EUDR: Neue Hilfestellung für betroffene Unternehmen

Mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR), die ab dem 30. Dezember 2025 gilt, kommen umfangreiche Sorgfaltspflichten auf Unternehmen zu: Sie müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen und entlang der gesamten Lieferkette sowohl georeferenzierte Daten als auch die Einhaltung von Sorgfaltspflichten dokumentieren.
Über 800 Produktkategorien werden betroffen sein; Reifenhersteller müssen dann ebenso entwaldungsfreie Lieferketten garantieren wie Schokoladenhändler und Kaffeeröster. Verpflichtet sind alle Marktteilnehmer und Händler, die in der Verordnung gelistete Rohstoffe oder Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, bereitstellen oder exportieren.
Die Europäische Kommission hat in der Vergangenheit bereits ausführliche FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung herausgegeben. Ergänzend wurde nun am 12. August 2025 eine deutsche Version der erläuternden Leitlinien zur EUDR von der Kommission veröffentlicht.
Weitere Informationen zu den wichtigsten Eckpunkten der Verordnung sowie Hinweise zu Unterstützungsangeboten finden Sie in diesem Artikel auf unserer Website.
Am 20. Oktober informieren wir in Kooperation mit der IHK Bayreuth im Rahmen eines Webinars über “Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und ihre Sorgfaltspflichten”. Weitere Infos und Anmeldung über diesen Link.
Auch die zuständige Aufsichtsbehörde "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" (BLE) hat umfassende Informationen und Unterstützungsangebote auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt und bietet themenspezifische Web-Seminare zur EUDR. Bis Ende des Jahres sind folgende Termine im Angebot:
  • Donnerstag, 4. September 2025, 10 Uhr: Was bedeutet die EUDR für die nationale Erzeugung von Soja, Rind und Holz?
  • Donnerstag, 16. Oktober 2025, 10 Uhr: Die EUDR und der Zoll
  • Donnerstag, 27. November 2025, 10 Uhr: Was bedeutet die EUDR für die Holzwirtschaft?