18. Sanktionspaket der EU gegen Russland

Am 18. Juli 2025 hat die Europäische Union ihr 18. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Ziel ist es weiterhin, den wirtschaftlichen Druck auf Russland weiter zu erhöhen und die Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu erschweren. Ergänzend hat der Rat weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.

Kernelemente des 18. Sanktionspakets:

  • Energiesektor
    Die EU senkt die Ölpreisobergrenze von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel und führt einen dynamischen Anpassungsmechanismus ein, um die Ölpreisobergrenze besser durchzusetzen. Zudem wird ein automatisches und dynamisches Verfahren eingeführt, um die Ölpreisobergrenze anzupassen und ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
    Darüber hinaus führt die EU ein Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl aus Drittländern – mit Ausnahme Kanadas, Norwegens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten – ein. Damit soll verhindert werden, dass russisches Rohöl auf dem Umweg über Drittländer auf den EU-Markt gelangt.
    Zudem verhängt die EU ein vollständiges Transaktionsverbot für Nord Stream 1 und 2, auch für die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen. Dadurch werden die Fertigstellung, die Wartung, der Betrieb und jede künftige Nutzung der Pipelines Nord Stream 1 und 2 verhindert.
    Die Ausnahme für Öleinfuhren aus Russland nach Tschechien wird beendet.
  • Weitere Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte
    Die EU verhängt weitere Sanktionen in Bezug auf die gesamte Wertschöpfungskette der Schattenflotte – darunter erstmals auch gegen einen Kapitän und einen Betreiber eines internationalen Flaggenregisters, eine Raffinerie in Indien sowie eine Organisation des russischen LNG-Sektors. Weitere 105 Schiffe unterliegen einem Zugangsverbot von Häfen und einem Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr, wodurch sich die Gesamtzahl der in die Sanktionsliste aufgenommenen Schiffe auf 444 erhöht.
  • Bankwesen
    Die EU weitet das bestehende Verbot für spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr an bestimmte russische Banken, das bislang nur für in der EU ansässige Dienste galt, auf ein vollständiges Transaktionsverbot aus. Dies betrifft 22 weitere russische Banken, zu denen sich die bereits 23 Banken gesellen, die dem Verbot unterliegen. Zudem weitet die EU das Transaktionsverbot auch auf Finanz- und Kreditinstitute sowie Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus Drittländern aus. Darüber hinaus sind Transaktionen mit dem Russian Direct Investment Fund (RDIF) und seinen Unterfonds und Unternehmen verboten. Zudem existiert nun ein Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe und der Ausfuhr von Software-Managementsystemen und Software mit bestimmten Verwendungszwecken im Banken- und Finanzsektor.
  • weitere Sanktionen gegen Unternehmen und Einzelpersonen
    Listung von drei Unternehmen mit Sitz in China, die nachweislich Militärgüter an Russland liefern, sowie acht Unternehmen aus dem belarussischen Rüstungssektor, die Russland unterstützen, wurden sanktioniert.
    Listung von 26 neuen Organisationen, die nun strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen (ansässig in Russland, China, Hongkong, und der Türkei).
  • Güterlistungen
    Die EU erlässt weitere Ausfuhrverbote im Umfang von mehr als 2,5 Mrd. €. Betroffen sind neben Gütern, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, auch Güter für die Entwicklung und Herstellung der Militärsysteme Russlands, etwa numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) und chemische Bestandteile für Treibstoffe.
    Zudem wird das bestehende Transitverbot über russisches Territorium auf ausgewählte wirtschaftlich kritische Güter für Bau und Transport ausgeweitet.
  • Maßnahmen gegen Belarus
    Umfasst sind acht neue Benennungen im Zusammenhang mit dem belarussischen Militärkomplex. Darüber hinaus wird das Verbot spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr auf ein vollständiges Transaktionsverbot ausgeweitet und ein Einfuhrverbot für Rüstungsgüter aus Belarus eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rates der EU und des Europäischen Rates und der Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Russland-Verordnung (EU) 833/2014 (noch nicht in die konsolidierte Fassung eingearbeitet).
BItte beachten Sie auch die ATLAS-Info 0822/25 zur Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus, sowie die ATLAS-Info 0825/25 hinsichtlich der Anforderungen zu den Ausfuhr-Codierungen Y759 und Y692.