Bundesregierung hat Gesetzesentwurf zur Aktivrente verabschiedet

Die Bundesregierung hat am 15. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet, das einen steuerfreien Hinzuverdienst in der Rente von bis zu 2.000 Euro monatlich ermöglicht. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) lobt das Ziel, Ältere in Arbeit zu halten, fordert aber eine Einbeziehung Selbstständiger.
Die Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung unter § 3 Nummer 21 Einkommensteuergesetz (EStG) - neu - mit folgenden Eckpunkten vor:
  • Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
  • Begünstigt sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters.
  • Die Begünstigung erfolgt unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen eine Rente beziehen oder den Rentenbezug ggf. aufschieben.
  • Der Progressionsvorbehalt findet bei der Inanspruchnahme der Aktivrente keine Anwendung. Dieser würde ansonsten bewirken, dass die Aktivrente bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt wird, der für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist.
  • Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht: Die durch die Aktivrente steuerfrei gestellte Lohnbestandteile sind sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung).
  • Die finanziellen Auswirkungen sollen rund 890 Mio. Euro jährlich betragen.
Position zur Nichteinbeziehung Selbstständiger
Die DIHK hat am 10. Oktober 2025 Stellung zum Referentenentwurf des Aktivrentengesetzes genommen und darin gefordert, dass die Aktivrente nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte eingeführt werden solle: „Um mit der Aktivrente einen möglichst großen positiven Effekt hinsichtlich des zusätzlichen (gesamtwirtschaftlichen) Arbeitsangebotes zu erreichen, sollten auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erfasst werden.“ Die Thematik wurde auch in einem Pressestatement von Achim Dercks vom 15. Oktober 2025 „Beschäftigung Älterer wichtiger Baustein der Fachkräftesicherung" zum Kabinettsbeschluss aufgegriffen.
Zeitplan:
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 erstmals Anwendung finden.
Die erste Beratung im Bundestag wird am 3. November 2025 erfolgen, die Anhörung im Finanzausschuss ist bis zum 3. Dezember 2025 und die abschließende 2./3. Lesung am 5. Dezember 2025 geplant.
Der Bundesrat wird am 21. November 2025 die erste Beratung durchführen und sich am 19. Dezember 2025 abschließend in zweiter Beratung mit dem Aktivrentengesetz befassen.
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Stand: 22.10.2025