Import im Drittland
Türkei: Bekanntmachung 2026|32 zum Import von Maschinen
Am 31. Dezember 2025 hat die Türkei die Bekanntmachung 2026/32 (nur in türkischer Sprache) veröffentlicht, die den Import bestimmter Maschinen und technischer Produkte regelt. Ziel ist die Marktüberwachung und Sicherstellung der Produktsicherheit.
Für die in Anhang 1/Ek-1 aufgeführten Warengruppen verlangen die türkischen Behörden den Nachweis der Einhaltung der jeweils geltenden technischen und sicherheitsrechtlichen Vorschriften. Dazu gehören – je nach Produkt – die Maschinenverordnung, die Niederspannungsrichtlinie (LVD), EMV-Vorschriften sowie gegebenenfalls Vorgaben zu Ökodesign, Energiekennzeichnung oder Geräuschemissionen. Für Waren nach Anhang 2/A bestehen zusätzliche Dokumentationspflichten, wie Typengenehmigungszertifikate oder Nachweise zu Geräuschemissionen.
Betroffene Warengruppen sind unter anderem:
- Maschinen und landwirtschaftliche Maschinen
- Elektromotoren
- Elektromagnetische Produkte oder davon betroffene Produkte
- Elektrische Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
- Dunstabzugshauben, Backöfen, Lichtquellen, Klimageräte, Ventilatoren, Spülmaschinen, Trockner, elektronische Displays, Kühl- und Gefrierschränke
Die Bekanntmachung unterscheidet zwischen:
- Maschinen, die eine Vorabgenehmigung und ggf. physische Kontrolle benötigen (Anhang 2/A/Ek-2/A)
- Maschinen, die nur einer physischen Kontrolle unterliegen (Anhang 2/B/Ek-2/B)
Die Einfuhrkontrolle erfolgt über das elektronische System TAREKS. Für die Anmeldung sind unter anderem Rechnungen, technische Unterlagen, Konformitäts- oder Typgenehmigungsdokumente sowie Produktfotos erforderlich. Diese müssen durch das türkische Konsulat in Deutschland beglaubigt und auf Türkisch übersetzt werden.
Erfüllen die Waren die Vorschriften nicht, kann die Einfuhr verweigert werden. Für Waren, die mit A.TR. angemeldet werden, wird häufig automatisch eine TAREKS-Referenznummer erstellt – dies ersetzt jedoch keine Konformitätsprüfung und bedeutet nicht, dass die Ware automatisch konform ist oder keiner Kontrolle unterliegt.