Aktuelle Übersicht der steuerlichen Verwaltungsanweisungen

Die Finanzverwaltung hat am 14. März 2025 in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) und in gleich lautenden Erlassen der Länder alle steuerlichen Verwaltungsanweisungen aufgeführt, die auch zukünftig noch gelten sollen. Andere bisherigen Anweisungen werden aufgehoben.
Wie bereits in den Vorjahren dienen das BMF-Schreiben und die Ländererlasse dazu, den Bestand an steuerlichen Verwaltungsanweisungen zu verringern und aktuell zu halten. Anlage 1 zu dem Schreiben und den Erlassen enthält eine Aufzählung von Verwaltungsanweisungen, die bis zum 13. März 2025 ergangen sind und auch zukünftig noch gelten sollen (Positivliste). Verwaltungsanweisungen, die bis zu diesem Zeitpunkt ergangen und nicht in der Positivliste aufgeführt sind, werden aufgehoben. Die Aufhebung der BMF-Schreiben gilt für steuerliche Tatbestände, die nach dem 31. Dezember 2023 verwirklicht werden.
BMF und Länderfinanzverwaltungen stellen klar, dass sie mit der Aufhebung der Verwaltungsanweisungen nicht ihre bisherigen Rechtsauffassungen ändern. Die Aufhebung dient lediglich der Bereinigung. Anlage 2 führt nachrichtlich die Verwaltungsanweisungen auf, die im letzten Bereinigungsschreiben bzw. den gleich lautenden Ländererlassen vom 15. März 2024 noch enthalten waren und jetzt wegfallen.
Stand: 31.03.2025