Algerien verschärft Importvorschriften

Am 9. Juli 2025 traten in Algerien deutlich strengere Regelungen für den Import von Waren und Dienstleistungen in Kraft. Diese betreffen Investitionsgüter und Betriebsmittel aber auch Beratung, Wartung, Software, IT oder technische Unterstützung. Eine Genehmigungspflicht durch das algerische Handelsministerium gilt nun generell für solche Einfuhren.
Der algerische Bankenverband ABEF (Association Professionnelle des Banques et des Établissements Financiers) veröffentlichte dazu, basierend auf Anweisungen des algerischen Handelsministeriums, zwei Mitteilungen:
Mitteilung ABEF Nr. 496/DG/2025 betrifft alle Warenimporte für den Eigenbedarf algerischer Unternehmen (Betriebsmittel und Investitionsgüter). Importeure müssen vor jeder bankbezogenen Maßnahme (Vordomizilierung, Bankdomizilierung, Eröffnung eines Akkreditivs) ein „voraussichtliches Importprogramm für das zweite Halbjahr 2025“ (programme prévisionnel d'importation“ - kurz: PPI) vorlegen, das zuvor von den zuständigen Stellen des Ministeriums genehmigt werden muss.
Mitteilung ABEF (Nr. 474/DG/2025) betrifft alle Einfuhren von immateriellen Dienstleistungen wie z. B. Beratung, Wartung, Software, IT, technische Unterstützung. Hierfür ist nun ebenfalls eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Außenhandel erforderlich.
Ohne diese PPI-Genehmigung dürfen Banken keine Zahlung ins Ausland ausführen.
Am 24. Juli 2025 veröffentlichte das algerische Handelsministerium zwei Ausnahmen zur Erleichterung des neuen Importvoranmeldesystems PPI.
Waren, die zum Wiederverkauf ohne Weiterverarbeitung (revente en l’état) bestimmt sind, vor dem 24. Juli 2025 in Algerien angekommen, aber noch nicht verzollt wurden, müssen nicht im PPI registriert werden, sofern bestimmte Unterlagen eingereicht werden können.
Für Importe im Zusammenhang mit Betrieb oder Ausrüstung wurde die Frist zur Einreichung des PPI bis zum 10. August 2025 verlängert.
Für neuere Warensendungen gibt es bisher keine weiteren Erleichterungen.
Bitte prüfen Sie die Betroffenheit und nehmen frühzeitig Kontakt mit ihren lokalen Partnern bzw. den zuständigen algerischen Behörden auf. Algerische Importeure müssen Vorbereitungen frühzeitig treffen, um die Genehmigungen pünktlich zu erhalten. Lieferanten sollten mit Verzögerungen bei Zahlungen und Abwicklungen rechnen. Algerische Banken dürfen keine unvollständigen oder nicht konforme Unterlagen akzeptieren.
Algerien setzt mit diesen Maßnahmen vor allem auf Kontrolle und Steuerung von Devisenabflüssen sowie auf eine engere Überwachung der Importvolumina. Als Reaktion auf die neuen Importregeln wurde von der EU ein Schiedsverfahren eingeleitet, da die jetzigen neuen Vorschriften eine weitere Verschlechterung der Handelsbeziehungen darstellen und damit erneut im Widerspruch zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Algerien stehen, welches eigentlich Handelsbeschränkungen abbauen soll.

Quelle: WKÖ