Entwaldungsfreie Lieferkette

EUDR: Einigung auf Verschiebung

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 3. Dezember 2024 eine vorläufige Einigung über eine vorgeschlagene gezielte Änderung der EU-Entwaldungsverordnung erzielt, deren Geltungsbeginn sich damit um 12 Monate verschiebt. Am 18.12.2024 wurde die formale Einigung seitens der EU bestätigt , das die Verschiebung wie geplant in Kraft tritt.
Damit ergeben sich die neuen Fristen wie folgt:
  • Für große und für mittlere Unternehmen: Verschiebung vom 30.12.2024 auf den 30.12.2025.
  • Für Kleinst- und kleine Unternehmen: Verschiebung vom 30.06.2025 auf den 30.06.2026
Die Verschiebung wird Drittländern, Mitgliedstaaten, Marktteilnehmern und Händlern mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, „entwaldungsfrei“ sind. Dies betrifft Erzeugnisse aus Rind, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie einige ihrer Folgeprodukte.
Weitere Informationen zur EUDR finden Sie in unserem Artikel “Die EU-Entwaldungsverordnung”.
Quelle: EU Kommission