Anmeldung zur Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187) wurde der grundsätzliche Anspruch jeder Wohnungseigentümerin und jedes Wohnungseigentümers auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters eingeführt. Als zertifizierter Verwalter darf sich – soweit nicht ein der Prüfung gleichgestellter Abschluss nachgewiesen werden kann - nach § 26a Absatz 1 WEG bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.
Die Prüfungsgebühr für die Vollprüfung (schriftlich/mündlich) beträgt 317 Euro.
Der Anmeldeschluss ist 30 Tage vor dem Prüfungsteil, an dem Sie zuerst teilnehmen wollen. Für einen Rücktritt nach Anmeldeschluss erhebt die IHK eine Gebühr in Höhe von 173 Euro.


Stand: 02.01.2024