Exportkontrolle
Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung
Wie angekündigt hat die Europäische Kommission die Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung gestartet und hierzu sowohl eine öffentliche Konsultation als auch eine gezielte Befragung von Stakeholdern veröffentlicht.
Der Fragebogen für Stakeholder kann bis zum 11. September 2026 ausgefüllt werden.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 15. Oktober 2026.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 15. Oktober 2026.
Im Fokus der Konsultation stehen insbesondere Fragen zum Umgang mit neuen und aufkommenden Technologien („Emerging Technologies“) sowie zur Wirksamkeit der bestehenden Catch-All-Regelungen. Daneben werden zahlreiche Aspekte einer stärkeren Harmonisierung der europäischen Exportkontrollpraxis behandelt, unter anderem im Bereich nationaler und europäischer Allgemeingenehmigungen sowie bei Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren. Aus den Fragebögen geht hervor, dass die Kommission die bestehenden Kontrollmechanismen auch dahingehend überprüfen möchte, ob weitere Technologien, Know-how-Transfers und andere bislang nicht oder nur eingeschränkt erfasste Sachverhalte künftig stärker in den Anwendungsbereich der Exportkontrolle einbezogen werden sollten. Die Konsultation berührt somit zentrale Weichenstellungen für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Exportkontrollrechts.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Wirtschaft von großer Bedeutung, gegenüber der Europäischen Kommission möglichst abgestimmte Positionen zu vertreten. Zwar ist das Ziel einer stärkeren Harmonisierung innerhalb der EU grundsätzlich nachvollziehbar, zugleich müssen jedoch die praktischen Anforderungen der Mitgliedstaaten und ihrer Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für bewährte Instrumente wie die deutschen Allgemeinen Genehmigungen, die für viele Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu effizienten und praxistauglichen Exportkontrollverfahren leisten.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Wirtschaft von großer Bedeutung, gegenüber der Europäischen Kommission möglichst abgestimmte Positionen zu vertreten. Zwar ist das Ziel einer stärkeren Harmonisierung innerhalb der EU grundsätzlich nachvollziehbar, zugleich müssen jedoch die praktischen Anforderungen der Mitgliedstaaten und ihrer Unternehmen angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für bewährte Instrumente wie die deutschen Allgemeinen Genehmigungen, die für viele Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zu effizienten und praxistauglichen Exportkontrollverfahren leisten.
Wir möchten Sie daher über die oben genannten Verlinkungen zur Beteiligung aufrufen. Die DIHK wird außerdem eine Stellungnahme einreichen. Wir freuen uns daher ebenso über Ihr Feedback, Ihre Vorschläge und Kommentare zur Konsultation, die Sie uns gerne unter ptak@regensburg.ihk.de zusenden können. Ihre Anmerkungen lassen wir in die Stellungnahme mit einfließen.