17. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Am 20. Mai 2025 hat die Europäische Union ihr 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Druck auf Russland weiter zu erhöhen und die Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu erschweren.
Kernelemente des 17. Sanktionspakets:
- weitere Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
Die EU sanktioniert 189 weitere Schiffe, die zur sogenannten "Schattenflotte" gehören und verdoppelt damit deren Anzahl. Diese Flotte wird eingesetzt, um russisches Öl unter Umgehung bestehender Sanktionen zu exportieren. Den betroffenen Schiffen wird der Zugang zu EU-Häfen untersagt, und sie dürfen keine Dienstleistungen von EU-Unternehmen in Anspruch nehmen. Zusätzlich sanktioniert die EU Unternehmen und Akteure, die die „Schattenflotte” unterstützen. - weitere Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen
Zusätzlich wurden neue Sanktionen gegen weitere 45 Russische Unternehmen und Einzelpersonen verhängt, die die Operationen der Schattenflotte unterstützen und/oder das russische Militär mit Drohnen, Waffen, Munition, militärischer Ausrüstung, kritischen Komponenten und logistischer Unterstützung versorgen. Betroffen sind zudem weitere Akteure aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei, China und Hongkong, Serbien, Vietnam und Usbekistan, die an der Umgehung von Ausfuhrbeschränkungen beteiligt waren – insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) oder CNC-Werkzeugmaschinen. Die Maßnahmen umfassen Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. - Güterlistungen
Zusätzlich wurden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter eingeführt, die zur militärischen und technologischen Aufrüstung Russlands beitragen, darunter chemische Vorprodukte für energetische Materialien sowie Ersatzteile für Werkzeugmaschinen. Der Anhang VII (sog. „kleine Dual-Use-Liste”) wurde dazu neu veröffentlicht, bitte prüfen Sie erneut Ihre Lieferungen auf Betroffenheit. - Energiesektor und Individualsanktionen
Das Sanktionspaket beinhaltet auch Maßnahmen gegen den russischen Ölkonzern Surgutneftegas. Zudem werden neue Beschränkungen im Bereich der hybriden Bedrohungen und Menschenrechtsverletzungen eingeführt und neue Listungen richten sich auch gegen die Plünderung von Kulturgütern auf der Krim sowie die illegale Ausbeutung der ukrainischen Agrarproduktion.
Darüber hinaus wurden 75 weitere Personen und Organisationen gelistet. Damit sind nun insgesamt über 2.400 Personen und Organisationen betroffen. Die Maßnahmen umfassen Vermögenssperren, Finanzverbote und Einreisebeschränkungen.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung “EU agrees 17th package of sanctions”, sowie der VERORDNUNG (EU) 2025/932 als Änderungsverordnung zur Russland VO 833/2014, auf Grundlage der Council Decision (CFSP) 2025/931 und Council Decision (CFSP) 2025/936.
Die Einarbeitung in die VO 833/2014 steht noch aus.