CBAM: Vereinfachungen aus dem Omnibus-Paket

Ungewöhnlich schnell wurde das Omnibus-Vereinfachungspaket zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 18. Juni 2025 von Rat, Parlament und Kommission inhaltlich ohne Änderungen beschlossen.
Die Vereinfachungen treten in Kraft, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Davor müssen Rat und Parlament noch formal zustimmen. Der abgestimmte Gesetzestext wird derzeit geprüft. Die Veröffentlichung könnte dann im Sommer nach der Parlamentssitzung Anfang Juli erfolgen. Die Veröffentlichung wird in der konsolidierten Fassung der Verordnung - 2023/956 erfolgen.
Die zentralen Punkte der Vereinfachungen in Kürze:
  • neuer Schwellenwert von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr, Kleinmengen werden von CBAM-Pflichten ausgenommen
  • Zertifikatskauf findet erst ab Februar 2027 statt, aber rückwirkend für 2026
  • vereinfachte Emissionsberechnung bei Vorprodukten aus Drittstaaten
Die Änderungsverordnung im Entwurf finden Sie unter: EUR-Lex - 52025PC0087. Weitere Infos entnehmen Sie bitte der EU-Pressemeldung Council and Parliament strike a deal on CBAM simplification.
In einer nun gestarteten Konsultation werden mehrere kritische Themen überprüft: darunter nachgelagerte Produkte, Anti-Umgehungsmaßnahmen sowie die Ausgestaltung der Stromregelungen, um Dekarbonisierungsmaßnahmen in Drittländern stärker zu berücksichtigen. Unternehmen können bis zum 26.08.2025 an der Konsultation Extension of the scope of the carbon border adjustment mechanism to downstream products and anti-circumvention measures teilnehmen. Wer mit CBAM zu tun hat und an der Ausgestaltung mitwirken möchte, sollte teilnehmen, denn umso mehr Rückmeldungen aus der Wirtschaft eingehen, umso praxisnäher wird das Ergebnis.

Weitere Neuigkeiten aus dem CBAM-Kosmos:

  • Die EU und das Vereinigte Königreich streben eine Anbindung ihrer Emissionshandelssysteme an. Für Unternehmen würde das bedeuten, dass sie keine CBAM-Zahlungen für Importe aus dem UK leisten müssten, sofern das System offiziell als gleichwertig anerkannt und ein künftiges ETS-Linking eingeführt wird.
  • Taiwan plant eigenes CBAM-System ab 2027, zunächst für Stahl und Zement
  • USA: der „Clean Competition Act“ (CCA) und der „Foreign Pollution Fee Act“ (FPFA), haben konkrete Vorschläge für einen amerikanischen Carbon Border Adjustment Mechanism dargelegt. Es ist aber noch unklar, ob und wann die USA tatsächlich ein CBAM-System einführen.
  • Kanada, Australien und die Türkei diskutieren ebenfalls entsprechende Abgaben.
Auflistung nicht abschließend.