Einreise nach Südkorea weiterhin ohne K-ETA möglich

Staatsangehörige der EU- und Schengenstaaten können für Kurzzeitaufenthalte von weniger als 90 Tagen ohne K-ETA nach Südkorea einreisen.
Das koreanische Justizministerium hat diese befristete Befreiung um ein weiteres Jahr verlängert.
Somit ist die Einreise nach Südkorea ohne die elektronische Reisegenehmigung K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) für deutsche Staatsangehörige bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin möglich.
In diesem Zeitraum benötigen Sie keine K-ETA, um visumfrei nach Südkorea einzureisen.
Ab dem 1. Januar 2027 kann die K-ETA nach aktuellem Informationsstand zur Einreise nach Südkorea wieder erforderlich sein.
Über nachfolgende Links können weitere Informationen zur Einreise nach Südkorea und zur K-ETA eingesehen werden:
E-Arrival Card
Im Februar 2025 wurde die elektronische Einreiseerklärung (e-Arrival Card) für die Einreise in die Republik Korea eingeführt.
Dieses muss innerhalb von drei Kalendertagen vor der Einreise online eingereicht werden. Bis Ende 2025 war es alternativ möglich, bei Ankunft am Flughafen ein ausgedrucktes Einreiseformular auszufüllen. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Ausgenommen hiervon sind allerdings unter anderem Inhaber:innen von dauerhaften Aufenthaltstiteln oder einer K-ETA-Reisegenehmigung.
Nähere Informationen stehen auf der offiziellen Website Korea Electronic Arrival Card bereit.