Russland-Embargo

20. Sanktionspaket der EU gegen Russland

Die Europäische Kommission hat am 23. April 2026 das 20. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Auch die neuen Sanktionen sind stark auf die Bekämpfung von Umgehungsversuchen ausgerichtet. Sie umfassen strenge Maßnahmen im Energiebereich und aktivieren erstmals das Instrument zur Bekämpfung von Umgehungsversuchen. Zudem zielt das Paket auf Finanzdienstleistungen (einschließlich Kryptowährungen), den Handel und Medienpropaganda ab und enthält weitere Maßnahmen zum Schutz von EU-Unternehmen.
Das 20. Paket umfasst die folgenden Kernelemente:

Handelsbeschränkungen

  • Neue Ausfuhrverbote für Waren nach Russland – von Gummi bis hin zu Traktoren – im Wert von über 365 Millionen Euro
  • Neue Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien, die für die militärischen Aktivitäten Russlands genutzt werden können, darunter Sprengstoffe, Laborglaswaren, Hochleistungsschmierstoffe und Schmierstoffadditive.
  • Neue Beschränkungen für die Erbringung von Cybersicherheitsdienstleistungen für Russland
  • Neue Einfuhrverbote für Metalle, Chemikalien und Mineralien, die noch nicht unter Sanktionen stehen, im Wert von über 530 Millionen Euro.
  • Eine Quote für Ammoniak, um bestehende Einfuhren zu begrenzen.

Umgehungsmaßnahmen

  • Erstmalige Aktivierung des „Instruments zur Bekämpfung der Umgehung“: Die EU wird Fälle, in denen EU-Sanktionen von Exporteuren in Drittländern systematisch umgangen werden, indem diese sanktionierte EU-Waren nach Russland reexportieren, nicht länger ignorieren. Die EU hat ihr Instrument heute aktiviert, da die Kirgisische Republik es systematisch und beharrlich versäumt hat, den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder den Export bestimmter aus der EU importierter Werkzeugmaschinen und Telekommunikationsausrüstung nach Russland zu verhindern. Diese Güter werden dort zur Herstellung von Drohnen und Raketen verwendet. Diese risikoreichen Güter ermöglichen es Russland, seine illegale militärische Aggression gegen die Ukraine fortzusetzen und seine Kriegsführungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
  • Mit diesem Paket werden 60 Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den russischen militärisch-industriellen Komplex direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Dazu gehören 32 in Russland ansässige Einrichtungen und 28 in Drittländern (China einschließlich Hongkong, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Thailand).

Personenlistungen

Das Paket umfasst 120 weitere Einträge, darunter 33 Personen und 83 Organisationen. Dies hat das Einfrieren ihrer Vermögenswerte sowie ein Verbot der Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zur Folge. Im Falle von Personen kommen auch Reiseverbote hinzu. Zusätzlich zu den bereits sanktionierten russischen Energie- und Militärunternehmen sowie ihren Lieferketten in Drittländern verhängt die EU auch Sanktionen gegen Oligarchen, Personen, die an der Entführung von Kindern aus der Ukraine beteiligt sind, Propagandisten sowie Personen, die für die Plünderung von Kulturgütern verantwortlich sind.

Militärkomplex

Das 20. Sanktionspaket schränkt den russischen militärisch-industriellen Komplex weiter ein. Es benennt 58 Unternehmen und mit ihnen verbundene Personen, die an der Entwicklung und Herstellung von Militärgütern, darunter Drohnen, beteiligt sind. Die Listen umfassen darüber hinaus Lieferanten aus Drittländern, die kritische Hightech-Güter liefern. Dazu zählen Unternehmen mit Sitz in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Usbekistan, Kasachstan und Belarus, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Waffensysteme an den russischen militärisch-industriellen Komplex geliefert haben.

Energiesektor

  • Einträge zum russischen Energiesektor: Es gibt 36 Einträge, die den vorgelagerten und den nachgelagerten Bereich des russischen Energiesektors abdecken. Sie umfassen die Exploration, Förderung, Raffination und den Transport von Erdöl.
  • Schattenflotte: Die Einnahmen aus russischen Ölexporten werden durch die Aufnahme weiterer Unternehmen der Schattenflotte – darunter auch solche, die in Drittländern tätig sind – sowie eines bedeutenden Seeversicherers und 46 weiterer Schiffe in die Liste weiter reduziert. Mit diesen Ergänzungen sind nun insgesamt 632 Schiffe der russischen Schattenflotte in der Liste der EU verzeichnet. Sie unterliegen einem Hafenzugangsverbot und einem Verbot der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Neben diesen zusätzlichen Listungen setzt die EU ihre Bemühungen gegenüber den Flaggenstaaten fort, um sicherzustellen, dass diese den Schiffen nicht gestatten, unter ihrer Flagge zu fahren. Während 46 Schiffe neu in die Sanktionsliste aufgenommen werden, werden in diesem 20. Paket auch 11 Schiffe von der Liste gestrichen. Dies zeigt, dass eine Streichung von der Liste möglich ist, wenn die Vorschriften wieder eingehalten werden.
  • Aufgrund ihrer Verbindungen zur Schattenflotte und der Umgehung der Preisobergrenze für Öl wurden zwei russische Häfen (Murmansk und Tuapse) sowie erstmals ein Hafen in einem Drittland (Karimun Oil Terminal in Indonesien) in die Liste der verbotenen Hafeninfrastruktur aufgenommen.
  • Ein künftiges Verbot maritimer Dienstleistungen für russisches Rohöl und Erdölprodukte wurde beschlossen. Das 20. Sanktionspaket enthält die Grundlage für ein künftiges Verbot des Transports von russischem Öl und Erdölprodukten. Dies erfolgt in enger Abstimmung und Absprache mit der G7 und der Preisobergrenzen-Koalition (G7-Mitglieder und andere teilnehmende Länder). Der Rat wird unter Berücksichtigung einer angemessenen Auslaufphase über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verbots entscheiden. Dies würde die insgesamt verfügbare Transportkapazität für russisches Öl weiter verringern und somit Russlands Haupteinnahmequelle für seine Kriegsmaschinerie treffen.
  • Ein neues Verbot betrifft Wartungsdienstleistungen für russische LNG-Tanker und Eisbrecher. Dadurch wird die unverzichtbare Unterstützung russischer LNG-Exporte durch EU-Betreiber untersagt und Russlands Fähigkeit zur Instandhaltung seiner seegestützten Anlagen weiter eingeschränkt.
  • Verbot von LNG-Terminaldienstleistungen: Dadurch können Betreiber aus der Union alle langfristigen Verträge mit russischen Betreibern kündigen.

Finanzsektor

  • Die neuen Maßnahmen erweitern das Verbot für EU-Akteure, Geschäfte mit zwanzig weiteren russischen Banken zu tätigen. Eng gefasste Ausnahmen gelten beispielsweise für humanitäre Transaktionen. Damit steigt die Zahl der russischen Banken, denen der Zugang zum EU-Binnenmarkt verwehrt ist, auf 70.
  • Andere Finanzdienstleister aus Drittländern, die Russland unterstützen: Die EU weitet das Transaktionsverbot auf vier Banken in Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan aus. Diese unterstützen die russischen Kriegsanstrengungen, indem sie Sanktionen erheblich unterlaufen oder sich an das russische System für den Transfer von Finanznachrichten, das sogenannte Bankennachrichtennetzwerk, anschließen.
  • Russische Kryptodienste und -börsen: Das Paket umfasst ein vollständiges sektorales Verbot des Handels mit russischen Anbietern von Krypto-Vermögenswerten sowie mit dezentralen Plattformen, die den Handel mit Kryptowährungen ermöglichen. Diese werden zur Umgehung der Sanktionen genutzt.
  • Kryptowährungen und digitale Zentralbankwährungen (CBDCs): Die neuen Maßnahmen verbieten die Nutzung (und Unterstützung) der Kryptowährung RUBx, einer rubelgestützten Stablecoin, sowie des digitalen Rubels, einer digitalen Währung, die derzeit von der russischen Zentralbank entwickelt wird, um die Umgehung von Sanktionen zu ermöglichen.
  • Das Maßnahmenpaket verbietet Transaktionen mit Vermittlern in Russland und anderen Drittländern, die internationale Transaktionen aus Russland erleichtern, um EU-Sanktionen zu umgehen.
  • Neben den neuen Finanzmaßnahmen hat der Rat heute beschlossen, fünf Finanzunternehmen aus Drittländern von der Liste zu streichen. Dies ist möglich, da die Unternehmen zugesichert haben, keine Tätigkeiten mehr auszuüben, aufgrund derer sie auf die Liste gesetzt worden waren.

Rechtlicher Schutz von EU-Unternehmen

  • Der Schutz der EU-Mitgliedstaaten, Wirtschaftsakteure und Bürger bleibt eine zentrale Priorität. Das neue Paket bietet EU-Unternehmen zusätzlichen rechtlichen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen der russischen Regierung. So ermöglicht es den Gerichten der Mitgliedstaaten, Russen, die missbräuchliche Klagen vor russischen Gerichten erheben, mit Geldstrafen zu belegen. Darüber hinaus können EU-Unternehmen Schadensersatz fordern, wenn missbräuchliche Urteile in anderen Drittländern als Russland vollstreckt werden. Zudem kann der Rat ein Transaktionsverbot gegen Unternehmen und Einzelpersonen aus Drittländern verhängen, die bei der Vollstreckung solcher Maßnahmen kooperieren.
  • Einführung eines Transaktionsverbot gegen russische Wettbewerber, die von de facto unrechtmäßigen Enteignungen von EU-Betreibern durch die Regierung der Russischen Föderation profitieren.
  • Zudem werden Transaktionsverbote gegen Russen eingeführt, die geistige Eigentumsrechte von EU-Betreibern in Russland ohne deren Zustimmung stehlen und nutzen.