19. Sanktionspaket der EU gegen Russland
Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Es umfasst Sanktionen im Bereich Energie und im Finanzsektor, weitere Ausfuhrbeschränkungen und das Einfrieren von Vermögenswerten.
Die Kernpunkte des Sanktionspakets, festgehalten in der Council Decision (CFSP) 2025/2032 of 23 October 2025 und Council Regulation (EU) 2025/2033 of 23 October 2025, im Überblick:
Energiesektor
Die EU schränkt den Zugang Russlands zu Einnahmen aus fossilen Brennstoffen weiter ein. Daher wird der Import von russischem Flüssiggas in die Märkte Europas verboten. Das Verbot startet bereits Anfang 2027, also ein Jahr früher als bisher geplant für langfristige Verträge, und innerhalb von sechs Monaten für kurzfristige Verträge.
Zudem werden weitere 117 Schiffe aus der Schattenflotte sanktioniert (u.a. ein Schatten-Flotten-Enabler der Lukoil in den Vereinigten Arabischen Emiraten), um die auf 47,60 US-Dollar gesenkte Obergrenze für den Rohölpreis durchzusetzen. Die großen Energiehandelsunternehmen Rosneft und Gazpromneft unterliegen nun einem vollständigen Transaktionsverbot, und auch die Vermögenswerte anderer Unternehmen wie Raffinerien, Ölhändler und petrochemische Unternehmen in Drittländern einschließlich China, werden eingefroren. In den letzten drei Jahren sind Russlands Öleinnahmen in Europa um 90 Prozent gesunken.
Umgehungspraktiken unterbinden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Umgehungspraktiken. So wird ein Transaktionsverbot gegen weitere Banken in Russland und in Drittländern verhängt, die mit russischen alternativen Zahlungssystemen verbunden sind. Zum ersten Mal werden restriktive Maßnahmen gegen Krypto-Plattformen eingeführt, und Transaktionen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin, Ethereum oder Ripple) werden verboten. Transaktionen mit der Währung Stablecoin und seines Entwicklers A7A5 sind nun in der gesamten EU verboten. Die Zusammenarbeit mit dem russischen Zahlungskartensystem „Mir“ oder dem Schnellzahlungssystem „SBP“ ist ebenfalls verboten.
Transaktionen mit Unternehmen in neun russischen Sonderwirtschaftszonen werden zusätzlich beschränkt.
Transaktionen mit Unternehmen in neun russischen Sonderwirtschaftszonen werden zusätzlich beschränkt.
Ausfuhrbeschränkungen und Listungen
Es werden weitere direkte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien, die im Gefecht eingesetzt werden, verhängt. Die EU erweitert das bestehende Exportverbot, sodass auch elektronische Komponenten, Entfernungsmesser (Rangefinders), zusätzliche Chemikalien zur Herstellung von Treibmitteln sowie zusätzliche Metalle, Oxide und Legierungen, die für Militärsysteme gebraucht werden, erfasst sind. Salze und Erze, Artikel aus Gummi, Röhren, Reifen, Mühlsteine und Baumaterialien unterliegen ebenfalls schärferen Exportbeschränkungen. Außerdem wird ein Verbot eingeführt, alle acyclischen Kohlenwasserstoffe zu kaufen, zu importieren oder zu übertragen.
69 weitere Unternehmen in Russland und in Drittländern werden in die Sanktionsliste aufgenommen um den Zugang vor allem zu Drohnentechnik, CNC-Maschinen, Mikroelektronik und anderer fortschrittlicher Technologie zu unterbinden. Die EU richtet sich gegen Geschäftsleute und Organisationen, die Teil des russischen militär-industriellen Komplexes sind, sowie gegen Betreiber aus den VAE und China, die militärische oder duale Güter an Russland liefern. Davon befinden sich zudem 17 weitere Entitäten in Drittstaaten (12 in China inklusive Hongkong, drei in Indien und zwei in Thailand). Zusätzlich wird Russlands größter Goldproduzent gelistet, um eine weitere Einnahmequelle zu beschränken.
Es wurden u. a. ein hochrangiger Militärkommandeur aus der Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) gelistet, der in Russland im Einsatz war zur Unterstützung der Invasion in der Ukraine, sowie eine Person, die für die unmenschliche Behandlung ukrainischer Kriegsgefangener verantwortlich ist.
Acht Banken und Öl-Händler aus Tadschikistan, Kirgisistan, den VAE und Hongkong wurden unter Transaktionsverbote gestellt, da sie Sanktionsumgehung betreiben. Ähnliches gilt für fünf weitere russische Banken (Istina, Zemsky Bank, Commercial Bank Absolut Bank, MTS Bank und Alfa‑Bank).
Wenn russische Diplomaten im Schengen-Raum außerhalb ihres Akkreditierungsstaates reisen, müssen sie künftig die zuständige EU-Mitgliedsstaaten vorab informieren. Ziel: Bewusstsein der Mitgliedstaaten gegenüber zunehmenden feindlichen Geheimdienstaktivitäten, die Russlands Aggression gegen die Ukraine unterstützen. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht für russische Diplomaten einführen, wenn diese über Visa oder Aufenthaltstitel eines anderen Staates in ihr Gebiet reisen.
Russische Vermögenswerte
Aus den eingefrorenen Vermögenswerten wird der Ukraine ein Reparationsdarlehen zur Verfügung gestellt. Die Vermögenswerte selbst bleiben unberührt. Die Ukraine soll das Darlehen zurückzahlen, wenn Russland Reparationszahlungen leistet.
Entführung und Assimilation von ukrainischen Kindern
Seit Beginn von Russlands Krieg gegen die Ukraine im Jahr 2022 schätzen ukrainische Behörden, dass Russland nahezu 20.000 ukrainische Kinder deportiert oder zwangsweise in russisches oder russisch besetztes Gebiet überführt hat. Viele Kinder stammen aus Waisenhäusern oder wurden von ihren Familien getrennt. Oft drohen Zwangsadoptionen und Versuche, ihre ukrainische Identität durch erzwungene Assimilation und Indoktrinierung zu löschen. Die EU verstärkt daher die Rechenschaftspflicht jener, die an solchen Aktivitäten beteiligt sind, indem 11 weitere Personen aufgelistet werden. Zudem wird ein neues Kriterium für künftige Nennungen eingeführt — betreffend Personen, die an Entführung, Zwangsassimilation oder militarisierter Bildung ukrainischer Minderjähriger beteiligt sind.
Belarus Embargo
Das Paket umfasst fünf neue Nennungen im Zusammenhang mit dem belarussischen militär-industriellen Komplex und dem Regime von Alexander Lukaschenko. Zudem spiegeln sich die Handelsmaßnahmen gegen Belarus im weiteren Sinne denen gegen Russland wider. Darüber hinaus greifen erweiterte Verbote bei Krypto-bezogenen Zahlungsdiensten und es wird untersagt, bestimmte Software-Lösungen einschließlich für Banking, Finanzen, kommerzielle weltraumbezogene Dienste, technische Tests und Analyse, KI sowie Quantencomputing bereitzustellen.