16. Sanktionspaket der EU gegen Russland

Der EU-Rat hat am 24.02. ein neues Sanktionspaket verabschiedet, das unter anderem individuelle Sanktionen gegen Personen und Organisationen, z.B. ansässig in in Drittstaaten wie China, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Usbekistan, beinhaltet. Im Exportbereich wurde die Güterliste des Anhang VII erweitert.
Die nachfolgenden Regelungen basieren auf der Pressemeldung EU adopts its 16th package of economic and individual measures und der Council Regulation (EU) 2025/395 vom 24.02.2025 als Änderung zur VO (EU) 833/2014.

Listungen

Es gibt 83 neue Listungen, davon 48 Personen und 35 Entitäten, die nachweislich an der Sanktionsumgehung beteiligt sind. Darüber hinaus legte der Rat zwei neue Kriterien fest, die es der EU ermöglichen, restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die Schiffe von Putins Schattenflotte besitzen oder betreiben, sowie gegen Personen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands unterstützen oder von ihm profitieren.

Handelsbeschränkungen

Der Rat hat außerdem 53 neue Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine direkt unterstützen. Für sie gelten künftig strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Ein Drittel dieser Einrichtungen sind russische Unternehmen, während die anderen in Drittländern ansässig sind (China einschließlich Hongkong, Indien, Kasachstan, Singapur, Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Usbekistan).
Darüber hinaus wird mit dem heutigen Beschluss die Liste der beschränkten Güter, die zur Aufrüstung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, um Güter für die Entwicklung und Produktion russischer Militärsysteme erweitert, wie z. B. chemische Grundstoffe für Chlorpikrin und andere Aufstandsbekämpfungsmittel, Software für CNC-Maschinen (Computer Numerical Control), Chromverbindungen und Steuergeräte für unbemannte Luftfahrzeuge.
Des Weiteren führte die EU zusätzliche Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern ein, die zur Stärkung der russischen Industriekapazitäten beitragen (Chemikalien, bestimmte Kunststoffe und Kautschuk), und für deren Durchfuhr durch Russland.
Die Änderungen betreffen Anhang VII und Anhang XL wird um einen Anhang XLVIII ergänzt.

Die Ausnahmeregelungen für die Lieferung für medizinische Zwecke wurde präzisiert und verschärft.

Es gibt ein neues Einfuhrverbot für russisches Primäraluminium und dazu eine Übergangsregelung, nach der im laufenden Jahr 275.000 Tonnen (80% der Einfuhren in 2024) noch eingeführt werden dürfen.

Schattenflotte

Für weitere 74 Schiffe wurde ein Verbot des Hafenzugangs und der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr erlassen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 153.

Finanz- und Bankwesen

Zum ersten Mal verhängt die EU ein Transaktionsverbot für außerhalb Russlands ansässige Kredit- oder Finanzinstitute, die das „System for Transfer of Financial Messages" (SPFS) der russischen Zentralbank nutzen. SPFS ist ein spezieller Finanznachrichtendienst, der von der russischen Zentralbank entwickelt wurde, um die Auswirkungen der restriktiven Maßnahmen zu neutralisieren. Darüber hinaus beschloss der Rat, das Verbot der Bereitstellung spezialisierter Finanznachrichtendienste auf 13 regionale Banken auszuweiten, die als wichtig für das russische Finanz- und Bankensystem gelten.

Medien

Die EU-Rundfunklizenzen von acht russischen Medien wurden ausgesetzt, die unter ständiger Kontrolle der russischen Führung stehen.Es handelt sich dabei um EADaily / Eurasia Daily, Fondsk, Lenta, NewsFront, RuBaltic, SouthFront, Strategic Culture Foundation und Krasnaya Zvezda / Tvzvezda. Die vereinbarten Maßnahmen werden die betroffenen Medien und ihre Mitarbeiter aber nicht daran hindern, in der EU anderen Tätigkeiten als der Ausstrahlung von Sendungen nachzugehen, z. B. Recherchen und Interviews.

Infrastruktur Sanktionen

Die EU verbietet jede Transaktion mit bestimmten aufgelisteten Häfen, Schleusen und Flughäfen in Russland, die für den Transfer von UAVs, Raketen und damit zusammenhängender Technologie und Komponenten nach Russland oder für die Umgehung der Ölpreisobergrenze oder anderer restriktiver Maßnahmen durch Schiffe, die irreguläre und risikoreiche Schifffahrtspraktiken anwenden, genutzt werden. Dies schließt den Zugang zu ihren Einrichtungen und die Erbringung von Dienstleistungen für Schiffe oder Flugzeuge ein.

Transportgewerbe

Das EU-Flugverbot für gelistete Luftfahrtunternehmen wird ausgeweitet. Darüber hinaus verschärft die EU das bestehende Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße im Gebiet der EU, einschließlich des Transits, durch EU-Unternehmen, die zu 25 % oder mehr im Besitz einer russischen natürlichen oder juristischen Person sind. Die neue Bestimmung verbietet jede Änderung der Kapitalstruktur von Kraftverkehrsunternehmen, durch die sich der prozentuale Anteil im Besitz einer russischen natürlichen oder juristischen Person auf über 25 % erhöhen würde.

Energiesektor

Weitere Beschränkungen wurden erlassen für die Ausfuhr von Gütern und Technologien, insbesondere von Software für die Erdöl- und Erdgasexploration. Darüber hinaus wird das Verbot auf die Lieferung von Gütern, Technologien und Dienstleistungen für die Fertigstellung von Erdölprojekten in Russland, wie z. B. das Wostok-Ölprojekt, ausgedehnt, ebenso wie auf die Fertigstellung von LNG-Projekten, die derzeit durchgeführt werden.
Der Rat verbietet künftig auch die vorübergehende Lagerung von russischem Rohöl und Erdölerzeugnissen in der EU, unabhängig vom Kaufpreis des Öls und dem endgültigen Bestimmungsort dieser Erzeugnisse.

Sonstiges

Die EU setzt ein Verbot der Erbringung von Bauleistungen durch EU-Wirtschaftsbeteiligte in Russland einschließlich Tiefbauarbeiten ein, und weitet damit das bereits in den illegal besetzten Teilen der Ukraine geltende Konzept aus.
Um die unrechtmäßige Wiederausfuhr von sanktionierten EU-Gütern zu bekämpfen, müssen Wirtschaftsbeteiligte aus der EU, die sensible Güter in Drittländer verkaufen, die keine Partnerländer sind, Sorgfaltspflichtenregelungen einführen. Diese sollen die Risiken einer solchen Wiederausfuhr nach Russland erkennen, bewerten und mindern. Die Kommission wird die Wirtschaftsbeteiligten unterstützen, um ihnen die Einhaltung dieser Vorschriften zu erleichtern, insbesondere in Bezug auf diese Anforderungen. Genauere Erkenntnisse dazu liegen noch nicht vor.
Das Belarus Embargo wird gleichziehend angepasst.
Das Informationsschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll über aktuelle Entwicklungen der strafrechtlichen Fallpraxis zu Verstößen gegen die Russland-Sanktionen im Kontext der Sanktionsumgehung informieren. Geplant sind regelmäßige Aktualisierungen des Schreibens zu neuen Entwicklungen.