CBAM weltweit

UK CBAM ab 2027

Die amtierende Labour-Regierung hält zwar an den CBAM-Plänen für das Jahr 2027 fest, hat diese nach dem Feedback aus der Wirtschaft jedoch konkretisiert und teilweise geändert. Nachdem eine Konsultation zum Vorhaben durchgeführt und ausgewertet wurde, hat die Regierung die Pläne zur Einführung eines CBAM ab 2027 angepasst und im Dokument “Government response to the policy design consultation” veröffentlicht.
Der britische CBAM wird die Warengruppen Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement erfassen. Entgegen den ursprünglichen Plänen sind Glas und Keramik nicht betroffen. Strom ist ebenfalls nicht erfasst. Eine genaue Auflistung der erfassten Waren mit KN-Code ist im oben verlinkten Dokument ab Seite 57 zu finden.
Die CBAM-Bepreisung für die bei importierten Gütern angefallenen Treibhausgasemissionen soll sich aus der Differenz zwischen dem im Herkunftsland geltenden CO₂-Preis (falls vorhanden) und dem CO₂-Preis ergeben, der angewendet worden wäre, wenn das Gut in der EU hergestellt worden wäre. Eine Verpflichtung zum Kauf von oder Handel mit Emissionszertifikaten ist damit nicht verbunden. Es werden verschiedene Anwendungsbereiche (Scopes) bei den Emissionen unterschieden.
  • Scope 1 umfasst Emissionen aus Aktivitäten, die Organisationen direkt verantworten oder kontrollieren. Dazu zählen beispielsweise Emissionen bei der Herstellung von Waren oder bei der Verbrennung von Kraftstoffen im Betrieb.
  • Scope 2 bezieht sich auf den Verbrauch einer Organisation von eingekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kühlung und umfasst damit indirekte Emissionen, die nicht vom Hersteller einer Ware kontrolliert werden.
  • Scope 3 umfasst Emissionen, die in Folge der betrieblichen Aktivitäten einer Organisation vor- oder nachgelagert in der Wertschöpfungskette entstehen. Dazu zählen beispielsweise indirekte Emissionen, die bei der Produktion von Vormaterialien oder auf dem Transportweg freigesetzt werden.
Es gibt eine De-minimis-Schwelle: Einfuhren im Wert von bis zu 50.000 Pfund innerhalb von zwölf Monaten vom britischen CBAM befreit. Zudem sind folgende Einfuhren ausgenommen:
  • private Einfuhren,
  • Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich,
  • Rückwaren,
  • Vormaterialien mit Ursprung im Vereinigten Königreich,
  • Waren, die zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden.
CBAM wird als Steuer abgerechnet, die am Ende eines Abrechnungszeitraums abgeführt wird. Der erste Abrechnungszeitraum umfasst zwölf Monate. Unternehmen sollen fünf Monate Zeit bekommen, um den ersten Bericht einzureichen und die CBAM-Steuer zu begleichen. Somit wäre der erste Bericht am 31. Mai 2028 fällig. Ab dem 1. Januar 2028 erfolgt die Abrechnung quartalsweise. Es gilt eine Frist von zwei Monaten nach Quartalsende. Eine Erklärung ist auch dann einzureichen, wenn im Quartal keine CBAM-Einfuhren erfolgten.
Die CBAM-Abgabe berechnet sich wie folgt:
[Die Emissionen der einführten Waren × sektorspezifische CBAM-Rate] minus [Emissionen der eingeführten Waren × im Drittland gezahlter CO2-Preis] = CBAM-Abgabe