Europaweite Umstellung von ECS zu AES
In der Nacht zum 15. Dezember 2025 erfolgt die finale EU-weite Umstellung vom bisherigen Export Control System (ECS) auf das Automated Export System (AES). Damit werden in ATLAS AES mehrere Beschränkungen aufgehoben. Deutsche Unternehmen haben mit dem AES 3.0 Release im November 2023 aber schon das Meiste hinter sich.
Wesentliche Änderungen an den Meldedaten:
- Erweiterung der Feldgröße für Warenbeschreibung und Packstückmarkierungen auf 512 Zeichen
- gleichfalls beim erläuternden Text zum besonderen Tatbestand
- Firmennamen, Straße und Hausnummer sowie Nummern von Unterlagen, Vorpapieren, Transportdokumenten und sonstigen Verweisen können künftig mit bis zu 70 Zeichen angegeben werden
- Postleitzahlen können mit bis zu 17 Zeichen erfasst werden
- es können bis zur Anzahl 99 erfasst werden:
- Unterlagen, Vorpapiere, Transportdokumente und sonstige Verweise – auch gemeinsam
- TARIC Zusatzcodes
- UN-Gefahrgutnummer
- Packstückangaben, Packstückanzahl wird zudem von fünf auf acht Stellen erweitert
- Erhöhung der maximalen Länge des Kennzeichens bzw. Namens von Beförderungsmitteln von 27 auf 35 Zeichen
- bis zu 999 Eisenbahnwaggons können dann als Beförderungsmittel beim Abgang erfasst werden
- Ob Waren in Containern befördert werden, wird in bestimmten Fällen optional. Sie muss dann aber per Nachricht „Nachtrag zur Anmeldung zur Ausfuhr“ nachgereicht werden. Bei Ausfuhren mit der SDE-Bewilligung bleibt es eine Pflichtangabe.
- Geldbeträge, Roh- und Eigenmasse sowie Mengenangaben erhalten einheitlich bis zu 16 Vorkommastellen
Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für verbrauchsteuerpflichtige Waren (sowohl unter Steueraussetzung als auch die des steuerrechtlich freien Verkehrs) sowie für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden (Art. 329 Abs. 7 a UZK-IA). Für Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtige Waren besteht weiterhin die Möglichkeit, z.B. die Ausgangsabfertigung im Binnenland bei Eröffnung eines T1 Versandverfahrens durchzuführen (Art. 329 Abs. 5 UZK-IA). Vgl. dazu Atlas-Info 0853/2025.
Info: Frankreich stellt seit dem 4. November 2025 das Ausfuhrsystem auf AES-P1 um. Aus diesem Grund ist momentan der internationale Nachrichtenverkehr gestört. Bei Bedarf ist auf das Ausfallverfahren zurückzugreifen, die Ticketnummer lautet INC000007119304
Wichtig: Das von ATLAS in der Webservicekommunikation verwendete Signatur-Zertifikat (WSS) wird am 29.12.2025 erneuert. Das neue Zertifikat wird in KW50 unter Zoll online - Service Contracts veröffentlicht.