EXPORTKONTROLLE AKTUELL

Update der EU-Dual-Use-Liste

Am 14. September 2026 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung der EU-Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 verabschiedet. Konkret sieht die Aktualisierung der EU-Kontrollliste die Aufnahme neuer Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor.
Mit der Aktualisierung wird die Liste mit den Beschlüssen in Einklang gebracht, die 2025 im Rahmen des Wassenaar-Arrangements (WA), der Australia Group (AG) sowie der Nuclear Supplier Group (NSG) des multilateralen Ausfuhrkontrollregimes gefasst wurden. Die Aktualisierung enthält auch Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten als Teil des Wassenaar-Arrangements eingegangen sind, um zusätzliche Positionen einheitlich zu kontrollieren. 
Die Aktualisierung soll wirksame Kontrollen neuer Technologien auf EU-Ebene gewährleisten und trägt somit im Einklang mit dem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bei. Einheitliche Kontrollen auf EU-Ebene sollen für mehr Wirksamkeit und Transparenz sorgen, während die Wettbewerbsfähigkeit der Union gewahrt bleiben und alle Wirtschaftsbeteiligten den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen sollen.
Neuaufnahmen:
  • Halbleiterherstellungs- und -prüfausrüstung sowie -materialien, beispielsweise Ausrüstung für die Atomschichtabscheidung von Molybdän und Ruthenium, Ausrüstung für die Entwicklung und Inspektion von extrem ultravioletten Masken und Absehen sowie Reinigungsausrüstung für einzelne Wafer
  • Advanced Computing Integrated Circuits (ICs) und elektronische Baugruppen, die eine oder mehrere Digital Processing Units enthalten
  • keramische Matrix-Verbundstoffe (CMCs) mit Mullit für Hochtemperaturanwendungen
  • Drehgeber auf Basis induktiver Sensortechnik
  • Additive Fertigungsanlagen für energetische Werkstoffe
  • Ausrüstung zur chemischen Dampfabscheidung zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern (SiC)
  • Technologie für die Entwicklung von Axialkompressoren von Gasturbinenmotoren sowie die Änderung bestimmter Kontrollparameter
  • Aktualisierung technischer Definitionen und Beschreibungen
Die aktualisierte EU-Kontrollliste tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und dem anschließenden zweimonatigen Prüfungszeitraum für den Rat und das Europäische Parlament in Kraft. Die vorläufige Version finden Sie unter C(2026)6323 - Register of Commission Documents. Zudem wird im CIRCABC eine Zusammenfassung der Änderungsvermerke – Aktualisierung 2026 bereitgestellt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen (Entwurf) veröffentlicht und die Generaldirektion Handel hat eine Pressemitteilung dazu publiziert, in der die wichtigsten Änderungen dargestellt werden.
Die Europäische Kommission evaluiert derzeit die seit 2021 geltende EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und prüft, ob der europäische Exportkontrollrahmen noch wirksam und praxistauglich ist: Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung
Im Mittelpunkt stehen unter anderem die weitere Harmonisierung der Exportkontrollpraxis, die Ausgestaltung von Allgemeingenehmigungen sowie mögliche Anpassungen der Catch-all-Regelungen für neue Technologien und Cyberüberwachung. Auch der Umgang mit immateriellen Technologietransfers, etwa dem Austausch von Software, Daten und technischem Know-how, soll klarer geregelt werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) wird dazu eine Stellungnahme einreichen, dass Sicherheitsinteressen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ausgewogen berücksichtigt werden müssen. Sie spricht sich insbesondere für den Erhalt bewährter nationaler Allgemeingenehmigungen, klare Kriterien für neue Kontrolltatbestände und verständlichere sowie schnellere Genehmigungsverfahren aus. Zudem fordert sie, die Güterlisten und technischen Schwellenwerte regelmäßig zu überprüfen und überholte oder nicht mehr sicherheitsrelevante Vorgaben anzupassen oder zu streichen. Die vollständige Stellungnahme der DIHK zur EU-Konsultation enthält weitere Einschätzungen und Empfehlungen aus Sicht der deutschen Wirtschaft. Da der Evaluierungsfragebogen extrem umfangreich und damit wenig nutzerfreundlich ist, freuen wir uns über Ihre kompakten, individuellen Rückmeldungen unter ptak@regensburg.ihk.de, Ihr Input fließt dann in die Überarbeitung der Stellungnahme ein, insbesondere wenn Sie relevante Aspekte als zu wenig oder bislang nicht berücksichtigt ansehen.
Quelle: EU Kommission, DIHK