US-Zölle: Beratungsangebot der AHK New York

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den USA hat die Rechtsabteilung der AHK in New York ihr bereits bestehendes Beratungsangebot weiter ausgebaut, um deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der kurzfristig eintretenden – zum Teil sehr komplexen – Neuerungen schnell und effizient zur Seite stehen zu können.
Neben den Schwerpunktthemen Firmengründung, Import/Export, Gesellschaftsrecht, Produkthaftung, Visa und Mitarbeiterentsendung verzeichnet die AHK einen erhöhten Beratungsbedarf zum Thema Zölle. Trotz der temporären Aussetzung erhöhter, reziproker Zölle gegenüber der EU bestehen nach wie vor mehrere bereits in Kraft getretene Zollregelungen, die direkte Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben können (z. B., 10-prozentiger Zollsatz gegen die EU; Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile). Darüber hinaus sind die reziproken Zölle gegenüber China mittlerweile vollständig in Kraft, mit Sätzen von teilweise über 100 Prozent, wodurch sich ebenfalls potenzielle, mittelbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen ergeben können, die nicht unbeachtet bleiben sollten.
Das Handels- und Zollberatungsportfolio umfasst insbesondere einzelfallspezifische Rechtsauskünfte zu den nunmehr zu beachtenden Sonderzöllen: Section 232-Zölle (Stahl- und Aluminiumzölle; Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile); Section 301-Zölle (Zölle auf chinesische Waren wegen unfairer Handelspraktiken) und IEEPA-Zölle (Zölle auf chinesiche, mexikanische und kanadische Waren als Schutzmaßnahme gegen Fentanyl-Schmuggel und illegale Einwanderung; „reziproke“ Zölle als Schutzmaßnahme gegen aus unfairen Handelspraktiken resultierende Handelsdefizite) sowie weitere handelspolitische Maßnahmen mit Auswirkungen auf Lieferketten.
Weitere Informationen zum rechtlichen Beratungsangebot der AHK in New York sind auf deren Website zu finden. Gerne stehen die Kolleginnen und Kollegen jederzeit für ein unverbindliches Erstberatungsgespräch zur Verfügung.