Exportdokumente

Das volldigitale Carnet

Zum 1. Juni 2026 wurde die volldigitale Abwicklung des Carnets eingeführt - zunächst zwischen der Europäischen Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen. Weitere Länder folgen schrittweise. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren weltweit in allen teilnehmenden Staaten der Bürgenkette eingeführt werden.

Ablauf des volldigitalen Carnets seit 1. Juni 2026

  • Die Registrierung und Beantragung des Carnets läuft weiterhin über die eATA-Anwendung.
  • Nach Ausstellung des Carnets erhält das Unternehmen über die eATA-Anwendung eine eCarnet ID sowie einen eCarnet PIN code. Alternativ gibt es einen QR-Code, der ebenfalls über die eATA-Anwendung generiert wird.
    In der Übergangsphase wird zusätzlich ein Papier-Carnet mit ausgehändigt.
  • Der Carnet-Inhaber lädt sich die kostenlose ATA Carnet App aus dem App Store (iOS) oder dem Google Play Store (Android) herunter und registriert sich.
    → Alternativ hierzu gibt es auch eine Desktopversion, über die sich die Carnets ebenfalls verwalten lassen. Diese Variante wird empfohlen, wenn die Ware an einen Dienstleister (z.B. Spediteur) übergeben wird oder mehrere Carnets zu monitoren sind.
  • Mit Eingabe der eCarnet ID und dem eCarnet PIN code in der App, wird das digitale Carnet in die App geladen.
    Alternativ kann hier auch der QR-Code eingescannt und das Carnet somit in die neue Anwendung heruntergeladen werden.
  • Der App-Nutzer bereitet die einzelnen Reiseabschnitte (Nämlichkeitssicherung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr, Wiedereinfuhr & ggf. Transit) entsprechend vor. Die dadurch entstehenden QR-Codes werden von den Zöllnern an den entsprechenden Zollstellen eingescannt, um das Carnet zu bearbeiten.
Einbindung von Dienstleistern
Der Carnet-Inhaber kann selbst die QR-Codes vorbereiten und an den Spediteur/Zolldienstleister senden oder
das gesamte Carnet freigeben (durch Übermittlung der eCarnet ID und eCarnet PIN code). Dadurch kann der Vertreter das Carnet in seiner App herunterladen und die Reisen eigenständig vorbereiten.
Bitte beachten!
Durch die Weitergabe der eCarnet ID und des eCarnet PIN codes erhält der Vertreter vollen Zugriff auf alle Daten und Abfertigungsschritte des Carnets.
  • Bei der Nämlichkeitssicherung, sowie bei allen weiteren Abfertigungsschritten auf der EU-Seite (Ausfuhr, Wiedereinfuhr), muss parallel zu den QR-Codes (volldigital) auch das Papier-Carnet bei dem entsprechendem Zollamt unaufgefordert zur Abfertigung vorgelegt werden.
  • Die Abfertigungen bei den volldigitalen Drittlandszöllen erfolgen ausschließlich über den jeweiligen QR-Code.
  • Das Papier-Carnet muss nach wie vor an die IHK zurückgegeben werden. Zusätzlich muss in der eATA-Anwendung über die Chatfunktion bestätigt werden, dass das Carnet nicht mehr benötigt wird.
    Die DIHK hat eine Zusammenfassung mit allen Details zum neuen Prozess des volldigitalen Carnets erstellt.

Vorteile auf einen Blick

  • Dokumente können zukünftig nicht mehr verloren gehen
  • Mitzuführende Papiere reduzieren sich nach der Übergangsphase
  • Schnellere Abwicklung an den entsprechenden Zollstellen
  • Digitale Übersicht der Warenbewegung

Ausblick

Schrittweise werden sich weitere Carnet-Länder dem neuen System anschließen. Eine Übersicht über die aktuell teilnehmenden Länder finden Sie auf unserer Carnet-Länderübersicht.