Nr. 70448
trackVstDetailStatistik

Webinar: HR-Digitalisierung und HR-Software

Was muss bei der Einführung arbeits- und datenschutzrechtlich beachtet werden?

Veranstaltungsdetails

Human Resources (HR) spielt bei der Digitalisierung von Unternehmen eine Schlüsselrolle. Per-sonaler treiben die Entwicklung digitaler Arbeitsformen voran und unterstützen andere Ge-schäftsbereiche und Fachabteilungen bei der Digitalisierung von personalbezogenen Prozessen. Gleichzeitig kommen bei den HR-internen Prozessen verstärkt moderne Softwaresysteme zum Einsatz. Mit der Auswahl und der Implementierung der passenden Softwarelösung ist es dabei nicht getan. Unternehmen müssen praxistaugliche Lösungen für die vor allem arbeits- und daten-schutzrechtlichen Fragestellungen finden, obwohl häufig noch keine belastbare Rechtsprechung zur Verfügung steht. Daneben müssen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Ein-führung der neuen Systeme und bei etwaigen Prozessänderungen beachtet werden. Weitere Herausforderungen ergeben sich nicht zuletzt aufgrund der wegweisenden „Schrems II“ Ent-scheidung des Europäischen Gerichtshofs bei der internationalen Datenübermittlung in die USA.

Zur Zielgruppe der Veranstaltung gehören insbesondere: Geschäftsführer, Personaler, Betriebs-räte und IT-ler, soweit diese mit der Einführung von (HR-)Software bzw. der Digitalisierung im Unternehmen befasst sind


Programm: 

09:30 Uhr

 

 

 

 

 

Begrüßung Rainer Simshäuser, IHK Region Stuttgart

  • Was bei der Einführung einer HR-Software schief gehen kann. Eine Case-Study zur Einführung
  • Wie machen wir es besser? Praxisanleitung für ein Einführungs-Projekt aus anwaltlicher/beratender Sicht
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an HR-Software und IT
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung von HR-Software; Umgang mit typischen Konfliktsituationen
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

 Referent: Herr Dr. Tassilo-Rouven König, NAEGELE Rechtsanwälte Arbeitsrecht, Stuttgart, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Hochschulzentrum Stuttgart

 

12:30 Uhr

Ende der Veranstaltung


 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Stichtag 30. April 2023

Ideenwettbewerb Bioökonomie Baden-Württemberg

Gesucht sind herausragende marktfähige bioökonomische Innovationen, insbesondere entlang der Agrar-, Lebensmittel- oder Holzwertschöpfungsketten.
Diese sollen einen nachvollziehbaren Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden Ziele leisten:
  • Reduzierung des Einsatzes fossiler Rohstoffe und der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg
  • Schonung natürlicher Ressourcen und Erhalt der Biodiversität
  • Etablierung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaftsform
  • Stärkung des ländlichen Raums durch regionale Wertschöpfung und attraktive zukunftsfähige Arbeitsplätze
Der Innovationspreis Bioökonomie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich unter anderem Unternehmen aus Baden-Württemberg bzw. mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg.
Die Markteinführung einer als Wettbewerbsbeitrag eingereichten Innovation darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Die Auswahlkriterien sind u. a.:
  • Beitrag zu einer nachhaltigen, biobasierten kreislauforientierten Wirtschaftsweise und den Zielen der Ausschreibung
  • Beitrag zur Lösung aktueller Herausforderungen aus dem Bereich Bioökonomie
  • Innovationsgrad und Originalität
  • wirtschaftlicher Erfolg bzw. wirtschaftliches Potential
  • Bioökonomiebezug
Stichtag für die Bewerbung ist der 30. April 2023.
Weitere Informationen und Bewerbung
Webinar am 24.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: Social Media Plattformen

Social Media Plattformen bieten eine Vielfalt an unterschiedlichen Werbeformaten. Jede von ihnen hat ihre eigenen Stärken und Zielgruppen. Abhängig von Ziel und Botschaft, die übermittelt werden sollen, setzen erfahrene Social-Media-Experten auf unterschiedliche Werkzeuge bzw. Arten von Werbung.
Es ist wichtig, das passende Format für die Zielgruppe und die Art der Botschaft zu wählen, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Eine erfolgreiche Social Media Werbekampagne erfordert auch die richtige Zielgruppenansprache, optimale Werbemittel sowie eine gute strategische Planung und Durchführung. Social Media Plattformen ermöglichen es Unternehmen, direkt mit Kunden zu kommunizieren und auf deren Feedback zu reagieren.
Unsere erfahrenen Referenten Berichten in dieser halben Stunde aus der Praxis für die Praxis und geben Ihnen wertvolle Tipps zu gängigen Social-Media-Formaten.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 24. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrein
Referent: Ilona Gerlach, Consulting und Analytics Dozentin an der Hochschule der Medien Stuttgart

Über die Webinar-Reihe

Im Februar startete unsere neue Webinar-Reihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Fairer Wettbewerb auch im digitalen Umfeld

Digital Markets Act

1. Worum geht es?

Mit dem Digital Markets Act (DMA) soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzt werden. Die Anzahl großer Unternehmen, die auf digitalen Märkten über eine gefestigte Marktposition verfügen, sollen bestimmten Verpflichtungen unterworfen werden, um fairen und offenen Wettbewerb im europäischen digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Das Gesetz über Digitale Märkte ist am 1. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Ab dem 2. Mai 2023 sind die Regeln verbindlich anzuwenden.

2. Wer ist betroffen? 

Der DMA befasst sich mit der Frage der Marktmacht großer systemrelevanter Plattformen, sogenannte Torwächter (“Gatekeeper”), zum Beispiel App Stores, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, virtuelle Assistenzen und soziale Netwerke. Als Gatekeeper zählen Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten eine große Nutzerbasis und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung innehaben, und festgelegte Schwellenwerte überschreiten, ab denen ihre Stellung als Gatekeeper vermutet wird. Es handelt sich also um Unternehmen, die mit ihren zentralen Plattformdiensten einen erheblichen Einfluss und eine gefestigte, dauerhafte Marktstellung haben.
Hierfür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Das Unternehmen, dem der Plattformbetreiber angehört,
  • hat in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahren im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. EUR erzielt beziehungsweise hat einen Marktwert von 75 Milliarden Euro und stellt denselben zentralen Plattformdienst (zum Beispiel App Store, Messenger-Dienste, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Betriebssysteme) in mindestens drei europäischen Mitgliedstaaten bereit;
  • hat auf der bereitgestellten Plattform im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 45 Millionen Endnutzer monatlich in der Europäischen Union und mehr als 10.000 gewerblichen Anbieter auf der Plattform, und
  • hat eine gefestigte Markstellung erreicht, d.h. die zuvor genannten Kriterien wurdem in den letzten drei Jahren erfüllt.

3. Was sieht das Gesetz vor?

Der DMA soll den Einfluss der Gatekeeper begrenzen und europaweite einheitliche Rahmenbedingungen schaffen. Die Gatekeeper stellen für viele Personen den Einstieg ins Internet oder zum Online-Einkauf dar. Sie sollen sich mit dieser Marktmacht und ihrem Datenschatz jedoch keine unfairen Vorteile zulasten kleinerer Wettbewerber beziehungsweise zu Lasten der gewerblichen Nutzer ihrer Dienste verschaffen. Den Gatekeepern werden besondere Verbote oder Verhaltenspflichten auferlegt. Dabei geht es um Selbstbegünstigungsverbote, Regelungen zur Datennutzung und zur Dateninteroperabilität bis hin zu Diskriminierungsverboten und fairen Bedingungen. Beispielsweise gilt das Verbot der Selbstbevorzgung. Gatekeeper dürfen eigene Produkte oder Dienstleistungen beim Ranking gegenüber ähnlichen Dienstleistungen oder Produkten Dritter nicht durch rechtliche, technische oder kommerzielle Mittel anders behandeln oder bevorzugen. Das Ranking ist anhand fairer und diskriminierungsfreier Bedingungen vorzunehmen.
Einige weitere Beispiele sind:
  • Gewerblichen Nutzern muss möglich gemacht werden den Endnutzern dieselben Produkte oder Dienstleistungen auf anderen Plattformen zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten, als über die Online-Vermittlungsdienste des Gatekeepers.
  • Außerdem bekommen gewerbliche Nutzer die Möglichkeit, den über die Plattform des Gatekeepers gewonnenen Endnutzern über die Plattform und auch außerhalb der Plattform Angebote zu machen und mit ihnen Verträge abzuschließen.
  • Endnutzern muss die Möglichkeit gegeben werden, Software-Anwendungen, die auf seinem zentralen Plattformdienst vorinstalliert sind, zu deinstallieren (sofern die vorinstallierten Anwendungen nicht unabdingbar sind für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts).
  • Software-Anwendungen Dritter und von Dritten betriebene App-Stores müssen auf Geräten installierbar sein auf denen das Betriebssystem des Gatekeepers läuft. Nutzer müssen auch auf anderem Wege als über die zentralen Plattformdienste des Gatekeepers auf Apps zugreifen können.
Weitere Informationen zu den Verpflichtungen der Gatekeeper finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.

4. Welche Stelle ist zuständig?

Die Überwachung und Durchsetzung des DMA ist Aufgabe der Europäischen Kommission. Sie kann eine Marktuntersuchung einleiten, um zu prüfen, ob ein Unternehmen, das zentrale Plattformdienste bereitstellt, als Gatekeeper einzustufen ist, oder neue unfaire Praktiken aufdecken. Die Kommission überprüft regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, ob die Torwächter die oben genannten Anforderungen nach wie vor erfüllen.
Verstöße gegen die Verordnung können mit Sanktionen geahndet werden, darunter Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten weltweiten (Konzern-)Jahresumsatzes beziehungsweise bis zu 20% bei wiederholter Zuwiderhandlung. Des Weiteren können Zwangsgelder von bis zu 1 % des im vorausgegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängt werden. 
Ob die Eingriffe durch den DMA verhältnismäßig sind und ob sie innovationshemmend wirken, wird die Praxis zeigen müssen. 

Webinar-Reihe #Fördermittel

Informieren Sie sich über die wichtigsten Fördermittel in acht ausgewählten Themenbereichen – jede Woche dienstags, immer von 08:00 bis 08:30 Uhr, immer mit Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Insider-Tipps zur Antragstellung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

1. Digitalisierung

Geplante Termine: 04.04.2023 / 06.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Geplante Termine: 11.04.2023 / 13.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung
Förderprogramme (Link folgt in Kürze)

3. FuE I (branchenübergreifend)

Geplante Termine: 18.04.2023 / 20.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referentin: Luise Götz, Technologietransfermanagerin

4. Startup & Gründung

Geplante Termine: 25.04.2023 / 27.06.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Geplante Termine: 02.05.2023 / 04.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Dorothee Minne und Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Geplante Termine: 09.05.2023 / 11.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Jürgen Hennrich und Dennis Seiler, KEFF+-Effizienzmoderatoren

7. FuE II (Automotive)

Geplante Termine: 16.05.2023 / 18.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referent: Michael Weißleder, Transformationsmoderator

8. Fremdkapital

Geplante Termine: 23.05.2023 / 25.07.2023, jeweils 08:00 bis 08:30 Uhr
Teilnahme direkt über diesen Link; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Referenten: Senai Mahari und Cristi Kieltsch, Berater Gründung und Finanzierung
Webinar am 21.04.2023

Onlinemarketing-Frühstück: Einführung in User Generated Content Werbung

Der Trend zu User Generated Content geht weiter. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Marketing-Kommunikation.
Der Content wird nicht wie so oft vom Unternehmen selbst generiert, sondern von sogenannten UGC-Creatoren. Vor allem auf Social-Media boomt UGC-Werbung. Denn sie ist authentisch und Kundennah. Es hilft auch dabei die Relevanz und Aktualität der Marke zu beweisen und erhöht die Interaktion mit der Zielgruppe und die Möglichkeit Feedback zu erhalten.
Wie diese Strategie für Unternehmen sinnvoll eingesetzt wird, erfahren Sie aus Expertenhand in unserem kurzen Webinar.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 21. April 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrein
Referent: Ana-Rita Jordan, Selbstständige Social-Media-Beraterin/Texterin

Über die Webinar-Reihe

Im Februar startete unsere neue Webinar-Reihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Leserumfrage

Wie gefällt Ihnen das Magazin Wirtschaft?

Die IHK Region Stuttgart gibt alle zwei Monate das Magazin Wirtschaft heraus. Wir laden Sie ein, uns Ihre Zufriedenheit mit dem Magazin mitzuteilen. Die Ergebnisse dieser Umfrage möchten wir dazu nutzen, Ihre IHK-Mitgliederzeitschrift für Sie noch interessanter zu gestalten.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei diesem Ziel unterstützen und an unserer Umfrage teilnehmen. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten und ist anonym. Hier geht es direkt zur Umfrage.
Sie kennen das Magazin Wirtschaft nicht? Kein Problem. Lassen Sie uns auch das wissen. Optional können Sie in der Umfrage Ihre Kontaktdaten angeben, damit wir Sie kontaktieren können. 
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, melden Sie sich gern.
 
Webinar am 23.03.2023

#HIER: Social Recruitiung - Mitarbeiter in einem Dialog gewinnen

Social Media gewinnen immer mehr an Bedeutung auf der Suche nach kompetenten Arbeitskräften. Wie Sie diese für Ihr Unternehmen am besten einsetzten können, erfahren Sie in diesem Webinar.
Viele Handelsunternehmen und Handwerksbetriebe finden nur schwer geeignete Mitarbeitende. Wie kam es zu der Entwicklung? Welche Ansprüche hat, vor allem die jüngere Generation an zukünftige Arbeitgeber und welche neuen Wege sollten Unternehmen gehen, um für potenzielle Bewerber attraktiv zu sein? Welche besondere Rolle spielen Social-Media-Kanäle zur Gewinnung von Mitarbeitenden? Diese Fragen, sowie Tipps und Best Practice Beispiele werden in dem Vortrag beantwortet und veranschaulicht.
Inhalte:
  • Arbeitsmarktsituation
  • Klassische und neue Rekruitingswege
  • Tipps und Best Practice
Referentin: Anne Liesenfeld, Projektreferentin, Mittelstand-Digital Zentrum Handel
Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel ist die branchenspezifische Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen bundesweit. Hier werden die Fragen rund um den Handel der Zukunft aus der unternehmerischen Praxis beantwortet.
#HIER ist eine gemeinsame Webinar-Reihe der IHK Region Stuttgart und der HWK Region Stuttgart und steht für “HWK und IHK erfolgreich regional”. Mit diesen Webinaren unterstützen wir KMUs und Handwerksbetriebe aus der Region auf Ihrem Weg der digitalen Transformation und sprechen unterschiedliche Digitalisierungsthemen an.  
Wann: 23.März 2023, 10 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: virtuell  
Gebühren: kostenfrei
Cluster und Netzwerke

Besser vernetzt – So finden Sie „Ihr“ Netzwerk

Baden-Württemberg verfügt über viele starke Clusterinitiativen, aber wie findet man die passende?
Mit der Clusterdatenbank des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau können Sie sich über Cluster-Initiativen, landesweite Netzwerke und Landesagenturen informieren und so mit Partnern aus Ihrer Branche oder Ihrem Technologiefeld Kontakte knüpfen und in Projekten kooperieren. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuell mehr als 100 regionalen Cluster und clusterrelevanten Forschungs-, Entwicklungs- und Transfereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Kooperationen in regionalen technologieorientierten Cluster-Initiativen und Netzwerken entlang von Wertschöpfungsketten, aber auch über Branchen oder unterschiedliche Technologiefelder hinweg können die Innovationsfähigkeit und damit den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen steigern.
Sie suchen Kooperationspartner für Forschung und Entwicklung? Die IHK Region Stuttgart hilft Ihnen als neutraler, vertraulicher Ansprechpartner bei Ihren Innovationsbestrebungen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Partnern, Technologien und Finanzierungsquellen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – unverbindlich und kostenfrei!
IT-Sicherheit

InnoSecBW - mehr Cybersicherheit für KMU

Im Dezember 2022 startete das vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus geförderte Projekt „ InnoSecBW“. Das Projekt bietet den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter anderem die Möglichkeit ihren IT- und Cybersicherheitsstand zu ermitteln.
„InnoSecBW” führt die sogenannten Cybersecurity-Checkups durch, damit die Unternehmen sich mithilfe innovativer Technologien besser vor Cyberangriffen schützen können. Davon werden allerdings auch nicht teilnehmende Unternehmen profitieren können: die Ergebnisse der durchgeführten Cybersecurity-Checkups werden systematisch erfasst, ausgewertet, aufgearbeitet und anonym allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt. InnoSecBW soll weitere neuartige Transferformate erarbeiten, bei denen es darum geht, die individuellen Fragestellungen von KMUs zu Cybersicherheit und innovativen Technologien herauszuarbeiten, Lösungs- und Maßnahmenvorschläge aufzuzeigen und in die Umsetzung zu bringen.
Das Projekt wird vom Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit am FZI Forschungszentrum Informatik in Karlsruhe umgesetzt. Die Dienstleistungen stehen allen KMUs in Baden-Württemberg zur Verfügung.  
„InnoSecBW” läuft zunächst über einen Zeitraum von 13 Monaten bis zum Ende 2023. Weitere Informationen und Angebote des Projektes finden Sie auf der Webseite von InnoSecBW.
 
Innovationen aktuell

Neu: digitaler „IHK-Instrumentenkasten“ Green Innovation für Unternehmen

Kunden, Verbraucher, Gesellschaft und Politik achten zunehmend auf den Aspekt der Nachhaltigkeit in all seinen Facetten. Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Geschäftsmodelle müssen sich zunehmend daran orientieren. Doch wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei gleichzeitig etwas für die Umwelt tun? Das ist eine Kernfrage von Green Innovation.
Der von den baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern unter Federführung der IHK Karlsruhe veröffentlichte digitale „Instrumentenkasten Green Innovation“ hilft dabei, das Thema zu erschließen, mit Blick auf das eigene Unternehmen einzuordnen und die Umsetzung konkret anzugehen. Dafür besteht der Instrumentenkasten aus drei Elementen.
Als erstes Element beschreibt der „Leitfaden Green Innovation“ die Grundlagen und fasst den aktuellen Stand der Diskussion zusammen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt: Was ist Green Innovation eigentlich? Warum ist Green Innovation für Unternehmen wichtig? Was sind nachhaltige Geschäftsmodelle? Welche Rolle spielt die Digitalisierung, und wie gehe ich methodisch vor?
Die „Digitale Toolbox nachhaltige Geschäftsmodelle“, die in Kooperation mit dem am Fraunhofer IAO angesiedelten Business Innovation Engineering Center (BIEC) integriert wurde, stellt Unternehmen konkrete methodische Hilfsmittel für ein strukturiertes Herangehen bereit. Denn die nachhaltige Transformation ist kein reines Infrastrukturprojekt. Vielmehr gilt es, mit Nachhaltigkeit Geld zu verdienen, Nachhaltigkeit in das eigene Geschäftsmodell zu integrieren. Hier zeigt die Toolbox den Weg.
Als dritte Komponente gibt das „3x3 der Produktentwicklung“ Hinweise, welche Themen Unternehmen im Umfeld von Produktentwicklung und Geschäftsmodelltransformation nicht vergessen sollten. Beispiele sind etwa die CE-Kennzeichnung oder Patentrecherchen.
Der digitale „IHK-Instrumentenkasten“ ist ein Komplettpaket, mit dem Unternehmen die Herausforderung Green Innovation gezielt angehen können.
Auf der Internetseite vom Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag finden Sei den IHK-Instrumentenkasten Green Innovation .
Webinar am 17.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: Ads und SEO für Online-Marktplätze

Neben Online-Shops gehören Online-Marktplätze zu den wichtigsten Absatzkanälen im E-Commerce. Eine enorme Zahl der Händler bietet ihre Produkte über Online-Marktplätze wie beispielsweise Amazon, ebay, Etsy, Zalando, Otto usw. Doch wie auch auf einem herkömmlichen Markt oder in einem Supermarkt, muss der Käufer wissen, wo sich die gewünschte Ware befindet.
Damit Sie für die potenziellen Kunden gut sichtbar und auf Online-Marktplätzen erfolgreich werden, sind Marktplatz-Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinen-Werbung unerlässlich. Die Verwendung von SEO und SEA zusammen kann dazu beitragen, dass Ihr Shop auf dem Onlinemarktplatz eine höhere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen erreicht und somit mehr Traffic auf Ihren Shop gelangt. 
In dieser Ausgabe unseres Onlinemarketing-Frühstücks erfahren Sie worauf Sie bei Marktplatz-SEO und -SEA achten müssen.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 17. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrei

Über die Webinar-Reiche

Im Februar startet wir unser neue Webinarreihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
FÖRDERMITTEL

Technologietransfer-Programm Leichtbau - Mehr Mittel für 2023

Mit dem Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Innovationen im Leichtbau. Aufgrund des bisherigen Erfolgs des Programms wurden die Fördermittel jetzt aufgestockt.
Bisher standen für das TTP LB 73 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Durch die Aufstockung sind es für das Jahr 2023 nun insgesamt 109 Millionen Euro. Ab 2024 soll das Fördervolumen sogar auf insgesamt 129 Millionen Euro jährlich ansteigen.
TTP LB fördert über Zuschüsse den branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Denn mit Leichtbautechnologien lassen sich in der Herstellung und Nutzung von Bauteilen und Produkten sowohl Material und Energie als auch Treibhausgasemissionen einsparen und Kosten senken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Leichtbau, die insbesondere folgende Ziele verfolgen:
  • Leichtbau in die breite industrielle Anwendung tragen
  • Innovations- und Wertschöpfungspotenziale des Leichtbaus heben
  • Branchen- und materialübergreifenden Wissens- und Technologietransfer fördern
  • Durch Digitalisierung verknüpfte Wertschöpfungsketten schaffen
  • Einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele leisten
Dafür gibt es folgende fünf inhaltliche Programmlinien:
  1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau mit den Schwerpunkten a) Digitalisierung und Automatisierung, b) Nachhaltigkeit und Recycling, c) Innovative Konstruktionsprinzipien
  2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  4. Demonstrationsvorhaben
  5. Standardisierung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Wie wird gefördert?

Das TTP LB fördert insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der experimentellen Entwicklung. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach der Marktnähe des Vorhabens und der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse sowie dem technisch-wissenschaftlichen Risiko der Entwicklung. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Die Entscheidung über die Förderquote erfolgt in einer Einzelfallprüfung, die in der zweiten Verfahrensstufe auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen erfolgt.

Wie wird die Förderung beantragt?

Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ abgewickelt.

Welche Stichtage sind zu beachten?

Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der entsprechenden  Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Neue Standardvertragsklauseln

Datenübermittlung in die USA und in Drittstaaten

Mit Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18, Schrems II) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Datenübermittlung in die USA (sog. „Privacy Shield Abkommen“) für ungültig erklärt.  
Der EuGH hält das Datenschutzniveaus in den USA nicht für angemessen, da das Privacy Shield-Abkommen keinen ausreichenden Schutz biete gegenüber nachrichtendienstlichen Aufforderungen zur Herausgabe von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern, die in den USA verarbeitet werden bzw. dorthin übermittelt werden.
Durch die Ungültigkeit des Angemessenheitsbeschlusses kann mit sofortiger Wirkung keine Datenübermittlung in die USA mehr auf den Privacy Shield gestützt werden.
Ob und wann ein „Ersatz“ für die Privacy Shield-Vereinbarung vorhanden sein wird, ist aktuell nicht abzusehen. Augrund des Regierungswechsels in den USA und der vorhandenen nachrichtendienstlichen Rechtslage kann dies voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Was müssen Unternehmen nach dem Urteil tun?

Unternehmen und Start-ups sollten überprüfen, welche Dienstleister personenbezogenen Daten in Drittländern verarbeiten. Die bisher hierfür genutzten datenschutzrechtlichen Garantien müssen überprüft und ggf. ersetzt werden. Außerdem sollten die Verarbeitungsverzeichnisse und die Datenschutzerklärungen angepasst und Hinweise auf Privacy Shield als Garantie für eine Datenübermittlung entfernt werden.
  • Abschluss von Standardvertragsklauseln
Eine mögliche Garantie für Datenübermittlungen in die USA sind sogenannte Standardvertragsklauseln. Dies sind vorgefertigte Vertragsmuster der EU-Kommission für die Übermittlung von Daten von Ländern der Europäischen Union in Drittländer (Nicht-EU-Länder).
Diese Standardvertragsklauseln sind gemäß den Anforderungen des EuGH aus dem Schrems II-Urteil von der Europäischen Kommission an die Anforderungen der DSGVO angepasst und am 4. Juni 2021 veröffentlicht worden. Dabei gibt es zwei Sets von Standardvertragsklauseln, die abgechlossen werden können. Ein Set betrifft Datenübermittlungen zwischen Unternehmer und dem Auftragsverarbeiter und ein Set ist für die Übermittlung personbezogener Daten in Drittstaaten vorgesehen. Diese Vertragsmuster müssen unverändert übernommen werden. Werden Daten in Drittstaaten/die USA übermittelt, sind die neuen Standardvertragsklauseln abzuschließen. Bestehende Vertragsverhältnisse bei denen bisher personenbezogene Daten in Drittstaaten/die USA übermittelt werden und bei denen die Datenübermittlung auf die bisherigen Standardvertragsklauseln gestützt wurden, sind auf die neuen Standardvertragsklauseln anzupassen. Für die Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse an die neuen Standardvertragsklauseln war eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen. Die Frist endete am 27. Dezember 2022. Wurden also für Datenübermittlungen bisher die “alten” Standardvertragsklauseln verwendet, mussten diese bis zum 27. Dezember 2022 durch die neuen Standardvertragsklauseln ersetzt werden. Falls noch nicht geschehen, sollten Unternehmen und Start-ups mit Datenübermittlungen in Drittländer  die Datenempfänger um die Vorlage der neuen Standardvertragsklauseln bitten, oder diesen die neuen Standardvertragsklauseln zur Unterschrift vorlegen. Letztlich gilt dies auch für alle anderen Drittstaaten (z.B. Russland, Indien, China), die kein der EU angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten können.
Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission ein förmliches Verfahren zur Annahme eines Angemessenheitsbeschlusses für die Datenübermittlung in die USA eingeleitet. Mit einem Angemessenheitsbeschluss für ein angemessenes Schutzniveau beim Datenempfänger wäre es möglich internationale Datenübermittlungen in die USA auch ohne Standardvertragsklauseln durchzuführen. Bis der Angemessenheitsbechluss verabschiedet ist, sind allerdings die neuen Standardvertragsklauseln abzuschließen.

Wie können Sie konkret vorgehen?

  1. Bestandsaufnahme betriebsintern
  • Werden Daten von Kunden, Mitgliedern, Usern, etc. in Drittstaaten (insbesondere USA) verarbeitet?
  • Werden Daten von Kunden, Mitgliedern, Usern, etc. von Unternehmen verarbeitet, deren Sitz sich in den USA befindet?
2. Bestandsaufnahme der in Anspruch genommenen Sub-Dienstleister
  • Setzen Dienstleister und Auftragsverarbeiter Anbieter aus Drittsaaten/USA ein? (Z. B. Webhoster, Buchhaltungsdienst)
3. Vereinbarung der SCC
  • Unternehmen aus Drittstaaten müssen um die Vorlage neuer Standardvertragsklauseln gebeten werden
  • Austragsverarbeiter müssen gefragt werden, ob Standardvertragsklauseln mit deren Subunternehmern in Drittstaaten geschlossen wurden
 4. Überprüfung der technischen Schutzmaßnahmen
  • Anbieter aus Drittstaaten müssen um Nennung von Sicherheitsmaßnahmen gebeten werden (z. B. Verschlüsselung)
  • Auftragsverarbeiter müssen gefragt werden, ob deren Subunternehmer Schutzmaßnahmen nachgewiesen haben
Obige Vorgänge sind zu dokumentieren und protokollieren.
Der Abschluss der Standardvertragsklauseln reicht im Einzelfall allein nicht aus.
Erforderlich ist außerdem
  • die Prüfung des Vertragstextes der Standardvertragsklauseln. Es muss das richtige Set gewählt worden sein und die Klauseln dürfen inhaltlich nicht verändert worden sein. Die Anhänge zu den Standardvetragsklauslen müssen ordnungsgemäß ausgefüllt sein.
  • das durch die Standardvertragsklauseln zugesagte Datenschutzniveau muss auch tatsächlich eingehalten werden. Insbesondere in Bezug auf Datenübermittlungen in die USA ist zu prüfen, ob das Risiko des Zugriffs auf die Daten durch US-Behörden und nachrichtendienstliche Anordnungen verhindert wird.
Zur Ergänzung der Standardvertragsklauseln wird auch auf die Orientierungshilfe des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs hingewiesen.
Achtung bei Subunternehmern: Setzt der Dienstleister und Datenempfänger im Drittstaat seinerseits Subunternehmer ein, sehen die Standardvertragsklauseln nun auch die Konstellation vor, dass der Dienstleister die Klauseln direkt mit dem Subunternehmer abzuschließt.
  • Daten innerhalb der EU speichern
Viele größere US-Anbieter, bieten inzwischen aber die Möglichkeit an, dass Daten auf EU-Servern gespeichert werden. Daher sollten Unternehmen Ihre US-Dienstleister nach EU-Servern fragen und möglichst in europäischen Rechenzentren ihre Datenhaltung betreiben. Ob dies ein “sicherer” Weg ist, lässt sich abschließend nicht sagen. Das Risiko bei datenübermittlungen in die USA liegt grundsätzlich potentiell im relativ leichten Zugriff auf Daten durch US-Behörden. Dennoch dürfte es gegenüber den Aufsichtsbehörden ein positives Zeichen sein, sich um eine Datenverarbeitung außerhalb der USA zu bemühen.
  •  Ausnahmen vom Abschluss der Standardvertragsklauseln
Art. 49 DSGVO enthält verschiedene Ausnahmen, wonach personenbezogene Daten transferiert werden können, ohne dass es dem Abschluss formaler Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüssen bedarf. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Datenübermittlung unter diese Ausnahmen fallen könnten. Ausnahmsweise ist eine Datenübermittlung auch ohne Garantien zulässig, wenn der Betroffene in den Datentransfer in das Drittland  eingewilligt hat und über das fehlende angemessene
Datenschutzniveau informiert wurde. Eine Übermittlung von Kundendaten ist auch möglich, soweit die Daten für vorvertragliche Maßnahmen oder zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. In Betracht kommen insbesondere alltägliche Fälle in denen der Betroffene die vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahmen selbst veranlasst hat. Beispielsweise die Übermittlung von Name, Anschrift und Kontaktdaten für die Reservierung von Hotels und internationaler Beförderungsleistungen, die Abwicklung internationaler Überweisungen durch die Bank, oder der Versand bestellter Ware zur Vertragserfüllung.
Ist die Übermittlung in die USA unzulässig, können die üblichen Sanktionen durch Aufsichtsbehörden drohen. Es könnte die Unterlassung des Einsatzes von Diensten und Dienstleistern verlangt oder Bußgelder (bis 4 Prozent des Umsatzes eines Unternehmens) verhängt werden.
Titelthema Magazin Wirtschaft

Das Büro der Zukunft – mehr als Homeoffice

Erinnern Sie sich? Wer vor wenigen Jahren den Laptop unter den Arm klemmte, um sich „ins Homeoffice“ zu verabschieden, bekam oft Wünsche für einen „schönen Feierabend“ mit auf den Weg. Zwar experimentierten schon damals einige Unternehmen mit mobilem Arbeiten, aber in der Regel war das „Privileg“ auf einige wenige Mitarbeitergruppen beschränkt und mehr oder weniger bürokratisch geregelt. Denn bei aller Innovationsfreude blieb ein großes Fragezeichen: Würden die Beschäftigten auch verantwortlich mit den neuen Freiräumen umgehen?

Seit Corona ist Homeoffice keine Frage mehr

Seit dem Corona-Schock stellt fast niemand mehr diese Frage. Hunderttausende von Arbeitnehmern wurden im Frühjahr 2020 innerhalb weniger Wochen und Monate an den heimischen Schreibtisch geschickt. Und das Chaos blieb aus. Viele Unternehmen berichteten sogar von einer gestiegenen Produktivität. Mittlerweile ist das Arbeiten mit Laptop und Tablet von zuhause oder in der Bahn für viele zum Alltag geworden.
Manchen wird es schon fast wieder zuviel. „Zunächst war es für die Betriebe tatsächlich eine Herausforderung, ihre Beschäftigten wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen“, sagt Constanze Weiß, Technik-Soziologin am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Stuttgart-Vaihingen. „Wir haben aber festgestellt, dass die Wenigsten auf die Dauer nur zuhause oder nur im Unternehmen arbeiten wollen.“ In der aktuellen Studie „Raumwechsel“ haben die Forscherinnen 1000 Erwerbstätige befragt. Herausgekommen ist eine klare Präferenz für den goldenen Mittelweg: den Wechsel zwischen mobilem Arbeiten und der Präsenz in der Firma. Das ist natürlich ein Mittelwert – es gibt auch Personen, die lieber überwiegend im Büro oder mobil arbeiten möchten. „Die meisten Unternehmen steuern deshalb eine hybride Arbeitsweise an“, sagt Weiß.   
 
So auch beim Pressenhersteller Schuler in Göppingen. Dort hat man im vergangenen Sommer an allen neun deutschen Standorten „hybrides Arbeiten“ zur Regel gemacht. Das bedeutet: Diejenigen unter den 2500 Mitarbeitern in Deutschland mit Büro-Arbeitsplatz dürfen an normalerweise zwei Tagen zuhause arbeiten, den Rest der Woche sollten Sie am Arbeitsplatz sein.  „Wir wollen ein moderner und attraktiver Arbeitgeber sein, und die Corona-Zeit hat bewiesen, dass die meisten Teams und ihre Führungskräfte in der Lage sind, hybride Arbeitsformen fair und ohne Effizienzverluste zu organisieren“, sagt Arbeitsdirektor Thomas Kamphausen. Schuler sieht sich damit durchaus als Vorreiter im deutschen Maschinenbau. Wer im Wettbewerb um Fachkräfte erfolgreich sein will, werde daran aber nicht mehr vorbeikommen, so Kamphausen. „Die Bewerber erwarten, dass ihnen hier etwas angeboten wird.“
Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit

Kaiser+Kraft-Vice President Felix Ulrich über die Mitarbeiterbefragung zum Homeoffice während Corona

Man kann aber auch zuviel des Guten tun. Kamphausen ist überzeugt: „Wenn Mitarbeiter gar nicht mehr ins Büro kommen, leidet darunter sehr schnell das Gefühl, zusammenzugehören“, weiß er. Während Corona trafen sich viele Schuler-Beschäftigte nicht von Angesicht zu Angesicht, Neuanfänger und Auszubildende lernten ihre Kollegen erst nach Monaten persönlich kennen. „Wir haben uns für den Mix aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten entschieden, damit Schuler eine lebendige Community bleibt.“

Die Büros dürfen trotzdem nicht leer sein

Funktionieren kann das nur, wenn sich die Beschäftigten untereinander und mit ihren Vorgesetzten gut abstimmen, so der Manager. Die beliebtesten Tage im heimischen Arbeitszimmer sind, wenig überraschend, Montag und Freitag. Zwar sei es in Ordnung, so weit wie möglich auf die Wünsche der Beschäftigten einzugehen und beispielsweise Präsenzbesprechungen eher in die Wochenmitte zu legen. „Unsere Büros dürfen am Montag und Freitag aber nicht leer sein.“ Den Schuler-Mitarbeitern sei auch völlig klar, dass man die Arbeit in den eigenen vier Wänden genau so ernst nimmt wie im Büro und sich entsprechend präsentieren sollte. „Dass ein Mitarbeiter die Kamera nicht einschalten möchte, weil er noch im Schlafanzug ist, kommt mittlerweile nicht mehr vor.“
Nicht alle Mitarbeiter profitieren vom neuen Angebot. „In der Produktion lässt sich die Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz nicht ersetzen, auch in einigen anderen Bereichen ist das schwierig“, so Kamphausen.  „Deshalb arbeiten wir gleichzeitig daran, auch reine Präsenzarbeitsplätze noch attraktiver zu gestalten.“ Besonders wichtig sei den Mitarbeitern dabei, dass ihre Belange bei der Geschäftsleitung Gehör finden. „Und das nehmen wir sehr ernst.“
Auch beim B2B-Geschäftsausstatter Kaiser+Kraft dürfen die Mitarbeiter zwischen mobiler und stationärer Arbeit wählen. „Wir sind in dieser Richtung extremst offen“, so Vice President Felix Ulrich. In einer Mitarbeiterbefragung hat die Geschäftsführung zuvor herausgefunden, wie sich die erzwungene Heimarbeit während der Corona-Monate auf die Arbeitsleistung ausgewirkt hat. „Wir waren überrascht, dass die Produktivität insgesamt besser eingeschätzt wurde als bei Präsenzarbeit“, sagt Ulrich. „Tatsächlich fiel das Urteil der Führungskräfte sogar noch positiver aus als das der Beschäftigten.“

Bei der Arbeitszeit werden die Zügel locker gelassen

Wie die Mitarbeiter ihren Freiraum nutzen, bleibt ihnen überlassen. Auch bei der Arbeitszeit lässt die Stuttgarter Firma die Zügel locker: Gearbeitet werden darf zwischen sechs und 23 Uhr, auch am Samstag. „Es ist uns egal, wann die Leute arbeiten, solange das Ergebnis stimmt und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden“, sagt Ulrich. In vielen Teams hat sich mittlerweile aber ganz von selbst ergeben, dass sie sich einmal in der Woche zu einem „Teamtag“ in der Firma treffen. „Das fördert natürlich den Austausch auf persönlicher Eben besser als ein virtuelles Meeting“, erklärt der Personalleiter. Seit diesem Jahr gilt der Mittwochvormittag als sogenannter „meeting-freier-Vormittag“, damit die Mitarbeiter auch mal bewusst Zeit für den persönlichen Austausch oder auch einfach zum Abarbeiten der Themen nutzen können.
Der Personalchef nutzt den weiten Spielraum auch gerne selbst: Die Kinderbetreuung am Nachmittag gleicht er durch abendliche Arbeitsstunden aus, auf der Fahrt von seinem Wohnort bei Heilbronn nach Stuttgart macht er das Zugabteil zum Büro. „Da macht es nicht so viel aus, wenn der Zug wegen Weichenschaden eine halbe Stunde warten muss.“ Für Felix Ulrich versteht es sich von selbst, dass es für die Geschäftsführung keine Extrawürste gibt: So hat Kaiser+Kraft im Büro das Desksharing eingeführt – feste Arbeitsplätze gibt es nicht mehr, jeder Mitarbeiter sucht sich morgens einen freien Schreibtisch im Bürogebäude – auch Ulrich und seine Kollegen aus der Chefetage.
„Fast alle unsere Kunden verbinden Mobilarbeit mit Desksharing“, sagt Karolin Fröscher. „Denn es ist Platzverschwendung, wenn konstant die Hälfte der Mitarbeiter zuhause arbeitet, im Unternehmen aber für jeden ein fester Arbeitsplatz freigehalten wird.“ Die 30-Jährige weiß ziemlich genau, welcher Trend gerade die Bürowelt regiert, denn ihr Unternehmen, die Fröscher GmbH & Co. KG in Steinheim/Murr (Kreis Ludwigsburg), stellt Möbel und Lösungskonzepte für moderne Arbeitsräume  her.

Die Anforderungen an die Arbeitsräume ändern sich stark

Die Anforderungen an Arbeitsräume ändern sich derzeit stark, so Fröscher. „In dem Maße wie Präsenz und feste Arbeitsplätze auf dem Rückzug sind, gewinnen Begegnungsräume wie der Flur oder die Kaffeeküche an Bedeutung für die Firmenkultur.“ Den Mangel an persönlicher Begegnung versuchen viele Unternehmen durch regelmäßige Teamtage auszugleichen.  Damit sich alle Teammitglieder wohl fühlen, wird dabei sehr auf eine gute Atmosphäre geachtet. Wie das aussehen kann, zeigt Fröscher in drei „Kreativräumen“ am Firmensitz, deren größter stolze 1600 Quadratmeter misst.  Darin findet man nicht nur die obligatorischen Tischkicker und Sitzinseln, sondern ein buntes Potpourri, wie sich Arbeits- und Begegnungsräume abseits öder 08/15-Einrichtungen gestalten lassen. Etwa eine Retro-Nische mit Möbeln und Utensilien, die an die 60er-Jahre erinnern. Oder eine Spiellandschaft, in der sich Kinder vergnügen, während die Eltern nebendran über ihrem Businessplan brüten. Die vielen Sport- und Spielgeräte springen ins Auge, aber es gibt auch alles, was man für ein Meeting benötigt – von der Audio-Anlage über Video- und Medientechnik bis zum  digitalen Whiteboard.
Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt

Karolin Fröscher

Früher waren die Kreativräume einfach nur die Ausstellungsfläche des vor gut 100 Jahren als Schreinerei für Friseurmöbel gegründeten Familienunternehmens, erklärt Karolin Fröscher. „Aber je breiter und innovativer das Angebot wurde, desto häufiger haben Kunden nachgefragt, ob sie sich für Veranstaltungen und Meetings einmieten könnten.“ Das Ganze diene jetzt auch als Experimentierfeld, um Kunden mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut zu machen und die eigenen Arbeitsräume weiterzuentwickeln. „Die Kreativräume wirken spielerisch, haben aber eine wichtige Funktion“, sagt die Juniorchefin. „Man kommuniziert anders, je nachdem ob man sich zu einer Besprechung am kahlen Sieben-Meter-Tisch trifft  oder in einem Amphitheater zusammenkommt, ohne dass irgendetwas zwischen einem steht. Das sollen unsere Kunden hier erleben.“

Trend zum Desksharing

Den Trend zum Desksharing bestätigt Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik. „Das Konzept findet zunehmend Verbreitung, auch weil sich Bürofläche so effizienter nutzen lässt.“ Allerdings hat die Fraunhofer-Wissenschaftlerin auch festgestellt, dass viele Beschäftigte nur ungern auf ihren eigenen Schreibtisch verzichten. „Viele empfinden dies als illegitimen Eingriff in ihr Territorium. Diese Reaktion ist psychologisch nachvollziehbar und sollte ernst genommen werden.“ Aktuell fragen deshalb viele Unternehmen beim IBP an, wie sich bei den Mitarbeitenden eine größere Akzeptanz erreichen lässt.“ Laut Zaglauer gibt es hierfür durchaus Möglichkeiten. Entscheidend sei zum Beispiel, eine gute „Clean Desk“ Policy, damit die Arbeitnehmer einen neutralen Arbeitsplatz ohne „Spuren“ eines Vorgängers vorfinden und den Platz sehr schnell auf seine Bedürfnisse umrüsten kann – etwa durch höhenverstellbare Möbel und passende Anschlüsse für digitale Endgeräte. Auch sei es sehr wichtig, bei der Einführung hybriden Arbeitens mit Desksharing zu jeder Zeit klar zu kommunizieren und den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten. Die praktische Erfahrung zeigt außerdem:  Mit Partizipationsformaten wie Workshops oder Befragungen kann es gelingen, die Anforderungen der Nutzer an Arbeitsplätze, Räume und Organisation zu berücksichtigen und somit zu erreichen, dass die Veränderungen besser akzeptiert werden.
Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen

Maria Zaglauer vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik

„Die Ansicht ist verbreitet, dass Beschäftigte in der Firma nur noch der Begegnung und der Zusammenarbeit suchen, während stilles und konzentriertes Arbeiten daheim stattfindet“, weiß Maria ­Zaglauer. Sie möchte das so nicht so stehen lassen. „In der Raumwechsel-Studie haben wir herausgefunden, dass es diese strenge Trennung nicht gibt. Auch im mobilen ­Arbeiten möchten die Mitarbeitenden zusammenarbeiten, und das Büro soll auch stilles, konzentriertes Arbeiten in hohem Maße ermöglichen.“ Unternehmen, denen daran liegt, dass sich ihre Mitarbeiter beim hybriden Arbeiten wohlfühlen, sollten also darauf achten, dass es zusätzlich zu den Arbeitsplätzen im Mehrpersonen- oder Großraumbüro auch genügend Rückzugsräume gibt, zum Beispiel für die inzwischen stark verbreiteten Videokonferenzen. Dies entspricht dem Ansatz aktivitätsbasierter Büroraumkonzepte, die verschiedene Räume für verschiedene Arten von Tätigkeiten vorsehen. Ebenso wichtig kann es sein, einzelne Arbeitsplätze durch Trennelemente abzuschirmen und so dem Wunsch nach Privatsphäre entgegenzukommen. „Das ist auch akustisch eine Notwendigkeit, um gegenseitige Störungen zu minimieren.“

Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung

Wenn ständig ein Großteil der Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens arbeitet, stellt das auch Anforderungen an die Technik, insbesondere die Telekommunikation. Ein leistungsfähiger Internetanschluss ist immer Voraussetzung, und dafür muss in der Regel der Arbeitnehmer selbst sorgen. Aber es gibt noch mehr Anforderungen: die Mitarbeiter sollen unter ihren gewohnten Durchwahlen erreichbar sein und über ihre Nebenstellen telefonieren können, als säßen sie in der Firma. Schließlich ist es dem Kunden egal, wo sich sein Gesprächspartner gerade aufhält.
So genannte virtuelle Telefonanlagen werden deshalb zurzeit stark nachgefragt. Dieses Modell ist auch als Voice-Cloud bekannt und basiert auf der Voice-over-IP-Telefonie via Internet. Die Kommunikationssoftware des Unternehmens ist hierbei nicht mehr auf Servern im Haus, sondern in einem Rechenzentrum gespeichert. Ein Dienstleister konfiguriert, pflegt und wartet die „Anlage“, die eigentlich nur noch aus Bits und Bytes besteht, wenn man von den Kabeln, Computern und Telefonen in der Firma einmal absieht. Einer der wenigen Mittelständler, die sich auf diesem Feld tummeln, ist die Citrus Communication Systems GmbH in Pleidelsheim (Kreis Ludwigsburg) mit Niederlassungen in Nürnberg und Leipzig. „Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist“, sagt Gründer und Geschäftsführer Peter Frohmüller. Und natürlich müssen die Citrus-Mitarbeiter hierfür nicht extra zum Rechenzentrum nach Frankfurt fahren, mit dem Frohmüller zusammenarbeitet, sondern programmieren die Einstellungen ihrerseits aus der Ferne vom Büro oder Wohnzimmer aus. Derzeit macht das Geschäft mit der Voice Cloud nur etwa ein Zehntel der Umsätze des Pleidelsheimer Systemhauses aus, das unter anderem viele Kommunen zu seinen Kunden zählt. Frohmüller rechnet aber damit, dass sich das Verhältnis bis in fünf Jahren umdreht: „Schon jetzt entscheiden sich 80 bis 90 Prozent der Neukunden für eine virtuelle Telefonanlage.“  Nicht nur weil sie flexibler ist, auch Cybersicherheit und Verfügbarkeit seien besser als bei einer In-House-Lösung.
Eine virtuelle Telefonanlage lässt sich mit null Aufwand so programmieren, dass ein Mitarbeiter unter ein und derselben Nummer auf dem Festnetz, auf Laptop, Tablet oder Handy erreichbar ist

Peter Frohmüller

Wohl eine der größten Veränderungen durch mobiles Arbeiten: Mitarbeiter müssen gar nicht mehr in Reichweite ihres Arbeitgebers wohnen. Vor allem in IT-Unternehmen ist es gang und gäbe, Fachkräfte in Berlin, Budapest oder Bangalore zu beschäftigen, aber auch andere Branchen haben entdeckt, dass New Work den Kreis potenzieller Mitarbeiter erweitert und die Hemmschwelle für Bewerber senkt, bei einer Firma im Heckengäu oder im Schwäbischen Wald anzuheuern.

Coworking Space hilft, wenn die Decke auf den Kopf fällt

So weit so gut, aber was tut man als Mitarbeiter, wenn einem bei der Arbeit die Decke auf den Kopf fällt, der Schwatz beim Kaffeeholen fehlt und der nächste Besuch in der Firmenzentrale erst in vier Wochen ansteht? Man mietet sich in einem Coworking Space ein. Die neue Arbeitsform, bei der Selbstständige, Kleinunternehmen aber auch Arbeitnehmer je nach Bedarf Schreibtische oder Büros gemeinsam mit der notwendigen Infrastruktur mieten können, ist nicht nur in der Landeshauptstadt, sondern mittlerweile auch in den meisten mittleren Städten verbreitet. Zum Beispiel in Schorndorf. Direkt gegenüber dem Schloss, im Gebäudekomplex „Villa am Schloss“ in dem auch die  Vermögensverwaltungsgesellschaft Flex Fonds ihren Sitz hat, befindet sich die CoWirken-GmbH. Gründerin Karin Feig und ihre Tochter Alicia als Geschäftsführerin haben dort Ende 2021 zwei Etagen als Coworking Space eingerichtet. Großraumbüro und mehrere Einzelbüros sind mit leistungsfähigen Internetanschlüssen und zum Teil mit Technik für Videokonferenzen ausgestattet. Der Schwerpunkt der Spaces liegt auf Nachhaltigkeit sowie auf den Eventräumen, wo Unternehmen sich für Tagungen, Seminare, Workshops oder besondere Firmenanlässe einmieten können.
David Hock schätzt diese Rundumversorgung sehr. Mit der Agentur Mehrbewerbungen.de rekrutiert er in den sozialen Medien Personal für seine Kunden. Deshalb ist er auf eine gute technische Ausrüstung angewiesen. Bevor er mit einem Mitarbeiter in sein abschließbares Teambüro bei CoWirken zog, hat er zuhause im Wohnzimmer gearbeitet. „Das war auf die Dauer nichts“, sagt Hock, es wurde zu eng, und mit einer sauberen räumlichen Trennung funktioniert es einfach besser.“ Im Coworking Space findet er nicht nur die Büroausrüstung, die er braucht, sondern auch Rückzugsräume, in denen er vertrauliche Kundengespräche führen kann und eine Kaffeeküche, wo er mit anderen Mietern ins Gespräch kommt. „Das ist schließlich einer der Vorteile eines Coworking Space“, unterstreicht ­Karin Feig. „Die Leute vernetzen sich und bilden eine Community.“  
Nicht alle Mieter bei CoWirken sind Startup-Gründer, und sie belegen die Räume auch nicht immer auf Dauer. „Wir haben Außendienstler, die nur eine begrenzte Zeit in der Gegend sind und zum Beispiel für eine Woche einen ruhigen Arbeitsraum brauchen“, sagt Geschäftsführerin Alicia Feig. „Es gibt aber auch Arbeitnehmer, ­denen es daheim zu unruhig ist und die deshalb zu CoWirken kommen – machmal auch nur für 3-5 Tage in der Woche.“
In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen

Alicia Feig

Ebenso vielfältig wie die Kundschaft sind die Branchen, aus denen sie stammt. Derzeit gibt es Recruiting- und Handwerksunternehmen, Künstler, IT-Fachleute, Businesstrainer, Übersetzer, einen Energieberater und einen Leuchtenentwickler. In der Jugendstilvilla, die mit dem Glasneubau verbunden ist und somit ebenfalls zum Gebäudekomplex gehört, sollte eigentlich eine Kindertagesstätte einziehen. „Das wäre für unser Angebot eine absolut sinnvolle Ergänzung gewesen“, bedauert Karin Feig. Während der Arbeit hätten die Mieter dann auch ihre Kinder in Obhut geben können, und das auch noch fast in Sichtweite. „Die Stadt unterstützte unser Vorhaben und mit einem privaten Träger aus der Nähe waren wir fast schon einig“, so die Gründerin. Doch weil der Partner kein Personal fand, scheiterte das Vorhaben. Die Gründerinnen haben das Beste daraus gemacht: Jetzt ziehen hier Coaches, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und sogar eine Zen-Meisterin ein. „Damit bilden wir einen Gesundheitsschwerpunkt“, so Alicia Feig. „In diesem Bereich ist die Atmosphäre sehr wichtig, und die Villa ist dafür genau der richtige Rahmen." Ein Raum im Coaching- und Therapiezentrum und ein Privatbüro im Coworking Space sind noch frei, doch die Gründerinnen sind zuversichtlich, dass sie auch hier bald Mieter finden.

Das Raumklima immer im Blick haben

Nicht für jeden muss es gleich eine Villa sein, aber: „Die Raumqualität beeinflusst die Produktivität der Mitarbeitenden stark“, wie Fraunhofer-Wissenschaftlerin Maria Zaglauer bestätigt. Neben der richtigen Akustik, optimalen Lichtverhältnissen und gutem Raumklima sind der Wunsch nach Privatheit sowie der „Naturbezug“ im Büro sehr wichtig, weiß die Psychologin. Das dürfen großflächige Begrünungskonzepte oder Zimmerpflanzen sein, aber auch ein freier Blick durchs Fenster auf Wald oder Obstwiesen. Sogar eine natürlich grüne Wandgestaltung kann bereits einen positiven Effekt haben. Es lässt sich eben auch mit ganz einfachen Methoden eine gute Arbeitsatmosphäre herstellen.

Walter Beck, Redakteur Magazin Wirtschaft für Titelthema 3-4.2023
Webinar am 10.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: Wie gestalte ich Suchmaschinen-Ads

Sie wollen Ihre Zielgruppe vergrößern oder Ihre Marke bekannter machen? Vielleicht wollen Sie auch neue Mitarbeiter oder neue Geschäftspartner finden? Das alles können Sie mit Suchmaschinenwerbung erreichen.
Suchmaschinenwerbung ist ein beliebtes Werkzeug, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen aus der Masse hervorzuheben. Unsere Experten geben Ihnen bei unserem Onlinemarketing-Frühstück nützliche Informationen an die Hand, wie Sie Ihre Suchmaschinenanzeigen am besten gestalten und wie Sie Kampagnen planen können.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 10. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: kostenfrei
Referent: Vadim Manakov, Head of SEA, KlickPiloten

Über die Webinar-Reihe

Im Februar starten wir unsere neue Webinar-Reihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es auuch ankommt, sind andere Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, Influencer Marketing und viele andere.
Ihr Magazin für März/April

Das aktuelle Magazin lesen

Das Magazin Wirtschaft ist das Mitgliedermagazin der IHK Region Stuttgart. Es informiert Unternehmerinnen und Unternehmer über alle wirtschaftsrelevanten Themen.  
Das aktuelle Magazin (PDF-Datei · 8844 KB) enthält wieder einen umfangreichen Serviceteil mit aktuellen Tipps und Infos zur Anwendung neuer Gesetze und Regelungen, aber auch zu Best Practice in betriebswirtschaftlichen und ausbildungsrelevanten Themen. 
Im Titelthema gehen wir der Frage nach, wie sich das Büro in den letzten Jahren geändert hat und wie Firmen aus der Region damit umgehen.
In der Rubrik Firmenreport lesen Sie, was sich bei den Mitgliedsunternehmen Neues tut. Was Sie tun müssen, wenn Sie selber eine Neuigkeit zu vermelden haben, lesen Sie im Kriterienkatalog.
Im Editorial erklären unsere Präsidentin Marjoke Breuning und unsere Hauptgeschäftsführerin Dr. Susanne Herre, warum es Zeit für Chancengleichheit für Frauen und für einen kulturellen Wandel ist.
In der Rubrik Rat &Tat geben wir einen Überblick über elektronische Bezahlsystem und ihre Vor- und Nachteile im E-Commerse, über die ISO 27001 für Datensichereheit und wie ein Fahrplan zu Green Manufacturing aussehen kann. Weiter Themen sind betriebliche Energie- und Materialbilanzen und wie die IHK dabei hilft, sie zu erstellen und zu optimieren. Schließlich erfahren Sie, wie Sie Apps rechtssicher gestalten.
In der Rubrik Menschen& Ideen stellen wir interessante Unternehmen und Entwicklungen aus der Region vor: Startups, Hidden Champions, Unternehmen mit Tradition, Ideen für den Handel und Karriere mit Lehre.
In der Rubrik IHK & Region gibt das Magazin einen Einblick in die politische Arbeit der IHK, denn Interessensvertretung ist ihre ureigene Kernaufgabe.
Außerdem ist das Magazin das offizielle Organ unserer IHK: Hier werden die Beschlüsse der Vollversammlung veröffentlicht. In der aktuellen Ausgabe sind das die neue Gebührenordnung und die Zusatzqualifikation KI für Azubis.
Das Magazin Wirtschaft hat eine Auflage von 75 000 und wird an alle Unternehmenschefs und -chefinnen in der Region Stuttgart geschickt. Es wird exklusiv für die Mitglieder der IHK Region Stuttgart herausgegeben und ist für diese kostenfrei.
Innovationswettbewerb

Sicherheit mit und für KI – Fördermittel für Unternehmen in Baden-Württemberg

Am 28. Februar 2023 erhalten Sie nähere Erläuterungen zu den Antragsunterlagen sowie zur Einreichung der Vorhaben im Webinar Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg. Dort haben Sie die Möglichkeit offene Fragen zu klären. Hier geht es zur Anmeldung.
Beim Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können sich Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern um Fördermittel bewerben.

Was wird gefördert?

Im Fokus stehe die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien.
Die Entwicklungsvorhaben von Unternehmen sollten insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:
  • Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz -> a) KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen (z. B. schnelleres Erkennen von Cyber-Attacken, bessere funktionale Sicherheit von Robotern, verbesserter Schutz der Privatsphäre), b) Sicherheitseigenschaften bestehender KI-Systeme verbessern und so vertrauenswürdiger machen.
  • Entwicklung neuer Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; erhebliche Verbesserung bestehender Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; Verbesserung der Sicherheitseigenschaften von Produkten oder Services (z. B. einer Maschine).
  • skalierbar mit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft 
  • wirtschaftlich erfolgsversprechend mit konkreter oder Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers erhöhen

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg.
Es werden Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben von mehreren Unternehmen gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse.
Unternehmen
Fördersatz*
Fördersumme
< 250 Mitarbeiter
45 %
bis zu 200.000 Euro
250 bis 3.0000 Mitarbeiter
25 %
bis zu 200.000 Euro
Konsortialvorhaben
bis zu +15 Prozentpunkte**
bis zu 300.000 Euro
*bezogen auf zuwendungsfähige Ausgaben
**Für Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden.
Förderprojekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Wie ist die Antragsfrist?

Förderanträge müssen eingereicht sein bis zum
24. April 2023, 15:00 Uhr

Wo stelle ich den Antrag?

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite Wirtschaft Digital Baden-Württemberg.

Wettbewerb

Innovationspreis Baden-Württemberg 2023: Jetzt bewerben!

Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 39. Mal verliehen. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 bis 1984) gewidmet. Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft auch in diesem Jahr wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.
Gesucht sind beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien. Bewerben können sich mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung. Die Bedingungen sind:
  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
  • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.
Stichtag für Bewerbungen ist der 31. Mai 2023
Die Bewerbung erfolgt online. Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet.
Die Preise werden am 21. November 2023 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.
Jetzt bewerben auf der Seite des Innovationspreises.
Weitere Informationen zum Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg sowie einen Rückblick auf die Verleihung 2022 finden Sie auf der Internetseite des Innovationspreises BW

Webinar am 03.03.2023

Onlinemarketing-Frühstück: SEO Praxistipps für mehr Sichtbarkeit

Für die Sichtbarkeit und Auffindbarkeit Ihrer Webseite ist eine Suchmaschinenoptimierung unerlässlich und gehört zu den Marketingaktivitäten eines jeden Unternehmens.
Damit Ihre Seite bei Suchmaschinen ein gutes Ranking erreichen kann, sollten Sie beim Aufbau Ihrer Homepage bestimmte Eigenschaften erfüllen und bedenken. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau Ihrer Seite, die Ladegeschwindigkeit, bestimmte Textformulierungen und vieles mehr.
Erfahren Sie in dieser Onlinemarketing-Runde, wie Sie Ihren Internetauftritt für Suchmaschinen optimieren und so höhere Besucherzahlen (Trafik) erreichen können.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 3. März 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrei
Referent: Maleen Buchmüller, Head of SEO, KlickPiloten

Über die Webinar-Reiche

Im Februar startet wir unser neue Webinarreihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Virtueller Austausch

Startup-Sprechtag

Beim virtuellen und kostenfreien Startup-Sprechtag der IHK Region Stuttgart können Sie aktuelle Herausforderungen in Ihrem Startup mit einer erfahrenen Gründerin oder einem erfahrenen Gründer besprechen.
Tauschen Sie sich virtuell zu Fragen der Unternehmensführung und Unternehmensstrategie aus. Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben ihre Gründungsphase bereits erfolgreich gemeistert und geben weiter, was sie aus ihrem Gründungsprozess gelernt haben.
Das Angebot richtet sich an neu gegründete Startups mit einer innovativen Idee (Neuartigkeit im Produkt, Markt oder Geschäftskonzept).
Beim  virtuellen Termin am 19. April 2023 ab 16:45 Uhr geht es um das Thema „Kundinnen und Kunden sowie Vertriebswege finden und ausbauen” 
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung* unter Angabe folgender Informationen per E-Mail an scs@stuttgart.ihk.de an. 
  • Vor- und Zuname
  • Rufnummer
  • Firmenname
  • Standort
  • Unternehmensalter
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Branche
  • Ihre Fragen für den Termin
Weiterer Termine für den Startup-Sprechtag: 19. Juni 2023
*Die Verarbeitung Ihrer Daten ist für die jeweilige Terminvereinbarung und Durchführung Ihrer Teilnahme am Startup-Sprechtag erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bitte beachten Sie, dass Ihre oben genannten Daten an eine/n Unternehmer/in aus dem IHK-Ehrenamt weitergeleitet werden, der/die das virtuelle Gespräch mit Ihnen durchführt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite: https://www.stuttgart.ihk24.de/datenschutz
Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2023

Region Stuttgart: Noch einmal die Kurve bekommen?

Im Herbst 2022 waren die Aussichten für die Wirtschaft in der Region Stuttgart düster. Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland verschärften die Lage auf dem Gasmarkt. Auch die Strom- und Energiepreise erreichten im Sommer 2022 Höchstwerte. Zudem gab es große Verunsicherungen, ob die Gasspeicher bis zum Ende der Winterperiode ausreichen würden oder ob es im schlimmsten Fall zu einer Gasmangellage kommt. Viele Unternehmen versuchten den gestiegenen Preisen durch Investitionen in Energieeffizienz und diverse Energiesparmaßnahmen entgegenzuwirken. Seitens der Politik gab es die Zusage eines Gaspreisdeckels, der für viele Unternehmen zumindest Planungssicherheit zu möglichen Energiekosten verschaffte. Saisonunübliche hohe Temperaturen, Gaseinsparungen und Diversifizierung von Gaszulieferern beruhigten zudem die Lage an den Gasmärkten. Die Bundesnetzagentur hält derzeit eine Gasmangellage für sehr unwahrscheinlich. Die aktuellen Entwicklungen spiegeln sich auch in der Geschäftslage der Unternehmen in der Region Stuttgart wider. Der Lageindikator steigt um 7 Punkte auf 28 Punkte zum Jahresbeginn 2023 an. 39 Prozent der Unternehmen empfinden ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 50 Prozent als befriedigend, und 11 Prozent als schlecht
IHK-Konjunkturumfrage für die Region Stuttgart: Diese Analyse basiert auf der IHK-Herbstumfrage, an der 743 Unternehmen zwischen dem 02. Januar und 23. Januar 2023 teilgenommen haben.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage und Erwartungen
Hat die Wirtschaft in der Region noch einmal die Kurve bekommen? Die Geschäftserwartungen befinden sich nach dem dramatischen Absturz im Herbst zum Jahresbeginn 2023 wieder leicht im positiven Bereich. Nur noch 23 Prozent der Unternehmen gehen von einer verschlechterten Geschäftssituation aus – im Herbst 2022 waren es noch 45 Prozent. Insgesamt ist das Risikoempfinden der Unternehmen in der Region zurückgegangen. Allerdings belasten hohe Energie- und Rohstoffkosten weiterhin Industriebetriebe, Bauunternehmen und margenschwache Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Einzelhandel. Insgesamt sehen 63 Prozent der Unternehmen die hohen Energiekosten als ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung – im Herbst 2022 waren es noch 74 Prozent der Unternehmen. Auch die Reihenfolge der Geschäftsrisiken hat sich für die Gesamtwirtschaft der Region geändert. Der Fachkräftemangel hat mit 65 Prozent Nennungen die Energiekosten vom ersten Platz verdrängt. Die hohen Energiepreise ziehen auch eine schwächere Kaufkraft mit sich. Die Inlandsnachfrage bleibt mit 60 Prozent Nennungen auf dem dritten Platz. Die allgemeinen Preissteigerungen und der Fachkräftemangel üben außerdem zusätzlichen Druck auf die Arbeitskosten aus. Jedes zweite Unternehmen sieht hier ein Geschäftsrisiko.
Grafik Gesamtwirtschaft: Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung
Hohe Energiepreise, Störungen in den Lieferketten und hohe Rohstoffkosten belasten die   Industrie weiterhin. Einen Lichtblick gibt es in der Exportindustrie – der konjunkturelle Aufwind aus der Weltwirtschaft hat positive Effekte auf die Exporterwartungen. 41 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass die Exporte in den kommenden 12 Monaten steigen werden. Besonders hoch sind die Exporterwartungen nach Nordamerika. Trotz negativer Tendenzen im Auftragseingang konnten sich Lage und Erwartungen wieder erholen. 
Die Sonderkonjunktur in der  Bauwirtschaft hat ein Ende gefunden. Die Bauwirtschaft wird mit mehreren Herausforderungen gleichzeitig konfrontiert: Hohe Energiekosten belasten die Herstellung von Baumaterialien, erschwerte Finanzierungsbedingungen senken die Nachfrage nach Wohnbau und der Arbeitskräftemangel führt zu einem zusätzlichen Kostendruck. Die gute wirtschaftliche Lage basiert auf noch bestehenden Aufträgen. Allerdings melden Unternehmen einen verschlechterten Auftragseingang, weshalb die Erwartungen im Keller sind.
Das Weihnachtsgeschäft rettet die Geschäftslage der  Händler. Im Herbst 2022 war die Befürchtung noch groß, dass die Kundschaft aufgrund der hohen Energiepreise ausbleibt. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet und die Händler konnten moderaten Umsatz generieren. Allerdings schmälern die hohen Energiepreise die ohnehin niedrige Ertragsmarge. Die Geschäftserwartungen liegen sowohl bei den Großhändlern als auch bei den Einzelhändlern im negativen Bereich.
Grafik Gesamtwirtschaft: Lage nach Branchen
Die Lage bei den  Dienstleistern konnte sich im Vergleich zum Herbst 2022 noch einmal verbessern. Die Auftragslage liegt im positiven Bereich, relativ gut fallen auch die Geschäftserwartungen aus. Einziger Wehrmutstropfen bleibt der Fachkräftemangel. Der mit 66 Prozent der Unternehmen das meistgenannte Geschäftsrisiko ist.
Ebenfalls stark vom Fachkräftemangel, beziehungsweise LKW-Fahrermangel, betroffen ist das Transport- und Verkehrsgewerbe. Besonders in dieser Branche fehlt es an Nachwuchsfahrern und bürokratische Hindernisse erschweren die Aufnahme ausländischer Fachkräfte. Der Mangel an Arbeitskräften übt zudem Druck auf Lohnkosten aus. Hinzukommt die nachgelagerte konjunkturelle Abschwächung, die zu einer negativen Tendenz im Auftragseingang führt. Die Geschäftserwartungen fallen damit negativ aus,
Das Hotel- und Gaststättengewerbe schreibt nach dem Aufwind im Sommer 2022 weiterhin positive Zahlen. Allerdings drücken die hohen Energiekosten, die Ertragsmarge der krisengebeutelten Branche. Trotzdem sind die Erwartungen für die kommenden 12 Monate optimistisch.
Workshop am 09.03.2023

Digitalisierung und Verkaufen im Handel

Webinar-Reihe Handel: stationär – digital – erfolgreich
Mit der kostenlosen Webinar-Reihe “Handel: stationär – digital -erfolgreich” möchte die IHK Region Stuttgart insbesondere kleine und mittlere stationäre Händler bei der Digitalisierung unterstützen und die damit verbundenen Chancen aufzeigen. Die Corona-Lockdowns haben gezeigt, wie wichtig digitale Präsenz und Kommunikation auf für stationäre Händler ist.
Die Webinar-Reihe wird mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Handel durchgeführt. 

Smartmonnaie – Das Smartphone als Shopping-Tool von morgen

18. April 2023, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Das Smartphone nimmt eine immer bedeutendere Rolle in unser aller Alltag ein. Nicht nur zur Information, Kommunikation und Unterhaltung wird es genutzt, sondern auch für den Konsum – sowohl online als auch offline. Es ist Zeit, sich die Frage zu stellen: Wie verändert das Smartphone das Shopping- und Bezahlverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten und was muss der Handel hier bieten. Welche neuen Customer Journeys ergeben sich durch die wachsende Bedeutung von Social Media im Commerce? Und ersetzt das Smartphone in naher Zukunft alle anderen Kanäle und Devices, wenn es um Shopping geht?
Demnächst finden Sie hier weitere Veranstaltungsinformationen und Anmeldemöglichkeit.

Social Media im B2B-Handel

5. Juli 2023, 10:00 Uhr – 11:00 Uhr
Instagram, TikTok oder LinkedIn: Damit werden aktuelle Generationen, wie die sogenannten Millenials oder auch die jüngere Generation Z, groß. Auch die tägliche Nutzung des Smartphones hat einen bedeutenden Einfluss auf das Verhalten dieser Zielgruppen. Warum gerade jetzt B2B-Hersteller und Großhändler auf diese Entwicklungen reagieren müssen, lernen Sie anhand aktueller Forschungsergebnisse im praxisorientierten Vortrag des Mittelstand-Digital Zentrum Handels.
Demnächst finden Sie hier weitere Veranstaltungsinformationen und Anmeldemöglichkeit.

Präsenzveranstaltungen
 

Seminar: Influencer Marketing rechtssicher gestalten

9. März 2023, 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Influencer-Marketing wird als Marketinginstrument immer beliebter. Viele Unternehmen nutzen die zahlreichen Social-Media-Plattformen, um effektiv und kostengünstig bekannter zu werden und die eigenen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Dazu setzen immer mehr Unternehmen auch Influencer und Influencerinnen ein. Damit gehen viele rechtliche Fragestellungen einher, die es zu beachten gilt. 
Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke für Unternehmen beim Einsatz von Influencern und Influencerinnen von den gesetzlichen Vorgaben bis zu Fragen der Vertragsgestaltung. Auch die allgemeinen Risiken und nachvertraglichen Pflichten beim Einsatz von Influencern werden besprochen. 
Es referiert Dr. Susanne Grimm, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. 
Die Veranstaltung kostet 35 Euro und findet in der Bezirkskammer Böblingen statt.

Workshop: Körpersprache im Verkauf 

3. Juli 2023, 9:00 Uhr – 13.00 Uhr 
Verkaufen heißt kommunizieren. Eine besondere Rolle spielt dabei die Körpersprache. Denn 55 Prozent unserer Wirkung bestimmt die Körpersprache, also Körperhaltung, Gestik und Mimik. Weitere 38 Prozent Wirkung erzielt die Stimme, und nur sieben Prozent der Inhalt.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Gesetze der Körpersprache kennen. Wie wirkt die Verkäuferin oder Verkäufer auf Kunden? Was teilt die Körpersprache der Kundin oder des Kunden über sein Befinden und seine Motive mit?
Unser Seminar vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wichtigsten Formen der nonverbalen Kommunikation in Theorie und Praxis.
Es referiert Evelyn Kälker, Personalentwicklung-Supervision-Coaching, aus Esslingen.
Der Workshop kostet 80 Euro und findet im IHK-Haus in Stuttgart statt.
Demnächst finden Sie hier den Link zur Anmeldemöglichkeit.
Veranstaltung am 28.03.2023

LBZ-Workshop „3D-Druck – Von der Idee zum fertigen Bauteil"

Gemeinsam mit unseren Experten möchten wir Ihre Frage beantworten, ob und gegebenenfalls wo welches additive Fertigungsverfahren bei Ihrer Produktion sinnvoll ist. 
Sie bekommen im Workshop einen Überblick über die verschiedenen additiven Verfahren, Materialien und Möglichkeiten und über den aktuellen Stand der Technik. Von Vorlauf- und Druckzeiten über das notwendige Know-how bis zur Herangehensweise erfahren Sie alles, was Sie für die additive Fertigung wissen müssen. Unsere Experten veranschaulichen an Thementischen anhand konkreter Beispiele wie aus Ideen und Anforderungen gedruckte Bauteile werden. 
Natürlich bekommen Sie auch die Möglichkeit, bei einem Rundgang durch die Karlsruher Forschungsfabrik unterschiedliche 3D-Drucker in Aktion zu erleben und sich über Auftragsdruck oder über die Anschaffung eines eigenen Druckers zu informieren. Nicht zuletzt können Sie neue Kontakte aus Forschung und Wirtschaft knüpfen. 
Als Teilnehmer haben Sie die Möglichkeit, Bauteile vorab einzureichen oder mitzubringen, über deren mögliche additive Fertigung wir mit Experten diskutieren wollen. 
Es erwarten Sie Experten von: 
  • Trumpf Laser- und Systemtechnik 
  • wbk Institut für Produktionstechnik am KIT 
  • Fraunhofer-Institut für Chemische Technologie ICT 
  • Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA 
Termin 
28.03.2023 
09:00 Uhr bis 17:00 Uhr 

Ort 
Karlsruher Forschungsfabrik für KI-integrierte Produktion 
Rintheimer Querallee 2  
Gebäude 70.41 
76131 Karlsruhe 

Veranstalter 
Leichtbauzentrum Baden-Württemberg LBZ-BW e. V. 

Anmeldung 
Auf Grund der begrenzten Teilnehmerplätze bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Anmeldung, spätestens jedoch bis zum 10.03.2023 per Email an  natalie.reiser@lbz-bw.de
Die Teilnahme ist kostenpflichtig. Für IHK-Mitglieder gilt eine ermäßigte Teilnahmegebühr. Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung an. 

Veranstaltung am 14.02.2023

LBZ-digital „Vom Konzept zum Produkt“

Wir freuen uns, Sie am 14. Februar 2023 mit LBZ digital „Vom Konzept zum Produkt – passgenaue Kompetenzen aus 14 Instituten“ von 09:15 Uhr bis 10:00 Uhr virtuell zum Fraunhofer Forschungsfeld Leichtbau einladen zu dürfen. 
Im Forschungsfeld Leichtbau ist das Know-how von 14 Fraunhofer-Instituten gebündelt. Für den Kunden werden Lösungen aus einer Hand unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte entwickelt. 
Erfahren Sie anhand spannender Projektbeispiele, wie das Fraunhofer Forschungsfeld Leichtbau bei der Auslegung, Charakterisierung, Bewertung und der Produktion von Leichtbau-Produkten sowie bei der Material-Digitalisierung vorgeht und wie die 14 Institute mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen. Darüber hinaus bekommen Sie tiefere Einblicke in Produktionsanlagen/ und -verfahren. 
Wir freuen uns auf eine weitere interessante, digitale Veranstaltung und regen Austausch mit Ihnen! 
Termin 
14.02.2023 
09:15 Uhr bis 10:00 Uhr 

Ort 
Online-Veranstaltung 

Veranstalter 
Leichtbauzentrum Baden-Württemberg LBZ-BW e. V. 

Anmeldung 
Die Teilnahme ist kostenfrei. Ihre Anmeldung senden Sie bitte bis zum 10.02.2023 per Email an  natalie.reiser@lbz-bw.de. Sie erhalten spätestens am 13.02.2023 den Link zur Teilnahme an der Veranstaltung als Microsoft Teams-Besprechung. 

Veranstaltung am 02.03.2023

Workshop: Nachhaltige Prozessoptimierung durch Künstliche Intelligenz

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz in industriellen Prozessen kann zu einer Verbesserung in Effizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit führen. KI-basierte Techniken wie Maschinelles Lernen, Predictive Maintenance oder Simulationen von Maschinensteuerung können genutzt werden, um verschiedene maschinelle Prozesse zu verbessern. Dazu zählen zum Beispiel die Prozessteuerung, die Optimierung der Lieferketten oder auch die Steuerung von Robotern.
Die Einführung von KI in industriellen Prozessen kann jedoch auch eine Herausforderung darstellen, weil sie große Datenmengen, Fachwissen und eine erhebliche Investition in die Infrastruktur erfordert. In diesem Workshop lernen Sie das Potential von KI für Ihr Unternehmen kennen. Er beinhaltet die wichtigsten Informationen und Anwendungsbeispiele von KI vor dem Hintergrund zunehmend komplexer Prozesse für Industriebetriebe in einem dynamischen Umfeld.
 Ihr Nutzen
• Sie lernen, welche Techniken in der Künstlichen Intelligenz stecken, um z.B. Prozessparameter in Echtzeit zu steuern.
• Wir zeigen Ihnen, wie KI verwendet werden kann, um Ressourcen in der Produktion einzusparen
• Bringen Sie ein Fallbeispiel aus Ihrem Unternehmen mit für eine erste Analyse direkt im Workshop
Besprechen Sie mit unserem Experten Ralf Kölle von der scitis.io GmbH, Stuttgart Ihre Fragen und Problemstellungen rund um das Thema Prozessoptimierung durch KI und erhalten Sie erste Umsetzungsideen für Ihr Unternehmen.
Moderation: Anja Glässing, VDMA Baden-Württemberg
Diese Veranstaltung wird von der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg in Kooperation mit der IHK Stuttgart durchgeführt.
FÖRDERMITTEL AKTUELL

Förderung für Smart-Data-Projekte von Unternehmen

Ab März 2023 fördert das BMBF bis zu fünf zusätzliche sogenannte KI-Mikroprojekte zum Thema „Erprobung Smart-Data-Services“ mit einer Laufzeit von drei bis acht Monaten. Stichtag für Förderanträge ist der 20. Februar 2023.
Gefördert werden Projektideen von Unternehmen durch Transferleistungen im Wert von maximal 50.000 Euro bzw. durch Personalkapazitäten von maximal sechs Personen-Monaten pro Mikroprojekt von folgenden KI-Akteuren:
  • DFKI, Forschungszentrum Jülich, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Fraunhofer-Gesellschaft, Software AG, IBM, SAP
Weiter umfasst die Förderung die Nutzung von 10.000 GPU-Stunden auf einem Hochleistungs-GPU-Cluster.
Ziel der Förderung ist die Erprobung neuer KI-Verfahren, -Werkzeuge und -Methoden für Smart-Data-Services.
Zu den innerhalb dieses Förderaufraufs einmalig kostenfrei bereitgestellten “Smart-Data-Innovation-Services” gehören:
  • Modellverifikation und -Testung für vertrauenswürdige KI (KIT)
  • Fusion von Multimodalen Maschinellen Lernverfahren (DFKI)
  • Kognitive große Sprachmodelle für konversationelle KI-Assistenten (Fraunhofer IAIS)
  • Datensparsames Lernen von Bilderkennung auf Bildgebenden Verfahren (Forschungszentrum Jülich)
  • Deep Learning auf Wissensgraphen für den Aufbau kognitiver Unternehmensdienste (Fraunhofer IAIS)
  • Nutzung von Quantenannealern für das skalierbare Lernen mit Kernelmethoden (Forschungszentrum Jülich)
  • Nicht-invasive Bewertung von Fitness/Gesundheitsparametern (DFKI)
  • Neural Architecture Searches zur Mehrziel-Optimierung von Regressions- und Klassifikationsmodellen (KIT)
Notwendige Cloud-Ressourcen können ebenfalls im angemessenen Umfang gefördert werden.
Vornehmlich soll die Förderung die Forschung und Entwicklung auf Daten und Fragestellungen aus kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen.
Neben der wissenschaftlichen Qualität, der Umsetzbarkeit mithilfe der Smart-Data-Services, der innovativen Nutzung industrieller Datenquellen und einem klar skizzierten Verwertungsplan, ist die gewinnbringende Nutzung des Angebots relevant für die Auswahl.
Stichtag ist der 20. Februar 2023.
Hintergrund: Das Smart Data Innovation Lab (SDIL) bietet als Plattform Big Data-Forschern eine einzigartige Möglichkeit eine breite Palette von Big Data- und In-Memory-Technologien einzusetzen. Industrie und Wissenschaft arbeiten eng zusammen um verborgene Werte in Big Data zu finden und daraus Smart Data zu erzeugen. Projekte konzentrieren sich auf strategische Forschung in den Bereichen Industrie 4.0, Energie, Smart Cities und personalisierte Medizin.


INNOVATION AKTUELL

Werden Sie KI-Champion BW 2023!

Gesucht werden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und KI-Cluster, die an herausragenden KI-Lösungen arbeiten oder die bereits innovative KI-basierte Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle an den Markt gebracht haben. Dabei stehen auch 2023 KI-Lösungen und KI-Innovationen im Fokus, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz leisten.
Bewerben können sich:
  • Unternehmen einschließlich Startups aller Branchen und aller Betriebsgrößenklassen 
  • Forschungseinrichtungen, -abteilungen und -institute im Bereich KI-Forschung, die bereits möglichst weit fortgeschritten sind und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen
  • KI-Cluster mit zielgenauen Konzepten, die nachweislich herausragende KI-Innovationen vorantreiben und unterstützen.
Voraussetzung ist, das Unternehmen, die Forschungseinrichtung, dass KI-Cluster hat seinen/ihren Sitz in Baden-Württemberg.
Bewerbungen werden nach mehreren Kriterien bewertet, u. a.
  • Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit
  • wirtschaftliches Potenzial
  • Verständlichkeit der Bewerbung
  • Trends oder Beiträge zur Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Marktrelevanz
  • Kooperationen mit Partnern
Die Bewerbungen werden einem Expertengremium vorgelegt. Bis zu neun Auszeichnungen sind in Summe möglich. Die Bekanntgabe der KI-Champions 2023 erfolgt des Digitalgipfels 2023 - Wirtschaft 4.0 BW am 22. Juni 2023 in Stuttgart. Die Gewinner werden als Best-Practice Beispiele auf der Internetseite des Digitalgipfels mit Projektsteckbriefen, Fotos und Videos veröffentlicht. Zudem wird die Vernetzung der Preisträgerinnen und Preisträger unterstützt.
Stichtag für Bewerbungen: 31. März 2023
Jetzt beachten!

Vertragsverlängerung und Kündigungsbutton bei Internet-Verträgen

1. Eingeschränkte Vertragslaufzeiten und Verlängerungsklauseln

Bei Dauerschuldverhältnissen, also Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Bereitstellung von Dienstleistungen – typischerweise z. B. Handy-Vertrag, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Streamingdienste, Gas- und Stromlieferungsverträge - wird die automatische Verlängerung von Verbraucherverträgen beschränkt. Bisher enthalten Verträge häufig eine stillschweigende Verlängerungsklausel, wenn sie nicht innerhalb einer vorgesehenen Frist vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängerte sich dann bisher automatisch um ein Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist. Künftig darf die Verlängerung des Vertrags nur auf unbestimmte Zeit gelten (also nicht mehr automatisch ein Jahr) und die Kündigungsfrist darf nur noch einen Monat betragen. Dies gilt für Verträge ab dem 1. März 2022. Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiter die bisherige Regelung, d. h. automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr.
Achtung: Für Mobilfunk- oder Festnetzverträge gelten die Änderungen - sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge - bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Unternehmer sollten Ihre Verträge bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Vertragsverlängerungsklauseln und Kündigungsfristen anpassen, sofern dies noch nicht geschehen ist. 

2. Kündigungsbutton bei Internet-Vertragsschlüssen

Seit 1. Juli 2022  ist Verbrauchern bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung) die Möglichkeit zu geben, die Kündigung per “Kündigungsbutton” zu erklären. Davon betroffen ist jede Webseite auf der der Vertragsschluss im Internet angeboten wird, zum Beispiel auch eine Bestellung lediglich per E-Mail oder über ein Kontaktformular. Ob der Verbraucher auf diesem Weg bestellt hat, ist nicht relevant, es genügt das Angebot den Vertrag über die Webseite abschließen zu können. Der Kündigungsbutton ist deutlich zu beschriften, z. B. „Verträge hier kündigen“ und muss ständig verfügbar, leicht zugänglich sowie gut sichtbar platziert sein. Dies kennt man bereits aus beim Warenkauf im Onlineshop mit der genauen Bezeichnung des sogenannten Kaufbutton: „Zahlungspflichtig bestellen“. Der Verbraucher ist nach Betätigung des Buttons auf eine Bestätigungsseite weiterzuleiten auf der er gemäß Paragraf 312 k Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Angaben zu seiner eindeutigen Identifizierbarkeit, zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags, Art der Kündigung (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist oder fristlos) und bezüglich Inhalt (u. a. Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll) machen kann. Die Kündigung ist von dieser Bestätigungsseite aus wiederum per Button, zum Beispiel „Jetzt kündigen“, zu erklären. Der Unternehmer hat dem Verbraucher die Kündigung anschließend unverzüglich per E-Mai zu bestätigen.
Dem Verbraucher ist die Online-Kündigung zu ermöglichen, ohne das er sich in einem Kundenkonto anmelden braucht. Das heißt, die vorherige Abfrage von Login-Daten ist unzulässig. Die in Paragraf 312 k Absatz 2 BGB genannten Anforderungen sind zugleich Mindest- und Maximalangaben, die zu verlangen sind. Dies geht zurück auf eine Rechtsprechung des Landgerichts Köln (Beschluss vom 29.07.2022 – 33 O 355/22 – Kündigung ohne Login). 
Vorsicht: Bei einem fehlenden Kündigungsbutton ist jederzeit die fristlose Kündigung (auch für alle bereits laufenden Verträge) durch den Verbraucher möglich. 
Webinar am 16.02.2023

#HIER: Achtung, der Prüfer kommt! GoBD und Verfahrensdokumentation

Welche digitalen Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie geht man bei der Dokumentation am besten vor? Diese und weitere Fragen werden im Web-Seminar geklärt.
Die Web-Seminarreihe „#HIER – HWK und IHK Erfolgreich Regional“ führen wir in Kooperation mit der HWK Region Stuttgart durch. Die Themen sind für Betriebe aus Handwerk, Handel und Industrie geeignet.
Sie erhalten oder versenden digitale Unterlagen, die aufbewahrungspflichtig sind? Sie digitalisieren Ihre Papieraufzeichnungen oder planen, dies zukünftig zu tun?
Immer häufiger verlangt der Steuerberater oder auch der Prüfer vom Finanzamt, dass die Aufbewahrung digital und korrekt durchgeführt wird.
Im Web-Seminar erfahren Sie, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und wie die Umsetzung, für die typischerweise geltenden zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, zu erfolgen hat. Wir zeigen in sieben Schritten, wie eine Verfahrensdokumentation einfach und nachvollziehbar auch in Ihrem Unternehmen erstellt und gepflegt wird.
  • Verfahrensdokumentation GoBD-konform erfüllen
  • Einfache Anleitung in sieben Schritten
  • Fit für die Betriebsprüfung
  • Rechtssichere Archivierung
Bei der interaktiven Fragerunde im Anschluss an den Vortrag erhalten Sie passgenaue Antworten.
Haben Sie bereits Fragen oder Anregungen im Vorfeld? Dann teilen Sie uns diese direkt im Anmeldeformular mit. Wir werden die Anliegen sammeln und im Web-Seminar beantworten.
Wann: 16. Februar 2023 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: online (per Computer, Tablet oder Smartphone)
Veranstalter: Handwerkskammer Region Stuttgart
Jetzt Anmelden!

Recht und Steuern

Cloud Computing – Vertrag und Datenschutz in der „Wolke“

Software und IT-Infrastruktur lassen Unternehmen häufig von Dienstleistern betreiben, oft liegen dabei wichtige Anwendungen und Daten in der sogenannten „Cloud“ auf externen Servern. Was bei der Vertragsgestaltung und hinsichtlich des Datenschutzes beim Einsatz von Cloud-Diensten wichtig ist, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Begriffsklärung

Unter Cloud-Leistungen versteht man die Bereitstellung standardisierter IT-Ressourcen, wie Rechenkapazitäten, Speicherplatz oder auch Softwarenutzung, auch „Software as a Service“ (SaaS). Die Bestandteile der Cloud-Verträge lassen sich dabei in folgende Punkte untergliedern:
  • Beschreibung der Leistung und Nutzungsumfang der angebotenen Cloud-Dienste, z. B. Funktionalitäten von Software, Verfügbarkeiten, Wartung und Support, Datensicherung
  • Leistungsparameter und die Folgen einer eventuell unzureichenden Leistungserbringung (sogenannte Service Levels),
  • Regelung zu Vergütung, Laufzeit, Verzug, Gewährleistung und Haftung
  • Datenschutz (hier vor allem Vertrag über die Auftragsverarbeitung)

Vertragsgestaltung

Cloud-Verträge sind in der Regel Massengeschäft, sodass die Anbieter auf standardisierte Vertragsbedingungen zurückgreifen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) großer internationaler Cloud-Anbieter besteht regelmäßig kaum Einfluss. AGB-Klauseln unterliegen allerdings – insbesondere im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen – rechtlichen Einschränkungen. Im Zweifel müsste gerichtlich entschieden werden, ob eine AGB-Klausel über das rechtlich zulässige Maß hinausgeht und die gesetzlichen Bestimmungen greifen.
In Anlehnung an die Rechtsprechung dürften Cloud-Verträge mietrechtlich einzuordnen sein, da die IT-Ressourcen in der Regel zeitlich begrenzt gegen Entgelt überlassen werden. Werden darüber hinaus weitere Leistungen wie Hotline, Wartung und Pflege erbracht, sind diese je nach Schwerpunkt der Leistung dienst- oder werkvertraglich einzuordnen.

Rechte bei einer mangelhaften Leistungserbringung

Mietrechtlich stehen dem Anwender bei einer mangelhaften Leistungserbringung folgende Rechte zu:
  • Den Mietzins zurückbehalten bis die volle Nutzungsmöglichkeit wieder eingeräumt ist.
  • Den Mietzins mindern (nur bei einer nicht unerheblichen Gebrauchseinschränkung).
  • Fristsetzung zur Mängelbeseitigung; kann der Mangel nicht beseitigt werden –und soweit der Anbieter den Mangel zu vertreten hat – besteht die Möglichkeit, entweder Schadensersatz zu verlangen oder fristlos zu kündigen.

Stufen der Leistungserbringung: Service Level Agreements

Bei der Miete wird in der Regel von einer hundertprozentigen Verfügbarkeit ausgegangen. Da dies in der Praxis nicht erfüllt werden kann, enthalten Cloud-Verträge üblicherweise sogenannte Service Level Agreements.
Diese enthalten Regelungen für Einschränkungen in Nutzung und Funktionalität bzw. Ausfallzeiten. Auch regeln sie Reaktionszeiten bei Störungen sowie Entstörzeiten. Unter der Reaktionszeit versteht man den Zeitraum des Eingangs der Störmeldung bis hin zur ersten Rückmeldung des Cloud-Anbieters. Die Entstörzeit beschreibt die Behebung der Störung innerhalb eines vertraglich bestimmten Zeitraums.
Verfügbarkeiten sind jeweils auf einen bestimmten Zeitraum festzulegen, beispielsweise: „98% im Monat“. Wartungszeiten, die die Verfügbarkeit einschränken, sind vertraglich vorzubehalten.

Pflichten für den Anbieter

Wird fremde Software in der Cloud zu Verfügung gestellt, muss der Cloud-Anbieter sicherstellen, dass er die mit dem Software-Anbieter erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte zuvor vereinbart hat. Dies betrifft das Recht zur Vervielfältigung, wenn der Anbieter eine Software auf seinem System installieren muss, die Bereitstellung bzw. öffentliche Zugänglichmachung der Software gegenüber dem Nutzer oder auch Bearbeitungsrechte für kundenspezifische Anpassungen.

Pflichten für den Nutzer

Umgekehrt muss der Nutzer dafür sorgen, dass der Urheber ihm die erforderlichen Nutzungsrechte einräumt, sofern er (der Nutzer) fremde Inhalte (z. B. Bilder, Texte, Software) in die Cloud hochlädt. Die AGB der Cloud-Anbieter enthalten zumeist Klauseln, wonach der Nutzer den Cloud-Anbieter von allen Kosten und Ansprüchen Dritter freistellt.
Cloud-Verträge enthalten darüber hinaus weitere Mitwirkungspflichten, die der Nutzer erbringen muss. Dazu zählen neben der Erfüllung technischer Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Software, auch Beschreibungen bei Funktionsstörungen um Fehlerbeseitigung zu ermöglichen oder die Mitteilung über aktuelle Nutzerzahlen. Das Ermöglichen von Audits durch den Anbieter gehört ebenfalls dazu.

Sanktionierbarkeit des Vertrags

Leistungen, die der Cloud-Anbieter verspricht, sind nur „etwas wert“, wenn sie sanktionierbar sind. Für den Nutzer ist eine Regelung einer Vertragsstrafe mit pauschaliertem Schadensersatz günstig. Hier ist darauf zu achten, dass die Vertragsstrafe einen bestimmten Betrag nicht über- oder unterschreitet und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfbar ist.

Vertragsänderungen

Einseitige Vertragsänderungen sind prinzipiell nicht möglich. Die Parteien sollten daher regeln, ob und in welcher Frist Vertragsbedingungen geändert werden können. Beispielsweise auf der Anbieterseite, wenn eine bestimmte Softwareanwendung nicht mehr zur Verfügung steht oder weil der Nutzer das Leistungsangebot ändern möchte. Änderungen können sich durch die Bereitstellung weiterer Software-Funktionen ergeben oder weil weitere Nutzer gewünscht sind. Hier sollte dann geregelt werden, bis wann die Anpassung des Vertrags erfolgt und ob dies zu zusätzlichen Kosten oder Preisanpassungen führt.

Kündigung des Vertrags

Cloud-Verträge enden durch Zeitablauf, sofern sie eine feste Vertragsdauer haben. Haben sie keine feste Vertragslaufzeit, enden sie durch Kündigung einer Partei. Manche Verträge sehen auch eine automatische Fristverlängerung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit einer jeweiligen Kündigungsoption vor.
Grundsätzlich sollte sich der Nutzer vom Vertrag innerhalb einer angemessen Frist wieder lösen können, wenn er z. B. den Anbieter wechseln muss. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist sollten daher so bemessen sein, dass ausreichend Zeit besteht, einen neuen Anbieter zu suchen und die Daten zu überführen. Kommt es bei der Datenmigration zu Verzögerungen, sollte der Datenzugriff vertraglich so gestaltet sein, dass nach Vertragsende auf die Daten noch für einen ausreichend Zeitraum oder im Back-up zugegriffen werden kann.
Zu regeln sind außerdem außerordentliche, fristlose Kündigungsrechte aus wichtigem Grund, wenn beispielsweise einer Partei das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Dies ist der Fall, wenn sich eine Leistungsstörung dauerhaft nicht beseitigen lässt. Fälle, in denen ein „wichtiger Grund“ vorliegt, können die Parteien bei Vertragsabschluss vorab definieren.

Anwendbares Recht

Letztlich spielen das anwendbare Recht und der Gerichtsstand eine Rolle bei Cloud-Verträgen. Das anwendbare Recht (z. B. deutsches Recht) kann frei vereinbart werden, wenn die Parteien auf „Augenhöhe“ verhandeln. Bei großen Cloud-Diensten besteht in der Regel kaum Verhandlungsspielraum und die AGB sehen oft die Anwendung von US-amerikanischem Recht und Gerichtsstand in den USA vor.

Datenschutz

Einen wesentlichen Teil der Cloud-Rechtsbeziehung nimmt der Datenschutz ein. Datenschutzrechtliche Regelungen finden dann Anwendung, wenn beim Cloud Computing personenbezogene Daten (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten) dem Anbieter zur Verarbeitung überlassen werden.
Zur Einhaltung des Datenschutzes ist in erster Linie der Nutzer (der „Verantwortliche“ im datenschutzrchtklichen Sinne) verpflichtet. Mit dem Cloud-Anbieter ist ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen. Dies umfasst die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragnehmer. Dies erfolgt gemäß den Weisungen des Auftraggebers (hier der Anwender der Cloud) auf Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Vertrags. In einem AVV sind zwingend zu regeln (nach Artikel 28 DSGVO):
  • Gegenstand und Dauer der Datenverarbeitung,
  • Art und Zweck der Verarbeitung,
  • Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von betroffenen Personen , z. B. Mitarbeiter oder Kunden,
  • Umfang der Weisungsbefugnisse,
  • Verpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit,
  • Sicherstellung von technischen und organisatorischen Maßnahmen,
  • Hinzuziehung von Subunternehmern,
  • Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Anfragen und Ansprüchen Betroffener sowie bei der Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen,
  • Rückgabe oder Löschung personenbezogener Daten nach Abschluss der Auftragsdatenverarbeitung,
  • Kontrollrechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen, z. B. Einholen von Informationen über technisch-organisatorische Maßnahmen mittels Fragebögen oder Inspektionen vor Ort).
Ein Muster für einen AVV finden Sie beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Der bayrische Landesdatenschutzbeauftragte hat zur AVV eine Orientierungshilfe herausgegeben.
Der Nutzer hat vor allem ein Transparenzinteresse, um datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllen zu können. Er muss wissen, wo die Daten in der Cloud gespeichert sind, wo sich also die Server befinden und ob der Anbieter über auseichend technisch-organisatorische Maßnahmen verfügt, um den Datenschutz zu erfüllen. Ebenfalls wichtig ist die Frage, ob bei der Verarbeitung der Daten weitere Subunternehmer durch den Cloud-Dienst miteinbezogen werden.

Einschaltung von Subunternehmen durch den Anbieter

Soweit der Anbieter Subunternehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen möchte, muss er eine entsprechende (Unter-)Auftragsverarbeitung mit dem jeweiligen Subunternehmer schließen. Der AVV zwischen Anbieter und Subunternehmer muss die gleichen Pflichten enthalten wie der AVV zwischen Verantwortlichen und Anbieter. Dabei haftet der Anbieter dem Verantwortlichen gegenüber für Datenschutzverstöße des Subunternehmers.
Wichtig: Subunternehmen dürfen für die Auftragsverarbeitung nur eingesetzt werden, wenn der Verantwortliche (schriftlich oder elektronisch) im Einzelfall ausdrücklich oder generell (dann aber mit Einspruchsrecht) zugestimmt hat. Praxisbezogener dürfte es sein, die generelle Zustimmung über die Hinzuziehung oder Änderung der eingesetzten Subunternehmen einzuholen. Über die Hinzuziehung des Subunternehmens ist der Verantwortliche dann zu informieren. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb einer bestimmten Frist, gilt die Unterbeauftragung als genehmigt.
Dies gilt auch bei einer Verlagerung der Datenverarbeitung außerhalb der EU, weil die Daten auf einem Server in einem Drittland liegen, oder Subunternehmer in Drittländern eingesetzt werden. Auch dann muss der Verantwortliche entweder vorher ausdrücklich zustimmen, oder über die Auslagerung informiert werden und kann widersprechen. Bei der Datenverarbeitung in Drittländern sind noch weitere Voraussetzungen zu beachten.

Umgang mit personenbezogenen Daten bei Auslagerung in Drittländer

Im europäischen Datenschutzrecht besteht ein allgemeines Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten an Nicht-EU Länder, z. B. in die USA. Die Übermittlung an Drittländer ist nur möglich, falls sogenannte „Garantien“ bestehen, die ein der EU angemessenes Datenschutzniveau einhalten. Dies sind:
  • Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für bestimmte Drittstaaten (Andorra, Argentinien, Kanada nur für bestimmten kanadische Provinzen, soweit das sog. PIPEDA – Personal Information Protection Electronic Documents Act - anwendbar ist, Japan, Schweiz, Färöer, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Uruguay und Neuseeland),
  • Standardvertragsklauseln der EU-Kommission; die Vertragsmuster sind unverändert zu übernehmen und sind auf der Webseite der EU-Kommission abrufbar
  • Verbindliche interne Datenschutzvorschriften für konzerninterne Datenübermittlung
  • Verhaltensregeln von Branchenverbänden (diese sind aber vorab von der zuständigen Aufsichtsbehörde zu genehmigen)
  • Datenschutzbezogene Zertifizierungsverfahren; für eine konforme Zertifizierung mit der DSGVO bedarf es einer Anerkennung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Achtung: Auch bilaterale Datenschutzabkommen können eine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung sein. Das zwischen den  USA und der EU bestehende Privacy-Shield-Abkommen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilm vom 16. Juli 2020 für unwirksam erklärt. Datenübermittlungen in die USA können also nicht mehr auf den Privacy Shield gestützt werden.
Alternativ können die oben genannten Standardvertragsklauseln mit US-Unternehmen abgeschlossen werden. Diese Vertragsklauseln bieten zwar keine absolute Sicherheit, dass das europäische Datenschutzniveau in den USA gewahrt wird, allerdings sind diese noch in Kraft bis ein Gericht sie für unwirksam erklärt. Ebenfalls bietet es sich an personenbezogene Daten auf EU-Servern zu speichern und bisher eingesetzte US-Anbieter nach EU-Servern zu fragen.
Schließt der Cloud-Anbieter als Auftragsverarbeiter mit Unternehmern in Drittländern weitere Sub-Auftragsverarbeitungen, wie z. B. die Auslagerung eines Rechenzentrums nach Indien, so müssen die Garantien zwischen dem Verantwortlichen und dem Subunternehmer eingehalten werden. Dazu gehört auch das Abschließen von Standardvertragsklauseln.
Neben dem Schutz personenbezogener Daten über AVV-Vertrag und Garantien besteht seitens des Nutzers auch ein Geheimhaltungsinteresse für geschäftliche Daten, wie Produktionsdaten oder Forschungsdaten bis über die Beendigung des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltung sollte durch eine vertragsstrafenbewährte Vertraulichkeitsvereinbarung abgesichert werden. Diese regelt, welche Informationen als vertraulich gelten sollen und wann die Vertraulichkeitspflicht verletzt ist.
Besonders in den USA gehen behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf in der Cloud abgelegte, personenbezogene Daten sehr weit. Hier sollte der Nutzer darauf achten, dass der Cloud-Anbieter ihn rechtzeitig über behördliche Anfragen oder Zugriffe informiert und welche Maßnahmen der Cloud-Anbieter unternimmt, um eine Datenweitergabe zu verhindern. In Betracht kommen hier beispielsweise eine Pseudonymisierung oder Verschlüsselung der Daten.

Umgang mit steuerrechtlich relevanten Daten

Zu beachten ist darüber hinaus, wenn steuerrechtlich relevante Daten (wie Rechnungen, Bilanzen oder Geschäftskorrespondenz) in der Cloud handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von sechs bis zehn Jahren nach Handels- und Steuerrecht, müssen durch den Cloud-Anbieter gewährleistet werden.
Die Server des Cloud-Anbieters müssen in Deutschland stehen, oder die zuständige Finanzbehörde hat die Aufbewahrung steuerrechtlich relevanter Unterlagen außerhalb Deutschlands bewilligt. Die Datenhaltung in der Cloud muss außerdem revisionssicher sein und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (”GobBD”) entsprechen.
Weitere Informationen zum Datenschutz beim Cloud Computing finden Sie unter anderem in der gleichnamigen Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Weitergehende Hinweise zur Informationssicherheit bei Cloud-Diensten erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Innovationsförderung

Invest BW – Innovationsförderung

Das Förderprogramm Invest BW wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Oktober 2021 als Innovationsförderprogramm wieder gestartet.
AKTUELL: 5. Förderaufruf vom 13. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (15 Uhr). Thema: Green Tech

Was wird gefördert?

Gefördert werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen  Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen.
Im aktuellen 5. Förderaufruf zum Thema Green Tech sollen förderfähige Vorhaben zu folgenden Aspekten beitragen:
  • Entwicklung neuer Technologien, Materialien und Verfahren, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Erprobung und Adaption neuer Technologien in bestehende Prozesse, Verfahren und Produkte
  • Entwicklung innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle zur Stärkung des Klimaschutzes
Förderfähig sind Einzelvorhaben von Unternehmen und Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern.

Wer wird gefördert?

Einzelvorhaben:
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
Verbundvorhaben:
  • Unternehmen und Start-ups der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.
  •  außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Der überwiegende Anteil der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten muss bei dem/den Unternehmen liegen. Dementsprechend soll die Konsortialführerschaft bei einem antragsstellenden Unternehmen liegen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen. Insbesondere muss belegt werden können, wie der Eigenanteil zum Vorhaben erbracht werden kann.
Sogenannte Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht förderfähig (gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO)
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Invest BW-Förderung erhalten haben, entweder als Einzelvorhaben oder bei Verbundvorhaben als Konsortialführer.

Was sind die Entscheidungskriterien für eine Förderung?

  • Innovationshöhe – Wesentlich sind z. B. Kreativität, Wagemut und Pioniercharakter des Ansatzes, Differenzierung zu bisherigen Lösungen, sowie mögliche Leuchtturmeffekte.
  • Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz – z. B. Beitrag des Vorhabens zur Einhaltung der Ziele der Nachhaltigkeit (ökonomisch/ökologisch/sozial), insbesondere zur Reduzierung des Einsatzes von Energie und anderen Ressourcen (Umwelt- und Ressourcenschonung).
  • Anreizeffekt – z. B. Der Förderbedarf muss begründet sein. Was wird durch die Förderung bewirkt, was ohne diese nicht möglich wäre?
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts – z. B. Zielorientierung und Aufbau des Projektplans, zeitliche Taktung der Projektschritte, Logik und Verständlichkeit der Ausführungen zur Umsetzung, Übergang in eigenfinanzierte Folgeaktivitäten und sparsamer Umgang mit den eingesetzten Fördermitteln.
  • Verwertungsoption – z. B. Das Vorhaben muss wirtschaftlich erfolgsversprechend sein, es muss eine konkrete Verwertungsoption bestehen bzw. die Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers absehbar erhöhen.
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten – z. B. Berufs- und Bildungshintergrund, Schlüsselqualifikationen, Ausführungen zur Motivation, überzeugende Erläuterungen zum Projekt und den Projektbeteiligten sowie die Teamzusammensetzung insgesamt

In welchem Zeitraum muss ein Projekt umgesetzt werden?

Der Umsetzungszeitraum beträgt im Regelfall bis zu 24 Monate. Geförderte Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.

Wie hoch sind die Förderung und die Förderquoten?

Es können Zuwendungen bis zu 1.000.000 Euro (für Einzelvorhaben) bzw. 3.000.000 Euro (für Verbundvorhaben) gewährt werden.
Bei Antragstellenden, die auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert werden können, sind Zuschüsse von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen möglich.
Es gelten folgende Förderquoten:
Unternehmensgröße
Einzelvorhaben
Verbundvorhaben*
Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro)
45 %
45 %
Mittlere Unternehmen (unter 250 Mitarbeiter / Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 50 Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro)
35 %
35 %
Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
25 %
25 %
Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten
15 %
15 %
*Bei Forschungseinrichtungen können höhere Fördersätze von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
→ nach oben

Welche Kosten werden gefördert?

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

1. Personalausgaben

Förderfähig sind Personalausgaben im Sinn von Art. 25 Abs. 3 Buchst. a AGVO (Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit dieses für das Vorhaben eingesetzt wird).
  • Die Kalkulation und der Nachweis der projektbezogenen förderfähigen Personalausgaben für Unternehmen erfolgen in pauschalierter Form. Die Ermittlung der Personaleinzelausgaben erfolgt anhand der voraussichtlichen einkommens-/lohnsteuerpflichtigen Bruttolöhne bzw. -gehälter je Kalenderjahr (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und ohne umsatz- oder gewinnabhängige Zuschläge) der im Projekt tätigen Mitarbeiter.
  • Soweit Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder o. ä. im Projekt tätig werden, sind hierfür Personaleinzelausgaben von entsprechenden leitenden Mitarbeitern (Projektleiter, Abteilungsleiter o. ä.) zum Ansatz zu bringen.
  • Bei Unternehmern, die ohne feste Entlohnung tätig sind, kann hilfsweise auch der kalkulatorische Unternehmerlohn nach Nr. 24 PreisLS als Dividend angesetzt werden.
Die Obergrenze für das zuwendungsfähige Jahresbruttogehalt liegt bei 120.000 Euro. Der für die Kalkulation maßgebliche Stundensatz ergibt sich aus der Division der vorstehend genannten Bruttolöhne bzw. -gehälter durch die theoretisch möglichen Jahresarbeitsstunden (ohne Abzug von Fehlzeiten wie beispielsweise Urlaub, Krankheit etc.) laut Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Arbeitsvertrag. Hierbei sind ggf. vorgegebene Wochen- oder Monatsarbeitsstunden entsprechend auf Jahresarbeitsstunden umzurechnen.
Als Mengengerüst für die Vorkalkulation dienen die voraussichtlich für das Projekt zu leistenden und durch geeignete Maßnahmen zu erfassenden und nachzuweisenden (z. B. Stunden-/Zeitaufschriebe, elektronische Zeiterfassung etc.) produktiven Stunden (ohne Fehlzeiten).
Personenstunden für in Bezug auf das Vorhaben notwendige Qualifizierungen und Weiterbildung können bis zu einer Obergrenze von 10 Prozent der Gesamtpersonalausgaben als eigenes Arbeitspaket beantragt und abgerechnet werden.
Die Ermittlung der Personalausgaben für Forschungseinrichtungen erfolgt entsprechend den zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, welche bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Forschungseinrichtungen, die eine Grundfinanzierung vom Land Baden-Württemberg bzw. durch den Bund und die Länder erhalten, können eine Förderung ausschließlich für den nicht von der Grundfinanzierung gedeckten zusätzlichen Aufwand beantragen.

2. Fremdleistungen

Folgende Fremdleistungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 Buchst. d AGVO sind förderfähig:
  • Ausgaben für projektbezogene Unteraufträge an Dritte, insbesondere Dienstleistungen ohne Forschungscharakter sowie Unteraufträge an Forschungseinrichtungen.
Die Ausgaben für Unteraufträge dürfen 40 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts nicht überschreiten. Eine Begründung der Notwendigkeit ist dem Antrag beizufügen. Ebenso ist die Höhe der angesetzten Fremdleistungen zu plausibilisieren, z. B. durch Vorlage eines Angebots, einer unverbindlichen Preisauskunft oder einer begründeten Kostenschätzung.

3. Gemeinausgabenzuschlag

Zusätzlich wird ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag in Höhe von maximal 100 Prozent der kalkulierten Personaleinzelausgaben für Unternehmen bzw. 20 Prozent der kalkulierten Personalausgaben für Universitäten und Hochschulinstitute gewährt.
Mit der Gemeinausgabenpauschale sind bei Unternehmen alle übrigen projektbezogenen Ausgaben abgegolten.
Dies umfasst beispielsweise Positionen wie Personalneben- und Gemeinausgaben (z. B. Urlaub, Krankheit, allgemeine Qualifizierungs- und Weiterbildungsausgaben, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), Reiseausgaben, Büromiete, Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, IT-/Wartung, Telefon, Internet, Büroverbrauchsmaterial, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen, Abschreibungen auf Anlagen und Geräte, Vertriebs-, Material- und Fertigungsausgaben sowie Steigerungen der Personalausgaben während der Projektlaufzeit.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten einen institutsspezifischen Gemeinausgabenzuschlag in Höhe der geprüften Zuschlagsätze für öffentlich geförderte Projekte.
Bei Forschungseinrichtungen sind in begründeten Einzelfällen darüber hinaus folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
  • Material-/Sachausgaben: Projektbezogene Ausgaben für Material, Komponenten u. ä. unter Abzug von Rabatten, Skonti und anderen Nachlässen
  • Reiseausgaben: Ausgaben im Zusammenhang mit projektbezogenen Reisen des Personals der Antragsteller.

Wo gibt es die Antragsunterlagen?

Alle weiteren Informationen, die Förderaufrufe für die Förderung von Einzelvorhaben und Verbundvorhaben, die Verwaltungsvorschrift, FAQs sowie die Antragsunterlagen zur Invest BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Inwest BW.
Webinar am 5. Mai 2023

Onlinemarketing-Frühstück: Die Customer Journey im digitalen Media Mix

Bevor ein Kauf getätigt wird, geht jeder Konsument durch einen Entscheidungsprozess. Dieser Prozess kann je nach Produkt wenige Minuten bis hin zu mehreren Monaten dauern und wird in verschiedene Phasen, von der Erstinformation bis hin zur Kaufentscheidung, aufgeteilt.
Marketingspezialisten haben schon vor langer Zeit verstanden, dass in jeder dieser Phasen der potenzielle Kunde unterschiedliche Berührungspunkte mit der Marke hat und somit unterschiedlich angesprochen werden muss.
Im letzten Termin unserer Onlinemarketing-Reihe, gibt unser Referent Ihnen einen kurzen Einblick in dieses komplexe Thema. Erfahren Sie welche Phasen der Customer Journey es gibt, was sie ausmacht und wie Sie dabei mit Ihren Kunden kommunizieren sollten.

Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 5. Mai 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrei
Referent: Leonie Schwab, Online Marketing Manager, KlickPiloten


Über die Webinar-Reihe

Im Februar startete unsere neue Webinar-Reihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, , Influencer Marketing und viele andere.
Fördermittel

Invest BW: neuer Förderaufruf für "Green Tech"-Projekte

Unternehmen können seit dem 13. Januar Anträge beim 2. missionsorientierten Invest BW-Förderaufruf einreichen. Das Stichtagsprinzip bleibt bestehen. Thema ist “Green Tech”. Die eingereichten Vorhaben sollen nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet werden.
Hinweis: Am 9. Februar 2023 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Info-Veranstaltung zur Antragstellung über go to webinar statt. Sie können sich online anmelden. 
Anträge auf Förderung können bis zum Stichtag 31. März 2023 eingereicht werden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen und Start-Ups in Baden-Württemberg, die einen signifikanten Beitrag dazu leisten, den Themenfokus „Green Tech“ im Land weiter voranzubringen.
Die Fördersätze werden gegenüber dem letzten missionsorientierten Förderaufruf beibehalten. Sie liegen zwischen 45 Prozent (Unternehmen < 50 Mitarbeiter) und 15 Prozent (Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern).
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung durch das Land gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW
erhalten haben.
Für Einzelvorhaben können Zuschüsse zwischen 20.000 Euro und bis zu einer Million Euro, für Verbundvorhaben von bis zu drei Millionen Euro gewährt werden.
Weitere Informationen zur Invest-BW-Förderung finden Sie auf der Webseite der Invest BW
IT- und Cybersicherheit

IT- und Cybersicherheit-Netzwerke und Anlaufstellen

Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur, Prävention von Hackerangriffen, Personalschulungen oder Behebung der Folgen eines Hackerangriffs – es gibt zahlreiche Szenarien, bei denen ein Unternehmen Unterstützung bei Fragen rund um IT- und Cybersicherheit benötigt. Auf Landes- und Bundesebene gibt es viele Vereine, Organisationen oder Projekte, die Ihr Unternehmen ihrer Expertise unterstützen können. In diesem Artikel stellen wir Ihnen ausgewälte Netzwerke und Anlaufstellen vor.

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler haben oft wenig Ressourcen für IT-Sicherheit und sind deshalb besonders gefährdet durch die Risiken der Cyberkriminalität. Sie müssen aus einer großen Auswahl an IT-Sicherheitsangeboten das passende für ihren Betrieb finden und umsetzen, ohne dabei größeres Expertenwissen zu haben. Ein starker Schutz vor Cyberkriminalität ist für alle Unternehmen von großer Bedeutung, um ihr Wissen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einrichtung einer Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand beschlossen, die ein bundesweites Angebot bereitstellt, das passgenaue Aktionen für mehr IT-Sicherheit im Betrieb zielgruppengerecht aufarbeitet.
Der Sec-O-Mat ist das Haupttool der TISiM. Es evaluiert den Bedarf an IT-Sicherheitsmaßnahmen eines Unternehmens und bietet einen TISiM-Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat 2012 die Allianz für Cyber-Sicherheit gegründet, um die Widerstandsfähigkeit Deutschlands gegen Cyber-Angriffe zu erhöhen. Aktuell gehören der Initiative über 6000 Unternehmen und Institutionen. IT-Dienstleister, -Berater und -Hersteller sind genauso vertreten wie Anwenderunternehmen aller Branchen und Größen. Diese Vielfalt führt zu einem reichhaltigen Austausch von IT-Expertise und Anwendungserfahrungen, von denen alle Beteiligten profitieren. 

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC)

Die ZAC  der Polizei bieten Beratung und Unterstützung für Wirtschaftsunternehmen im Bereich Cybersicherheit. Sie sind in der Regel in den jeweiligen Landeskriminalämtern angesiedelt. Sowohl große Unternehmen als auch kleine und mittelständische Unternehmen sind immer häufiger von Cybercrime betroffen. Um diesen Unternehmen sowohl präventiv als auch nach einem Angriff durch Cyberkriminelle professionelle Unterstützung zu bieten, haben die ZAC unter anderem spezielle Hotlines eingerichtet.
Zusätzlich bieten sie Unterstützung bei der Entwicklung von Sicherheitskonzepten durch Beratungsgespräche und -veranstaltungen. Auch die Koordination der polizeilichen Ermittlungen bei Fällen von Cybercrime gehört zu ihren Aufgaben.
Ein wichtiges Ziel der Zentralen Ansprechstellen Cybercrime ist die Förderung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Wirtschaftsunternehmen mit der Polizei. Daher werden alle Informationen vertraulich behandelt. Ebenfalls wichtig zu wissen, dass der laufende Betrieb der IT-Systeme in den Unternehmen durch die polizeilichen Ermittlungen nicht beeinträchtigt wird. Unternehmen, die von Cybercrime betroffen sind, sollten in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat mehrere Aufgaben. Dazu gehört unter anderem, die Bedeutung von IT-Sicherheit in der Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und in der Wirtschaft hervorzuheben.
Das BSI unterstützt die Entwicklung von Konzepten und Strategien für Informationssicherheit, damit diese eigenverantwortlich umgesetzt werden können. Hierfür erstellt das Bundesamt Mindeststandards und Handlungsempfehlungen, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sind und Anwender bei der Vermeidung von Risiken in der IT- und Internetwelt unterstützen.
Außerdem schützt das BSI die IT-Systeme und Kommunikationsnetze des Bundes vor Bedrohungen. Weitere Aufgaben des BSI sind die Entwicklung von verbindlichen und einheitlichen Standards der IT-Sicherheit, die Entwicklung von Kryptosystemen für die IT- und Kommunikationsnetze des Bundes, Beratung zu Themen der IT-Sicherheit für verschiedene Zielgruppen, Information und Warnung vor Schwachstellen, Sicherheitslücken und Schadprogrammen in IT-Dienstleistungen und -Produkten, Prüfung, Zertifizierung und Zulassung von IT-Dienstleistungen und -Produkten sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Internet- und IT-Sicherheit.

Deutschland sicher im Netz (DsiN)

Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) wurde 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel (heute: DigitalGipfel) als gemeinnütziger Verein gegründet. DsiN unterstützt Verbraucher und kleinere Unternehmen durch konkrete Hilfestellungen und Mitmach- und Lernangebote im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit Mitgliedern und Partnern, um Menschen im privaten und beruflichen Umfeld zu unterstützen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW)

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine Landeshörde, die dem Innenministerium unterstellt ist und als zentrale Koordinierungs- und Meldestelle im Bereich Cybersicherheit im Land fungiert. Sie sammelt ständig Daten zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen und Angriffen auf die Cybersicherheit und erstellt daraus ein aktuelles Lagebild. Die CSBW informiert andere Behörden und warnt bei besonderen Gefahren.
Darüberhinaus vernetzt die CSBW Staat, Verwaltungen, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und kann in begründeten Einzelfällen auch Unterstützung bei der Wiederherstellung von Systemen nach Angriffen anbieten.
Sie arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden und anderen Sicherheitseinrichtungen zusammen, sensibilisiert Bürger und Personen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung für das Thema Cybersicherheit und ist auch über die Landesgrenzen hinaus als Ansprechpartnerin für Organisationen der Cybersicherheit tätig. Die CSBW übernimmt jedoch keine polizeilichen Aufgaben wie die Strafverfolgung.

Initiative Wirtschaftsschutz

Die  Initiative Wirtschaftsschutz, die im Jahr 2016 ins Leben gerufen wurde, hat das Ziel, die Expertise der beteiligten Sicherheitsbehörden im Bereich des Wirtschaftsschutzes sichtbar und zugänglich für viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, zu machen. Dazu arbeiten Experten aus den Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie aus Wirtschaftsverbänden wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband) und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in unterschiedlichen Projekten zusammen, um Unternehmen auf verschiedene Weise zu sensibilisieren, zu informieren und zu schulen.
Initiative für Startups

Engagiere dich für Gründerinnen und Gründer

Die Gründerlandschaft mitgestalten – Der Arbeitskreis Startup & Young Business der IHK Region Stuttgart
Der Arbeitskreis Startup & Young Business diskutiert aktuelle Entwicklungen im Bereich Existenzgründung, setzt sich für den Gründungsstandort Region Stuttgart ein und schafft Angebote für Startups.
Und was habt ihr davon?

Netzwerken

Erweitere dein persönliches Netzwerk und profitiere vom Austausch mit bereits erfahrenen Gründerinnen und Gründern aus unterschiedlichen Branchen, auch über den Arbeitskreis hinaus, sowie mit Startup-Akteuren aus der Region. Durch die Arbeit im Arbeitskreis kannst du auch in Kontakt treten mit Vertretern aus der Politik und Verwaltung.

Information

Du erhältst aktuelle Informationen aus erster Hand, beispielsweise zu Umfragen sowie Entwicklungen zum Gründungsgeschehen in der Region. In Fachvorträgen aus der Praxis erhältst du gute Inputs beispielsweise zu den Themen, Vertrieb, Finanzierung oder Mitarbeiterführung.

Mitwirkung

Mit deiner Expertise kannst du direkt mitwirken, zum Beispiel bei Umfragen der IHK-Organisation oder mit Ideen zu neuen Angeboten für Gründerinnen und Gründer in der Region Stuttgart. Beispielsweise konnte mithilfe des Arbeitskreises ein Startup-Sprechtag eingeführt werden.
Nächster Austausch ist am 13. März um 17:00 Uhr in der IHK (Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart)
Wenn du gemeinsam mit uns den Gründungsstandort Region Stuttgart stärken und weiterentwickeln möchtest, dann freuen wir uns sehr über deine Kontaktaufnahme.
Firmenporträts

Gründer, Tüftler, Macher

Lesen Sie spannende Storys über Photovoltaik-Parkplatzüberdachungen in Leichtbauweise  und über ein Olympia-Teilnehmerin, die gleichzeitg Kältetechnikmeisterin, Coach, Olympionikin und Heilpraktikerin ist, 
Außerdem stellen wir ihnen Jörg Geiger vor, der dafür sorgt, das der “Dry January” nicht ganz so trocken wird. Schließlich besuchen wir Michael Fischer und lassen uns von ihm erzählen, wie das  Skiwachs Holmenkol in Ditzingen erfunden wurde und warum das Motto der Loba GmbH & Co. KG heute lautet: “auf dem Boden bleiben”.
Schließlich besuchen wir die Gründer, die wir 2020 im Magazin Wirtschaft vorstellten und fragen nach, was aus ihren Träumen geworden ist.
Alle Geschichten finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link klicken. Viel Spaß beim Lesen!
Webinar am 24.02.2023

Onlinemarketing-Frühstück: Onlinemarketing Trends

Onlinemarketing ist sehr schnelllebig. Gerade deshalb ist es wichtig Onlinemarketing zu verstehen, Trends zu erkennen und sie in den Marketingmix Ihres Unternehmens zu integrieren.
Diese Trends werden oft vom Weltgeschehen bestimmt. So hat auch die Corona-Pandemie nicht nur den Handel beeinflusst, sondern auch die Art und Weise wie und mit welchen Werkzeugen Unternehmen im Internet mit Kunden kommunizieren. Um neue Kunden gewinnen zu können, müssen Unternehmen immer kreativer werden.
In lockerer Atmosphäre möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Trends im Onlinemarketing geben und vermitteln wie Sie diese sinnvoll und effizient in Ihrem Unternehmen einsetzen können.
Veranstaltungsort: Virtuell 
Datum: 24. Februar 2023, 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr
Preis: Kostenfrein
Referent: Stephan Sigloch, DigitalNativeAlliance

Über die Webinar-Reihe

Im Februar starten wir unsere neue Webinarreihe „Onlinemarketing-Frühstück”: an neun aufeinander folgenden Freitagen erhalten Sie Informationen zu einem ausgewählten Thema.
Onlinemarketing hat mittlerweile längst einen festen Platz im Marketing-Mix von Unternehmen erhalten. Es reicht heutzutage nicht mehr nur eine gewöhnliche Homepage zu haben. Eine gut gestaltete und schnell auffindbare Internetpräsenz ist mittlerweile ein „Muss“ für jedes Unternehmen. Worauf es ankommt, sind die anderen Disziplinen, wie z.B. Suchmaschinenoptimierung, Social Media Marketing, Influencer Marketing und viele andere.
TECHNOLOGIETRANSFER AKTUELL

Open Innovation Kongress Baden-Württemberg 2023 am 6. März – Jetzt anmelden!

Im Zeitalter des intensiven globalen Innovationswettbewerbs müssen Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung kurzfristig reagieren, aber auch langfristige Innovationsziele verfolgen. Innovation kann sowohl bei der Herausforderung der kurzfristigen als auch der langfristigen Unternehmensziele von mehr Offenheit profitieren. Dies kann dazu beitragen, diese Art von Prozessen noch effizienter zu machen und Innovationen noch schneller an den Markt zu bringen. 
Unter dem Motto "The FUTURE is NOW" wird sich die Open Innovation Community auch 2023 auf dem Open Innovation Kongress im Haus der Wirtschaft in Stuttgart treffen und über ihre Erfahrungen und Erfolgsgeschichten austauschen.
Der Kongress zeigt Trends bei zukunftsweisenden Innovationen auf. Großunternehmen und KMUs, Forschungseinrichtungen und Wirtschaftsförderungen aus Baden-Württemberg, Deutschland und Europa treffen auf Kunden, Lieferanten, Partnerinstitutionen oder Startups zum Ideenaustausch. 
Rechtliche Grundlagen

Rechtstipps für den Onlinehandel

Im Onlinehandel sind rechtliche Grundlagen zu beachten. Insbesondere betrifft dies Informationspflichten, die dem Verbraucherkunden im Bestellvorgang mitgeteilt werden müssen, wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, Zahlungs- und Versandhinweise, Datenschutzerklärung, ggf. spezielle Produkthinweise.
Kennen Händler diese Pflichten nicht, oder fehlt die Angabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Information, kann dies von Mitwettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Dies kann vermieden werden, wenn sich der Händler mit den rechtlichen Voraussetzungen für Webshops auseinandersetzt.

Worüber ist im Bestellvorgang zu informieren?

Folgende Informationen sind anzugeben:
  • Die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit des Online-Händlers („Impressum“)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung („Datenschutzerklärung“)
  • Das Produkt (Ware oder Dienstleistung) muss im Wesentlichen beschrieben werden (z.B. Größe, Farbe, Gewicht, Material, Eigenschaften, Zustand, kompatibel/nicht kompatibel mit... etc.), ggf. bestimmte Kennzeichnungspflichten
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterwiderrufsformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B bei einem Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung (z.B. Lieferzeiten/Lieferbeschränkungen) oder Erfüllung (bei Dienstleistung)
  • Information, dass ein gesetzliches zweijähriges Mängelhaftungsrecht gegenüber Verbraucherkunden besteht
  • Erläuterung des Bestellvorgangs: wann kommt der Vertrag zustande, unverzügliche Bestätigung auf elektronischem Wege (gewöhnlich per E-Mail), dass die Bestellung des Kunden erhalten wurde, Zahlungsmodalitäten, Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, Vertragssprachen, die zur Verfügung stehen
  • Geltung von AGB (falls vorhanden). Diese müssen bei Vertragsschluss abrufbar sein und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können
  • Möglichkeit einer Online-Schlichtung mittels anklickbaren Link. Der Link lautet: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ und kann im Impressum und in den AGB erscheinen
  • Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss deutlich auf eine kostenpflichtige Bestellung hinweisen (z.B. „Zahlungspflichtig bestellen")
Im Einzelnen sind die Informationspflichten nachlesbar in Art. 246a, § 1 EGBGB.   

Wo und wann ist im Bestellvorgang  zu informieren?

Die oben genannten Informationen sind mitzuteilen, bevor die Bestellung abgegeben wird:
  • „Impressum“, „Datenschutzerklärung“,„AGB“ und „Widerrrufsrecht“ sollten auf klar bezeichneten Unterseiten über eigene Links abgelegt und von jeder Seite im Shop anklickbar sein. Gewährleistung, Zahlungsabwicklung, Einzelheiten zum Vertragsschluss etc. lassen sich in AGB unterbringen.
  • Angaben zu Eigenschaften des Artikels oder der Dienstleistung, Preis, Versandkosten und Lieferzeit sollten direkt auf der Produktseite gemacht werden, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird.
  • Auf der Bestellübersichtsseite sind unmittelbar vor Betätigung des Bestellbutton nochmal folgende Informationen zu wiederholen: die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern, Versandkosten, sonstige Kosten. Ggf. die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte sowie der Hinweis auf AGB und die Widerrufsbelehrung. Die Kenntnisnahme von AGB und Widerrufsbelehrung kann sich der Online-Händler unmittelbar vor der Bestellung durch Anklicken einer Checkbox bestätigen lassen. Erst wenn das Häkchen gesetzt ist, sollte der Bestellbutton betätigt werden können.
  • Nach Abgabe der Bestellung sind die bisher erteilen Informationen, inklusive Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular und AGB - spätestens mit der Lieferung der Ware in Textform mitzuteilen. Die Informationen können z.B. in der Bestätigungsmail, die auf die Bestellung folgt, untergebracht werden.
Wichtig: Fremde Texte und Bilder für Artikel oder Dienstleistungen dürfen nicht einfach aus anderen Webshops oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers kopiert werden. Dies kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher entweder eigene Bilder/Texte anfertigen, oder für die Nutzung fremde Bilder oder Texte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen.  
Sieht die Webseite ein Kontaktformular vor, dürfen nur die für die Abwicklung der Kundenanfrage oder Bestellung erforderlichen Daten (wie Name, Lieferanschrift, und in der Regel ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse) abgefragt werden. Das Kontaktformular ist nach dem Stand der Technik zu verschlüsseln.
Einzelheiten und weiterführende Hinweise sind in der Artikelreihe zum E-Commerce-Recht abrufbar.
  1. Impressum und Datenschutz
  2. Produkt- und Preisangaben
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Vertragsschluss und Bestellung
  5. Mängelrechte und Widerrufsfolgen


Web-Design

Usability

Ist Ihre Webseite wirklich so nutzerfreundlich, wie Sie meinen? Mithilfe dieser Methoden können Sie die deffizite Ihrer Internetpräsenz herausfinden und optimieren.
Webseiten bilden oft den ersten Berührungspunkt zwischen der Kundschaft und dem Unternehmen sowie den Produkten oder Dienstleistungen. Diese sollten daher intuitiv gestaltet sein, sodass die Kundschaft ihre gewünschten Informationen einfach und schnell findet. Missverständliche Informationen, unübersichtlicher Aufbau, sperrige Dateien, kein ansprechendes Layout – dies kann dazu führen, dass die Kundschaft einer Webseite sich auf der Suche nach passenden Informationen verwirrt oder überfordert fühlt und die Seite verlässt.
Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum-Usability „Website-Check“ wurden Usability Probleme sowie noch nicht ausgeschöpfte Potenziale aufgedeckt und methodische Herangehensweisen zur Verbesserung des Internetauftritts an die Unternehmen herantragen. Häufige diskutierte Themen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden:
  • Die Heuristiken nach Nielsen bilden ein Regelwerk über gut gestaltete Systeme (Usability - intuitive Nutzung). Dieses Regelwerk kam häufig bei der Navigationsstruktur und dem Feedback an Nutzende zu tragen. So sollte beispielsweise klar ersichtlich sein, wenn die Interaktion der Nutzenden zu einer Veränderung auf der Webseite geführt hat. Zu ähnlich gestaltete Seiten oder zu groß platzierte Headerbilder verhindern, dass Nutzende erkennen, dass sich etwas verändert hat.
  • Das Card Sorting hilft dabei das „Mentale Modell“ der Nutzenden – also die innere Repräsentation ihres Wissens – zu ermitteln. Repräsentative Teilnehmende der Zielgruppe(n) sortieren dabei vorgegebene Begriffe in inhaltlich-thematisch zusammengehörige Gruppen. Dies kann dabei helfen die Navigation oder die Inhalte einzelner Seiten für Nutzende logisch zu strukturieren. Hierzu gibt es online hilfreiche Tools, die bei der Durchführung und Auswertung unterstützen.
  • Die Lesbarkeit von Inhalten ist ebenso wichtig wie eine gute Navigation. Eingesetzte Farben sollten daher auf deren Kontrast geprüft werden. Sind Überschriften, Buttons, Links etc. gut erkennbar? Hierfür gibt es online ebenfalls hilfreiche Tools, um den Kontrast zu prüfen.
  • Breadcrumbs („Brotkrumen“): (Textuelle) Visualisierung des Pfades und der aktuellen Position eines Nutzers bei der Navigation hilft zur Übersichtlichkeit und einfachen Navigation auf der Website.
  • Zum Schluss ist es wichtig, eine gewisse Konsistenz aufzuweisen. Gleiche Elemente (bspw. Icons, Buttons, Links, etc.) sollten demnach auch gleich gestalten werden, um den Wiedererkennungswert bei den Nutzenden zu erhöhen und den Unterschied zu anderen Interaktionsmöglichkeiten zu verdeutlichen. Dadurch kann eine einfache, effektive und effiziente Nutzung erzielt werden.
Neben diesen übergreifenden Themen wurden viele weitere Fragen der einzelnen Unternehmen beantwortet und ihnen mithilfe einfacher Tipps aufgezeigt, wie sie ihre Webseiten zukünftig noch intuitiver und ansprechender gestalten können. 
Wenn Sie Interesse an dem Thema Usability haben und gemeinsam mit uns einen Blick auf Ihre Webseite werfen möchten, können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
IT- und Cybersicherheit

Aktuelle Bedrohungslage und Informationen zur IT- und Cybersicherheit

Anzahl und Qualität der Cyberangriffe steigt täglich. Immer mehr Unternehmen unabhängig der Branche, Größe, Standortes usw., sind betroffen. Auf diese Seite finden Sie Informationen zu aktuellen Bedrohungslagen und Warnungen.

Aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) finden Sie Informationen zu den letzten Cyber-Sicherheitswarnungen. Außerdem gibt das BSI Warnungen zum Einsatz bestimmter Software-Lösungen raus. Bleiben Sie zu jeder Zeit informieren und abonnieren Sie den BSI Newsletter
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Über die aktuellen Warnmeldungen des Landes Baden-Württemberg erfahren Sie auf der Seite des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

Allianz für Cybersicherheit

Eine weitere Stelle, die über die aktuellen Cyber- und IT-Bedrohungen informiert, ist die Allianz für Cybersicherheit. Neben der aktuellen Bedrohungslage gibt die Allianz Tipps zu konkreten Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in Ihrem unternehmen. Mitgliedschaft in der Allianz ist kostenfrei und bringt folgende Vorteile mit sich:
  • Expertise des BSI und der Kooperationspartner der Allianz für Cybersicherheit aus Wirtschaft und Forschung
  • Vertrauensvoller Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen
  • exklusive Angebote zum Ausbau der IT-Sicherheitskompetenz in Ihrem Unternehmen
Registrieren Sie sich für die Teilnahme an der Allianz für Cybersicherheit. 

Initiative Wirtschaftschutz

Die  Initiative Wirtschaftschutz sammelt und stellt informationen von Bundessicherheitsbehörden sowie den Wirtschafts- und Sicherheitsverbenden über die Gefahrenszenarien zur Verfüguzng und gibt praxisnahe handlungsempfehlungen aus, um diesen Gefahren entgegen zu wirken. 
Bundesamt für Verfassungsschutz
In seinem Cyber-Brief informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Cyberangriffkampagnen gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen und klärt über staatliche gesteuerte Cyberangriffe auf. 

Aktuelle Betrugsmaschen

Es liegen aktuelle Informationen zu einer Phishing-Kampagne von Unbekannt vor, die sich explizit an Mitgliedsunternehmen verschiedener IHKs richtet. 
In den Phishing Mails wird das Mitgliedsunternehmen aufgefordert sich „neu zu identifizieren“ ansonsten wird gedroht, dass der Account nach einer gewissen Frist gesperrt werden würde. Die eingebauten Links führen zu einer Webseite, welche eine IHK Login Seite imitiert.   
Phishing URL: ihk-identifizieren[.]live

Cybersicherheit Netzwerke

Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand (TISiM)

TISiM – die Transferstelle IT-Sicherheit im Mittelstand bündelt, bereitet praxisnah auf und vermittelt Angebote zum Thema IT-Sicherheit.

Allianz für Cybersicherheit

Die Allianz für Cybersicherheit hat das Ziel, aktuelle und valide Informationen zu Gefährdungen im Cyber-Raum bereitzustellen.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC)

Die ZAC bietet kostenlos Einschätzungen zu vermuteten Cyberattacken auf Ihr Unternehmen sowie ein umfangreiches Beratungsangebot zu Präventionsmöglichkeiten an.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf seiner Website Informationen u.a. über aktuelle Cyber-Sicherheitswarnungen sowie Empfehlungen bereit.

Deutschland sicher im Netz

Deutschland sicher im Netz liefert Informationen zu wirksamen Schutz für Unternehmen mit überschaubarem Aufwand mit dem speziellen Fokus auf Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.

Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg 

Die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW) ist eine koordinierenden Stelle zur Vernetzung der bestehenden Cybersicherheitsstrukturen im Land. Ein wesentliches Ziel der optimierten Cybersicherheitsarchitektur ist der Schutz der Informationstechnik (IT) des Landes durch die strategische Steuerung und Überwachung landesweiter Sicherheitsmaßnahmen.

Initiative Wirtschaftsschutz

Initiative Wirtschaftsschutz gibt Informationen von Bundessicherheitsbehörden und Wirtschafts- und Sicherheitsverbänden über Gefahrenszenarien sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen, um diesen Gefahren entgegen zu wirken.
        
Webinarangebot

Webinare im Bereich Digitale Wirtschaft

Die Industrie- und Handelskammern bieten ihren Mitgliedsunternehmen, Gründerinnen, Gründern und Interessierten eine Vielzahl an Veranstaltungen, Webinaren und Workshops rund um das Thema „Digitale Wirtschaft“ an.
Datum
Veranstalter 
Titel
14. Februar 14-15.15 Uhr
IHK Koblenz
15. Februar 10:00 - 12:00 Uhr
IHK Chemnitz
22. Februar 13-16:30 Uhr
IHK Darmstadt
23. Februar 10-12 Uhr
IHK Darmstadt
23. Februar 14:00 - 15:30 Uhr
IHK Südlicher Oberrhein
23. Februar 14:00 - 16:30 Uhr
IHK Chemnitz
28. Februar 10-11:30 Uhr
IHK Darmstadt
28.02.2023 10.00 - 11.00 Uhr
IHK Schwaben
28. Februar 10:30 - 12:00 Uhr
IHK Südlicher Oberrhein
Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. 
Bezahlen im Internet

Elektronische Bezahlverfahren

Online-Shopping bringt viele Vorteile: die Kunden sparen beim Einkauf viel Zeit und die Verkäufer bekommen die Möglichkeit neue Märkte zu erschließen. 
Am 19. Januar 2023 findet ein kostenloses Webinar #HIER: elektronische Bezahlverfahren – der unterschätzter Erfolgsfaktor statt. Experten von dem Mittelstand-Digital Zentrum Augsburg berichten über die Vor- und Nachteile der verbreitetesten online Bezahlverfahren. 

Online sicher bezahlen 

Damit Sie im Online-Handel erfolgreich sein können, müssen Sie u. a. Kundenwünsche ansprechen und Ihre Käufer gut verstehen. Neben einem guten Angebot ist es zudem wichtig, bevorzugte Zahlungsmethoden anzubieten. Oft ist das nicht Vorhandensein eines bevorzugten Verfahrens ein Grund für den Kaufabbruch. Doch Sie sollen nicht wahllos Bezahlsysteme in Ihrem Shop anbieten. Werfen Sie bei diesen Bezahlverfahren immer zunächst einen Blick auf die Sicherheit. Einen ersten Überblick zu Online-Bezahlmethoden und den jeweiligen Sicherheitsstandards, finden Sie in diesem Artikel und in der Broschüre des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „Sicher zahlen im E-Commerce“ 

Die beliebtesten Zahlungsmethoden 

Angebote im Internet entwickeln sich sehr schnell weiter. Das gilt auch für die gängigen Zahlungsmetoden. Es gibt Verfahren, die in Ihrem Shop nicht fehlen sollten und die, die optional angeboten werden können. Nachfolgend finden Sie  einen Überblick der „beliebtesten“ Zahlungsmethoden im deutschen Online-Handel.
Balkendiagramm Häufigste Bezahlarten im Onlinehandel in Deutschland
Quelle: Statista.de

Internet-Bezahlanbieter 

Bei einem sogenannten Zahlungsdienst müssen die Käufer ihre Daten (Bankverbindung oder Kreditkartennummer) nicht bei jeder Transaktion eingeben. Diese Daten werden einmalig beim Anlegen eines Kontos bei dem Anbieter abgefragt und hinterlegt. Wenn ein Onlineshop einen Bezahlsystemanbieter unterstützt, werden die Kunden bei Auswahl des Bezahlsystems direkt auf dessen Webseite geleitet. 
Dort melden sie sich an und bestätigen ihren Kauf. Der Bezahlsystemanbieter überweist die Zahlung an den Shop und zieht anschließend den Betrag von dem Bankkonto oder Kreditkarte des Käufers ein. Dieses Verfahren ist sehr beliebt (je nach Land gibt es unterschiedliche Präferenzen an die Anbieter). Allerdings müssen die Händler teilweise mit sehr hohen Kosten rechnen.

Kauf auf Rechnung

Diese Methode ist aus Kundensicht wohl eine der sichersten. Händler stehen aber vor dem Risiko von Zahlungsausfällen bzw. Zahlungsverzögerungen. Aktuell  ist dieses Bezahlverfahren im deutschsprachigen Raum jedoch noch kaum verzichtbar.
SEPA-Lastschrift/Bankeinzug
Der Rechnungsbetrag wird direkt von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Dabei wird das Bankkonto üblicherweise erst beim Versand der Ware belastet. Dieses Verfahren ist dann sinnvoll, wenn der Händler bzw. Unternehmen gut gepflegte Kundenbeziehungen hat und der Kunde dem Unternehmen vertraut. Lastschrift/Bankeinzug ist für Händler/Unternehmen relativ unkompliziert. Allerdings besteht ein Risiko und ein damit verbundener Aufwand im Fall einer notwendigen Rücklastschrift.

Kreditkarte

Die Kreditkartenzahlung ist ebenfalls sehr beliebt: unter den Käufern sowie unter den Händlern/Unternehmen. Die Abwicklung der Zahlung ist für beide Seiten unkompliziert. Bei dieser Methode ist der Zahlungseingang dem Verkäufer garantiert. Der Kunde hat aber die Möglichkeit, seine Zahlung zu widerrufen (im Fall von schadhafter oder nicht versendeter Ware).
Mit aktuellen Technologien wie 3D-Secure versucht man, Betrug zu verhindern. 3D-Secure ist ein Authentifizierungsverfahren, das es dem Kunden im E-Commerce ermöglicht, sich als rechtmäßiger Inhaber einer Karte zu authentisieren und eine mit der Karte verbundene Zahlung freizugeben. Wie dieser Authentifizierungsprozess aussehen soll (SMS, TAN, etc.) wird in der Regel von der Bank bestimmt. Obwohl letztlich ein Kreditkartenbetrugs-Risiko nicht komplett ausgeschlossen werden kann , ist dieses Verfahren sehr wichtig.

Vorkasse

Die meisten Käufer wählen diese Methode nur dann, wenn sie dem Unternehmen vertrauen. Sollten Sie in Ihrem Shop eine hohe Kundenfluktuation haben, ist es ratsam, mindestens ein weiteres Bezahlverfahren anzubieten.

Sofortüberweisung

Die Sofortüberweisung" ist ein Zahlungsdienst, der mit den gewohnten Daten vom Onlinebanking funktioniert und bei dem im Anschluss sofort per Überweisung bezahlt wird. Für die Nutzung dieser Methode ist keine zusätzliche Registrierung notwendig. Für Händler ist dieses Verfahren vorteilhaft, da die Bestellung erst dann bearbeitet wird, wenn die Zahlung auf dem Konto eingeht. Dies senkt das Risiko eines Rechnungsausfalls. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Bezahldienst die Zahlungsfähigkeit des Kunden während des Bezahlprozesses prüft. Der Kauf wird automatisch abgebrochen, wenn auf dem Kundenkonto nicht genug Mittel zur Verfügung stehen. Zu den Nachteilen gehört die Datenübergabe an den externen Dienstleister.

Bezahlfunktionen von Betriebssystemen 

Die Bezahlfunktionen von Betriebssystemen (Apple Pay, Google Pay, etc.) zielt darauf ab, im Einzelhandel kontaktlos über "Near Field Communication" (NFC) an der Kasse zu zahlen. Allerdings können Kunden über die in der App hinterlegten Bankkonten auch im Internet zahlen. In beiden Fällen muss die Transaktion vom Konsumenten biometrisch (z. B. durch Fingerabdruck oder Gesichtsscan) oder über den Passcode des Smartphones bestätigt werden. Die Händler erhalten bei diesen Transaktionen keine Kundendaten, sondern nur die Information, dass die Zahlung erfolgt ist.

Einblicke in das Zahlungsverhalten in Deutschland erhalten Sie zum Beispiel in der Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2021“
Wettbewerb

"Allianz Industrie 4.0 Award" Baden-Württemberg - Jetzt bewerben!

Mit dem neuen Wettbewerb will die Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg dazu beitragen, Wissen und konkrete Beispiele für eine unternehmensübergreifende digitale Transformation in eine breitere Öffentlichkeit zu bringen und Unternehmen, insbesondere KMU, zu erreichen.
In der Kategorie „Winner“ werden herausragende Industrie 4.0-Einzellösungen ausgezeichnet. Für eine erfolgreiche Bewerbung spielen sowohl die Marktrelevanz als auch der Innovationsgrad der Lösung eine Rolle. Bewerben können sich hier Unternehmen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen aus Baden-Württemberg.
Die  Kategorie „Excellence“ prämiert ganzheitliche Ansätze der digitalen Transformation, die mehrere oder alle Unternehmensbereiche übergreifen. Hier können sich ausschließlich Unternehmen bewerben.
Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden.
Bewerbungsfrist ist der 31. März 2023.
Hintergrund: Der „Allianz Industrie 4.0 Award“ löst den Wettbewerb „100 Orte für Industrie 4.0 in Baden-Württemberg“ ab. Dieser wurde erfolgreich mit 200 herausragenden Best Practices beendet. Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen wurden dabei für innovative Lösungen ausgezeichnet.
Veranstaltung am 22.06.2023

NEW PATTERNS TO GO DIGITAL - Digitalgipfel 2023 - Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg

Die zentrale Spitzenveranstaltung der Initiative Wirtschaft 4.0 zum Thema Digitalisierung kehrt 2023 live zurück! Treffen Sie die digitale Community Baden-Württembergs.
Entdecken Sie die neuesten Digitalisierungsimpulse und Zukunftstechnologien für Wirtschaft, Forschung und Politik.
Nachdem der Digitalgipfel – Wirtschaft 4.0 BW – in den letzten drei Jahren pandemiebedingt leider nicht stattfinden konnte, freuen wir uns besonders auf das Jahr 2023. Dann heißt es nämlich: endlich wieder live, endlich wieder echte Gespräche und Begegnungen auf dem Digitalgipfel 2023 BW – ein Treffen für die gesamte digitale Community Baden-Württembergs und alle Interessierten.
Es präsentieren sich mutige Vordenkerinnen und Vordenker, die mit ihren Ideen bestehende Strukturen herausfordern, neu denken oder disruptiv handeln – ganz nach dem Motto: NEW PATTERNS TO GO DIGITAL. Ziel ist die Vernetzung mittelständischer Unternehmen, digitaler Startups, Investoren sowie Expertinnen und Experten miteinander.
Der Digitalgipfel wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg veranstaltet.
22. Juni 2023 in der Porsche-Arena Stuttgart
IHK-Vollversammlung

IHK-Vollversammlung: Ehrenamt für die Wirtschaft

Im Jahr 2020 haben die IHK-Mitglieder in den IHK-Wahlen bestimmt, wer in den kommenden vier Jahren deren Interessen in der IHK-Vollversammlung und in den fünf Bezirksversammlungen der IHK-Bezirkskammern Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr vertreten wird.  Ende Februar hat die neue Vollversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung das Präsidium gewählt und Marjoke Breuning erneut zur IHK-Präsidentin  bestimmt.
Die Vollversammlung und das von ihr gewählte Präsidium sind die obersten Gremien der IHK. Die Vollversammlung trifft Grundsatzentscheidungen, bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit, beschließt den Haushalt sowie die Beiträge und Gebühren. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. In der neuen IHK-Vollversammlung sind Unternehmen aller Branchen und Größenklassen vertreten - vom Soloselbständigen bis zum international orientierten Konzern mit tausenden von Mitarbeitern. Darüber ist der Frauenanteil gegenüber der vergangenen Wahlperiode um 30 Prozent gestiegen und ist jetzt so hoch wie nie zuvor. Präsidentin Marjoke Breuning würde es begrüßen, wenn sich künftig noch mehr Unternehmerinnen engagieren und die IHK-Gremien langfristig zur Hälfte mit Frauen besetzt wären.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind neu in der IHK-Vollversammlung. Andere gehörten der Versammlung schon in vergangenen Jahren an und erleben jetzt ihr „Comeback“. Beiden geben wir die Gelegenheit, sich selbst und ihre Schwerpunkte in der IHK-Arbeit vorzustellen.

Michael Antwerpes, Geschäftsführer CoMo GmbH, Schorndorf:
Die Kombination aus Wirtschaft und Gestalten, aus Netzwerk und Innovationsfreude hat mich zur letztlich  erfolgreichen Kandidatur für die IHK-Vollversammlung bewogen. Geboren in Viersen am Niederrhein, lebe ich seit 1998 im Rems-Murr-Kreis, und habe dabei von Winnenden über Großheppach, Korb, Urbach und aktuell Schorndorf eine Tour d`Horizon durch den lebenswertesten Wirtschaftsraum Europas hinter mir. Als ARD-Sportmoderator schätze ich die Bodenständigkeit der Region, die mir als Korrektiv dient zu meinen Reisen rund um den Erdball, so zum Beispiel zu allen Olympischen Sommer- und Winterspielen seit 1994. Außerdem präsentiere ich seit 2003 jeden Montag die Quizsendung „Sag die Wahrheit“, die sich im SWR-Programm großer Beliebtheit erfreut. 2008 habe ich die CoMo GmbH mit Sitz in Schorndorf gegründet, in der ich die vielen Anfragen zu den Themen Veranstaltungs-Konzepte, Moderation und Coaching bündle und bearbeite. Die Region ist reich an Ideen und international erfolgreichen Unternehmen, in Bezug auf die Zukunft schlummern hier große Potenziale. Den Schwerpunkt meines IHK-Engagements sehe ich bei den Themen Tourismus, Aus- und Weiterbildung sowie Digitalisierung.

Christine Arlt-Palmer, Geschäftsführerin Board Consultants International Arlt-Palmer & Werner GmbH, Stuttgart:
Ich finde es wichtig und toll, dass sich die Wirtschaft selbst verwaltet. Das ist ein hohes Gut, für das es sich lohnt, sich einzusetzen und es gegen die vielfältigen Angriffe, die es ja leider immer wieder gibt, zu verteidigen. Besonders gefällt mir, dass die IHK nicht für eine Branche oder einzelne Unternehmen spricht, sondern für die Wirtschaft als Ganzes. So kann sie ihr gegenüber Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen. Unser Unternehmen ist eine weltweit verbundene Personalberatung mit sechs Partnern in Deutschland. Wir vermitteln Führungspersonal der ersten und zweiten Ebene. Bei unserer Arbeit wird uns täglich gespiegelt, vor welch epochalen Herausforderungen die Unternehmen stehen – vor allem wegen der Digitalisierung. Im Grunde bricht ein ganz neues Zeitalter an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen dabei die Unterstützung der IHK. Mit meinem Engagement in der Vollversammlung möchte ich deshalb dazu beitragen, dass die IHK ihr Profil schärft, hin zu mehr Agilität und einem noch passgenaueren Dienstleistungsangebot für die Mitgliedsunternehmen.

Rüdiger Bechstein, Geschäftsführer der Komplementär-SE Alfred Kärcher SE & Co. KG, Winnenden:
Ich bin Bereichsleiter Personal bei der Alfred Kärcher SE & Co. KG und Prokurist der Komplementär-SE. Seit 2003 bin ich im Unternehmen und lege seither Wert darauf, dass Arbeiten bei Kärcher neben spannenden und herausfordernden Aufgaben auch beste Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet. Deshalb engagiere ich mich auch besonders für eine lebensphasenbewusste Personalpolitik und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für meine Mitarbeit in der IHK liegt mir – wie im Unternehmen – besonders die Weiterentwicklung und Förderung der dualen Ausbildung am Herzen. Weitere wichtige Themen sind die digitale Transformation und der Abbau von Bürokratie. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und wohne mit meiner Frau und meinen drei Töchtern in Stuttgart. Ehrenamtliches Engagement ist für mich von großer Bedeutung, darum bin ich unter anderem Vorsitzender des Finanzausschusses und Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentags.

Vanessa Bachofer, Geschäftsführende Gesellschafterin Mack & Schneider GmbH, Filderstadt:
In unserem Unternehmen sind wir auf gut ausgebildete gewerbliche Fachkräfte angewiesen – sei es im Formenbau, im Spritzguss oder im Vorrichtungsbau. Unseren Nachwuchs bilden wir selbst aus und brauchen deshalb motivierte junge Leute, die sich für die duale Berufsausbildung und nicht für ein Studium entscheiden. Hierfür setzt sich die IHK immer wieder mit großem Nachdruck ein.
In der Vollversammlung will ich dazu beitragen, dass dieser erfolgreiche Kurs beibehalten wird. Gemeinsam mit drei Kollegen aus der Firma bin ich zudem ehrenamtliche Prüferin und sorge so zusammen mit der IHK für einen hohen Qualitätsstandard in der Ausbildung. Unser Unternehmen arbeitet als Spezialist für technische Kunststoffteile und Ventiltechnik vor allem für Kunden aus der Automobilindustrie. Daher ist mir auch die Rolle der IHK als Ratgeber der Politik sehr wichtig. Dabei ist die IHK die einzige Organisation, die nicht nur Unternehmen einer bestimmten Branche oder Struktur, sondern das Interesse der Wirtschaft als Ganzes im Blick hat.
Wenn ich mich nicht mit dem Unternehmen oder dem Ehrenamt beschäftige, widme ich mich meinem Studium der Philosophie, Politik und Wirtschaft (PPW) an der Ludwig-Maximilians-Universität München, das ich diesen Herbst mit dem Master abzuschließen hoffe.

Elisabeth Berger, Besonders bestellte Bevollmächtigte Kronen-Hotel GmbH, Stuttgart:
Mit der IHK bin ich schon längere Zeit verbandelt – als Ausbilderin und als Prüferin von Hotelfachleuten. Für die Vollversammlung habe ich kandidiert, weil ich unsere Branche vertreten möchte. Besonders die inhabergeführten Häuser, die kleineren Hotels und gastronomischen Betriebe liegen mir am Herzen. Als gelernte Hotelfachfrau führe ich seit 17 Jahren gemeinsam mit meinem Mann das Kronenhotel. Unser Schwesterhotel Martinshof in Rottenburg am Neckar haben wir davor geführt. Ich lebe meinen absoluten Traumberuf seit nunmehr fast 40 Jahren in unterschiedlichsten Positionen. Das Kronenhotel beherbergt hauptsächlich Geschäftsreisende. Der Städtetourismus ist ebenfalls wichtig für unser Haus. Bis zum Ausbruch der aktuellen Corona Pandemie waren wir mit unserem Hotel sehr erfolgreich. Persönliche Führung, hohe soziale Standards und gelebter Umweltschutz spielen für meinen Mann und mich eine große Rolle und werden von uns gelebt.

Dr. Daniel Boese, Stuttgart:
#zuversichtlich, #konstruktiv und #vertrauensvoll die Arbeit der IHK mitgestalten. Mit diesem Versprechen habe ich mich zur Wahl gestellt und ich freue mich, dass ich es nun einlösen darf. Im Wahlsommer hat sich bereits abgezeichnet, dass uns die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen stellt. Mit Zuversicht die Dinge anzupacken und Lösungen zu entwickeln ist brisanter denn je.
Mein Augenmerk liegt auf Bildung und Digitalisierung. Sie sind wesentliche Schlüsselfaktoren für die erfolgreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Die IHK nimmt hierbei eine tragende Rolle ein, zum Beispiel beim Betrieb des weltweit beneideten dualen Ausbildungssystems. In meiner Rolle als Geschäftsführer der ältesten privaten Fernhochschule Deutschlands, die auf das digitale Fernstudium neben dem Beruf spezialisiert ist, setze ich mich seit Jahren als Innovator in diesem Bereich ein. Diesen Ansatz konstruktiv und vertrauensvoll bei der IHK und Region weiter mitzugestalten und in die Tat umzusetzen, ist meine Triebfeder.

Uwe Blankenhorn, Geschäftsführer I.S.T.W. Planungsgesellschaft mbH, Ludwigsburg:
Ob Berufsausbildung oder Rechtsfragen, ob Corona oder Brexit: Die IHK bietet insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen unverzichtbare Unterstützung im Alltag. Ich finde das großartig und unterstütze die IHK daher mit Leidenschaft und voller Überzeugung. Gerne bringe ich meine Erfahrungen und Kompetenzen ins Ehrenamt ein, etwa im Bereich Verkehrswesen. Für mich gilt seit jeher: Mitmachen statt meckern! Ich freue mich sehr auf spannende Aufgaben und Begegnungen!
Mit elf Leistungsbereichen rund um den Tief- und Straßenbau gehört die I∙S∙T∙W Planungsgesellschaft mbH zu den führenden Ingenieurbüros in Baden-Württemberg. An fünf Standorten gestalten wir Lösungen und Konzepte ganzheitlich, zukunftsfähig und ideenreich. Dabei schätzen unsere Kunden seit über 25 Jahren unsere Arbeitsweise, die wir im Firmennamen verankert haben. I∙S∙T∙W steht für „Ideen, Service, Termintreue und Wirtschaftlichkeit”.

Kai Boeddinghaus, Inhaber KdÖR-Beratung, Bad Boll:
Mit meinem Unternehmen berate ich Kammer-Zwangsmitglieder und bin in der Organisationsberatung für Kammern tätig. Entsprechend wird der Schwerpunkt meiner Arbeit in der IHK-Vollversammlung bei der Entwicklung der IHK-Organisation liegen. Insbesondere setze ich mich für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft ein. Da dieses Ziel jedoch nur über die Gesetzgebung erreicht werden kann, werde ich mich innerhalb der IHK zunächst für die Kürzung der Zwangsbeiträge, für mitgliederorientierte Kammerdienstleistungen, eine deutliche Stärkung der Binnendemokratie und gerechte Beitragsstrukturen einsetzen. Eine moderne Kammer braucht keinen Zwang!

Martin Büttner, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Martin Büttner Elektronische Programmsteuer- und Regelanlagen GmbH & Co. KG, Esslingen:
Durch mein ehrenamtliches Engagement in der IHK-Vollversammlung als gewähltes Mitglied für den Kammerbezirk Esslingen-Nürtingen möchte ich zu einer besseren und engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und IHK beitragen und den Belangen der kleinen Familienunternehmen des produzierenden Gewerbes der Region Stuttgart eine Stimme geben.
Besonders am Herzen liegt mir auch die Stärkung unseres Technologie-Standorts im internationalen Vergleich, wofür die digitale und ökologische Transformation der Industrie vorangetrieben werden muss. Auf dem Weg dorthin muss eine Sensibilisierung und Differenzierung erfolgen, was nur durch eine ergebnisoffene Kommunikation zwischen Wirtschaft und Staat bzw. Verwaltung möglich ist.
Außerdem ist es mir wichtig, über Chancen und Risiken der internationalen Vernetzung der Wirtschaft zu sprechen – konkret, was sie besonders für kleine Familienunternehmen bedeuten. In diesem Zusammenhang sind für mich nicht nur Lieferketten ein Thema, sondern auch überregionale Kooperationen in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften.

Dr. Ing. Ralf von Brie, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Gebrüder Lotter KG, Ludwigsburg:
Als persönlich haftender Gesellschafter der Gebr. Lotter KG freue ich mich auf die aktive Mitgestaltung in der IHK-Vollversammlung, denn eine starke IHK benötigt die Mitwirkung mittelständischer Unternehmen aus der Region.
Die Erfolgsgeschichte von Lotter begann 1840 mit einer kleinen Eisenwarenhandlung in Ludwigsburg. Das Unternehmen entwickelte sich zu einem der führenden Handelshäuser Süddeutschlands,  ist heute mit ihren sieben Tochtergesellschaften an über 50 Standorten in ganz Deutschland tätig und beschäftigt rund 1800 Mitarbeiter. Dabei ist Lotter ein mittelständisches Familienunternehmen geblieben. Verantwortung zu übernehmen für Kunden und Mitarbeiter, für Umwelt und Gesellschaft gehört seit jeher zu unserem Selbstverständnis. Auch in den aktuellen Krisenzeiten müssen wir an die Zukunft denken und wollen weiter erfolgreich ausbilden. Als Vater und Unternehmer haben die Berufsperspektiven junger Menschen einen hohen Stellenwert für mich. Eine zukunftsfähige Wirtschaft braucht eine gemeinsame Aus- und Weiterbildung, dafür werde ich mich mit meinem Engagement bei der IHK einsetzen. Ebenso möchte ich mich gerade im Handel bei Fragestellungen rund um die Digitalisierung aktiv einbringen. Entspannung finde ich beim Sport, in der Familie und in der Lektüre eines spannenden Buches.
Herbert Dachs, Geschäftsführer Medienholding Süd GmbH, Stuttgart:
Für mich ist es eine große Ehre, als ehrenamtliches Mitglied der IHK-Vollversammlung meine Expertise einbringen zu dürfen. Ich sehe meine Aufgabe darin, das IHK-Netzwerk weiter auszubauen, die richtigen Menschen zusammenzubringen und Knowhow zu transportieren. Auch ist es mir ein Anliegen, die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Darin fließen meine langjährigen Erfahrungen im Verlagswesen und seit 2015 als Geschäftsführer der MHS ein. Die MHS gehört zur SWMH Holding Gruppe, die in der Zentrale in Stuttgart und an über 30 weiteren Standorten insgesamt rund 6100 Mitarbeiter beschäftigt und Zeitungen, Magazine und Anzeigenblätter in Deutschland, sowie ein großes Portfolio an Fachinformationen in anderen europäischen Ländern produziert. Ein ganz wesentlicher strategischer Schritt ist die sukzessive Digitalisierung der bestehenden Marken und der Ausbau neuer Geschäftsfelder auf digitaler Ebene.

Elisabeth Fischer, Geschäftsführerin Fischer Maschinenbau GmbH & Co. KG, Gemmrigheim:
Ich habe mich für die Wahl zur IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, weil ich finde, dass die IHK eine gute Arbeit macht. Außerdem halte ich es für sehr wichtig, dass die Wirtschaft gegenüber der Politik eine Stimme hat. Von meiner Mitarbeit in der Vollversammlung erhoffe ich mir auch, dass ich die Möglichkeit habe, etwas zu bewegen. In welchem Thema und wie – das müssen Sie mich in einem halben Jahr noch einmal fragen, wenn ich erste Erfahrungen gesammelt habe. Auf jedem Fall liegt mir aber die Ausbildung am Herzen, wo ich mich jetzt schon engagiere. Aber auch der Umweltschutz ist mir persönlich und unserem Unternehmen sehr wichtig. Als Qualitätshersteller von Maschinen für Landschaftspflege und Landwirtschaft insbesondere im Bereich Mähen und Mulchen beliefern wir Landwirte und Kommunen weltweit. Besonders stolz sind wir dabei auf unsere Patente, die den Artenschutz vorantreiben.

Michael Fritz Vorstand Kreissparkasse Böblingen:
Über die Wahl in die Vollversammlung der IHK und in die Bezirksversammlung Böblingen habe ich mich sehr gefreut, da ich die Arbeit der IHK bereits durch meine Tätigkeit bei den Wirtschaftsjunioren Böblingen kennen- und schätzen lernen durfte. Als Vorstandsmitglied eines der größten Ausbildungsbetriebe im Landkreis Böblingen ist es mir ein persönliches Anliegen, mich für den Nachwuchs stark zu machen und mich für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der gesamten Region Stuttgart einzusetzen. Darüber hinaus sehe ich die Digitalisierung als ein wichtiges Zukunftsthema an. Die IHK ist hierfür ein bedeutender Impulsgeber gegenüber der Landesregierung und der Region Stuttgart. Dazu gehört natürlich auch der Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung die positive Entwicklung unserer Region aktiv mitzugestalten.

Holger Fuhrmann, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH H/W/S Fuhrmann GmbH & Co. KG, Korb:
Als Steuerberater von Unternehmen aller Größen und Branchen habe ich seit über zwei Jahrzehnten viele Unternehmensgründungen, Unternehmenskäufe und -verkäufe sowie Nachfolgeregelungen begleitet. Darüber hinaus bin ich in der laufenden Beratung von Unternehmen zentraler Ansprechpartner meiner Mandanten. Dieses Wissen werde ich mit Überzeugung und Begeisterung in die Bezirksversammlung Rems-Murr sowie in die Vollversammlung einbringen. Zudem lege ich als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft mit über 450 Mitarbeitern meinen Fokus auch auf die betrieblichen Chancen und die gesellschaftliche Verpflichtung als Ausbildungsbetrieb. Ferner bin ich als Vater eines schulpflichtigen Kindes auch privat mit den neuen Aufgaben, welche sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, beschäftigt und in die erweiterten Möglichkeiten für Mitarbeiter bezüglich der Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung persönlich involviert. Ich werde diese Erfahrungen aktiv in meine Gremienarbeit einbringen, die nachhaltige Entwicklung der Region Rems-Murr vorantreiben sowie an einer Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen mitwirken.

Jochen Hahn, Vorstand BITE Business Information Technology AG, Filderstadt:
Mein Name ist Jochen Hahn. 1967 bin ich in Esslingen geboren, bin glücklich verheiratet und habe einen Hund. Seit 25 Jahren leite ich mein Softwareunternehmen, die Bite AG.
Warum habe ich mich aufstellen lassen? Die Antwort findet sich leicht, wenn man meine Verbundenheit zur IHK und zu den Wirtschaftsjunioren kennt. Seit 27 Jahren bin ich dort Mitglied und habe selbst in meinen Anfangsjahren die Unterstützung erfahren, die bei der Existenzgründung und der weiteren Entwicklung wichtig ist.
Als Visionär und Unternehmer mit Leidenschaft möchte ich meine Erfahrungen gerne weitergeben und stehe jungen Existenzgründern mit Rat und Tat zur Seite.
Networking ist mir von jeher wichtig, ob als stellvertretender Förderkreisvorsitzer oder als Mitglied im Ball-Orgateam – es gibt immer etwas zu bewegen. Dazu kommen noch 16 Jahre in der Bezirksversammlung der IHK Esslingen und viele Jahre als Prüfer für Fachinformatiker. Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen ist mein Antrieb.

Sophie Hatzelmann, Geschäftsführerin ahc GmbH, Stuttgart:
Als Geschäftsführerin der ahc GmbH, eines Unternehmens für Projektleitung und Digitalisierung in den Bereichen Automobil, Mobilität und Bau, will ich die Stimme der regionalen Wirtschaft stärker in den politischen Diskurs einbringen und die Modernisierung der IHK-Organisation gestalten. Da ich als Industrie-4.0-Scout in Baden-Württemberg für mittelständische Unternehmen die Digitalisierungsstrategie und -umsetzung entwickle, erlebe ich, dass wir hier noch immer großen Bedarf haben. Deswegen möchte ich die Themen Digitalisierung und Innovation in unserer Region vorantreiben. Seit meinem Studium (Elektroingenieurswesen, Wirtschaftswissenschaften, European Studies) bin ich über 20 Jahre als Projektleiterin und Unternehmensberaterin tätig und habe vor 13 Jahren zusammen mit Stefan Albert die ahc GmbH gegründet. Als Unternehmerin will ich auch gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, weshalb ich mich gerne ehrenamtlich engagiere.Ich bin verheiratet und habe drei Töchter.

Matthias Heinz, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Fichtner GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Für Fichtner als Stuttgarter Familienunternehmen gibt es seit Jahrzehnten vielseitige Berührungspunkte mit der IHK – sei es als Ausbildungsbetrieb, durch Mitarbeit in diversen Ausschüssen oder den Austausch zu Themen der Außenwirtschaft.  Es freut mich sehr, dass ich meine berufliche und praktische Erfahrung aus verschiedenen Sektoren (Verarbeitendes Gewerbe und Dienstleistungen) sowie aus anderen Kammern (z.B. AHK Chicago) und der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg nun auch in die Vollversammlung miteinbringen darf. Auch durch die Mitarbeit im Außenwirtschaftsausschuss der IHK seit vielen Jahren habe ich die stets sehr interessanten und fruchtbaren persönlichen Kontakte durch die Kammerarbeit zu schätzen gelernt. Ich freue mich auf eine gleichfalls konstruktive und produktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Vollversammlung, um gemeinsam die Rahmenbedingungen der Wirtschaft in der Region mitzugestalten.

Dr. Karl Peter Hoffmann, Geschäftsführer Stadtwerke Sindelfingen GmbH, Sindelfingen:
Unser Unternehmen ist als Energieversorger und Infrastrukturdienstleister immer auf gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in unserer Region angewiesen. Themen wie der Glasfaserausbau als Basisinfrastruktur der Digitalisierung und der Ausbau einer kostengünstigen sowie klimafreundlichen Fernwärmeversorgung liegen mir hierbei seit vielen Jahren besonders am Herzen. Die IHK setzt sich traditionell als Ratgeber der Politik mit großem Engagement und Nachdruck für gute gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ein. Hierbei hat die IHK als einzige Institution nicht nur eine bestimmte Branche im Blick, sondern engagiert sich für die Anliegen der Wirtschaft als Ganzes. Ich freue mich daher darauf, in den Gremien der IHK an diesen Zielen engagiert mitarbeiten zu dürfen.

Maximilian Höhnle, Inhaber Maximilian Günter Höhnle Ovidfilm, Stuttgart:
Ich habe mich in die Vollversammlung wählen lassen, weil ich die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Region Stuttgart voranbringen will. Dafür setze ich mich schon seit Jahren ein. Von der Mitarbeit in der IHK erhoffe ich mir nun, dass unsere Branche auch in der Gesamtwirtschaft und in der Politik Gehör findet. Ganz besonders interessiert mich dabei das Thema Ausbildung, einerseits wegen des katastrophalen Fachkräftemangels in unserer Branche, aber auch, weil ich mir ganz allgemein wünsche, dass das Bildungsniveau in unserem Land wieder steigt. Ovidfilm habe ich 2012 gegründet. Mein Spezialgebiet sind Spiel- und Dokumentarfilme, für die ich in ganz Deutschland unterwegs bin.

Marc Herzog, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Olymp GmbH & Co. KG, Stuttgart:
Ich halte die IHK als Institution für sehr wichtig! Schon mein Vater hat sich jahrzehntelang dort engagiert, so dass die Kammer für mich eigentlich von klein auf immer präsent war. Er hat auch den Gedanken gelebt, dass es unsere IHK ist und dass wir Unternehmer uns deshalb darin für die Wirtschaft in der Region engagieren müssen. Gerade die Interessen des Mittelstandes werden ja sonst kaum von jemandem wahrgenommen. Die Probleme des Mittelstandes kenne ich auch aus Lieferantensicht nur zu gut: Unsere Kunden sind Friseur- und Beauty-Geschäfte jeder Größenordnung. Ihnen liefern wir fertige, von unseren Architekten und Lichtexperten geplante Konzepte und die passenden Produkte aus einer Hand - weltweit. Wie die Friseure auch haben wir auf Dauer nur Erfolg, wenn wir gut ausgebildeten Nachwuchs haben. Auch dabei ist die IHK ein ganz wichtiger Ankerpunkt und trägt mit ihren Serviceleistungen dazu bei, dass wir auf demselben Niveau ausbilden können wie die Großen.

Nina Hornung, Pack’n design GmbH Verpackungsentwicklung & Design, Ludwigsburg:
Ich mag die schwäbische Mentalität, den Erfindergeist und das emsige Schaffen. Die Leute haben einfach ein enormes Potenzial. Das möchte ich gerne weiter fördern und dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen an der wirtschaftlichen Gestaltung im Ländle mitwirken. Pack`n design hat sich auf Verpackungen spezialisiert, die sowohl funktional als auch optisch ansprechend sind. Die Kombination aus Verpackungstechnik, Design und Marketing kommt bei den Kunden gut an. Zusammen mit der Produktfotografie und 3-D-Dienstleistungen macht das unsere Arbeitstage sehr vielseitig und stellt uns immer wieder vor spannende Herausforderungen. Und auch wir in unserem Team freuen uns nach fast 17 Jahren noch immer, wenn wir unsere Produkte und Displays am Point of Sale oder in verschiedenen Medien wiederfinden.

Matthias Kellermann, Geschäftsführer Ipolog GmbH, Leonberg:
Als gelernter Tischler bin ich es gewohnt, Dinge buchstäblich selbst in die Hand zu nehmen und etwas Schönes daraus entstehen zu lassen. Als studierter Wirtschaftsingenieur habe ich eine breite Ausbildung, die ich über Jahrzehnte in verschiedenen Bereichen vertieft habe. Als Unternehmer habe ich gemeinsam mit meinen Mitgründern ein Software-Unternehmen aufgebaut, Mut und Pioniergeist bewiesen, Innovationen hervorgebracht und viel „Startup“-Erfahrung gesammelt. Dies alles bringe ich gerne in meiner Arbeit in der Vollversammlung ein. Ich möchte, dass die IHK zur „Möglichmacherin“ wird: noch viel mehr kluge und mutige Köpfe in unserer Region sollen ihre Träume verwirklichen! Dazu braucht es neben solider Ausbildungsangebote eine großartige Innovationsförderung und großdenkende Finanzierungsangebote. Ich werde mich für Gründer- und Unternehmensförderung stark machen. Wir haben viel Potenzial und ebenso Bedarf in der Region für zukunftsfähige Geschäftsmodelle. All dies gelingt jedoch nur mit Menschen, die fachlich gebildet und charakterstark sind, ihr Leben selbst in die Hand und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Hier sehe ich ein weites Betätigungsfeld für uns alle, Unternehmer-Persönlichkeiten in unserem Umfeld zu fördern!

Markus Höfliger, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Harro Höfliger Holding GmbH & Co. KG, Allmersbach im Tal:
Mir persönlich liegt die Aus- und Weiterbildung ebenso am Herzen wie der Erhalt und Ausbau lokaler Rahmenbedingungen, innerhalb welcher wir die Leistungsfähigkeit und Dynamik unserer Unternehmen auf dem Weltmarkt fördern können. Zur Erhaltung unserer Standards sehe ich als größte Herausforderung Arbeit, Leben und Umwelt in Einklang zu bringen. Sowohl innerhalb unseres Unternehmens, wie auch in unseren Netzwerken fördern und unterstützen wir die Aus- und Weiterbildung ebenso wie soziale und Nachhaltigkeitsprojekte und hierfür möchte ich mich auch innerhalb der IHK engagieren.
Ich bin verheiratet, habe vier Kinder und führe unser Familienunternehmen in zweiter Generation. Nach über 20 Jahren als kaufmännischer Geschäftsführer bin ich 2019 in den Vorsitz unseres Aufsichtsrates gewechselt. Unser Unternehmen, die Harro Höfliger Verpackungsmaschinen GmbH ist mit rund 1500 Mitarbeitern führend in der Entwicklung und dem Bau von Produktions- und Verpackungsmaschinen. Unser Kundenfeld findet sich überwiegend in der Pharma- und Medical-Device-Industrie. Neben Europa befinden sich unsere Hauptmärkte in Nordamerika und Asien.

Ralph Kissner, Geschäftsführer S.I.X. Offene Systeme GmbH, Stuttgart:
Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen hat mich schon immer fasziniert und das ist mein Anliegen bei der IHK-Arbeit: Ob bei der Modernisierung der regionalen Mobilitätsinfrastruktur und der Mobilitätswende, der Digitalisierung der Verwaltung oder  Themen rund um die Unternehmensnachfolge, ich werde mich dafür einsetzen, neue Ideen in diesen Bereichen zu entwickeln und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Diese Ziele habe ich auch mit dem Softwareunternehmen SIX Offene Systeme seit der Gründung 1991 verfolgt. Als Digitalisierungstreiber machen wir, Six, die Produkte und Dienstleistungen unserer Kunden vor allem in den öffentlichen Verwaltungen für möglichst viele Menschen zugänglich und nützlich. Mit unseren Softwarelösungen für Content- und Asset-Management sorgen wir außerdem bei vielen Handelsunternehmen dafür, digitalen Content optimal zu strukturieren, so dass Menschen effizienter arbeiten können, egal wo sie sich aufhalten. Zu unseren Kunden zählen neben öffentlichen Auftraggebern wie die Länder Bremen und Brandenburg, die Städte Regensburg, Rostock, Rottenburg auch viele namhafte Unternehmen wie z.B. BP, CEWE, August Storck oder Jaques Weindepot.

Harald Klaiber, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Esslingen:
Mein Name ist Harald Klaiber, ich bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer Vater zweier Kinder (10 und 12 Jahre). Nachdem ich fast 17 Jahre bei der Zeiss-Gruppe Führungspositionen im In- und Ausland bekleidet habe, bin ich seit Juni 2017 Kaufmännischer Geschäftsführer der Index-Werke GmbH & Co. KG. Die Index-Werke sind ein in Esslingen verwurzeltes Unternehmen mit einer mehr als 100-jährigen Geschichte. Die Index-Gruppe zählt heute mit ihren Marken Index und Traub zu den weltweit führenden Herstellern von CNC-Drehmaschinen, Drehautomaten, Mehrspindlern und Dreh-Fräszentren.
Dem Unternehmen wie auch mir liegt die Förderung der Mitarbeiter und vor allem die Ausbildung junger Menschen am Herzen – dies zeigt auch unsere Ausbildungsquote von sechs Prozent. Neben diesem wesentlichen Schwerpunkt möchte ich beim Thema wettbewerbsfähige Standort-/Wirtschaftsentwicklung meine Erfahrung einbringen sowie Impulse für die Vertretung von Unternehmensinteressen im Austausch mit der Politik geben. Last but not least halte ich den Austausch in einem branchenübergreifenden Gremium verschiedenster Unternehmensgrößen per se für einen echten Mehrwert.

Peter Kurz, Geschäftsführer Kurz Entsorgung GmbH, Ludwigsburg:
Schon sehr früh in meiner Laufbahn war ich bei den Wirtschaftsjunioren aktiv und bin schon seit langem mit der IHK Ludwigsburg verbunden. Deshalb bin ich sehr gerne Mitglied der IHK-Vollversammlung geworden. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass sich die Industrie und der Handel selbst verwalten. Das Angebot im Bereich Bildung, sei es die berufliche Erstausbildung, Angebote zur beruflichen Qualifizierung oder zu anderen Themen der Weiterbildung finde ich sehr gut. Auch weitere Angebote und die Beratungen durch die Kammern vor Ort sind immer gut und werden von unserem Unternehmen immer gerne in Anspruch genommen. Ich freue mich schon sehr auf den Austausch mit Unternehmern und Führungskräften aus den Unternehmen der regionalen Wirtschaft.

Norwin Graf Leutrum von Ertingen, Besonders bestellter Bevollmächtigter Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart:
Als neu gewähltes Mitglied der IHK-Vollversammlung freue ich mich sehr, aktiv für die Interessen unserer mittelständischen Wirtschaft einzutreten. Denn unsere Unternehmen sind die Grundlage für den Wohlstand hier in der Region. Doch aktuell stehen viele Unternehmen vor vielfältigen Herausforderungen. Dabei denke ich nicht nur an die Verwerfungen durch die Corona-Krise, sondern vor allem auch an die notwendige Transformation von Geschäftsmodellen. Hier müssen wir – Unternehmen, Banken und Verbände – zusammenarbeiten und uns gegenseitig bestmöglich unterstützen, beraten und begleiten. Zudem möchte ich mich auch in der IHK-Arbeit für mehr Wertschätzung gegenüber den Leistungen speziell von familiengeführten Unternehmen in unserer Gesellschaft einsetzen. Ganz entscheidend ist für mich dabei ein sachlicher sowie verständnis- und respektvollerer Umgang miteinander. Denn ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle, als Wirtschaft wie auch als Gesellschaft, von einer starken und auf den Weltmärkten erfolgreichen heimischen Industrie profitieren.

Christoph Metz, Inhaber Christoph Metz Christophorus Schokolade, Esslingen:
Durch meine Tätigkeit in den IHK-Gremien möchte ich die regionale Wirtschaft unterstützen, die Interessen der Wirtschaft stärken und in den Regionen Akzente setzen. Zudem freue ich mich auf ein aktives Netzwerk verschiedenster Unternehmen und auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK. Christophorus-Schokolade ist ein Startup, welches Schokolade mit lokalem Kolorit herstellt. In unseren Produkten spiegelt sich auch die Verbindung zwischen Wirtschaft und der Region Stuttgart wieder. Ich wünsche mir spannende Kontakte und Kooperationen für die weitere Zukunft!

Klaus Meissner, Vorstand Kreissparkasse Göppingen:
In Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Unternehmen eine Interessensvertretung haben, die Gehör findet. Die IHK ist eine starke Stimme: sie ist Lotse der Wirtschaft und ein wertvoller Ansprechpartner für die Politik. Als Vorstand einer regionalen Sparkasse habe ich sehr viele Kontakte zu Unternehmen und Gewerbetreibenden. Mir ist es wichtig, meine Erfahrungen aus zahlreichen Gesprächen in meine Arbeit bei der IHK einzubringen. Bei der Begleitung von Existenzgründern arbeiten wir bei der Sparkasse bereits seit Jahrzehnten eng mit der IHK zusammen und helfen so, die Vielfalt in der Region zu fördern. Wir sind stolz darauf, dass wir schon viele Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit unterstützt haben. Ebenso froh sind wir, dass wir mit der IHK einen Partner haben, der unsere Ausbildung stärkt und uns hilft, junge Talente an unser Haus zu binden. Zukunft muss man gestalten und so freue ich mich sehr, für den Landkreis Göppingen als Teil der Wirtschaftsregion Stuttgart in der IHK-Vollversammlung aktiv zu sein.

Ralf Nerling, Geschäftsführer Nerling GmbH Betriebseinrichtungen, Leonberg:
Ich bin eigentlich ein IHK-Urgestein, weil ich bereits über 25 Jahre in der Vollversammlung und in der Bezirksversammlung Böblingen aktiv war. Neu bin ich nur insofern, als ich die letzte Legislaturperiode ausgesetzt habe. Inzwischen wird unsere Spezialfirma für Rein- und Messräume von meinem Sohn Olaf sehr gut geführt. Meine Aufgabe sehe ich hauptsächlich im Netzwerken. So bin ich unter anderem beim RKW und im Cleaning Excellence Center Leonberg engagiert. Mein lebenslanges Thema ist es nämlich, die Zukunft vorzubereiten, in der die technischen Ansprüche immer komplexer und anspruchsvoller werden – für unser Unternehmen, aber auch für die Industrie insgesamt. Meine Kompetenz, meine Erfahrung und meine Verbindungen auf diesem Gebiet möchte ich in die IHK-Vollversammlung einbringen. Dabei ist es mir sehr wichtig, dass wir alle auf Augenhöhe miteinander reden.

Prof. Dr.Stefan Mecheels, Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Forschungsinstitut Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH u. Co. KG, Bönnigheim:
Als Mitglied der IHK-Bezirksversammlung Ludwigsburg sowie von 2001 bis 2016 auch schon der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart setze ich mich seit 20 Jahren mit großer Freude und Motivation für die Belange unserer regionalen Wirtschaft ein. Seit 2017 konnte ich als Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg zudem wichtige Lösungen für eine erfolgreiche Zukunft des Landkreises und unseres Standorts in der Region mitgestalten. Besonders am Herzen liegt mir dabei die Berufsausbildung junger Fachkräfte. Mein Einsatz gilt darüber hinaus einer optimalen Verkehrsinfrastruktur, die eine entscheidende Rolle für den Erfolg unserer ansässigen Unternehmen spielt. Seit 1995 stehe ich als Inhaber und CEO Hohensteins an der Spitze unseres familiengeführten Dienstleistungszentrums für die Textilbranche. Über 600 hoch spezialisierte Experten am Stammsitz Bönnigheim sowie mehr als 300 Mitarbeiter in unseren vier Laborstandorten und weltweit über 50 Kontaktbüros bieten unseren Kunden maßgeschneiderte Services für ihre vielfältigen Anforderungen. Wir stehen für Kompetenz aus einer Hand - mittlerweile seit 75 Jahren.

Frank Notz, Vorstand der Komplementär-SE Festo SE & Co. KG, Esslingen:
Seit 1. Februar 2019 bin ich Vorstand Human Resources bei der Festo SE & Co. KG, einem der weltweit führenden Unternehmen der Automatisierungstechnik. Wir sind Global Player und gleichzeitig unabhängiges Familienunternehmen – das macht die Arbeit als Personalvorstand von weltweit rund 21.000 Mitarbeitern spannend und gleichzeitig persönlich. Ich bin seit rund 25 Jahren im Unternehmen und war bereits in verschiedenen Positionen – insbesondere im Vertriebs- und Marketingumfeld – tätig, u.a. in den USA und in China. Im Rahmen der IHK-Arbeit ist es mir ein Anliegen, die Region und ihre Unternehmen zu unterstützen – insbesondere dahingehend, dass wir als Industriestandort attraktiv bleiben und fit für die Zukunft sind. Hoch qualifizierte Arbeitnehmer sind dafür aus meiner Sicht essenziell. Für das Personalmanagement sehe ich daher das Thema Aus- und Weiterbildung im Fokus: Denn die digitale Transformation bringt u.a. neue Berufsbilder und neue Kompetenzanforderungen mit sich. Dem müssen wir uns stellen, indem wir z.B. Ausbildungsschwerpunkte oder auch berufsbegleitende Qualifizierungsprogramme gezielt darauf ausrichten!

Roland Nölly, Prokurist Hotel Gasthof Hasen GmbH, Herrenberg:
Schon viele Jahre begleite ich ehrenamtlich die IHK. Die Ausbildung in unserem Berufszweig liegt mir sehr am Herzen und ist wichtig. Als gelernter Koch und langjähriger Inhaber des Hotels Hasen habe ich eine gute Verknüpfung zu den Berufen. Zusätzlich engagiere ich mich bei der Dehoga und im Prüfungsausschuss. In unserem Familienbetrieb unterstütze ich jetzt, als Senior, meine Kinder bei ihren Aufgaben. Mit meiner Erfahrung kann ich gut helfen. Für die IHK-Vollversammlung habe ich mich erneut gemeldet, damit unsere Branche Hotellerie, Gastronomie und Tourismus Gehör findet. Auch würde ich mir wünschen, dass sich bei der IHK etwas bewegt, etwa bei der Satzung zum Thema Doppelzahlung bei Betrieben mit einer Eintragung als GmbH & Co. KG.

Dr. Thorsten Pilgrim, Inhaber Viamed GmbH, Stuttgart:
Ich bin 52, Stuttgarter, verheiratet und habe sechs Kinder zwischen 3 und 18 Jahren. Ich bin Arzt und Unternehmer. 1998 habe ich mein erstes Unternehmen gegründet – weitere folgten im Bereich Telemedizin, Gesundheitsmanagement, Medizintechnik und Praxisklinik. Seit Jahren leite ich den IHK-Gesundheitswirtschaftsausschuss. Nun möchte ich das Thema Gesundheit in der IHK noch stärker verankern. Spätestens seit Corona wissen wir, welchen Einfluss das Thema Gesundheit auf die Wirtschaft haben kann. Zusammen mit den absehbaren demographischen Entwicklungen wird Gesundheit im Unternehmen zum echten Wettbewerbsvorteil. Zudem ist die Gesundheitsbranche eine der größten und am stärksten wachsenden in der Region. Dies eröffnet Chancen für Disruption und Perspektiven für die Region und unsere Unternehmen. Eines meiner Ziele in der IHK ist daher, die Stärken unserer Industrie- und Handelsunternehmen in der Region auch auf den Gesundheitsmarkt zu transferieren – bis hin zur Aus- und Weiterbildung.

Martin Rieg, Geschäftsführer mrm² Automatisierungstechnik GmbH, Bad Ditzenbach:
Mit meinem Mitwirken in der Bezirks- und Vollversammlung möchte ich zum einen alles rund um das Thema Ausbildung konstruktiv begleiten und zum anderen aber auch eine gute, effektive und inhaltlich optimale Versammlungsarbeit vorantreiben, sowie unnötige Zeitfresser bekämpfen. Die IHK hat in der Pandemie wieder einmal gezeigt, dass sie für ihre Mitgliedsunternehmen da ist und sich deren Sorgen und Nöte annimmt.  für dieses Engagement verdient sie die Unterstützung von kreativen Köpfen in ihren Versammlungen.
Die mrm² GmbH ist ein Diensleistungsunternehmen in der elektrotechnischen Automatisierung für Anlagen und Maschinen, weiter haben wir den kompletten Sondermaschinenbau in unserem Portfolio. Dabei liegt unser Fokus auf der Entwicklung von zukunftssicheren Produkten und Dienstleistungen mit wirklichem Mehrwert für unsere Kunden. Unser junges Unternehmen ist über zehn Jahre erfolgreich am Markt und  beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter. Ich bin 37 Jahre alt, verheiratet und habe drei Söhne.
Dr. Jochen Ruetz,Geschäftsführender Direktor FT Technologies SE, Stuttgart:
Als IT-Dienstleister und Softwareentwickler digitalisieren wir die Geschäftsprozesse unserer Kunden. Wir sind dabei auf hervorragend ausgebildete und international denkende Fachkräfte angewiesen. Die betriebliche Ausbildung liegt mir am Herzen und hat in meiner Arbeit bei GFT und meiner IHK-Tätigkeit einen besonderen Stellenwert. Daneben engagiere ich mich ehrenamtlich und mit großer Freude in Stiftungen zu volkswirtschaftlichen, unternehmerischen und künstlerischen Fragestellungen unserer Zeit. Die IHK Stuttgart wünsche ich mir [I]nhaltsstark, [H]andlungsfähig und
[K]ommunikativ. Mit zukunftsorientierten Inhalten, von Digitalisierung über Internationalisierung bis zu betrieblicher Ausbildung. Eine handlungsfähige IHK mit konstruktiver Vollversammlung, die im Interesse aller Betriebe und Betriebsgrößen arbeitet. In der wir offen und ehrlich diskutieren, um zur besten Lösung zu kommen. Und die mit einer starken Stimme durch klare Kommunikation Vertrauen schafft.

Thomas Palus, Vorstand Volksbank Ludwigsburg eG, Ludwigsburg:
Kern der DNA der Volksbank Ludwigsburg ist und bleibt die Nähe zu den Menschen sowie unsere tiefe Verwurzelung im Landkreis Ludwigsburg. Durch unser Netzwerk mit mehr als 83.000 Mitgliedern weiß ich genau, dass man nur gemeinsam nachhaltige Erfolge schafft. Dabei ist es mir immer wichtig, dass nicht nur das Unternehmen und seine Belegschaft profitieren, sondern auch die gesamte Region. Daher unterstützen wir rund 100 Vereine und soziale Einrichtungen, erteilen Aufträge nur an die regionale Wirtschaft und die Ausbildung von jungen Menschen nimmt einen hohen Stellenwert ein. Das alles verstehen wir ebenfalls als Teil unseres genossenschaftlichen Handelns. In der IHK unterstütze ich die Initiative Pro Wirtschaft, weil wir ganzheitlich denken und die Wirtschaft in der gesamten Region stärken müssen: Die IHK soll als zentrale und wirksame Interessenvertretung gegenüber Politik und Verwaltung aber auch der Öffentlichkeit für alle Branchen und jede Betriebsgröße funktionieren.

Michael Schlachetka-Probst, Geschäftsführer MSP Prägetechnik GmbH, Stuttgart:
Ich stehe für eine starke Industrie- und Handelskammer als Interessenvertretung der Wirtschaft und Industrie, für eine Förderung von Digitalisierung und Innovationen, des Weiteren halte ich die Unterstützung junger Unternehmensgründer und Startups für einen wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung unserer innovativen und wirtschaftlich starken Region. Ich wünsche mir im Rahmen der Gremienarbeit einen fachspezifischen sowie einen branchenübergreifenden Austausch und einen aktiven Beitrag politischen Willensbildungsprozesses.
Die MSP Prägetechnik GmbH ist ein Werkzeugbau-Unternehmen. Am Standort Stuttgart werden unter Einsatz von Laser- und Frästechnologie Prägewerkzeuge für die Druck- und Verpackungsindustrie hergestellt, schwerpunktmäßig für die  Branchen Kosmetik, Pharmazie und Konsumgüter. Ein besonderes Anliegen ist es uns, unser technologisches Knowhow weiter zu entwickeln und gemeinsam mit unseren Kunden neue innovative Produkte (Verpackungen und Etiketten) zu gestalten, um die Werbewirksamkeit von Markenartikeln zu erhöhen.

Patricia Schüle, Geschäftsführerin Spang GmbH, Pleidelsheim:
Als Familienunternehmerin in der dritten Generation liegen mir vor allem die Interessen der inhabergeführten kleinen und mittleren Unternehmen am Herzen. Wir versorgen Blumengeschäfte und Gartencenter in Deutschland und Europa mit Wohnaccessoirs. Dabei ist es eine ständige Aufgabe, die Beziehungen zu Kunden und Lieferanten zu pflegen und das Unternehmen wirtschaftlich stark zu erhalten. In der IHK-Vollversammlung sehe ich mich zunächst einmal in der Zuhörerrolle. Ich habe aber den Eindruck, dass wir uns hier manchmal blockieren und uns wieder stärker der Sacharbeit über Dinge zuwenden sollten, die unsere Unternehmen unmittelbar betreffen. Gesamtgesellschaftliche Themen wie die Klimapolitik oder Menschenrechte sind ausgesprochen wichtig. Sie lassen sich aber kaum durch Resolutionen der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart beeinflussen.

Eberhard Simon, Gesellschafter Eberhard Simon & Jo-Franziskus Helbing GbR, Ludwigsburg:
In den 1970er Jahren begann ich mit Gleichgesinnten in ganz Europa den Markt für Bio-Lebensmittel aufzubauen. Leitfaden unseres Tuns war, den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Planeten zu sichern (wir haben nur diesen einen). Lebensmittel müssen umweltverträglich, nachhaltig  und fair produziert werden – Adjektive die heute auch in der Wirtschaft verbreitet sind, seit sich der „Bio-Markt“, nicht nur im Lebensmittelbereich als wirtschaftlich äußerst erfolgreich erwiesen hat. Um diesen streiten sich inzwischen die Discounter. Wir als Fachhandel sichern erreichte Qualitäts-und Umweltstandards, entwickeln diese weiter. Nicht nur „Bio“, sondern das Thema „Umwelt“ allgemein ist inzwischen in Form des Klimawandels in der Mitte von Wirtschaft und Gesellschaft angekommen. Also gehört es auch in die IHK und deren Gremien, z.B. die Vollversammlung. Diese sollte als demokratisch gewähltes „Parlament der Wirtschaft" kritische Nachfragen und Anregungen als das wahrnehmen, was sie wirklich sind: eine Bereicherung.

Claus-Dieter Schlosser, Geschäftsführer Ecofit Biofruchtimport GmbH, Stuttgart:
Mein Name ist Claus Schlosser, ich bin 52 Jahre alt und leite seit zehn Jahren die Ecofit Biofruchtimport GmbH als Geschäftsführer. Wir sind ein Großhandel für Bio-Obst und -Gemüse mit 36 Mitarbeitern und Sitz in Stuttgart. Zu unseren Kunden gehören der Naturkost-Fachhandel, der Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie-Betriebe und Verarbeiter, Kantinen und Caterer, Abokisten-Betriebe und Wochenmarktanbieter sowie Kitas, Schulen und Krankenhäuser.
Mein Ziel und meine Motivation ist es, nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen in unserem Betrieb zu leben. Deshalb habe ich mich auch dazu entschlossen, uns als Gemeinwohl-Unternehmen zertifizieren zu lassen.  Dieses Engagement soll nicht innerhalb unserer „vier Wände“ enden. Ich möchte gemeinsam mit vielen Unternehmen dieses zentrale Thema in der IHK voranbringen. Ich bin kein Freund der IHK-Zwangsmitgliedschaft und setze mich nicht nur deshalb für die gemeinsamen Ziele der Kaktus-Initiative ein.

Stefan Schmid Geschäftsführer Möbelhaus Schmid GmbH, Sachsenheim:
Ich habe mich in die IHK wählen lassen, da ich für den Mittelstand stehe, für den Handel und die Verbesserungen von alltäglichen Schwierigkeiten im ländlichen Raum. Dazu gehört der Infrastrukturausbau, sei es digital, im Straßenverkehr oder bei der Anbindung des regionalen ÖPNV. Ebenso ist es mir ein Anliegen, bürokratische Hürden zu reduzieren und sinnvolles unternehmerisches Denken in Politik und Verbänden zu fördern – speziell auch in Zeiten von Corona. Am Herzen liegt mir die Gleichberechtigung in der Förderung von Unternehmen und Auszubildenden. Ich bin 40 Jahre alt, verheiratet  und habe zwei Kinder. Die Schmid‘s Domino Home Company beschäftigt 21 Mitarbeiter im Erlebnismöbelhaus in Sachsenheim. Wir sind Spezialist für Massivholzmöbel und Einbauküchen.

Martin Schwarz, Vorstand der Komplementär-AG Andreas Stihl AG & Co. KG, Waiblingen:
Unternehmen brauchen eine starke Stimme. Und wer kennt die Bedürfnisse der Wirtschaft besser als die Unternehmen selbst? Als Vorstand eines Familienunternehmens will ich mein Fachwissen aus der unternehmerischen Praxis in der IHK-Vollversammlung einbringen, ganz nach dem Motto: Von der Wirtschaft – für die Wirtschaft. Das ehrenamtliche Engagement in der IHK hat in unserem Familienunternehmen Tradition, und mit meinem Einsatz möchte ich die Selbstverwaltung der Wirtschaft weiter stärken. Unternehmen müssen unbürokratisch und wirtschaftsnah agieren können. Dazu braucht es ein Sprachrohr wie die IHK, um unternehmerische Interessen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozess einzubringen. Als Mitglied der Vollversammlung will ich außerdem die duale Berufsausbildung, eine Kernkompetenz und Erfolgsmodell der IHK fördern. Denn nicht nur unser Unternehmen, sondern der gesamte Arbeitsmarkt braucht junge, motivierte und gut ausgebildete Fachkräfte.

Julia Schwegler, Inhaberin InCide Drinks e.K., Korb:
Als Jungunternehmerin und Mitglied der Wirtschaftsjunioren Rems-Murr weiß ich genau, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man in einem Markt Fuß zu fassen versucht. In dieser Situation war und ist die IHK mit ihrem Beratungsangebot eine große Hilfe. Mein Unternehmen, die Cider-Manufaktur InCide, führe ich zwar allein, leite gemeinsam mit meinem Mann aber auch das Weingut Albrecht Schwegler. Deshalb weiß ich den Wert einer fundierten Berufsausbildung zu schätzen – ebenfalls eine Kernkompetenz der IHK. Ich selbst engagiere mich als Prüferin in der IHK-Weiterbildung zum Sommelier und in der Ausbildung von Einzelhandelskaufleuten.  Als Unternehmerin und Mutter von drei Kindern will ich mich in der Vollversammlung auch dafür einsetzen, dass die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker ins Bewusstsein der Unternehmen rückt. Mit 32 Jahren schon der IHK-Vollversammlung anzugehören, ist für mich eine Ehre. Ich habe die IHK während vier Jahren in der Bezirksversammlung Rems-Murr als ein beeindruckendes Netzwerk schätzen gelernt, von dem besonders junge Unternehmen profitieren. Deshalb trete ich für die Initiative Pro Wirtschaft ein, die sich Bestrebungen zur Schwächung der IHK-Organisation entgegenstellt.

Andreas Schweikardt, Geschäftsführer Aktiv-Markt Manfred Gebauer GmbH, Göppingen:
Unser Unternehmen engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK-Bezirksversammlung Göppingen sowie in der Vollversammlung in Stuttgart. Daher habe ich mich sehr über meine Wahl gefreut, um diese Tradition fortführen zu können. Da wir auch in unserer Branche einen enormen Fachkräftemangel erleben, ist es für uns unerlässlich, kontinuierlich selbst Fachleute und Führungskräfte für den Lebensmitteleinzelhandel auszubilden. Hierbei sind wir auch froh, auf die kompetente Unterstützung der IHK zurückgreifen zu können. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit den anderen Vertretern in der Voll- und Bezirksversammlung erfolgreich zusammenzuarbeiten.

Frank Schweizer, Inhaber Fashion Store, Nürtingen:
Vor allem will ich mich für die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen und die Perspektive der lokalen Einzelhändler gegenüber der Politik vertreten. Wie wichtig das ist, haben die Lockdowns im Zuge der Corona-Krise gezeigt. Davon kann ich als Inhaber eines Modehauses mit integriertem Café in Nürtingen und zwei Filialen in Nürtingen und Bietigheim ein Lied singen. Die Vollversammlung der IHK ist dafür ein gutes Forum. Das habe ich in meiner Arbeit in der Bezirksversammlung gelernt, aber auch durch den Austausch mit zwei Kollegen aus Nürtingen, die sich ebenfalls in der Vollversammlung engagiert hatten. Die IHK unterstützt uns kleine und mittlere Unternehmen in vielen Bereichen, etwa bei der Suche nach Auszubildenden. Ich selbst bilde zurzeit einen jungen Syrer aus, der sich zuvor durch die IHK hat beraten lassen.

Edith Strassacker, Geschäftsführerin Ernst Strassacker GmbH & Co. KG Kunstgießerei, Süßen:
Seit 2001 leite ich als Geschäftsführerin in vierter Generation unser gleichnamiges Familienunternehmen die Kunstgießerei Strassacker in Süßen und seit 2012 die Strassacker Project. Ich bin 58 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohn. Meinen ersten Kontakt zur IHK hatte ich vor meinem Betriebswirtschaftsstudium durch eine Ausbildung im Einzelhandel. Davon profitiere ich bis heute. Ich möchte junge Menschen für eine Ausbildung begeistern. Dies ist die Kernkompetenz unserer IHK, die ich mit meinem Amt als neue Präsidentin in Göppingen gerne unterstütze. Wir müssen im Filstal als Unternehmer auch zusammenrücken, vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Strukturwandel, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften. Eine „Allianz für Wandel durch Innovation und Digitalisierung“ wäre mein Wunsch. Mein Ziel ist, die duale Berufsausbildung zu stärken. Und wir wollen unsere IHK selbst fit machen für die Zukunft. Als modernes Netzwerk und digitaler Dienstleister.

Markus Wolff, Geschäftsführer Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH, Bondorf bei Herrenberg:
Ausgebildet als Physiker an der Universität Stuttgart und am Max-Planck-Institut Stuttgart arbeite ich seit fast 20 Jahren als Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen in Süddeutschland, davor als technischer Leiter in den USA. Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen in unserer Region und damit verbunden die Sicherung und Weiterentwicklung von Arbeitsplätzen mit hoher Arbeitsplatzqualität sind mir ein besonderes Anliegen. Damit verbinde ich das konsequente lebenslange Lernen der Berufstätigen sowie eine solide, effiziente und zielgerichtete Ausbildung junger Menschen.
Seit nahezu 50 Jahren konzentriert sich die Galltec Mess- und Regeltechnik GmbH auf die zuverlässige Bestimmung und Regelung der Luftfeuchtigkeit. Die zugehörigen Messumformer und Regler werden im Haus entwickelt, in den firmeneigenen Fertigungsstätten in Bondorf und in Thüringen hergestellt und weltweit vertrieben.

Xenia Troniarsky, Prokuristin ITronik GmbH Mess-Prüf- und Automatisierungstechnik, Erdmannhausen:
Über die Wahl in die Vollversammlung und in die Bezirksversammlung Ludwigsburg habe ich mich sehr gefreut. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, die mir Ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Seit nunmehr 25 Jahren leite ich gemeinsam mit meinem Mann die ITGroup in Erdmannhausen. Es ist mir ein großes Anliegen, unseren Wirtschaftsstandort wieder attraktiv und innovativ voranzubringen und an der Transformation aktiv im Schulterschluss mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern mitzuwirken. Zudem liegt mir viel an der Stärkung der dualen Ausbildung, denn nur mit gut ausgebildeten Fachkräften können sich unsere Unternehmen den Herausforderungen von Morgen stellen. Die Digitalisierung wird uns auf dem Weg der Transformation täglich begleiten. Gerade in der aktuellen Zeit haben wir eindrucksvoll erfahren, welche Defizite wir haben und dass wir noch einiges aufholen müssen. Ich freue mich sehr auf meine ehrenamtliche Arbeit in der IHK.

Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH, Stuttgart:
Seit über 30 Jahren engagiere ich mich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für eine zukunftsweisende Pädagogik. Zu dem von mir gegründeten Trägernetzwerk Konzept-e mit Sitz in Stuttgart gehören heute 41 Kitas, drei Schulen und drei pädagogische Fachschulen. Alle Einrichtungen arbeiten nach der eigens entwickelten element-i Pädagogik. Durch meinen erfolgreichen Kampf für eine praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und eine faire Vergütung habe ich dazu beigetragen, dass die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern  in Baden-Württemberg attraktiver geworden ist. Ein besonderes Anliegen ist mir die Kita-Qualitätsentwicklung, deshalb habe ich hierfür  die element-i Bildungsstiftung und das TopKita Institut ins Leben gerufen. Bildungspolitisch bringe ich mich als Vorsitzende des Deutschen Kitaverbands und des VFUKS – Verband freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart ein. In der IHK-Vollversammlung stehe ich für ein Wirtschaften, das sich am Ideal der sozialen Marktwirtschaft ausrichtet, Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht und Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Um dem Fachkräftemangel besser begegnen zu können, mache ich mich für eine einfachere Rekrutierung von EU-ausländischen Fachleuten stark.

Stefan Zeidler, Vorstand Volksbank Stuttgart eG:
Als Vorstandsvorsitzender der Volksbank Stuttgart erlebe ich hautnah, wie sehr sich die regionale Unternehmenslandschaft wandelt. Mit dem Drang zur Elektromobilität steht die Automobilbranche in einem tiefgreifenden Umbruch und damit auch die gewachsene Zuliefererstruktur im Stuttgarter Raum. In so einer Phase ist es wichtig, eine gemeinsame Plattform wie die IHK zu Wissensaustausch und gegenseitiger Unterstützung zu haben. Als Mitglied des Haushaltsausschusses will ich meine Expertise aus der Bankbranche in die IHK einbringen, aber auch eine stärkere Vernetzung der Unternehmer fördern. Damit wir gemeinsam die Region voranbringen.
Die Volksbank Stuttgart ist mit einer Bilanzsumme von 8,2 Milliarden Euro und rund 177.000 Mitgliedern die größte Volksbank Baden-Württembergs. Dem Vorstand gehöre ich seit Oktober 2018 an und habe im Juli 2019 den Vorsitz übernommen.

Manfred Zöllner, Geschäftsführer Quimron GmbH, Stuttgart:
Seit über 20 Jahren beschäftige ich mich mit digitalen Medien und mobilen Anwendungen. Innovationen, Strategien, Apps und Portale stellen wir als IT-Softwareentwicklungshaus und Produktanbieter zur Verfügung und stellen ihren Betrieb sicher. Ich verstehe mich als Brückenbauer in die digitale Welt, aber auch als Brückenbauer für Menschen mir unterschiedlichen Meinungen. Agilität, Transparenz, Zukunft und Nachhaltigkeit stehen an erster Stelle. Ich engagiere mich sozial in verschiedenen Bereichen. Werte und Zusammenhalt sind ein wichtiges Gut unserer Gesellschaft. Diese müssen wir bewahren und schützen. In der IHK möchte ich persönlich Transparenz, Fortschritt und mehr Mitgliedernähe vorantreiben und etablieren.
Walter Beck und Dr. Annja Maga, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft 4.2021, Titelthema
 
Preisverleihung

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg verliehen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 22. November 2022 den mit insgesamt 50.000 Euro dotierten Landes-Innovationspreis, den „Dr. Rudolf-Eberle-Preis“, für spannende Innovationen verliehen.
Mit dem Preis werden alljährlich mittelständische Unternehmen für herausragende Entwicklungen und Anwendungen neuer Technologien ausgezeichnet.
Die diesjährigen Preisträger sind:
  • SAX Power GmbH (Erbach) – digital gesteuerte Wechselstrombatterie
  • Wasser 3.0 gGmbH und abcr GmbH (beide aus Karlsruhe) – Ansatz zur Entfernung von Mikroplastik
  • Subsequent GmbH (Konstanz) – Bewegungsanalytik im Gesundheitsbereich
Der Sonderpreis der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBG ging an:
  • Olmatic GmbH (Freudenstadt) – Energiemanagement zur Vermeidung von Lastspitzen
Eine Anerkennung erhielten:
  • Alpha-Protein GmbH (Bruchsal) – Aufzuchtanlagen für Insekten
  • KPI GmbH (Zimmern ob Rottweil) – mobile Robotersysteme
  • Protzek Biotec GmbH (Lörrach) – Schnelltestgehäuse aus nachwachsenden Rohstoffen
  • SI Stuttgart Instruments GmbH (Stuttgart) – durchstimmbares Lasersystem
CE-Zeichen

UKCA - Frist für die Verwendung des CE-Zeichens verlängert

Das UKCA-Label ist seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend. Die CE-Kennzeichnung behält jedoch übergangsweise ihre Gültigkeit.
Als Frist war bislang der 1. Januar 2023 vorgesehen. Diese wurde jetzt verlängert. Die CE-Kennzeichnung kann jetzt bis zum 31. Dezember 2024 weiterverwendet werden.
Achtung: Für einzelne Produktgruppen gibt es Ausnahmen!
Startups revisited

Startups revisited – das machen unsere Gründer heute

Als im März 2020 Coronabegann, erwischte das eigentlich jeden auf dem falschen Fuß: Wer hätte je gedacht, dass uns im 21. Jahrhundert eine Seuche derart lange und global beuteln würde! Für Normalbürger eine Herausforderung, für etablierte Unternehmen eine Bewährungsprobe. Um wieviel mehr für Startups! Dass wir fast alle Gründer, die wir 2020 hier vorstellten, noch angetroffen haben, ist deshalb eine positive Über­raschung. Unnötig zu sagen, dass die Pandemie für alle eine zentrale Rolle spielte.

Corona als Brandbeschleuniger

Matthias Kittel hat Corona als „Brand­beschleuniger“ erlebt. Der Ingenieur war 2020 gerade dabei, die Softwarelösung ­„Xistics“ zu etablieren, die die Absprache in Arbeitsgruppen erleichtern sollte. Die Pandemie sorgte dann dafür, dass die Micro­softlösung Teams den Markt besetzte. Dass Kittel auf die Frage nach der aktuellen Lage mit „anstrengend“ antwortet, liegt an den anderen beiden „Babys“, die er uns im Januar 2020 vorstellte: Tochter Mila und sein ­Ingenieurbüro. Beide wachsen und ge­deihen: Mila ist jetzt drei und hat noch ein Brüderchen bekommen. Das Büro zählt ­inzwischen sogar sieben Köpfe und hat weitere Kunden hinzugewonnen. Weil seine Frau nebenbei promovierte, „sind wir jedenfalls gut ausgelastet“, resümiert Kittel. Dabei klingt er nicht mehr ganz so gelassen wie 2020 aber durchaus zufrieden.

Jetzt auch Bademode mit Gewissen

Corinna Borucki freut sich, dass ihr Onlineshop „Coco Malou“ für nachhaltige und dabei schicke Damen­unterwäsche so gewachsen ist. Ihr Team ist ebenfalls auf sieben Köpfe angewachsen und das Sortiment an „sexy Wäsche mit Gewissen“, wie wir damals titelten, hat an Umfang deutlich zugenommen. Inzwischen gibt es sogar auch „sustainable swimware“.

Bei der HR-Plattform geht es voran

Bei Hirey, der Plattform für Personaldienstleister, ist Mitgründer Matthias ­Sonnentag zu Jahresbeginn aus familiären Gründen ausgestiegen. Gemeinsam gegrillt mit dem nunmehr alleinigen Chef Matthias Handl wird aber weiterhin, denn die beiden gingen im Guten auseinander. Hirey wächst auch unter der Ein-Mann-Führung rasant weiter. Aktuell nutzen schon 250 Personaldienstleister die Plattform, um auf die ­Profile hochkarätiger Bewerber zurück­zugreifen. Für Handl ist der Rückzug des Kollegen eine Herausforderung: „Ich habe fast ein halbes Jahr gebraucht, um die ­inneren Strukturen neu zu ordnen“, erzählt er. Er sourcte einige Bereiche aus und will einen Entwickler einstellen. Sein Fazit nach zwei Jahren klingt fröhlich: „Es geht voran“.

Catering auf den Bahamas und ein Fahrradladen

Wie im Fluge ist für Alexander Neuberth die Zeit seit unserem letzten Treffen vergangen. Wobei im Fluge wörtlich zu nehmen ist, denn zu den Höhepunkten der letzten zwei Jahre gehörten zehn Tage ­Bahamas: „Wir haben dort ein großes Golfturnier gecatert“. Ein voller Erfolg und eine schöne Abwechselung sei das gewesen, auch wenn er vor lauter Arbeit kaum etwas vom Ferienparadies gesehen hat. Neuberth betreibt weiterhin die Schwabenstuben in Freiberg. 2020 hatte er zusätzlich „Schillers Mitte“ gegründet und Kochboxen ent­wickelt, ­deren Inhalt er „remote“ per Videokochkurs mit den Kunden zubereitete. Jetzt kommen die Gäste wieder real, doch die Kochbox-Idee besteht weiter, wenn auch modifiziert. Als „Ready-to-heat“-Gerichte sind sie seit Frühjahr in zwei Smark-Roberta-Goods-Märkten in Stuttgart erhältlich. Ansonsten freut sich der Vollblutgastronom, dass er wieder unter Leute kommt, zum Beispiel samstags mit dem Verkaufsanhänger, auf dem Stuttgarter Markt oder auf dem Weindorf, das ihm „drei richtig wilde Sommer­wochen“ bescherte. Ach ja, zusammen mit sechs Kumpels hat er auch noch einen Fahrradhandel aufgezogen…

Neue Anwendungen für bewährte Produkte und Verfahren

Gauthier Boisdequin trafen wir kürzlich zufällig bei einem anderen Termin im Impact Hub in der Stuttgarter Quellenstraße wieder. Noch immer ist er begeistert von dem Co-Working-Space: „Da kann man sich sehr gut mit anderen Gründern austauschen“. Ob der Platz noch lange reicht? Schließlich baut die Mine&Make GmbH ihr Team weiter aus, vor allem in den Bereichen Entwicklung und Vertrieb. Keine Frage: Die Geschäftsidee, per Data Analytics und KI Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten für ihrer Produkte zu finden, kommt an: „85 Prozent unserer Kunden kommen wieder“ berichtet Boisdequin stolz. Mittlerweile hat er das Angebot noch erweitert und recherchiert nun auch neue Einsatzmöglichkeiten für technische Kompetenzen und Verfahren.

Schüler-App wirbt 15 Millionen Euro ein

„Unser CEO Benedict Kurz hätte heute um 16 Uhr Zeit für ein kurzes Telefonat“, mailt die Knowunity-Marketingfrau. Klingt nach Stress und Wachstum – was nicht unerwartet ist, denn in der Presse las man Schlagzeilen wie „Wenn 18-Jährige die App-Charts stürmen“. Am Telefon fällt dann Kurz` Sprechtempo auf: Wirklich, hier dreht jemand am großen Rad: Fast 70 Personen aus 18 Nationen arbeiten für die Lernplattform, die unter dem Namen Kurz & Lins UG gegründet worden war. Inzwischen ist es die erfolgreichste Lern-App Deutschlands und wurde mehr als 2,5 Millionen Mal heruntergeladen. Auch in Polen, Österreich und Frankreich können Schüler Schülern ­darüber den Lernstoff näherbringen und so ihr ­Taschengeld aufbessern. Lins ist mittler­weile ausgestiegen, dafür engagieren sich Business-Angels wie Fußballprofi Mario Götze mit insgesamt 15 Millionen Euro. Noch steht im Impressum Sindelfingen als Firmensitz, doch der Großteil der Mitarbeiter arbeitet in Berlin. Warum? „Die Spezialisten, die wir brauchen finden wir eigentlich nur dort. Deswegen mussten wir auch hin“, erklärt Kurz. „Aber ein kleiner Teil ist in Sindelfingen geblieben und ich pendele“, ergänzt er.

Den ganzen September ist kein Termin mehr frei

„Stürmisch und gebeutelt“ fasst Simon Wotton die letzten beiden Jahre zusammen. Coronakrise, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg haben sein Geschäft schwer herausgefordert. Die Coronahilfen, von ­denen er sich Erleichterung versprach, ­erwiesen sich nicht nur als aufwändig und teuer zu beantragen, er musste auch immer wieder etwas zurückzahlen. Das hatte aber durchaus einen positiven Hintergrund, denn der Geislinger, der sich als Mediator ­zwischen CNC-Maschinen und der IT versteht,  hatte sich die Lehren aus der Finanzkrise zu Herzen genommen und die Zeit genutzt, um seine Kenntnisse und sein Angebot weiterzuentwickeln. Und weil das auch viele seiner (potenziellen) Kunden so machten, versiegten die Aufträge nie ganz. Dass er nicht zum Plan B greifen muss, dazu trug auch ein Rat aus dem IHK-Gründerseminar bei: „Rücklagen bilden!“ ­Außerdem engagierte ihn sein Ex- Arbeitgeber, der ­japanische CNC-Hersteller Mazak, als Service­partner. Das bringt dem Familien­vater Sicherheit. Besonders freut ihn, dass sein Kernprodukt, die „i4.0-Box“ ihm die Arbeit erleichtert, denn für die Mazak-­Maschinen hatte er sie ja entwickelt. „Die Selbständigkeit steht ihm gut“ hatten wir damals den Artikel überschrieben. Das gilt immer noch, da ist sich Wotton ganz sicher: „Den ganzen September habe ich keinen einzigen Termin mehr frei“, freut er sich.

Für den Stoffladen war Corona ein Wechselbad der Gefühle

„Toi, toi, toi, jetzt sind wir da, wo wir sein wollten“, antwortet Cornelia Kinne vom Waiblinger Stoffladen Cosa auf die Frage, wie es bei ihr und Mitgründerin Sarah Schmidt weitergegangen ist. Turbulente Corona-geprägte Jahre liegen hinter den beiden. Als plötzlich alle Masken nähen mussten, wurden sie überrannt. Doch von einem Tag auf den anderen waren die Stoffmasken nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig jagte eine Auflage für den Handel die nächste: Maskenpflicht, Berechnung der Kundenzahl pro Quadratmeter, einchecken, auschecken, Kontaktadressen­- sammlung und Luca-App – vielen Kunden verging da die Kauflaune. „Gruselig“, erinnert sich Kinne. Mit ihrem farbenfrohen Instagram-Account hielten sie aber den Kontakt zur Kundschaft. Jetzt sind die Kunden zurück und manch einer mag während der Pandemie Nähen als Hobby (wieder)entdeckt haben. Die Gründerinnen sind jedenfalls zufrieden.

Von den Seifen kann sie gut leben

Kathrin Marotta klingt ganz entspannt am Telefon. Das liegt einerseits am Monat ­August, wo die Geschäfte ihrer Naturseifen-Manufaktur gemächlicher gehen, so dass Zeit für eine Wanderung mit den Kindern ist. Es liegt aber auch daran, dass alles läuft „wie gewünscht“, ohne sie zu überfordern. Corona war „sportlich“. Ihre „ Kronseifen“ haben die Pandemie aber gut überstanden, obwohl die Märkte ausfielen, auf denen sie sonst verkauft. Das verdankt sie ihrem ­„fähigen IT-ler“, der ihre Homepage so optimierte, dass der Onlineshop aufblühte. „Ich komme nicht auf der Brotsuppe daher­geschwommen, aber einen Porsche vor der Tür brauche ich nicht“, fasst sie die Lage zusammen und erzählt, dass ihr Steuerberater gerade erst bestätigte: „da kann man gut von leben“. Mehr wollte die 38-jährige von Anfang an nicht: Dazu kennt sie zu viele 50-Jährige, die privat und gesundheitlich „vor die Wand fahren“, weil sie zu viel arbeiten.
Bleibt nur, ganz herzlich zu gratulieren zu diesen Erfolgen unter so erschwerten Bedingungen. Die IHK wünscht alles Gute für die weitere Zukunft!
Dr. Annja Maga, Redaktion Magazin Wirtschaft für Magazin Wirtschaft 9-10.2022
Magazin Wirtschaft

Magazin Wirtschaft

quickfacts

91 Prozent aller deutschen Untenehmen sind Familienunternehmen. Sie erzielen 55 Prozent der Umsätze und stellen 57 Prozent aller Jobs (Quelle: Stiftung Familienunternehmen)

2904708 Mal wurde unserer IHK-Website im Jahr 2022 aufgerufen

19633 unserer Mitglieder haben unseren kostenlosen Newsletter abonniert

Rat & Tat

Mediadaten und alle Ausgaben

Alles, was Sie über das Magazin wissen müssen: Mediadaten, Auflagenhöhe und wie Sie als MItgliedsunternehmen eine Erwähnung in der Zeitschrift bekommen.

Alle Ausgaben

Online-Marketing

Online-Marketing: Begriffe von A bis Z

Sie haben sich entschieden Online-Marketing für Ihr Unternehmen eigenständig zu betreiben, jedoch haben Sie keine Erfahrungen in diesem Bereich? Oft irritieren englische Begriffe oder Abkürzungen, die in Artikeln selbstverständlich erscheinen, ohne erklärt zu werden. Damit Sie Online- und Social-Media-Marketing anwenden können, haben wir für Sie die gängigsten Begriffe gesammelt und erklärt was sie bedeuten. 

A – C

A
A/B-Test – ist eine Methode, die es ermöglicht, zwei Versionen einer Anzeige oder eines Inhaltes zu vergleichen, um herauszufinden welche davon wirksamer ist.
AdWords – ist ein Google-Werbesystem. Damit werden die Google-Anzeigen generiert, die passend zu Suchbegriffen über oder neben den Suchergebnissen angezeigt werden. Sie werden als „Sponsored Links“ gekennzeichnet. Die Kosten für die Anzeigenschaltung werden abhängig von der Anzahl der Klicks berechnet. 
Analytics – ist ein Oberbegriff für die digitalen Anwendungen, die alle Daten (Herkunft, Verweildauer etc.) eines Kunden sammeln und analysieren, sodass diese als Informationsquellen herangezogen werden können.
Application Programming Interface (API) – Programmschnittstelle, die es ermöglicht die Anwendungen mit den bereits vorhandenen Programmen zu verknüpfen.
Awareness – Bekanntheit eines Produkts, einer Marke oder eines Unternehmens bei den potenziellen Kunden. Awareness ist das Ziel Ihrer Aktivitäten in den sozialen Medien.

B
Backend – ist die Verwaltungsoberfläche einer Webseite, die für das Publikum nicht sichtbar ist.
Backlink oder Inbound Link – ist ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre eigene Webseite führt. Je mehr Backlinks auf Ihre Seite führen, desto besser ist es für das Suchmaschinen-Ranking Ihrer Seite.  
Banner – sind Werbeflächen, die auf den Webseiten eingeblendet werden. Banner können verschiedene Formen haben (meistens dennoch im Querformat) und sowohl statisch als auch animiert sein. Banner sind zu der Webseite des Werbetreibenden verlinkt.
Blog – ist ein Online-Tagebuch. Hier kann der Besitzer verschiedene Inhalte teilen. Blogs werden in der Regel dechronologisch angezeigt und enthalten eine Kommentar- und weitere Social Media-Funktionen. Blogs werden oft für die Kommunikation mit den Kunden und Partnern verwendet.
Blogroll – ist eine verlinkte Seite zu Blogs anderer Autoren.
Buzzword – Buzzwords sind im Internet häufig verwendete Schlagwörter. In der Regel sind sie über eine kurze Zeitspanne sehr beliebt. 

C
Canvas Page – Fläche eines Facebook-Profils, die individuell gestaltet werden kann (Integration von Applikationen, Fotos, Videos, Links etc.).
Cascading Style Sheets (CSS) – Programmiersprache, die bestimmt, wie ein Inhalt auf einer Webseite dargestellt werden wird. So werden Schriften, Farben und Formen auf einer Webseite gesteuert.
Clickbait – sind Web-Inhalte, die mit einer irreführenden Überschrift, den Leser dazu bringen sollen, die ganze Story anzuklicken. Ziel ist es die Besucherzahlen und die Werbeannahmen zu steigern. 
Content – Medieninhalte die im Internet veröffentlicht werden. 
Content Marketing – Planung und Generierung der originalen und zielgruppenrelevanten medialen Inhalte, mit dem Ziel neue Kunden zu gewinnen und zu halten.
Collaborative Tagging / Social Tagging – ist die Indexierung von Inhalten mithilfe von Schlagworten (Tags) im Internet. Damit werden die Online-Quellen Beschrieben und den Themenfeldern zugeordnet, um die Suche durch die Schlag- bzw. Stichworte zu ermöglichen. 
Community – Zusammenschluss der Gleichgesinnten im Internet. 
Conversion – Ausführung einer gewünschten Aktion durch den Kunden auf der Webseite.  Beispiele: Kauf, Anmeldung, Newsletter-Abo, Registrierung für ein Event oder das Herunterladen eines Whitepapers.
Conversion rate – ist die Anzahl der Conversions, dividiert durch die Anzahl der Besucher. Mit dieser Kennzahl messt man die Leistung der eigenen Social-Media-Aktivitäten zur Erreichung bestimmter Geschäftsziele.
Content Management System (CMS) – Software zur Erstellung und Verwaltung von Inhalten auf einer Webseite.
Corporate Identity (CI) – Grafische und kommunikative Merkmale, die die Identität eines Unternehmens oder einer Marke nach innen und außen transportiert. 
Cost per Action (CPA) – ein Preismodel, bei dem der Werbetreibende für eine Aktion (z.B. Ansicht einer Anzeige, Kauf eines Produktes etc.), die im Zusammenhang mit der Werbung steht, bezahlt.
Cost per Click (CPC) / Pay per Click (PPC) – ein Preismodel, bei dem jeder Klick auf das Werbemittel abgerechnet wird. 
Chat – eine Online-Konversation mit einer oder mehreren Personen. Ob zu zweit oder in einer Gruppe – Chats sind normalerweise privat und textbasiert, obwohl sie auch GIFs, Fotos und sogar Audioaufnahmen enthalten können.
Chatbot – ist ein KI-Roboter, der in Messaging-Apps Fragen beantwortet und einfache Aufgaben erledigen kann. Er wird meistens im Kundenservice, zur Daten- und Lead-Generierung, für Kaufempfehlungen und mehr eingesetzt.

D – F

D
Dashboard – ist ein digitales Werkzeug, das es ermöglicht, alle eingesetzten Social Media-Plattformen über eine einzige Oberfläche zu verwalten.
Deep Web – ist der Teil im Internet, der mit den herkömmlichen Suchmaschinen nicht auffindbar ist. Er besteht aus themenspezifischen Datenbanken, passwortgeschützten Foren, sozialen Netzwerken und Webseiten, die dynamisch generiert werden. 
Digital Rights Management – Verfahren zum Schutz von Urheberrechten. 
Disclaimer – Haftungsausschluss. Disclaimer werden vorwiegend in E-Mails und auf Webseiten verwendet. 
Domain/Domäne – ist ein weltweit eindeutiger Name für einen Teilbereich des Domain Name Systems (DNS) –zum Beispiel einer Website im Internet. Sie gibt an, wo in der hierarchischen Struktur die entsprechende Ressource zu finden ist.
Durchschnittliche Reaktionszeit (Average Response Time) – ist die Zeit, die vergeht, bis ein Unternehmen auf die Nachricht eines Kunden reagiert.

E
E-Commerce – Abwicklung eines Geschäfts bzw. eines Kaufs im Internet. 
E-Learning – Lernprozess mithilfe der digitalen Medien. Zu diesem Zweck können Communities aufgebaut werden, in denen das Lernmaterial einer geschlossenen Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Engagement Rate – ist ein Wert, der zeigt wie viele Menschen mit Ihren Social Media-Inhalten in Berührung kommen.
Erweiterte Realität (Augmented reality) – Erweiterung der Realität, die ein Mensch sieht und hört, mithilfe computergenerierten Effekten (zum Beispiel Photofilter, App etc.)
Eingebetteter Inhalt (embedded content) – ein digitaler Content, der mit Hilfe digitaler Werkzeuge in einem anderen Inhalt platziert wird. Die meisten sozialen Netzwerke haben Tools, die es den Nutzern ermöglichen die Inhalte in externen Blogbeiträgen oder Webseiten einzubetten. Die eingebetteten Inhalte enthalten den ursprünglichen Inhalt des Posts, Links zum Originalbeitrag und das Profil des Erstellers.

F
F2F – Face to Face – direkte Interaktion mit einem Kunden, Fan oder Follower.
Facebook Fanbox – ist eine Oberfläche, die in die Webseite eingebaut ist und die aktuellen Aktivitäten auf Ihrer Facebook-Fan-Page zeigt. User können über die Fanbox Fan werden.
Facebook Fan-Button – ist ein in Ihrer Webseite integrierter Button, mit dem die Nutzer Sie auf Facebook direkt abonnieren können. 
Facebook Features – Facebook-Funktionalitäten.
Fanpage/Fanseite – so werden die Seiten der Fangemeinde von Marken oder bekannten Persönlichkeiten genannt. Dadurch werden Communities innerhalb eines Social Media-Netzwerks aufgebaut. 
Feed/News Feed – Bei einem Feed handelt es sich um fortlaufenden Content, durch den Sie scrollen können. Der Content erscheint in ähnlich aussehenden Blöcken, die sich nacheinander wiederholen. Ein Feed kann zum Beispiel eine Liste von Artikeln oder Nachrichten oder auch eine Liste von Produkten oder Dienstleistungen sein.
Follower – Ein Nutzer, der einem anderen Nutzers „folgt“ und die Updates seines Status und seiner Inhalte verfolgt. Dieser Begriff wurde vorwiegend durch Twitter geprägt.
Footer – die Fußzeile einer Webseite. Dort finden sich meist das Impressum, die Datenschutzhinweise, die Kontaktadresse oder Links zu Seiten der eigenen Webseite.
Forum – ist ein virtueller Platz zum Austausch von Gedanken, Meinungen und Erfahrungen. 
Framework – ein Programmiergerüst, innerhalb dessen eine Anwendung erstellt wird.
Front-End – sichtbare Oberfläche einer Web-Präsenz (Gegenteil zu Back-End).

G – I

G
Google Ads (Google AdWords) – ist ein Format der Online-Werbung. Google Ads werden oben in den Google-Suchergebnissen für ein gesuchtes Keyword angezeigt. Über das Google Display Network können sie auch auf anderen Webseiten angezeigt werden.
Google Analytics – ein Trackingtool, mit dem ein Unternehmen Datenverkehr analysieren kann.

H
Hashtag - ist ein Schlagwort-Instrument, das die Suche nach Begriffen erleichtert. 
Homepage – Strukturell oberste Ebene eines Internetauftritts. Von dort aus führen Links auf die Unterseiten.
Header – Beim Headerbild handelt es sich um das Bild, das oben im Profil eines Social Media-Nutzers erscheint. Es wird auch als Coverbild oder Coverfoto bezeichnet und gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte, Teams oder einen anderen Aspekt ihres Geschäfts zu präsentieren, der Menschen dazu bewegen soll, sich ein Profil näher anzusehen.

I
Inbound Link oder Backlink – ein Link, der von einer externen Seite auf Ihre Webseite führt. Je mehr Backlinks es für Ihre Webseite gibt, desto relevanter ist sie für Google.
Indexed Page – Seiten und Unterseiten, die bei einer Internet-Suchmaschine verzeichnet sind und somit unter den Suchergebnissen angezeigt werden. 
Influencer – sind Personen, die mit dem hochfrequentierten selbstproduzierten Content zu einem Themengebiet soziale Interaktion initiieren. Diese Kommunikation findet auf den digitalen Plattformen, wie Foren, Blogs oder sozialen Netzwerken statt. Influencer werden von den Unternehmen häufig eingesetzt, um eigene Produkte und Dienstleistungen zu bewerben.
Insights – Facebooks Monitoring Werkzeug, das die Kennzahlen zu den Interaktionen auf der Fanpage oder zum Beispiel die Fan-Struktur anzeigt.
IP-Adresse – Eindeutige Adresse eines Computers bzw. Servers innerhalb eines Netzwerks.
Impressions (Seitenaufrufe) – Diese Kennzahl gibt an, wie oft eine Werbung oder ein beworbener Post in einem Social Media-Netzwerk angezeigt wird. Diese Kennzahl ist aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der User, die die Werbung tatsächlich gesehen haben.

K – M

K
Keyword – ist ein Suchbegriff, der eine Suche in einer Suchmaschine auslöst. Die Keywords werden zur Steuerung der Einblendung von Werbeanzeigen und zur Suchmaschinenoptimierung einer Website verwendet.
Key-Performance-Indicator (KPI) – ist eine im Zeitverlauf beobachtete Kennzahl, an der der Fortschritt hinsichtlich eines wichtigen Geschäftsziels gemessen wird. Die Zielgruppen-Wachstumsrate, die Verstärkungsrate und der Kundenzufriedenheits-Wert gehören zu den typischen Social Media-KPIs.

L
Landing Page – Seite auf welcher der Nutzer „landet“, wenn der Link angeklickt wird. Die Seiten sollen so optimiert werden, dass der Nutzer passende Inhalte zu den eingegebenen Keywords findet. 
Livestream – ist ein im Internet geteiltes Echtzeit-Video. Die Live-Streaming-Optionen sind in die meisten sozialen Medien integriert und erlauben eine Interaktion mit den Zuschauern. Die Nutzer können während des Streams schriftliche Kommentare abgeben und Fragen stellen.

M
Microblogging – Verbreitung der Inhalte im Internet mithilfe eines Kurznachrichten-Dienstes wie Twitter.
Microsharing – Art des Teilens von Inhalten innerhalb von Unternehmen mit Hilfe von Online-Tools.
Metadaten – sind strukturelle Daten, die Informationen über andere Daten enthalten. Sie werden eingesetzt um größere Datensammlungen wie Dokumente, Bücher, Datenbanken oder Dateien zu beschreiben.

N – P

N
Newsletter – ein Rundbrief in elektronischer Form der zum E-Mail-Marketing eingesetzt wird. Die Inhalte können stark variieren: Werbung, Informationen über Neuigkeiten, Termine oder Aktionen. Firmen, Vereine und Organisationen nutzen die Newsletter, um ihre Kunden stets auf dem neuesten Stand zu halten.
News Stream – Kontinuierlicher Nachrichtenstrom auf der Social Media-Startseite eines Nutzers. 
News Feed – ein Bildschirm, auf dem auf Facebook die Aktualisierungen aller Leute und Fan-Pages deren ein Nutzer folgt, angezeigt werden.
Nutzergenerierter Content (User-generated content; UGC) – sind Social Media-Inhalte, die von Nutzern und nicht von Mitarbeitern erstellt werden. Die Inhalte können mithilfe der Hashtags den Unternehmen oder den Themen zugeordnet werden. 
Nofollow – Informationen, die einer Suchmaschine übermitteln, den Link nicht zu verfolgen. Die Suchmaschinen verwenden diese Links dann nicht zur Berechnung der Linkpopularität der verlinkten Seite.
Native Advertising – Social Media-Werbeanzeigen im Stil und Format eines organischen Posts (zum Beispiel ein beworbener Beitrag - auch Boosted Post). Diese Anzeigen sind mit „Gesponsert“ oder „Promotion“ gekennzeichnet, sehen aber ansonsten aus wie organische Social Media-Inhalte.

O
Open Source – bezeichnet die Software, deren Quellcode frei verfügbar ist und von Dritten eingesehen werden kann. Je nach Lizenz kann die Anwendung verändert und/oder weitergeben werden. 
Organische Reichweite – ist eine Kennzahl, die darüber aussagt, wie viele Nutzer Ihren Content ohne bezahlte Werbung gesehen haben. 

P
Page Rank – Einschätzung einer Internetseite durch Suchmaschinen auf einer Skala zwischen 1 und 10.
Pay per Click (PPC) – ein Vergütungsmodel, bei dem ein Werbetreibender erst dann zahlt, wenn ein Nutzer auf seine Anzeige klickt. Die Klick-Preise hängen davon ab, wie stark das Ziel-Keyword gefragt ist.
Permalink – ein eindeutiger Identifikator in Form einer URL. Macht die Seite direkt erreichbar.
Plugin – Eine funktionale Erweiterung einer Software.
Podcast – Audio- oder Videosendung, die auf tragbaren Abspielgeräten abgespielt werden kann. 
Preis pro Klick (Cost per click; CPC) – Preis jedes Klicks in einer Pay-per-Klick-Werbekampagne. Die Begriffe „Pay per Click“ und „Preis pro Klick“ werden oft gleichgestellt, obwohl sie verschiedenes aussagen.

R- T

R
Ranking – Datenerhebung durch Befragung und statistischer Auswertung.
Really Simple Syndication – Dateiformat für Web-Feeds. Sie werden über RSS-Reader abgerufen.
Reichweite – Eine Kennzahl, die angibt, wie viele Personen insgesamt ein Social-Media-Post oder eine Werbeanzeige erreicht, auch wenn dieser nicht zwingend gesehen wird.  
Retargeting – ist eine Online-Werbestrategie, mit der man Besucher einer Website, die diese ohne Conversion wieder verlassen haben, erneut ansprechen will.

S
Search Engine Marketing (SEM) – ist eine Onlinemarketingstrategie die darauf abzielt, die Besucher für ein Internetauftritt über Suchmaschinen zu gewinnen. Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung sind Bestandteile von Suchmaschinenmarketing.   
Search Engine Optimisation (SEO) – beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, um das Ranking einer Seite zu erhöhen und sie somit möglichst hoch in den Suchergebnissen zu platzieren.
Skyscraper – ein dynamisches Online-Werbeformat (rechteckig und vertikal). Verlinkt in der Regel auf die Webpräsenz des Absenders. 
Social Media – sind digitale Plattformen, die einen Informationsaustausch und Vernetzung zwischen den Usern ermöglichen.
Social-Media-Marketing – eine Marketingstrategie, die soziale Medien als Kommunikationskanal verwendet, um die Marke oder Unternehmen bekannt zu machen oder neue Kunden zu erreichen. 
Social-Media-Optimierung – Anzahl aller Methoden, die dazu dienen eine Internetseite in den sozialen Medien leichter auffindbar zu machen. 
Social Recruiting – Mitarbeitersuche über Social Media-Plattformen.
Spam – sind unnötige und unerwünschte digitale Inhalte oder Nachrichten. 
Spamfollower – Twitternutzer, die einem folgen mit dem Ziel selbst Follower zu gewinnen.
Stream – Meldungs-Strom. Auch „Feed“ genannt.
Share of Voice – eine Kennzahl, die in Prozent aussagt, wie oft eine Marke im Vergleich zum Wettbewerb erwähnt wird.
Social Selling – ist der Einsatz von Social Media-Tools für die Leadgenerierung, Kundenakquise und Geschäftsbeziehungs-Pflege.
Social Media ROI – Verhältnis zwischen Aufwand/Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten und dem erzielten Resultat. Als Resultat können verschiedene KPIs formuliert werden, wie zum Beispiel: Engagement, Social Leads, Social Sells oder Reichweite.

T
Tag – Beschreibung der Informationssätze, die dabei helfen sollen, die Informationen zu kategorisieren. 
Targeting – Ansprache einer bestimmten, durch verschiedene Merkmale definierten Zielgruppe im Online-Marketing.
Timeline – Chronologische Darstellung von Nachrichten in einer Spalte in den sozialen Medien.
Traffic – Datenverkehr auf einer Webseite.
Thread – Ein Thread ist ein Nachrichtenstrang einer Konversation. Sie beinhalten eine ursprüngliche Nachricht gefolgt von einer Reihe von Antworten oder Kommentaren dazu.

U – W

U
Usability – ist die Nutzerfreundlichkeit eines Systems, einer App oder einer Webseite. Je einfacher oder intuitiver diese in Benutzung ist, desto besser ist die Usability. 
User Interface (UI) – Benutzeroberfläche zur Benutzung eines Systems, einer App oder einer Webseite.
Uniform Ressource Locator (URL) – elektronische Adresse einer Web-Seite im World Wide Web.

V
Viralmarketing – ist eine Online-Marketing-Strategie, die daraufsetzt, dass die Inhalte zwischen den Nutzern und von den Nutzern geteilt werden, weil sie die Interessen Ihrer Zielgruppe ansprechen. Viralmarketing ist die digitale Version der Mundpropaganda (word of mouth).
Voice over IP (VoIP) – Telefonie über internetbasierte Netzwerke.
Virtuelle Realität (VR) – ist eine computergenerierte Wirklichkeit, die über technische Gadgets, Systeme oder Anlagen (VR-Brille, Cave Automatic Virtual Environment) übertragen wird. 
Visit – Besuch eines Webauftritts, bei dem mindestens eine Page Impression stattfand. 

W
Web 3.0 – ist die dritte Generation der Internetdienste, die auf der Nutzung der maschinenbasierten Daten aufbaut und als Ziel die Beschaffung eines dezentralen Online-Ökosystems hat.  
Webcast – Live-Übertragung und Zugriff auf Videos über das Internet.
Widget – ist ein Element auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts oder des Rechners, welches interaktiv genutzt werden kann. Zu beliebten Widgets gehören Wetteranzeigen, Uhren etc.
Wiki – ist eine Anwendung, in der die Nutzer gemeinsam Inhalte bearbeiten können.
WordPress – ist eine kostenlose Anwendung zur Erstellung der Internetseite, die durch den Einsatz von kostenlosen oder kostenpflichtigen Plugins, viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet.  
 

Sie haben Ergänzung zu unserer Liste? Wir freuen uns über Ihre Zusendungen.

Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Online-Marketing können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Innovation

ZIM-Anträge ab sofort wieder möglich

Es können ab sofort wieder Anträge im Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gestellt werden.
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023, trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage, ein klares positives Signal für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt.
Um das ZIM kontinuierlich weiterzuführen und um die mittelständischen Unternehmen bei anspruchsvollen Innovationen zu unterstützen, müssen die Mehrjährigkeit der ZIM-Projekte und der zu erwartende sehr hohe Antragseingang berücksichtigt werden. Aufgrund des verfügbaren Budgets sind mit Öffnung des Programms daher einige Förderbedingungen angepasst worden.

Neuerungen für das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

  • Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Diese Maßnahme gilt rückwirkend.
  • Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
Die 2020 zu Beginn der Pandemie eingeführten Erleichterungen, die mittlerweile wenig in Anspruch genommen werden, werden einhergehend mit der Aufhebung des Antragsstopps wieder in den alten Zustand überführt. In Abhängigkeit vom Antragseingang bzw. der Zahl förderwürdiger Anträge behält sich der Fördergeber weitere Maßnahmen zur Steuerung des Programms vor, die auch bereits eingegangene Anträge betreffen können. Dazu zählt beispielsweise die Kürzung der förderfähigen Kosten.

Neue Antragsformulare

Mit der Wiederöffnung wird die Antragstellung im ZIM nochmal deutlich vereinfacht: So können Anträge sowie alle weiteren Dokumente über Upload-Portale der jeweiligen ZIM-Projektträger sicher elektronisch eingereicht werden. Dies ist ein wichtiger Zwischenschritt, bis die ZIM-Förderung mittelfristig schnell und voll digital auf dem nutzerfreundlichen zentralen Förderportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt und durchgeführt werden kann.
Anträge werden nur auf den neuesten Formularen akzeptiert. Bitte nutzen Sie für die Übersendung Ihrer ausgefüllten Formulare ausschließlich das Upload-Portal des jeweiligen ZIM-Projektträgers.
Für die digitale Antragstellung stehen auf der  ZIM-Website ab sofort zwingend zu nutzende, aktualisierte  Formulare zur Verfügung.
Online-Terminvereinbarung: Digitale Wirtschaft

Digitale Wirtschaft: Service- und Beratungsangebot Ihrer IHK

Die IHK Region Stuttgart bietet bereits seit vielen Jahren kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Informationen und Beratung zu Anforderungen und Belangen der Unternehmen im digitalen Wandel.
Unabhängig davon, ob Sie noch ganz am Anfang Ihrer digitalen Transformation stehen, oder bereits ein tiefes Knowhow besitzen, finden Sie bei uns ein passendes Angebot. Angefangen bei grundlegenden Basisveranstaltungen bis hin zu fachspezifischen Vorträgen renommierter Referenten aus Industrie und Forschung, geben wir Ihnen Einblicke in Themen wie Geschäftsmodellentwicklung, Förderprogramme, E-Commerce, Industrie 4.0, Blockchain, Cloud Computing, Smart Data und Big Data sowie der Informations- und Datensicherheit. 
Zusätzlich zu unserem Veranstaltungsangebot stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen und Gründern mit persönlichen Beratungen zur Seite. In einem 45-minütigen persönlichen Gespräch gehen wir gemeinsam Ihre individuellen Fragen und Anforderungen an und helfen Ihnen die ersten Schritte Ihres Digitalisierungsvorhabens zu planen. Außerdem informieren wir Sie gerne über die aktuellen Förderprograme auf Landes- und Bundesebene. Helfen Sie unseren Beratern sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten, indem Sie bei der Anmeldung die Fragen möglichst vollständig und präzise beantworten. Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich Digitale Wirtschaft können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
Die IHK Region Stuttgart bietet Ihnen eine neutrale und vertrauliche Anlaufstelle, um Sie bei der digitalen Transformation in Ihrem Unternehmen zu unterstützen. Nutzen Sie unsere Angebote wie Veranstaltungen und Newsletter, oder die Möglichkeit einer persönlichen Beratung, um bestens informiert zu sein.
 
Innovation und Umwelt

Azubis als Digitalisierungsscouts 2022

Was sind Digitalisierungsscouts?

Einsatz neuer Technologien, Aufbau neuer Prozesse, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen stellt die digitale Transformation eine große Herausforderung dar. Genau hier setzt das Azubi-Projekt „Digitalisierungsscout“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an. Denn die eigenen Auszubildenden sind in mancherlei Hinsicht oft bereits Experten im Digitalen, schließlich sind sie mit digitalen Medien aufgewachsen. Warum dann dieses Wissen nicht auch für das eigene Unternehmen nutzbar machen? Die Auszubildenden haben einen anderen Blick auf die Vorgänge im Unternehmen und unterliegen nicht der sogenannten „Betriebsblindheit“. Sie dürfen Fragen stellen, die etablierte Mitarbeiter sich nicht mehr zu stellen trauen. Durch die andere Sichtweise der jüngeren Generation können neue Ideen, Technologien und Digitalisierungspotenziale unvoreingenommen diskutiert und bei Eignung ins Unternehmen eingebracht werden.
Das Projekt wird unter der Leitung des RKWs im Jahr 2022 für die gesamte Region Stuttgart in Zusammenarbeit mit der IHK Region Stuttgart und der Handwerkskammer Region Stuttgart für 10 Unternehmen neu aufgelegt. Das diesjährige Projekt geht mit einem zusätzlichen Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit an den Start. Während des gesamten Projektes begleiten erfahrene Coaches vom RKW die Unternehmen, Ausbilder/innen und Azubis. Digitale Tools stehen für die Arbeit des Projektes vom RKW zur Verfügung. So ist der Aufwand für Unternehmen gering, denn die Azubis arbeiten nur wenige Stunden pro Woche am Projekt. Das Unternehmen investiert dann in die Umsetzung der besten Idee und im Idealfall sind Einsparungen von mehreren tausend Euro oder Prozessoptimierungen im Betriebsablauf möglich, die weitere Freiräume schaffen.

Ihre Vorteile als Unternehmen!

Hier nochmals die Vorteile im Überblick:
  • Durch effizientere Abläufe entstehen Kosteneinsparungen
  • Mithilfe von digitalen Kanälen entstehen eine Nutzerfreundlichere Kommunikation
  • Moderne Formen der Zusammenarbeit – mit Azubis als Wissensträgern
  • Digitale Kompetenzen werden gestärkt 
  • Der Ausbildungsbetrieb steigert die Attraktivität mithilfe von Wertschätzung und Verantwortung
  • Kostenlose Teilnahme am Projekt
  • Erfahrene Coaches begleiten die Projektteilnehmer im gesamten Projektverlauf. Auch stehen die Unternehmen im Austausch miteinander und profitieren von den jeweiligen Fortschritten der anderen. Im Rahmen der Abschlussveranstaltung werden die Projekte vorgestellt und prämiert.
Seien Sie schnell und sichern sich einen der begehrten Plätze auf der Seite des RKWs.

Praxisbeispiele der Digitalisierungsscouts

Damit Sie sich besser vorstellen können, wie solche Projekte ablaufen, haben wir Ihnen die Beispiele aus der letzten Runde aufgelistet:
Adolf Föhl GmbH + Co. KG: Der Hintergedanke der Projektidee der drei Digiscouts® war überall und jederzeit auf der Arbeit Zugang zu verschiedenem Lehrmaterial zu haben. Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Alfred Giesser Messerfabrik GmbH: Während ihrer Projektlaufzeit erstellten die fünf Digiscouts® eine Wissensdatenbank. Zugriff darauf haben die Azubis über QR-Codes an den Maschinen. Material sammelten und erstellten sie in Form von Videos, Fotos und schriftlichen Anleitungen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bilz Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG: Die drei Digiscouts® aus der Maschinenbaubranche setzten während der Projektlaufzeit ihre Idee einer CAD-Daten-Bereitstellung in der Fertigung um.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Bürkle + Schöck Elektro-Anlagen GmbH: Weil das auf Elektrotechnik spezialisierte Unternehmen vor allem Monteure beschäftigt, haben sich die Azubis bei ihrem Digiscouts-Projekt auf die Urlaubsanträge fokussiert: die sind digital und können von überall mit der App gestellt werden + Video der HWK StuttgartZur ausführlichen Projektbeschreibung. 
Carl Stahl Technocables GmbH: Oftmals weiß die eine Abteilung nicht was die andere tut: anders bei einem Hersteller für Bowdenzug-Systeme und Seiltechnik. Hier informierten die Azubis die gesamte Belegschaft über ihr Digiscouts-Projekt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Donner + Partner GmbH: Von der ausgedruckten Menükarte zur Mensa-App – Azubis digitalisieren den Bestellvorgang des Mittagessens in der Kantine.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferd. Hauber GmbH:  Das Azubi-Duo digitalisierte das Besuchermanagement in ihrem Textilunternehmen. Handschriftliches Ausfüllen des Besucherausweises war gestern! Der Besucherausweis wird jetzt sofort per Klick generiert und gedruckt.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Hermann Bilz GmbH & Co. KG: Die Projektidee der Digiscouts eines Präzisionswerkzeugherstellers stand schnell fest: Sie animierten 3D-Modelle von Werkzeugen, um damit Kunden eine Montage- oder Bedienungsanleitung zum Werkzeug mitzugeben.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Jebens GmbH: Die Digiscouts® digitalisierten das Verbandsbuch, um dessen Inhalte zu Analyse- und Präventionszwecken standardisiert und strukturiert aufbereiten zu können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Kleemann GmbH: Das Azubi-Team aus der Maschinenbaubranche digitalisierte Unterweisungen und Montageprozesse in Form von Videos, die über einen QR-Code an den entsprechenden Stellen in der Lehrwerkstatt abgerufen werden können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LearnBiz.com GmbH: Dank der Projektidee der drei Auszubildenden eines Sprachreisevermittlers sind Zettelwirtschaft und Tippfehler bei der Anmeldung für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ passé.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
LGI Logistics Group International GmbH: Poolfahrzeuge zu buchen war bei einem Logistikunternehmen eine aufwendige Angelegenheit. Die Azubis haben den Prozess vereinfacht, indem sie eine App eingeführt haben, mit der die Mitarbeitenden Poolfahrzeuge online reservieren können.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
MundingDrifthaus Steuerberatungsgesellschaft mbH: Steuerbescheide überprüfen, manuell ins System einpflegen, einscannen und ablegen: diesen aufwendigen Prozess haben die Digiscouts einer Steuerberatungsgesellschaft vereinfacht und digitalisiert. Ein Gewinn für Azubis, Kunden und Kanzlei.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Stadtwerke Esslingen am Neckar SWE GmbH & Co. KG: Mithilfe einer Software digitalisierte das Digiscouts®-Team ihre Vertragsverwaltung. Somit wird ein jederzeit abrufbarer Überblick über die laufenden Verträge gewährleistet.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Tesat-Spacecom GmbH & Co. KG: Trotz vieler Schwierigkeiten und Hindernisse konnten die fünf Digiscouts® ein Projekt in ihrem Unternehmen umsetzen. Künftig können sich die Mitarbeitenden schnell an den Gemeinschaftsrechnern per Gesichtserkennung einloggen.  Zur ausführlichen Projektbeschreibung.
Ferner haben am DigiScout Projekt teilgenommen: Hägele GmbH, Hermann Paule GmbH & Co. KG, Keller Lufttechnik GmbH + Co. KG, Mackevision Medien Desgin GmbH, Metzger GmbH + Co. KG, REHM GmbH u. Co. KG Schweißtechnik und TiLa Erich Lachenmaier GmbH & Co. KG
Mehr Informationen zum Projektverlauf und anderen Praxisbeispiele gibt es auf der Seite des RKW Kompetenzzentrums
Pressemitteilung vom 05.07.2022

Das Industrie 4.0 Summit Filstal 2022 – Strukturwandel und Digitalisierung

Nach der im vergangenen Jahr erfolgreichen Premiere des ersten Industrie 4.0 Summit Filstal in Kooperation mit dem Göppinger Unternehmen TeamViewer treffen sich auch dieses Jahr wieder kleine und mittlere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.
Dabei soll Wissen transferiert und Kooperationen gestärkt werden. Die zweite Ausgabe des Summits findet am Freitag, dem 15. Juli 2022 von 08.30 bis 13.30 Uhr sowohl in der IHK-Bezirkskammer Göppingen als auch beim benachbarten Softwarehersteller TeamViewer in Göppingen statt. Namhafte Unternehmen aus dem Kreis und der Region geben in Kurzvorträgen Einblicke in ihre spezifischen Industrie 4.0 Anwendungen. Anschließend finden zu jedem dieser Themen agile Open-Space-Workshops statt, in denen die Teilnehmer ihre Fragen aktiv einbringen können und Lösungen erarbeiten. Anschließend werden die Ergebnisse aus den jeweiligen Workshops vorgestellt, damit alle vom Wissen der anderen profitieren. Der Austausch endet mittags mit einem gemeinsamen „Chill and Grill“ bei TeamViewer.
Die Veranstaltung ist kostenpflichtig, eine Anmeldung ist bei der IHK-Bezirkskammer unter Telefon 07161-6715-8430 oder auf der IHK-Veranstaltungsseite möglich.
Info: Namhafte Unternehmen und hochkarätige Referenten teilen ihr Wissen beim Industrie 4.0 Summit Filstal. Die Digitalisierung stellt die Unternehmen im Göppinger Filstal vor große Herausforderungen. Dabei eröffnet Industrie 4.0 beträchtliche Chancen, Maschinen und Menschen zu vernetzen. Das Ziel sind smarte Produktionsabläufe und neue innovative Geschäftsmodelle. Diese schaffen Mehrwerte und sichern die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt.
Referenten beim Industrie 4.0 Summit Filstal 2022 sind u.a.
•    Jan Junker von der TeamViewer Germany GmbH in Göppingen,
•    Harald Klaiber von INDEX-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky aus Esslingen,
•    Peter Strohm von der  EMAG Maschinenfabrik GmbH in Salach,
•    Christian Abt von HEITEC PTS in Kuchen sowie
•    Matthias Weigele von der EWS Weigele GmbH & Co. KG in Uhingen.
Anmeldeformular für Unternehmen

Jobmesse für ausländische Fachkräfte und Auszubildende – Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion, Lager

Die Region Stuttgart ist mit ihrer starken Wirtschaft ein attraktives Ziel für Fachkräfte aus dem Ausland. Viele der zugewanderten Menschen bringen Qualifikationen mit, die von den Unternehmen gesucht werden. Unsere Jobmesse am 20. April soll Sie beim Finden von Fach- und Arbeitskräften sowie Auszubildenden mit Flucht- und Migrationshintergrund unterstützen.

Informationen zur Jobmesse

Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart veranstalten eine Jobmesse für die Vermittlung von Fachkräften, Arbeitskräften und Ausbildungsinteressierten mit Zuwanderungs-, Flucht- und Migrationshintergrund. Die Messe fokussiert sich auf kleine und mittlere Unternehmen aus den Branchen Bauhandwerk, Bauindustrie, Produktion und Lager (bitte keine Personaldienstleister).
Die kostenfreie Jobmesse findet statt am
20. April 2023, 13:15 bis 17:00 Uhr (Aufbau ab 12:30 Uhr)
im Berufsinformationszentrum BIZ, Nordbahnhofstr. 30-34, 70191 Stuttgart
Anmeldung bitte nur mit diesem Formular
Anmeldeschluss: 30. März 2023 (die Plätze sind begrenzt)
Sie haben dort die Möglichkeit, sich zahlreichen potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen als Arbeitgeber auf einem kleinen Infostand zu präsentieren, können erste Kontakte herstellen und Kennenlerngespräche mit interessierten Kandidaten/-innen führen.
Vor Beginn der eigentlichen Messe erhalten Sie zudem einen exklusiven Input zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Fördermöglichkeiten und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte von Agentur für Arbeit und Jobcenter Stuttgart. Anhand konkreter Fälle aus der Praxis veranschaulichen wir Ihnen den Nutzen geförderter Weiterbildung.

Programm

  • 12:30 Uhr: Einlass der Arbeitgeber
  • 12:30 bis 13:15 Uhr: Einrichtung der Stände
  • 13:15 bis 13:45 Uhr: Informationsveranstaltung zu Förderinstrumenten der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Stuttgart
  • 14:00 bis 17:00 Uhr: Jobmesse
Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der Fachkräfteallianz Region Stuttgart. Kooperationspartner sind Agentur für Arbeit Stuttgart, Handwerkskammer Region Stuttgart, IHK Region Stuttgart, Jobcenter Stuttgart und Welcome Service Region Stuttgart. Die Teilnahme ist für Unternehmen und Bewerber/-innen kostenfrei.
Logo der Fachkräfteallianz Region Stuttgart

Anmeldung für Unternehmen

Bitte melden Sie sich mit diesem Formular bis spätestens 30. März 2023 an und teilen uns Ihre Stellenanforderungen mit. Bitte beachten Sie: Die Plätze sind begrenzt.
 

E-Commerce Recht –Widerrufsbelehrung

Wie lautet der Text der Widerrufsbelehrung?

Sofern Verträge „außerhalb von Geschäftsräumen” und im Fernabsatz (wie etwa der Verkauf über das Internet) geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Über das Widerrufsrecht hat der Unternehmer vor und nach Abgabe der Bestellung zu belehren.
Für die Widerrufsbelehrung gibt es einen gesetzlichen Mustertext, den der Unternehmer verwenden kann. Bei der Belehrung sollten Sie stets auf das gesetzliche Muster zurückgreifen, um nicht von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt zu werden. Allerdings muss es dafür unverändert übernommen werden.
Ausnahme: dort, wo das Muster Gestaltungshinweise vorgibt (diese finden sich unter dem Mustertext), sind Anpassungen zu machen.Je nachdem, ob es sich um eine Teillieferung, oder auch eine Diensteistung handelt, beginnt die Widerrufsfrist zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt zu laufen.
Achtung: Ganz ohne Vorbehalte kann das gesetzliche Muster nicht verwendet werden. Hintergrund ist, dass der Fristbeginn und somit die Widerrufsbelehrung für jede Bestell- oder Liefersituation angepasst werden muss, obwohl bei Einstellen der Widerrufsbelehrung noch nicht bekannt ist, wie viele Waren der Kunde bestellt bzw. in wie vielen Teilstücken die Bestellung erfolgt. Vergleichen Sie hierzu bitte die Gestaltungshinweise (1) des Musters Nr. a) bis e). Das Problem am gesetzlichen Muster ist, dass man die verschiedenen Varianten für den Fristbeginn nicht kombinieren, sondern nur einen der Textbausteine des Musters einsetzen darf. Der Händler müsste also für jede mögliche Liefersituation verschiedene Belehrungen vorhalten. Sie müssten also überprüfen, ob Ihr Shop Besonderheiten wie Teillieferungen aufweisen soll und die entsprechende Variante aus a) bis e) auswählen. Gegebenenfalls könnten Sie die Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen, indem sie Gestaltungshinweis c), „die letzte Ware", auswählen. Hier könnte man auslegen, dass dieser Text auch über die Gestaltungshinweise b) und d) belehrt. Dies ist allerdings keine gefestigte Rechtsprechung, sodass ein Restrisiko einer falschen Belehrung verbleibt.
Hinweis: Das gesetzlich Muster kann nicht verwendet werden, wenn der Vertrag eine Finanzdienstleistung beinhaltet.

Wann und wo muss über den Widerruf belehrt werden?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen, bevor der Verbraucher nicht darüber informiert worden ist.
Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, z. B. auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht. Der Link sollte sich auch nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton befinden, da hier zusätzliche Gestaltungselemente nicht zulässig sind. Der Verbraucher muss quasi vor Abgabe der Bestellung über den Hinweis und den entsprechenden Link stolpern.
Nach Abgabe der Bestellung muss die Widerrufsbelehrung möglichst direkt, spätestens bei Lieferung der Ware, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. als PDF oder E-Mail) zur Verfügung gestellt werden. Der Text kann in der E-Mail mit der die Bestellung bestätigt wird, auf der Rechnungsrückseite oder in den Lieferpapieren untergebracht werden. Bei einer Bestätigungs-E-Mail reicht eine Verlinkung auf eine Belehrung im Webshop nicht aus. Der Text der Widerrufsbelehrung sollte direkt in der E-Mail vollständig wiedergegeben werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Text für die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-E-Mail, auf den Lieferpapieren oder der Rechnung, mit dem Text auf der Webshop-Seite identisch ist.

Was passiert, wenn nicht oder nicht richtig über den Widerruf belehrt wird?

Das Widerrufsrecht erlischt bei unterlassener oder falscher Widerrufsbelehrung spätestens nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen.

Wie ist der Widerruf zu erklären?

Der Verbraucher hat den Widerruf zu erklären. Eine Begründung darf der Händler nicht verlangen. Der Händler hat zur Ausübung des Widerrufsrechts das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dieses Formular darf nicht mit der Widerrufsbelehrung selbst verwechselt werden und ist immer im Online-Shop aufzunehmen, z.B. direkt unter der Widerrufsbelehrung.
Zudem kann dem Verbraucher das Angebot gemacht werden, das Formular bereits über die Webseite auszufüllen und dann online abzusenden. Dann muss dem Verbraucher unmittelbar eine Bestätigung des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zugesendet werden. Der Verbraucher kann aber  auch ohne das Formular zu nutzen  widerrufen, also häufg per Post, E-Mai oder telefonisch. Das Formular muss aber trotzdem im Webshop bereitgestellt werden, auch wenn der Verbraucher es nicht benutzen muss.
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind seit dem 28. Mai 2022 anzupassen. Die Telefonnummer ist nunmehr Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung. Die Fax-Nummer muss nicht mehr angegeben werden, weder in der der Widerrufsbelehrung noch im Muster-Widerrufsformular. Im Muster-Widerrufsformular ist keine Telefonnummer anzugeben. In Gestaltshinweis 5 der Widerrufsbelehrung verändert sich leicht der Wortlaut. Auch hier muss eine frühere Muster-Widerrufsbelehrung im Webshop an den neuen Wortlaut angepasst werden : “ Wenn die Waren bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind: „Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab .“

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

Für manche Waren und Dienstleistungen ist von vorneherein das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Diese Ausnahmen sind gesetzlich in §312g Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt. Über die Ausnahmen nach denen kein Widerrufsrecht besteht, ist in der Widerrufsbelehrung selbst, nicht in den AGB und auch nicht in einem separaten Link/Dokument, aufzuklären. Unternehmer können das Widerrufsrecht nicht in AGB oder per individuellem Vertrag ausschließen.

Achtung beim B2B-Geschäft: Gewerbliche Kunden haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Können aber in einem Webshop neben Verbrauchern auch gewerbliche Kunden bestellen, dann kann gewerblichen Kunden dennoch ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zustehen, wenn nicht erkennbar differenziert wird. Daher sollte durch einen klarstellenden Zusatz über der Widerrufsbelehrung und (sofern vorhanden) in AGB ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Widerrufsrecht nur für Verbraucher besteht.
Eine besondere Ausnahme gibt es beim Widerruf digitaler Inhalte, wie Downloads von Software, Apps, Videos, E-Books. Hier erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn mit der Ausführung des Vertrags begonnen wird, nachdem der Verbraucher
  1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags (praktisch also mit der Datenübermittlung beim Download) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
  2.  seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit seiner Zustimmung zur Ausführung des Vertrags verliert, und
  3. die Bestätigung des Erlöschens des Widerrufsrechts auf dauerhaftem Datenträger gem. § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Praxistipp: Verwenden Sie eine nicht vorangekreuzte Checkbox, mit der der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass der Download oder das Streaming starten soll und er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Nur dann wird der Download oder das Streaming ausgelöst.
Die dritte Voraussetzung (Bestätigung des Erlöschens) gilt seit dem 28. Mai 2022. Eventuelle Texte des Händlers über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts sind also entsprechend um diesen Punkt zu ergänzen.
Nachteilig für den Händler: wird das Widerrufsrecht nicht vorzeitig zum Erlöschen gebracht, kann der Verbraucher den digitalen Inhalt innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben. Er muss dafür keinen Wertersatz leisten.
Der vierte Teil der Artikelreihe beleuchtet weitere Informationspflichten, den Einbezug von AGB in den Kaufvorgang und die Gestaltung der Bestellseite (sog. „Checkout-Page”) unmittelbar vor Abgabe der Bestellung.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Impressum und Datenschutz

E-Commerce-Recht – Impressum und Datenschutz

Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Der Vertragsschluss kommt unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, E-Mail usw., zwischen Unternehmer und dem Verbraucher zustande. Bestimmte Informationen, wie Identität des Verkäufers („Impressum”), der Umgang mit personenbezogenen Daten („Datenschutzerklärung”) sowie für den Kaufentschluss entscheidende Angaben wie Liefer- und Versandbedingungen, Preise und Produktbeschreibung, Widerrufsrecht und Vertragslaufzeiten müssen mitgeteilt werden.

1. Impressum

Wer sich im Internet geschäftsmäßig präsentiert, muss in einem sogenannten Impressum Informationen zu seiner Identität geben. Diese Impressumspflicht betrifft Online-Shops und auch Angebote auf Auktions-/ Verkaufsplattformen. Darüber hinaus wird regelmäßig auch für geschäftlich genutzte Auftritte in sozialen Netzwerken oder in Karrierenetzwerken ein Impressum erforderlich sein. Im Einzelnen sind die in §5 Telemediengesetz aufgeführten Angaben erforderlich.
Beispiel-Impressum für einen Onlinehändler (Einzelunternehmer):
*Impressum:
Anbieter im Sinne von § 5 Abs. 1 TMG ist:
Max Muster
DemoShop
Hauptstr. 1, 10178 Stuttgart
Tel: (0049) 30 123456
Fax: (0049) 30 123456-7
E-Mail: info@mmueller.de
Registergericht AG Stuttgart HRA Nr. 12345 (sofern vorhanden das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE12345 (soweit vorhanden)
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 123/456/78910 (soweit vorhanden)

*Achtung: Anzugeben sind Vor- und Nachname (vollständig ausgeschrieben). Unterhalb des Namens kann beim Einzelunternehmer (Gewerbetreibender) eine Geschäftsbezeichnung angegeben werden. Die Anschrift ist vollständig, also mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer zu nennen. Eine Postfachadresse reicht nicht aus. Zusätze wie eingetragener Kaufmann (e.K.) oder die Rechtsform, (z.B. GbR, OHG, KG, GmbH, Ltd., UG haftungsbeschränkt, AG, KGaA), sind anzugeben, wenn der Gewerbetreibende auch als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, oder die entsprechende Rechtsform gewählt hat. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (wie KG, OHG, GbR) ist eine korrekte und vollständige Firmierung erforderlich. Der Vertretungsberechtigte (z.B. der Geschäftsführer bei juristischen Personen) ist wiederum mit Vor- und Nachnamen zu benennen.
Beispiele:
  • Eingetragener Kaufmann: Max Müller e.K.
  • GbR/OHG/KG: Mustervertrieb Müller und Meier GbR/OHG/KG, Vertreten durch: Max Müller und Max Meier (GbR); Müller und Meier (OHG);den Komplementär Max Müller (KG)
  • GmbH: Mustervertrieb Müller und Meier GmbH, Vertreten durch: Geschäftsführer Max Müller
  • UG: Mustervertrieb Müller und Meier UG haftungsbeschränkt: Geschäftsführer Max Müller
  • GmbH und Co. KG: Mustervertrieb Müller & Maier GmbH & Co. KG, Vertreten durch: Die Müller Mustervertrieb GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch den Geschäftsführer Max Müller
  • Bei Tätigkeiten, die der behördlichen Zulassung bedürfen (zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststätten, Bewachungsgewerbe, Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberater, Immobiliardarlehensvermittler Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler), sind Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen, und zwar mit Anschrift und gegebenenfalls Link zur Webseite der Aufsichtsbehörde. Beispiel: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter), Aufsichtsbehörde: Name der Behörde, Anschrift, Webseite 
  • Bestimmte reglementierte Berufe, wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Architekten müssen neben der Kammer zusätzlich angeben: zuständige Berufskammer, welcher der Diensteanbieter angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung; der Staat, in dem diese Berufsbezeichnung verliehen wurde, die Bezeichnung der jeweils berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind (z.B. die Webseite angeben) Bei Versicherungsvermittlern und -beratern, Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern  wird vorsichtshalber empfohlen, die oben genannten zusätzlichen Angaben im Impressum hinzuzufügen.

2. Streitbeilegungsverfahren

Online-Händler müssen auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform verlinken https://ec.europa.eu/consumers/odr/  (und zwar als „klickbarer Link“) und angeben, ob sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung verpflichtet oder bereit sind. Der Hinweis sollte im Impressum und in AGB (sofern vorhanden) stehen, zum Beispiel:

Online-Schlichtung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Vebraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@xyz.de

3. Datenschutzerklärung

Der Anbieter eines Internetauftritts (nicht nur Online-Händler, sondern jede Webseite) darf personenbezogene Daten der Nutzer nur erheben und verwenden, soweit dies spezielle Rechtsvorschriften erlauben und die Daten für Vertragsanbahnungen oder die Durchführung von Verträgen erforderlich sind, der Nutzer eingewilligt hat, oder ein berechtigtes Interesse begründet werden kann. Der Anbieter muss den Nutzer in allgemein verständlicher Form über die Informationen des Art. 13, 14 DSGVO unterrichten. Dazu gehören:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten (sofern benannt; bei Einzelgewerbetreibenden nicht zwingend erforderlich)
  • die Datenkategorien und die Zwecke für die sie verarbeitet werden (z.B. Daten wie Name, Anschrift und Kontaktdaten werden zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen erfasst)
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung  (bspw. gesetzliche Verpflichtungen, Anbahnung oder Durchführung von Verträgen, Einwilligung, berechtigtes Interesse; die verschiedenen Rechtsgrundlagen sind in Art. 6 Abs. 1 DSGVO aufgeführt)
  • Wenn die Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden (das betrifft vor allem Marketingmaßnahmen, wie zum Beispiel Google Analytics, Facebook-Pixel etc.), dann müssen auch die Interessen benannt werden
  • ggf. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (z.B. Weiterleitung von Name und Anschrift an Paketversender, oder Sub-Dienstleister)  
  • ggf. die Absicht der Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland/internationale Organisation ("Drittland" meint Staaten außerhalb der EU)  
  • Hinweise zur Dauer der Datenspeicherung, oder falls dies nicht möglich, die Kriterien für die Festlegung der Dauer (solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen: handelsrechtlich, steuerrechtlich maximal 10 Jahre)
  • Hinweise auf die Rechte der Nutzer, das heißt auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, das Bestehen eines Widerrufsrecht bei erteilter Einwilligung, sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Information, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist
  • ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
  • ggf. die Quelle von der man die Daten erhalten hat
Es ist auch darüber zu informieren welche Daten auf der Webseite verarbeitet werden, zum Beispiel folgende Punkte:
  • Logfiles
  • Cookies
  • Tracking- und Analysedienste (zum Beispiel: Google Analytics, Facebook-Pixel)
  • Registrierungsmöglichkeiten
  • Einbindung sozialer Netzwerke
  • Nutzung externer Zahlungsdienstleister
  • Einbindung von Videos, Kartendaten, Schriftarten
  • Newsletter-Anmeldung
  • Kontaktformular
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf den IHK-Artikel zur Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung darf nicht im Impressum oder in den AGB platziert werden, sondern muss unter einem eigenen Link abrufbar sein. Die Datenschutzerklärung und auch das Impressum sollten so über einen Link einhgebunden werden, z.B. in die Fußzeile der Webseite, dass diese Angaben von jeder Unterseite aus mittels eines Klicks abrufbar sind. Die Links zur Datenschutzerklärung und zum Impressum dürfen nicht  durch ein Cookie-Banner oder Werbeanzeigen verdeckt werden.

4. Gastzugang

Laut Beschluss der Datenschutzkonferenz (das Gremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) haben Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitzustellen. Grundsätzlich sind datenschutzrechtlich nur die Daten zu erheben, die für die Abwicklung eines einzelnen Geschäfts erforderlich sind (z. B. Name, Anschrift, ein Kontaktdatum wie die E-Mail-Adresse, ggf. Kontoverbindungsdaten für den Zahlungsverkehr, z. B. bei Lastschrift). Sich mit Nutzerdaten für ein Kundenkonto registrieren zu müssen, ist nicht zwingend erforderlich. Kunden sollen freiwillig entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als Gast kein Kundenkonto anlegen möchten, oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit Anlegen eines registrierten Nutzungszugangs (forlaufendendes Kundenkonto) verbunden ist. Zur Verwendung der Daten bei fortlaufendem Kundenkonto weist die Datenschutzkonferenz darauf hin, dass die Bestellhistorie des Kunden nur mit dessen Einwilligung für Werbezwecke ausgewertet werden darf. Gleiches gilt bei der Speicherung von Informationen über Zahlungsmittel (z. B. Kredikarte).
Zwar besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht einen Gastzzugang bereitszustellen, allerdings dürften sich Gerichte an dem Beschluss der Datenschutzkonferenz künftig orientieren. 

5. Informationspflichten im Onlinehandel – Kurzüberblick

Im Onlinehandel müssen gegenüber Verbrauchern die Informationspflichten im Fernabsatz und für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr erfüllt werden ( §312 d Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 246a Abs. 1, § 1 EGBGB).
Im Onlinehandel sind in verschiedenen Phasen des Kaufvorgangs bestimmte Informationen zu erteilen.
Es lassen sich drei Phasen unterscheiden:
  1. Informationen vor Beginn des Bestellvorgangs (also bevor der Artikel in den Warenkorb gelegt wird)
  2. Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung (bevor also der Bestellbutton betätigt wird)
  3. Informationen nach Abgabe der Bestellung (unmittelbar danach oder spätestens mit Lieferung der Ware)
Bevor die Bestellung abgegeben wird, sind zusammengefasst, folgende Informationen anzugeben.
  • die Identität, Anschrift und Kontaktmöglichkeit (siehe bereits zum „Impressum“ oben)
  • Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung (siehe Datenschutzerklärung)  
  • Produktbeschreibung, also die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht einschließlich Musterformular
  • Mindestlaufzeit eines Vertrags (z. B ein Abo-Vertrag)
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung inklusive aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, sowie- Versand- und Zusatzkosten
  • Lieferzeiten und gegebenenfalls Lieferbeschränkungen
  • Information, dass ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für die Waren besteht
  • Bestellbestätigung auf elektronischem Wege
  • die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus gibt es für Finanzdienstleistungen weitere Informationspflichten, die hier nicht detailliert aufgeführt werden. Zu finden sind sie in Art. 247 EGBGB und Art. 247a EGBG.
Mehr zu den einzelnen Informationen und wo sie im Onlineshop platziert werden sollten, wird im zweiten Teil der Artikelreihe zu Produkt- und Preisangaben erläutert.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Neuerungen im Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht –Was hat sich geändert?

Als sogenannter „New Deal for Consumers“ hat es durch die Europäische Union Neuerungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere im elektronischen Geschäftverkehr, gegegeben. Hierzu wurden vier bestehende EU-Richtlinien, die u. a. den Verbraucherschutz und unlautere Geschäftspraktiken regeln, geändert.
Die meisten Anpassungen beziehen sich auf den Onlinesektor und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Internet. Ziel ist eine höhere Transparenz für Verbraucher bei Online-Käufen, z. B. durch mehr Informationspflichten auf Online-Plattformen sowie bei Produktrankings, Kundenrezensionen und Preisangaben.

Was hat sich geändert?

  • Die Angabe einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist auch in der Widerrufsbelehrung verpflichtend. Die Angabe einer Faxnummer entfällt, sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch im Muster-Widerrufsformular.
  • Bei den Kontaktinformationen sind auch andere Möglichkeiten der Online-Kommunikation (sofern diese angeboten werden), wie Webformulare, Messenger-Dienste, z.B. WhatsApp- und Facebook-Nachrichten, anzugeben.
  • Die Verbrauchervorschriften bei Fernabsatzverträgen erstrecken sich auch auf Verträge über digitale Inhalte, bei denen der Verbraucher als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellt, oder sich verpflichtet bereitzustellen.
  • Bringt der Unternehmer bei digitalen Gütern, bei denen der Kunde zur Zahlung eines Preises verpflichtet wird, das Widerrufsrecht vorzeitig zum erlöschen (wie bisher schon möglich), ist dem Verbraucher das Erlöschen des Widerrufsrechts auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen.
  • Bei Bewertungen und Empfehlungen (Kundenrezension, Likes in sozialen Medien) zu Produkten ist anzugeben, ob Mechanismen angewendet werden, die sicherstellen, dass die Bewertungen von Personen stammen, die diese Produkte auch tatsächlich erworben oder verwendet haben. Unternehmer werden also verpflichtet zu erklären, “ob” sie überhaupt entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung unternehmen, und wenn ja, welche. Anzugeben ist auch, ob alle Bewertungen/Empfehlungen – gute und schlechte – veröffentlicht werden, oder ob sie gesponsert oder beeinflusst wurden. Diese Informationspflicht trifft alle Unternehmen, die selbst Kundenbewertungen zugänglich machen. Wird lediglich auf Verbraucherbewertungen verlinkt, die von Dritten veröffentlicht worden sind, besteht diese Pflicht nicht.
    Achtung: Wird behauptet, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich gar nicht verwendet haben, oder wurden keine angemessenen Schritte unternommen, um zu prüfen, ob die Bewertungen wirklich von Verbrauchern stammen, so ist dies unlauter und kann abgemahnt werden.
  • Unzulässig ist die Veröffentlichung falscher Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern bzw. die Erteilung des Auftrags an andere juristische oder natürliche Personen, eine falsche Bewertung oder Empfehlung zu veröffentlichen, sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien, die der Werbung für Produkte dient.
  • Wenn Zahlungen geleistet wurden, damit ein Produkt besser platziert wird, hat der Anbieter der Suchfunktion darauf hinzuweisen. Werbeanzeigen in den Suchergebnissen (in der Regel solche, die vor den „echten“ Suchergebnissen auftauchen) sind als solche zu kennzeichnen.
  • Onlineticket-Verkäufe, die zuvor unter Verwendung von programmierten „Ticket-Bots“ zur Umgehung von Maximalabnahmebeschränkungen erlangt wurden, sind untersagt.
  • Es ist eine unlautere Geschäftspraktik, Produkte, die in unterschiedlicher Zusammensetzung oder Qualität in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unter derselben Bezeichnung zu vertreiben (sog. Dual Quality-Verbot), es sei denn, die Unterschiede können mit legitimen Gründen gerechtfertigt werden.
  • Werden Produktpreise durch automatisierte Entscheidungsfindung personalisiert (sog. “Dynamic Pricing”), sind die Parameter mitzuteilen, wie dieser individualisierte Preis zustande gekommen ist. Beispiele: der Preis erhöht sich bei mehrmaligem Besuch der Webseite oder Aufrufen desselben Produkts, der Nutzer surft mit einem hochpreisigen Endgerät und bekommt deshalb beim Onlineshopping einen höheren Preis für Produkte angezeigt, personalisierter Preis wird aufgrund des individuellen Surf- oder früheren Shoppingsverhaltens (Erstellen eines Kundenprofils) ermittelt. Nicht von dieser Regelung erfasst werden Techniken die dynamische Preissetzung oder die Preissetzung in Echtzeit, bei denen sich der Preis in flexibler und schneller Weise in Abhängigkeit von objektiven Marktanforderungen ändert.
Neuerungen gibt es seit dem 28. Mai 2022 auch bei Preisangaben und der Preisangabenverordnung. So entfällt die Option als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder 100 Milimeter anzugeben. Bezugsgröße sind künftig 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Bei Rabattaktionen ist der niedrigste Preis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage vor Preisherabsetzung bestand. Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserem Artikel zu neuen Preisangaben.

Besonderes für Online-Plattformen

Auch für die Betreiber von Onlinemarktplätzen/-Plattformen und Vergleichsportalen haben sich neue Pflichten ergeben. So haben sie insbesondere darüber zu informieren, ob die Anbieter auf der Plattform als Unternehmer oder Verbraucher auftreten, verbunden mit Hinweisen auf die jeweiligen Rechtsfolgen, wie dem Widerrufsrecht. Bei Produktrankings ist offenzulegen, nach welchen Kriterien das Ranking stattfindet und wie diese zueinander gewichtet sind. Der Algorithmus ist nicht offenzulegen, aber die Hauptparameter, die das Ranking beeinflussen, sind zu beschreiben. Die Rankingkriterien sind online so zur Verfügung zu stellen, dass sie von der Angebotsseite unmittelbar und leicht zugänglich sind (z.B. direkt neben oder über den Suchergebnissen). Dies gilt für alle Plattformen, Suchmaschinen und Vergleichswebseiten sowie für entsprechende Apps.

Was ist insbesondere zu tun?

  • Widerrufsbelehrung/Muster-Widerrufsformular anpassen (Wegfall Faxnummer, Aufnahme Telefonnummer)
  • Erlöschen des Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten aufnehmen
  • Bei Preisherabsetzung den günstigsten Preis der letzten 30 Tage vor Preissenkung angeben
  • Information über personalisierte Preise aufnehmen
  • Gegebenenfalls Maßnahmen vorsehen, um sicherzustellen, ob Verbraucher ein bewertetes Produkt tatsächlich gekauft oder genutzt haben 
  • Über Rankingkriterien informieren
  • Plattformbetreiber müssen auf Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft des Anbieters auf einem Online-Marktplatz/Vergleichsportal hinweisen

Drohende Sanktionen bei Verstoßen

Die vorgenannten Regelungen sind in nationales Recht umgesetzt und gelten seit dem 28. Mai 2022. Unternehmer und Plattformanbieter sollten die oben genannten Neuerungen umsetzen. Bei Verstößen, unlauteren Wettbewerbshandlungen und Verbraucherbenachteiligungen sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro vorgesehen.
Gegen Unternehmern, die im Geschäftsjahr vor der Behördenentscheidung mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz erzielt haben, kann das Bußgeld bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Die Höhe des Jahresumsatzes kann geschätzt werden; ohne Anhaltspunkte beträgt das Höchstbußgeld 2 Millionen Euro.
Des Weiteren wurde ein Schadensersatzanspruch für Verbraucher eingeführt, wenn diese durch eine unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmes zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht
getroffen hätten.
Wie sonst auch bei Wettbewerbsvertößen bestehen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Wege der Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber. 
Weitere Neuerungen zu Waren mit digitalen Inhalten sind seit Januar 2022 in Kraft getreten. 

Erneuerung im Förderprogramm

Digitalisierungsprämie Plus

In der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus werden ab dem 1. März 2023 weiterhin Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro gefördert. Vorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro werden ausschließlich in der Darlehensvariante gefördert. Antragsberechtigt sind jeweils Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeitenden sowie Angehörige freier Berufe.
Mit der Digitalisierungsprämie Plus werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.
Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
Mit geänderten Konditionen, einem erweiterten Kreis der Antragsberechtigten sowie förderfähigen Vorhaben kann mit der Digitalisierungsprämie Plus ein noch stärkerer Schwerpunkt auf die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungs- und Prozesskette gelegt werden.

Wer wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
ACHTUNG: Wenn ein Unternehmen bereits eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, ist eine erneute Förderung erst nach Ablauf einer einjährigen Wartefrist möglich. Die Frist beginnt in der Darlehensvariante mit der Festsetzung des Tilgungszuschusses durch die L-Bank. Dies gilt auch für erhaltene Förderungen in der Digitalisierungsprämie der Jahre 2018 und 2019. Für erhaltene Förderungen in der Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus beginnt die Frist mit der Vollauszahlung des Zuschusses. Die Sperrfrist endet mit dem Antragseingang bei der L-Bank.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. praktische KI-Anwendungen und Data Analytics) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen
ACHTUNG: Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: direkter Zuschuss (Zuschussvariante) oder ein Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank (Darlehensvariante).
Durch ein Zuschuss werden Digitalisierungsvorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro Unterstützt (35 Prozent zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro). Die Projekte mit Gesamtvolumen von 25.000 Euro bis 100.000 Euro werden ausschließlich für die Darlehensvariante betrachtet – die L-Bank gewährt einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent unabhängig von der beantragten Darlehenshöhe.
Weitere Informationen und die genauen Förderkonditionen zu den jeweiligen Programmvarianten finden Sie auf der Seite der L-Bank:
In der Zuschussvariante erfolgt die Antragstellung über die L-Bank, in der Darlehensvariante über die Hausbank des Antragstellers.
Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0" des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie digital@bw ist.

Händlerpflichten bei digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen

Seit dem 1. Januar 2022 sind neue gesetzliche Regelungen über den Verkauf und die Bereitstellung von Waren mit digitalen Elementen und Dienstleistungen, sowie über den Handel mit Waren mit digitalen Elementen in Kraft getreten. Diese haben insbesondere Auswirkungen auf die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers und auf die Beweislast des Unternehmers beim Vorliegen eines Mangels.

Verträge über den Kauf digitaler Inhalte und Waren mit integrierten digitalen Elementen

Von den Regelungen betroffen sind Verbraucherverträge
  • über den Kauf digitaler Inhalte (z.B. Software, Apps, E-Books, Musik, Videospiele), egal ob auf körperlichen Datenträgern (z.B. CD-ROM), oder als Download oder Streaming,
  • über die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen (z.B. Hosting, Software-as-a-Service, Cloud Computing, Social Media, Streamingdienste),
  • über Sachen mit integrierten digitalen Elementen (bspw. Smart TV, Smart Watch, intelligente Haushaltsgeräte), das heißt, die Ware ist zwingend mit dem digitalen Element verbunden, sodass sie ihre Funktion ohne dieses digitale Element nicht erfüllen kann (das digitale Element kann dabei ein Produkt oder eine Dienstleistung sein).
Eine wesentliche Neuerung ist, dass ein Vertrag über einen digitalen Inhalt auch dann vorliegt, wenn der digitale Inhalt oder die Dienstleistung kostenlos angeboten wird, der Verbraucher aber personenbezogene Daten zur Verfügung stellt und der Unternehmer diese Daten kommerziell nutzt, z. B. zu Marketingzwecken. Die Bereitstellung personenbezogener Daten wird somit – wenn sie kommerziell genutzt werden  – wie ein monetäres Entgelt behandelt.
Insbesondere beim Gewährleistungsrecht bestehen Neuerungen. Der Händler muss – wie bisher auch – zunächst den vertragsgemäßen Zustand (sog. “Nacherfüllung”) wiederherstellen, wenn er  ein mangelhaftes Produkt geliefet hat, entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn ein eine Nacherfüllung fehlschlägt kann der Verbraucher Preisminderung oder Beendigung des Vertrags verlangen. Näheres erfahren Sie in den Änderungen zum Kaufrecht ab 2022.
Bezogen auf digitale Produkte und Sachen mit digitalen Elementen sind aus Händlersicht insbesondere relevant:
  • Eine digitales Podukt oder eine Sache mit digitalen Elementen kann trotz Einhaltung einer vereinbarten Beschaffenheit mangelhaft sein. Es kommt für die Sachmangelfreiheit zusätzlich darauf an, was bei einer Sache der Branchenüblichkeit und der Kundenerwartung entspricht. Also, ob die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist. Es wird künftig also mehr als es bisher der Fall war auf die durchschnittliche Käufererwartung abgestellt. Bei Verbrauchern wird eine vertragliche Abweichung davon nur mit einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung (nicht lediglich in der Produktbeschreibung oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) möglich sein. Im B2B-Bereich wird man die objektive Verwendbarkeit und die übliche Beschaffenheit abbedingen können, es ist aber noch nicht geklärt, welche Anforderungen an eine solche Vereinbarung zu stellen sind. Neben der durchschnittlichen Beschaffenheit und Verwendbarkeit  kommen noch weitere Punkte hinzu, wie entsprechende Montageanforderungen und Installationsanforderungen, damit die Sache mangelfrei ist.
  • Die Beweislastumkehr für Mängel wurde auf ein Jahr ausgedehnt. Bisher musste der Händler innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferdatum nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Lieferung vorgelegen hat. Dieser Zeitraum - also die Vermutung, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag - beträgt nunmehr ein Jahr.
Achtung: Bei dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkten wird vermutet, dass das digitale Produkt während der gesamten bisherigen Dauer mangelhaft war. Bei dauerhaft bereitgestellten Sachen mit integrierten digitalen Elementen gilt die Beweislastumkehr sogar so lange, wie der Vertrag läuft, mindestens aber zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Dauerhaft bereitgestellte” digitale Elemente können unter anderem sein: die Cloud-Anbindung bei einer Spielanwendung, eine Smartphone App zur Nutzung verschiedener Funktionen in Verbindung mit einer intelligenten Armbanduhr, oder Verkehrsdaten bei einem Navigationssystem (so laut Gesetzegsbegründung).
  • Es besteht ein Recht auf Aktualisierungen. Bei digitalen Produkten und Sachen mit digitalen Elementen muss das Unternehmen innerhalb eines angemessenen Zeitraums über Aktualisierungen (funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates) informieren und diese bereitstellen. Werden die Aktualisierungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, oder sind sie fehlerhaft oder unvollständig, liegt darin künftig ein Sachmangel. Die Dauer der Aktualisierungspflicht ist gesetzlich nicht geregelt. Der Zeitraum kann je nach Art und Zweck des Produkts und insbesondere seines Lebenszykluses unterschiedlich sein.
  • Der Händler/Verkäufer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen. Ist der Verkäufer, wie häufig, nicht zugleich Hersteller der Ware sollte er die Mitwirkung des Herstellers an der Aktualisierung/an Updates des digitalen Elements vertraglich vereinbaren.
  • Keine Haftung des Unternehmers soll bestehen, wenn er über die Verfügbarkeit des Updates informiert und dieses bereitgestellt hat (der Unternehmer ist verpflichtet das Update zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren) und der Verbraucher das Update nicht, oder unsachgemäß durchführt (eine fehlerfreie Installationsanleitung des Unternehmers vorausgesetzt). 
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Dies gilt aber nicht für Verträge über Sachen mit digitalen Inhalten (z.B. Smart TV, Smart Watch), die dauerhaft bereitgestellt werden. Die Mängelhaftung besteht hier für die gesamte Vertragslaufzeit beziehungsweise die Lebensdauer des Produkts, mindestens aber für 2 Jahre.
  • Bei dauerhafter Bereitstellung digitaler Produkte oder Sachen mit digitalen Elementen wurde die Verjährung verlängert um 12 Monate nach Ende des Bereitstellungszeitraums beziehungsweise nach Ende der Aktualisierungspflicht.
Beispiel: Wenn z.B. die Bereitstellungsdauer oder der Zeitraum der Aktualisierungspflicht 24 Monate beträgt, so hat der Verbraucher noch weitere 12 Monate Zeit einen Mangel geltend zu machen.
Zustätzlich gilt: Zeigt sich ein Mangel innerhalb der genannten Verjährungsfrist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach erstmaligem Auftreten des Mangels ein. Zeigt sich beispielsweise bei einer Sache der Mangel erst im 23. Monat, kann der Käufer den Mangel noch bis zum 27. Monat nach Lieferung geltend machen.


Jetzt reinhören!

Rechtspodcast – E-Commerce-Recht

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Viele Kunden wickeln Ihre Einkäufe über das Internet ab. Aber wie lässt sich ein solcher Webshop rechtlich gestalten?
Die IHK Region Stuttgart informiert über das Thema im „Rechtspodcast“ zum E-Commerce. Im regelmäßigen Abstand werden auch weitere interessante Rechtsthemen besprochen.
In 2022 gibt es neue Spielregeln, inbesondere im Onlinerecht. Preisrabatte, Transparenz bei Kundenrankings, Kündigungsbutton, und digitale Warenkäufe sind nur einige der rechtliche Regelungen, die ab 1. Januar 2022 und Mitte 2022 in Kraft treten. Im aktuellen Rechtspodcast berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen.
In der aktuellen zweiten Episode berichten Rainer Simshäuser und Judith Kronenberger aus dem Bereich Recht & Steuern zu speziellen Rechtsthemen des Onlinehandels, insbesondere Anti-Abmahngesetz, E-Mail-Werbung und Werbung mit Preisen.
In der ersten Episode berichten Rechtsreferent Rainer Simshäuser aus dem Bereich Recht & Steuer und Referent für Internationales Wirtschaftsrecht Matthias Führich und geben Tipps zu den rechtlichen Basics eines Onlineshops und was zu beachten ist, wenn man über den Webshop auch Kunden im Ausland erreichen möchte.
Innovation und Umwelt

Förderprogramm Künstliche Intelligenz

Das neue Programm „KI für KMU” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert risikoreiche, industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstliche Intelligenz. Diese sollen von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden.
Beratungstag zu der BMBF-Fördermaßnahme „KI4KMU“
Der DLR Projektträger führt am 09. September 2021 von 13 bis 16 Uhr einen Beratungstag zu der BMBF-Fördermaßnahme „ KI4KMU“ in digitaler Form (Webmeeting) durch.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, die einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden haben. Das Themenspektrum umfasst:
  • automatisierte Informationsaufbereitung;
  • digitale Assistenten: z. B. für Personen in gefährlichen bzw. belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (u. a. eingeschränkte bzw. ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen);
  • Computer Vision/Bildverstehen;
  • Sprach- und Textverstehen: domänenspezifische Inhalte (mit Ausnahme der in Nummer 1.1 genannten Einschränkungen), zielgruppenspezifische Inhalte (z. B. Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler), privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen;
  • datengetriebene Systeme und Datenengineering;
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen: z. B. Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung, neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Die Vorhaben sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz
  • Logistik, Mobilität und Automobil
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Daten- und IKT-Wirtschaft

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die
  • die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte bzw. Aufträge nachgewiesen haben,
  • über festangestellte Mitarbeiter mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KI-Fachgebieten im erforderlichen Umfang verfügen,
  • in der Lage sind, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Förderung beträgt je nach Anwendungsnäche bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Projektträger ist das
  • Anträge können über das „easy-Online” Portal gestellt werden.



Innovation und Umwelt

Ergebnisse der Umfrage zur „Biologischen Transformation" der Wirtschaft

Das Thema „Bioökonomie“ wird seit circa zwei Jahren in den Medien und im öffentlichen Diskurs immer präsenter. In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.
Die IHK Region Stuttgart wollte mit dieser Umfrage herausfinden, welchen Stellenwert das Thema bei den Unternehmen in der (Metropol-)Region Stuttgart aktuell einnimmt. Uns interessierte wie viele Unternehmen für diese Thematik schon sensibilisiert oder bereits aktiv in der Auseinandersetzung mit der Biologischen Transformation sind. Mit der Hilfe der Umfrageteilnehmer konnten wir evaluieren, ob die angestoßenen Fördermaßnahmen und -instrumente des Landes und des Bundes passend für die Unternehmen sind und von diesen überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden können. Auf Basis der Rückmeldungen haben wir Rückschlüsse auf die Verteilung des „Bioökonomie-Reifegrads“ der regionalen Unternehmen gezogen und Handlungsempfehlungen für die politischen Entscheidungsträger und auch für die Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt.

Fragebogenkonzeption

Als Basis für die Fragebogenkonzeption wurden folgende neun Hauptfragestellungen auf der Metaebene definiert, deren Antworten die Ist-Situation der Wirtschaft beschreiben und als Ausgangspunkt für Handlungsempfehlungen für Politik, Intermediäre und Unternehmen dienen sollen:
  1. Hat das Thema ‚Biologische Transformation‘ / ‚Bioökonomie‘ aktuell Relevanz für "klassische", also nicht biotechnologisch geprägte Unternehmen in der Region?
  2. Verstehen die Unternehmen, um was es sich bei der ‚Biologischen Transformation‘ und bei der Wirtschaftsform ‚Bioökonomie‘ handelt?
  3. Besitzen die Unternehmen die Erkenntnis, dass es sich hierbei um ein gewichtiges Thema, bzw. um einen ‚Game Changer‘ handelt und dass sich diese mit diesem Thema mittelfristig, wenn nicht sogar bereits sehr zeitnah, auseinandersetzen müssen?
  4. Wie erfahren sind die Unternehmen in dem Bereich? Welche Kenntnisse, welches Fachwissen liegen vor?
  5. Kennen die Unternehmen Unterstützungsangebote? Wissen die Unternehmen an wen sie sich bei Fragen zum Thema wenden können und wo sie Unterstützung erfahren können?
  6. Wie groß ist der Anteil der Unternehmen, die in nächster Zeit erste Schritte in der Biologischen Transformation anwenden wollen? Wie groß ist der Anteil an Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen gesammelt haben?
  7. Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
  8. Welches Bild haben die Unternehmen von nachhaltigen und biobasierten Materialen und Prozessen?
  9. Was wären Gründe auf biobasierte Materialien und Prozesse umzusteigen und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden?

Ergebnisse

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:
  • Die Unternehmen haben überwiegend schon ein sehr gutes Bild davon, um was es sich bei der Biologischen Transformation handelt.
  • Das Thema Biologische Transformation kommt an! Die Unternehmen sind willig! Es gibt keine Alternative als die biologische Transformation der Wirtschaft, deshalb sollten alle zusammenarbeiten, um dieses Ziel zu erreichen!
    • Die Unternehmen sehen hier überwiegend die Chancen und Einsatzbereich der Bioökonomie in nahezu allen Branchen. Bei den größeren Unternehmen ist dies stärker ausgeprägt, als bei den kleineren
    • Die Unternehmen sehen, dass die Biologische Transformation innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre angegangen werden muss. Dies auch unabhängig davon, ob die Wirtschaftlichkeit bereits gegeben ist. Dies ist der Hauptunterschied zu unserer Studie Green Technology von vor knapp 10 Jahren. Damals war der konkurrenzfähige Preis der Haupttreiber für die Beschäftigung mit dem Thema. Heute ist klar, dass der Kunde bald verstärkt nachhaltige Produkte fordern wird und die generellen Rahmenbedingungen (Green Deal, Richtlinien zum Umwelt und Klimaschutz) sich verschärfen und dazu auffordern.
  • Der politische Wille und die politischen Strategien und Maßnahmen sind der Wirtschaft nicht bekannt!
  • Förderprogramme sind den Unternehmen überwiegend nicht bekannt!
    • Wichtiger als Zuschuss- oder Darlehensförderprogramme sind den Unternehmen „Unterstützung bei der Suche nach Fachexperten oder Projektpartnern“, „Netzwerke“ und eine Übersicht „Was gibt es bereits“.
  • Informationsversorgung der Unternehmen zum Thema Bioökonomie ist generell nicht ausreichend
    • Unterstützende Einrichtungen wie bspw. Forschungsinstitute sind nur sporadisch und nicht in der Breite bekannt.
  • Die Unternehmen sehen die Rolle der Politik als extrem wichtig für die Biologische Transformation an!
    • Einerseits bedarf es weiterer Infos, Sensibilisierung und Weiterbildung zu dem Thema, andererseits kann die Politik durch ihre gesetzten Rahmenbedingungen sehr stark Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Auch biobasierte Produkte oder Verfahren müssen konkurrenzfähige Preise bieten. Durch Malus (CO2-Prämie etc.) oder Bonus (steuerliche oder geförderte Vergünstigungen) kann das erreicht werden.
  • Inwieweit hindert(e) die Corona-Situation die Unternehmen an der Umsetzung von Innovationsprojekten und hierbei speziell solche im Bereich Bioökonomie?
    • Bei den befragten Unternehmen haben 20 Prozent die Forschung während der Corona-Pandemie eingestellt oder gekürzt, jedoch 9 Prozent investierten sogar mehr.
    • Positiv: 35 Prozent der Unternehmen beschäftigen sich intensiver als zuvor mit neuen Themen, Geschäftsideen oder Geschäftsmodellen.


Recht und Steuern

Umsetzung zweite Stufe Mehrwertsteuerdigitalpaket ab 1. Juli 2021

Stand: Januar 2022
Globalisierung und Digitalisierung haben in den letzten Jahren zu einer extremen Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs geführt. Der Onlinehandel floriert. Dem gegenüber steht ein teils mit diesen Strukturen nicht kompatibles Umsatzsteuerrecht, welches zu Steuerausfällen und Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Bereits in 2016 hatte die EU-Kommission einen Aktionsplan für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum vorgestellt. Daraufhin hatte der Rat der EU ein zweistufiges Paket zur Umsatzbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehrs (Dienstleistungen und Lieferungen) in Kraft gesetzt.  Der deutsche Gesetzgeber hat das zweite digitale Mehrwertsteuerpaketes mit dem Jahressteuergesetz 2020 in nationales Recht umgesetzt.  Ziel ist die wirksame Umsetzung der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, welche zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Insbesondere für den Versandhandel ergeben sich weitreichende Folgen.

1. Welche Unternehmen sind von den Neuerungen betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz im EU-Ausland erbringen (sog. business to consumer – B2C). Diese Unternehmen werden in Fällen umsatzsteuerpflichtig, in denen sie die neue Liefer- und Leistungsschwelle in Höhe von 10.000 € überschreiten. Im Falle von Fernverkäufen (früher: Versendungsverkäufe) ersetzt die neue Geringfügigkeitsschwelle die bis zum 30. Juni 2021 geltenden teils unterschiedlichen Lieferschwellen der EU-Länder. Nähere Informationen zur alten und neuen Rechtslage bei Fernverkäufen enthalten unser Artikel Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt (Rechtslage ab 01.07.2021) .

2. Was ist das OSS-Verfahren?

Beim OSS („One Stop Shop“)-Verfahren handelt es sich um ein spezielles Besteuerungsverfahren, durch dessen Nutzung umsatzsteuerliche Registrierungen im EU-Ausland vermieden werden. Er erweitert den MOSS (Mini One Stop Shop), mit Hilfe dessen bislang nur Umsätze aus elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Wohnsitz in der EU gemeldet worden waren. Nunmehr können Unternehmer auch Umsätze aus weiteren Dienstleistungen an EU-Verbraucher sowie aus Fernverkäufen (früher Versendungskäufe) melden. Die Nutzung des OSS ermöglicht die zentrale Erklärung der ausländischen Umsatzsteuer beim in Deutschland dafür zuständigen Bundeszentralamte für Steuern (BZSt). Auch die Bezahlung der Umsatzsteuer erfolgt über das BZSt. Die OSS-Meldungen erfolgen quartalsweise. Die Nutzung des OSS ist freiwillig. Ausführliche Informationen zur Neuregelung und zur Registrierung findet man auf der Homepage des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

3. Welche Unternehmen können das OSS -Verfahren nutzen?

Das OSS-Verfahren können sowohl EU-Unternehmen als auch Unternehmen nutzen, die nicht in der EU ansässig sind (Drittlandsunternehmen).

3.1. OSS Nicht-EU-Verfahren (§ 18i UStG)

Das OSS Nicht-EU-Verfahren können im Drittland ansässige Unternehmer nutzen, die innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen. Dazu gehören nicht nur wie bisher elektronische Dienstleistungen, sondern alle sonstigen Leistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet. Beispiele: grundstücksbezogenen Leistungen, Veranstaltungs- und Bildungsleistungen, Vermittlungsleistungen.

3.2. OSS EU-Verfahren (§ 18j UStG)

Das OSS EU-Verfahren können Unternehmen nutzen, die im Inland, in der EU und im Drittland ansässig sind und
  • innergemeinschaftliche Dienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe tätigen
  • als Betreiber einer Plattform Teil einer fiktiven Lieferkette sind
Beispiele:
  • Unternehmer D mit Sitz in Deutschland betreibt einen Onlineshop und beliefert Privatkunden in der EU. Er überschreitet die Lieferschwelle in Höhe von 10.000 €.
  • Unternehmer U aus den USA betreibt in Deutschland ein Lager, aus welchem er Privatkunden mit Sitz in der EU beliefert.
  • Online Händler S verkauft über den Onlinemarktplatz des Plattformbetreibers A Waren an Endkunden in Frankreich. A hat die Lieferschwelle von 10.000 € überschritten. Es wird ein Reihengeschäft zwischen Online Händler S, Plattformbetreiber A und Endkunde fingiert. Die Lieferung von S an A ist aufgrund einer Sonderregelung von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 4c UStG). Bei der Lieferung von A an den französischen Endkunden handelt es sich um einen in Frankreich steuerbaren Fernverkauf. A kann am OSS-Verfahren teilnehmen, um seine Steuerschulden zu deklarieren.
Wichtig:
  • Die Teilnahme am OSS kann nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten erfolgen.
  • Lokale innerdeutsche Lieferungen sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.
  • Lieferungen an Unternehmer sind nicht über das OSS-Verfahren zu melden.

4. Was ist der IOSS?

Am Import-One-Stop-Shop-Verfahren können sowohl Drittlandsunternehmen als auch EU-Unternehmen teilnehmen, wenn sie:
  • Waren mit einem Warenwert in Höhe von höchstens 150 € einführen
  • Und die Waren keiner Verbrauchsteuer unterliegen
Die Einfuhr ist in diesem Fall von der Umsatzsteuer befreit. Die Befreiung von der Umsatzsteuer für Waren in Kleinsendungen mit einem Wert bis zu 22 Euro entfällt. Ausführliche Informationen zum IOSS enthält der Artikel Abschaffung der 22-Euro Schwelle.

Weitere Fragen?
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart stehen die unter 'Kontakt' genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Freiberuflern und Privatpersonen können wir diesen Service leider nicht bieten. Unternehmen aus anderen Kammerbezirken bitten wir, bei ihrer jeweiligen IHK vor Ort nachzufragen.




Recht Digital

Beratung IT- und Internetrecht

Internet-Recht, E-Commerce und App- und Software-Entwicklung spielen in einer digitalen Geschäftswelt zunehmend eine wichtige Rolle.
Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen werfen gesetzliche Anforderungen an die rechtliche Gestaltung von Webshops und Unternehmenshomepages, die Entwicklung und den Vertrieb von Apps und Software, sowie die Einhaltung des Datenschutzes viele Fragen auf.
Die IHK Region Stuttgart gibt in diesem Zusammenhang Ihren Mitgliedern eine Erstberatung zu rechtlichen Fragestellungen. Bitte beachten Sie, dass wir eine spezielle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.
Ihren persönlichen Online-Beratungstermin können Sie über den Online-Terminkalender buchen.
Innovation und Umwelt

Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Das Förderprogramm „Zukunftsinvestitionen für Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie” soll Unternehmen unterstützen den Strukturwandel in der Fahrzeugindustrie zu bewältigen.
Dafür gibt es drei verschiedene Module:
  • Im Modul A wird die Modernisierung der Produktion gefördert. Für neue Produkte muss diese digitalsiert und vernetzt werden und diese Investitionen können gefördert werden. Das Modul ist in A1 für Investionen zur Modernisierung der Produktion und in A2 zur Digitalisierung unterteilt.
  • Im Modul B geht es um die Entwicklung neuer zukunftsweisender Produkte. Das bestehende Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ wird dazu mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.
  • In Modul C geht es um die Schaffung regionaler Innovationscluster aus denen dann zum Beispiel auch Reallabore entstehen sollen.

Modul A1: Modernisierung der Produktion

Förderfähige Kosten

  • Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
  • Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form vorhabenbegleitenderBeratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)

Förderung

Es können Zuschüsse von bis zu
  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 400 000 Euro oder
  • 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 1 200 000 Euro oder
  • 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 3 500 000 Euro oder
  • 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9 000 000 Euro
gewährt werden. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 1 800 000 Euro je Unternehmen.
Für Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, ist ein Zuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich, für kleine und mittlere Unternehmen sind noch 10 % zusätzlich möglich. Die maximale Fördersumme beträgt in diesem Fall 15 Mio. Euro je Unternehmen.
Für die flankierenden Investitionen sind Zuschüsse von bis zu 50 % mit einer maximalen Fördersumme von 2 Mio. Euro möglich.
Bewilligungsbehörde nach dieser Förderrichtlinie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Modul A2: Digitalsierung

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten steigen.
Projektskizzen können bis Ende 2021 kontinuierlich eingereicht werden bei:
VDI Technologiezentrum GmbH
Mail: kopa35-a2@vdi.de
Ansprechpartner: Dr. Sigfried Schubert / Till Ingmann
Tel.: +49 211 6214 411 oder +49 211 6214 104
Ab Anfang 2022 können die Skizzen immer zum Ende des Quartals eingereicht werden.

Modul B: Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Für das Modul B wurde die Förderrichtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ geändert, die konsolidierte Fassung der Förderrichtlinine finden Sie auf der Seite des BMWI. Die Förderung ist in drei Themenbereichen möglich: „Automatisiertes Fahren”, „Innovative Fahrzeuge” und „Systemtechnologien”.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Wenn diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben verwendet werden, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke( auch hier gilt nur die nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens als beihilfefähig, bei Grundstücken sind die Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder die tatsächlich entstandenen Kapitalkosten beihilfefähig)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (unter anderem für Material, Bedarfsartikel und dergleichen), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • Kosten der Durchführbarkeitsstudien

Förderung

Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Förderquoten:
Industrielle Forschung:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 20 Mio. Euro
Experimentelle Entwicklung:
  • maximal 25 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 15 Mio. Euro
Durchführbarkeitsstudien:
  • maximal 50 % der beihilfefähigen Kosten
  • maximal 7,5 Mio. Euro
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderquote auf bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten steigen.
Für die Beratung und die Beurteilung der Anträge wurde als Projektträger die TÜV Rheinland Consulting GmbH beauftragt, weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Informationsseite des BMWi.

Modul C: Innovationscluster

In diesem Modul kann der Aufbau von Innovationsclustern über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen aktiv in den Aufbau einbezogen werden. Der Schwerpunkt der Cluster soll im Bereich Innovationen zur Transformation der Fahrzeugindustrie liegen.
Es ist aber auch eine Erweiterung bestehender Cluster möglich, diese Erweiterung soll sich dann mit der Überwindung von Transformationshemnissen befassen.
Die Förderung berträgt maximal 50% der Investitions- beziehungsweise der Betriebskosten.
Für dieses Modul wird noch nach einem Projektträger gesucht, Anträge sind über die easy-Online Plattform möglich. Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BMWI. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite des BMWi.
Weitere Förderprogramme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Wir unterstützen Sie auch immer gerne bei der Suche nach passenden Fördermitteln für Ihre Projekte.

„Bündnis Zukunft der Industrie“

„Bündnis Zukunft der Industrie“ startet Kommunikationsplattform

Das „Bündnis Zukunft der Industrie“ ist für seine Partner eine wichtige Plattform, um die Herausforderungen und Transformationen für die Zukunft der Industrie zu entwickeln und neue Impulse zu setzen.
Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) haben sich dafür zusammengefunden.
Teil des neuen Konzeptes der Kommunikationsplattform ist die neue Webseite und eine zusätzliche Social Media-Kommunikation über die LinkedIN-Plattform.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsplattform, um den Austausch über die Zukunft der Industrie mit proaktiven Ideen zu fördern.
Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Basics für Business: So erreichen Sie Ihre Zielgruppe

Zum aktuellen Zeitpunkt sind keine weiteren Termine geplant.
Medien, klassisch wie digital, sind der Weg zur Zielgruppe, um sein Unternehmen bekannt zu machen und Nachfrage zu generieren. Aufgrund des Nutzerverhaltens hat sich die Medienlandschaft in den letzten Jahren dramatisch verändert – Stichwort: disruptive Mediennutzung. Das hat für Werbende viele Vorteile, aber auch einige Nachteile. Während klar definierte Zielgruppen viel fokussierter erreicht werden können, ist dies bei breiteren Zielgruppen nur noch durch einen konsequent crossmedialen Ansatz wirtschaftlich möglich.
Das kostenfreie Webinar gibt Einzel- und Kleinunternehmen einen Überblick über Medien und Mediennutzung, zeigt Stärken, Schwächen und Einsatzmöglichkeiten als Werbeträger auf und vermittelt Kriterien, "Must haves" von "Nice to haves" zu unterscheiden.
Programm
Begrüßung
Basics für Business: So erreichen Sie Ihre Zielgruppe
Michael Wirkner, Netzwerk für wirksame Werbung GmbH, Göppingen
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.
  

Einblicke in Unternehmen

Best Practices in Zeiten von Corona

Sie haben auch ein Projekt, das ein Best Practice ist oder kennen Unternehmen die eines haben? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über neue Einreichungen.
Als Unterstützung der Unternehmen der IHK Region Stuttgart ist eine YouTube-Videoreihe entstanden, die innovative oder digitale Projekte Stuttgarter Firmen während der Corona-Pandemie vorstellt. Wir sehen, dass die Pandemie nicht nur die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt hat, sondern die Unternehmer und Unternehmerinnen zwangsweise zu mehr Wandel und zur Neuausrichtung des eigenes Unternehmens zwingt. Diese Videoreihe soll die Hintergründe der Projektentstehung und deren Realisierung plakativ darstellen und für Sie als Inspiration dienen. Viel Spaß beim schauen auf unserem  IHK Region Stuttgart YouTube Kanal.

#1 - Begegnungs-Kommunikation Plattform mit Maximilian Schmierer

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Im Interview mit Maximilian Schmierer, Geschäftsführer b.ReX GmbH, einer Digitalagentur für digitale Kommunikation, Virtual & Augmented Reality, APPs, digitale Installationen und Webanwendungen im Stuttgarter Westen haben wir über digitale Projekte gesprochen. Hauptsächlich ging es um Munis. Munis ist eine Plattform für virtuelle Begegnungs-Kommunikation, die in der Corona-Zeit entstanden ist.

#2 - Schutzvisiere mit Marcus Wagner und Albert Groz

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Im Interview mit dem Ausschussvorsitzenden Marcus Wagner, CEO von Stressbutler GmbH, einem Dienstleistungsunternehmen, das Menschen mit einem Klick Aufgabe(n) abnehmen soll und seinem Stellvertreter Albert Groz, CEO von TruPhysics GmbH, die sich mit der Forschung und Entwicklung von Simulationslösungen in virtueller und erweiterter Realität beschäftigen, ging es um Ihr gemeinsames Projekt, Schutzvisiere herzustellen und zu vertreiben.

#3 – Produktplattform und Unternehmenskultur mit Stefan Najib

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Im Interview mit Stefan Najib, Geschäftsführer von DINA Elektronik GmbH, die seit mehr als 30 Jahren passgenaue Sicherheitslösungen für Maschinen und Anlagen entwickelt und fertigt, haben wir über den Kulturwandel in der Corona-Zeit im mittelständischen Unternehmen mit 50 Mitarbeitern gesprochen. Vor allem aber über das Projekt, eigene Produkte in einer Plattform darzustellen, um den Kunden die Produkte effektiver präsentieren und anzubieten zu können.

#4 – Filter für die Gastronomie mit Dejan Riljic

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung
Im Interview mit Dejan Riljic, Geschäftsführer von APODIS GmbH, die industrielle Filtrationen bereitstellen, haben wir über die Transformation der Unternehmenskultur und Produkten in der Corona-Zeit gesprochen. Dejan Riljic berichtet, wie wichtig es ist, über eigene Grenzen zu gehen, um schnell auf Gegebenheiten einzugehen.
Digitale Sprechstunde

Geschäftsmodell- und Serviceentwicklung

Sie beschäftigen sich mit digitalen Geschäftsmodellen, Ihnen fehlen aber konkrete Ansatzpunkte? 
In der gemeinsamen digitalen Sprechstunde des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Stuttgart und der IHK Region Stuttgart bekommen Sie Ihre Fragen rund um digitale Geschäftsmodelle beantwortet. 
Experten und Expertinnen haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam den aktuellen Status Ihres Unternehmens zu erörtern und Antworten auf die wichtigsten Fragen in puncto digitale Geschäftsmodelle zu finden.
Bei der Anmeldung einfach im Nachrichten Feld angeben, dass Sie IHK Mitglied sind. Dieses kostenfreie Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen. 
Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Stuttgart gehört zu Mittelstand-Digital. Mittelstand-Digital informiert kleine und mittlere Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Die geförderten Kompetenzzentren helfen mit Expertenwissen, Demonstrationszentren, Best-Practice-Beispielen sowie Netzwerken, die dem Erfahrungsaustausch dienen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht die kostenfreie Nutzung aller Angebote von Mittelstand-Digital. Weitere Informationen finden Sie unter  www.mittelstand-digital.de 
Webinar für Einpersonen- und Kleinunternehmen

Herausforderungen des digitalen Wandels meistern

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine weiteren Termine geplant.
Der digitale Wandel ist nicht mehr aufzuhalten. Deshalb müssen Unternehmen ihr Geschäftsmodell an den Paradigmenwechsel anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend zu nutzen. Dabei spielt die Unternehmensgröße und Branche keine Rolle. Die digitale Transformation betrifft das gesamte Ökosystem – Menschen, Unternehmen, Umwelt und Infrastruktur.
Im kostenfreien Webinar erfahren Sie, wie kleinere Unternehmen die Herausforderungen des digitalen Wandels meistern und davon profitieren können – und welches die entscheidenden Faktoren sind.
Programm
Begrüßung
Wie Kleinunternehmen die Herausforderungen des digitalen Wandels meistern und davon profitieren können
Mario Kuhn, Oyatec GmbH, Frickenhausen
  • Warum die digitale Transformation wichtig ist und alle betrifft
  • Der Weg zum digitalen Geschäftsmodell (Voraussetzungen, Technologien, Vorgehensweise, Ergebnis)
  • Wie Kleinunternehmen die Digitalisierung beherrschen können (Zeit, Investitionen, Knowhow)
  • Greifbare Use Cases / Beispiele
Diese Veranstaltung ist Teil der IHK Netzwerk-Reihe für Einpersonen- und Kleinunternehmen. Alle Termine und weitere Infos unter www.ihk.st/meinunternehmen.
IT-Sicherheitsvorfall

Cyberwehr für Unternehmen ist landesweit verfügbar

Die Cyberwehr Baden-Württemberg wurde als zentrale Anlaufstelle für kleine und mittlere Unternehmen im Falle eines IT-Sicherheitsvorfalls ins Leben gerufen. Nach der erfolgreichen ersten Pilotphase in Karlsruhe, Baden-Baden und Rastatt ist die Cyberwehr nun auch landesweit kostenlos erreichbar. 
Die Cyberwehr Baden-Württemberg und ihrer kostenlosen Hotline ist landesweit für alle kleinen und mittleren Unternehmen aus Baden-Württemberg verfügbar.
Bei allen Formen von ungewöhnlichen Aktivitäten auf Computern oder Servern können sich die Unternehmen jederzeit rund um die Uhr an die kostenlose Hotline 0800-292379347 beziehungsweise 0800-CYBERWEHR wenden.
Die Vorfälle werden von einem Mitarbeiter der Cyberwehr vertraulich entgegengenommen und gemeinsam mit einem IT-Sicherheitsexperten analysiert. Auf Basis dessen werden dann schnellstmöglich sinnvolle Schritte für das weitere Vorgehen geklärt.
Grundsätzlich gilt, dass die Gespräche zwischen Cyberwehr und Betroffenen vertraulich behandelt werden. Informationen oder Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, so rät die Cyberwehr zur Anzeige, übermittelt Informationen aber nur mit dem Einverständnis des Betroffenen an die Ermittlungsbehörden.
Bei Bedarf und nach Abklärung der möglichen Handlungsoptionen vermittelt die Cyberwehr überdies ein IT-Sicherheitsteam, um auch weitere Hilfe unmittelbar vor Ort anbieten zu können. Die anfallenden Kosten für diesen Service vor Ort werden vorab mit den Unternehmen besprochen.
Die Cy­berwehr Baden-Württemberg - ein vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen gefördertes Projekt - steht als Kontakt- und Beratungsstelle bei Cyberan­griffen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aus Baden-Würt­temberg zur Verfügung und bietet Ersthilfe im Falle von IT-Sicherheitsvorfällen an.
Nach Ablauf des Projekts Ende Juni 2022 wird die Cybersicherheitsagentur über die „Cyber­ Ersthilfe" eine telefonische Erstberatung für konkrete Cybersicherheitsvorfälle anbie­ten. Überdies ist das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im Rah­men seiner gesetzlichen Aufgabenstellung für die Bearbeitung mutmaßlich nachrich­ tendienstlich gesteuerter Cyberspionage und -sabotage sowie entsprechenden prä­ventiven Wirtschaftsschutz zuständig.
Eine zentrale Rolle im Kampf gegen Cybercrime spielt die beim Landeskrimi­ nalamt angegliederte Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC), die sich als kompe­tenter Ansprechpartner für Wirtschaftsunternehmen und andere Stellen in Fragen rund um Cybercrime etabliert hat. Die ZAC steht vor allem für die Entgegennahme von Hin­weisen und Anzeigen zu Cybercrime-Vorfällen rund um die Uhr zur Verfügung und ver­anlasst zeitnah polizeiliche Erstmaßnahmen.
Erreichbar ist die ZAC unter der Rufnum­mer 0711/5401-2444

Wirtschaft Digital

Förderprogramm – „Digital Jetzt“

Das Förderportal für Digital Jetzt ist für neue Registrierungen dauerhaft geöffnet.

Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden ab Januar 2021 in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Losverfahren vergeben. Zur Teilnahme an der monatlichen Ziehung melden Sie sich als registrierte Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderportal für Digital Jetzt an und füllen das Formular unter „Losverfahren“ aus. Die Ziehung erfolgt jeweils am 1. eines Monats. Die aktive Bestätigung, dass Sie am Losverfahren für das nächste monatliche Kontingent teilnehmen möchten, ist für jeden Ziehungszeitpunkt erneut notwendig (Stand 28.06.2021).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWi und im Portal des Förderprogrammes. Eine echte und aktuelle Alternative ist für Sie das neu gestartete Landesförderprogramm “Digitalisierungsprämie Plus”.  
Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) diese jetzt mit dem Programm "Digital Jetzt" mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksunternehmen, Angehörige der freien Berufe. Bedingungen:
  • Ihre Investitionen müssen in Deutschland erfolgen
  • Sie müssen einen Digitalisierungsplan erstellen
  • Anbieter Ihrer Qualifizierungsmaßnahmen müssen zertifiziert sein
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigen Sie zwischen 3 und 499 Mitarbeiter
  • Sie als Antragsteller haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Das Programm soll zur digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstandes beitragen.
Modul 1 „Investitionen in digitale Technologien“
  • Investitionen in Hard- und Software sowie die Implementierung
  • Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen: datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendung, Big-Dat, Einsatz von Hardware (3D-Druck, Sensorik), IT-Sicherheit und Datenschutz
Modul 2 „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
  • Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere in den Bereichen: Digitale Transformation, Digitale Strategie, digitale Technologien, IT-Sicherheit und Datenschutz, digitales und agiles Arbeiten, digitale Basiskompetenz
  • Qualifizierung des Schulungsanbieters durch ISO9001 oder Akkreditierung nach AZAV
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware)
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.
Wie wird gefördert?
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung)
  • Förderquote zwischen 30-70 Prozent
  • Maximale Fördersumme beträgt pro Einzelunternehmen 50.000 € bei Wertschöpfungsnetzwerken/ketten 100.000 € pro Antragsteller
  • Mindestsumme im Modul 1 17.000€ in Modul 2 3.000 €.
Förderquote für Anträge ab dem 1. Juli 2021:
  • Bis 50 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter (VZÄ): bis zu 30 Prozent
Bonusförderquote:
  • Wertschöpfungsnetzwerk +5 Prozent
  • Investition und Qualifizierung mit Schwerpunkt IT-Sicherheit und Datenschutz +5 Prozent
  • Investitionen in strukturschwache Regionen +10 Prozent
Die Richtlinie des Förderprogramms finden Sie auf der Webseite der Förderdatenbank.
 
Gesetz verabschiedet

Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht

Am 13. August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlicht.
Das Gesetz fasst das EEWärmeG, das Energieeinsparungsgesetz und die bisherige Energieeinsparverordnung zusammen. Außerdem wird der Förderdeckel für Solaranlagen gestrichen und im Baugesetzbuch eine Länder-Klausel für Abstandsregelungen für Windkraftanlagen eingeführt.
Verschärfungen des Anforderungsprofils bei Neu- und Bestandsbauten sind nicht enthalten, allerdings werden die Ziele im Jahr 2023 noch mal auf den Prüfstand gestellt.
Mit dem GEG werden die europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht übernommen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
(DIHK, ergänzt)

Ausbildung

Novellierung IT-Berufe

Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema "Digitalisierung" verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Bereits 2018 ist daher die erste Stufe der zweistufigen Novellierung der IT-Ausbildungsberufe  in Kraft getreten.
Die neuen Ausbildungsverordnungen
wurden am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 1. August 2020 als zweite Stufe der Neuordnung der IT-Berufe in Kraft getreten.

Änderungen bei den Fachrichtungen und Einsatzgebieten im Beruf Fachinformatiker/-in

Der Beruf Fachinformatiker/-in mit bisher zwei Fachrichtungen wird künftig über vier Fachrichtungen verfügen. Diese sind Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung. Jede Fachrichtung verfügt über diverse Einsatzgebiete. Diese sind bei der
  • Fachrichtung Anwendungsentwicklung: Kaufmännische Systeme, Technische Systeme, Expertensysteme, Mathematisch-Wissenschaftliche Systeme und Multimedia-Systeme.
  • Fachrichtung Systemintegration: Rechenzentren, Netzwerke, Client-Server-Architekturen, Festnetze und Funknetze.
  • Fachrichtung Daten-und Prozessanalyse: Prozessoptimierung, Prozessmodellierung, Qualitätssicherung, Medienanalyse und Suchdienste. Fachkräfte dieser Fachrichtung stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse.
  • Fachrichtung Digitale Vernetzung: Produktionstechnische Systeme, Prozesstechnische Systeme, Autonome Assistenz- und Transportsysteme und Logistiksysteme. Fachkräfte dieser Fachrichtung arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.

Verstärkung der Elektro-Kompetenzen im Beruf IT-Systemelektroniker/-in

Der Beruf IT-Systemelektroniker/-in verfügt über die Einsatzgebiete Digitale Infrastruktur, Leistungsgebundene Netze, Funknetze, Virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und Sicherheitssysteme. Die Bedeutung der Elektro-Kompetenzen wurde durch die Einführung eines Prüfungsfachs, das mindestens mit ausreichenden Leistungen bestanden werden muss (Sperrfach), herausgestellt.

Neue kaufmännische Berufe

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management verfügt über die Einsatzgebiete Technischer IT-Service, IT-Systembetreuung, Vertrieb von Geschäftskunden- und im Privatkundenbereich, Marketing sowie Produkt- und Programmentwicklung. Kaufleute für IT-System-Management sind die klassischen Branchenkaufleute. Als Fachkräfte sind sie Experten für die Vermarktung und das Anbieten von IT-Dienstleistungen (Hardware/Software/Services). Darüber hinaus managen und administrieren sie IT-Systeme und Umgebungen.

Der neue Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement verfügt über die Einsatzgebiete Betriebliche Steuerung und Kontrolle, Organisations- und Prozessentwicklung, Produktentwicklung und Marketing sowie IT-Systemlösungen. Kaufleute für Digitalisierungsmanagement sind die branchenübergreifenden Kaufleute. Sie sind Profis im Umgang mit Daten und Prozessen aus einer ökonomisch-betriebswirtschaftlichen Perspektive. Sie machen Informationen und Wissen verfügbar, um aus der zunehmenden Digitalisierung wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen; sie „managen“ die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.

Aufhebung der Berufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau

Im Zuge der Novellierung werden die bisherigen kaufmännischen Ausbildungsberufe IT-Systemkaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau aufgehoben und können mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 nicht mehr ausgebildet werden. Bestehende Verträge in den beiden Berufen mit Ausbildungsbeginn vor dem 1. August 2020 können fortgeführt werden. Betriebe, die bereits Verträge in diesen Berufen mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 abgeschlossen haben, werden gebeten sich mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ausbildungsberater/-in in Verbindung zusetzen. Grundsätzlich ergibt sich hier die Möglichkeit, betroffene Verträge in einen der neuen Berufe Kaufmann/-frau für IT-System-Management oder Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement umzuändern.

Neue Prüfungsform

Anstelle der konventionellen Zwischen- und Abschlussprüfung findet künftig eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Teil 1 der Abschlussprüfung bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen und wird in schriftlicher Form im 4. Ausbildungshalbjahr durchgeführt. Das Ergebnis fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtnote ein.
Teil 2 der Abschussprüfung besteht aus schriftlichen Prüfungen sowie einer betrieblichen Projektarbeit.
Hier finden Sie eine Beispielaufgabe (PDF-Datei · 559 KB)und die zugehörigen Lösungsvorschläge (PDF-Datei · 461 KB)für die Teil 1-Prüfung in Baden-Württemberg.

Umsetzungshilfen für Ausbilder und Lehrer

Rechtzeitig zum Start der neuen Berufe hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) die Umsetzungshilfen für die vier neuen IT-Berufe veröffentlicht. Die Umsetzungshilfen und Praxistipps aus der Reihe 'Ausbildung gestalten' unterstützen Ausbilder und Berufsschullehrer in der täglichen Arbeit: Sie beschreiben die Umsetzung der Ausbildungsordnungen sowie der Rahmenlehrpläne in die Praxis und geben Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung. Diese Umsetzungshilfe basiert auf der Verordnung vom 28. Februar 2020.
Fragen zu den neuen IT-Berufen und zur Einführung im Betrieb beantworten die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.

Ergebnisse der KI-Umfrage

Unternehmen verbessern Prozesse und sparen Kosten

Im Jahr 2019 haben die IHKs in Baden-Württemberg Ihre Mitglieder zum Thema Künstliche Intelligenz befragt, die Ergebnisse haben wir für Sie zusammengefasst.
Laut der IHK-Umfrage in Baden-Württemberg zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) (PDF-Datei · 1656 KB), an der sich vor allem auch Unternehmen aus den Bereichen Industrie sowie Information, Kommunikation, Software beteiligt hatten, nutzt knapp jedes vierte Unternehmen bereits KI-Lösungen für seine Geschäftsprozesse. Ein noch größerer Anteil (32 %) plant das. Allerdings variieren die Anteile mit der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen tun sich schwerer.
Weniger als ein Fünftel der Unternehmen sind derzeit KI-Anbieter, aber ein Viertel plant das. Viele Unternehmen sehen kurzfristig die Chance, sich im „KI-Markt“ zu etablieren, unabhängig von der Unternehmensgröße. Deutlich mehr als bisher findet die Entwicklung von KI-Lösungen zukünftig auch außerhalb von IT-Unternehmen statt.
Acht von zehn Unternehmen, die bereits KI-Lösungen in ihren Geschäftsprozessen einsetzen, profitieren davon. Konkrete Mehrwerte sind vor allem verbesserte interne Prozesse und eingesparte Kosten. Neben Datenanalyse/Business Intelligence sehen die Unternehmen einen hohen KI-Nutzen bei industrienahen Prozessen wie Produktion, Interaktion Mensch/Maschine oder Instandhaltung/Wartung.

Informationsdefiziten entgegenwirken und Know-how-Transfer stärken

Ein Viertel der Unternehmen ist noch unsicher, was KI für sie bedeutet. Die größten Informationslücken zeigen sich im Handel und in der Bauwirtschaft. Sensibilisierung, passgenaue Informationsangebote und Best-Practices sind hier besonders wichtig.
Fehlendes eigenes Know-how hält Unternehmen ebenfalls von KI ab. Weiter verstärkte Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung von KI-Fachkräften sind deshalb nötig. Für die Stärkung des Know-how-Transfers aus der Wissenschaft braucht es weitere Investitionen in anwendungsnahe KI-Forschungs- und Transferstrukturen mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen.

Unterstützungsangebote bekannter machen, Datenbasis stärken

Einem guten Teil der Unternehmen, die KI nur anwenden wollen, fehlt der Zugriff auf Kooperationspartner. Nachteilig wirkt dabei, dass die meisten der in der Umfrage berücksichtigten KI-Intermediäre bei den Unternehmen nur wenig bekannt sind. Hier müssen die Sichtbarkeit erhöht und vor allem kleine Unternehmen noch besser erreicht werden. Zusammen mit Fraunhofer und Steinbeis heben sich die IHKs mit den höchsten Bekanntheits- und Nutzungsgraden in der Umfrage positiv ab.
Die Verfügbarkeit von Daten ist ein zentraler KI-Aspekt. Eine fehlende Datenbasis schätzen die KI-Anbieter in der Umfrage als Hürde auf Anwenderseite ein. Die Politik muss Unternehmen dabei unterstützen, auf KI-relevante Daten, etwa der öffentlichen Hand, zugreifen und diese zur Entwicklung neuer KI-basierter Lösungen und Geschäftsmodelle nutzen zu können.

Handlungsempfehlung

Die Studie der baden-württembergischen IHKs kommt zu dem Schluss, dass ein Hemmnis auf Anwenderseite aus Anbietersicht die Finanzierung von KI-Investitionen ist. Entsprechende Förderprogramme sollten von Politik und Intermediären noch stärker in der Fläche beworben werden. Viele Maßnahmen sind noch zu wenig bekannt. Die baden-württembergischen IHKs wirken schon länger auf eine Verstetigung und den Ausbau der Innovationsgutscheine und der Digitalisierungsprämie des Landes hin. Letztere sollte schnellstmöglich  reaktiviert und – wie von der Politik bereits angekündigt – aufgestockt werden.
Sie benötigen Unterstützung bei einem Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren Technologietransfermanagern auf.
Über uns

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den  umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Innovation

Digitale Einblicke in die aktuelle Forschung

Forschungseinrichtungen geben auf digitalem Weg Einblicke in aktuelle Forschungsthemen.

Webinare von Forschungseinrichtungen

Das Wissenschaftsjahr 2022  kann auch digital erlebt werden.
Das Fraunhofer IPA im Bereich Lackiertechnik bietet eine ganze Reihe von Webinaren immer dienstags von 9 bis 10 Uhr. Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Teilnahme zugeschickt.
Das Fraunhofer IAO bietet neben Webinaren auch virtuelle Touren und digitale Beratungen an.
Die Hochschule für Technik Stuttgart gibt auf einer Projektwebseite Einblicke in das Forschungsprojekt i_city, bei dem es um eine nachhaltige, energieeffiziente und ressourcenschonende Stadtentwicklung geht.
Auch die geförderten Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren bieten digitale Angebote. Das „ Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum Usability” bietet verschiedenen Online-Veranstaltungen an. Auf der Seite des „ Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums textil vernetzt” gibt es Webinarangebote zu unterschiedlichen Themen.

Weitere Webinare zu unterschiedlichen Themen

Das Zentrum Digitalisierung in Böblingen informiert jetzt in Webinaren zu aktuellen Themen, zum Beispiel wie man seine Webseite optimiert.
Der eco Verband bietet über seine Akademie kostenlose Webinare zu Themen der digitalen Welt.
In der Bitkom-Akademie kann man sich in verschiedenen Live-online-Seminaren zu Themen wie Projektmanagement, Digitale Transformation oder IT-Sicherheit weiterbilden.
Wenn Sie gerne mit einer Forschungseinrichtung kooperieren wollen, unterstützen die Technologietransfermanager der IHK Region Stuttgart  Sie gerne dabei passende Partner zu finden. Wir beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung.

Transparenz auf Online-Plattformen

Mit der “Platform to Business-Verordnung” (P2B VO) soll das Kräfteverhältnis zwischen Online-Vermittlungsdiensten bzw. Online-Suchmaschinen und Unternehmern ausgeglichen werden. Online-Marktplätze verfügen über eine große Verhandlungsmacht und spielen im E-Commerce eine immer zentralere Rolle. Neben den klassischen Handelspattformen wie Amazon und ebay erfasst die Verordnung auch Reiseportale, Preisvergleichsportale, Online-Suchmaschinen, App Stores oder soziale Netzwerke in denen Unternehmen gegenüber Verbrauchern ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten. Vor allem kleine und mittelständische Händler und Unternehmen sind auf solche Online-Portale als Vertriebskanäle angewiesen. Durch die P2B VO sollen die Unternehme mehr Rechte erhalten und bezüglich der Geschäftsbedingugen der Plattformbetreiber mehr Transparenz hergestellt werden.

Anwendungsbereich

Anwendung findet die P2B VO für Anbieter von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen unabhängig vom Niederlassungsort oder Wohnsitz, d.h. grundsätzlich auch auf Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU). Die gewerblichen Nutzer bzw. Nutzer mit Unternehmenswebeite müssen ihre Niederlassung bzw. ihren Wohnsitz in der EU haben und über die Plattform Waren oder Dienstleistungen an in der EU befindlichen Verbraucher anbieten.
Sie findet keine Anwendung auf:
  • sogenannte Peer-to-Peer Online-Vermittlungsdienste ohne Beteiligung gewerblicher Nutzer,
  • reine Business-to-Business Online-Vermittlungsdienste, die nicht Verbrauchern angeboten werden,
  • Online-Zahlungsdienste und Online-Werbebörse

Transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anforderungen, die Plattformanbieter künftig beachten müssen sind insbesondere AGB und Informationspflichten.
Die AGB müssen nach Art. 3 Abs. 1 der P2B VO
  •  klar und verständlich formuliert sein,
  • zu jedem Zeitpunkt der Geschäftsbeziehung (auch vor Vertragsabschluss) zwischen Plattform und gewerblichen Nutzer leicht verfügbar sein,
  • die Gründe benennen, bei deren Vorliegen die Nutzung der Plattformanbieter vollständig oder teilweise ausgesetzt, beendet oder auf andere Weise eingeschränkt werden kann,
  • Informationen über zusätzliche Vertriebskanäle oder etwaige Partnerprogramme enthalten, über die der Plattformanbieter die vom gewerblichen Nutzer angebotenen Waren und Dienstleistungen zusätzlich vermarkten könnte (z.B. die Hervorhebungen von Produkten auf der Startseite der Plattform oder konkrete Werbung in Newslettern), und
  • allgemeine Informationen zu den Auswirkungen auf das geistige Eigentum der gewerblichen Nutzer (z.B. Urheberrechte bei Nutzung von Produktbildern).
Achtung: über geplante Änderung der AGB sind die gewerblichen Nutzer frühzeitig, spätestens aber 15 Tage vor Umsetzung der Änderung, zu informieren. Die gewerblichen Nutzer können entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf diese Frist verzichten. Über die geplanten Änderungen der AGB ist mittels einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Im Falle von Änderungen der AGB hat der gewerbliche Nutzer künftig ein Kündigungsrecht. AGB, die den genannten Bedingungen nicht entsprechen, sind nicht rechtsverbindlich.

Offenlegen von Rankingparametern

Künftig müssen die AGB der Plattformen und die Anbieter von Online-Suchmaschinen die Hauptparameter erläutern, die das Ranking (also die Platzierung oder das Hervorheben von Produkten oder Dienstleistungen) bestimmen und die Gründe für ihre Gewichtung gegenüber anderen Parametern angeben. Das gleiche gilt für Online-Suchmaschinen. Diese müssen über die Rankingmechanismen klare und eindeutig formulierte Erläuterungen bereitstellen, die öffentlich leicht verfügbar sind. Können Plattformnutzer gegen Entgelt das Ranking beeinflussen, ist darüber zu informieren wie sich derartige Entgelte auf das Ranking auswirken. Darunter fallen auch sogenannte indirekte Entgelte, wie die Nutzung von Zusatzdiensten oder Premiumfunktionen. Offenzulegen sind:
  • die Merkmale der Waren und Dienstleistungen, die Verbrauchern über Online-Vermittlungsdienste oder Online-Suchmaschinen angeboten werden,
  • die Relevanz dieser Merkmale für diese Verbraucher,
  • im Falle von Online-Suchmaschinen die Gestaltungsmerkmale der Website, die von Nutzern mit eigener Website verwendet werden.
Details über die Funktionsweise der Rankingmechanismen und Algorithmen brauchen nicht offengelegt werden.

Verfahren für außergerichtliche Streitbeilegung

Plattformen müssen ein leicht zugängliches und kostenloses internes und System für die Bearbeitung von Beschwerden gewerblicher Nutzer einrichten. Die AGB müssen auf Zugang und Funktionsweise des Beschwerdesystems Bezug nehmen. Die Wirksamkeit des Beschwerdesystems ist einmal jährlich öffentlich auszuwerten. Außerdem sind in den AGB einen oder mehrere Mediatoren anzugeben, mit denen die Plattformen bereit sind zusammenzuarbeiten, um mit gewerblichen Nutzern eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erzielen, wenn die Beschwerde nicht nach dem internen Beschwerdesystem gelöst werden kann.

Weitere Anforderungen

Bietet der Plattformanbieter auch selbst Waren und Dienstleistungen auf seiner Plattform an, kann daraus eine unterschiedliche Behandlung zwischen seinem Angebot und dem der gewerblichen Nutzer entstehen. Daher müssen die AGB eine etwaige unterschiedliche Behandlung erläutern.
Schränken Plattformbetreiber gewerbliche Nutzer in ihrer Möglichkeit ein, Verbrauchern dieselben Waren und Dienstleistungen auf anderen Vertriebskanälen, z.B. auf einer konkurrierenden Plattform, einzustellen, oder wird gewerblichen Nutzer untersagt auf der eigenen Webseite zu besseren Konditionen anzubieten als auf der Plattform (sog. Bestpreisklauseln), müssen die AGB die Gründe hierfür angeben und diese öffentlich leicht verfügbar machen.
Von datenschutzrechtlicher Seite ist in den AGB zu informieren:
  • über das Bestehen oder das Fehlen eines Zugangs zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, die gewerbliche Nutzer oder Verbraucher für die Nutzung der betreffenden Plattform  zur Verfügung stellen oder die im Zuge der Bereitstellung der Plattform generiert werden, und
  • ob der Plattformbetreiber Zugang zu diesen Daten hat, sowie gegebenenfalls darüber, zu welchen Kategorien dieser Daten und zu welchen Bedingungen er Zugang hat.
Die P2B VO gilt ab dem 12. Juli 2020 unmittelbar und verbindlich in jedem europäischen Mitgliedstaat. Bußgelder bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anforderungen sieht die Verordnung nicht unmittelbar vor. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten eigene Vorschriften erlassen, die bei Verstößen anwendbar sind, und deren Umsetzung sicherstellen
Plattformbetreiber sollten jedenfalls bereits jetzt ihre AGB auf Anpassungsbedarf überprüfen und ggf. erforderliche Änderungen veranlassen.
Die einzelnen Anforderungen können nochmals in der P2B VO nachvollzogen werden.

Onlinehandel

Verkaufen über Online-Marktplätze und Plattformen

Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet wird für Händler immer wichtiger. Amazon, eBay, Real, Otto, Alibaba oder Etsy – die Liste der Online-Marktplätze für ‎Händler ist gefühlt schier unendlich lang. Für ‎Einsteiger wirft das breite Marktplatzangebot die ‎Frage auf, welcher sich für den eigenen Online-Auftritt am ‎besten eignet oder ob sich vielleicht doch ein eigener Onlineshop lohnt.  Gerade in Zeiten der Corona-Krise stellt sich die Frage nach einem Einstieg in den Online-Handel. Wir haben für Sie wertvolle Tipps und Informationen zusammengetragen .

Gemeinsam stark durch lokale und überregionale Initiativen!

Die Corona-Krise macht das Leben lokaler Händler und Gastronomen besonders schwer. Was können Sie tun, um für Ihre Kunden weiterhin da zu sein? Nutzen Sie die Gelegenheit und bieten Ihren Kunden die Beratung und weitere Serviceleistungen per Telefon, E-Mail oder über Ihre Webseite an. Ermöglichen Sie einen Bestellservice über die Webseite Ihres lokalen Geschäftes. Ihre Kunden können dann telefonisch oder online bestellen, anschließend die Waren/Speisen abholen oder sich liefern lassen. Einen Überblick zu regionalen und überregionalen Online-Plattformen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Aus der Not das Beste machen – Beispiele aus dem Einzelhandel

Die durch das Coronavirus verursachte Lage stellt vor allem die Händler vor große Herausforderungen. Das vom Bund geförderte „Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel“  hat hierfür kreative Umsetzungsbeispiele aus dem Buchhandel. Die Beispiele zeigen, wie man aus der gegenwärtigen Situation das Beste machen kann.

Den Einstieg in den Online-Handel finanziell fördern lassen!

Egal ob Beratung, Finanzierung oder Prämie – Ihren Einstieg in den Online-Handel können Sie sich fördern lassen. Bund und Land bieten hierzu eine Reihe von attraktiven Unterstützungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg erhalten Sie mit der “Digitalisierungsprämie Plus” einen Zuschuss bis zu 10.000 Euro. Im Vorfeld können Sie sich mit dem Programm “ go-digital” von Experten zu Ihrem Einstieg in den Online-Markt beraten lassen. Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei Fragen zur Antragstellung.

Studien, Infobroschüren & Anleitungen, die helfen!

Das Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentrum Handel und dessen Träger  ibi research an der Universität Regensburg bieten eine Reihe von nützlichen Studien, Infobroschüren, Anleitungen und Checklisten zu unterschiedlichen Themen des Online-Handels.

Rechtssicherheit beim Online-Handel

  • Rechtssicherer Onlineshop: Bestellungen über einen Onlineshop sind Fernabsatzverträge bzw. Verträge im sogenannten elektronischen Geschäftsverkehr. Hierfür sind bestimmte Informationen notwendig. Welche, finden Sie in unsere Artikelreihe “E-Commerce Recht” . Unterstützt wird die Thematik mit einem Video Tutorial der IHK Berlin. 
  • Zahlungsdiensterichtlinie: Die starke Kundenauthentifizierung (SKA) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung verändert den Zahlungsverkehr – besonders im Online-Handel. Grundlage hierfür ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2, PSD2). Diese gilt seit dem 14. September 2019. Was Sie als Händler tun müssen, erfahren Sie im Artikel Zahlungsrichtlinie (PSD2).
  • Verpackungsgesetz für Unternehmen: Wegen der im Online-Handel eingesetzten Verpackungen ist die Anmeldung bei einem dualen Entsorgungssystem notwendig. Mehr Erfahren Sie im Artikel Verpackungsgesetz für Unternehmen.
Ein persönlichen Beratungsgespräch für diverse Themen aus dem Bereich E-Commerce können Sie über unsere Online-Terminbuchung mit wenigen Klicks vereinbaren.
IT-Sicherheit

Cyber-Kriminelle nutzen Thema Corona als Lockmittel für Phishing und Malware

Viele Cyber-Kriminelle nutzen die aktuelle Corona-Krise aus. Durch die Angst vor dem Virus werden Mails mit schadhaften Anhängen ohne zu überlegen geöffnet. Ziel der Kriminellen ist es, sich mithilfe der Schadsoftware auf den Rechner und so in die IT-Infrastruktur des Opfers einzuschleusen.
Auch schon in Zeiten vor Corona waren Unternehmen durch gefälschte E-Mails und mit Schadsoftware behaftete Downloads anfällig für Cyberangriffe. Aber durch die hohe Aufmerksamkeit des aktuellen Themas nutzen Hacker große Phishing* und Malware**-Kampagnen, um aus der Angst der Bevölkerung Profit zu schlagen. Die Ersteller bedienen sich dabei aus dem Informationsangebot von bekannten Institutionen wie der WHO oder dem Robert-Koch-Institut. Mit Betreffzeilen wie „Corona-Sicherheitsmaßnahmen“ oder „Corona-Hygienetipps“ versuchen die Angreifer den Benutzer auf veränderte Seiten zu locken. Dort werden dann die Nutzerdaten und Identitäten abgegriffen, um Sie dann für andere Online-Dienste zu benutzen und so Schaden anzurichten. Die Inhalte der Phishing-Emails reichen die News von helfenden Medikamenten, über Prophylaxe und Hygienetipps bis hin zum Status der aktuellen Entwicklung in Deutschland und auf der Welt.

Wie können Sie solche Phishing-Emails erkennen?

  • Betreff: Durch lockende Betreffe wie „Corona-Sicherheitsmaßnahmen“ und die damit verbundenen Ängste, werden die Benutzer animiert die E-Mail zu lesen.
  • Anrede: Vielen Phishing-Mails bestehen aus einer allgemeinen Anrede wie „Sehr geehrte/r Kunde/in“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“. Beachten Sie aber, immer häufiger werden auch die persönlichen Daten benutzt.
  • Inhalt: Hier fügen die Angreifer unterschiedliche Informationen ein, welche sie oft von bekannten Institutionen wie der WHO oder dem Robert-Koch-Institut kopieren.
  • Notwendigkeit zum Handeln: Sie werden zum Handeln aufgefordert, indem Sie auf die Verlinkung der von den Angreifern nachgebauten Seiten der Institutionen klicken sollen, um sich dort auf den neuesten Informationsstand bringen zu lassen. Auch werden oft persönliche Daten zur „Kontrolle“ oder „Bestätigung“ verlangt.
  • Zeit: Sie werden aufgefordert schnell zu handeln, damit Sie keine Zeit haben misstrauisch zu werden. Die Zeitspannen sind unterschiedlich von 24 Stunden bis sieben Tage oder sogar bis zum Ende des laufenden Monats.
  • Link oder Anhang: Die Angreifer fügen oft in die E-Mail einen Link ein oder hängen eine Datei an. Diese dürfen Sie nicht anklicken! In wenigen Fällen wird gebeten auf die E-Mails zu antworten.

Zusammenfassung der wichtigsten Tipps, die Sie beachten sollten:

  • Schauen Sie genau auf die E-Mailadresse des Absenders und lassen Sie sich in Ihrem E-Mail Programm die vollständige Adresse anzeigen.
  • Schauen Sie sich die Anrede der Email an. Oft werden diese mit allgemeiner Anrede wie „Sehr geehrter Kunde/Kundin“ oder „Sehr geehrte Damen und Herren“ versehen, obwohl der vermeintliche Absender ihr persönlichen Daten besitzt und Sie normalerweise auch mit persönlicher Anrede begrüßt.
  • Öffnen Sie keine Datei-Anhänge mit der Endung wie: .zip, .exe, .com, .vbs, .bat, .sys und .reg
  • Seihen Sie achtsam beim Öffnen von Links. Wenn Sie mit dem Cursor über einen Link fahren, bieten viele Mailprogramme die Anzeige des kompletten Links.
  • Antworten Sie nicht auf diese Mails.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  • Auf Rechtschreib- und Grammatikfehler achten.
  • Melden Sie die verdächtige E-Mails an die Bundesnetzagentur.
* Unter Phishing (Neologismus von ‚fishing‘, englisch für ‚Angeln') versteht man mithilfe von gefälschten Webseiten, E- Mails oder Kurznachrichten an persönliche Informationen eines Benutzers zu kommen und dann damit seine virtuelle Identität zu stehlen.
** Viren, Trojaner, Spyware und Ransomware (Erpressersoftware) werden als Malware bezeichnet. Sie stellen eine Software dar, welche extra dafür erstellt worden ist Daten zu stehlen, andere Geräte zu beschädigen oder absichtliches Chaos zu erzeugen.
Quellen: Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
IHK hilft

Firmenadressen zur Geschäftsanbahnung

Bei der IHK-Firmenauskunft erhalten Sie Firmenadressen zur Anbahnung von Geschäftskontakten. Damit wirkt die IHK gemäß ihrem Auftrag für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Wir beraten Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!
In der IHK-Firmendatenbank im Internet können Sie nach Unternehmen aus Baden-Württemberg suchen.
Veranstaltungsübersicht 2020

Flyer IHK Innovativ!

Die IHK Region Stuttgart bietet zu den aktuellen Themen
  • neue Technologien und Innovationsmethoden,
  • Internet und E-Business sowie
  • Digitalisierung im industriellen Umfeld (zum Beispiel IT-Sicherheit)
die neuesten Informationen in verschiedenen Formaten, wie Workshops, Informationsveranstaltungen, Themenwoche,  Sprechtagen und Unternehmensbesuchen an. Zum Teil werden diese Veranstaltungen mit wirtschaftsnahen Forschungsinstituten und Praxisbeispielen von Unternehmen ergänzt. Einen Überblick bietet Ihnen unser Veranstaltungsflyer für 2020.
Gerne können Sie sich bereits jetzt für einzelne Veranstaltungen unverbindlich per E-Mail vormerken lassen. Sie erhalten dann rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin nähere Informationen zum Veranstaltungsinhalt.
Die aktuellen IHK-Veranstaltungen der nächsten Wochen finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank.

E-Commerce Recht – Mängelrechte und Widerrufsfolgen

1. Welche Rechte hat der Käufer, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist?

Der Verkäufer hat dem Käufer das Eigentum an der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Umgekehrt ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wird eine bestimmte Beschaffenheit eines Produktes in der Werbung beworben, so muss die Eigenschaft tatsächlich vorliegen.
Ist keine Beschaffenheit vereinbart worden, liegt ein Mangel dann vor:
  • wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet Beispiel: Verkauf von Unterwasserkamera, welche jedoch nicht wasserdicht ist,
  • wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Beispiel: Kamera funktioniert nur im Nachtbildmodus
  • wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft ist.

2. Wer trägt das Versandrisiko?

Das Versandrisiko gegenüber Verbrauchern, also das die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird, trägt der Händler. Erst nach Ablieferung der Ware, ist der Verbraucher für Beschädigungen (sogenannter „Mangel”) verantwortlich, d.h. er müsste beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Es gibt jedoch eine Einschränkung: tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monaten nach Ablieferung beim Verbraucher auf, muss der Händler nachweisen, dass die Ware ursprünglich keinen Mangel hatte. Stellt der Kunde einen vermeintlichen Mangel fest, sind mögliche Gewährleistungsansprüche zu klären. Unter der Gewährleistung versteht man die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für einen Mangel an der verkauften Sache zu haften. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, die er ausüben kann. Primär kann er zwischen Neulieferung oder Nachbesserung (Reparatur) auswählen, und dem Händler hierzu eine angemessene Frist setzen. Kann die Ware nicht neu geliefert, oder der Mangel nicht beseitigt werden, oder weil die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch sind, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Das heißt, er erhält sein Geld zurück und der Händler bekommt die Ware zurück. Alternativ kann er die Ware behalten und den Preis mindern.
Wird eine andere als die verkaufte Sache oder eine zu geringe Menge geliefert, ist auch dies ein Mangel. Auf Defekte und Fehler hat der Käufer einer Ware ausdrücklich hinzuweisen!
Die Ansprüche auf Gewährleistung entfallen trotz vorhandenem Mangel, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages über den Mangel Kenntnis hatte oder infolge von grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Bei Verbrauchern ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist durch die Verwendung von AGB oder individuellen Vereinbarungen nicht möglich. Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistungsfrist von den Parteien auf ein Jahr beschränkt werden.

3. Was ist eine Garantie?

Von der Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden. Die Garantie ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Innerhalb einer bestimmten Dauer (z.B. zwei Jahre) erklärt sich der Händler oder Hersteller damit bereit den Kaufpreis zu erstatten, oder die Ware auszutauschen/Mängel zu beheben. Seine gesetzlichen Mängelrechte kann der Käufer daneben trotzdem geltend machen. Wird eine Garantie gegeben bzw. wirbt der Unternehmer mit einer Herstellergarantie, muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über die Garantiebedingungen informiert werden (Garantiezeit, Garantiefall, Garantieleistungen).

4. Rücksendefrist, Rücksendekosten und Zurückbehaltungsrecht

Übt der Verbraucher den Widerruf aus, hat der Händler - innerhalb von vierzehnTagen ab Zugang des Widerrufs – den Kaufpreis zurückzuerstatten. Dabei muss der Händler das gleiche Zahlungsmittel verwenden, dass der Verbraucher bei der Zahlung genutzt hat. Es sei denn, es wurde ausdrücklich (nicht in AGB!) ein anderes Rückzahlungsmittel vereinbart und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. Der Verbraucher hat ebenfalls spätestens binnen viertehn Tagen ab Erklärung des Widerrufs die Ware zurückzusenden. Der Eingang der Ware beim Unternehmer muss nicht in dieser Frist erfolgt sein. Bis die Ware ankommt bzw. der Verbraucher das Absenden der Ware nachgewiesen hat, hat der Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht am gezahlten Preis (dies gilt nicht, wenn der Unternehmer die Ware beim Kunden abholt).
Wichtig bei Rücksendekosten: Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, unabhängig von der Höhe des Bestellwerts (es sei denn der Unternehmer übernimmt freiwillig die Kosten). Voraussetzung ist allerdings, dass der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung darüber informiert worden ist, dass er die Kosten zu tragen hat.
Ebenfalls ist der Verbraucher über die voraussichtliche Höhe der Rücksendekosten zu unterrichten, sofern die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem regulären Postweg (also Rücksendung per Spedition) versendet werden kann. Gegebenenfalls sind die Rücksendekosten vom Unternehmer zu schätzen. Er kann sich natürlich auch freiwillig zur Kostenübernahme bereit erklären. Die Information darüber erfolgt in der Widerrufsbelehrung anhand der Gestaltungshinweise 5 b im gesetzlichen Mustertext.
Bei einem Teilwiderruf, also der Verbraucher widerruft z.B. von fünf Produkten zwei davon, muss der Verbraucher  die Hinsendekosten tragen, die er ohnehin für den Teil der Bestellung, den er behält, zu zahlen hat.  Dem Verbraucher ist also bei einer Versandkostenpauschale kein Geld zu erstatten, da diese pauschalen Kosten sowieso für ihn angefallen wären. Sofern eine Versandkostenstaffelung vereinbart wurde, ist dem Verbraucher allenfalls ein Teil der Versandkosten zu erstatten. Wenn der Kunde, durch den Teilwiderruf in eine günstigere Versandkostenklasse rutscht, dann muss ihm die  entsprechende Differenz zurückerstattet werden, sodass er nur den Teil der Hinsendekosten trägt, die für die verbleibende Bestellung angefallen wären.
Nochmal kurz zusammengefasst: Beim Widerruf müssen Kaufpreis und grundsätzlich die Hinsendekosten erstattet werden. Die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, wenn er vor Abgabe der Bestellung in der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurde.

5. Darf der Händler für zurückgesendete Ware einen Wertabsatz vom Kaufpreis abziehen?

Der Verbraucher darf die die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Ware testen (z.B. ein bestelltes Kleidungsstück anprobieren). Er kann anschließend dennoch widerrufen und muss die Ware zurücksenden. Ist die zurückgesendete Ware beschädigt, oder weist Gebrauchsspuren auf, kann der Händler sie oftmals nicht mehr, oder nur mit Preisabschlägen, wiederverkaufen. Er kann daher vom Kaufpreis, den er zurückzahlen muss, einen Wertersatz abziehen, wenn bei der Ware tatsächlich einen Wertverlust eingetreten ist (hierauf ist in der Widerrufsbelehrung hinzuweisen). Allerdings gilt dies nur für Gebrauchsspuren oder Schäden, die über das Testen der Ware – zu der der Verbraucher berechtigt ist – hinausgehen. Maßstab ist, dass der Verbraucher die Ware nur so ausprobiert, wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun können. Letztlich ist es im Einzelfall je nach Produkt zu bewerten, ob der Verbraucher die Ware übermäßig, d.h. über das Testen hinaus, benutzt hat. Im Einzelfall muss dies der Händler nachweisen. Eine Nutzungsentschädigung für die reine Gebrauchsüberlassung kann der Händler nicht verlangen, ebenso wenig Transportschäden, es sei denn es kann nachgewiesen werden, dass der Schaden auf eine unzureichende Verpackung durch den Verbraucher zurückzuführen ist. Für die Höhe des Wertersatzes gibt es keine gesetzlichen Pauschalen oder Kalkulationsgrundlagen. Es ist (möglichst realistisch) zu schätzen, zu welchem Preis die beeinträchtigte Ware noch verkauft werden kann. Anfallende Reinigungs- oder Reparaturkosten, um die Ware wiederzuverkaufen, können in den Wertersatz einbezogen werden.

6. Wie darf der Händler werben?

Werbung ist für jedes Unternehmen wichtig. Doch auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen Vorteile verschafft. Die Zusendung von „elektronischer Post“ (z.B. Werbemails, Newsletter) ist bei Verbrauchern praktisch immer unzulässig. Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist unzulässig:
Werbung mit einem Telefonanruf:
  • gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder
  • gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung
Werbung durch Telefax, elektronischer Post oder Anrufmaschine ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig. Dies gilt auch, wenn der Empfänger ein gewerblicher Kunde ist.
Die Einwilligungserklärung muss die Art der beabsichtigten Werbekanäle (E-Mail/SMS, Fax, Telefon, Brief), das werbende Unternehmen und die Produkte oder Dienstleistungen, für die geworben wird, bezeichnen. Sie darf nicht in Textpassagen versteckt werden und muss einen Hinweis auf jederzeitigen Widerruf enthalten.
Erforderlich ist ein echtes Opt-in, das heißt der Betroffene muss die Einwilligung –  „Ja, ich bin einverstanden” – eindeutig erklären und die Check-Box selbst aktiv ankreuzen (kein voreingestelltes Ankreuzkästchen!) Außerdem muss der Empfänger den Newsletter jederzeit wieder über einen Link im Newsetter, oder über eine angegebene E-Mail-Adresse, abbestellen können (Opt-Out).
Zusätzlich muss über die Datenverarbeitung informiert werden, u.a. die Nennung der Rechtsgrundlage (beim E-Mail-Marketing Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §7 Abs. 2 UWG) und darüber wie lange die Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse) gespeichert werden (in der Regel bis zum Widerruf der Einwilligung). Dies sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite erfolgen, über die man sich zum Newsletter anmeldet.
Beim elektronischen Newsletter hat sich aus Nachweisgründen das „Double-opt-in-Verfahren” etabliert. Der Betroffene erhält nach der Newsletter-Anmeldung eine Bestätigungsmail mit einem Link ( Hinweis: Die Bestätigungsmail selbst darf noch keine Werbung enthalten). Wenn der Betroffene diesen Link anklickt, bestätigt er, dass er sich unter seiner E-Mail-Adresse angemeldet hat. Anschließend wird der Newsletter versendet. Die Einwilligung muss nachweisbar sein und erfordert die Protokollierung des Opt-In-Verfahrens und des Inhalts der Einwilligung. Achten Sie auch darauf, dass ein zulässig versandter Newsletter ein Impressum haben muss.
Ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung bei sog. Bestandskunden zulässig (§ 7 Abs. 3 UWG).
Die Voraussetzungen sind:
  • Der Kunde muss schon mal eine Ware oder Dienstleistung von dem Unternehmer erhalten haben und seine E-Mail-Adresse dabei angegeben haben.
  • Die E-Mail-Adresse darf nur zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.
  • Der Kunde wurde bei erstmaliger Erhebung der E-Mail-Adresse und wird bei jeder  weiteren versendeten Werbe-E-Mail klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne das hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Fazit: Die rechtlichen Anforderungen an einen Webshop sind vielfältig und umfangreich, aber realisierbar. Wichtig ist ein Bewusstsein dafür, dass die Informationspflichten vor (also vor Einlegen in den Warenkorb und unmittelbar vor Betätigung des Bestellbuttons) und nach Vertragsschluss erteilt werden müssen. Die Informationen sollten klar gekennzeichnet sein (z.B. als „Impressum“, „Datenschutzerklärung“, „Widerrufsbelehrung“, „AGB”) und nicht auf Unterseiten oder gar in AGB versteckt werden. Verstöße gegen AGB-Recht, die gesetzlichen Informationspflichten und das Widerrufsrecht im E-Commerce stellen regelmäßig abmahnbare Rechtsverstöße dar. Deshalb ist bei der Erstellung der AGB sowie der Gestaltung der Bestellseite Sorgfalt geboten und im Zweifel ist rechtsanwaltlicher Rat empfehlenswert. Die Vorschriften zum E-Commerce ändern sich hin und wieder durch den EU-Gesetzgeber und werden häufig durch Rechtsprechung konkretisiert. Für Online-Händler ist es daher wichtig, sich stets über den aktuellen Stand der Rechtslage zu informieren.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

E-Commerce Recht – Vertragsschluss und Abgabe der Bestellung

1. Wiederholung der wesentlichen Informationen auf der Bestellübersichtsseite und nach Abgabe der Bestellung

Nachdem der Käufer die Ware in den Warenkorb gelegt hat und bevor er den Kauf abschließen will, wird er auf die Bestellübersichtsseite (sog. „Checkout-Page”) geleitet. Vor Betätigung des Bestellbuttons, der den Bestellvorgang abschließt,  soll der Verbraucher nochmals die Möglichkeit haben, das Produkt konkret auf seine Vorstellungen zu überprüfen. Unmittelbar vor Abgabe der Bestellung per Bestellbutton sind daher folgende Informationen auf der Check-out-Page zu wiederholen ( §312j Abs. 2 BGB i.Vm. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,4,5,11 und 12 EGBGB). Dies sind:
  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware. Ein Link auf die Produktseite oder eine zu kurze Beschreibung reichen nicht aus. Bei digitalen Waren gehören zu den Eigenschaften auch Angaben zu Funktionalität und Kompatibilität.
  • Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile, Steuern bzw. Berechnungsgrundlage, die eine Überprüfung des Preises ermöglicht, Versand-, Liefer-, und sonstige Kosten.
  • Gegebenfalls die Vertragsmindestdauer, Laufzeiten und Kündigungsrechte; einfache Warenbestellungen sind hiervon meist nicht betroffen. Gemeint sind z. B. Softwaremiete, kostenpflichtige Anzeigenportale, Webhosting, Abo-Verträge etc.
  • Diese Informationen müssen sich auf der Bestellübersichtsseite selbst befinden, und zwar unmittelbar bevor die Bestellung abgeschickt wird, also vor Betätigung des Bestellbuttons. Informationen und Bestellbutton müssen gleichzeitig zu sehen sein, ohne dass der Verbraucher scrollen muss. Eine Verlinkung, ein Pop-Up-Fenster, oder ein Download auf diese Informationen reicht nicht aus. Die Pflichtinformationen müssen sich optisch vom übrigen Text und Gestaltungselementen abheben (z.B. farblich). Der Bestellbutton auf der Bestellübersichtsseite muss sich am Ende des Bestellvorgangs befinden.
  • Der Bestellbutton ist so zu bezeichnen, dass der Käufer weiß, dass er eine kostenpflichtige Bestellung auslöst, z.B. richtig: „zahlungspflichtig bestellen", oder „kaufen“. Ist die Bezeichnung nicht deutlich genug (z.B. nur „bestellen“, „Bestellung abschicken“, oder „weiter“), kommt kein Vertrag zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu entschieden, dass ein einzelner Bestellbutton (im konkreten Fall “Jetzt kaufen”) nicht ausreicht, wenn über Betätigung dieses Buttons neben dem Kauf der Ware zusätzlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder ein Abonnementvertrag eingegangen wird (dies auch, wenn eine kostenlose Testphase für die Mitgliedschaft oder das Abonnenment vorausgeht). Kurz gesagt handelt es sich dabei um zwei verschiedene Verträge für deren Abschluss jeweils online eine eigene Bestätigung abzugeben ist. Eine einzelne Schaltfläche reicht nicht, um beide Verträge abzuschließen.
Vor Betätigen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliches ist auf die Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern hinzuweisen. Zum Beispiel kann ein Hinweis erfolgen, dass man Eingabefehler korrigieren kann, indem einen Button „Zurück" anklickt und auf der Seite zur Dateneingabe der eingegebene Text durch Anklicken der entsprechenden Zeile und Löschen des eingegebenen Textes berichtigt werden kann.

2. Belehrung über Widerrufsrecht und AGB

Der Hinweis auf die AGB und die Widerrufsbelehrung hat vor Abgabe der Bestellung zu erfolgen. Daher sollte ein Link auf die AGB (mit Checkbox zum Abhaken durch den Kunden möglich, aber nicht verpflichtend) sowie die Widerrufsbelehrung platziert werden, bevor die Bestellung abgeschickt wird. Das Oberlandesgericht Köln hat 2015 entschieden, dass der Hinweis auf die Widerrufsbelehrung auch unterhalb des Bestellbuttons erfolgen könne. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung durch den Bundesgerichtshof können andere Gerichte dies allerdings auch anders beurteilen. Der Hinweis auf AGB und Widerrufsbelehrung sollte daher unmittelbar vor den Pflichtangaben (nicht direkt über oder unter dem Bestellbutton) platziert werden. Unterhalb des Bestellbuttons, oder zwischen den Pflichtangaben und dem Bestellbutton sollten keine weiteren Informationen/Texte/Grafiken (z.B. Widerrufsrecht, AGB, Newsletter etc.) zur Bestellung auftauchen, da diese den unmittelbaren Abschluss des Bestellprozess unterbrechen.

3. Beispiel für die Gestaltung der Checkout-Page

Das folgende soll Beispiel soll die Struktur einer Checkout-Page veranschaulichen. Nach den Bestellinformationen (Name, Anschrift, Kontaktdaten etc.) folgen die AGB (hier mit Checkbox; allerdings nicht verpflichtend erforderlich) und die Belehrung über das Widerrufsrecht. Danach folgen die Mindestinformationen zu Produkt, Preis und Versandkosten, die unmittelbar vor dem Bestellbutton verpflichtend zu geben sind. Achtung: Dazwischen sollten keine weiteren Texte oder Checkboxes stehen. Die Angabe zur Mindestlaufzeit ist hier nur zur Vollständigkeit aufgeführt. Bei einfachen Warenbestellungen ist diese Angabe in der Regel nicht erforderlich. Die Mindestinformationen sind hier – da Sie hervorgehoben werden müssen – grün hinterlegt. Als letztes folgt der klar bezeichnete Bestellbutton.
grafische Darstellug eines Beispiels für die Gestaltung der Checkout-Page
grafische Darstellug eines Beispiels für die Gestaltung der Checkout-Page

4. Zur Verwendung von AGB

Anders als das Impressum und die Datenschutzerklärung sind die AGB kein Pflichtbestandteil in einem Online-Shop. Viele Händler verwenden allerdings AGB. Oftmals werden in AGBs verschiedene Informationspflichten aufgenommen, wie Angaben zu:
  • Lieferbeschränkungen
  • Lieferfristen
  • Beschreibung Zugänglichkeit des Vertrags nach Vertragsschluss
  • Zustandekommen des Vertrags
  • Zugänglichkeit des Vertrags
  • Allgemeine Haftungsbeschränkungen
  • Hinweis auf das Gewährleistungsrecht (Achtung: Einschränkungen des Gewährleistungsrechts gegenüber Verbrauchern sind kaum nennenswert möglich)
  • Eigentumsvorbehalt
  • Hinweis auf Verbraucherschlichtung und Onlinestreitschlichtungs-Plattform
Entscheidet sich der Händler dafür AGB zu verwenden, muss der Kunde muss von den AGB vor Abgabe der Bestellung die Möglichkeit haben davon Kenntnis zu erlangen. Dafür sollte ein deutlich bezeichneter Hyperlink, der auf den Volltext der AGB verweist, direkt über der Bestellübersicht – und nicht zwischen Pflichtinformationen und Bestellbutton - platziert werden. Dazu sollte ein Hinweis, z.B. „Es gelten unsere AGB“, zusammen mit einer nicht vorangekreuzten Checkbox eingesetzt werden, die der Kunde abhaken muss. Der Händler muss dem Verbraucher die Möglichkeit verschaffen, die AGB bei Vertragsabschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern (z. B. als PDF) und ausdrucken zu können.
AGB sollten immer so knapp wie möglich gehalten werden und nur die wichtigsten Bestandteile regeln. In Scrollboxen dürfen AGB nicht verwendet werden, wenn diese kleiner als 6 Zeilen sind.
Des Weiteren ist darauf zu achten, keine ungültigen AGB-Klauseln zu verwenden. Werden diese dennoch verwendet, sind sie unwirksam. Zusätzlich kann deswegen eine Abmahnung drohen.
Beispiele für unwirksame Klauseln:
  • „Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart worden sind“
  • „Lieferzeit auf Anfrage“
  • „Versand auf Risiko des Käufers“
  • „Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden“.
Vorsicht: Achten Sie darauf, dass die Angaben zum Vertragsschluss und in AGB nicht widersprüchlich zu Texten im Bestellverlauf oder in der Bestätigungs-E-Mail sind. Widersprüche und Unklarheiten gehen immer zu Lasten des Händlers.

5. Informationen nach Abgabe der Bestellung

Hier befindet man sich in der letzten Phase der Informationspflichten. Nach Abgabe der Bestellung, hat der Händler den Zugang der Bestellung und das rechtlich verbindliche Zustandebringen des Kaufvertrags zu bestätigen.
Beispiel für eine Zugangsbestätigung der Bestellung des Verbrauchers: „Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung.“ Dies beinhaltet noch keine Annahme der Bestellung für einen verbindlichen Kaufvertrag. Dafür bedarf es einer E-Mail mit Vertragsannahme, die das rechtlich verbindliche Zustandebringen des Vertrags bestätigt.
Beispiel für eine E-Mail mit Vertragsannahme: „Hiermit nehmen wir Ihre Bestellung an.“
Diese E-Mail kann mit der E-Mail mit der Zugangsbestätigung verbunden werden: „Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung und nehmen diese zugleich an.“
Eine einheitliche E-Mail dürfte dabei nur sinnvoll sein, wenn ein automatisiertes Warenwirtschaftssystem vorhanden ist oder keine Ware/Dienstleistung mit Mengenbeschränkung verkauft wird.
Der Verbraucher hat die vor Abgabe der Bestellung bisher erteilen Informationen, insbesondere Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformulars, AGB und ggf. Garantiebedingungen nach Vertragsschluss, spätestens mit der Lieferung der Ware, in Textform (z.B. E-Mail) zu erhalten. Die Bestellbestätigungsmail ist eine gute Gelegenheit dafür, um diese Informationen unterzubringen. Aus Beweisgründen sollten sie jedoch auch in der Lieferung auch in Papierform beiliegen: zum Beispiel abgedruckt auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung abgedruckt, oder als separates Dokument.
Der letzte Teil befasst sich mit den Folgen, die nach dem Kauf der Ware auftreten können, wie ein ausgeübtes Widerrufsrecht oder der Rückgabe beschädigter Ware, sowie mit den Anforderungen an E-Mail-Marketing.
Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK Region Stuttgart – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl dieser Artikel mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

E-Commerce Recht – Produkt- und Preisangaben

Wie soll das Produkt beschrieben werden?

Da der Kunde bei einer Bestellung im Internet keine Besichtigung der Ware wie im Laden vornehmen kann, ist er vorab über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Die Produkteigenschaften und Merkmale sollten beim Warenangebot auf der Produktseite stehen und sind vollständig und richtig zu beschreiben. Es dürfen keine fehlerhaften oder unvollständigen Angaben zum Produkt enthalten sein, wie insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit, Zusammensetzung, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, die geographische oder betriebliche Herkunft, oder Testergebnisse.