Entsendung im EU-Binnenmarkt
Brüssel: Einigung zur e-Declaration
Am 23.06.2026 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine vorläufige Einigung über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom 13.11.2024 verständigt. Ziel ist eine öffentliche, mehrsprachige Schnittstelle zum Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) für Entsendemeldungen sowie die Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012.
Die Kernelemente der Einigung sind:
- Einrichtung einer zentralen, mehrsprachigen Online-Schnittstelle:
- Einheitliches Meldeformular mit standardisierten Datenfeldern
- Upload relevanter Dokumente gemäß Entsenderichtlinie
- Wechselseitige Kommunikation zwischen Unternehmen/Dienstleistern und Behörden
- Elektronischer Auszug für entsandte Beschäftigte
- Freiwillige Teilnahme der EU-Mitgliedstaaten (bei einer Teilnahme dürfen keine zusätzlichen nationalen Meldepflichten verlangt werden)
- Evaluierung nach fünf Jahren durch die EU-Kommission
Die EU-Kommission schätzt die Zeitersparnis für Unternehmen auf bis zu 73% pro Meldung und erwartet eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands von 58%, bei einer Teilnahme aller 27 Mitgliedstaaten sogar von 81%. Die geplante vollständige Digitalisierung werde sowohl den Entsendeunternehmen die Meldung erleichtern, als auch den zuständigen Behörden die Kontrolle vereinfachen.
Weitere Schritte:
- Die formelle Bestätigung durch Parlament und Rat steht noch aus
- Das Inkrafttreten erfolgt drei Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
- Anschließend wird die Kommission die Nutzeroberfläche entwickeln, wobei eine Verknüpfung mit der A1-Bescheinigung als mittelfristiges Ziel gilt
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen des Rates und der EU-Kommission sowie im Artikel von Germany Trade & Invest (GTAI).
Quelle: StMWi