US-Zollpolitik
USA: neue Zölle auf Drohnen und Drohnenkomponenten
Am 13. August 2026 unterzeichnete Präsident Trump eine neue Executive Order, mit der weitere Einfuhrzölle verhängt wurden: Adjusting Imports of Unmanned Aircraft Systems and Unmanned Aircraft Systems Components into the United States.
Demnach wird für Drohnen ab einer bestimmten Größe (mehr als 25 kg Gewicht) oder mit besonders sicherheitsrelevanten Fähigkeiten (wie Wärmebildtechnik) ab 3. September 2026 ein Zoll von 100 % fällig.
Ebenfalls ab dem 3. September wird auf kleinere Modelle oder Modelle ohne diese Eigenschaften ein Zoll von 25 % erhoben.
Drohnen und Bauteile aus der Europäischen Union (EU), Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz und Taiwan werden dagegen zukünftig nur mit 15 % verzollt. Für Einfuhren aus Großbritannien liegt der Zollsatz bei 10 %.
Für weniger sensible Drohnen-Bauteile gilt eine Frist von 180 Tagen, sodass diese Waren erst ab dem 9. Februar 2027 einem Zollsatz in Höhe von 25 % unterliegen.