US Handelskonflikt
Urteil des US Supreme Courts zu den IEEPA Zöllen
Der Supreme Court of the United States hat im Verfahren zum International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) entschieden, dass der IEEPA keine Rechtsgrundlage für die Einführung von Zöllen bietet. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die US-Regierung auf Basis dieses Gesetzes die sogenannten „Basis-“ bzw. „Reziproken Zölle“, die nahezu alle Handelspartner betreffen, erlassen darf. Das Europaparlament setzt die Ratifizierung des EU-US Deals nach dem Urteil vorläufig aus.
Kernaussage des Urteils
Nach Artikel 1 der US-Verfassung liegt die Zuständigkeit für Steuer- und Zollrecht grundsätzlich beim Kongress. Der IEEPA erlaubt dem Präsidenten zwar Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten, Handelsbeschränkungen oder Transaktionsverbote. Zölle werden dort jedoch nicht ausdrücklich genannt.
Der Supreme Court entschied mit 6 zu 3 Stimmen, dass der IEEPA keine Rechtsgrundlage für die Einführung von Zöllen bietet. Damit sind die weltweiten Basiszölle, die „reziproken“ Zölle (EU: 15 Prozent) sowie die sogenannten Fentanyl-Zölle (25 Prozent auf Kanada/Mexiko, 10 Prozent auf China) rechtswidig. Über mögliche Rückerstattungen wurde in diesem Urteil nicht entschieden, bitte beachten Sie dazu den nachfolgenden Punkt “Rückerstattungen”.
Unverändert bleiben hingegen die Zölle nach Section 232, etwa auf Stahl und Aluminium (50 Prozent), Pkw (15 Prozent), Lkw (25 Prozent) oder Holz (10 Prozent).
Reaktion der US-Regierung
Präsident Trump kündigte unmittelbar nach dem Urteil neue Maßnahmen an. Per Executive Order soll auf Grundlage von Section 122 des Trade Act of 1974 ein temporärer globaler Sonderzoll von 10 %eingeführt werden. Dieser gilt seit dem 24.02 für zunächst 150 Tage und betrifft voraussichtlich alle Handelspartner, auch die EU. Relevanten Ausnahmen wie z. B. für USMCA-konforme Waren aus Kanada und Mexiko, kritische Mineralien, Pharma, bestimmte Agrar- und Elektronikprodukte, finden Sie hier verlinkt. Eine Erhöhung auf 15 Prozent war über Social Media angekündigt, die entsprechende Executive Order steht noch aus.
Neu ist zudem, dass bisherige MFN-Zölle, die im Rahmen des IEEPA berücksichtigt wurden, nun zusätzlich zum neuen 10-Prozent-Zoll anfallen, d.h. 10% + X (MFN-Zollsatz). Für Waren, die bereits unter die Section-232-Zölle fallen, erfolgt jedoch kein “stacking”.
Parallel leitet der Office of the United States Trade Representative (USTR) Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act of 1974 sowie erneut nach Section 232 des Trade Expansion Act of 1962 ein. Ziel ist es, innerhalb der 150 Tage ein neues, rechtssicheres Zollregime zu etablieren.
Bestehende bilaterale Handelsvereinbarungen sollen laut US-Regierung weiter gelten. Gleichzeitig wurde angekündigt, bei Abweichungen höhere Zölle in Betracht zu ziehen.
Auswirkungen für deutsche und EU-Unternehmen
Für Unternehmen, die von den Section-232-Zöllen betroffen sind, ändert sich nichts. Die bisherigen Belastungen und Unklarheiten bleiben bestehen. Unternehmen, die bislang dem 15-prozentigen IEEPA-Basiszoll unterlagen, müssen ab dem 24.02 den neuen 10-Prozent-Zoll nach Section 122 zuzüglich des jeweiligen MFN-Zolls entrichten.
Per Social Media wurde eine Erhöhung auf 15% angekündigt. „Wahrscheinlich noch diese Woche“, so US-Finanzminister Scott Bessent, soll der Zollsatz auf viele Importe aus aller Welt von 10 auf 15 Prozent steigen. Eine Veröffentlichung gab es bisher nicht.
Die Anwendung ist auf 150 Tage begrenzt, das wäre vrstl. der 24.07.2026. Grundlage für die neuen Zölle ist ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, welches Einfuhrabgaben von maximal 15 Prozent für höchstens 150 Tage (d.h. Ende Juli 2026) vorsieht. Danach bräuchte Trump die Einwilligung des Kongresses.
Dieser Satz gilt zunächst bis zum Abschluss der neuen 301-Untersuchung gegenüber der EU. Hält sich die EU an die bestehende Vereinbarung mit den USA, ist nach rund fünf Monaten wieder mit einem Zollsatz von 15 Prozent zu rechnen. Dieser wäre dann rechtlich deutlich stabiler abgesichert.
Eine Rückkehr zur „De-minimis“-Regelung ist nicht vorgesehen, sodass auch Kleinwarensendungen weiterhin betroffen sind.
Rückerstattungen - Urteil vom 04.03.2026
Richter Richard Eaton hat in einer wegweisenden Entscheidung (Atmus Filtration, Inc. vs. United States, gov.uscourts.cit.19346.21.0.pdf) angeordnet, dass die US Customs and Border Protection (CBP) die Rückerstattung der IEEPA-Zölle einleiten muss. CBP wurde angewiesen, nicht abschließend geprüfte Einträge (unliquidated entries) automatisch ohne IEEPA-Zölle abzuwickeln. Bereits endgültig geprüfte Einträge (liquidated entries) sollen automatisch neu veranlagt (reliquidiert) werden, um Erstattungen zu ermöglichen. Von der Entscheidung sind alle Importeure betroffen, die zwischen April 2025 und Februar 2026 IEEPA-Zölle gezahlt haben. Das Gericht hat zudem bestätigt, dass die Rückerstattungen inklusive Zinsen erfolgen müssen. Die Regierung muss bis zum 6. März 2026 darlegen, wie sie die technischen Abläufe zur Rückerstattung umsetzt. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, ihre Zollbroker zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass die betreffenden Einträge für die Rückerstattung korrekt gemeldet sind. Wie der genaue Ablauf aussehen wird, lässt sich noch nicht abschließend sagen.
Eine Reaktion von Trump steht noch aus.
EU-USA-Deal und weiteres Vorgehen
Das Europaparlament setzt die Ratifizierung des EU-US Deals Gemeinsame Erklärung zum Abkommen EU - USA nach dem Supreme Court Urteil vorläufig aus.
Die Europäische Kommission fordert gem. der Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Urteil des US-Supreme Court von den Vereinigten Staaten volle Klarheit über die geplanten Schritte nach dem jüngsten Urteil. Sie betont, dass Verlässlichkeit und Rechtssicherheit im transatlantischen Handel wichtig sind, besonders für Unternehmen beider Seiten. Die EU erwartet, dass bereits vereinbarte Zoll- und Handelsverpflichtungen eingehalten werden und dass Produkte aus der EU weiterhin wettbewerbsfähige und stabile Marktbedingungen erhalten. Das Urteil dürfe nicht zu willkürlichen Zollerhöhungen führen, die Handel und Investitionen stören.