RUSSLAND-UKRAINE-KRIEG

13. Sanktionspaket der EU gegen Russland

Die EU hat zum 2. Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine das erwartete 13. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Das Paket beinhaltet weitere Einschränkungen des russischen Zugangs zu Militärtechnologie, z. B. zu Drohnentechnologie, sowie die Erweiterung der Sanktionsliste um 194 Personen und Einrichtungen. Damit umfasst die Liste nun mehr als 2.000 Unternehmen und Personen. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit Drittländern fortsetzen, um möglichen Versuchen, die Sanktionen zu umgehen, entgegenzuwirken. 
Das 13. Sanktionspaket wurde mit VERORDNUNG (EU) 2024/745 am 23.02.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 24.02.2024 in Kraft.

Erweiterung der Sanktionsliste

Die Sanktionsliste wird um insgesamt 194 neue Einträge erweitert, davon 106 Einzelpersonen und 88 Einrichtungen, und umfasst nun mehr als 2.000 Einträge.
  • Sanktionen gegen den russischen Militär- und Verteidigungssektor: Neu aufgenommen werden mehr als 140 Unternehmen und Einzelpersonen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands, die u.a. Drohnen und deren Schlüsselkomponenten, Raketen, Flugabwehrsysteme, Militärfahrzeuge, High-Tech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen oder damit handeln. 
  • Unterstützer der russischen Kriegsanstrengungen: Neu in die Liste aufgenommen wurden 10 russische Unternehmen und Einzelpersonen, die sich daran beteiligen, Rüstungsgüter aus Nordkorea nach Russland zu bringen, der russische Vizeverteidigungsminister Alexej Kriworutschko, der stellvertretende Kommandeur der Schwarzmeerflotte, Vizeadmiral Arkadij Romanow sowie den nordkoreanischen Verteidigungsminister Kang Sun-nam und mehrere belarussische Unternehmen und Einzelpersonen, die die russischen Streitkräfte nachweislich unterstützen.
  • Aufgrund Sanktionsumgehung: Neu aufgenommen wurden auch ein russisches Logistikunternehmen aufgrund von Paralleleinfuhren verbotener Waren nach Russland und der Leiter des Unternehmens sowie ein dritter russischer Akteur, der an einer anderen Beschaffungsmaßnahme beteiligt war.
  • Sechs Richter und zehn Beamte in den besetzten ukrainischen Gebieten 
  • 5 Einzelpersonen und 2 Einrichtungen, die sich an der Verschleppung und der militärischen Indoktrination ukrainischer Kinder, auch in Belarus, beteiligen.

Handelsmaßnahmen

Unbemannte Luftfahrzeuge oder Drohnen sind für den Krieg in der Ukraine von zentraler Bedeutung. Mit diesem Sanktionspaket werden nicht nur Unternehmen gelistet, die Russland mit wichtigen Drohnenkomponenten versorgen, und es werden auch Sanktionen in bestimmten Sektoren verhängt, um Schlupflöcher zu schließen, Russland daran zu hindern, sensible westliche Technologie für sein Militär zu erwerben und die Kriegsführung mittels Drohnen zu erschweren.
Beweise aus diversen Quellen in Verbindung mit Handels- und Zolldaten haben dazu geführt, dass 27 weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern in die Liste der Einrichtungen aufgenommen wurden, für diese Unternehmen gelten nun verschärfte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Dies betrifft russische Unternehmen die an der Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Elektronikbauteilen beteiligt sind sowie die Aufnahme von vier Unternehmen aus China und jeweils einem aus Kasachstan, Indien, Serbien, Thailand, Sri Lanka und der Türkei , die den militärisch-industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine indirekt unterstützen. Sanktioniert wurden u.a. Guangzhou Ausay Technology Co Limited (China), Si2 Microsystems Pvt Ltd (Indien), Yildiz Çip Teknoloji Elektronik Elektrik Bilgisayar Malzemeleri Ticaret Sanayi Limited Sirketi (Türkei), Conex Doo Beograd-Stari Grad (Serbien), Thai IT Hardware Co., Ltd (Thailand), TOO Elem Group (Kasachstan). Prüfen Sie bitte Ihre direkten und auch indirekten Geschäftskontakte auch auf diese Neuaufnahmen hin.
Des Weiteren wurde ein Ausfuhrverbot für mögliche Komponenten für die Entwicklung und Produktion unbemannter Luftfahrzeuge (UAVs) / Drohnen aufgenommen, im Detail geht es um elektronische Transformatoren, Stromrichter (statische Wandler) und Induktionsspulen, die in Drohnen verbaut werden können. Lieferungen von Transformatoren sind noch bis zum 25. Mai 2024 im Rahmen von Verträgen möglich, die vor dem 24. Februar 2024 geschlossen wurden. Außerdem sind auch Aluminiumkondensatoren vom Ausfuhrverbot betroffen, die militärisch genutzt werden können.
Die EU hat zudem den Export bestimmter Arten von Transistoren, Halbleiterwandlern und anderen elektronischen Geräten auf Halbleiterbasis sowie von Transistoren mit einer Leistung von 1 bis 500 kVA nach Russland verboten. Die Lieferung bestimmter chemischer Elemente, elektronischer Platinen und von Geräten zur Halbleiterproduktion ist ebenso verboten. Auf der erweiterten Verbotsliste sind zudem Foto- und Videogeräte, insbesondere Fernseh- und Digitalkameras, Periskope und Unterwasserkameras, sowie die Lieferung von Bauteilen für elektronische Geräte für die Industrie sowie der Export von Rhenium und Derivaten dieses Übergangsmetalls.
Die entsprechenden KN Codes entnehmen Sie bitte der Verordnung.
Das Vereinigte Königreich (GB) wird in die Liste der Partnerländer neben der Schweiz und Norwegen für das indirekte Einfuhrverbot für Eisen und Stahl aufgenommen. Diese Partnerländer wenden eine Reihe restriktiver Maßnahmen auf Einfuhren von Eisen und Stahl sowie bestimmte Einfuhrkontrollmaßnahmen an, die den Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 im Wesentlichen gleichwertig sind. Einfuhren aus den Partnerländern werden als unkritisch bzw. bereits geprüft betrachtet.

Ausblick

Ziel der EU-Sanktionen sind die Einnahmen Russlands zu dezimieren und den Wert des Rubels zu senken. Außerdem sollen die Lieferketten Russlands nachhaltig gestört werden und der Zugang zu westlichen Technologien in wichtigen Industriezweigen eingeschränkt werden. En weiteres Ziel ist die Schließung erkannter Schlupflöcher, sowie die Implementierung von Systemen zur Überwachung, Kontrolle und Blockade von Wiederausfuhren nach Russland. Gemeinsam mit gleich gesinnten Partnern hat die Kommission eine gemeinsame Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität erstellt, bei denen Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen sollten und die Drittländer nicht nach Russland re-exportieren dürfen, sowie eine Liste der sanktionierten wirtschaftlich kritischen Güter, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.
Russland reagiert auf die Restriktionen mit weiteren Einreiseverboten, Einfuhrbeschränkungen etwa für Saatgut und der Neuregelung zur Übertragung von Vermögenswerten von Unternehmen aus unfreundlichen Ländern. 
Auch die USA weiten Ihre Sanktionen aus: Das BIS hat 93 weitere Unternehmen in die „Entity List“ aufgenommen und die Liste der sanktionierten Güter mit hoher Priorität (enthält Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittener Technologie) aktualisiert. Die US-Regierung hat einen Leitfaden für Unternehmen über die Risiken der Geschäftstätigkeit in der Russischen Föderation und den von Russland besetzten Gebieten in der Ukraine veröffentlicht – ähnlich dem der EU.
Da sich das 13. Paket vergleichsmäßig überschaubar darstellt, rechnen wir mit einem umfangreicheren / ergänzenden 14. Sanktionspaket.
Quelle: EC, EUR-Lex, Deutsch-Russische Auslandshandelskammer