E-Bilanz: Finanzverwaltung veröffentlicht neue Taxonomie

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21. Juni 2022 eine aktualisierte E-Bilanz-Taxonomie veröffentlicht (Taxonomie 6.6). Sie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.

Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sind gemäß § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet, die Daten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das Gliederungsschema (sogenannte Taxonomie) legt die Finanzverwaltung fest und aktualisiert sie in regelmäßigen Abständen. Die jeweils aktuelle Taxonomie sowie die vorherigen Versionen werden veröffentlicht und sind auf der Website www.esteuer.de einseh- und abrufbar.
Gewerbetreibende haben bei der Übermittlung ihrer Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten die für das jeweilige Jahr gültige Taxonomie zu verwenden. Sie gilt grundsätzlich nur für ein Jahr, kann aber ausnahmsweise auch länger gültig sein, wenn die Finanzverwaltung keine Aktualisierung vorgenommen hat. Die Finanzverwaltung lässt es zu, dass die aktualisierte Taxonomie auch für das Vorjahr verwendet wird.
Die praktische Umsetzung der Taxonomie-Aktualisierung im Unternehmen erfolgt in der Regel durch die Softwareanbieter von E-Bilanz-Lösungen. Sie stellen ihren Kundinnen und Kunden in der Regel kurzfristig die nötigen Updates der jeweiligen E‑Bilanz-Software zur Verfügung.
Die Übermittlung der neuen Taxonomie wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 möglich sein.
Stand: 03.01.2023