CBAM Update Q4|2025

Nach dem Europäischen Parlament hat am 29.09.2025 auch der Rat dem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zur Omnibus-Initiative zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 17.10 ist der Weg frei für die CBAM-Erleichterungen, sie treten 3 Tage nach Veröffentlichung offiziell in Kraft.
Mit der Veröffentlichung der Regulation (EU) 2025/2083 ist das Gesetzgebungsverfahren nun auch formal abgeschlossen.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
  • Bagatellgrenze von 50to CBAM-pflichtiger Güter pro Jahr
  • Die jährliche CBAM-Erklärung ist erst bis zum 30. September abzugeben
  • Der Zertifikatskauf beginnt im Februar 2027 (gilt aber rückwirkend bereits für 2026)
  • Es müssen nur noch 50 % der Zertifikate quartalsweise vorgehalten werden.
In diesem Zusammenhang reagiert die Europäische Union auch auf Verzögerungen im Antragsverfahren für die Zulassung als CBAM-Anmelder. Sie gewährt Unternehmen, die den Antrag bis zum 31. März 2026 stellen, einen Aufschub: Bis zur Bescheidung durch die Behörde dürfen vorläufig weiterhin CBAM-pflichtige Waren eingeführt werden.
In Bezug auf viele Details der Regelphase fehlen noch die sekundären Rechtsakte. Die Planungen sehen Veröffentlichungen noch im Q4|2025 vor.