Erweiterte Herstellerverantwortung

Frankreich: Verpackungs-Meldepflichten im B2B-Handel

Zum 01.07.2026 tritt in Frankreich der neue EPR-Bereich für industrielle und gewerbliche Verpackungen in Kraft. Die Rücknahmesysteme CITEO Pro, Léko Pro und Twiice wurden nun offiziell dafür zugelassen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche und industrielle Verpackungen bringt für zahlreiche deutsche Unternehmen neue Verpflichtungen mit sich: Denn Unternehmen, die verpackte Produkte direkt an industrielle oder gewerbliche Endkunden in Frankreich verkaufen, gelten als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes. In diesem Fall müssen sie einem der drei zugelassenen Rücknahmesysteme beitreten und Ihre Verkaufsverpackungen, Um- und Transportverpackungen melden. Wird hingegen über einen französischen Händler vertrieben, ist dieser für die Meldung der auf den Markt gebrachten Verpackungen verantwortlich.
Konkret bedeutet dies für betroffene Unternehmen, dass sie ab jetzt einem der zugelassenen Rücknahmesysteme in Frankreich beitreten und die ab dem 01.07.2026 in Frankreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach den Vorgaben des jeweiligen Rücknahmesystems melden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Abteilung Umweltreporting und Compliance der AHK Frankreich.