US-Handelskonflikt

Rückerstattung der US-IEEPA-Zölle

Nachdem der Oberste Gerichtshof am 20. Februar 2026 entschieden hatte, dass das Gesetz über internationale Notstandsbefugnisse (IEEPA) dem Präsidenten keine Befugnis zur Erhebung von Zöllen einräumt, urteilte das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten am 4. März 2026, dass auf Grundlage des IEEPA erhobene Zölle rechtswidrig sind und zurückerstattet werden müssen. Am 20. April beginnt die Umsetzung.
Das Gericht ordnete an, dass noch nicht abgeschlossene Einfuhren ohne IEEPA-Zölle abzurechnen sind und bereits abgewickelte, aber noch nicht bestandskräftige Fälle neu berechnet werden müssen. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Rückerstattungsregelung für alle Importe gilt und nicht nur für diejenigen Importeure, die Klage erhoben haben.
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP entwickelte daher neue Funktionen zur Vorbereitung der Berechnung und Auszahlung gültiger Rückerstattungen im digitalen System ACE (Automated Commercial Environment), um den Prozess zentral und automatisiert abzuwickeln.
Am 20. April 2026 führt die U.S. Customs and Border Protection die erste Phase des neuen Tools "Consolidated Administration and Processing of Entries" (CAPE) im ACE Portal ein. Zunächst für bestimmte noch nicht liquidierte Einträge und bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach Liquidation. In weiteren Phasen sollen schrittweise komplexere Fallkonstellationen abgedeckt und zusätzliche Funktionalitäten bereitgestellt werden.
Die CBP konzipiert CAPE mit vier integrierten Komponenten.
  • ein Antragsportal,
  • Massenverarbeitung,
  • Überprüfung und Abrechnung/Neuabrechnung sowie
  • Rückerstattung
Die Details zu den einzelnen Funktionen können Sie der Declaration of Brandon Lord responding to March 6, 2026 Court Order entnehmen.
Für Importeure bedeutet das, dass sie keine automatische Rückzahlung erhalten. Erstattungen müssen aktiv über die neuen Funktionen des Zollsystems zentral online beantragt werden. Das System prüft die Daten automatisch, entfernt die entsprechenden IEEPA-Zölle aus den Anmeldungen, berechnet Abgaben und Zinsen neu und veranlasst anschließend die elektronische Auszahlung. Die Einführung soll schrittweise erfolgen - sobald es live geschalten wurde.
Bitte beachten Sie: Rückerstattungen kommen nur dann in Betracht, wenn die Zölle auf dem IEEPA basieren und nicht auf anderen Rechtsgrundlagen wie Section 301 oder 232. Diese bleiben bestehen.

Das CAPE-Verfahren im Überblick

  1. CE-Portal-Zugang
    Der Importer of Record (IOR) oder ein bevollmächtigter Zollagent verfügt über ein aktives ACE Secure Data Portal-Konto.
  2. Hinterlegung der Bankverbindung
    Empfänger von Rückerstattungen müssen ihre Bankdaten (ACH) im ACE-Portal hinterlegen.
  3. Enreichung der CAPE Declaration
    Die CAPE Declaration wird durch den IOR oder den autorisierten Broker im ACE-Portal eingereicht.
  4. Bearbeitung durch CBP im Falle der Annahme der Erklärung:
    - Entfernung der IEEPA‑HTS‑Nummer
    - Neuberechnung der Zollschuld ohne IEEPA
    - Aktualisierung des Eintrags (neue Version)
    - Liquidation oder Re‑Liquidation durch CBP
  5. Konsolidierte Rückerstattung
    Rückzahlungen erfolgen zusammengefasst:
    - nach Importer of Record oder
    - nach benannter Partei (CBP Form 4811)
    - und gruppiert nach Liquidationsdatum
Zur Unterstützung stellt CBP umfangreiche Schulungs- und Informationsmaterialien bereit, u. a.:
Die Infos wurden in den CSMS # 68340863 und # 68315804 veröffentlicht.
Rückfragen können Sie auch direkt an die CBP stellen:
Technische Fragen: IEEPARefunds@cbp.dhs.gov
Allgemeine Rückfragen: traderelations@cbp.dhs.gov