Embargomaßnahmen
Erweiterung der Iran-Sanktionen
Die EU hat am 29. Januar 2026 zusätzliche Sanktionen gegen den Iran beschlossen. Ziel ist, auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und die Unterstützung des russischen Angriffskriegs zu reagieren.
Wesentliche Neuerungen der DVO (EU) 2026/262 vom 29. Januar 2026 im Überblick:
- Betroffene Personen und Organisationen: 15 Personen und 6 Organisationen wurden neu sanktioniert, darunter Verantwortliche für die Unterdrückung von Demonstrationen und Beteiligte an militärischen Programmen, sowie vier Personen und sechs Einrichtungen wegen ihrer Beteiligung am iranischen Drohnen- und Raketenprogramm.
- Vermögenswerte der Betroffenen in der EU werden eingefroren.
- Einreise in die EU ist den sanktionierten Personen untersagt.
- Jegliche finanzielle oder wirtschaftliche Unterstützung ist verboten.
- Exportkontrollen: Der Rat hat das Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Weitergabe oder der Lieferung weiterer Komponenten und Technologien, die bei der Entwicklung und Herstellung von Drohnen und Flugkörpern zum Einsatz kommen, auf den Iran ausgeweitet.
Die Sanktionen sollen sowohl Menschenrechtsverletzungen im Iran adressieren als auch die Unterstützung des russischen Angriffskriegs unterbinden. Die Regelungen treten ab Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Die neuen Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen EU-Strategie, Druck auf den Iran auszuüben, um Rechtsverstöße und militärische Aktivitäten einzudämmen.