Handelsregister Mai 2025
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Ihre Einträge ins Handelsregister interessieren leider nicht nur Ihrer Kunden und Mitbewerber, sondern auch immer wieder unseriöse "Adressbuchschwindler". Wenn Sie deshalb in nächster Zeit ein Schreiben erhalten, dass zusätzlich die Eintragung in ein privates Register anbietet, beispielsweise in eine Onlineplattform, seien Sie vorsichtig! Vor allem auch deshalb, weil diese Schreiben oftmals wie eine Rechnung aussehen, obwohl es sich nur um ein Angebot handelt. Diese privaten Anbieter haben nichts mit dem offiziellen Registergericht zu tun. Und es handelt sich auch nicht um die Rechnung des Registergerichts für die Eintragung und Bekanntmachung, denn diese Gebühren haben Sie zumeist schon vor Veröffentlichung der Eintragung bezahlt. Weitere Informationen über diese Masche finden Sie in unserem Merkblatt.