Körperschaftsteuerbescheid ab sofort digital abrufbar
Seit September 2025 können die rund 139.000 in den niedersächsischen Finanzämtern betreuen Körperschaften - GmbH, AG und andere – ihre Körperschaftsteuerbescheide über das Elster-Portal digital erhalten.
Nicht nur für Unternehmen reduziert sich damit der Verwaltungsaufwand. Denn der gesamte Prozess, von der elektronischen Steuererklärung bis zum digitalen Bescheid, ist nun vollständig digital möglich.
Neben den Körperschaftsteuerbescheide können auch Bescheide zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer digital zugestellt werden. Bisher war dies bereits bei Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden möglich.
Ab dem Kalenderjahr 2026 wird die elektronische Bekanntgabe zum Regelfall – sofern die Steuererklärung ebenfalls elektronisch eingereicht wurde. Bis dahin ist eine aktive Zustimmung bei der Abgabe erforderlich. Wer weiterhin Papierbescheide bevorzugt, kann der digitalen Zustellung widersprechen.
„Unser Ziel sind vollständig digitale Steuerverfahren, um den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu minimieren.“, so Finanzminister Gerald Heere.
Stand: 24.09.2025