zur Erleichterung der Buchführung
Fachbegriffe aus der Buchhaltung
• Soll und Haben, Konten, Summen- und Saldenlisten, Kassenbuch, Kontoauszüge, Belege und Rechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Kontenrahmen
Buchhaltung selbst erstellen?
• Entscheidungshilfen zur Auswahl eines geeigneten Buchhaltungsprogramms
• Steuerberatung und Buchhaltungsservice?
Praktisches Arbeiten mit einem Buchhaltungsprogramm
• Anlegen Ihres Kontenrahmens
• Buchen von Geschäftsvorfällen
Was muss dem Finanzamt gemeldet werden?
• Grundlagen der Umsatzsteuer
Was kann Buchhaltung über den Erfolg des Unternehmens aussagen?
• Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Buchhaltung und Unternehmenssteuerung
• Planung, Realisierung
Referentin
Gabriele Schmid,

FiBuFuchs, Winnenden

Kerstin Helferich
Veranstaltungsort:
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Datum:
24./25. November 2022
Uhrzeit: 
9:00 Uhr – 16:30 Uhr
Teilnahmeentgelt:
120,00€
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Rufnummer und der Rechnungsanschrift unter zvm-online@stuttgart.ihk.de an.
Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
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91 Prozent aller deutschen Untenehmen sind Familienunternehmen. Sie erzielen 55 Prozent der Umsätze und stellen 57 Prozent aller Jobs (Quelle: Stiftung Familienunternehmen)

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Veranstaltungen

IHK-Netzwerkveranstaltungen in Ihrer Nähe

Netzwerken lässt sich sehr gut im Rahmen (fast) aller IHK-Veranstaltungen – folgende Angebote laden speziell zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen ein:
Exi-Ständerling in Böblingen
… richtet sich an Gründerinnen und Gründer, um sich auszutauschen und ganz ungezwungen über ihre Gründung zu sprechen. Dabei soll der Austausch kurz und knackig sein, damit er gut in einen vollen Berufsalltag passt.
Gründerinnen-Stammtisch in Böblingen
… bietet Frauen die Möglichkeit zum Kennenlernen und gegenseitigem Empowerment. Alle Jungunternehmerinnen, Gründerinnen und Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit noch planen, sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
Gründungsfrühstück in Esslingen
… dient der Vernetzung und Stärkung der Gründerszene im Landkreis Esslingen. Sie haben bereits gegründet oder stehen kurz vor Ihrem Start? Beim Frühstück können Sie sich inspirieren lassen, sich zu Ihrem Vorhaben austauschen und Netzwerken.
Netzwerkfrühstück in Göppingen
… ist gedacht für Gründerinnen und Gründer aus dem Landkreis Göppingen, die sich in der Gründungsphase befinden oder deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Business Brunch im Rems-Murr-Kreis
… möchte Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Rems-Murr-Kreis ansprechen, die ihr persönliches und berufliches Netzwerk erweitern wollen.
Young Business Network in Stuttgart
… richtet sich mit einem Impulsvortrag und einer Pitching-Bühne an Gründer, Gründungsinteressierte und Jungunternehmer.
IHK Nachfolger-Club in Stuttgart
… richtet sich ausschließlich an Nachfolge-Interessierte und Unternehmens-Nachfolger, um den Erfahrungsaustausch zu fördern.


 


Veranstaltung zur Unternehmensgründung

#Stuttgartgründet

Aktuell arbeiten wir am Programm für den Kongress #Stuttgartgründet 2023
Mit dem Kongress #Stuttgartgründet im Stuttgarter IHK-Haus wollen wir Gründungsinteressierte und Jungunternehmer und Jungunternehmerinnen aus Stuttgart und der Region ansprechen und für das Thema Gründung begeistern. Geboten werden Fachforen, Workshops, Erfolgsgeschichten und eine große Infomesse.
PROGRAMM – #Stuttgartgründet 2022
>>>>> Von 09:00 bis 16:00 Uhr Große Infomesse im Foyer <<<<<
09:00 Eintreffen und vernetzen
09:30 Eröffnung
10:00 Parallele Fachforen
  • Ohne Vorbereitung geht's nicht: So erstellen Sie Ihren Businessplan
    • Gernod Kraft, RKW Baden-Württemberg GmbH
  • SEO, SEA, Google Analytics & Co.: 20 Tipps aus der Praxis
    • Stephan Sigloch, KlickPiloten GmbH
  • Was Sie als Existenzgründer unbedingt über Steuern wissen sollten
    • Philipp Krais, WirtschaftsTreuhand GmbH
  • Business Angels als Investoren: Wie Startups davon profitieren
    • Frank Motte, Business Angels Region Stuttgart
10:45 Getränkepause
11:15 Parallele Fachforen
  • Erfolgreich gründen im Gastgewerbe
    • Armin Utz, DEHOGA Baden-Württemberg
  • Crash-Kurs E-Commerce: Erfolgreich durchstarten im Online-Handel
    • Roman Leonov, IHK Region Stuttgart
  • Fit for Team-Gründung: GbR, GmbH oder Genossenschaft?
    • Dr. Michael Roth, Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V.
  • Erfolgsstorys: Von Bootstrapping und Löwenhöhlen – so haben wir unsere Finanzierung gestemmt
    • Pascal Hof, Agentur SchillerHof GbR
    • Felix Klenk, Freund-K
    • Manuel Eynollahiargaghy, SPACEGOATS GmbH
10:00 – 12:00 Workshops (parallel zu den Fachforen): Nur mit vorheriger Anmeldung – Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 
Workshop I „Ideenfindung”: Mit dem Business Model Canvas zur Entwicklung Ihres Geschäftsmodells // Prof. Esin Bozyazi und Kerstin Schenk, Steinbeis-Beratungszentrum Existenzgründung
Workshop II „Life is a pitch“ – Was es braucht, um überzeugend aufzutreten". Intensives Pitch-Training für Startups in kleiner Runde // Nico Bühler, Gründermotor GmbH & Co. KG
12:00 Mittagspause
  • Unsere Nachbarn der Schankstelle freuen sich auf Ihren Besuch!
  • Gelegenheit zum Besuch der Infomesse mit über 30 Beratern der Stuttgarter Gründerszene
  • Netzwerken im gesamten IHK-Haus und auf der Terrasse zum Weinberg
14:00 Parallele Fachforen
  • Gründen in den freien Berufen
    • Andrea Perl-Morea, Institut für Freie Berufe (IFB)
  • Gründer aufgepasst: Rechtliche Aspekte im Internet, E-Commerce und bei Apps
    • Rainer Simshäuser, IHK Region Stuttgart
  • Marke, Firmenname, Produktidee: Schützen Sie Ihre Rechte
    • Helmut Jahnke, Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg
  • So tickt die Bank: Tipps und Tricks für ein erfolgreiches Kreditgespräch
    • David Boahen, Volksbank Stuttgart eG
14:45 Getränkepause
15:15 Parallele Fachforen
  • So geht's: Kundenakquise und erfolgreicher Vertrieb
    • Erwin Tilemann, Senioren der Wirtschaft e. V.
  • Irgendwas mit Facebook: Social Media richtig nutzen
    • Osman Zöllner, Marketing Consultant
  • Alles was Recht ist: So schließen Sie Verträge richtig
    • Volker Nann, Klünder / Nann / Machanek Rechtsanwälte
  • Digitale Finanzierung für Gründer: Crowdfinancing & Co.
    • Mario Buric, CROWD NINE GmbH
14:00 – 16:00 Workshops (parallel zu den Fachforen): Nur mit vorheriger Anmeldung – Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 
Workshop III „Innovation”: So nutzen Sie moderne Innovationsmethoden, um Ideen in Lösungen zu transformieren // Tobias Bartel, Avance Academy GmbH
Workshop IV „Marketing“: Kunden erreichen und langfristig binden, mit der richtigen Marketingstrategie // Martha Mertens & Simone Heinz, Sinnesrausch Werbeagentur
16:00 Ende

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Kostenlose Kinderbetreuung
Von 09:00 bis 16:00 Uhr, für Kinder ab 3 Monaten im IHK-Haus.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich!

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Der Kongress „Stuttgart gründet“ wird unterstützt von
Logo Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
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Adressbuchschwindel

Warnung vor Formularfalle

Regelmäßig kursieren falsche Rechnungsformulare für Handelsregistereintragungen, die als angeblichen Absender ein Amtsgericht ausweisen. Den Formularen ist ein Überweisungsträger beigefügt. Die Absender im Logo, Briefkopf und/oder Zahlungsempfängerauf dem Überweisungsträger lauten meist auf Buchstabenfolgen, wie in einzelnen Fällen ELAR, MRN oder aktuell “Gewerbe- und Handelsreister Deutschland”, abgekürzt GHRD. Vor diesen Fake-Rechnungen warnt aktuell der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. Oft sind diese Rechnungsformulare für einen fälschlicherweise offiziellen Anstrich um Bundesadler und Bundesflagge ergänzt. Teilweise wird versucht den Adressaten unter Druck zu setzen: “Zahlungsfrist 7 Werktage nach Erhalt” .
Dies sind keine offiziellen Schreiben des Amtsgerichtes. Dabei handelt es sich um eine Formularfalle. Der Angebotscharakter der Rechnung wird verschleiert. Erst bei näherem Lesen wird deutlich, dass es sich nicht um eine Rechnung des Amtsgerichts, sondern um ein privates Angebot für eine Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis oder eine Firmendatenbank zu überhöhten Kosten handelt. Die Zahlung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden. Oftmals sind diese Anmeldungen für vermeintliche Gewerberegister nicht immer von einer originalen Rechnung vom Registergericht zu unterscheiden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote bzw. Rechnungen zu reagieren oder diese zu unterzeichnen! Bitte sehen Sie hierzu auch die Informationen auf der Webseite des Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Wenn Sie eine solche Fake-Rechnung erhalten, bezahlen sie diese nicht und löschen Sie die E-Mail bzw. vernichten Sie das Schreiben. Kontrollieren Sie Ihren Rechnungseingang und prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Absendern von Rechnungsmails vor dem Bezahlen immer genau, ob es sich dabei nicht um eine falsche Rechnung handelt. Lesen Sie immer auch das Kleingedruckte! Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses Thema. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben oder eine Rechnung handelt, fragen Sie nach bei der IHK oder dem angeblichen Amtsgericht von dem die Rechnung stammen soll.
Achten Sie insbesondere auf folgende Merkmale, um eine solche Fake-Rechnung zu erkennen:
  • Die angegebene E-Mail-Adresse enthält meist ein Buchstabenkürzel neben dem Begriff „Amtsgericht“ oder „Handelsregister“
  • (Landes-)Wappen oder Adler oder Flagge ist abgedruckt
  • Druck auf behördentypischem Umweltpapier (wenn per Papier versandt)
  • Amtstypische Aufmachung und Schriftart
  • Angabe von Registernummern oder Aktenzeichen
  • Gegebenenfalls auch Aufzählung von Gesetzesparagraphen, die einen seriösen Eindruck erwecken sollen
  • Ein beiliegender, bereits ausgefüllter Überweisungsträger
  • Drei- oder vierstellige Beträge, die überwiesen werden sollen
  • Ein sehr kurzes Zahlungsziel von oftmals nur wenigen Tagen


Workshop am 27.09.2022

„Besonders in schwierigen Zeiten gilt: Machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher!“

Schlagworte wie Digitalisierung, Fachkräftemangel und die Corona-Pandemie stellen mittelständische Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen: Mehr denn je gilt es, mögliche Schwächen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Wichtige Erfolgsfaktoren sind dabei die Unternehmensstrategie, Kunden, Mitarbeiter und effiziente Leistungsprozesse. Diese vier Faktoren, mit denen Sie Ihr Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen können, werden in einzelnen Workshops aufbereitet.

28. Juni 2022: Workshop „Erfolgsfaktor Leistungsprozesse im Unternehmen“: Leistungsprozesse sind ein maßgeblicher Teil des unternehmerischen Erfolgs – erfahren Sie, wie Sie Ihre Prozesse regelmäßig auf den Prüfstand stellen können, um Ihren Ertrag nachhaltig zu steigern.
Referent: Klaus Kopp, Steuerberater, Dipl. Bw. (FH), Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung DStV e.V., H/W/S Kopp GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Korb
16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, max. 20 Teilnehmer. Veranstalter: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart. Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.

27. September 2022: Workshop „Erfolgsfaktor Kunde“: Unternehmen müssen mehr denn je ihre Zielgruppe und deren Bedürfnisse kennen, um am Markt erfolgreich zu sein. Bekommen Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile einer nachhaltigen und erfolgreichen Kundenstrategie.
Referent: Gernod Kraft, Unternehmensberater, RKW Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart
16:00 Uhr bis 20:00 Uhr, max. 20 Teilnehmer. Veranstalter: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart. Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.


Nachfolgemoderation

Ihr Nachfolgemoderator der IHK Region Stuttgart

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart bietet über den Nachfolgemoderator ein Betreuungsmodell an, wodurch anstehende Unternehmensübergaben begleitet werden sollen.
In vielen mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg ist der Generationswechsel ein aktuelles Thema. Unternehmen finden oftmals keinen geeigneten Nachfolger; gleichzeitig macht der demographische Wandel die Unternehmensnachfolge komplizierter. Nach einer Studie der IHK „Familienunternehmen in Gefahr?” sind allein in der Region Stuttgart jährlich mehr als 3.000 Unternehmen von einer Nachfolgeregelung betroffen. Die Suche wird auch durch das aktuell attraktive Angebot am Arbeitsmarkt erschwert. Dabei bietet eine Unternehmensnachfolge im Vergleich zu einer Neugründung durchaus Vorteile. Das Unternehmen ist bereits am Markt eingeführt, Strukturen und Prozesse bestehen und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vorhanden.
Ziel der Moderation ist es, potenzielle Übergeberinnen und Übergeber sowie Nachfolgeinteressierte für die rechtzeitige Nachfolgeplanung zu sensibilisieren und bei Bedarf den gesamten Nachfolgeprozess zu begleiten.
Aufgaben des Moderators:
  • Sensibilisieren potenzieller Übergeberinnen und Übergeber für die rechtzeitige Nachfolgeplanung
  • Orientierungsberatung anbieten und kompetenter Ansprechpartner sein
  • Kontakte zu Beratungsnetzwerken pflegen und diese bedarfsgerecht in den Nachfolgeprozess einbinden
  • Unterstützen bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger
  • Kontakte zu potenziellen Nachfolgern systematisch aufbauen und begleiten
  • Moderieren der persönlichen Gespräche im Rahmen der Übergabe / Nachfolge
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert das Projekt des Nachfolgemoderators aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Aus diesem Grund kann die Nachfolgemoderation innerhalb der Region Stuttgart kostenfrei angeboten werden.
Logos WM-ESF-Träger
Fortsetzung der Förderung

Tourismusfinanzierung Plus

Mittelständische Tourismusbetriebe, die Ihren Betrieb umgestalten oder modernisieren möchten, können dies mit einem Förderdarlehen finanzieren. Die langfristigen Förderdarlehen eignen sich vor allem für Baumaßnahmen.

L-Bank fördert Investitionen in die Tourismusinfrastruktur

Mit dem Neustart des Programms bietet die L-Bank nun wieder einen zinsverbilligten Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von sechs Prozent (bis maximal 200.000 Euro) an. Die Tourismusfinanzierung Plus kann über die Hausbanken bei der L-Bank beantragt werden. Über das Programm können kleine und mittelständische Unternehmen aus dem touristisch geprägten Gastgewerbe eine Förderung erhalten.
Tourismusfinanzierung Plus

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in touristische Einrichtungen, wie Modernisierungen und Sanierungen von bestehenden Gebäuden, Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen, Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen und Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind.

Die Förderdarlehen können mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes

Es gibt viele Fördermöglichkeiten des Bundes, der EU und der Bundesländer, um touristische Unternehmen zu unterstützen – man muss sie nur finden. Zum Beispiel mit dem Förderwegweiser. Dafür wertete das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes mehrere tausend Fördermaßnahmen aus und glich diese mit branchentypischen Anforderungen von touristischen Unternehmen ab. Das Resultat ist eine Datenbank, die über 500 aktuelle Förderungen umfasst, speziell für den Tourismus.
Sie finden den Förderwegweiser direkt auf den Seiten des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes.
Veranstaltung am 30.06./ 01.07.2022

„Buchhaltung für Existenzgründer“

In dieser zweitägigen Veranstaltung erarbeiten Sie einfach anhand von Praxis-Beispielen die Grundlagen der Buchhaltung. Damit schaffen Sie nicht nur die Voraussetzung dafür, Ihre Unterlagen richtig für das Finanzamt vorzubereiten, sondern erfahren auch, dass eine gute Buchhaltung die Basis für viele unternehmerische Entscheidungen bildet.
Im Praxisteil wird ein Buchhaltungsprogramm der Firma Lexware eingesetzt.
Halbtagesveranstaltung

Stuttgarter Nachfolgetag

Mit dem Stuttgarter Nachfolgetag möchte die IHK Region Stuttgart für das Thema Unternehmensnachfolge sensibilisieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Über die jährlich stattfindende Halbtagesveranstaltung sollen die Interessierten für die unterschiedlichsten Themen der Unternehmensnachfolge sensibilisiert werden. Gleichzeitig bietet die Veranstaltung eine ideal Möglichkeit zum Vernetzen.
Das Angebot richtet sich sowohl an Übergabeinteressierte, die ihre Nachfolge regeln möchten, als auch an potenzielle Nachfolgeinteressierte auf der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Folgende Angebote sind geplant:
  • Theorie – parallele Fachforen rund um das Thema Unternehmensnachfolge
  • Praxis – Podiumsteilnehmende berichten von ihren Nachfolge-Erfahrungen
  • Übergabe- & Übernahme-Pitches – Nachfolgeinteressierte und Übergabeprojekte werden vorgestellt
  • Unterstützungsangebote – externe Partner stehen Ihnen auf der Infolandschaft zur Verfügung
  • Netzwerk & Austausch – profitieren Sie vom Austausch zwischen Gleichgesinnte
Das Programm befinden sich aktuell noch in Abstimmung. Eine Anmeldung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Mit unserem IHK-Newsletter bleiben Sie immer auf dem aktuellsten Stand und werden über unser Veranstaltungsangebot informiert.
Kennen Sie schon den IHK Nachfolgemoderator für die Region Stuttgart? Der IHK Nachfolgemoderator bietet erste Orientierung im Nachfolgeprozess und unterstützt auf Wunsch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.
KfW-Sonder­programm UBR 2022

KfW-Kredite können beantragt werden

Das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Förder­mitteln können Unternehmen einen Groß­teil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Details und Antragstellung sind direkt auf der KfW-Sonderprogramm-UBR Webseite zu finden.
Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Auch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstützt vom Krieg betroffene Unternehmen im Land

Um den Unternehmen in der weiterhin äußerst schwierigen Situation bestmöglich unter die Arme greifen zu können, haben Bund und Land die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbank erweitert. So wurde der Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle müssen vor Ausbruch des Krieges wirtschaftlich tragfähig gewesen und durch die Ukraine-Krise unmittelbar betroffen sein.
Das Sonderprogramm läuft zunächst befristet bis 31.12.2022.
Garantie im Onlinehandel

Werben mit Garantie – garantiert richtig?

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie dient dem Zweck dem Käufer zusätzlich Rechte zum Beispiel bei einem Produktmangel zuzugestehen. Sie ist nicht mit der ohnehin gesetzlich bestehenden Gewährleistung zu verwechseln. Die Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einer Garantie gesetzlich für zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Mängel kann der Verbraucher also innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die dann neben die Gewährleistung hinzutritt. In der Regel wird sie - ohne dass es auf ein Verschulden ankommt - für eine bestimmte Beschaffenheit oder Haltbarkeit eines Artikels und für einen bestimmten Zeitraum abgegeben.

Was sind die Anforderungen an die Bewerbung einer Garantie?

Bei Fernabsatzverträgen ist der Onlinehändler grundsätzlich verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über das (gegebenenfalls) Bestehen von Garantien und deren Bedingungen zu informieren. Wenn der Händler in seinem Angebot mit einer Garantie wirbt, so ist der Verbraucher auch umfassend über den Inhalt der Garantie zu informieren, also über die Reichweite der Garantie und dass sie eine freiwillige Zusatzleistung zur ohnehin bestehenden Gewährleistung ist.
In der Garantieerklärung zwingend folgende Angaben zu machen.
Die Garantieerklärung muss einfach und verständlich abgefasst sein und folgenden Inhalt enthalten:
  1.  Name und Anschrift des Garantiegebers (z. B. der Hersteller oder eine Garantie-Versicherung, oder der Verkäufer, falls er die Garantie selbst abgibt).
  2. Einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers, dass die Inanspruchnahme dieser Rechte unentgeltlich ist sowie darauf, dass diese Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  3. Das vom Verbraucher einzuhaltende Verfahren für die Geltendmachung der Garantie.
  4. Die Nennung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht (also welche Fälle deckt sie ab) und die  Garantiebestimmungen, insbesondere die Dauer (z. B. drei Jahre) und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes.
Im Übrigen muss die Garantieerklärung dem Verbraucher spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Zum Beispiel indem die Garantieerklärung per E-Mail übersendet wird (spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält), oder ausgedruckt, oder auf einem USB-Stick als Beilage zur gelieferten Ware. Der bloße Download der Garantieerklärung von einer Webseite reicht nicht aus.
Wird eine der vorgenannten Anforderungen nicht erfüllt, bleibt die Garantieverpflichtung dennoch wirksam.
Sind die genannten Angaben falsch oder unvollständig, kann dies zu Abmahnungen führen. Aktualisieren Sie daher Ihre Garantieerklärungen entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen.
Wichtig: Eine vom Hersteller übernommene Haltbarkeitsgarantie umfasst mindestens den Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers, also Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache und nicht lediglich Schadensersatz.
Eine weitere Fehlerquelle kann sein, dass auf die für den angebotenen Artikel tatsächlich bestehende Herstellergarantie nicht hingewiesen wird. Über die Garantiebedingungen kann vor Abgabe der Bestellung hingewiesen werden, in dem in der Artikelbeschreibung auf die Garantiebedingungen auf der Webseite des Garantiegebers verlinkt wird, oder die Garantiebedingungen zum Beispiel als PDF abrufbar sind.

Was gilt, wenn eine Garantie zwar vom Hersteller gewährt wird, der Händler aber damit nicht wirbt bzw. sie gar nicht erwähnt?

In diesem Fall hätte der Händler bei jedem angebotenen Produkt sicherzustellen, dass keine Herstellergarantie besteht bzw. falls eine solche besteht die erforderlichen Garantiebedingungen zu recherchieren und darüber in seinem Online-Angebot zu informieren. Bisher war gerichtlich nicht entschieden, ob eine Informationspflicht ausgelöst wird, wenn zwar eine Garantie besteht, aber der Händler diese nicht aktiv bewirbt oder sie gar nicht erwähnt. Nach einem neuen und aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen Onlinehändler Verbraucher nicht grundsätzlich vorvertraglich über das Bestehen einer Herstellergarantie von Produkten informieren, d.h. allein das bloße Bestehen einer Herstellergarantie, oder deren beiläufige Erwähnung im Angebot (im konkreten Fall des EuGH war die Garantie nicht auf der Angebotsseite, sondern über einen Link „Weitere technische Informationen“ über den der Verbraucher auf ein vom Hersteller formuliertes Informationsblatt zugreifen konnte), löst keine Informationspflicht aus.
Über die Herstellergarantie ist aber zu informieren, wenn die Information für die Kaufentscheidung relevant sein kann, insbesondere etwa, wenn die Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument für das Angebot ist, um die Wettbewerbsfähigkeit oder die Attraktivität des eigenen Angebots im Vergleich zu den Angeboten von Wettbewerbern zu verbessern. Dies dürfte im Einzelfall von Inhalt und allgemeiner Gestaltung des Angebots, der Bedeutung der Erwähnung als Verkaufs- und Werbeelement, der Positionierung im Angebot und der Gefahr einer möglichen Irreführung des Verbrauchers abhängen. Wird ein Angebot mit einer Garantie beworben, sind sämtliche Informationen (siehe oben) hinsichtlich der Garantie bereitzustellen.

Adressbuchschwindel

Warnung vor Trickformular

Die Firma GID Gewerbeinformationsdienst UG aus Wiesbaden versendet deutschlandweit irreführende Formulargestaltungen, die mit Gewerbedatenregistrierung und „Gewerbeinformationsdienst – Registrierung gewerbliche Einträge“ überschrieben sind.
Das besagte Trickformular ist dabei in zwei Teile gegliedert: In der linken Spalte sind als „Eyecatcher“ die Unternehmensdaten abgebildet, welche ergänzt oder bestätigt werden sollen. Die rechte Spalte enthält einen Teil des „Kleingedruckten“, z. B. den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit des Eintrages. Dort wurde im besagten Fall auch der Jahrespreis von 600 Euro genannt. Aus einer weiteren kleingedruckten Textpassage geht dann der Hinweis hervor, dass mit Unterzeichnung ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen wird. Die Gesamtbelastung i. H. v. 1.200 Euro wird auf dem Formular nicht ausgewiesen. Nach Abschluss des Vertrages erhielten die Betroffenen unmittelbar Rechnungen und Mahnungen. Sogar ein Inkassounternehmen wurde hierbei eingeschaltet.
Damit Sie erst gar nicht in solche Abo-Fallen tappen, raten wir Ihnen, Forderungen, wie oben beschrieben, erst auf ihren Rechtsgrund zu überprüfen. Wie Sie solche Beispiele von Formularfallen erkennen können sehen Sie in unserem Artikel „Warnung vor Formularfalle“.
 
Bieterdatenbank

Bieterdatenbank – Profitieren Sie von Öffentlichen Aufträgen

Öffentliche Auftraggeber, die Bewerber für eine freihändige Vergabe oder beschränkte Ausschreibung eines Liefer- oder Dienstleistungsauftrags suchen, können sich an die Auftragsberatungsstelle wenden, und sich geeignete Unternehmen benennen lassen. Wollen Sie hierbei berücksichtigt werden? Dann lassen Sie sich in die Bieterdatenbank der IHK-Auftragsberatungsstelle aufnehmen.

Aufnahme in die Bieterdatenbank der Auftragsberatungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Baden-Württemberg hat und Sie sich regelmäßig an Ausschreibungen auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beteiligt, können Sie sich kostenfrei in die Bieterdatenbank  aufnehmen lassen.
So funktioniert die Registrierung:  Bitte füllen Sie dazu das Onlineformular zur Aufnahme in die Bieterdatenbank aus.

Ablauf des Benennungsverfahrens

Das Verfahren beginnt, wenn die Auftragsberatungsstelle eine Benennungsanfrage eines öffentlichen Auftraggebers erhält:
  • Wir recherchieren in der Bieterdatenbank nach geeigneten Unternehmen.
  • Unternehmen, bei denen eine Übereinstimmung des Firmenprofils mit der Benennungsanfrage besteht, werden von uns kontaktiert, um die Liefer- und Leistungsfähigkeit zu erfragen.
  • Im Anschluss teilen wir Ihre Kontaktdaten dem öffentlichen Auftraggeber mit.
  • Der öffentliche Auftraggeber fordert Sie anschließend in der Regel direkt zur Angebotsabgabe auf.
Die Zubenennung ist ein gemeinsamer Service der Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg. Die Abwicklung erfolgt zentral über die Auftragsberatungsstelle in Stuttgart.

Aufnahme in die Bieterdatenbank für Unternehmensberatungen und Rechtsanwälte im Vergaberecht

Die Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg erhält Anfragen von Unternehmen, die professionelle Hilfe im Vergaberecht oder Vergabemanagement suchen. Wollen Sie hierbei berücksichtigt werden und haben Sie Ihren Unternehmenssitz in Baden-Württemberg? Dann können Sie sich kostenfrei in unserer Bieterdatenbank aufnehmen lassen.
Fragebogen zur Aufnahme in die Bieterdatenbank
Junge Unternehmer setzen sich ein

Wirtschaftsjunioren

Die Wirtschaftsjunioren sind Deutschlands größter Verband junger Unternehmer und Führungskräfte. Mehr als 10.000 Menschen unter 40 Jahren haben sich aus allen Bereichen der Wirtschaft zusammengeschlossen, um gemeinsam etwas für das Ganze zu tun. Sie stehen in der Verantwortung ihrer Unternehmen und Familien - und engagieren sich darüber hinaus für die gesellschaftliche Zukunft ihres Landes.
Die Wirtschaftsjunioren setzen sich dafür ein, dass Deutschland weiterhin ein zuverlässiges Mitglied der Staatengemeinschaft bleibt. Sie übernehmen auch selbst Verantwortung zur Bewältigung sozialer und ökologischer Herausforderungen. Unter dem Motto „Create better leaders to create better societies“ möchten sie einen Beitrag zur positiven Veränderung der Gesellschaft leisten.
Die Wirtschaftsjunioren sehen sich nicht nur als Interessenvertretung, sondern engagieren sich zusätzlich in vielen gesellschaftlichen Bereichen, beispielsweise durch Veranstaltungen, Gespräche, Trainings, Umfragen und andere Projekte.
Ein Beispiel ist das Projekt „Stufen zum Erfolg“, bei dem Schüler beim Berufseinstieg unterstützt werden. Die Wirtschaftsjunioren helfen ihnen bei der Ausbildungsplatzsuche, bieten Bewerbungstrainings an oder schulen im verantwortungsvollen Umgang mit Geld.
Es gibt Juniorenkreise in
Ansprechpartner/-innen gibt es bei der IHK in Stuttgart und bei den Bezirkskammern.

Aktuelle Termine der Wirtschaftsjunioren:



Studie

Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2022 bis 2026

Seit Mitte der 1990er Jahre schätzt das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Deutschland.
Für den Zeitraum 2022 bis 2026 kommt die Studie dabei zu dem Ergebnis, dass bundesweit bei etwa 190.000 Unternehmen eine Unternehmensnachfolge zu erwarten ist. Mit fast 40.000 Unternehmen stehen die meisten Nachfolgen in Nordrhein-Westfalen an, gefolgt von Bayern mit fast 35.000 und Baden-Württemberg mit mehr als 27.000. Die Branchen, die davon am meisten betroffen sein könnten, sind unternehmensbezogenen Dienstleistungen, gefolgt vom produzierenden Gewerbe und dem Handel.
Die Studie „Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2022 bis 2026“ können Sie auf der Internetseite des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn herunterladen.
IHK-Broschüre

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Die rechtzeitige und systematische Vorbereitung der Unternehmensnachfolge ist eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt eines Betriebs. Fehler bei der Übergabe können zu Unternehmenskrisen bis hin zur Betriebsaufgabe führen.
Die von den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge – Informationen für Unternehmensübergeber und Nachfolger“ dient einer ersten Orientierung und informiert über die wesentlichen Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Die Broschüre richtet sich sowohl an Firmeninhaber, die ihren Betrieb abgeben wollen, als auch an potentielle Nachfolger. Sie informiert über die Grundlagen einer erfolgreichen Übergabe: ihre frühzeitige Vorbereitung, verschiedene Übergabemodelle (innerhalb oder außerhalb der Familie), Kriterien zur Unternehmensbewertung, rechtliche und steuerliche Aspekte sowie Finanzierungshilfen bei der Betriebsübernahme. Zusätzlich finden Existenzgründer Checklisten zu wichtigen Planungsfragen wie „Bin ich ein Unternehmer?“ oder „Die Analyse des Unternehmens“.
Die IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmensnachfolge“ können Sie auf der Internetseite des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) herunterladen.
Jetzt reinhören!

Rechtspodcast – E-Commerce-Recht

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Viele Kunden wickeln Ihre Einkäufe über das Internet ab. Aber wie lässt sich ein solcher Webshop rechtlich gestalten?
Die IHK Region Stuttgart informiert über das Thema im „Rechtspodcast“ zum E-Commerce. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In 2022 gibt es neue Spielregeln, inbesondere im Onlinerecht. Preisrabatte, Transparenz bei Kundenrankings, Kündigungsbutton, und digitale Warenkäufe sind nur einige der rechtliche Regelungen, die ab 1. Januar 2022 und Mitte 2022 in Kraft treten. Im aktuellen Rechtspodcast berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen.
In der aktuellen zweiten Episode berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu speziellen Rechtsthemen des Onlinehandels, insbesondere Anti-Abmahngesetz, E-Mail-Werbung und Werbung mit Preisen.
In der ersten Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuer und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich und geben Tipps zu den rechtlichen Basics eines Onlineshops und was zu beachten ist, wenn man über den Webshop auch Kunden im Ausland erreichen möchte.
Finanzielle Soforthilfen

Finanzielle Soforthilfen von Bund und Land

Wir können hier nur einen ersten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen ausgewählter Soforthilfe-Programme von Bund und Land geben. Weiterführende Informationen finden Sie beispielsweise auf den jeweils verlinkten Webseiten von Bund und Land.

Überbrückungshilfe IV

Die “Überbrückungshilfe IV” deckt den Förderzeitraum Januar 2022 bis Juni 2022 ab.
Die Überbrückungshilfe IV erstattet einen Anteil in Höhe von
  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Die Antragsfrist endete am 15. Juni 2022.
Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ der Überbrückungshilfe IV.

Neustarthilfe 2022

Die “Neustarthilfe 2022” deckt die Förderzeiträume 1. Januar bis 31. März (erstes Quartal 2022) und 1. April bis 30. Juni 2022 (zweites Quartal 2022) ab. Pro Förderzeitraum umfasst die „Neustarthilfe 2022“ einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin beziehungsweise einem Gesellschafter sowie von bis zu 18.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen beziehungsweise Gesellschaftern und Genossenschaften.
Die Antragsfrist endete am 15. Juni 2022.
Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ der Neustarthilfe 2022.

Tilgungszuschuss Corona III

Der “Tilgungszuschuss Corona III” für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche, das Taxi- und Mietwagengewerbe sowie für Dienstleistungsunternehmen des Sports, der Unterhaltung und Erholung deckt den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022 ab.
Es werden Regeltilgungsraten im Förderzeitraum mit einem Satz von 50 Prozent gefördert.
Die Antragsfrist endete am 31. Mai 2022.

Härtefallhilfen BW

Ein Härtefall im Sinne dieses Programms liegt grundsätzlich dann vor, wenn auf ein Unternehmen die folgenden beiden Merkmale zutreffen:
  • Das Unternehmen befindet sich in einer existenzbedrohlichen Situation, die auf die Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
  • Das Unternehmen hat in dem Zeitraum, für den ein Antrag auf Härtefallhilfen gestellt werden soll, keinen Zugang zu einem Corona-Hilfsprogramm des Bundes, der Länder oder der Kommunen.
Beide Merkmale müssen geprüft sein und im Antrag begründet werden.
Bei Antragstellung ab dem 1. Januar 2022 kann ein Antrag für einen mindestens einmonatigen Zeitraum zwischen Juli 2021 und Juni 2022 gestellt werden.
Die Antragsfrist endete am 15. Juni 2022.
Ausführliche und detaillierte Informationen Sie in den FAQ der Härtefallhilfen BW.

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III, III Plus und IV sowie November- und Dezemberhilfe

Fristende für Einreichung: 31. Dezember 2022
Frist für Rückzahlungen: Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ.

Endabrechnung Neustarthilfen

Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie in den FAQ von
  • Neustarthilfe (Januar bis Juni 2021): FAQ
  • Neustarthilfe Plus (Juli bis September 2021): FAQ
  • Neustarthilfe Plus (Oktober bis Dezember 2021): FAQ
  • Neustarthilfe 2022 (Januar-März 2022): FAQ
  • Neustarthilfe 2022 (April-Juni 2022): FAQ

Rückmeldeverfahren Soforthilfe Corona 2020

Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der L-Bank sowie in den FAQ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
 
Alle Angaben und Information haben wir für Sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die IHK Region Stuttgart keine Haftung.
Unternehmensgründung

Service und Beratung für Gründerinnen und Gründer

Die IHK Region Stuttgart bietet ein breites Informations- und Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer in der Startphase und darüberhinaus an:
Auch zu weiterführenden Themen wie zu Innovationen und Technologietransfer, zur Internationalisierung   oder öffentliche Ausschreibungen können sich Gründerinnen und Gründer bei der IHK Region Stuttgart informieren.




Formularfalle

Warnung vor Formularfalle mit Online-Handelsregistereintragungen

Im Internet unter Online-handelsregister.eu ist ein kommerzieller Anbieter von Handelsregisterauszügen zu finden. Die Webseite erweckt den Eindruck, als ob es das offizielle Handelsregister wäre. Bei der Bestellung ist hervorgehoben, dass der einzelne Handelsregisterauszug 4,90 EUR kostet. In den AGB ist allerdings versteckt, dass eine einmalige Freischaltungsgebühr in Höhe von 749,- EUR anfällt.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt auf solche Angebote zu reagieren bzw. diese zu unterzeichnen!
Sollten Sie dennoch bereits darauf reagiert haben empfehlen wir Folgendes:
Weitere gängige Formularfallen in Zusammenhang mit Eintragungen in kostenpflichtige Firmenadressverzeichnisse oder eine Firmendatenbank finden Sie auf unserem allgemeinen im Artikel „ Adressbuchschwindel”.
Recht Digital

Beratung IT- und Internetrecht

Internet-Recht, E-Commerce und App- und Software-Entwicklung spielen in einer digitalen Geschäftswelt zunehmend eine wichtige Rolle.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen werfen gesetzliche Anforderungen an die rechtliche Gestaltung von Webshops und Unternehmenshomepages, die Entwicklung und den Vertrieb von Apps und Software, sowie die Einhaltung des Datenschutzes viele Fragen auf.
Die IHK Region Stuttgart gibt in diesem Zusammenhang Ihren Mitgliedern eine Erstberatung zu rechtlichen Fragestellungen. Bitte beachten Sie, dass wir eine spezielle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Ihren persönlichen Online-Beratungstermin können Sie über den Online-Terminkalender buchen.

Werbung mit Testergebnissen

Die Werbung mit Testergebnissen, insbesondere von bekannten Testveranstaltern, ist ein bewährtes Mittel, um den eigenen Produkten im Geschäftsverkehr eine höhere Aufmerksamkeit zu verleihen. Wird ein Produkt mit einem Testsiegel (z.B. von der Stiftung Warentest) beworben, muss der Unternehmer das Testergebnis mit Funstellen belegen. Das gilt selbst dann, wenn das Siegel nur unscheinbar auf einer Abbildung zu sehen ist und sonst nicht weiter erwähnt wird. Nach einer aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe der Verbraucher das Recht, eine Werbung "für eine informierte geschäftliche Entscheidung prüfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Tests einordnen zu können". Dies gelte auch dann, wenn der auf dem Pro­dukt­bild er­kenn­ba­re Test­sieg nicht be­son­ders her­aus­ge­stellt werde.
Für den Verbraucher muss leicht auffindbar und erkennbar sein, wo das Testergebnis nachgelesen werden kann. Im Fall eines Zeitschrifttests sind Erscheinungsjahr und die Ausgabe der Testzeitschrift in der Anzeige erkennbar anzugeben, gegebenenfalls ist dies zum Beispiel in einer Fußnote zu ergänzen. Die Pflicht zur Angabe der Fundstelle entfällt nicht, weil das Testsiegel gegebenenfalls nur unscheinbar beworben wird, oder undeutlich platziert ist. Wird die Fundstelle nicht leicht erkennbar bzw. auffindbar angegeben, wird dies rechtlich so behandelt, als wäre sie gar nicht angebracht worden. Damit wird eine für den Verbraucher wesentliche Information nicht mitgeteilt, was zu einer Abmahnung führen kann.
Als Leitsatz sollte man sich merken: keine Werbung mit Testsiegeln ohne Angabe der Testfundstelle! Die Angabe der Fundstelle (Ausgabe und Erscheinungsjahr bei einer Testzeitschrift) sollte sich grafisch vom Hintergrund abheben. In Werbeprospekten, gedruckten Werbeanzeigen, oder wenn die Werbung das Produkt selbst mit aufgedrucktem Testergebnis enthält, sollte die Fundstelle ausreichend lesbar abgedruckt sein. Laut einzelner Urteile muss sie mindestens “Schriftgröße sechs Punkte” betragen.
Bei Werbung im Internet wird die Schaltung eines klickbaren Links auf die Testseite nicht verlangt. Die Angabe der URL der Internetseite, auf welcher der Test einsehbar ist, reicht aus. 
Die Quelle ist dann
  • auf der ersten Bildschirmseite mit dieser Werbung anzugeben, oder
  • mittels eines einfach auffindbaren Sternchenhinweis (unmittelbar bei der Werbeüberschrift als Testsieger oder beim beworbenen Testergebnis) anzugeben.
Zumindest ist auf der Startseite ein erkennbar verweisender Menüpunkt zu platzieren, der auf die Unterseite mit der als Fundstelle genannten Internetseite führt. Alternativ möglich wäre auch die Veröffentlichung der Rahmenbedingungen und des Testergebnisses auf der eigenen Webseite. Nicht ausreichend wäre ein Menüpunkt oder lediglich ein Link „Mehr Informationen“, der auf die Fundstelle führt, oder erst eine Angabe  am Ende einer produktbezogenen Bildschirmseite.
Achtung bei einer Verlinkung auf die Webseite mit der Testveröffentlichung: sollte der Test nicht mehr abrufbar sein,  beispielsweise weil die verlinkte Webseite nicht mehr erreichbar ist und der Fundstellenverweis geht ins Leere, wäre dies abmahnbar. Prüfen Sie daher den Link bzw. die URL zur Testseite regelmäßig auf Aktualität.
Über die korrekte Kennzeichnung der Funstelle hinaus, ist bei Werbung mit Testergebnissen insbesondere darauf zu achten, dass
  • der Test aktuell und nicht inzwischen überholt ist (z.B. durch technische Neuerungen, Nachfolgemodelle, oder Änderungen der Marktlage)
  • das beworbene Produkt tatsächlich vom Testanbieter geprüft und bewertet wurde und das Testergebnis nicht für ein anderes oder ähnliches/baugleiches Produkt genutzt wird
  • ein Alleinstellungsmerkmal wie “Testsieger” nur verwendet wird, wenn der Testveranstalter dies auch so ausgesprochen hat
  • das Testergebnisse richtig wiedergegeben wird, d.h. keine Umformulierung oder Verkürzungen vorgenommen wurden, um das Testergebnis zu den eigenen Gunsten zu verändern (verwenden Sie sicherheitshalber den Wortlaut des Testanbieters)
  • kein Gesamtesturteil vorgetäuscht wird, obwohl nur bestimmte Eigenschaften des beworbenen Produkts getestet wurden
  • positive Teiltest-Ergebnisse nicht so herausgestellt werden, dass gegebenenfalls ein negatives Gesamttest-Ergebnis verschleiert wird
  • beim Testen mehrerer Produkte angegeben wird, wie das Produkt im Rang zu den anderen Produkten abgeschnitten hat. Wenn das beworbene Produkt unter dem Durchschnitt der getesteten Produkte liegt, darf dieses Produkt nicht mit „gut“ beworben werden, ohne das auch die Anzahl und Note der besser beurteilten Produkte angegeben werden (Ausnahme: das Produkt hat die beste Bewertung bzw. Note erzielt)
Vorsicht beim Markenrecht! Sollen die Logos von Testsiegeln (z.B. “Öko-Test”, “Stiftung Warentest”) verwendet werden, beachten Sie, das diese meist markenrechtlich geschützt sind und nur verwendet werden dürfen, wenn hierzu eine Lizenz erworben wurde. Andernfalls kann eine markenrechliche Abmahnung die Folge sein. Nur Produkte, die tatsächlich auch von diesen Anbietern gestestet wurden, dürfen das Siegel erhalten.
Recht und Steuern

Rechtspodcast Handelsvertreterrecht

Die IHK Region Stuttgart informiert über das Handelsvertreterrecht im „Rechtspodcast“. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In der aktuellen Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuern und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich.

„Bündnis Zukunft der Industrie“

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.
Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Notfallkoffer: Risikovorsorge für Einzel- und Kleinunternehmen

Bitte beachten Sie, dass diese Präsenzveranstaltung aktuell nicht angeboten wird.
Auch wenn wir es nicht hören wollen: Ein Notfall kann jeden jederzeit und in jedem Alter treffen. Ziel des „Notfallkoffers“ ist es, sowohl die Handlungsfähigkeit und damit den Fortbestand des Unternehmens aufrechtzuerhalten, als auch das private Vermögen abzusichern.
Das kostenfreie Webinar mit Fachimpuls zeigt, wie Sie als Unternehmer für den Notfall vorsorgen können: mit klaren Verfügungen, sauberen Abgrenzungen und einer rechtzeitigen Planung. Melden Sie sich bitte auf unserer Veranstaltungsseite an.
Programm
Begrüßung
Notfallkoffer: Risikovorsorge für Einzel- und Klein­unternehmen
Michael Weißleder, IHK Region Stuttgart
  • Kurzcheck, erste Schritte
  • Inhalte eines Notfallkoffers
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine, alle Themen und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.

So kommen Sie als IHK-Mitglied ins Magazin Wirtschaft

Für Mitglieder der IHK Region Stuttgart gibt es verschiedene Möglichkeiten, im Magazin Wirtschaft aufzutauchen. Die am häufigsten genutzten sind der Firmenreport und der Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen.

Firmenreport

Die Rubrik Firmenreport in der gedruckten Ausgabe des IHK-Magazin Wirtschaft oder in der Online-Ausgabe informiert über neueste Entwicklungen in den Unternehmen der Region Stuttgart. Da der Firmenreport zum redaktionellen Teil der Kammerzeitschrift gehört, unterliegen die veröffentlichten Meldungen journalistischen und presserechtlichen Regeln. So sind PR-Berichte und Werbung nicht möglich. Aus Platzgründen können wir leider auch nicht alle eingesendeten Nachrichten veröffentlichen und müssen eine journalistische Auswahl treffen. Dabei erhöhen attraktive Fotos erfahrungsgemäß die Veröffentlichungschancen.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Gern können Sie die Veröffentlichung auch für Ihre Social-Media-Aktivitäten benutzen. Die  Onlineveröffentlichung bleibt circa drei Wochen stehen, das gedruckte Magazin bleibt bis zum Ablauf des darauffolgenden Jahres im Online-Archiv sichtbar.
Grundbedingungen für die Erwähnung im Firmenreport ist, dass das Unternehmen Mitglied der IHK Region Stuttgart ist und dass die Neuigkeit, um die es geht, nicht länger als vier Wochen zurück liegt.

Für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignet sind folgende Themen:
  • Neue Produkte und Dienstleistungen, die einen echten Innovationssprung enthalten
Das können sein:
  • neue Buchreihen, neue Automodelle, u.ä.
  • neue Geschäftsfelder
  • neue technologische Verfahren
  • Erzeugnisse und Leistungen, die von Wettbewerbern - zumindest in der Region - noch nicht angeboten werden
Außerdem:
  • große Investitionen
  • der Bau neuer Fabriken und Niederlassungen, möglichst in der Region
  • Großaufträge, die den Geschäftsverlauf beeinflussen
  • Produkte oder technische Verfahren, die einen Innovations- oder Designpreis gewonnen haben
  • außergewöhnliche kulturelle Leistungen
  • besondere Aktivitäten im Umweltschutz
  • originelle Wohltätigkeitsaktionen
Dagegen ist es leider nicht möglich, folgendes zu veröffentlichen:
  • Firmenportraits
  • Produktanpreisungen
  • Neueröffnungen
  • Spezialwochen
  • Messebeteiligungen
  • Zertifizierungen
  • Tage der offenen Tür
  • Betriebsauflüge und -feste
Geburtstage, Dienst- und Firmenjubiläen veröffentlichen wir nicht im Firmenreport, sondern im Kalender.

Kalender mit Jubiläen und Geburtstagen

Wenn Sie in den nächsten Monaten ein besonderes Firmenjubiläum oder als Geschäftsführer oder Prokurist ein Dienstjubiläum oder einen runden Geburtstag feiern und dieses gern im Magazin Wirtschaft veröffentlicht sehen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Das Magazin Wirtschaft erscheint jeweils zum Monatsanfang. Redaktionsschluss für den Kalender ist vier Wochen vorher.
Besondere Fimenjubiläen sind 25-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75-, 80-jähriges Bestehen u.s.w.
Dienstjubiläen werden veröffentlicht, wenn der leitende Mitarbeiter (Geschäftsführer, Prokurist) 25, 40, 45, 50 u.s.w. Jahre bei derselben Firma beschäftigt ist.
Geburtstage werden veröffentlicht, wenn sie "rund" sind, der Betreffende also 50, 60, 65, 70 u.s.w. Jahre alt wird.
Andere Firmennachrichten veröffentlichen wir im Firmenreport.
Bei Firmen- und Dienstjubiläen gibt es unabhängig von der Veröffentlichung im Magazin Wirtschaft die Möglichkeit, bei der IHK Ehrenurkunden zu erhalten. Diese können Sie auf unserer Webseite bestellen.

Wenn Sie eine für Kalender oder Firmenreport geeignete Nachricht haben, bitte wenden Sie sich an die
IHK Region Stuttgart
Dr. Annja Maga
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Telefon 0711 2005-1373 (nur vormittags)
Telefax 0711 2005-1327
E-Mail annja.maga@stuttgart.ihk.de

Anzeige im Magazin Wirtschaft

Wenn Sie eine Anzeige im Magazin Wirtschaft schalten möchten, finden Sie hier die Mediadaten und die Ansprechpartner. (PDF-Datei · 2526 KB)

Ihre Ansprechpartner

Herausgeber
Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart mit ihren Bezirkskammern in Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und im Rems-Murr-Kreis
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Postfach 102444
70020 Stuttgart
E-Mail info@stuttgart.ihk.de
Internet www.stuttgart.ihk.de
Telefon 0711 2005-1273
Verantwortlich für Herausgabe und Inhalt
Johannes Schmalzl
Redaktion
Walter Beck, Telefon 0711 2005-1347
Dr. Annja Maga, Telefon 0711 2005-1373
E-Mail presse@stuttgart.ihk.de
Anzeigenverwaltung
Informationen über das Schalten von Anzeigen in der gedruckten Ausgabe von „Magazin Wirtschaft”:
Monika Frank
Telefon 0711 31058388 oder 0172 7412189
E-Mail m.frank@dhw.de
Abonnement
Magazin Wirtschaft ist das offizielle Organ der IHK Region Stuttgart und erscheint am ersten eines Monats. Kammerzugehörige erhalten die Zeitschrift im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne besondere Bezugsgebühren. Magazin Wirtschaft kann auch beim Verlag bestellt werden. Das Jahresabonnement kostet 25 Euro inklusive Porto, das Einzelheft kostet 2,56 Euro.
Ansprechpartner im Verlag:
Josef Schmid
E-Mail j.schmid@dhw.de
Telefon 07151 566-238

Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Arbeitsrecht für Einsteiger: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Aktuell sind keine Termine geplant.
In diesem Webinar wird ein erster allgemeiner Überblick über die „Basics“ im Arbeitsrecht vermittelt, die bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten sind. Alle wichtigen Themen von der Stellenausschreibung, über den Vertragsabschluss mit den üblichen Inhalten eines Arbeitsvertrages bis hin zu den wichtigsten Arbeitgeberpflichten werden angesprochen.
Das kostenfreie Webinar richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher keine oder nur wenige Mitarbeiter haben. Vorkenntnisse im Arbeitsrecht sind nicht erforderlich.
Programm
Begrüßung
Arbeitsrecht für Einsteiger: Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten
Karin-Franziska Lenhardt, IHK Region Stuttgart
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Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Basics für Business: So erreichen Sie Ihre Zielgruppe

Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Termine geplant.
Medien, klassisch wie digital, sind der Weg zur Zielgruppe, um sein Unternehmen bekannt zu machen und Nachfrage zu generieren. Aufgrund des Nutzerverhaltens hat sich die Medienlandschaft in den letzten Jahren dramatisch verändert – Stichwort: disruptive Mediennutzung. Das hat für Werbende viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Während klar definierte Zielgruppen viel fokussierter erreicht werden können, ist dies bei breiteren Zielgruppen nur noch durch einen konsequent crossmedialen Ansatz wirtschaftlich möglich.
Das kostenfreie Webinar gibt Einzel- und Kleinunternehmen einen Überblick über Medien und Mediennutzung, zeigt Stärken, Schwächen und Einsatzmöglichkeiten als Werbeträger auf und vermittelt Kriterien, "Must haves" von "Nice to haves" zu unterscheiden.
Programm
Begrüßung
Basics für Business: So erreichen Sie Ihre Zielgruppe
Michael Wirkner, Netzwerk für wirksame Werbung GmbH, Göppingen
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.
  

Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Herausforderungen des digitalen Wandels meistern

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Termine geplant.
Der digitale Wandel ist nicht mehr aufzuhalten. Deshalb müssen Unternehmen ihr Geschäftsmodell an den Paradigmenwechsel anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend zu nutzen. Dabei spielt die Unternehmensgröße und Branche keine Rolle. Die digitale Transformation betrifft das gesamte Ökosystem – Menschen, Unternehmen, Umwelt und Infrastruktur.
Im kostenfreien Webinar erfahren Sie, wie kleinere Unternehmen die Herausforderungen des digitalen Wandels meistern und davon profitieren können – und welches die entscheidenden Faktoren sind.
Programm
Begrüßung
Wie Kleinunternehmen die Herausforderungen des digitalen Wandels meistern und davon profitieren können
Mario Kuhn, Oyatec GmbH, Frickenhausen
  • Warum die digitale Transformation wichtig ist und alle betrifft
  • Der Weg zum digitalen Geschäftsmodell (Voraussetzungen, Technologien, Vorgehensweise, Ergebnis)
  • Wie Kleinunternehmen die Digitalisierung beherrschen können (Zeit, Investitionen, Knowhow)
  • Greifbare Use Cases / Beispiele
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.
Webinar

Der Vertragspartner in der Krise: Praxistipps für Gläubiger

Aktuell gibt es keine weiteren Termine für diese Veranstaltung.
Die Insolvenz eines Vertragspartners hat oft weitreichende Folgen für den Gläubiger - egal, ob dieser Kunde, Lieferant, Mieter oder sonstiger Vertragspartner ist. Forderungsausfälle, Lieferengpässe oder sogar die Anfechtung von bereits als sicher geglaubten Zahlungen können für den Gläubiger zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung werden und gegebenenfalls sogar die eigene Existenz gefährden. Die Inhalte des Webinars werden um Informationen zur aktuellen Corona-Situation ergänzt.
Das kostenfreie Webinar soll Unternehmen in der sich abkühlenden Konjunktur sensibilisieren und praxisnah darüber informieren, wie sie ihr Ausfall- und Insolvenzanfechtungsrisiko senken können.
Programm
Begrüßung
Der Vertragspartner in der Krise: Praxistipps für Gläubiger
Dr. Michael Frühmorgen, HEUSSEN Rechtsanwalts­gesellschaft mbH, Stuttgart
  • Gläubigerschutz im Vorfeld einer Insolvenz
  • Durchsetzung von Gläubigerrechten in der Insolvenz
  • Prävention und Abwehr von Anfechtungsansprüchen
  Diese Veranstaltung richtet sich an Unternehmen jeglicher Größe. Sie ist zugleich Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.
Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Förderung durch den Bund

Zum 1. März startete beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie hier. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
  • BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Förderung für E-Lastenräder – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
  • Förderung Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis – 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für DC-Schnellladepunkte (mehr als 22 kW), bis 12.000 Euro pro Ladepunkt kleiner als 100 kW, bis 30.000 Euro für Ladepunkte ab einschließlich 100 kW, 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Netzanschluss, bis 5.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis 50.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz.
  • Busförderprogramm – nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) fördert das Land Baden-Württemberg den Öffentlichen Personennahverkehr durch die Anschaffung moderner Linienbusse und Bürgerbusse. Detailinformationen gibt es hier. Außerdem werden Beratungsleistungen rund um den Einsatz von E-Bussen gefördert.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie zu den verschiendenen Förderprogrammen über die jeweiligen Verlinkungen.
Für weiterführende Informationen haben wir einen Überblick zu den Themen Luftreinhaltung und Fahrverbote zusammengestellt.
Stand: November 2021

Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Facebook, Instagram & Co.: Social Media zielgerichtet einsetzen

Für diese Veranstaltung gibt es aktuell keine weiteren Termine.
Social-Media-Marketing gewinnt für kleinere Unternehmen immer stärker an Bedeutung. Neben den Chancen, die sich durch den Einsatz von Social-Media-Plattformen als Marketingtool bieten, ergeben sich für viele Kleinunternehmer auch Fragen, die sie zurückschrecken lässt. Welche Plattform ist die richtige für mein Unternehmen? Wie erreiche ich meine Zielgruppe? Wie kann ich meine Dienstleistungen und Produkte über Social-Media bewerben und wie hebe ich mich dabei von Mitbewerbern ab?
Das kostenfreie Webinar informiert über Möglichkeiten, wie Sie Social-Media in Einzel- und Kleinunternehmen gewinnbringend einsetzen und gibt praktische Hinweise zur Umsetzung. Melden Sie sich bitte auf unserer Veranstaltungsseite an.
Programm
Begrüßung
Facebook, Instagram & Co.: Social Media zielgerichtet einsetzen
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel, IFH Köln GmbH, Köln

Diese Veranstaltung ist Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine, alle Themen und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Personenbezogene Daten

Arbeitgeber müssen für die Duchführung eines Beschäftigungsverhältnisses personenbezogene Daten des Mitarbeiters erheben und speichern. Andernfalls könnte eine Personalakte nicht geführt und auch keine monatliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung vorgenommen werden.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten benötigt der Arbeitgeber eine rechtliche Erlaubnis. Zentrale Rechtsgrundlage hierfür ist § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Danach ist die Datenverarbeitung erforderlich
  • für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
  • zur Aufdeckung von konkreten Anhaltspunkten einer betriebsbezogenen Straftat, oder zur Aufdeckung von Pflichtverstößen im Arbeitsverhältnis, § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG
Zu den Informationen, die üblicherweise vom Mitarbeiter erhoben werden, gehören, u.a.:
  • Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Religionszugehörigkeit, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Personalnummer,
  • Beschäftigungszeitpunkt, Arbeitszeit (Kommen/Gehen/Krankheit/Urlaub), Dienstreisen), Sozialversicherungsdaten
  • Höhe des Gehalts, Kontodaten (Bank, IBAN)
  • Beurteilungen (Beurteilungsbögen, Arbeitsergebnisse, Abmahnungen etc.), Schulungen
  • Arbeitsvertrag, Zeugnisse, Qualifikationen
  • Unterlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungserklärungen, Aufhebungsvereinbarungen).
Die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts erstreckt sich auch auf die nichtautomatisierte Datenverarbeitung, § 26 Abs. 7 BDSG, d.h. Informationen über den Mitarbeiter, die durch Befragung oder Beobachtung gewonnen werden.

Ist eine Einwilligung im Arbeitsverhältnis “freiwillig”?

Die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) ist im Arbeitsverhältnis nur bedingt als Rechtsgrundlage tauglich. Eine pauschale Einwilligung in alle Datenverarbeitungen im Beschäftigtenverhältnis ist somit nicht möglich. Das Problem bei der Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist das Abhängigkeitsverhältnis des Beschäftigten zum Arbeitgeber, wodurch der Beschäftigte seine Einwiligung in der Regel nicht freiwillig erteilen kann.
Falgruppen für eine Freiwilligkeit der Einwilligung:
  • Der Beschäftigte erlangt einen Vorteil
  • Es bestehen gleichgelagerte Interessen des Arbeitgebers und des Beschäftigten
Dies ist in der Regel der Fall bei Zusatzleistungen des Arbeitgebers, wie die private Nutzung von Internet/E-Mail bzw. Dienst-Kfz, die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Gesundheitsförderung, oder eine Aufnahme in Geburtstagslisten. Hier entstehen dem Mitarbeiter im Fall der Nichtinanspruchnahme in der Regel keine negativen Folgen. Daher kann er in diese Datenverarbeitungen freiwillig einwilligen. Bei Einholen der Einwilligung ist auf die Freiwilligkeit und die jederzeitige Möglichkeit des Widerrufs mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Außerdenm ist darüber zu informieren, dass der Mitarbeiter bei Verweigerung der Einwilligung keine Nachteile oder Sanktionen zu befürchten hat.

Ist der Mitarbeiter über die Verwendung seiner Daten zu informieren?

Der Mitarbeiter ist darüber zu informieren in welchem Umfang und für welche Zwecke seine Daten verarbeitet werden und welche Rechte er als Betroffener hat.
Der Arbeitgeber hat mitzuteilen:
  • Kontaktdaten des Arbeitgebers und des Datenschutzbeauftragten (sofern ein solcher bestellt werden muss, oder freiwillig bestellt ist)
  •  Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung (dies ist in der Regel §26 Abs. 1 S. 1 BDSG)
  • Speicherungsdauer der Bewerbungsunterlagen bzw. die Kriterien für die Aufbewahrungsdauer
  • Mögliche Empfänger der Bewerbung (zum Beispiel andere Niederlassungen oder Tochterfirmen innerhalb der Unternehmensgruppe)
  • Mögliche Drittstaatentransfers (zum Beispiel in die USA) und die hierfür verwendeten Datenschutz-Garantien (zum Beispiel sog. EU-Standardvertragsklauseln oder die Einwilligung des Bewerbers)
  • Beschwerderecht des Betroffenen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht bei Einwilligung des Betroffenen
  • Belehrung über die Rechte des Betroffenen (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO, Recht auf Datenberichtigung, Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO, Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO).
Diese Informationen können dem Mitarbeiter persönlich ausgehändigt werden (zum Beispiel als Anlage zum Arbeitsvertrag). Es bieten sich allerdings auch die im Unternehmen üblicherweise zur Verfügung stehenden Kanäle an, wie zum Beispiel Veröffentlichungen im Intranet, ein zentraler Aushang am schwarzen Brett oder eine entsprechende E-Mail an alle Mitarbeiter.

Darf der Mitarbeiter Internet und E-Mail am Arbeitsplatz privat nutzen?

Am Arbeitsplatz stellt sich häufig die Frage, ob der Arbeitnehmer das Internet privat nutzen darf und/oder private E-Mails über den betrieblichen E-Mail Account versenden darf.
Für den Arbeitgeber bedeutet dies gleichzeitig die Frage, ob er dann noch auf das E-Mail-Postfach der Beschäftigten zugreifen darf, und/oder, ob er die Internetnutzung kontrollieren darf. Entscheidend ist, ob die private Nutzung vom Arbeitgeber verboten oder zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder mittels Betriebsvereinbarung erlaubt worden ist.

1. Die private Nutzung ist untersagt

Wenn die private Nutzung nicht erlaubt wurde, dürfen die betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienste nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Eine systematische und lückenlose Vollkontrolle durch den Arbeitgeber, ob sich der Mitarbeiter daran hält, ist unzulässig. Der Arbeitgeber kann stichprobenartig und zeitlich begrenzt kontrollieren (Logfiles und Internetserver), ob das „Surfverhalten“ betrieblichen Zwecken dient. Allerdings ohne Herstellung eines Personenbezugs, d.h. insbesondere auch ohne Einbeziehung der IP-Adresse und anderer Merkmale zur Identifizierung der einzelnen Beschäftigten. Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen personenbezogene Daten der Beschäftigten im Einzelfall erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn tatsächlich konkrete Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass der Betroffene im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat oder Pflichtverstöße im Arbeitsverhältnis begangen hat und die jeweilige Maßnahme zur Aufdeckung erforderlich ist. Ist die private Nutzung untersagt, dürfen ein- und ausgehenden dienstlichen E-Mails vom betrieblichen E-Mail-Account durch den Arbeitgeber eingesehen werden, da es sich   um rein dienstliche Korrespondenz handelt, auf die er Zugriff nehmen darf. E-Mails dürfen vom Arbeitgeber nicht weiter inhaltlich zur Kenntnis genommen werden, sobald ihr privater Charakter erkannt wurde.
Achtung: Wichtig ist, dass das Verbot der Privatnutzung auch tatsächlich kontrolliert wurde und nicht geduldet oder hingenommen worden ist. Ansonten ist es möglich, dass durch Kenntnis und Duldung  eine sog. “betriebliche Übung” entsteht und die Privatnutzung konkludent genehmigt worden ist.

2. Die private Nutzung ist erlaubt

Ist die Nutzung des Internets und des betrieblichen E-Mail-Postfachs zu privaten Zwecken erlaubt, wird der Arbeitgeber hinsichtlich der privaten Nutzung nach Aufassung der Datenschutzaufsichtsbehörden zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes und unterliegt den Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes. Er ist daher grundsätzlich zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet (eine höchstrichterliche Klärung steht diesbzgl. noch aus). Ein Zugriff auf Daten, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, ist dem Arbeitgeber grundsätzlich nur mit Einwilligung der Beschäftigten erlaubt. Dies betrifft die Daten, aus denen sich ergibt, welche Internetseiten welche Beschäftigten wann aufgerufen haben (Protokolldaten) und den privaten E-Mailverkehr auf betrieblichen Rechnern.
Der Arbeitgeber kann die Erlaubnis zur privaten Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs bzw. der privaten Internetnutzung von Bedingungen abhängig machen: In Betracht kommen Nutzungsregelungen und deren Kontrolle (insbesondere zum zeitlichen Umfang, Inhalt der Nutzung und Verhaltensregeln) und Zugriffsmöglichkeiten des Arbeitgebers. Hierfür ist allerdings eine Einwilligung der Beschäftigten einzuholen, die sich auf Art und Umfang der Kontrollen und Nutzungsregeln zu beziehen hat.
Sämtliche Fragen zur Privatnutzung – die Nutzungsregelungen (zeitlicher Umfang, Verhaltensregeln) und die Zugriffsmöglichkeiten (Informationen über geplante Kontrollen und Protokollierung von Daten) - sollten im Arbeitsvertrag oder mittels Betriebsvereinbarung geregelt  werden. Die Beschäftigten müssen vor Abgabe der Einwilligung Kenntnis von den aufgestellten Regeln haben. In der jeweiligen Vereinbarung sollte daher der Gegenstand der späteren, individuellen Einwilligungen beschrieben werden. Auf dieser Grundlage sollten die individuellen Einwilligungen der einzelnen Beschäftigten eingeholt werden. Die Einwilligung sollte mit gesondertem Dokument erklärt werden. Der Mitarbeiter ist darauf hinzuweisen, dass seine Einwilligung freiwillig ist und er diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Allerdings entfällt dann auch das Recht zur privaten Nutzung.
Auf der Grundlage der Einwilligung des Beschäftigten darf eine jeweils anonyme Protokollierung der Internetnutzung und Auswertung der Protokolldaten vorgenommen werden. Eine ständig laufende und lückenlose Überwachung oder Speicherung der Daten ist nicht möglich. Daher sollte zunächst überprüft werden, ob überhaupt verbotene Internetinhalte von den Beschäftigten aufgerufen werden. Erst wenn sich sich Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung ergeben, sollte eine weitregehende Protokolierung und Auswertung erfolgen. Eine personenbezogene Auswertung von Protokolldaten oder Einsehen in das E-Mail-Postfach darf nur anlassbezogen bei einem konkreten Verdacht wegen einer Straftat, oder bei konkreten Anhaltspunkten für eine Arbeitspflichtverletzung in verhältnismäßigem Rahmen erfolgen.  So sollte die Kontrolle in Anwesenheit des Betroffenen und im Beisein des Datenschutzbeauftragten und/oder des Betriebsrates/Personalrates erfolgen. Das Lesen offensichtlich privater E-Mails ist ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass sich die Straftat oder der Arbeitspflichtverstoß gerade aus dem Inhalt dieser privaten E-Mails ergibt.
Ist der private E-Mail-Verkehr vom betrieblichen E-Mail-Postfach erlaubt, sollte der Arbeitgeber klare Vorgaben machen, welche Einstellungen die Beschäftigten vorzunehmen haben, wenn sie - geplant oder nicht geplant – abwesend sind (zum Beispiel Abwesenheitsnotiz). Wurden diese Einstellungen nicht vorgenommen (etwa weil es bei einer ungeplanten Abwesenheit nicht möglich war oder weil es vergessen wurde), darf ein Zugriff auf das betriebliche E-Mail-Postfach der betroffenen Beschäftigten - soweit dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist - nur mit vorab eingeholter Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters erfolgen.
Ein Zugriff auf bereits vor der Abwesenheit der jeweiligen Beschäftigten eingegangenen E-Mails ist ebenfalls nur zulässig, soweit dieser für betriebliche Zwecke erforderlich ist und vorab die Einwilligung eingeholt wurde.
Tipp: Um die Problematik des Zugriffs auf betriebliche E-Mails bei erlaubter Privatnutzung zu vermeiden, sollten private E-Mails ausschließlich über private E-Mail-Postfächer gesendet und empfangen werden.
Wichtig für das Unternehmen: ein Anspruch auf private Nutzung von E-Mail- oder Internetzugang besteht nicht. Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung ausnahmsweise gestattet, erfolgt dies in seinem freien Ermessen (es sei denn die private Nutzung wurde arbeitsvertraglich oder in einem Tarifvertrag zugesichert). Die Nutzungserlaubnis kann also wieder zurückgenommen werden. Ein Vorbehalt, die private Nutzung zu widerrufen, sollte daher in der Nutzungsvereinbarung aufgenommen werden.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes (Deutsche Datenschutzkonferenz) haben zu diesem Themenkreis eine ausführliche Orientierungshilfe erstellt.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutzaufsicht Schleswig-Holstein stellt ein Stufenmodell für die private Internetnutzung bereit.

Was ist beim Outsourcing von Human Ressources (HR)-Aufgaben zu beachten?

Bestimmte HR-Prozesse werden von Unternehmen inzwischen vielfach an externe Dienstleister ausgelagert, d.h. personenbezogene Mitarbeiterdaten werden an diese übermittelt, oder sie erhalten Zugriff darauf. Beispiele: Bewerber-Management und Recruiting, Lohn- und Gehaltsabrechnungen,  oder Personalverwaltungsaufgaben wie die Anmeldung bei der Renten- und Sozialversicherungsstelle, Reisekostenabrechnung, Zeiterfassung, externer Aktenvernichter, externer IT-Support (Wartung und Pflege von IT-Systemen).
Mit externen Dienstleistern, die Aufgaben für den Arbeitgeber übernehmen und dabei Mitarbeiterdaten verarbeiten, oder denen Mitarbeiterdaten zur Kenntnis gelangen können, ist eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung zu schließen. Auftragsverarbeitung bedeutet Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen (hier: Arbeitgeber) nach dessen Weisungen.
Der Katalog des notwendigen Inhalts von Auftragsverarbeitungsverträgen lässt sich Art. 28 DSGVO entnehmen. Ein Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg zur Verfügung.
Ein spezielles Problem stellt sich, wenn die Beschäftigtendaten an einen externen Dritten, oder an eine Tochtergesellschaft, oder auch an das Mutterunternehmen in einem Drittstaat (zum Beispiel USA) transferiert werden. Dann müssen zusätzlich spezielle datenschutzrechtliche Garantien eingehalten werden. Mehr zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei Auslagerung von Datenverarbeitungen in Drittlnder finden Sie im IHK-Artikel zum Datenschutz in der Cloud-Anwendung.

Was passiert mit den Daten bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses?

Der Grundsatz der DSGVO lautet: personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Sind die Daten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnis (zum Beispiel durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) noch erforderlich, können Sie für einen Zeitraum danach noch gespeichert werden, zum Beispiel solange die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage besteht oder eine solche andauert, oder soweit Daten notwendig zur Erfüllung der nachträglichen Vertragspflichten sind, wie eine betriebliche Altersversorgung oder ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, sind die Daten erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist zu löschen. Gesetzlich bestehen folgende Aufbewahrungsfristen im Beschäftigungsverhältnis (keine abschließende Aufzählung):   
  • Buchungsbelege (insb. Quittungen der bezahlten Arbeitslöhne, Spesenabrechnungen) gemäß §§ 257 HGB, 147 AO: 10 Jahre
  • Meldungen an den Pensionssicherungsfonds über die Höhe des für die Beitragsbemessung maßgebenden Betrages nach § 11 Abs. 2 S. 1 BetrAVG: 6 Jahre
  • Handelsbriefe (insb. Arbeitsverträge, Änderungsverträge, Gehaltszusagen, Zielvereinbarungen, Akkord-/Stundenlohn-/Schichtzettel, sonstige Lohnunterlagen mit steuerlicher Bedeutung; E-Mail-Korrespondenz) gemäß §§ 257 HGB, 147 AO: 6 Jahre
  • Geschäftsunterlagen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 7 Abs. 2 AÜG: 3 Jahre
  • Aufzeichnungen des Entleihers zur Arbeitszeit eines Leiharbeitnehmers gemäß § 17c Abs. 1 AÜG: mindestens 2 Jahre
  • Arbeitszeitnachweise gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG: 2 Jahre
  • Aufzeichnungen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten nach § 17 Abs. 1 MiLoG: 2 Jahre
  • Aufzeichnung über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit bei grenzüberschreitend entsandten oder regelmäßig im Inland beschäftigten Arbeitnehmern gemäß § 19 Abs. 1 AEntG: mindestens 2 Jahre ab Aufzeichnung
  • Informationen, die für Nachweise und Meldungen an den Unfallversicherungsträger erforderlich sind (Lohnnachweis) gemäß § 165 Ab. 4 SGB VII: mindestens 5 Jahre
  • Mutterschutz: diverse Unterlagen aus denen z.B. der Namen der schwangeren oder stillenden Frau, die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung, die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind etc. ersichtlich sind gemäß § 27 Abs. 5 MuSchG: mindestens 2 Jahre nach der letzten Eintragung
  • Kopien des Aufenthaltstitels, der Aufenthaltserlaubnis, einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung oder die Aussetzung der Abschiebung eines ausländischen Beschäftigten nach § 4 Abs. 3 S. 5 AufenthG: bis zur Beendigung der Beschäftigung.
  • Abgelehnte Bewerberdaten nach spätestens 4 bis 6 Monaten (bei Einwilligung ist eine längere Speicherung möglich). Näheres hierzu im IHK-Artikel zum Datenschutz im Bewerbungsverfahren.
Weiterführende Informationen finden sich im Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg.
Dieses Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

Mitteilung von Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Bei den Daten von Bewerbern ist neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusätzlich §26 Ab. 1 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die zu beachtende Rechtsgrundlage. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig, wenn es für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Verarbeitung der Bewerberdaten, wie Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse sind üblicherweise erforderlich um ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen.
Bewerber sind bei Erhebung der Daten über Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage zu informieren. Dies ist in einer Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO  mitzuteilen. Inhalt der Informationspflicht ist unter anderem:
  • Kontaktdaten des potenziellen Arbeitgebers und des Datenschutzbeauftragten (sofern ein solcher bestellt werden muss, oder freiwillig bestellt ist)
  •  Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung (dies ist in der Regel §26 Abs. 1 S. 1 BDSG)
  • Speicherungsdauer der Bewerbungsunterlagen bzw. die Kriterien für die Aufbewahrungsdauer
  • Mögliche Empfänger der Bewerbung (zum Beispiel andere Niederlassungen oder Tochterfirmen innerhalb der Unternehmensgruppe)
  • Mögliche Drittstaatentransfers (zum Beispiel in die USA) und die hierfür verwendeten Datenschutz-Garantien (zum Beispiel sog. EU-Standardvertragsklauseln oder die Einwilligung des Bewerbers)
  • Beschwerderecht des Betroffenen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Hinweis auf das Widerrufsrecht bei Einwilligung des Betroffenen
  • Belehrung über die Rechte des Betroffenen (zum Beispiel Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO, Recht auf Datenberichtigung, Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO, Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO).

Wo ist die Datenschutzerklärung zu platzieren?

Wenn man online eine Anschreibungsseite für Interessenten benutzt,  oder ein Bewerberportal, so ist die Datenschutzerklärung bei der Anzeige deutlich sichtbar zu verlinken. Stellt der Arbeitgeber ein Bewerbungsformular auf der Unternehmenshomepage bereit, indem Interessierte ihre Bewerbungsunterlagen direkt über das Formular absenden können, sollte die Übertragung und die Speicherung auf dem Webserver verschlüsselt und/oder passwortgeschützt erfolgen.
Erhält man als Arbeitgeber eine unaufgeforderte Initiativbewerbung werden mit Eingang der Bewerbung die Daten verarbeitet. Spätestens nach Eingang unaufgeforderter Bewerbungen ist der Bewerber also über die Zweck und Umfang der Datenverarbeitung zu informieren (zum Beispiel in der Rückantwort, dass die Bewerbung eingegangen ist, entweder mit einer Datenschutzerklärung als PDF-Anhang, oder als Link zu einer Datenschutzerklärung im Footer einer Antwort-E-Mail).

Wer hat Zugriff auf die Bewerberdaten?

Zugriffsrechte auf die Bewerberdaten sind im Rahmen eines Berechtigungskonzepts zu beschränken. Nur Personen, die über die Einstellung entscheiden, sollten Zugriff bekommen (zuständiger Sachbearbeiter im Personalbereich, Teamleiter, ggf. Geschäftsführer). Keinesfalls sollten die Daten in einem allgemein zugänglichen Ordner abgelegt, oder per E-Mail an die bei der Einstellung zu beteiligenden Personen weitergeleitet werden.

(Un)zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch

Im Bewerbungsgespräch stellt der Arbeitgeber Fragen, um mehr über den Kandidaten zu erfahren (zum Beispiel beruflicher Werdegang, Privatleben und Freizeitaktivitäten). Dabei werden häufig handschriftliche Notizen angefertigt, die anschließend üblicherweise in einem Ordner abgelegt werden. Hierbei werden personenbezogene Daten des Bewerbers handschriftlich erhoben und in einer geordneten Struktur abgelegt, wodurch eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO vorliegt.
Das Fragerecht des Arbeitgebers besteht nur insoweit die Frage für das konkrete Bewerbungsverfahren erforderlich ist, d.h. im Einzelfall kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Angabe einer bestimmten Information hat und ein Bezug zum Anforderungsprofil der Stelle ist stets notwendig. Ein Bezug zur Stelle ist in der Regel gegeben, wenn es sich um Fragen über den beruflichen Werdegang oder für die Stelle relevante Qualifikationen des Bewerbers handelt, sowie um Fragen bzgl. des noch bestehenden Beschäftigungsverhältnisses und Fragen nach Nebentätigkeiten.
Beispiele für grundsätzlich unzulässige Fragen im Bewerbungsverfahren:
  • Frage nach Schwangerschaft (Ausnahme: Stelle kann sich auf die Gesundheit der Bewerberin auswirken, wie Radiolaborarbeit, schwere körperliche Tätigkeiten) 
  •  Frage nach politischer oder religiöser Gesinnung oder Aktivität, oder Gewerkschaftszugehörigkeit des Bewerbers  (Ausnahmsweise zulässig bei sog. Tendenzbetrieben wie Gewerkschaft, Kirche, Partei)
  • Frage nach Vorstrafen, wenn kein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht
  • Fragen nach dem Gesundheitszustand (ausnahmsweise zulässig, soweit Tauglichkeit für den konkreten Arbeitsplatz ermittelt werden soll)
  • Frage nach Vermögensverhältnissen (ausnahmsweise kann dies zulässig sein gegenüber Führungskräften wie Geschäftsführern und Vorstand, oder wenn der der Bewerber eine Vermögensbetreuungspflicht übernehmen soll
Ein nicht eindeutig geklärtes Problem ist die Frage nach einer Schwerbehinderung. Das Unternehmen hat ein berechtigtes Interesse an dieser Frage, wenn der Bewerber körperlich und/oder geistig in der Lage sein muss, die Anforderungen an die konkrete Stelle zu erfüllen. Ob die Frage allerdings auch ohne (tatsächlich vorliegende) Relevanz zur konkreten Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, zulässig ist, wurde bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Die Frage kann zur Erfüllung  bestimmter Vorschriften nach Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) für den Arbeitgeber relevant sein. So muss der Arbeitgeber wissen, ob er die Anzahl an Pflichtarbeitsplätzen erfüllt oder eine Ausgleichsabgabe zu zahlen hat. Schwerbehinderte Arbeitnehmern steht ein Zusatzurlaub und ein Sonderkündigungsschutz nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu (eine Kündigung darf nur mit Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochen werden). Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht bisher nur entschieden, dass die Frage nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeitsdauer, und somit mit dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes, zulässig ist. Ob die Frage vor Ablauf der sechs Monate Betriebszugehörigkeit zulässig ist, wurde offen gelassen. Sicherer dürfte es daher für den Arbeitgeber sein nach Ablauf von sechs Monaten zu fragen, ob eine Schwerbehinderteneigenschaft besteht.
Auch im Rahmen sog. “Background-Checks” werden personenbezogene Daten erfasst. Dies kann geschehen durch Zugriff auf freizeitorientierte Netzwerke, wie Facebook und berufsorientierte Netzwerke (z.B. Xing, LinkedIn). Das Durchsuchen nach privaten Informationen freizeitorientierter Netzwerke ist nicht zulässig. Anders ist es bei berufsorientierten Netzwerken, da hier die Daten vom Bewerber eingestellt werden, um Informationen für potentielle Arbeitgeber bereitzustellen.
Ein anderes Mittel ist eine Google-Suche. Das „googlen“ ist zulässig, vorausgesetzt
  1. Die Daten wurden durch Bewerber ins Internet gestellt;
  2. Die Daten sind nicht älter als fünf Jahre; und
  3. Die Daten stehen im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle
Die Datenschutzaufsichtsbehörden verlangen zum Teil, dass der Bewerber mit im Internet erhobenen Daten konfrontiert wird und  die Möglichkeit einer Richtigstellung hat.

Weitere Backgroundchecks können sein:
  • Volage eines polizeilichen Führungszeugnis
  • Vorlage einer Bankauskunft
  • Vorlage einer Schufa-Auskunft
Dies kann wiederum zulässig sein, soweit die Tätigkeit mit einer besonderen Vertrauensstellung verbunden ist (zum Beispiel beim Geschäftsführer oder bei Vermögensbetreuungspflichten).
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses
Dies ist allerdings nur zulässig zur Bewertung als „geeignet“ bzw. „ungeeignet“ in Bezug auf Krankheiten, die für die körperliche und geistige Eignung für die in Aussicht genommene Tätigkeit relevant sein können.
  • Anfrage beim ehemaligen Arbeitgeber
Hierzu bestehen vielfältige Meinungen. Eine abschließende Entscheidung, ob dies zulässig ist oder nicht, gibt es derzeit nicht. Daher ist es empfehlenswert vor  Nachfrage beim vorherigen Arbeitgeber die Einwilligung des Bewerbers einzuholen. Da dieser sich in der Regel davon eher einen Vorteil erhofft, dürfte der Bewerber in der Regel einwilligen. Allerdings bleibt dies letztlich eine rechtlich nicht abschließend geklärte Grauzone.

Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

Sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, sind sie zu löschen. (Art. 17 Abs. 1 S. 1 DSGVO). Entweder wird der Bewerber eingestellt, dann erfolgt eine Übernahme der Bewerbungsunterlagen in die Personalakte, allerdings nicht pauschal, sondern nur soweit es zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Wird der Bewerber abgelehnt, sind die Daten zu löschen bzw. zu vernichten.  Entsprechend ist zu verfahren, wenn eine Bewerbung von sich aus zurückgezogen wird, oder auch wenn es sich um eine Initiativbewerbung handelt (es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart, wie die Aufnahme in einen Bewerberpool, siehe dazu unten). Die Daten sind elektronisch vollständig zu löschen, d.h. auch aus E-Mail-Konten und Sicherheitskopien. Papierunterlagen sind datenschutzgerecht zu „schreddern“. Für die zu wählende Zerkleinerungsstufe eingesetzter Aktenvernichter sollte man sich an der DIN 66399 für eine datenschutzgerechte und gesetzeskonforme Vernichtung von schutzwürdigen Unterlagen und Informationen orientieren.
Es kann vorkommen, dass ein abgelehnter Bewerber einen Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen möchte, weil er eine Benachteiligung, zum Bespiel aufgrund ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, oder des Alters behauptet.
Um sich gegen eine solche Klage zu verteidigen ist häufig ein Rückgriff auf die Bewerbungsunterlagen erforderlich.
Aufgrund der Fristen und gerichtlichen Abläufe kann ein solches  Verfahren (Klageeingang bei Gericht, interne Zuweisung bei Gericht, Ladung der Beteiligten und Versand der Klageunterlagen) mehrere Monate dauern, sodass gesamt eine Speicherfrist der Bewerbungsunterlagen von vier bis maximal sechs Monaten für zulässig erachtet werden dürfte (für sechs Monate votiert beispielsweise das Bayrische Landesamt für Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht 2011/2012).     
Achtung: Der Landesdatenschutzbeauftragte für Baden-Württemberg hält in seinem Ratgeber für Beschäftigtendatenschutz eine Speicherung von Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens über vier Monate hinaus für nicht erforderlich und empfiehlt die Löschung nach Ablauf dieser Zeitspanne. Im Zweifel sollte man sich an der Vorgabe, der für sich zuständigen Aufsichtsbehörde orientieren.

Aufnahme in Bewerberpool

Ausnahmsweise können die Daten länger aufbewahrt werden, wenn der Bewerber in einen Bewerber- oder Talentpool übernommen wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt zu kontaktieren, wenn eine passende Stelle im Unternehmen frei wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der  Bewerber zu diesem Zweck vorher in die Speicherung seiner Daten eingewilligt hat. Auch die Datenaufnahme in einen Talentpool kann nicht zeitlich unbegrenzt erfolgen. Ausreichend dürfte hier die Speicherung für einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Jahren sein, sofern der Bewerber in diesen Zeitraum einwilligt. Die Person muss eine informierte Entscheidung treffen können, d.h. bevor sie einwilligt, ist sie auch darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, ggf. auch an welche Dritte (zum Beispiel innerhalb einer Unternehmensgruppe) die Daten übermittelt werden, und wie lange die Datenspeicherung erfolgt.
Wichtig: Wie bei jeder Einwilligung ist auf die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Ohne Hinweis auf das Widerrufsrecht ist die Einwilligung unzulässig.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma

Sie möchten eine neue Firma oder eine Änderung der Firma beim Handelsregister anmelden und klären, ob die Firma eintragungsfähig ist?
Über unseren  Onlineservice „Firmenprüfung” können Sie die firmenrechtliche Zulässigkeit der Firma einfach und kostenlos von uns prüfen lassen, wenn der Sitz des Unternehmens im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart liegt. Gegenstand der firmenrechtlichen Prüfung ist die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (Namensqualität), eine mögliche Irreführungseignung und die deutliche Unterscheidbarkeit der Firma von anderen Firmen mit demselben Sitz. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme, die dem Registergericht vorgelegt werden kann. Das Registergericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit einer Firma nach eigenem Ermessen. Die Stellungnahme der IHK Region Stuttgart trägt dazu bei, Komplikationen im Eintragungsverfahren zu vermeiden und die Eintragung zu beschleunigen.

Ihre Vorteile:
  • Der Onlineservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Sie erhalten eine Stellungnahme im PDF-Format per E-Mail.
  • Ist die Firma rechtlich problematisch, hilft Ihnen die IHK, eine Lösung zu finden.
  • Die Eintragung in das Handelsregister kann beschleunigt werden.
  • Der Service ist für Sie komplett kostenfrei.
Standort Göppingen

Daten und Fakten zur Existenzgründung

Der Kreis Göppingen bietet für Existenzgründer am Rande der schwäbischen Alb innerhalb der Region Stuttgart einen attraktiven Standort. Das ist das Ergebnis von Umfragen und Analysen, die die IHK-Bezirkskammer Göppingen regelmäßig unter Existenzgründern und Startup-Unternehmen durchführt.

IHK-Gründermonitor 2020 für den Kreis Göppingen

Alle Daten und Analysen über das Gründungsgeschehen im Kreis Göppingen sind im IHK-Gründermonitor zusammengefasst, der jährlich erstellt wird. Dabei werden die Ergebnisse aktualisiert und in der Betrachtung den Vorjahren gegenübergestellt. Als Datenbasis dienen jeweils die Analyse der IHK-Service-Angebote sowie die Auswertung einer Umfrage bei Gründungsberatungen, die das gesamte Jahr begleitend durchgeführt wird.

Trendwende: Erstmals gründen mehr Frauen als Männer bei der IHK

Zum fünften Mal in Folge hat die IHK-Bezirkskammer Göppingen einen eigenen Gründermonitor für den Kreis Göppingen vorgelegt. Danach hat die Nachfrage nach IHK-Gründungsberatungen bereits im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Insbesondere die Teilnehmerzahlen des wöchentlichen Workshops waren in Göppingen um fast 50 Prozent gestiegen. Mit 54 Prozent führten erstmals Frauen die Zahl der IHK-Unternehmensgründungen im Kreis Göppingen an. Gleichzeitig hat der Anteil derjenigen, die eine nebenberufliche Selbständigkeit anstreben, deutlich zugenommen. Er liegt bei 39 Prozent (Vorjahr 24 Prozent). Vor allem Frauen gründen mit fast 60 Prozent aller Nebenerwerbsgründungen in diesem Bereich. Im Vorjahr war das Verhältnis noch umgekehrt. „Dass unser Gründungsgeschehen im vergangenen Jahr so angezogen hat, ist eine sehr erfreuliche Nachricht“, sagt Göppingens IHK-Vizepräsident Walter Jerusalem. Denn Gründungen werden für den Strukturwandel im Filstal dringend gebraucht. Angesichts
der Corona-Krise setze sich dieser Trend fort. Mit fast 25 Besuchern war der IHK-Existenzgründertag im Juni, der erstmals online stattgefunden hat, so gut besucht wie lange nicht mehr. Das berichtet die zuständige IHK-Referatsleiterin Stefanie Weber aus Göppingen. Der Gründermonitor ist rechts bei weitere Informartionen abrufbar.

Gründerumfrage 2020: Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem kurzfristigen leichten Rückgang bei den IHK-Existenzgründungen hat die Nachfrage nach Gründungsberatung im Kreis Göppingen wieder deutlich zugenommen. So hatte der kostenpflichtige intensive Workshop seine Teilnehmerzahl um 50 Prozent steigern können. Das Gründungs- und Startup-Thema hatte bereits in den letzten Jahren trotz sehr guter Konjunktur für steigende Gründerzahlen gesorgt. Die erneute Zunahme lässt sich jetzt mit einer bereits rückläufigen Konjunktur erklären. Denn Krisenzeiten sind immer auch Gründerzeiten.
    • Mit einem Anteil von 54 Prozent führen Gründerinnen erstmals die Gründerszene im Kreis Göppingen an. Der Anteil der Existenzgründerinnen steigt bereits seit 2017 an, nachdem er über viele Jahre stabil bei 41 Prozent lag. Das ist ein neuer Rekordwert.
    • Der Anteil derjenigen, die eine nebenberufliche Selbständigkeit anstreben, hat deutlich zugenommen und liegt bei 39 Prozent (Vorjahr 24 Prozent). Hier überwiegt maßgeblich der Anteil der Frauen mit 59 Prozent von allen Nebenerwerbsgründungen. Im Vorjahr war das Verhältnis noch umgekehrt.
    • Der durchschnittliche Gründer ist 2018 und 2019 mit 39 Jahren zwei Jahre jünger als noch 2017. Zuvor lag dieses Alter im Durchschnitt stets bei 41 Jahren.
    • Der Anteil von Existenzgründungen mit Migrationshintergrund ist leicht rückläufig und fällt auf 21 Prozent. Gründeten Migranten zuvor bevorzugt im Einzelhandel wird ein Drittel aller Gründungen nun im Gastgewerbe getätigt.
    • 93 Prozent der Gründer können eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar ein Studium vorweisen. Dabei liegt der Anteil mit einem akademischen Hintergrund bei 40 Prozent.
    • Neugründungen machen weiterhin mit 93 Prozent den ganz überwiegenden Anteil der Geschäftsideen aus. Der Anteil der Unternehmensübernahmen im Rahmen einer Existenzgründung ist gegenüber dem Vorjahr leicht von sieben auf fünf Prozent gefallen. Damit findet knapp jede zwanzigste Gründung durch eine Übernahme statt.
    • Fast jede zweite IHK-Gründung kommt aus dem mittleren Filstal (46 Prozent). Während die Nachfrage aus dem oberen Filstal mit dem Geislinger Raum stark abgenommen hat (von 35 auf 14 Prozent), konnte das untere Filstal im Vergleich zum Vorjahr zulegen (von 10 auf 17 Prozent).
    • Die Standortbewertung wird sehr positiv eingeschätzt: 88 Prozent der befragten Gründer schätzen die Rahmenbedingungen im Kreis als gut bis sehr gut ein. Im Vorjahr waren es noch vier Prozent mehr. Mit zwölf Prozent sehen doppelt so viele Gründer wie im Vorjahr Verbesserungspotenziale. Als schlecht bewertete niemand den Standort. Sehr gute Noten erhielt auch die Qualität des IHK-Beratungsangebotes.
    • Erneut sind Dienstleistungen die wirtschaftlichen Zugpferde, in denen die meisten Gründer starten wollen. Im Verhältnis zum produzierenden Gewerbe (Industrie) und dem Handel entfallen zusammengerechnet über 80 Prozent aller Gründungen auf diesen Bereich. Nach einem Vorjahreshoch ging der Handel um sechs Prozent auf 25 Prozent zurück. Ebenso setzt sich der Trend in den Freien Berufen fort. Seit fünf Jahren geht die Zahl der Gründer hier zurück (2019: vier Prozent). Demgegenüber hat sich das Gastgewerbe im Vergleich zu den Vorjahren auf 14 Prozent deutlich erhöht und erreicht damit seinen höchsten Wert seit 2013.
    • Alle IHK-Gründer starten weiterhin sehr gut vorbereitet in die Selbstständigkeit und wollen nach der erfolgten IHK-Beratung einen eigenen Geschäftsplan erstellen oder hatten einen solchen bereits vorher angefertigt. Diese intensive Art der Vorbereitung erscheint mittlerweile für Gründer als eine Selbstverständlichkeit. Sie ist aus Sicht der IHK eine wichtige Voraussetzung für den unternehmerischen Erfolg.
    • Die größten Barrieren sahen die Gründer jeweils mit 11 Prozent der Nennungen bei den fehlenden Eigenmitteln und Kundenkontakten sowie Rechtsproblemen. Dann folgen mit jeder zehnten Nennung knapp dahinter Schwierigkeiten bei der Kreditfinanzierung, fehlende Fördermittel und kaufmännische Kenntnisse. Erst dann werden mit sieben Prozent zu geringe Umsätze genannt, gefolgt vom fehlenden Marktüberblick mit fünf Prozent. Die Nennungen fehlender beruflicher Voraussetzungen
    haben sich von sechs auf drei Prozent verglichen mit dem Vorjahr halbiert.
    • Das Thema Bürokratie scheint für Gründer – anders als in früheren Jahren – kaum noch eine Rolle zu spielen. Das ist erfreulich. Immer weniger Gründer bemängeln zu langsam arbeitende Behörden oder eine mangelnde Unterstützungen durch die Behörden.
Förderungen

IHK-Broschüre zu aktuellen Förderprogrammen

Die „BWIHK-Broschüre „Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg“ stellt die wichtigsten Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft zusammen.
Neben Programmen zur Existenzgründung und -festigung werden solche zur Unternehmenssicherung, zu Arbeitsplätzen und Ausbildung, zur Unternehmensberatung, zu modernen Technologien, Forschung und Entwicklung, zu Umweltschutz und Energieeinsparung sowie zum Export vorgestellt. Ein Kapitel sind Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank gewidmet.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Informationsseiten der L-Bank sowie auf den Informationsseiten der KfW-Bankengruppe.
Einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Anfragen für Finanzierungsvorhaben, wie Liquiditätssicherung oder Überbrückungskredite, können über das Portal des Verbandes der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden
Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

IHK-Service-Tipp

Finanzielle Hilfen bei betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten

Viele Betriebe sind durch Zahlungsausfälle an ihre finanziellen Grenzen angekommen. Durch die Pandemie bleiben Aufträge aus, werden ersatzlos storniert oder die Kundschaft bleibt fern. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung an Links, die Ihnen helfen sollen, die „krisenbedingte Durststrecke” zu überbrücken.
 
Art der Hilfe und Erklärung
Weitere Informationsmöglichkeiten
Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Förderprogramme und Liquiditätshilfen
Tilgungsaussetzungen
Antworten zu steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen
Befindet sich ein Unternehmen in einer vorübergehenden Krise, etwa durch Auftragsrückgang, Absagen oder Lieferengpässe, stellt sich die Frage, wie rein rechtlich die Vertragsabwicklung erfolgt.
Noch mehr Informationen und weiterführende Themen haben wir für Sie auf unserer Webseite zusammengestellt.
Unternehmenssicherung

Liquiditätshilfen

Unten finden Sie eine Zusammenstellung von Liquiditätshilfen, die Betriebe im Zuge der Corona-Krise in Anspruch nehmen können.
Beachten Sie, dass die Antragstellung für einen Liquiditätskredit von KfW oder L-Bank sowie für eine Bürgschaft über die Hausbank erfolgt. Über die Finanzierungssprechtage können Sie mit Beratern von L-Bank und Bürgschaftsbank eine mögliche Finanzierung besprechen.
Unternehmensberatung mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Alle Angaben und Information haben wir für Sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die IHK Region Stuttgart keine Haftung.
Corona-Update

Corona-Update für Unternehmen

Mit Informationen zu Hilfsprogrammen und wichtigen Updates zu Ihrer Branche sowie zu rechtlichen und steuerlichen Themen, hilft Ihnen Ihre IHK während der Corona-Krise.

Kontakt

Servicecenter Existenzgründung
IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Bei der IHK-Firmenauskunft erhalten Sie Firmenadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Damit wirkt die IHK gemäß ihrem Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!
In der IHK-Firmendatenbank im Internet können Sie nach Unternehmen aus Baden-Württemberg suchen.

E-Commerce Recht – Mängelrechte und Widerrufsfolgen

1. Welche Rechte hat der Käufer, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist?

Der Verkäufer hat dem Käufer das Eigentum an der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wird eine bestimmte Beschaffenheit eines Produktes in der Werbung beworben, so muss die Eigenschaft tatsächlich vorliegen.
Ist keine Beschaffenheit vereinbart worden, liegt ein Mangel dann vor:
  • wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet Beispiel: Verkauf von Unterwasserkamera, welche jedoch nicht wasserdicht ist,
  • wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Beispiel: Kamera funktioniert nur im Nachtbildmodus
  • wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft ist.

2. Wer trägt das Versandrisiko?

Das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern, also das die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird, trägt der Händler. Erst nach Ablieferung der Ware, ist der Verbraucher für Beschädigungen (sogenannter „Mangel”) verantwortlich, d.h. er müsste beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Es gibt jedoch eine Einschränkung: tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monaten nach Ablieferung beim Verbraucher auf, muss der Händler nachweisen, dass die Ware ursprünglich keinen Mangel hatte. Stellt der Kunde einen vermeintlichen Mangel fest, sind mögliche Gewährleistungsansprüche zu klären. Unter der Gewährleistung versteht man die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für einen Mangel an der verkauften Sache zu haften. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, die er ausüben kann. Primär kann er zwischen Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur) auswählen, und dem Händler hierzu eine angemessene Frist setzen. Kann die Ware nicht neu geliefert, oder der Mangel nicht beseitigt werden, oder weil die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, er erhält sein Geld zurück und der Händler bekommt die Ware zurück. Alternativ kann er die Ware behalten und den Preis mindern.
Wird eine andere als die verkaufte Sache oder eine zu geringe Menge geliefert, ist auch dies ein Mangel. Auf Defekte und Fehler hat der Käufer einer Ware ausdrücklich hinzuweisen!
Die Ansprüche auf Gewährleistung entfallen trotz vorhandenem Mangel, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages über den Mangel Kenntnis hatte oder infolge von grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Bei Verbrauchern ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die Verwendung von AGB oder individuellen Vereinbarungen nicht möglich. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist von den Parteien auf ein Jahr beschränkt werden.

3. Was ist eine Garantie?

Von der Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden. Die Garantie ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Innerhalb einer bestimmten Dauer (z.B. zwei Jahre) erklärt sich der Händler oder Hersteller damit bereit den Kaufpreis zu erstatten, oder die Ware auszutauschen/Mängel zu beheben. Seine gesetzlichen Mängelrechte kann der Käufer daneben trotzdem geltend machen. Wird eine Garantie gegeben bzw. wirbt der Unternehmer mit einer Herstellergarantie, muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über die Garantiebedingungen informiert werden (Garantiezeit, Garantiefall, Garantieleistungen).

4. Rücksendefrist, Rücksendekosten und Zurückbehaltungsrecht

Übt der Verbraucher den Widerruf aus, hat der Händler - innerhalb von vierzehnTagen ab Zugang des Widerrufs – den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dabei muss der Händler das gleiche Zahlungsmittel verwenden, dass der Verbraucher bei der Zahlung genutzt hat. Es sei denn, es wurde ausdrücklich (nicht in AGB!) ein anderes Rückzahlungsmittel vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Der Verbraucher hat ebenfalls spätestens binnen viertehn Tagen ab Erklärung des Widerrufs die Ware zurückzusenden. Der Eingang der Ware beim Unternehmer muss nicht in dieser Frist erfolgt sein. Bis die Ware ankommt bzw. der Verbraucher das Absenden der Ware nachgewiesen hat, hat der Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht am gezahlten Preis (dies gilt nicht, wenn der Unternehmer die Ware beim Kunden abholt).
Wichtig bei Rücksendekosten: Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, unabhängig von der Höhe des Bestellwerts (es sei denn der Unternehmer übernimmt freiwillig die Kosten). Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung darüber informiert worden ist, dass er die Kosten zu tragen hat.
Ebenfalls ist der Verbraucher über die voraussichtliche Höhe der Rücksendekosten zu unterrichten, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem regulären Postweg (also Rücksendung per Spedition) versendet werden kann. Gegebenenfalls sind die Rücksendekosten vom Unternehmer zu schätzen. Er kann sich natürlich auch freiwillig zur Kostenübernahme bereit erklären. Die Information darüber erfolgt in der Widerrufsbelehrung anhand der Gestaltungshinweise 5 b im gesetzlichen Mustertext.
Bei einem Teilwiderruf, also der Verbraucher widerruft z.B. von fünf Produkten zwei davon, muss der Verbraucher  die Hinsendekosten tragen, die er ohnehin für den Teil der Bestellung, den er behält, zu zahlen hat.  Dem Verbraucher ist also bei einer Versandkostenpauschale kein Geld zu erstatten, da diese pauschalen Kosten sowieso für ihn angefallen wären. Sofern eine Versandkostenstaffelung vereinbart wurde, ist dem Verbraucher allenfalls ein Teil der Versandkosten zu erstatten. Wenn der Kunde, durch den Teilwiderruf in eine günstigere Versandkostenklasse rutscht, dann muss ihm die  entsprechende Differenz zurückerstattet werden, sodass er nur den Teil der Hinsendekosten trägt, die für die verbleibende Bestellung angefallen wären.
Nochmal kurz zusammengefasst: Beim Widerruf müssen Kaufpreis und grundsätzlich die Hinsendekosten erstattet werden. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er vor Abgabe der Bestellung in der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurde.

5. Darf der Händler für zurückgesendete Ware einen Wertabsatz vom Kaufpreis abziehen?

Der Verbraucher darf die die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Ware testen (z.B. ein bestelltes Kleidungsstück anprobieren). Er kann anschließend dennoch widerrufen und muss die Ware zurücksenden. Ist die zurückgesendete Ware beschädigt, oder weist Gebrauchsspuren auf, kann der Händler sie oftmals nicht mehr, oder nur mit Preisabschlägen, wiederverkaufen. Er kann daher vom Kaufpreis, den er zurückzahlen muss, einen Wertersatz abziehen, wenn bei der Ware tatsächlich einen Wertverlust eingetreten ist (hierauf ist in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen). Allerdings gilt dies nur für Gebrauchsspuren oder Schäden, die über das Testen der Ware – zu der der Verbraucher berechtigt ist – hinausgehen. Maßstab ist, dass der Verbraucher die Ware nur so ausprobiert, wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun können. Letztlich ist es im Einzelfall je nach Produkt zu bewerten, ob der Verbraucher die Ware übermäßig, d.h. über das Testen hinaus, benutzt hat. Im Einzelfall muss dies der Händler nachweisen. Eine Nutzungsentschädigung für die reine Gebrauchsüberlassung kann der Händler nicht verlangen, ebenso wenig Transportschäden, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Schaden auf eine unzureichende Verpackung durch den Verbraucher zurückzuführen ist. Für die Höhe des Wertersatzes gibt es keine gesetzlichen Pauschalen oder Kalkulationsgrundlagen. Es ist (möglichst realistisch) zu schätzen, zu welchem Preis die beeinträchtigte Ware noch verkauft werden kann. Anfallende Reinigungs- oder Reparaturkosten, um die Ware wiederzuverkaufen, können in den Wertersatz einbezogen werden.

6. Wie darf der Händler werben?

Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig. Doch auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen Vorteile verschafft. Die Zusendung von „elektronischer Post“ (z.B. Werbemails, Newsletter) ist bei Verbrauchern praktisch immer unzulässig. Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist unzulässig:
Werbung mit einem Telefonanruf:
  • gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder
  • gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung
Werbung durch Telefax, elektronischer Post oder Anrufmaschine ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig. Dies gilt auch, wenn der Empfänger ein gewerblicher Kunde ist.
Die Einwilligungserklärung muss die Art der beabsichtigten Werbekanäle (E-Mail/SMS, Fax, Telefon, Brief), das werbende Unternehmen und die Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wird, bezeichnen. Sie darf nicht in Textpassagen versteckt werden und muss einen Hinweis auf jederzeitigen Widerruf enthalten.
Erforderlich ist ein echtes Opt-in, das heißt der Betroffene muss die Einwilligung –  „Ja, ich bin einverstanden” – eindeutig erklären und die Check-Box selbst aktiv ankreuzen (kein voreingestelltes Ankreuzkästchen!) Außerdem muss der Empfänger den Newsletter jederzeit wieder über einen Link im Newsetter, oder über eine angegebene E-Mail-Adresse, abbestellen können (Opt-Out).
Zusätzlich muss über die Datenverarbeitung informiert werden, u.a. die Nennung der Rechtsgrundlage (beim E-Mail-Marketing Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §7 Abs. 2 UWG) und darüber wie lange die Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) gespeichert werden (in der Regel bis zum Widerruf der Einwilligung). Dies sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite erfolgen, über die man sich zum Newsletter anmeldet.
Beim elektronischen Newsletter hat sich aus Nachweisgründen das „Double-opt-in-Verfahren” etabliert. Der Betroffene erhält nach der Newsletter-Anmeldung eine Bestätigungsmail mit einem Link ( Hinweis: Die Bestätigungsmail selbst darf noch keine Werbung enthalten). Wenn der Betroffene diesen Link anklickt, bestätigt er, dass er sich unter seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat. Anschließend wird der Newsletter versendet. Die Einwilligung muss nachweisbar sein und erfordert die Protokollierung des Opt-In-Verfahrens und des Inhalts der Einwilligung. Achten Sie auch darauf, dass ein zulässig versandter Newsletter ein Impressum haben muss.
Ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung bei sog. Bestandskunden zulässig (§ 7 Abs. 3 UWG).
Die Voraussetzungen sind:
  • Der Kunde muss schon mal eine Ware oder Dienstleistung von dem Unternehmer erhalten haben und seine E-Mail-Adresse dabei angegeben haben.
  • Die E-Mail-Adresse darf nur zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.
  • Der Kunde wurde bei erstmaliger Erhebung der E-Mail-Adresse und wird bei jeder  weiteren versendeten Werbe-E-Mail klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne das hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Fazit: Die rechtlichen Anforderungen an einen Webshop sind vielfältig und umfangreich, aber realisierbar. Wichtig ist ein Bewusstsein dafür, dass die Informationspflichten vor (also vor Einlegen in den Warenkorb und unmittelbar vor Betätigung des Bestellbuttons) und nach Vertragsschluss erteilt werden müssen. Die Informationen sollten klar gekennzeichnet sein (z.B. als „Impressum“, „Datenschutzerklärung“, „Widerrufsbelehrung“, „AGB”) und nicht auf Unterseiten oder gar in AGB versteckt werden. Verstöße gegen AGB-Recht, die gesetzlichen Informationspflichten und das Widerrufsrecht im E-Commerce stellen regelmäßig abmahnbare Rechtsverstöße dar. Deshalb ist bei der Erstellung der AGB sowie der Gestaltung der Bestellseite Sorgfalt geboten und im Zweifel ist rechtsanwaltlicher Rat empfehlenswert. Die Vorschriften zum E-Commerce ändern sich hin und wieder durch den EU-Gesetzgeber und werden häufig durch Rechtsprechung konkretisiert. Für Online-Händler ist es daher wichtig, sich stets über den aktuellen Stand der Rechtslage zu informieren.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

IHK hilft

Der richtigen Standort für das Unternehmen

Mit der Wahl des Unternehmensstandorts stellen Sie die Weichen für den zukünftigen Erfolg Ihres Unternehmens.
Bei der Standortwahl gilt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Die Checklisten zur Wahl des Wirtschaftsstandorts und zum Betriebsorts bieten Orientierungshilfe bei der Standortwahl.
Im IHK-Sachverständigenverzeichnis finden sich Sachverständige, die Sie bei der Bewertung von Gründstücken und Immobilien sowie bei der Beurteilung von Schäden mit ihrem Fachwissen unterstützen.
Die IHK unterstützt Sie mit wichtigen Hintergrundinformationen, die für Ihre Standortwahl von Bedeutung sein könnten:
  • Standortfaktor Kunden, Lieferanten, Konkurrenten:
    Wo finden Sie Ihre potenzielle Kunden, Lieferanten oder auch Konkurrenten? Nutzen Sie die BWIHK-Firmendatenbank für Ihre Recherchen. Oder bestellen Sie Adressrecherchen bei der IHK-Firmenauskunft.
  • Standortfaktor Fachkräfte:
    Der Fachkräftemonitor ist ein Analysetool, mit dessen Hilfe sich ein realistische der Fachkräfteentwicklung in der Region prognostizieren. Anhand dieser Prognosen lassen sich aussagekräftige Argumente für Ihre Standortwahl finden.
  • Standortfaktor Verkehr:
    Die IHK-Erreichbarkeitsanalyse bewertet die Anbindung von 48 Standorten in der Region Stuttgart an das öffentliche Nahverkehrsnetz und das Straßennetz.
  • Zahlen, Daten, Fakten zur Region Stuttgart:
    Daten zur Konjunktur, zum Arbeitsmarkt, zur Forschungs- und Entwicklungstätigkeit können Ihre Standortentscheidung beeinflussen. Runden Sie Ihr Bild ab mit den wirtschaftsstatistischen Informationen der IHK.
IHK hilft

Unternehmensnachfolge

Viele selbstständige Unternehmer suchen Nachfolgeinteressierte, da aus der Familie oder der Belegschaft keine Übernehmerin oder Übernehmer zur Verfügung steht. Gleichzeitig gibt es viele engagierte Unternehmen und Existenzgründe, die einen bestehenden Betrieb übernehmen und weiterführen wollen.
Die IHK Region Stuttgart unterstütz dabei das Nachfolgevorhaben auf beiden Seiten mit einem breiten Serviceangebot:
Darüber hinaus bietet die IHK Region Stuttgart die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Erstgesprächs mit dem Nachfolgemoderator. In einem kostenfreien Orientierungsgespräch mit Herrn Alexander Ummenhofer lassen sich Nachfolgeprozesse persönlich und diskret darstellen und Handlungsoptionen skizzieren.
Mit Hilfe der  Unternehmensbörse nexxt-change steht zudem ein zentraler Marktplatz zur Vermittlung geeigneter Unternehmen zur Verfügung. Die kostenlose Internetplattform bietet ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen, die einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen, die anonymisierte Veröffentlichung mit Chiffre-Nummer, eine qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner sowie die automatische Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten durch eine Abofunktion per E-Mail oder RSS-Feed.

Datenschutz für Unternehmensgründer

Sie wollen ein Unternehmen gründen, das Kontakt zu Endkunden hat? Dann sollten Sie bezüglich des Datenschutzes folgendes beachten:

Rechtsgrundlage für Ihre Datenverarbeitung

Anbahnung und Durchführung von Verträgen

Wenn Sie Kunden etwas verkaufen wollen oder Ihnen eine Dienstleistung erbringen wollen, handelt es sich um die Anbahnung bzw. Erfüllung eines Vertragsverhältnisses. Hierzu benötigen Sie entsprechende Angaben ihrer Kunden (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, vielleicht auch darüberhinausgehende Angaben wie das Geburtsdatum, Kontodaten, Fotos). Für die Grunddaten zur Abwicklung des Vertrags benötigen Sie keine gesonderte Einwilligung ihrer Kunden, für darüber hinausgehende Daten hingegen schon. Falls der Vertrag erfüllt ist und es keine gesetzlichen Gründe für seine Aufbewahrung mehr gibt (z. B. steuerliche oder handelsrechtliche Gründe), müssen die Daten gelöscht werden.

Einwilligung

In bestimmten Fällen kann die Rechtsgrundlage auch eine Einwilligung sein (häufiger Fall: die Einwilligung künftig von Ihnen Werbe-E-Mails zu erhalten). In einer Einwilligungserklärung müssen Sie auf die jederzeitige Widerrufbarkeit dieser Einwilligung hinweisen. Sie können eine elektronische Einwilligung einholen, dürfen aber keine voreingestellte Einwilligung in Form eines Häkchens benutzen. Zudem müssen Sie ihre Kunden darüber informieren, zu welchem Zweck Sie diese Daten verarbeiten wollen. Sie müssen die Einwilligungen dokumentieren.
Bitte merken Sie sich: Die personenbezogenen Daten, die für eine Vertragsanbahnung oder -durchführung wirklich erforderlich sind, dürfen Sie auch ohne Einwilligung erfassen, da hier der Vertrag eine ausreichende Rechtsgrundlage bildet. Sie brauchen also nicht für jede Datenverarbeitung eine separate Einwilligung einzuholen.

Datenschutzerklärung

Sie müssen über Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informieren. Diese Informationspflichten müssen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten gegenüber dem – zukünftigen – Kunden erfüllt werden. Mitzuteilen sind:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern erforderlich)
  • Welche Kategorien von Daten für welche Zwecke verarbeitet werden (z. B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)  
  • Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die möglichen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt; in der Regel ist Art. 6 Abs. 1 (b) einschlägig, wonach Daten zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erhoben und verarbeitet werden dürfen)
  • Wenn Sie die Datenverarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen stützen (das betrifft vor allem technisch notwendige Cookies, wie Cookies für Warenkorbfunktion, das Merken von Logins oder Spracheinstellungen), dann müssen auch die Interessen benannt werden, z. B. um die Nutzung der Webseite zu vereinfachen, indem der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird. Marketingmaßnahmen wie z. B. Google Analytics oder Facebook Pixel sollten auf die Einwilligung gestützt werden.
  • Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z. B. Weiterleitung von Kundenname und Anschrift an Paketversender)  
  • Die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation („Drittland“ meint Staaten außerhalb der EU)
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (in der Regel solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen, z. B. handelsrechtlich, steuerrechtlich max. zehn Jahre, oder eine andere Dauer, soweit Sie einen Grund angeben können, warum die Daten aufbewahrt werden müssen, z. B. solange Verjährungsfristen im BGB laufen)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerrufsrecht bei Einwilligungen, Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
  • Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, das Bestehen eines Widerrufsrechts (z. B. zu bei einer getätigten Einwilligung zu Werbezwecken) 
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte
  • Ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Falls die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden, muss die Quelle angegeben werden aus der die Daten stammen.
Für die Nutzer Ihrer Internetseite müssen Sie bekannt geben, ob und welche Cookies Sie verwenden und ob Sie die Nutzer der Seiten tracken. Nutzen Sie hierfür einen Dienstleister, müssen Sie dazu eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. Hat der Dienstleister seinen Sitz in einem Drittland, z. B. den USA, müssen Sie prüfen, ob die Weitergabe der Daten über weitere datenschutzrechtliche Mechanismen, wie EU-Standardvertragsklauseln abgesichert ist. Dabei handelt es sich um eine datenschutzrechtliche Muster-Vereinbarung zwischen der übermittelnden Stelle personenbezogener Daten und dem Empfänger der Daten zur Angemessenheit des europäischen Datenschutzniveaus. Mehr zum Hintergrund von Datenübermittlungen ins nicht-europäische Ausland erfahren Sie in unserem Artikel zum Datentransfer in Drittstaaten.
Die genannten Informationen sind über die firmeneigene Homepage in der Datenschutzerklärung mitteilen. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite mit eigenem Link vorzuhalten. Sie sind nicht ins Impressum oder in AGBs aufzunehmen.
Bei einer persönlichen Kontaktaufnahme, wenn dabei personenbezogene Daten erhoben werden (z. B. Vertragsabschluss in den eigenen Geschäftsräumen), sollten die Informationen sichtbar in den Geschäftsräumen aushängen, oder ausgehändigt werden.

Dienstleister und Auftragsverarbeitung

Die Daten können auf Ihrem eigenen Server oder auf dem Server eines Dritten verarbeitet werden. Bei letzterem müssen Sie eine schriftliche (oder elektronische) Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen, denn der IT-Dienstleister darf die Daten nur nach Ihrer Weisung verarbeiten. Liegen die Daten auf Ihrem eigenen Server, nutzen Sie aber eine Cloud-Anwendung, müssen Sie klären, ob die Daten in Deutschland, in Europa oder in den USA gespeichert sind. Im letzteren Fall handelt es sich um einen Datentransfer in Drittländer, so dass Sie hierfür eine besondere Grundlage benötigen, wenn die Daten in die USA übermittelt werden (siehe oben).
Wenn Sie einen Internetauftritt, der von einer Webdesignagentur gestaltet wird, und hat die Webdesignagentur Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die Ihre Interessenten/Kunden dort angeben, müssen Sie auch hier eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen.
Wollen Sie Ihre Buchführung, insbesondere auch die Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter, über einen Steuerberater abwickeln, müssen Sie hierzu einen entsprechenden Dienstvertrag und eine Auftragsverarbeitung abschließen.
Exkurs zum Onlineauftritt: Neben dem Datenschutz gibt es noch weitere gesetzliche Pflichten, die im Internet einzuhalten sind. Nach dem Telemediengesetz sind Sie verpflichtet, ein sogenanntes Impressum auf der Webseite zu haben, d. h. Sie müssen hier angeben: Name, Anschrift, Rechtsform, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw. Bei mehr als zehn Beschäftigten müssen Sie zusätzlich angeben, inwieweit Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Bei Online-Verträgen müssen Sie  auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/  (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Diese Informationen sollten im Impressum und in den AGB (sofern vorhanden) stehen.Für Unternehmen, die nicht verpflichtet und nicht bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen ließe sich beispielhaft formulieren:
" Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit
."

Lieferanten

Haben Sie Lieferanten, von denen Sie ebenfalls Daten, wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Produktangebot, Ansprechpartner, und E-Mail-Adressen gespeichert haben, so fallen auch diese Angaben unter das Vertragsverhältnis bzw. Sie benötigen für bestimmte Angaben ebenfalls die Einwilligung der Person zur Speicherung ihrer Daten.

Mitarbeiter

Falls Sie Mitarbeiter haben, müssen Sie sie auf die Vertraulichkeit von Daten verpflichten (auf das Berufsgeheimnis müssen Sie verpflichten, soweit solche Daten verarbeitet werden) und sie auf den Datenschutz hinweisen bzw. sie angemessen schulen und dies dokumentieren.
Sie müssen Ihre Mitarbeiter darüber informieren, welche Daten und zu welchem Zweck sie diese verarbeiten. Sollten Sie Ihren Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mails und des Internets in der Arbeitszeit gestatten, sollten Sie dazu klären, welchen Umfang diese Nutzung umfassen darf und dass die Nutzung bestimmte Inhalte nicht betreffen darf. Die Gestattung können Sie mit einer Einwilligung verbinden, dass die Mitarbeiter Ihre Kontrollen gestatten, damit weder Inhalt noch Umfang der Nutzung gegen Gesetze und die arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen.

Weitere Anforderungen im Datenschutz

Sie müssen Ihre Verfahren in einem sogenannten Verzeichnis für die Verarbeitungstätigkeiten mit folgenden Angaben dokumentieren:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, des Vertreters, ggfs. des gemeinsam Verantwortlichen sowie des etwaigen Datenschutzbeauftragten
  • Zweck und Rechtsgrundlageder Verarbeitung
  • Kategorie der betroffenen Personen und personenbezogenen Daten
  • Kategorie von Empfängern der Daten
  •  Datenübermittlung in Drittstaaten
  • Löschfristen
  • Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung
Sie müssen sicherstellen, dass Sie innerhalb eines Monats ein Auskunftsersuchen beantworten können, wenn jemand erfahren möchte (meistens ein Kunde), welche Daten Sie über ihn gespeichert haben. Sie sollten zusätzlich schauen, ob Sie einen Prozess aufsetzen, falls es zu Datenverstößen kommt und Sie dies innerhalb von 72 Stunden der Aufsicht melden müssen. Die betroffene Person müssen Sie unverzüglich über den Datenverstoß informieren.
Sie müssen ein Löschkonzept vorsehen (geregelt für: sechs Jahre Geschäftsbriefe, zehnJahre steuerrelevante Unterlagen, sechs Monate Bewerbungsunterlagen). Alle anderen Daten bzw. Dokumente mit personenbezogenen Daten müssen gelöscht bzw. vernichtet werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Daran schließt sich die Frage an, wie datenschutzkonform Unterlagen vernichtet werden können und müssen (Datenträger zerstören, Papierunterlagen mit personenbezogenen Daten schreddern).
Vor Versendung eines Newsletters oder Werbe-E-Mails müssen Sie die Einwilligung des Adressaten einholen. Elektronisch versendete Werbung oder ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ohne vorherige ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung des Empfängers grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch, wenn der Empfänger ein gewerblicher Kunde ist. Mehr zum rechtlichen Rahmen in diesem Zusammenhang erfahren Sie im in unserem Artikel zur Werbung.

Technisch-organisatorische Maßnahmen

Dies betrifft die Frage, wie sicher Ihre Informationssicherheit (IT, Sicherheit im Büro/Geschäft) ist. Auch dies ist zu dokumentieren, z. B. in einer Niederschrift welche technischen Maßnahmen eingesetzt werden. Die Daten sind vor Verlust und dem dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Maßnahmen für kleine Unternehmen können zum Beispiel sein: 
  • Regelmäßige Backups
  • Verwendung von zusätzlichen, externen Speichermedien wie z.B. USB-Sticks oder externen Festplatten
  • Passwortschutz (z.B. Windows-Kennwort beim PC, Smartphone-PIN
  • Festplattenverschlüsselung bei mobilen Geräten
  • Virenscanner
  • Einspielung von Updates auf das Betriebssystem
  • Verschlüsselung der eigenen Internetseite (HTTPS)
Beim Versand von E-Mails sollten nur vertrauensvolle E-Mail-Dienstleister verwendet werden. Sollte ein eigener E-Mail-Server betrieben werden, so muss beim E-Mail Versand die Transportverschlüsselung sichergestellt werden. Offene E-Mail-Verteiler sollten vermieden werden. Setzen Sie stattdessen sinnvoll die Blindkopie (BBC)-Funktionalität ein.
Weitere Hinweise zu technisch-organisatorischen Maßnahmen können Sie unserem Artikel zu Datenschutz und Datensicherheit entnehmen.

Netzwerken & Kooperation

„Startup:Mittelstand #13“ am 2. Dezember 2019

Wenn Startups etablierten Unternehmen neue Impulse geben, ist die Zukunft zum Greifen nah. Wenn junge Unternehmen von der Erfahrung und den Ressourcen der Traditionsunternehmen profitieren, gewinnen beide. Wenn Mittelständler auf Startups treffen, wird Neues entstehen.
Die IHK-Veranstaltungsreihe „Startup:Mittelstand“ will dabei unterstützen, Neues zu schaffen, indem sie beide Seiten an einen Tisch bringt. Das Ziel: gegenseitiges Kennenlernen, besseres Verständnis und neue Impulse. Lassen Sie sich inspirieren!
Sie können sich in der IHK-Veranstaltungsdatenbank anmelden.
Aktuell stellen wir ein attraktives Programm für Sie zusammen.
IHK hilft

Als junger Unternehmer Kontakte knüpfen

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und möchten Kontakte zu anderen Unternehmerinnen und Unternehmern knüpfen? Gründungsinterressierte, Existenzgründer und Jungunternehmer finden bei der IHK und ihren Bezirkskammern die Möglichkeit, sich zu treffen, zu netzwerken und Erfahrungen auszutauschen.
Die IHK Region Stuttgart bietet zusammen mit den Wirtschaftsjunioren und auch anderen Einrichtungen entsprechende Plattformen und Veranstaltungen an, unter anderem:
Weitere Veranstaltungen finden Sie auf der  IHK-Veranstaltungsseite zur Unternehmensgründung.
Um potenzielle Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartner zu finden, können Sie die IHK-Firmenauskunft nutzen.
IHK hilft

Unternehmen präsentieren und Kooperationspartner finden

Die Industrie- und Handelskammern bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Firmenprofil in der IHK-Firmendatenbank zu veröffentlichen.
Die Datenbank enthält rund 80.000 Leistungsprofile von baden-württembergischen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen mit Angaben über Produkte, Dienstleistungen und Auslandsbeziehungen. Das Ziel der Datenbank ist es, Unternehmen bei der Gewinnung neuer Kunden oder der Suche nach Lieferanten schnell und aktuell zu helfen
Um Ihr Unternehmen kostenlos in unserer Firmendatenbank eintragen zu lassen, dürfen Sie gerne anrufen. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt „Kontakt”.
Unternehmensgründung

Gründungsklimaindex Region Stuttgart (Jahresbeginn 2020)

An der nicht repräsentativen Onlineumfrage für den Gründungsklimaindex Jahresbeginn 2020 haben mehr als 550 IHK-Mitgliedsunternehmen aus der Region Stuttgart teilgenommen. Nach Berechnung von Prof. Dr. Andreas Kuckertz, Leiter des Lehrstuhls für Unternehmensgründungen und Unternehmertum der Universität Hohenheim, steht er aktuell bei 120,2 Punkten (Herbst 2019: 121,4 Punkte) – die große Mehrheit der Jungunternehmer empfindet das Gründungsumfeld in der Region Stuttgart demnach unverändert als deutlich positiv. 50 Punkte stellen den schlechtestmöglichen und 150 Punkte den bestmöglichen Wert dar.

Die wichtigsten Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Ergebnisse – teilweise mit Vergleichszahlen aus der IHK-Konjunkturumfrage.

Zum Hintergrund

Der von der IHK Region Stuttgart und dem Lehrstuhl für Unternehmensgründungen und Unternehmertum der Universität Hohenheim ins Leben gerufene „Gründungsklimaindex Region Stuttgart“ wird regelmäßig parallel zur bewährten IHK-Konjunkturumfrage erfasst und mit vergleichbarer Systematik ermittelt. Der Index soll unter anderem
  • zeigen, wie IHK-Mitgliedsunternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt aktiv sind, das Umfeld für Unternehmensgründungen in der Region Stuttgart beurteilen (Stimmungsbild).
  • ermöglichen, z. B. die Wirkung einzelner (Förder-)Maßnahmen zu beurteilen.
  • helfen, möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenzusteuern.
Der Lehrstuhl für Unternehmensgründungen und Unternehmertum der Universität Hohenheim wertet die anonymisierten Datensätze aus, interpretiert die Ergebnisse und berechnet den Index. Zur Konzeption und den Potenzialen eines Gründungsklimaindex hat Prof. Dr. Andreas Kuckertz einen Research Brief veröffentlicht.
Die Umfrage für den Gründungsklimaindex Frühsommer 2020 konnte aufgrund der Corona-Krise leider nicht durchgeführt werden.

Ansprechpartner

Universität Hohenheim: Prof. Dr. Andreas Kuckertz, Telefon 0711 459-24820, andreas.kuckertz@uni-hohenheim.de
IHK Region Stuttgart: Michael Weißleder, Telefon  0711 2005-1343, michael.weissleder@stuttgart.ihk.de

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Tweets, Daumen-hoch & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, Twitter,  Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 30.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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IHK hilft

Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen

Die vielen Menschen, die als Geflüchtete nach Deutschland kommen, zu integrieren, ist eine große Herausforderung für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. In Ihrem Unternehmen haben Sie gute Möglichkeiten, geflüchteten Menschen eine Perspektive zu geben. Qualifizierung und Arbeit ermöglichen soziale Kontakte und ökonomische Selbstständigkeit.

Erstanlaufstellen

Nach wenigen Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen die meisten Geflüchteten Praktika oder eine Ausbildung aufnehmen oder in nicht-selbstständigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Dabei sind einige Punkte zu beachten, es gibt aber auch zahlreiche Hilfestellungen. In der folgenden Tabelle finden Sie Ihre Erstanlaufstellen in der Region Stuttgart.
Aufenthaltsstatus, Erlaubniserteilung
Anerkannte Flüchtlinge haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung oder Geduldete nur einen beschränkten Zugang - sie benötigen eine Erlaubnis der lokalen Ausländerbehörde.
Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit
Die Jobcenter vermitteln anerkannte Flüchtlinge, die Arbeitsagentur  Asylbewerber mit Bleibeperspektive und Geduldete.
Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierung
Bei der Vermittlung in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung sind auch die Kümmerer des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK sehr aktiv und unterstützen Flüchtlinge und Unternehmen.
Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierungsberatung
Bei reglementierten Berufen (z. B. akademischen Heilberufen, Gesundheitsfachberufen, Lehrern, Erziehern, bestimmten Handwerks- und Meisterberufen) ist eine Anerkennung des Berufsabschlusses zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. Bei den meisten dualen Berufen ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben, sorgt aber für mehr Transparenz. Die AWO Stuttgart ermittelt die richtige Stelle für die Anerkennung und informiert über ggf. notwendige Nachqualifzierungen.
Zeugnisprüfung
In der Regel fußt die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auf der Analyse der Zeugnisse. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen stellt die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen eine individuelle Zeugnisbewertung aus.
Kompetenzfeststellung
Kompetenzfeststellungstests bieten sich an, wenn keine Zeugnisse oder Nachweise über Berufsabschlüsse und Qualifikationen vorliegen. Aber auch bei vorhandenen Unterlagen kann eine Qualifikationsanalyse sinnvoll sein, um die Eignung für bestimmte Berufe festzustellen.
Wohnortwechsel
Soll ein Flüchtling für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung den Wohnort wechseln, ist die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Fördermaßnahmen
Für Betriebe, die Flüchtlinge einstellen oder ausbilden, und für die Flüchtlinge selbst gibt es zahlreiche Fördermaßnahmen vom Eingliederungszuschuss über das Programm Kommit bis hin zu verschiedenen Ausbildungsförderungen.
Traumafolgen
An diese Stellen können sich traumatisierte Flüchtlinge direkt wenden. Haben Sie im Unternehmen den Verdacht, dass ein bei Ihnen beschäftigter Flüchtling unter Traumafolgen leidet, finden Sie hier erste Informationen zum Thema.

IHK-Arbeitskreis

Bei der IHK Region Stuttgart gibt es einen Arbeitskreis „Ausbildung und Migration“, in dem sich Unternehmen und Einrichtungen aus der Region Stuttgart regelmäßig treffen, um aktuelle Themen rund um Ausbildung und Migration zu behandeln und sich auszutauschen.
Interessierte Unternehmen können sich mit unserem Formular in den Verteiler für den Arbeitskreis aufnehmen lassen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an ausbildungundmigration@stuttgart.ihk.de

Weitere Informationen

Unternehmensgründung

Der Geschäftsplan

Einleitung

Der Geschäftsplan (auch „Businessplan“) ist ein umfassendes, schriftliches Konzept, welches ein unternehmerisches Vorhaben beschreibt. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist die Basis für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Die schriftliche Zusammenfassung Ihrer unternehmerischen Vision, untermauert durch betriebswirtschaftliche Daten, hilft Ihnen einzuschätzen, ob Sie mit Ihrer Produkt- oder Dienstleistungsidee den gewünschten geschäftlichen Erfolg erzielen können. Zugleich bildet ein Geschäftsplan für Kreditinstitute und andere Stellen die Grundlage, um die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens zu prüfen.
Unternehmens intern dient der Geschäftsplan
  •     der Strukturierung und Darstellung des Konzeptes,
  •     der Definition der Ziele, Strategien und Maßnahmen,
  •     als Richtschnur für die Umsetzung der Gründungsplanung sowie
  •     als Überwachungsinstrument durch die Möglichkeit eines Soll-Ist-Vergleiches.
Unternehmens extern ist er unentbehrlich für
  •     die Beschaffung von Fremdkapital,
  •     die Beschaffung von Eigenkapital (Beteiligungsgesellschaften/Investoren),
  •     die Beantragung öffentlicher Fördermittel,
  •     die Beantragung des Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie die Erstellung des Geschäftsplans als Chance, Ihr eigenes Konzept zu strukturieren und kritisch zu hinterfragen. Je schlüssiger und übersichtlicher Ihr Gesamtkonzept und je besser der Nachweis Ihrer Chancen am Markt ist, desto erfolgreicher werden Ihre Verhandlungen mit möglichen Kapitalgebern verlaufen. Für die Datensammlung, die Reifung der Idee, die Präzisierung und die Erstellung des eigentlichen Geschäftsplans sollten Sie einen ausreichenden Zeitraum veranschlagen.
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Aufbau eines Geschäftsplans

Vor der Erstellung des Planes sollten Sie überlegen, für welche Zielgruppen er gedacht ist. Eventuell muss der Plan für verschiedene Adressaten in leichten Abwandelungen ausgeführt werden, um diese zu überzeugen. Die Adressaten des Planes kommen in der Regel nicht aus Ihrer Branche. Aus diesem Grunde sollte er
  • leicht verständlich sein: Fachbegriffe müssen eventuell erläutert werden und technische Details sollten zugunsten klarer Darstellungen vermieden werden,
  • eine vollständige aber knappe Darstellung von Aufgaben, Chancen aber auch Risiken enthalten,
  • eine sachliche und realistische Darstellung sein (sonst wirkt die Darstellung nicht glaubhaft) und
  • ansprechend sein bezüglich der Form und der Aufbereitung und des Inhalts.
Der Businessplan setzt sich aus einem Textteil (Beschreibung des Geschäftsvorhabens) und einem Zahlenteil (Planungsrechnung) zusammen. Das Gesamtkonzept sollte einen zeitlichen Horizont von drei bis fünf Jahren abdecken und qualitative und quantitative Aussagen zu den Potenzialen aber auch den Risiken treffen. Wesentliche Inhalte des Textteils sind:
  • Zusammenfassung / Executive Summary
  • Gründungsperson beziehungsweise Gründerteam
  • Geschäftsidee (Produkt- / Dienstleistungsangebot)
  • Markt und Wettbewerb
  • Marketing und Vertrieb
  • Unternehmensorganisation / Rechtsform
  • Risiken und Chancen (evtl. SWOT-Analyse).
Die Planungsrechnung umfasst in der Regel
Eine grobe Gliederung für Ihren Businessplan und sowie Hintergrundinformationen finden Sie beispielsweise auch auf den Seiten des Existenzgründerportals des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Business Model Canvas

Neben dem klassischen Geschäftsplan gibt es auch noch weitere interessante Formate zur Planung eines Geschäftsvorhabens. Ein Format, das einen schnellen Überblick über die Schlüsselfaktoren eines erfolgreichen Geschäftsmodells gibt, ist das Business Model Canvas. Dieses wird vor allem bei komplexen und innovativen Geschäftsideen in der anfänglichen Planungsphase verwendet. Dazu wird eine Vorlage (das Canvas) benutzt, auf der mit Hilfe von Klebezetteln die Ideen zu neun Schlüsselfaktoren strukturiert werden.
Das Business Model Canvas ist nicht als Ersatz des Businessplanes gedacht, sondern als ergänzende Methode je nach Fortschritt und Zweck der Planung der Geschäftsidee. Das im Canvas erarbeitete Geschäftsmodell kann als Grundlage eines Businessplans herangezogen werden.

Vorlagen zur Erstellung eines Geschäftsplans

Die Businessplan-Vorlage der IHK Region Stuttgart umfasst neben ausführlichen Hinweisen zur Erstellung eines Geschäftsplans ( als Worddatei (DOCX-Datei · 126 KB)) auch einen ausfüllbaren Zahlenteil ( als Exceldatei (XLSX-Datei · 63 KB)). Die Vorlage lässt sich problemlos auf die individuellen Anforderungen der eigenen Idee anpassen und ist selbstverständlich kostenlos!
Die Gründungswerkstatt Deutschland ist ein interaktives Online-Angebot Ihrer Industrie- und Handelskammern und verbindet die Vorteile von Web-Portal und E-Learning. Die Plattform bietet von der Orientierung über die Planung bis hin zur Praxis viele Hilfen an. Zu jedem Bereich gibt es Erklärungen, Beispieltexte und – wenn die Gründung im Bezirk der IHK Region Stuttgart erfolgt – kostenfreie Unterstützung durch einen Online-Tutor der IHK Region Stuttgart.
Auf der Gründerplattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Gründungswillige interaktive Tools, mit denen ihnen die Erarbeitung der Idee, des Geschäftsmodells und des Businessplans durchgehend möglich ist sowie die Suche nach passender Förderung und Finanzierung erleichtert wird.
Aktuelle Regelungen für Verpackungen

Weitere Informationen zum aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wozu dient die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“?

Die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ übernimmt eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben. Dazu gehört das Recht, den Katalog Systembeteiligungspflicht zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, quasi schon im Vorgriff auf entsprechende Anfragen von ratsuchenden Herstellern.
Zu den Aufgaben gehört die Einrichtung eines bundesweiten öffentlich einsehbaren Registers (LUCID) aller bei einem dualen System unter Vertrag stehenden Unternehmen. Dadurch soll verhindert werden, dass sich Unternehmen durch „Trittbrettfahren“ ihren Pflichten aus dem Verpackungsrecht entziehen.
 

Die Systembetreiber

BellandVision GmbH
vertrieb@bellandvision.de
www.bellandvision.de
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH
anfrage@gruener-punkt.de
www.verpackgo.de
EKO-PUNKT GmbH & CO. KG
info-koeln@eko-punkt.de
www.eko-punkt.de
INTERSEROH Dienstleistungs GmbH
verkaufsverpackungen-online@interseroh.com
www.lizenzero.de
Landbell AG für Rückhol-Systeme
info@landbell.de
www.landbell.de
Noventiz Dual GmbH
info@noventiz-dual.de
www.noventiz.de
PreZero Dual GmbH
vertrieb@prezerodual.com
www.prezero.com/dual
Reclay Systems GmbH
t.pangaribuan@reclay.de
www.reclay-group.com
Veolia Umweltservice Dual GmbH
de-ves-info-dual@veolia.com
www.veolia.de/dual
Zentek GmbH & Co. KG
dualessystem@zentek.de
www.zentek.de

Umgang mit Verpackungen in Europa (01/2023)

Die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen variieren jedoch von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Hier sei beispielsweise Österreich mit dem “ Bevollmächtigter für Verpackungen” und Italien mit der “Kennzeichnungspflicht” nur exemplarisch genannt
Die DIHK-Broschüre „Umgang mit Verpackungen in Europa” (PDF-Datei · 1573 KB) soll einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen EWR-Staaten schaffen.


Hinweise der Zentralen Stelle für Händler, Versandhändler, Imker und Landwirte

Mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) hat die zuständige „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ einige weitere Hinweise veröffentlicht.

Merkblatt Versandhändler

Sie richten sich zum einen an Versandhändler; dabei wird auf typische Fallkonstellationen wie die Nutzung von „Fullfillment Centern“ sowie das „Dropshipping/Streckengeschäft“ eingegangen. Im erstgenannten Fall wird der Versandhändler, im zweiten Fall der Produzent als nach VerpackG Verpflichteter eingestuft. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt:  Überblick für Handelsunternehmen

Der Letztvertreiber in Deutschland muss sicherstellen, dass die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt werden, ansonsten unterliegt die Ware in Deutschland einem automatischen Vertriebsverbot. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu finden.

Merkblatt: Hinweise für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen

Außerdem werden auf den Seiten Hinweise zum gewerbsmäßigen Inverkehrbringen gegeben, was vor allem für den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse hilfreich ist. Denn hier wird auf das Einkommenssteuerrecht Bezug genommen, wodurch z. B. Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern häufig als nicht betroffen eingestuft werden können. Das Merkblatt ist auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der FAQ-Rubrik zu finden.

Merkblatt: Hinweise und Definition zu den gleichgestellten Anfallstellen

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) zielt auf die privaten Endverbraucher (private Haushalte) und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind. z. B. Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen und Verwaltungen. Eine vollständige Übersicht der vergleichbaren Anfallstellen finden Sie auf der Homepage Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen zu allen Themenpapieren finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.


IHK hilft

Gestaltung von Verträgen

Nur wenn Sie Ihre Verträge sorgfältig und juristisch wasserdicht abschließen, können Sie darauf bauen, Ihre Vergütung für Waren oder Dienstleistungen tatsächlich auch zu erhalten.
Die IHK zeigt Ihnen, was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt und was Sie tun können, wenn sich die andere Seite nicht an die Abmachungen hält.
Hier finden Sie Informationen zu:
  • AGB
    Was darf ich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbaren? Was sollte man über „das Kleingedruckte” wissen?
  • Vertragsschluss im E-Commerce
    Vor Abgabe einer Bestellung im Webshop sind wesentliche Informationen zu wiederholen. Wissen Sie welche Anforderungen zu erfüllen sind?
  • Mängelrechte und Garantie
    Wann liegt eine mangelhafte Warenlieferung oder Leistung auf der Basis von Kauf- oder Werkverträgen vor und welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen?
  • Wenn der Schuldner nicht zahlt
    Was können Sie tun, wenn Ihr Vertragspartner seine fällige Zahlung nicht leistet? Welche Möglichkeiten bieten das gerichtliche und das außergerichtliche Mahnverfahren?
  • Verjährung
    Wann verjährt Ihr Anspruch und welche Maßnahmen müssen Sie einleiten, um Ansprüche nicht zu verlieren?

IHK-Service-Tipp

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt  Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
IHK-Broschüre

Arbeits- und Brandschutz - Ein Leitfaden für Betriebe und Unternehmen

Wer als Arbeitgeber Beschäftigte beauftragt, arbeiten auszuführen, setzt diese damit mehr oder weniger großen Gefährdungen aus. Ziel des reglementierten Arbeitsschutzes ist, diese so zu minimieren, dass Unfälle sehr unwahrscheinlich werden oder der Schadenumfang für den Fall, dass es doch zum Unfall kommt, gering, bleibt.
Die 3. Auflage der Publikation soll gerade kleineren Unternehmen einen ersten Einstieg in das umfangreiche Thema der betrieblichen Arbeitssicherheit ermöglichen und ergänzend Grundlagen zum Brandschutz in Betrieben und Unternehmen aufzeigen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber:
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen treffen,
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden,
  • Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen,
  • die zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitstellen,
  • dafür sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes durchgängig im Betrieb beachtet werden.
Ein sinnvoller Brandschutz umfasst:
  • Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und den damit verbundenen Brandrisiken,
  • allgemeine und persönliche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
  • bauliche und organisatorische Regelung zur Schadensbegrenzung,
  • die Sicherung der Flucht- und Rettungswege zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude,
  • entsprechende Vorsorge für einen zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr.
Aus dem Inhalt:
  1. Einführung
  2. Arbeitsschutzgesetz
  3. Arbeitsstätte
  4. Arbeitsplatz
  5. Arbeitsmittel
  6. Gefahrstoffe
  7. Persönliche Schutzausrüstung
  8. Unterstützung für den Arbeitgeber
  9. Betrieblicher Brandschutz

IHK hilft

So bringen Sie Ihr Unternehmen aus der Krise

Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Existenzsicherung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Neben allgemeinen Informationen, Veranstaltungen und Broschüren zur Unternehmenssicherung bietet die IHK verschiedene Beratungsangebote gemeinsam mit Partnern an.

Allgemeine Informationen:
Am 27. September 2023 findet im IHK-Haus der 13. Stuttgarter Sicherheitskongress statt.

Beratungsangebote:
Bei Unternehmenskrisen sind zahlreiche rechtliche Pflichten zu beachten. Auch stellt sich die Frage, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Maßnahmen die Verantwortlichen dann einleiten müssen. Hier finden Sie Informationen dazu:
Unternehmensgründung

Studien zum Gründungsgeschehen in Deutschland

DIHK-Gründerreport

Mit dem DIHK-Gründerreport legt der DIHK jährlich eine Einschätzung der IHK-Organisation zum Gründungsgeschehen in Industrie, Handel und den Dienstleistungsbranchen in Deutschland vor. Grundlage für die DIHK-Aussagen sind Erfahrungsberichte der IHK-Existenzgründungsberater aus den 79 Industrie- und Handelskammern sowie eine statistische Auswertung zum IHK-Gründerservice.

KfW-Gründungsmonitor

Mit dem KfW-Gründungsmonitor gibt die KfW Bankengruppe seit 2004 jährlich eine repräsentative Umfrage zur Struktur und Entwicklung des Gründungsgeschehens in Deutschland heraus.
IHK hilft

Rund um den Firmennamen

Das Recht der Unternehmenskennzeichnungen ist auf den ersten Blick verwirrend. Wer trägt lediglich eine Geschäftsbezeichnung und wer darf unter einer Firma auftreten? Wie nenne ich mein Unternehmen und was ist bei der Namenswahl zu beachten? Eine Firma kann eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Sie dient schließlich dazu, das Unternehmen im Geschäftsverkehr zu kennzeichnen. Deshalb untersteht die Firma auch einem besonderen Schutz.
Nur im Handelsregister eingetragene Unternehmen dürfen eine Firma führen. Dabei sind bestimmte Regelungen zu beachten. Verstöße gegen firmenrechtliche Bestimmungen haben konkrete rechtliche Folgen. So stellen sie zum Beispiel ein Hindernis für die Eintragung ins Handelsregister dar.
Es wird daher empfohlen, die Zulässigkeit einer Firma frühzeitig von der örtlichen IHK prüfen zu lassen. Dies kann Zeitverluste sowie zusätzliche Kosten bei der Eintragung sparen. Dabei prüft die IHK auch, ob die Firma im örtlichen Handelsregister noch frei ist.
Bei der Firmenauskunft der IHK Region Stuttgart können Sie zudem eine bundesweite Firmennamenrecherche durchführen lassen – wir suchen für Sie nach Einträgen von Unternehmen, die für Ihren gewünschten Firmennamen zu einer Kollisionsgefahr werden könnten.