Chinesische Exportkontrolle

China: Neue Maßnahmen gegen extraterritoriale Gesetze

Mit einem neuen Regelwerk, das am 13. April 2026 in Kraft getreten ist, will sich China gezielt gegen ausländische Gesetze und Sanktionen wehren, die auch außerhalb des jeweiligen Landes gelten. Dazu zählen beispielsweise US-Sanktionen gegen chinesische Firmen. Auswirkungen könnte es auch bei der No-Russia-Klausel geben.
Die Verordnung finden Sie unter folgendem Link, sie ist allerdings nur in chinesischer Sprache verfügbar: Regulations of the People’s Republic of China on Countering Improper Extraterritorial Application of Foreign Laws.
China stuft bestimmte extraterritoriale Maßnahmen anderer Staaten als Verstoß gegen das internationale Recht ein. Dies betrifft vor allem Regelungen, welche die wirtschaftlichen Interessen, die Sicherheit oder die Rechte chinesischer Unternehmen und Bürger beeinträchtigen.
Auf Grundlage des neuen Regelwerks ist China künftig befugt, gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig dürfen chinesische Unternehmen und Personen entsprechende ausländische Vorgaben nicht umsetzen. Zudem wird eine Art Blacklist eingeführt Unternehmen oder Einzelpersonen aus dem Ausland, die solche Maßnahmen unterstützen, können als „böswillige Akteure“ eingestuft werden. Chinesische Unternehmen und Bürger erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, mit Unterstützung staatlicher Stellen rechtlich gegen diese Maßnahmen vorzugehen.
Gleichzeitig schafft sich China damit die Möglichkeit, seine Gesetze auch im Ausland anzuwenden, sofern ein Bezug zu China besteht. Das Ziel besteht darin, ausländischen Druck – beispielsweise in Form von Sanktionen – abzuwehren und die eigenen wirtschaftlichen Interessen weltweit durchzusetzen.
Die Verordnung ist Teil einer langfristig angelegten Strategie. Seit mehreren Jahren baut China ein rechtliches Instrumentarium auf, um sich gegen ausländischen Druck abzusichern und zugleich seinen Einfluss auf globaler Ebene auszubauen. Im Fokus stehen dabei insbesondere US-Sanktionen, die im Rahmen einer sogenannten „Long-Arm Jurisdiction” verhängt werden. Dadurch entsteht für international tätige Unternehmen ein Spannungsfeld.
Auch im Hinblick auf die No-Russia-Klausel könnte es zu Problemen kommen, denn auch diese wäre von den neuen Regelungen betroffen. Unternehmen sollten dennoch versuchen, die NRK in den Verträgen abzubilden, denn die für uns alle geltenden EU-Regelungen bleiben unverändert bestehen. Wir sind weiterhin verpflichtet den vorgegebenen EU-Compliance-Rahmen einzuhalten und “nach besten Kräften” abzubilden.