EXPORTKONTROLLE AKTUELL
Update der EU-Dual-Use-Liste
Am 14. September 2026 hat die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung der EU-Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 verabschiedet. Konkret sieht die Aktualisierung der EU-Kontrollliste die Aufnahme neuer Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor.
Mit der Aktualisierung wird die Liste mit den Beschlüssen in Einklang gebracht, die 2025 im Rahmen des Wassenaar-Arrangements (WA), der Australia Group (AG) sowie der Nuclear Supplier Group (NSG) des multilateralen Ausfuhrkontrollregimes gefasst wurden. Die Aktualisierung enthält auch Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten als Teil des Wassenaar-Arrangements eingegangen sind, um zusätzliche Positionen einheitlich zu kontrollieren.
Die Aktualisierung soll wirksame Kontrollen neuer Technologien auf EU-Ebene gewährleisten und trägt somit im Einklang mit dem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck bei. Einheitliche Kontrollen auf EU-Ebene sollen für mehr Wirksamkeit und Transparenz sorgen, während die Wettbewerbsfähigkeit der Union gewahrt bleiben und alle Wirtschaftsbeteiligten den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen sollen.
Neuaufnahmen:
- Halbleiterherstellungs- und -prüfausrüstung sowie -materialien, beispielsweise Ausrüstung für die Atomschichtabscheidung von Molybdän und Ruthenium, Ausrüstung für die Entwicklung und Inspektion von extrem ultravioletten Masken und Absehen sowie Reinigungsausrüstung für einzelne Wafer
- Advanced Computing Integrated Circuits (ICs) und elektronische Baugruppen, die eine oder mehrere Digital Processing Units enthalten
- keramische Matrix-Verbundstoffe (CMCs) mit Mullit für Hochtemperaturanwendungen
- Drehgeber auf Basis induktiver Sensortechnik
- Additive Fertigungsanlagen für energetische Werkstoffe
- Ausrüstung zur chemischen Dampfabscheidung zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern (SiC)
- Technologie für die Entwicklung von Axialkompressoren von Gasturbinenmotoren sowie die Änderung bestimmter Kontrollparameter
- Aktualisierung technischer Definitionen und Beschreibungen
Die aktualisierte EU-Kontrollliste tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt und dem anschließenden zweimonatigen Prüfungszeitraum für den Rat und das Europäische Parlament in Kraft. Die vorläufige Version finden Sie unter C(2026)6323 - Register of Commission Documents. Zudem wird im CIRCABC eine Zusammenfassung der Änderungsvermerke – Aktualisierung 2026 bereitgestellt.
Quelle: EU Kommission