Entsendung im EU-Binnenmarkt
Trilog-Einigung erleichtert Arbeitnehmerentsendung
Mit der am 22. April erzielten Einigung bei den Brüsseler Trilogverhandlungen steht ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung grenzüberschreitender Arbeit kurz vor dem Abschluss. Für Unternehmen bedeutet dies eine spürbare Reduzierung administrativer Hürden.
Kern der Einigung ist die Abschaffung der A1‑Bescheinigung bei Dienst‑ und Geschäftsreisen. Beschäftigte sollen künftig bei kurzfristigen Tätigkeiten im EU‑Ausland kein A1‑Formular mehr mitführen müssen. Darüber hinaus sind umfassende Ausnahmen für kurze Entsendungen vorgesehen: Bei Einsätzen von bis zu drei Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen entfällt die A1‑Pflicht ebenfalls. Ausgenommen bleiben weiterhin Entsendungen im Bausektor.
Bislang müssen Unternehmen vor einer Dienstreise oder Entsendung ins Ausland eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Diese dient als Nachweis, dass die Beschäftigten im Entsendestaat sozialversichert sind und während des Auslandsaufenthalts keine Beiträge zur ausländischen Sozialversicherung entrichtet werden müssen. Ein Verstoß gegen die A1-Pflicht kann u.U. Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben die vorläufige Einigung am 29. April bereits bestätigt. Die formelle Annahme durch das EU-Parlament steht noch aus. Weitere Details der Einigung sind in der Pressemeldung des Ministerrats nachzulesen.
Ausführliche Informationen rund um die Entsendung von Mitarbeitenden finden Sie in unserem Fachartikel sowie im Dienstleistungskompass auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern.