Abkommen der EU

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU - Subsahara-Afrika

Am 10. Juni 2026 haben die EU und vier Staaten des östlichen und südlichen Afrikas – die Komoren, Madagaskar, Mauritius und die Seychellen – die Verhandlungen über ein modernisiertes, verstärktes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abgeschlossen.
Das WPA verbessert die Rechtssicherheit und die Bedingungen für Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Markt des jeweils anderen Landes erbringen. Unternehmen erhalten Zugang zu klaren und transparenten Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es bietet Investoren zudem eine größere Vorhersehbarkeit und sorgt für eine faire und diskriminierungsfreie Behandlung. Mit dem erweiterten WPA wird ein moderner und berechenbarer Rahmen für alle wichtigen Kategorien des geistigen Eigentums geschaffen. Zudem werden die Durchsetzungsinstrumente zur Unterstützung der innovativen und kreativen Industrie in den ESA-Staaten gestärkt. Darüber hinaus werden 135 geografische Angaben (g. A.) der EU in Madagaskar, Mauritius und auf den Seychellen nach einer Übergangszeit geschützt. Weitere Eckpunkte sind der digitale Handel und Nachhaltigkeit.
Die ausgehandelten Textentwürfe sollen auf EU-Seite in Kürze veröffentlicht werden.
Das WPA ist das erste seiner Art, das zwischen der EU und Partnern in Subsahara-Afrika unterzeichnet wurde. Es setzt einen wichtigen Maßstab für die künftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Afrika. Das erweiterte WPA soll auch für andere ESA-Staaten offen bleiben, wobei die Verhandlungen mit Simbabwe noch nicht abgeschlossen sind.
Mit einem Anteil von 24% am gesamten Warenhandel und 33% am gesamten Dienstleistungshandel ist die EU der größte Handelspartner der „ESA4“.