Bearbeitungsgebühr für eCommerce Sendungen unter 150 Euro
Die Europäische Union führt eine neue Zollregelung für kleine Online-Pakete ein. Ab dem 1. Juli 2026 wird auf E-Commerce-Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 € ein fester Zollsatz von 3 Euro pro Paket erhoben, nachdem diese bislang zollfrei in die EU eingeführt werden konnten.
Die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten wurde von der Europäischen Kommission begrüßt und soll zu einem faireren Wettbewerb zwischen ausländischen Online-Anbietern und europäischen Händlern beitragen. Die Maßnahme ist als vorübergehende Lösung gedacht, bis die umfassende Reform des EU-Zollsystems abgeschlossen ist. Mit der zukünftigen Einführung des EU Customs Data Hub wird die Zollbefreiungsschwelle dauerhaft abgeschafft und das volle Zollregime auch für Sendungen mit geringem Wert gelten. Bis dahin soll der pauschale Zollsatz sicherstellen, dass auch kleine Pakete eine Abgabe leisten müssen und so Wettbewerbsverzerrungen, unlauteren Wettbewerb und Probleme bei Produktstichproben verringert werden.
Zudem wird diese Neuregelung als ein Schritt gesehen, um Herausforderungen im grenzüberschreitenden Onlinehandel anzugehen. In den letzten Jahren stieg die Zahl solcher Sendungen stark an – allein im Jahr 2024 wurden nach EU-Angaben rund 4,6 Milliarden Pakete mit geringem Wert importiert, von denen der Großteil aus Drittstaaten stammt. Diese Entwicklung brachte unter anderem Bedenken in Bezug auf Produkt- und Verbrauchersicherheit sowie auf Rechts- und Verwaltungskonformität mit sich.
Die neue Zollregelung wird zunächst für Waren gelten, die über das EU-weit genutzte Import One-Stop Shop-System (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke angemeldet werden, was den Großteil der E-Commerce-Importe abdeckt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden die Umsetzung beobachten und prüfen, ob der Zollsatz auch auf Sendungen ausgeweitet werden sollte, die nicht über das IOSS registriert sind.
Der vorübergehende Zollsatz von 3 Euro je Sendung gilt für Pakete, die direkt aus Drittländern an Verbraucherinnen und Verbraucher versandt werden. Diese Maßnahme ist unabhängig von den laufenden Verhandlungen über eine EU-Bearbeitungsgebühr für E-Commerce-Pakete. Für Logistik- und Zolldienstleister könnte es durch die neue Zollpflicht zu höheren administrativen Anforderungen kommen, sowie zu Verzögerungen bei Zollabfertigung aufgrund des steigenden Abfertigungsaufkommens. Auf Verbraucherseite ist mit steigenden Kosten zu rechnen.