Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet am 31. Januar

Ende des Monats läuft die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung aus. Die Frist war im vergangenen Jahr verlängert worden. Bis zum 31. Januar 2023 haben Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks nun noch Zeit, ihre Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt abzugeben.

Bis zum 28. Dezember 2022 sind nach Angaben des Finanzministeriums in Niedersachsen rund 1,9 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 55 Prozent.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.
Die Höhe der Grundsteuer setzen die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel der Grundsteuerreform ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen wird. Das kann sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Die Erklärung lässt sich mit wenigen Angaben erledigen: der Adresse, den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. Das nötige Aktenzeichen wurde im Informationsschreiben schon im Juni jeder Grundbesitzerin und jedem Grundbesitzer mitgeteilt.
Auf der Website des Landesamtes für Steuern Niedersachsen werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Dort findet sich auch eine beispielhafte Klick-Anleitung, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht.
Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.

Stand: 11.01.2023