Vorinformation: 19. Sanktionspaket der EU gegen Russland
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 19. September 2025 das geplante 19. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt. Es enthält Sanktionen im Bereich Energie, dem Finanzsektor, weitere Ausfuhrbeschränkungen und dem Einfrieren von Vermögenswerten. Die angekündigten, neuen Sanktionen müssen von den Mitgliedsstaaten noch gebilligt werden bevor sie in Kraft treten- Von der Leyen fordert rasche Zustimmung.
Die Kernpunkte des geplanten Sanktionspakets im Überblick:
Energiesektor
Die EU will den Zugang Russlands zu Einnahmen aus fossilen Brennstoffen weiter einschränken. Daher wird der Import von russischem Flüssiggas in die Märkte Europas verboten. Das Verbot soll bereits Anfang 2027 kommen, also ein Jahr früher als bisher geplant - wie ist noch unklar.
Zudem werden weitere 118 Schiffe aus der Schattenflotte sanktioniert, um die auf 47,60 US-Dollar gesenkte Obergrenze für den Rohölpreis durchzusetzen. Die großen Energiehandelsunternehmen Rosneft und Gazpromneft unterliegen nun einem vollständigen Transaktionsverbot, und auch die Vermögenswerte anderer Unternehmen wie Raffinerien, Ölhändler und petrochemische Unternehmen in Drittländern einschließlich China, werden eingefroren. In den letzten drei Jahren sind Russlands Öleinnahmen in Europa um 90 Prozent gesunken.
Umgehungspraktiken unterbinden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Umgehungspraktiken. So wird ein Transaktionsverbot gegen weitere Banken in Russland und in Drittländern verhängt, die mit russischen alternativen Zahlungssystemen verbunden sind. Zum ersten Mal werden restriktive Maßnahmen gegen Krypto-Plattformen eingeführt, und Transaktionen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum oder Ripple) werden verboten sowie Transaktionen mit Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen beschränkt.
Ausfuhrbeschränkungen und Listungen
Es werden weitere direkte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien, die im Gefecht eingesetzt werden, verhängt. 45 weitere Unternehmen in Russland und in Drittländern werden in die Sanktionsliste aufgenommen um den Zugang vor allem zu Drohnentechnik zu unterbinden.
Russische Vermögenswerte
Aus den eingefrorenen Vermögenswerten wird der Ukraine ein Reparationsdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Vermögenswerte selbst bleiben unberührt. Die Ukraine soll das Darlehen zurückzahlen, wenn Russland Reparationszahlungen leistet.
Quelle: Pressemitteilung zur Erklärung von Präsidentin von der Leyen zum 19. Sanktionspaket gegen Russland