ATLAS ZOLLANMELDUNGEN

Neue EU-Übersicht zu Verboten und Beschränkungen

Verbote und Beschränkungen müssen in Zollanmeldungen waren- und länderspezifisch codiert werden. Im Juli 2026 hat die EU eine aktualisierte Liste der von ihr erlassenen Verbote und Beschränkungen herausgegeben.
Verbote und Beschränkungen führen dazu, dass in Zollanmeldungen zusätzliche Angaben erforderlich sind. Dies wird über den EU-Zolltarif TARIC mit sogenannten TARIC-Maßnahmen geregelt. In diesen Maßnahmen werden die betroffenen Warennummern und die erforderlichen Angaben bzw. Codierungen festgelegt. Dies erfolgt in der Regel in Form von Unterlagencodierungen, wenn eine Beschränkung zutrifft, oder in Form freiwilliger Negativcodierungen, wenn eine Maßnahme nicht einschlägig ist. Negativcodierungen beginnen dann meist mit dem Buchstaben Y (Y-Codierung, z.B. Y901). Negativcodierungen werden seit dem ATLAS-Release 3.0 in das Feld “Sonstige Verweise” eingetragen. Pro Ware können mehrere Unterlagencodierungen erforderlich sein. Negativcodierungen sind eigentlich nicht zwingend anzugeben, können aber zu einer zügigen Zollabfertigung beitragen. Es gibt aber Ausnahmen. Ebenso können direkte Registrierungen oder Erlaubnisse überprüft werden. Genehmigungscodierungen und Nullbescheide sind verpflichtend anzugeben.
Die Integrated EU prohibitions & restrictions list umfasst sowohl aktuell in Kraft befindliche Vorschriften als auch solche, die – soweit bereits bekannt – in den nächsten Jahren in Kraft treten werden. Damit bietet die Liste eine wichtige aktuelle und zukunftsorientierte Infoquelle.