Vordruckmuster für Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2024 die folgenden Vordruckmuster im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht:
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 (USt 1 A)
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2025 (USt 1 H)
sowie die dazugehörigen Anleitungen. Sie hängen dem BMF-Schreiben an.
Wesentliche inhaltliche Anpassungen gegenüber den Mustern des Vorjahres ergeben sich aus den Änderungen bei der Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG, die durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt wurden. Dabei werden Umsätze, die bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erzielt werden, zukünftig steuerfrei behandelt. Bislang wurde die Umsatzsteuer auf diese Umsätze lediglich nicht erhoben. Weitere Details und Anpassungen finden sich im BMF-Schreiben.
Darüber hinaus gehende Änderungen dienen der zeitlichen Anpassung der Muster beziehungsweise sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.
Hinweis: Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.
Stand: 12.12.2024