Freihandelsabkommen

EU-Mexiko Abkommen ratifiziert

Am 11. Mai 2026 hat der Rat der Europäischen Union zwei wichtige Abkommen mit Mexiko gebilligt: das politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (Modernised Global Agreement, MGA) sowie ein separates Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA). Mit diesen Vereinbarungen sollen die Beziehungen zwischen der EU und Mexiko modernisiert und die Zusammenarbeit in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Handel vertieft werden.
Die neuen Abkommen ersetzen den bisherigen Rechtsrahmen aus dem Jahr 2000. Sie tragen der Entwicklung der bilateralen Beziehungen zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft Rechnung. Ziel ist es, den politischen Dialog zu stärken, nachhaltigen Handel und Investitionen zu fördern sowie die Zusammenarbeit in zentralen Zukunftsbereichen auszubauen. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Klimaschutz, Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung, Sicherheit, Justiz und Menschenrechte.
Das modernisierte Partnerschaftsabkommen schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen hierfür. Gleichzeitig bekräftigen beide Seiten ihre gemeinsamen Grundwerte, zu denen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Multilateralismus und der Schutz grundlegender Rechte gehören. Vorgesehen sind zudem regelmäßige hochrangige Dialoge zu Themen wie Menschenrechten, Sicherheit und Korruptionsbekämpfung. Ergänzend sollen neue institutionelle Strukturen wie ein gemeinsamer Rat und spezialisierte Ausschüsse zur Begleitung der Umsetzung geschaffen werden.
Das Interims-Handelsabkommen soll insbesondere die handels- und investitionsbezogenen Teile der Partnerschaft bereits vor dem vollständigen Inkrafttreten des Gesamtpakets anwendbar machen. Ziel ist es, wirtschaftliche Vorteile möglichst frühzeitig nutzbar zu machen. Geplant sind unter anderem weiterer Zollabbau, ein verbesserter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sowie Erleichterungen im Dienstleistungs- und Investitionsbereich. Mit dem modernisierten Abkommen zwischen der EU und Mexiko werden die verbleibenden Prohibitivzölle auf Agrarlebensmittelexporte aus der EU nach Mexiko abgeschafft. Betroffen sind unter anderem Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren sowie Schokolade und Wein. Der Wegfall dieser Zölle, die derzeit für bestimmte Exporte aus der EU bis zu 100 % betragen, wird die Wettbewerbsfähigkeit von Agrarprodukten aus der EU in Mexiko deutlich erhöhen.
Bevor die Abkommen endgültig in Kraft treten können, ist noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Für das umfassende Partnerschaftsabkommen ist zudem eine Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten notwendig. Die Unterzeichnung der Vereinbarungen fand im Rahmen des EU-Mexiko-Gipfels am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt statt.
Es könnten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von den neuen Regelungen profitieren. Mexiko ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika, während die EU für Mexiko der drittwichtigste Handelspartner ist. Das bilaterale Handelsvolumen im Warenverkehr lag im Jahr 2024 bei über 82 Milliarden Euro.