Zollwertberechnung für Metallwaren (Sec. 232 Zölle)

Es gibt aktuelle Hinweise darauf, dass die Zollwertberechnung für Vollmetallwaren (z. B. Stahl oder Aluminium) im Rahmen von Section 232 Zöllen strenger gehandhabt wird.
Im Gegensatz zu den bisherigen Infos, sind “Notices of Action” (CBP Form 29) der U.S. Customs and Border Protection im Umlauf, in denen festgelegt ist, dass der Wert des metallischen Inhalts nicht nur auf Basis des Rohmetallwerts berechnet werden soll.
Berücksichtigt werden müssen vielmehr auch die Arbeitskosten, die Maschinenkosten, die Verarbeitungskosten, die Overheadkosten und ähnliche Kosten, die mit der Herstellung und Verarbeitung der Metallwaren verbunden sind. Werden diese Kosten vom Importeur nicht korrekt deklariert oder die Wertberechnung nicht transparent dargestellt, kann es zu einer Neubewertung und einer möglichen Nachzahlung der Zölle kommen.
Unternehmen, die Vollmetallwaren einführen, sollten daher sicherstellen, dass sie alle relevanten Herstellungskosten korrekt dokumentieren, um das Risiko einer „Notice of Action“ und der damit verbundenen Zollforderungen zu minimieren.
Sind Sie betroffen und haben eine solche “Notices of Action” vorliegen? Oder laufen die Sendungen wie bisher durch? Wir sammeln die aktuellen Fälle, senden Sie uns gern Ihre konkreten Beispiele an ptak@regensburg.ihk.de oder bringen Sie sie bei unserer Veranstaltung IHK im Dialog - Business Round Table USA mit unserem DIHK-Kollegen Paul Meyer (Leiter Referat US-Handelspolitik) direkt selbst ein.