Russland Embargo
15. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Die Europäische Union hat - fast schon traditionell kurz vor Weihnachten - das 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen. Die neuen Maßnahmen gem. COUNCIL DECISION (CFSP) 2024/3182 und COUNCIL DECISION (CFSP) 2024/3187 vom 16.12.2024 stellen wir nachfolgend kurz zur Übersicht dar:
Sanktionen der EU
Erweiterung der Sanktionsliste
Die EU einigte sich auf 84 zusätzliche Listungen von 54 Personen und 30 Einrichtungen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Betroffene Personen sind u.a. leitende Angestellte führender russischer Unternehmen im Energiesektor, Personen, die für die Deportation von Kindern, Propaganda und Umgehung von Vorschriften verantwortlich sind und auch der Verteidigungsminister und den stellvertretenden Generalstabschef der Demokratischen Volksrepublik Korea.
Hinsichtlich der Unternehmenslistungen betreffen die Neuaufnahmen vor allem russische Rüstungsunternehmen und Schifffahrtsunternehmen, die für den Transport von Rohöl und Ölprodukten auf dem Seeweg zuständig sind und der russischen Regierung wichtige Einnahmen verschaffen. Zudem wurde ein Chemiewerk und eine zivile russische Fluggesellschaft, die eine wichtige logistische Unterstützung für das russische Militär ist, in die Liste aufgenommen. Zum ersten Mal werden vollwertige Sanktionen (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten, Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen) gegen verschiedene chinesische Akteure verhängt, die Drohnenkomponenten und mikroelektronische Bauteile zur Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine liefern.
Handelsunternehmen
Zusätzlich wurden 32 neue Unternehmen und Organisationen sanktioniert, die direkt den russischen Militär- und Industriesektor unterstützen. Für sie gelten künftig strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Diese Entitäten befinden sich unter anderem in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten und sind an der Beschaffung sensibler Technologien wie UAVs und Raketen beteiligt.
Schiffsbeschränkungen
52 weitere Schiffe aus Drittländern wurden in die Liste derjenigen aufgenommen, die ein Hafen-Zugangsverbot sowie ein Verbot der Bereitstellung von maritimen Dienstleistungen unterliegen. Insgesamt sind nun 79 Schiffe betroffen, die Teil von Putins Schattenflotte sind oder militärische Ausrüstung transportieren.
Schutz europäischer Unternehmen
Die EU hat die Anerkennung oder Vollstreckung russischer Gerichtsurteile in der EU verboten, um europäische Unternehmen vor unfairen Rechtsverfahren und überhöhten finanziellen Strafen zu schützen.
Mit diesem neuen Paket werden auch einige bestehende Ausnahmeregelungen erweitert, die es EU-Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, ihre Vermögenswerte aus Russland abzuziehen. Auch wenn es sich bei keiner dieser Ausnahmeregelungen um neue Bestimmungen handelt, erhalten unsere Unternehmen auf diese Weise mehr Zeit, sich aus Russland zurückzuziehen.
Finanzsektor
Um den zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland zu begegnen, die den Zugriff auf von EU-Zentralverwahrern gehaltene Vermögenswerte ermöglichen, werden mit dem 15.Paket zwei Änderungen eingeführt:
- Eine Ausnahmeregelung für den Ausgleich von Verlusten ermöglicht die Freigabe von Barbeständen, die von EU-Zentralverwahrern gehalten werden. Mit dieser Ausnahmeregelung können Zentralverwahrer die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten um Freigabe eingefrorener Barbestände ersuchen, damit sie diese verwenden können, um ihre rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen.
- Eine Nichthaftungsklausel für EU-Zentralverwahrer sorgt dafür, dass EU-Zentralverwahrer nicht verpflichtet sind, über die vertraglich fälligen Zinsen hinaus Zinsen oder andere Formen der Entschädigung an die russische Zentralbank zu zahlen.
Die vollständigen Rechtstexte werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die ersten Infos finden Sie in der EU Pressemeldung Russia’s war of aggression against Ukraine: EU adopts 15th package of restrictive measures und der Pressemitteilung Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine: 15. Sanktionspaket.
Auch beim Belarus Embargo gab es am 16.12.2024 per COUNCIL IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2024/3177 zusätzliche Listungen von 26 Personen und 2 Logistik-Unternehmen (Vlate Logistik LLC und Ruzekspeditsiya LLC).
Russische Gegensanktionen: Beschlagnahmungen an der Grenze
Uns erreichen Berichte von Unternehmen, dass aufgrund russischer Gegensanktionen Waren trotz EU-konformer Lieferung auf dem Weg nach Kasachstan an der russischen Grenze beschlagnahmt wurden. Davon betroffen sind unter anderem Güter, die in Anhang XXIII aufgeführt sind, obwohl deren Transit durch Russland seitens der EU nicht untersagt ist.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht mehr nur die EU-Transitverbote, sondern auch die russischen Maßnahmen sorgfältig prüfen müssen.
Andernfalls droht die Beschlagnahme der Ware, was nicht nur zu Warenverlusten führen kann, sondern auch dazu, dass sanktionierte Güter letztlich in Russland verbleiben.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie nicht mehr nur die EU-Transitverbote, sondern auch die russischen Maßnahmen sorgfältig prüfen müssen.
Andernfalls droht die Beschlagnahme der Ware, was nicht nur zu Warenverlusten führen kann, sondern auch dazu, dass sanktionierte Güter letztlich in Russland verbleiben.
Um ein umfassenderes Bild der Situation zu erhalten, bitten wir Sie, uns unter ptak@regensburg.ihk.de mitzuteilen, wenn Sie von solchen Maßnahmen betroffen sind.