Einfuhr in die EU

Zollaussetzungen | Zollkontingente: Anträge aus Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über die laufende nationale Vorprüfung deutscher Neu- und Änderungsanträge im Zusammenhang mit autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten, die zum 1. Juli 2027 wirksam werden sollen.
Das Instrument der autonomen Zollaussetzung ermöglicht eine Ausnahme von der für jede Ware im „Unionszollkodex“ (UZK) und im „Gemeinsamen Zolltarif“ festgelegten Erhebung des Regelzollsatzes. Während der Gültigkeitsdauer einer solchen Zollaussetzung wird der Regelzoll für unbegrenzte Mengen der eingeführten Waren entweder gar nicht (vollständige Aussetzung) oder nur reduziert (teilweise Aussetzung) erhoben. Werden solche Aussetzungen auf eine bestimmte Einfuhrmenge limitiert, spricht man von einem autonomen Zollkontingent. Autonome Zollaussetzungen gelten nicht für Antidumping- oder Ausgleichszölle sowie für Waren, für die Einfuhrverbote und -beschränkungen bestehen.
Zu bereits bestehenden Maßnahmen können Sie sich unter Aussetzungen in Kraft" informieren.
Eine Übersicht der zuletzt in Deutschland eingereichten Anträge auf ZA/ZK für die jeweils laufende Verhandlungsrunde kann der vorläufigen Liste DE-Antragsprüfung, Beratungsrunde 2027-7, Stand 2026-08-18 entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummern, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und bei Bedarf angepasst werden. Updates der Liste erscheinen unregelmäßig, bis die Antragsfrist für deutsche Anträge endet.
Wenn Sie – beispielsweise als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten, wird eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VA3, empfohlen. Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge können, ebenfalls beim Referat VA3, bis zum 10.09.2026 eingereicht. Senden Sie dazu eine Mail an buero-VA3@bmwe.bund.de.
Nach diesem Zeitpunkt werden die positiv vorgeprüften Anträge zur Beratung an die EU-Kommission weitergeleitet und in der „Economic Tariff Questions Working Group” (ETQG, Gruppe für wirtschaftliche Tariffragen) diskutiert. Auch im weiteren Verfahren ist es möglich, Einwände gegen Neuanträge zu äußern, jedoch nur bis spätestens Anfang Dezember (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).
Alle Anträge der EU-Mitgliedstaaten werden bis ca. Mitte April unverbindlich auf der Homepage des BMWE veröffentlicht. Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar.
Einwände gegen Zollaussetzungen/Zollkontingente (neue Anträge oder bestehende Maßnahmen) sind unter Beifügung von technischer Dokumentation (Produktinformation etc.) sowie Angaben zur Marktsituation mit Daten über Produktion und Verbrauch grundsätzlich in elektronischer Form (Einwand als Textverarbeitungsdokument – z.B. als Word-Datei und weitere Unterlagen z.B. als PDF) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Prüfung und evtl. Notifizierung gegenüber der EU-Kommission sowie den EU-Mitgliedstaaten einzureichen. Zum Formular: Einwand gegen ZA,ZK (DE,EN)
Quelle: BMWE