Recht und Steuern
Richtsatzsammlung 2024: Vergleichskennzahlen für die Betriebsprüfung
Im Rahmen der steuerlichen Veranlagung und insbesondere bei Betriebsprüfungen vergleicht die Finanzverwaltung die steuerlichen Ergebnisse eines Betriebs mit denen ähnlicher Branchen. Grundlage hierfür ist regelmäßig die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums (BMF), die bundesweite Vergleichswerte zur Verprobung und Schätzung von Umsätzen, Gewinnen sowie Pauschbeträgen für unentgeltliche Wertabgaben enthält. Eine Schätzung erfolgt vor allem dann, wenn ein Steuerpflichtiger unzureichende Angaben macht oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, etwa durch fehlende oder mangelhafte Bücher und Aufzeichnungen (§ 162 Abgabenordnung). Die Richtsätze werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Der Bundesfinanzhof (BFH) äußert in seinem Urteil X R 19/21 vom 18. Juni 2025 erhebliche Zweifel, ob die Richtsatzsammlung in ihrer bisherigen Form eine geeignete Grundlage für einen äußeren Betriebsvergleich darstellt. Der BFH hält die amtliche Richtsatzsammlung zwar grundsätzlich für ein zulässiges Hilfsmittel zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, zweifelt aber an ihrer methodischen Qualität und Aussagekraft. In der Kritik steht dabei insbesondere die fehlende statistische Repräsentativität der zur Ermittlung der Richtsätze herangezogenen Daten und auf dem von vornherein vorgenommenen Ausschluss bestimmter Gruppen von Betrieben aus der Grundgesamtheit.
Stand: 08.04.2026
