Russland-Embargo

Neues Russland-Listungspaket der EU

Am 15. Juni 2026 wurde das neues Russland-Listungspaket der EU verabschiedet. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf der Listung von Personen/Entitäten des russischen militärisch-industriellen Komplex, sowie hybriden Aktivitäten und der systematischen Missachtung internationalen Rechts und der Menschenrechte. Es handelt sich nicht um das 21. Sanktionspaket, sondern um ein dazwischen geschobenes Listungspaket
Das Paket listet insgesamt 34 Einzelpersonen und 47 Entitäten neu. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den russischen militärisch-industriellen Komplex weiter einzuschränken, die Energieeinnahmen Russlands durch gezielte Maßnahmen gegen dessen Schattenflotte zu dämpfen, hybride Bedrohungen sowie die Verbreitung russischer Staatspropaganda, mit der der Angriffskrieg gerechtfertigt wird, zu unterbinden und die systematische Unterdrückung und die Menschenrechtsverletzungen in Russland sowie die wiederholte Missachtung des Chemiewaffenübereinkommens durch das Land aufzudecken.
Im Zusammenhang mit der Listung der Yangzhou Yangjie Electronic Technology Co., Ltd. im Rahmen der Russland-Sanktionen hat der Rat der Europäischen Union eine neue, befristete Ausnahmeregelung beschlossen. Die Regelung soll der betroffenen europäischen Industrie eine geordnete Umstellung industrieller Lieferketten ermöglichen. Sie eröffnet den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, in bestimmten Fällen Genehmigungen zur Freigabe eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen beziehungsweise zu deren Bereitstellung zu erteilen. Die Verordnung (EU) 2026/1336 wurde am 15.06.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt heute in Kraft.

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Ein zentraler Fokus liegt auf dem russischen militärisch-industriellen Komplex: Sanktionen richten sich gegen sieben Personen und 21 Unternehmen, darunter Hersteller und Zulieferer von Drohnen und militärischem Gerät. Dabei werden auch Akteure aus Drittstaaten wie China einbezogen. Gleichzeitig nimmt die EU Russlands Energieeinnahmen verstärkt in den Blick, da diese eine wesentliche Finanzierungsquelle für den Krieg darstellen. Auf der Liste stehen zwei Personen und 24 Organisationen, die am Export von Öl und Erdölprodukten beteiligt sind, insbesondere über die sogenannte „Schattenflotte“, mit der bestehende Sanktionen umgangen werden sollen.
Darüber hinaus zielt das Paket gezielt auf Russlands hybride Aktivitäten und Desinformationskampagnen ab. Zehn Personen und eine Organisation – darunter prominente Propagandisten – wurden sanktioniert, da sie zur Verbreitung manipulativer Narrative beitragen, die den Angriffskrieg rechtfertigen und anti-ukrainische Inhalte verbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Fall Alexei Navalny: 15 Personen sowie eine Organisation wurden wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an der Verfolgung, Vergiftung und dem Tod des Oppositionspolitikers sanktioniert. In diesem Zusammenhang zielen Maßnahmen auch auf den Einsatz von Überwachungstechnologie zur Kontrolle von Oppositionellen und Demonstrierenden ab.
Ergänzend dazu wurden die bestehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Annexion der Krim und Sewastopols bis zum 23. Juni 2027 verlängert. Damit bekräftigt die EU erneut ihre Nichtanerkennung dieser Annexion und ihre klare Verurteilung des russischen Vorgehens. Parallel arbeitet die EU bereits an einem weiteren, umfassenderen Sanktionspaket.