Modernisierung der Zollunion
Umbenennung der Hauptzollämter in Zolldirektionen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Februar 2026 einen Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG) in die Ressortabstimmung gegeben. Kern des Entwurfs ist eine umfassende Reform der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung. Unter anderem werden zum 01. Juli 2027 die Hauptzollämter zu Zolldirektionen umbenannt.
Durch den Gesetzentwurf für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist vorgesehen, dass die bisherigen Hauptzollämter zum 01.01.2027 (Stand der jetzigen Planung) in Zolldirektionen umbenannt werden. Aus den bisherigen 41 Hauptzollämtern und 8 Zollfahndungsämtern entstehen zukünftig 41 Zolldirektionen.
So wird - beispielsweise - das Hauptzollamt Regensburg künftig zur Zolldirektion Regensburg.
Die Generalzolldirektion soll bei der Durchsetzung von Sanktionen zudem ein breiteres Instrumentarium erhalten. Dazu gehören die Befugnisse zur Identitätsfeststellung sowie zur Durchsuchung von Sachen und Personen, der Zugriff auf E-Mails und die automatisierte Datenanalyse.
Der Entwurf befindet sich aktuell noch in der Ressortabstimmung. Die Bundesregierung plant, das förmliche Gesetzgebungsverfahren Mitte/Ende April einzuleiten und im Laufe des zweiten Halbjahres 2026 abzuschließen. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir an dieser Stelle erneut informieren.