US-Handelskonflikt
Updates zum EU-US-Handelsdeal
Nach der Kommission hat am 02.06.2026 auch der INTA-Ausschuss des Europäischen Parlaments die politische Einigung über die Abschaffung der Zölle auf alle US-Industriegüter sowie die Gewährung eines präferenziellen Marktzugangs für bestimmte US-amerikanische Agrar- und Meeresfrüchteerzeugnisse erzielt. Zeitgleich haben die USA erneut Anpassungen für die Stahl- und Aluminiumderivatzölle sowie Ergebnisse der Sec. 301 Untersuchung veröffentlicht.
Trilog Einigung
Hintergrund ist das sogenannte „Turnberry-Abkommen“, das im Juli 2025 von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsidenten Donald Trump politisch vereinbart wurde. Das Ziel bestand darin, neue Handelskonflikte und zusätzliche Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen zu vermeiden. Die Europäische Union und die USA gehören zu den weltweit wichtigsten Handelspartnern.
Die erzielte Einigung betrifft vor allem die schrittweise Umsetzung von Zollregelungen. So ist unter anderem der Abbau von Zöllen auf zahlreiche Industrieprodukte aus den USA vorgesehen. Für bestimmte Agrar- und Fischereierzeugnisse sollen zudem Zollvergünstigungen oder Zollkontingente gelten. Zudem zielt das Abkommen darauf ab, nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen, bei der wirtschaftlichen Sicherheit sowie bei kritischen Mineralien zusammenzuarbeiten und die weltweiten Überkapazitäten im Stahlsektor anzugehen. Gleichzeitig wurden Schutzmechanismen eingeführt. Diese sollen es der Europäischen Union ermöglichen, Maßnahmen auszusetzen, falls die USA ihre Verpflichtungen nicht einhalten oder neue Handelsbeschränkungen einführen.
Der liberalisierte Marktzugang, der den US-Ausfuhren durch die Verordnungen gewährt wird, wird sicherstellen, dass die von der EU-Industrie und den Verbrauchern benötigten Waren billiger und leichter verfügbar sind, ohne die sensiblen Bereiche der EU zu beeinträchtigen.
Die endgültigen Texte werden in den kommenden Wochen zur förmlichen Annahme vorgelegt, damit sie schnell in Kraft treten können. Die nächsten Schritte sind die Abstimmungen im Europäischen Rat sowie im Plenum des Europäischen Parlaments, welches für den 16. Juni vorgesehen ist. Nach der Genehmigung würde der liberalisierte Marktzugang zunächst bis Ende 2029 bestehen, mit der Möglichkeit einer weiteren Ausweitung.
Anpassung der Stahl- und Aluminiumderivatzölle
Am Abend des 2. Juni hat das Weiße Haus durch eine Proklamation die Liste der Produkte angepasst, die unter die sektoralen Zölle auf Stahl und Aluminium gemäß Abschnitt 232 fallen. Dabei wurden einige Zölle reduziert, teilweise befristet bis zum 31. Dezember 2027. Dies betrifft insbesondere landwirtschaftliche Geräte, bestimmte Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK-Anlagen) sowie deren Komponenten, die überwiegend für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Ebenfalls betroffen sind mobile Industriegeräte und -maschinen, um die amerikanischen Unternehmen und Fabriken, die diese Produkte einsetzen, zu unterstützen.
Die Proklamation sowie die relevanten Annexe finden Sie unter: Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United States – The White House.
Ergebnisse der Sec. 301 Untersuchung zum Importverbot für Güter aus Zwangsarbeit
Im Rahmen der 301-Untersuchung zu unfairem Handel hat das Büro des Handelsbeauftragten der USA gestern die Ergebnisse der Untersuchung zum fehlenden Importverbot für mit Zwangsarbeit hergestellte Güter der EU sowie 59 weiterer Handelspartner veröffentlicht.
Der EU wurde zusammen mit Mexiko, Kanada, Ecuador, Indonesien und Pakistan vorgeworfen, ein solches Importverbot zwar zu haben, es aber nicht stringent umzusetzen. Im Falle der EU wurde dies mit dem Inkrafttreten der Zwangsarbeitsverordnung der Kommission am 14. Dezember 2027 in Verbindung gebracht. Als Konsequenz planen die USA, auf diese sechs Handelspartner neue Zölle in Höhe von 10% zu erheben.
Bei den übrigen 54 Handelspartnern hat das USTR festgestellt, dass sie über kein solches Verbot verfügen und es somit nicht konsequent umsetzen. Als Konsequenz sind Zölle von 12,5 % vorgesehen. Dies betrifft unter anderem Argentinien, Brasilien, China, Japan, Südkorea, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Als nächste Schritte sind Konsultationen und öffentliche Anhörungen zu den Ergebnissen der Untersuchung geplant. Stellungnahmen können bis zum 6. Juli eingereicht werden, die Anhörungen starten am 7. Juli in Washington, D.C. Erst nach Abschluss dieses Prozesses können die Maßnahmen umgesetzt werden.